Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 16/1846
16. Wahlperiode 19. 06. 2006 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Patrick Meinhardt, Uwe Barth,
Cornelia Pieper, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 16/1728 –
Mittagessensteilnahme von Kindern aus sozial schwachen Familien
an Ganztagsschulen
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesregierung beabsichtigte, mit dem Programm „Zukunft Bildung und
Betreuung“ mindestens 10 000 zusätzliche Ganztagsschulen zu schaffen und
damit nach eigenen Angaben einen nicht unwesentlichen Beitrag zu einer
nachhaltigen Bildungsreform in Deutschland zu leisten. Zu Recht stellt das
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) in seinem aktuellen
Internetauftritt fest:
„In keinem anderen Industriestaat entscheidet die soziale Herkunft so sehr über
den Schulerfolg und die Bildungschancen wie in Deutschland. Zugleich gelingt
die Integration von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund
deutlich schlechter.“
Als ein wesentliches Ziel des Programms „Zukunft Bildung und Betreuung“
sollte daher erreicht werden, Kinder früh individuell zu fördern, damit die
soziale Herkunft für den Bildungserfolg nicht entscheidend ist. Das gemeinsame
Mittagessen ist an Ganztagsschulen in aller Regel in den Tagesablauf integriert
und wegen der sozialen Interaktion ein wichtiger und pädagogisch wertvoller
Bestandteil. In nicht wenigen Ganztagsschulen essen Lehrkräfte und Kinder
gemeinsam. So bietet sich für die Kinder die Gelegenheit, Sorgen und Nöte informell
und kurzfristig mit Erwachsenen zu besprechen. Umgekehrt bietet sich für die
Lehrkräfte die Möglichkeit, Kinder außerhalb der Unterrichtszeit auf mögliche
oder beobachtete Probleme anzusprechen und gemeinsam mit ihnen Lösungen
zu entwickeln.
In der Regel werden in den verschiedenen Bundesländern Schulessen selten
unter 2,50 Euro angeboten, oft liegen die Kosten vermutlich deutlich höher. Bei
der Berechnung des Regelsatzes für das Arbeitslosengeld II bzw. die
Sozialhilfe wurde für das Mittagessen von Minderjährigen ein erheblich geringerer
Betrag zugrunde gelegt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom
15. Juni 2006 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 16/1846 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeWie der Bundesrechnungshof in seinem Bericht über die Prüfung des
Investitionsprogramms vom 6. April 2006 beim BMBF festgestellt hat, liegen die
Probleme beim Ausbau und der Weiterentwicklung von Ganztagsschulen
„weniger in der Finanzierung von geeigneten Räumen und Ausstattung, sondern
darin, das notwendige, qualitativ hochwertige Bildungs- und
Betreuungsangebot bereitzustellen“.
Wie dargelegt, ist das gemeinsame Mittagessen ein wichtiger Bestandteil eines
qualitativ hochwertigen Bildungs- und Betreuungsangebots. Dies gilt, wenn
auch in unterschiedlichem Umfang, für voll gebundene, teilweise gebundene
und offene Formen der Ganztagsschulen. Sollte es zutreffen, dass Kinder aus
sozial schwachen Familien aus finanziellen Gründen an der regelmäßigen
Teilnahme des Mittagessensangebots an Ganztagsschulen gehindert sind, würde
dies in erheblichem Maße den von der Bundesregierung selbst gesetzten Zielen
widersprechen.
1. Wie viele Ganztagsschulen gibt es nach den neuesten der Bundesregierung
zur Verfügung stehenden Zahlen in Deutschland, gegliedert nach
Bundesländern und Form?
Nach dem „Bericht über die allgemein bildenden Schulen in Ganztagsform in den
Ländern in der Bundesrepublik Deutschland – 2002 bis 2004“ verfügten 2004
6 810 „schulische Verwaltungseinheiten“1 über Ganztagsschulangebote, davon
waren 6 105 in öffentlicher Trägerschaft. Zur Differenzierung nach
Bundesländern und Ganztagsform siehe die Übersichten in Anlage 1.
Nach der Form des Ganztagsschulbetriebs dominiert die offene Form in der
Grundschule (89 Prozent aller Ganztagsgrundschulen), in Schulen mit
mehreren Bildungsgängen (86 Prozent), Gymnasien (72 Prozent) und Realschulen
(70 Prozent). In gebundener Form arbeiten 81 Prozent der Integrierten
Gesamtschulen, 66 Prozent der Sonderschulen und 51 Prozent der Hauptschulen sowie
59 Prozent der Freien Waldorfschulen mit Ganztagsbetrieb.
Neuere Zahlen liegen nicht vor.
2. Wie viele Ganztagsschulen sind bis jetzt auf Grund des Programms
„Zukunft Bildung und Betreuung“ neu entstanden (bitte nach Bundesländern
und Form differenzieren)?
