[Deutscher Bundestag Drucksache 18/3101
18. Wahlperiode 03.11.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Özcan Mutlu, Kai Gehring, Corinna
Rüffer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/2886 –
Stand und Perspektiven schulischer Inklusion
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Inklusion ist ein Menschenrecht. Als solches basiert Inklusion auf dem Wert
menschlicher Vielfalt und der Unterschiedlichkeit von Menschen. Inklusion
bedeutet lebenslange volle, gleichberechtigte und wirksame Teilhabe aller
Menschen.
Inklusion erfordert daher einen Paradigmenwechsel: Infrastrukturen müssen so
verändert und ausgestaltet werden, dass sie der Vielfalt der menschlichen
Lebenslagen von Anfang an Rechnung tragen und so allen Menschen
gleichermaßen zugänglich sind. Nicht die Schülerinnen und Schüler mit Behinderung
müssen sich bestehenden Strukturen anpassen, vielmehr müssen bestehende
Strukturen im Sinne von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung
verändert werden.
Durch Unterzeichnung und Ratifizierung des „Übereinkommens über die
Rechte von Menschen mit Behinderungen“ (UN-
Behindertenrechtskonvention) vom 26. März 2009 haben Bund und Länder sich u. a. dazu verpflichtet,
ein inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen zu schaffen.
Diese Unterzeichnung bedeutet für die Staaten und ihre Institutionen die
Verpflichtung, den Rechtsanspruch auf ein inklusives Bildungssystem
anzuerkennen und die dafür notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit dieser
Rechtsanspruch auch wahrgenommen werden kann. Gerade für den
Bildungsbereich ist dies aufgrund der zersplitterten Zuständigkeiten eine ambitionierte
Aufgabe. Bund, Länder und Gemeinden können sie nur gemeinsam stemmen.
Die derzeitige verfassungsrechtliche Lage verhindert eine Beteiligung des
Bundes an der notwendigen Umgestaltung im Bildungsbereich. Da die
Bundesregierung derzeit eine Veränderung des Grundgesetzes nur für den
Hochschulbereich anstrebt, bleiben Fragen, wie der Bund angesichts dessen
trotzdem seiner Verantwortung gerecht werden kann. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom
29. Oktober 2014 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/3101 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode1. Welche Schritte hat die Bundesregierung seit der Ratifizierung des
„Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ im Jahr
2009 hinsichtlich eines inklusiven Bildungssystems konkret eingeleitet,
unterstützt und mitgetragen?
Die Bundesregierung hat sich in ihrer Politik für Menschen mit Behinderungen
zu dem Ziel einer inklusiven Gesellschaft bekannt – eine Gesellschaft, in der
Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt am politischen,
gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben und in allen anderen
Lebensbereichen teilhaben können.
Im Jahr 2009 hat die Bundesregierung für die Bundesrepublik Deutschland
im Rahmen ihrer Zuständigkeit für die Pflege auswärtiger Beziehungen
gemäß Artikel 32 Absatz 1 Grundgesetz (GG) das „Übereinkommen über die
Rechte von Menschen mit Behinderungen“ (UN-Behindertenrechtskonvention,
UN-BRK) unterzeichnet. Die Unterzeichnung eines völkerrechtlichen Vertrags
durch den Bund führt nicht zu einer innerstaatlichen Kompetenz des Bundes zur
Umsetzung des Vertrages. Die innerstaatliche Umsetzung richtet sich nach der
verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung. Aufgrund der Regelungen der
Artikel 70 bis 74 GG liegt die Gesetzgebungskompetenz für Schulen
ausschließlich und für Bildung ganz überwiegend bei den Ländern, damit auch für
inklusive Bildung. Aufgrund dieser innerstaatlichen Kompetenzverteilung wurden
die Länder vor Unterzeichnung des Abkommens entsprechend des Lindauer
Abkommens beteiligt und haben über den Bundesrat der UN-BRK zugestimmt.
Entsprechend ihrer Kompetenz für inklusive Bildung ist es daher in erster Linie
die Aufgabe der Länder, die mit ihrer Zustimmung unterzeichnete UN-BRK im
schulischen Kontext umzusetzen.
Die Bundesregierung hat am 15. Juni 2011 den Nationalen Aktionsplan zur
Umsetzung der UNBRK beschlossen. Mit ihm unterstützt die Bundesregierung
eine Vielzahl von Maßnahmen insbesondere auch zur Umsetzung inklusiver
Bildung. Für die Umsetzung der Maßnahmen sind jeweils die zuständigen
Bundesministerien verantwortlich. Das Bundesministerium für Arbeit und
Soziales (BMAS) übernimmt als staatliche Anlaufstelle („Focal Point“) für die
Umsetzung der UN-BRK in Deutschland die Verantwortung für die Umsetzung
der ressortübergreifenden Maßnahmen insbesondere zur Bewusstseinsbildung
und koordiniert als staatliche Anlaufstelle den regelmäßigen
Erfahrungsaustausch innerhalb der Bundesregierung. Der Nationale Aktionsplan zur
Umsetzung der UN-BRK wird derzeit wissenschaftlich evaluiert und in dieser
Legislaturperiode weiterentwickelt werden. Es ist davon auszugehen, dass in
diesem Kontext auch das Handlungsfeld inklusive Bildung eine wichtige Rolle
spielen wird.