Die Anzahl der im Rahmen des Investitionsprogramms „Zukunft Bildung und
Betreuung“ (IZBB) geförderten Ganztagsschulen bis einschließlich Schuljahr
2005/2006 ergibt sich aus der nachfolgenden Aufstellung, die auf den
Jahresberichten der Länder für 2003 und 2004 sowie den endgültigen Vorhabenplanungen
zum 30. Juni 2005 beruhen.
1 Erläuterung: Die KMK-Statistik zählt Ganztagsschulen als „schulartspezifische Einrichtungen“, d. h., verfügt eine Ganztagsschule über einen
Haupt- und einen Realschulzweig, werden beide gesondert ausgewiesen. Darüber hinaus zählt sie „Verwaltungseinheiten“ (ein Schulzentrum
mit mehreren Schularten ist dann eine Verwaltungseinheit). Durch die Bündelung mehrerer Schularten in Schulzentren übertrifft in den
meisten Ländern die Summe der schulartspezifischen Einrichtungen die Gesamtzahl der Verwaltungseinheiten.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/1846Zur Differenzierung nach Schul- und Ganztagsformen siehe Anlage 2.
3. Wie viele Schülerinnen und Schüler nehmen an dem Betreuungsangebot der
Ganztagsschulen mit Mittagessen teil?
Nach dem oben zitierten KMK-Bericht nahmen 2004 rund 1,1 Millionen., das
sind 12,5 Prozent aller Schülerinnen und Schüler bis zum Sekundarbereich I am
Ganztagsschulbetrieb teil. Eine Differenzierung nach Nutzung der
Betreuungsangebote und Teilnahme am Mittagessen liegt nicht vor.
Nach der Marktforschungsstudie „Die Schulverpflegung an Ganztagsschulen“
der Zentralen Markt- und Preisberichtstelle für Erzeugnisse der Land-, Forst-
und Ernährungswirtschaft GmbH (ZMP) von 2004, einer repräsentativen
Umfrage unter 539 Schülerinnen, Schülern und Eltern zur Schulverpflegung an
Ganztagsschulen, haben 93 Prozent aller Ganztagsschüler die Möglichkeit,
mittags in der Schule auf eine Mensa zuzugreifen. 62 Prozent nutzen die warme
Mittagsverpflegung an mindestens vier Schultagen pro Woche. 9 Prozent der
Schülerinnen und Schüler gehen nur einmal pro Woche bzw. gar nicht mittags
in der Schule essen.
4. Wie viele davon sind durch das Programm „Zukunft Bildung und
Betreuung“ neu entstandene Schulen?
Siehe auch Antwort zu Frage 2.
Nach den drei Förderalternativen des IZBB (Stand: September 2005) ergibt
sich folgende Verteilung:
1. Aufbau bzw. Weiterentwicklung neuer Ganztagsschulen (74 Prozent),
2. Schaffung zusätzlicher Plätze an bestehenden Ganztagsschulen (16 Prozent),
3. qualitative Weiterentwicklung bestehender Ganztagsschulen (10 Prozent).
Drucksache 16/1846 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeGemäß der KMK-Definition müssen Ganztagsschulen grundsätzlich an allen
Tagen des Ganztagsschulbetriebs ein Mittagessen bereit stellen.
5. Hält die Bundesregierung an der Absicht des Programms „Zukunft Bildung
und Betreuung“ fest, Kinder so zu fördern, dass die soziale Herkunft für den
Bildungserfolg nicht oder nicht mehr überwiegend ausschlaggebend ist?
Die Bundesregierung hält an den Zielen des Investitionsprogramms „Zukunft
Bildung und Betreuung“ fest. Mit Hilfe des Programms sollen insbesondere
folgende Ziele unterstützt werden:
● Erhöhung der Bildungsqualität,
● Förderung aller Bildungspotenziale,
● Abbau des engen Zusammenhangs von sozialer Herkunft und
Bildungserfolg,
● Schaffung besserer Bedingungen für die Situation von Familien durch
Vereinbarkeit von Familie und Berufstätigkeit.
Zur inhaltlichen Ausgestaltung der neuen Ganztagsangebote wurde 2003
gemeinsam mit den Ländern das Begleitprogramm „Ideen für mehr! Ganztägig
lernen“ ins Leben gerufen und die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung mit der
Durchführung beauftragt. Mit dem Programm werden Schulträger und Schulen
unterstützt, die ganztägige Bildungsangebote entwickeln, ausbauen und
qualitativ verbessern wollen. In enger Kooperation mit den Ländern werden
regionale Serviceagenturen „Ganztägig lernen“ aufgebaut, die bereits in 13
Bundesländern ihre Arbeit aufgenommen haben.
6. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung im Rahmen des Bildungs-
und Betreuungsanliegens ihres Programms dem gemeinsamen Mittagessen
aller teilnehmenden Schülerinnen und Schüler zu?
Das Angebot eines Mittagessens ist – auch nach der KMK-Definition – ein
Mindeststandard für Ganztagsschulen. Die Schule ist neben dem Elternhaus der
Ort, an dem Kinder und Jugendliche nicht nur Bildung erfahren, sondern an
dem sie sich auch einen gesundheitsfördernden Lebensstil aneignen können.
Das gemeinsame Mittagessen ist Grundlage zur Ausbildung einer Ess-Kultur.
Gute Verpflegung an Ganztagsschulen unterstützt die geistige und körperliche
Leistungsfähigkeit, gewährleistet präventivmedizinische Aspekte und hat
Effekte auf die Lernleistungen der Schülerinnen und Schüler. Darüber hinaus
fördert das gemeinsame Mittagessen soziales Lernen. Aus Kostengründen nicht
am Mittagessen teilnehmen zu können, kann zu Effekten sozialer Ausgrenzung
führen.
7. Welcher Ansatz ist bei der Festlegung des Regelsatzes beim
Arbeitslosengeld II und bei der Sozialhilfe für das Mittagessen Minderjähriger zu
Grunde gelegt worden?
Referenzsystem für die Bemessung der Regelleistung zur Sicherung des
Lebensunterhalts nach dem SGB II sind die Regelungen der Sozialhilfe (Hilfe zum
Lebensunterhalt) nach dem SGB XII.
Die Regelsätze für Kinder werden vom Eckregelsatz (Regelsatz für den
Haushaltsvorstand) abgeleitet. Je nach Alter des Kindes beträgt der Regelsatz 60
Prozent bzw. 80 Prozent des Eckregelsatzes.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/1846Die Bemessung der Regelsätze erfolgt an Hand statistisch erfasster
Verbrauchsausgaben unterer Einkommensgruppen; Datengrundlage ist die Einkommens- und
Verbrauchsstichprobe. Die dort für die unteren Einkommensgruppen erfassten
Verbrauchsausgaben für Nahrungsmittel und Getränke werden vollständig
berücksichtigt.
8. Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass einzelne
Schülerinnen und Schüler wie z. B. im Saarland an Ganztagsschulen vom Essen
ausgeschlossen worden sind, weil ihre Erziehungsberechtigten die Kosten
für das Essen nicht bezahlt haben bzw. nicht bezahlen konnten?
Die Zuständigkeit für Schulen und damit auch für die schulische
Mittagsverpflegung in Ganztagsschulen liegt bei den Ländern und Schulträgern.
Der Bundesregierung sind Beispiele von Ländern, Kommunen und Schulen
bekannt, die sich um Lösungen dieses Problems bemühen, wie kommunale
Netzwerke oder die Zusammenarbeit von Schule, Schulförderverein und
Schulträger. Eine umfassende Bestandsaufnahme über Regelungen und
Verfahrensweisen in den Ländern liegt nicht vor.
Grundsätzlich ist die Bundesregierung der Auffassung, dass allen Kindern die
Möglichkeit zur Teilnahme an einem gemeinsamen Mittagessen im Rahmen
der Ganztagsbetreuung gegeben werden sollte.
9. Sind der Bundesregierung Gründe für die Tatsache, dass
Erziehungsberechtigte die Kosten für das Mittagessen ihrer Kinder im Rahmen von
Ganztagsangeboten nicht bezahlt haben bzw. nicht bezahlen konnten,
bekannt?
Dazu liegen der Bundesregierung keine umfassenden Daten vor.
Siehe Antwort zu Frage 8.
10. Wie hoch sind die durchschnittlichen Kosten pro Mahlzeit, die die Eltern
zu tragen haben (bitte möglichst nach Bundesländern differenzieren; wenn
die Zahlen nicht für alle Bundesländer verfügbar sind, bitte die
verfügbaren Zahlen nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine umfassenden Daten vor. Aufgrund
der überwiegend kommunalen Trägerschaft der Schulen ist davon auszugehen,
dass die Kosten differieren.
Nach der Marktforschungsstudie „Die Schulverpflegung an Ganztagsschulen“
der Zentralen Markt- und Preisberichtstelle für Erzeugnisse der Land-, Forst-
und Ernährungswirtschaft GmbH (ZMP) von 2004 beträgt der
Durchschnittspreis für ein Mittagessen bundesweit 2,40 Euro. In den neuen Bundesländern
beträgt danach der Durchschnittspreis 2,10 Euro, in den alten Bundesländern
2,50 Euro.
Die Preisobergrenze für ein Mittagessen beträgt durchschnittlich 2,90 Euro
(NBL: 2,60 Euro, ABL: 3,10 Euro).