Darüber hinaus nimmt die Bundesregierung ihre verfassungsrechtlich mögliche
Beteiligung bei der Umsetzung inklusiver Bildung zum Beispiel durch die
Förderung der Bildungsforschung wahr; so bereitet das Bundesministerium für
Bildung und Forschung (BMBF) derzeit einen neuen Schwerpunkt im Bereich
„Inklusion im Bildungssystem“ in der empirischen Bildungsforschung vor.
Auch im Kontext der mit den Ländern vereinbarten Qualitätsoffensive
Lehrerbildung, die unter anderem auf die Fortentwicklung der Lehrerbildung in Bezug
auf die Anforderungen der Heterogenität und Inklusion zielt, fördert das BMBF
die Umsetzung von Inklusion in den Schulen. Um über die Inklusion der
Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen eine breite Diskussion
zu ermöglichen, unterstützt die Bundesregierung im Rahmen ihrer
Möglichkeiten beispielsweise auch Konferenzen zur inklusiven Bildung. Im Übrigen
wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/31012. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, welche konkreten
bildungspolitischen Maßnahmen hinsichtlich der Umsetzung der UN-
Behindertenrechtskonvention in den einzelnen Bundesländern bisher vorgenommen
wurden?
Neben den von den Ländern veröffentlichten Aktions- bzw. Maßnahmenplänen
zur Umsetzung der UN-BRK stellt unter anderem die jährlich aktualisierte
Übersicht der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder (KMK) über
die Umsetzung der inklusiven Bildung in den Ländern eine zentrale
Informationsquelle dar.
3. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen der jüngst
vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
veröffentlichten „Bielefelder Längsschnittstudie zum Lernen in inklusiven und
exklusiven Förderarrangements“ (BiLieF-Studie) (bitte ggf. nach Ressorts
und Maßnahmen aufschlüsseln)?
Bei dem Projekt „Bielefelder Längsschnittstudie zum Lernen in inklusiven und
exklusiven Förderarrangements“ (BiLieF) handelt es sich um ein laufendes
Vorhaben, das noch bis Juli 2015 durch das BMBF gefördert wird. Aufgrund dessen
liegen derzeit auch noch keine Endergebnisse des Vorhabens vor. Für die
Veröffentlichung der (Zwischen-)Ergebnisse zeichnet der Zuwendungsempfänger
verantwortlich.
Aufgrund der bisherigen Daten und der differenten Einflussfaktoren auf die
schulische Kompetenz und psychosoziale Entwicklung der Schülerinnen und
Schüler mit dem Förderbedarf Lernen können derzeit keine grundsätzlichen
Absagen an einzelne Modelle sonderpädagogischer Förderung gegeben werden.
Zum derzeitigen Zeitpunkt zeigt sich in den Ergebnissen weder, dass Kinder mit
dem sonderpädagogischen Förderbedarf im Bereich Lernen nur in der
Förderschule optimal in ihrer kognitiven und/oder psychosozialen Entwicklung
unterstützt werden können, noch dass inklusive Modelle sonderpädagogischer
Förderung substantielle Entwicklungsfortschritte ermöglichen. Ziel des Projekts ist es,
erste Einblicke in differentielle Fördersettings für Kinder mit speziellem
Förderbedarf zu ermöglichen und damit aufzuzeigen, wie Kinder in diesen
unterschiedlichen Lehr-Lernsettings bestmöglich gefördert werden können.
4. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Umstand, dass
die Diagnosen über die Gewährung von sonderpädagogischer Förderung
aufgrund unterschiedlicher rechtlicher und disziplinärer Grundlagen in
den einzelnen Bundesländern stark divergieren und beispielsweise eine
„Lernbehinderung“ im Bundesland A nicht automatisch auch eine
„Lernbehinderung“ im Bundesland B sein muss (Bildungsberichterstattung 2014,
S. 162)?
Die Diagnose sonderpädagogischer Förderung und die Gewährung
entsprechender Fördermaßnahmen obliegt allein den für den schulischen Bildungsbereich
verantwortlichen Ländern.
5. Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, wie hoch der
Bedarf an finanziellen Mitteln für die Umsetzung der UN-
Behindertenrechtskonvention hinsichtlich schulischer Inklusion in Deutschland ist (bitte nach
Bundesländern, Bereichen und bisherigen Kostenträgern aufschlüsseln)?
Die Umsetzung der UN-BRK hinsichtlich schulischer Inklusion in Deutschland
fällt in die Zuständigkeit der für den schulischen Bereich verantwortlichen
Länder. Der Bundesregierung liegen keine Angaben über dafür benötigte
finanzielle Mittel vor.
Drucksache 18/3101 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode6. Ist der Bundesregierung bekannt, welche konkrete finanzielle Summe für
die Schaffung von räumlichen Voraussetzungen für die Umsetzung der UN-
Behindertenrechtskonvention im schulischen Kontext aufgewendet werden
muss?
Die Schaffung von räumlichen Voraussetzungen für die Umsetzung der UN-BRK
im schulischen Kontext fällt in die Zuständigkeit der Schulträger. Der
Bundesregierung liegen keine Angaben über benötigte finanzielle Mittel vor.
7. Welche Projekte mit Bezug zu Inklusion im schulischen Kontext haben oder
werden derzeit (und seit wann) in welchen Programmen und mit welchen
finanziellen Mitteln durch das BMBF oder weitere Ministerien gefördert?
In der nachfolgenden Tabelle werden die durch das BMBF, das BMAS, das
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und das Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) geförderten Vorhaben
mit Bezug zu Inklusion im schulischen Kontext aufgeführt.
Hinzuweisen ist darauf, dass die Förderung inklusiver Bildung bei einigen der
aufgeführten Projekte eines der zu erreichenden Ziele neben anderen darstellt.
Die angegebene Fördersumme bezieht sich jeweils auf das Gesamtvorhaben.
Bundesministerium
Titel des Projekts Laufzeit Fördersumme
in Euro
BMBF Bielefelder Längsschnittstudie zum Lernen in
inklusiven und exklusiven Förderarrangements
(BiLieF)
2012–2015 1,08 Mio.
BMBF Ki.SSES-Proluba – Kinder mit spezifischen
Sprachentwicklungsstörungen – eine prospektive
Längsschnittstudie bei unterschiedlichen
Bildungsangeboten
2011–2015 0,34 Mio.
BMBF Qualitätsoffensive Lehrerbildung 2014–2024
(Förderung der
Projekte ab 2015)
500 Mio.
BMAS „Vereint für gemeinsame Bildung“ – Nationale
Konferenz zu Artikel 24 UN-BRK
6. /7. Mai 2009 0,23 Mio.
BMAS Konferenz „einfach machen: von Bildung über
Ausbildung in Arbeit“
7. Dezember 2011 0,19 Mio.
BMAS Konferenz „Inklusion in Bildung und Beruf“
der Konrad-Adenauer-Stiftung
30. November 2012 0,006 Mio.
BMAS Nationale Konferenz zur inklusiven Bildung
„Inklusion gestalten – gemeinsam. kompetent.
professionell“
17./18. Juni 2013 0,42 Mio.
BMAS Gipfel „Inklusion, die Zukunft der Bildung“
der Deutschen UNESCO-Kommission
19./20. März 2014 0,06 Mio.
BMAS Fachkonferenz „Inklusive Bildung“ im Rahmen
der Inklusionstage 2014
26. November 2014 noch in
Vorbereitung
BMG Gesundheitsuntersuchung
in Grundschulen
2013–2016 1,4 Mio.
Über die in der tabellarischen Übersicht genannten Projekte hinaus wird die
Förderung inklusiver Bildung auch durch das Auswärtige Amt (AA) an den
Deutschen Auslandsschulen (DAS) sowie das Bundesministerium der
Verteidigung (BMVg) an den Schulen im Ausland für die Kinder von
Bundeswehrangehörigen unterstützt.
BMZ-geförderte Vorhaben staatlicher Träger:
BMZ Inklusive Bildung in der
Entwicklungszusammenarbeit – Angewandte Forschung zur Inklusiven
Gestaltung von Bildungssystemen
(Land: Guatemala, Malawi)
2013–2016 2,4 Mio.
BMZ Bildung für das Leben und die Beschäftigung
(Land: Guatemala)
2013–2016 5,25 Mio.
BMZ TVET Teacher Education Programme“ (Land:
Laos)
2012–2016 4,15 Mio.
BMZ Verbesserung der Grundbildung in Malawi 2010–2014 10,6 Mio.
BMZ Förderung der beruflichen Bildung (Land:
Namibia)
2012–2017 10 Mio.
BMZ Unterstützung der Berufsbildungsreform (Land:
Pakistan)
2010–2016 10,8 Mio.
BMZ-geförderte Vorhaben nichtstaatlicher Träger:
BMZ Inklusive Bildung für behinderte und/oder
benachteiligte Kinder im Landkreis Graango
(Land: Burkina Faso)
seit 2012 k.A. (*)
BMZ Inklusive Berufsausbildung für körperbehinderte
und sozial benachteiligte Jugendliche in Südghana
(Land: Ghana)
seit 2012 k.A. (*)
BMZ Eine Schule für Menschen mit Behinderung
(Land: Indien)
seit 2012 k.A. (*)
BMZ Sekundarbildung für blinde und sehbehinderte
Jugendliche Katilu (Land: Kenia)
seit 2012 k.A. (*)
BMZ Neubau eines Schulgebäudes für den integrativen
Unterricht von Kindern mit Behinderungen in Ak-
Su (Land: Kirgistan)
seit 2012 k.A. (*)
BMZ Errichtung eines Wohnheims für Mädchen an der
St. Francis Schule für Taube und Blinde in
Ahilejime“ (Land: Nigeria)
seit 2012 k.A. (*)
BMZ Schulische und soziale Inklusion von Kindern und
Jugendlichen mit Behinderung im Süden Perus
seit 2012 k.A. (*)
BMZ Neubau von zwei behindertengerechten
Werkstätten zur Berufsausbildung in Musoma,
Tansania (Aufstockung)
seit 2012 k.A. (*)
(*) Für die durch das BMZ geförderten Projekte nichtstaatlicher Träger konnten die Angaben zu Laufzeiten
und Fördersummen in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht zusammengestellt werden.