Der Bundesregierung sind derzeit keine weiteren bundesweiten Erhebungen
über die Kosten der Mittagsverpflegung in den Ländern bekannt.
Drucksache 16/1846 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode11. Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, diesen Zustand zu
verändern?
Die alleinige Zuständigkeit für das Schulwesen und damit auch für die schulische
Mittagsverpflegung in Ganztagsschulen liegt bei den Ländern und Schulträgern.
Der Bund hat somit keine Möglichkeiten, unmittelbar auf die Höhe der Kosten
für die Schulverpflegung einzuwirken.
Da jedoch dem Thema Ernährungsbildung und Schulverpflegung eine große
gesamtgesellschaftliche Bedeutung zukommt, fördert die Bundesregierung im
gesamtstaatlichen Interesse eine gesundheitsfördernde, integrierende
Bildungsarbeit im Zusammenwirken aller gesellschaftlichen Kräfte. Die Bundesregierung
hat insbesondere folgende ressortübergreifende Initiativen ins Leben gerufen,
deren Ergebnisse den Ländern zur Verfügung stehen:
Auf Initiative der Bundesministerin für Gesundheit wurde 2002 das Deutsche
Forum Prävention und Gesundheitsförderung mit 70 Mitgliedern
(Spitzenverbände, Organisationen des Gesundheitswesens, weitere Verbände, Ministerien
in Bund und Ländern) gegründet. In der Arbeitsgruppe „Gesunde Kindergärten
und Schulen“ hat das Deutsche Forum „Empfehlungen für eine
gesundheitsfördernde Ganztagsschule“ entwickelt und veröffentlicht, in denen u. a. auch auf
den Zusammenhang zwischen einer ausgewogenen Ernährung und einer
optimalen geistigen und körperlichen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen
eingegangen wird.
Durch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz (BMELV) wurde speziell für die Verpflegung an Ganztagsschulen das
Projekt „Schule + Essen = Note 1“ der Deutschen Gesellschaft für Ernährung
e. V. (DGE) im Rahmen der Kampagne „Besser essen. Mehr bewegen. KINDER-
LEICHT“ initiiert. Von 2003 bis 2005 wurde vom BMELV das Projekt „Reform
der Ernährungs- und Verbraucherbildung in allgemein bildenden Schulen“
(REVIS) gefördert.
Das BMELV vertritt die Bundesregierung bei der Plattform Ernährung und
Bewegung e.V. (peb). Peb bündelt eine Vielzahl gesellschaftlicher Kräfte, die sich
aktiv für eine ausgewogene Ernährung und viel Bewegung als wesentliche
Bestandteile eines gesundheitsförderlichen Lebensstils bei Kindern und
Jugendlichen engagieren. Die Bundesregierung unterstützt die Aktivitäten der
Plattform Ernährung und Bewegung, wie im Koalitionsvertrag beschlossen.
Um neue Strategien zur Prävention von Übergewicht bei Kindern und
Jugendlichen zu erproben, hat das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft
und Verbraucherschutz das Modell- und Demonstrationsvorhaben „Besser
Essen. Mehr bewegen. Der Wettbewerb“ gestartet. Über einen Zeitraum von drei
Jahren werden aus Bundesmitteln Initiativen gefördert, bei denen vor allem in
Kindergärten und Schulen eine ausgewogene Ernährung in Theorie und Praxis
erprobt wird. Entscheidend ist, dass sich die unterstützten Netzwerke auch nach
dem Ende der staatlichen Förderung selbstständig tragen können, um der
Entstehung von Übergewicht auf Dauer vorzubeugen. Das BMELV hat auf
Grundlage des Votums einer unabhängigen Expertenjury entschieden, 24 Projekte
über einen Zeitraum von drei Jahren zu fördern.
12. Ist die Bundesregierung ggf. bereit, in Gesprächen mit den kommunalen
Spitzenverbänden und den Ländern auf die dargelegte Problematik
hinzuweisen und auf gemeinsame Lösungen hinzuwirken?
Siehe Antwort zu Frage 11.
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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 9 – Drucksache 16/1846
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 11 – Drucksache 16/1846
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 13 – Drucksache 16/1846
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 15 – Drucksache 16/1846
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 17 – Drucksache 16/1846
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 19 – Drucksache 16/1846
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 21 – Drucksache 16/1846
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 23 – Drucksache 16/1846
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 25 – Drucksache 16/1846
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 27 – Drucksache 16/1846
Anlage 2
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 29 – Drucksache 16/1846
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 31 – Drucksache 16/1846
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 33 – Drucksache 16/1846
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 35 – Drucksache 16/1846
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 37 – Drucksache 16/1846
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 39 – Drucksache 16/1846
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Telefax (02 21) 97 66 83 44
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