Drucksache 18/3101 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeBei den DAS handelt es sich um Privatschulen, die neben den innerdeutschen
Empfehlungen auch den rechtlichen Bestimmungen des Gastlands zum Thema
Inklusion unterliegen. In der Praxis führt dies dazu, dass Inklusion an den DAS
in unterschiedlichem Maße realisiert werden kann. Bund und Länder sind im
Rahmen ihrer Schulaufsicht an den DAS bestrebt, die Umsetzung der
innerdeutschen Empfehlungen und Standards zum Thema „Inklusion“ auch an den DAS
zu gewährleisten. Deshalb hat Inklusion auch Eingang in das
Auslandsschulgesetz gefunden. So wird in § 9 Absatz 1 Satz 7 die Erwartung an die Schulen
gerichtet, eine Konzeption zum Auf- und Ausbau von inklusivem Unterricht zu
entwickeln sowie regelmäßig über die weitere Entwicklung im Bereich
Inklusion zu berichten. Zur Umsetzung dessen ist in Nummer 18.6 der
Verwaltungsvorschriften des AA zum Auslandsschulgesetz eine zusätzliche finanzielle
Förderung für den Bereich Inklusion festgeschrieben.
Die spezifische Förderung von Inklusionsmaßnahmen an DAS befindet sich
gegenwärtig noch im Aufbau. Daher wurden hierfür bisher noch keine
gesonderten Projektmittel budgetiert. 116 der gegenwärtig 141 DAS haben bislang
sonderpädagogische Maßnahmen ohne eine explizite Förderung des AA hierfür
durchgeführt (Baumaßnahmen nachstehend gesondert thematisiert). Davon
bieten 104 Schulen (75 Prozent) ausschließlich Fördermaßnahmen u. a. im
Bereich von Lese-, Rechtschreib- und Lernschwäche, Dyskalkulie, ADHS oder
Asperger-Syndrom an. An zwölf Schulen (9 Prozent) werden Schülerinnen und
Schüler mit körperlichen und geistigen Behinderungen beschult. Insgesamt
gaben 23 Schulen an, dass sie Fachpersonal für Inklusionsmaßnahmen, auch in
Vollzeit, beschäftigen. Darüber hinaus gab es Fortbildungen etc. für die Schulen
und Lehrkräfte.
Das AA fördert aus Mitteln des allgemeinen Schulbautitels bauliche
Maßnahmen an DAS, die u. a. eine barrierefreie Umgestaltung der Schulliegenschaft
ermöglichen. Derzeit erhalten die DS Paris und die DS Washington einen
barrierefreien Zugang. Bei laufenden und zukünftig geplanten Schulneubauprojekten ist
Barrierefreiheit Bestandteil des Gesamtbaukonzepts. Die genauen Summen
lassen sich dabei schwer einschätzen, da sie standortabhängig und Teil von
Gesamtbaumaßnahmen sind. Als Beispiel sind die Maßnahmen an der DS Paris mit
100 Tsd. Euro veranschlagt.
Das AA und die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) haben 2014
einen Wettbewerb zum Thema Inklusion unter der Schirmherrschaft von MdB
Ulla Schmidt (Aachen) ins Leben gerufen, in dem die DAS gelungene
Inklusionsmaßnahmen präsentieren können. Die Preisverleihung wird im Rahmen
der nächsten Schulleitertagung im Januar 2015 im AA stattfinden. Das Preisgeld
beträgt 17 500 Euro, weiterhin sind ca. 15 000 Euro für die Übernahme der
Kosten für die Preisträgerveranstaltung in Berlin veranschlagt.
Das BMVg trägt sieben Schulen im Ausland für die Kinder von
Bundeswehrangehörigen. Die dort erlangten Abschlüsse und Berechtigungen werden auf der
Grundlage einer Grundsatzvereinbarung mit dem Land Nordrhein-Westfalen
(NRW) den nordrhein-westfälischen gleichgestellt. Schulrechtliche Grundlage
für den Betrieb der Auslandsschulen der Bundeswehr (ASBw) sind somit die
Regelungen des Landes NRW, die in analoger Form Anwendung finden.
Als Folge der Änderungen durch das 9. Schulrechtsänderungsgesetz vom
5. November 2013 wurde an den ASBw inklusiver Unterricht unter bestimmten
Voraussetzungen, die sich aus den Besonderheiten der ASBw und den
jeweiligen Standorten ergeben, ermöglicht. Im Ausland fehlen in der Regel
außerschulische deutschsprachige Fördereinrichtungen und Fördernetzwerke, die mit
den Einrichtungen im Inland vergleichbar wären. So sind zum Beispiel
deutschsprachige Logopäden und Verhaltenstherapeuten höchstens in Ausnahmefällen
vorhanden, Jugendämter, deutsche Gesundheitsbehörden etc. überhaupt nicht.
Die für die ASBw einschlägige Analogfassung des Schulgesetzes für das Land
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/3101NRW, die im Einvernehmen mit dem Ministerium für Schule und Weiterbildung
des Landes NRW herausgegeben wurde, enthält bei § 2 Absatz 5 die folgende
Regelung nebst Verwaltungsvorschrift:
„(5) Die Schule fördert die vorurteilsfreie Begegnung von Menschen mit und
ohne Behinderung. In der Schule werden sie in der Regel gemeinsam
unterrichtet und erzogen (inklusive Bildung).
Die gemeinsame Unterrichtung von Menschen mit und ohne Behinderung
(inklusive Bildung) erfolgt an den Auslandsstandorten der Bundeswehr in
Abhängigkeit von den örtlichen Gegebenheiten. Ein Kind kann dann an eine ASBw
aufgenommen werden, wenn Grund zur Annahme besteht, dass es im Rahmen
individueller Förderung im Klassenverband erfolgreich am Unterricht
teilnehmen kann und wenn für eine angemessene Förderung keine außerschulischen
Einrichtungen und Institutionen erforderlich sind, die am Auslandsstandort
nicht verfügbar sind. Die Aufnahme einer Schülerin/eines Schülers mit
Behinderung geschieht im Rahmen von Einzelfallentscheidungen und bedarf der
Zustimmung der Schulaufsichtsbehörde der Bundeswehr. Sie kann im Interesse
einer gesicherten Förderung des Kindes auf Probe geschehen. Ein
Rechtsanspruch auf die Aufnahme besteht nicht.“
Die an ASBw durch Inklusion entstehenden Kosten sind gegenwärtig nicht zu
beziffern, da mit der Umsetzung erst zum Beginn des Schuljahrs 2014/2015
begonnen wurde und somit noch keine entsprechenden Erfahrungen vorliegen.
8. Welche Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung, um die Aus-, Fort-
und Weiterbildung von Lehrerinnen und Lehrern hinsichtlich der
Anforderungen von schulischer Inklusion auszurichten, und welche finanziellen
Mittel stehen dafür bereit?
Die von Bund und Ländern beschlossene „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“
hat es sich unter anderem auch zum Ziel gesetzt, die Fortentwicklung der
Lehrerbildung in Bezug auf die Anforderungen der Heterogenität und Inklusion
voranzutreiben. Der Bund stellt für diese Initiative zur Qualitätsverbesserung
der Lehramtsausbildung in all ihren Phasen bis zu 500 Mio. Euro zur Verfügung
und unterstützt damit die für diesen Bereich zuständigen Länder.
Überdies wird erwartet, dass die Verstärkung der Forschungsförderung im
Bereich „Inklusion im Bildungssystem“ zur Weiterentwicklung der Aus-, Fort- und
Weiterbildung von Lehrerinnen und Lehrern sowie der pädagogischen
Fachkräfte beiträgt.
9. Wie stellt die Bundesregierung hinsichtlich der von ihr initiierten
Qualitätsoffensive Lehrerbildung sicher, dass „einzelne, punktuelle
Fortbildungsinitiativen zu ,Inklusion‘ […]“ nicht „kontraproduktiv wirken
und Deprofessionalisierungstendenzen Vorschub leisten, wenn sie nicht in
ein Gesamtkonzept der Aus-, Fort- und Weiterbildung eingebunden sind“
(Bildungsberichterstattung 2014, S. 193)?
10. Sind an der Qualitätsoffensive Lehrerbildung auch Menschen mit
Behinderungen – als Expertinnen und Experten in eigener Sache – beteiligt, oder
ist dies geplant?
Die Fragen 9 und 10 werden im Zusammenhang beantwortet.
Für die erste Bewilligungsrunde der ersten Förderphase der „Qualitätsoffensive
Lehrerbildung“ müssen die lehramtsausbildenden Hochschulen bis zum
14. November 2014 ihre Antragsskizzen einreichen. Danach beginnt der
Begutachtungsprozess unter Einbeziehung externer Gutachterinnen und Gutachter.
Drucksache 18/3101 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDas Auswahlgremium entscheidet auf der Grundlage der vorliegenden
Gutachten über die Förderwürdigkeit der einzelnen Vorhaben. Die Auswahl der
Gutachterinnen und Gutachter ist abhängig von den bis zum 14. November 2014
eingehenden Antragsskizzen.
11. Welche zentralen Erkenntnisse konnte die Bundesregierung aus dem
Forschungsschwerpunkt „Diagnostik und Intervention bei
Entwicklungsstörungen schulischer Fertigkeiten“ (2010 bis 2013) ziehen, und hat die
Bundesregierung Hinweise darauf, ob, und wenn ja, in welcher Weise, die
Ergebnisse aus diesem Forschungsschwerpunkt Eingang in die Aus-
und Weiterbildung von Lehrerinnen und Lehrern gefunden haben?
Im Rahmen des Forschungsschwerpunktes werden empirisch ausgerichtete
Forschungsvorhaben gefördert, welche dazu beitragen, Kindern, Jugendlichen und
Erwachsenen, die von Störungen im Bereich des Lesens, Rechtschreibens und
Rechnens betroffen sind, eine individuelle, ursachenbezogene Diagnostik und
evidenzbasierte Förderung zu ermöglich. Die unten aufgeführten Ergebnisse
stellen eine beispielhafte Auswahl aus 19 vom BMBF geförderten
Forschungsvorhaben (Förderzeitraum: 2010 bis 2013) nach übergreifenden Kriterien dar.
Dabei ist in Bezug auf die Diskussion um ein inklusives Bildungssystem
grundlegend zu berücksichtigen, dass es sich bei den „umschriebenen
Entwicklungsstörungen schulischer Fertigkeiten“ um eine sogenannte Teilleistungsstörung
und nicht um eine „Behinderung“ handelt. Während es für letztere einen
sonderpädagogischen Förderbedarf gibt, gilt dies für erstere nicht. Personen mit
Teilleistungsstörungen werden bereits jetzt grundsätzlich „inklusiv“ beschult.
Zentrale Ergebnisse:
– Früherkennung und -intervention: Durch längsschnittliche Studien zur
Entwicklung schulischer Fertigkeiten wurden wichtige Erkenntnisse für die
Früherkennung von Entwicklungsstörungen gewonnen. So wurde z. B. durch
die Untersuchung sogenannter Vorläuferfertigkeiten bei Kindern im
Vorhaben „MatheSchrift“ das enge Zusammenwirken der schriftsprachlichen
und mathematischen Entwicklung belegt. Die Ergebnisse zeigen, dass es
bereits ein bis zwei Jahre vor Schuleintritt möglich ist, Rechen- und Lese-
Rechtschreibschwierigkeiten zuverlässig zu diagnostizieren und
entsprechend zu intervenieren. Dazu gehört u. a., die Inhalte früher (schrift-)
sprachlicher und mathematischer Fördermaßnahmen aufeinander abzustimmen.
– Instrumentenentwicklung: Im Vorhaben CODY (Computergestütztes
Dyskalkulietestverfahren und -training) wurde ein computergestütztes
Diagnoseinstrument und Trainingsprogramm für Kinder mit Rechenschwäche im
Grundschulalter entwickelt und veröffentlicht. Dies ermöglicht die
verbesserte individuelle Förderung von Kindern mit Rechenstörungen in der
Grundschule. Im Projekt „Lautarium“ wurde erfolgreich ein computerbasiertes
phonologisches Trainingsprogramms zur Prävention und Behandlung der
Lese-Rechtschreibstörung entwickelt, mit dessen Hilfe leseschwache Kinder
ihre phonologischen und schriftsprachlichen Leistungen deutlich verbessern
können. Das Programm bietet den Vorteil eines Einsatzes sowohl in der
Schule als auch im Elternhaus.
– Diagnostik: Im Bereich der Diagnostik wurden im Projekt RABE
(Differentialdiagnostische Relevanz des Arbeitsgedächtnisses bei Kindern mit
Lernstörungen) durch die Untersuchung von Defiziten im Arbeitsgedächtnis
wichtige Erkenntnisse zur Differenzierung zwischen Lesestörung und
Rechtschreibstörung gewonnen. Auf dieser Grundlage kann zukünftig gezielter
und individueller bei den entsprechenden Teilleistungsstörungen interveniert
werden.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/3101Einbezug in die Lehreraus- und Weiterbildung:
Die vom BMBF finanzierte Koordinierungsstelle des Forschungsschwerpunktes
organisiert und bündelt Maßnahmen zum Transfer und zur Verbreitung der
Forschungsergebnisse über die Wissenschaftscommunity hinaus. Ihr wesentlicher
Adressatenkreis sind dabei Lehrkräfte sowie Erzieherinnen und Erzieher. Zu
ihren zentralen Maßnahmen zählt z. B. die Veröffentlichung einer Broschüre
mit den Ergebnissen der geförderten Projekte (September 2014). Dies trägt
maßgeblich zur Dissemination der Ergebnisse auch in die Aus- und Fortbildung des
pädagogischen Personals bei. Auch die Projektleiter der Forschungsprojekte
selbst lassen die Erkenntnisse in die von ihnen durchgeführten Aus- und
Fortbildungsmaßnahmen von Lehrkräften oder Erzieherinnen und Erziehern
einfließen. Zudem werden Anwenderinnen und Anwendern die Ergebnisse auf
zentralen Fachtagungen wie der „Didacta“ oder dem Bundeskongress des
Bundesverbandes Legasthenie und Dyskalkulie e. V. vorgestellt.
12. Welche zentralen Erkenntnisse konnte die Bundesregierung aus dem
Projekt „Aufmerksamkeit macht Schule. Entwicklung und Evaluation einer
Fortbildung für pädagogische Mitarbeiter an offenen Ganztagsschulen“
im Forschungsschwerpunkt „Qualifizierung des pädagogischen Personals
in Bildungseinrichtungen“ (2010 bis 2013) ziehen, und hat die
Bundesregierung Hinweise darauf, ob die Ergebnisse aus diesem Projekt in
irgendeiner Art und Weise Einzug in die Lehrerausbildung und
Lehrerweiterbildung gefunden haben?
Ziel des Vorhabens in der ersten Förderphase (Juni 2009 bis August 2012) war
die Entwicklung und Evaluation einer Qualifizierungsmaßnahme für das
pädagogische Personal (Erzieherinnen, Erzieher, Studierende, Sozialpädagoginnen,
Sozialpädagogen oder auch vereinzelt Eltern), das an Offenen Ganztagsschulen
(OGS; nur Grundschulen) in der Lernzeitbetreuung tätig ist. Unter dem Label
„KIDS“ (Konzentration in der Schule) wurden dazu zwei Trainings entwickelt:
Das Basistraining „KIDS Basis“ dient dem Ziel, während der Lernzeit an OGS
über Beziehungsaufbau, klare Arbeitsregeln und positive Konsequenzen für
konzentriertes Verhalten das Arbeitsverhalten aller Kinder zu verbessern. Die
Fortbildung zu „KIDS Basis“ ist grundsätzlich an das gesamte pädagogische
Personal von OGS adressiert. Das Zusatztraining „KIDS Zusatz“ richtet sich an
Grundschulkinder mit Aufmerksamkeitsproblemen, die durch ein Screening als
solche identifiziert sind. Es beinhaltet ein spezielles Aufmerksamkeitstraining,
das diesen Kindern über acht Wochen hinweg angeboten wird. Die Fortbildung
zu „KIDS Zusatz“ ist darauf ausgerichtet, einen Teil des pädagogischen
Personals an OGS dazu zu qualifizieren, das Aufmerksamkeitstraining
durchzuführen.
Zentrale Erkenntnisse:
Das Basistraining ist in der Lage, bei Kindern mit Aufmerksamkeitsproblemen
damit verbundene Verhaltensauffälligkeiten wie Unaufmerksamkeit während
der Lernzeit deutlich zu reduzieren, während das Zusatztraining zu keiner
weiteren Leistungsverbesserung geführt hat.
Einbezug in die Lehreraus- und Weiterbildung:
Das Projekt hat an unterschiedlichen Stellen einen Transfer der Ergebnisse in die
Praxis realisiert: Im Jahr 2013 wurde der Fachtag „Idealer Ganztag“ durch die
Diakonie Düsseldorf als größtem lokalem Träger für OGS veranstaltet; in
diesem Rahmen wurden die Projektergebnisse vorgestellt und disseminiert. Zudem
bot die enge Kooperation mit den zehn am Projekt beteiligten Schulen die
Möglichkeit der direkten Wissensvermittlung an das Lehrpersonal. Für den Rhein-
Drucksache 18/3101 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeKreis Neuss fand im März 2013 ein Fachtag „Inklusion“ des Kompetenzteams
für die Lehrerbildung statt, an dem die Projektergebnisse adressatengerecht
vermittelt wurden. Zudem wurden von Seiten der Fachhochschule (FH) Düsseldorf
Fortbildungen für OGS-Mitarbeitende angeboten, die zahlreich nachgefragt
wurden. Weiterhin wurde von Seiten der Projektleitung das im Projekt
entwickelte „Basistraining“ an der FH Düsseldorf in den Fachbereichen
„Sozialarbeit“ und „Pädagogik der Kindheit“ als fester Bestandteil nachhaltig in die
Lehre integriert.
In einer zweiten Förderphase Laufzeit von Oktober 2012 bis September 2015)
wird auf der Grundlage des im ersten Förderzeitraums entwickelten
Basistrainings „KIDS Basis“ eine Weiterbildungsmaßnahme für Grundschullehrer
entwickelt und evaluiert. Ziel des Anschlussvorhabens ist es, die Belastung der
Lehrkräfte, die mit aufmerksamkeitsgestörten Schülerinnen und Schülern umgehen
müssen, zu senken und die berufliche Kompetenz im Hinblick auf diese
spezielle Schülergruppe zu erweitern. Es soll eine zweitägige
Weiterbildungsmaßnahme für Grundschullehrkräfte zu expansiven Verhaltensproblemen
entwickelt und evaluiert werden. Danach können einzelne Lehrkräfte oder -
teams an einem intensiveren Coaching teilnehmen, bei dem spezifische
Strategien zum Umgang mit expansivem Verhalten vermittelt und auf ein konkretes
Kind angewendet werden. Da sich das Anschlussprojekt noch in der
Bearbeitung befindet, sind bisher noch keine tragfähigen Ergebnisse in die Lehreraus-
und weiterbildung geflossen. Erste vorläufige Analysen weisen jedoch auf eine
Wirksamkeit des Lehrercoachings hin.
13. Haben die Bundesländer an die Bundesregierung die Erwartung gerichtet,
Maßnahmen zu ergreifen, um die schulische Inklusion in den einzelnen
Ländern zu unterstützen?
Wenn ja, welche Maßnahmen sind im Gespräch, wann soll über sie
entschieden werden, und wann sollen sie beginnen?
14. Haben die Bundesländer die Erwartung an die Bundesregierung gerichtet,
bestimmte Forschungsprojekte zum Aspekt schulische Inklusion zu
initiieren?
Wenn ja, um welche Forschungsprojekte handelt es sich, und zieht die
Bundesregierung in Betracht, dieser Erwartung nachzukommen?
Wenn nein, warum nicht?
Gibt es im Rahmen der Bildungsforschung Vorhaben in der Förderung des
BMBF, die sich mit der Frage befassen, wie ein inklusives Bildungssystem
zu schaffen ist?
Die Fragen 13 und 14 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Umsetzung der schulischen Inklusion obliegt allein den hierfür zuständigen
Ländern.
Im Kontext der Vorbereitung der geplanten Forschungsförderung durch das
BMBF im Bereich „Inklusion im Bildungssystem“ werden auch die Länder
beteiligt. Zur Frage der aktuell durch das BMBF geförderten
Forschungsvorhaben im Bereich inklusiver Bildung wird auf die Antwort zu Frage 7
verwiesen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/310115. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Umstand, dass
im Bereich der Kindertagesbetreuung mehr als zwei Drittel der Kinder mit
und ohne Behinderung gemeinsam betreut, gebildet und erzogen werden,
dieser Anteil über die Schule hinweg bis hinein in die berufliche Bildung
aber zunehmend abnimmt, für Menschen mit Behinderung also mit
zunehmendem Alter „weniger inklusive Angebote des Lernens vorgesehen
sind“ (Bildungsberichterstattung 2014, S. 175)?
In der Kindertagesbetreuung hat die Betreuung von Kindern mit und ohne eine
Behinderung in gemeinsamen Gruppen eine jahrzehntelange Tradition. Mit dem
Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) im Jahr 2005 wurde der Inklusionsansatz
zudem bundesgesetzlich verankert (§ 22a Absatz 4 SGB VIII). Auch der mit
finanzieller Unterstützung des Bundes vorangetriebene Betreuungsausbau hat
zur Ausweitung der Angebote inklusiver Kitas beigetragen.
Was die berufliche Bildung anbelangt, ist eine qualifizierte Ausbildung im
dualen System die beste Basis für den Start ins Berufsleben. Damit es hier zu
Verbesserungen kommt, ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Potenziale,
aber auch die Unterstützungs- und Förderbedarfe beim Übergang von der Schule
in Ausbildung bzw. Beschäftigung rechtzeitig erkannt werden. Ein wichtiger
Baustein hierfür ist die berufliche Orientierung von jungen Menschen mit
Behinderung, die im Rahmen der Initiative Inklusion voran gebracht wird und
die perspektivisch als Regelangebot in den Schulen erfolgen soll. Indem
frühzeitig alle in Betracht kommenden Alternativen für den Berufsweg geprüft
werden, wird die wesentliche Grundlage für einen möglichst inklusiven
Übergang gelegt.
Damit verstärkt Übergänge in betriebliche Ausbildung erfolgen können, kommt
es in erster Linie darauf an, dass es mehr Arbeitgeber gibt, die bereit sind,
Jugendlichen mit Behinderungen eine Chance zu geben. Die Bundesregierung
hat daher im Rahmen des Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-BRK
Maßnahmen auf den Weg gebracht, um bei Arbeitgebern die Bereitschaft dazu
zu erhöhen. Mit der Initiative Inklusion wird die Inklusionskompetenz bei den
Kammern der Wirtschaft als maßgeblicher Ansprechpartner für die Betriebe
ausgebaut. Eine weitere Maßnahme ist die Inklusionsinitiative für Ausbildung
und Beschäftigung, in deren Mittelpunkt die verstärkte Sensibilisierung von
Betrieben und Unternehmen für das Arbeitskräftepotenzial und die
Leistungsfähigkeit von Menschen mit Behinderung steht.
16. Welche Faktoren sind nach Einschätzung der Bundesregierung dafür
verantwortlich, dass nur etwa 10 Prozent der Absolventinnen und
Absolventen von Förderschulen, die die Schule mit einem Abschluss beenden,
einen mittleren oder höheren Schulabschluss erlangen
(Bildungsberichterstattung 2014, S. 325), während dieser Anteil bei allen
Schulabgängerinnen und Schulabgängern bei etwa 80 Prozent liegt?
Zu den einzelnen Faktoren, die dafür verantwortlich sind, dass die Quote der
Absolventinnen und Absolventen von Förderschulen mit einem mittleren bzw.
höheren Schulabschluss gegenüber derjenigen der Abgängerinnen und
Abgängern allgemeiner Schulen differiert, liegen der Bundesregierung bislang
keine ausreichenden Erkenntnisse vor.
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ISSN 0722-8333]