[Deutscher Bundestag Drucksache 18/3053
18. Wahlperiode 05.11.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Annalena Baerbock,
Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/2897 –
Bestand an radioaktiven Abfällen und Herausforderungen bei der Lagerung
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 7. März 2012 wurde durch eine Berichterstattung des „Norddeutschen
Rundfunks“ (NDR) bekannt, dass am Atomkraftwerksstandort Brunsbüttel ein
korrosionsgeschädigtes Fass bei einem Entleerungsvorgang zerstört wurde. Der
Brunsbüttel-Betreiber Vattenfall, der seit 2007 wiederholt wegen
unsachgerechter und intransparenter Informationspolitik im Zusammenhang mit
Zwischenfällen in seinen Atomkraftwerken in die Schlagzeilen geraten war, musste
abermals einräumen, die zuständige Landesbehörde und die Öffentlichkeit zu spät
bzw. über mehrere Wochen hinweg gar nicht informiert zu haben.
Erste inhaltliche Angaben zu dem Vorgang seitens der Bundesregierung enthält
deren Antwort vom 16. März 2012 auf die Schriftliche Frage 105 der
Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl auf Bundestagsdrucksache 17/9085. Laut dieser
Antwort wurde das betroffene Fass im Jahr 1981 in das Kavernenlager am Standort
Brunsbüttel eingelagert, im Dezember 2011 daraus entnommen und vor Ort in
eine Entleerungsanlage gegeben. Neben ersten Informationen zum Sachverhalt
der Korrosion des Fasses, zu den technischen Problemen bei der Fassentleerung
inklusive der Zerstörung des Fasses und zeitlichen Angaben enthält die o. g.
Antwort auch den Hinweis, dass die Bundesregierung eine mögliche
bundesweite Relevanz der Problematik korrodierter Atommüllfässer nicht ausschließt.
Kurz nach dem ersten Fund in Brunsbüttel wurde auch der Fund eines rostigen
Atommüllfasses am Standort Neckarwestheim gemeldet (vgl. dpa-Meldung
vom 15. März 2012).
Zwischenzeitliche Entwicklungen lassen vermuten, dass es auch an anderen
Standorten Problemfässer bzw. -gebinde in nicht zu vernachlässigender Anzahl
geben dürfte. So beträgt die Anzahl kaputter Atommüllfässer in Brunsbüttel
mittlerweile bereits 102 (vgl. dpa-Meldung vom 9. Oktober 2014), und der
Vorsitzende der Entsorgungskommission des Bundesministeriums für Umwelt,
Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Michael Sailer, äußerte in einem dpa-
Interview vom 30. August 2014 den Verdacht, die Brunsbüttelfunde seien „nur
die Spitze vom Eisberg“.
Die Rostfassproblematik macht auch auf ein grundsätzliches Problem in
Deutschland aufmerksam: Es gibt keinen umfassenden offiziellen Überblick Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit vom 31. Oktober 2014 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/3053 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeüber den gesamten deutschen Atommüllbestand. Aufgrund der Eigenheiten der
Bundesauftragsverwaltung, nach der in Deutschland die Atomaufsicht
praktiziert wird, ist Detailwissen oft auf verschiedene Länderbehörden verteilt.
Zweitens verschaffen selbst diese sich nicht immer Detailwissen, sondern lediglich
der Betreiber eines Interims-, Puffer- oder Zwischenlagers für Atommüll verfügt
darüber (siehe hierzu beispielsweise die Schriftliche Anfrage zum Atommüll-
Zwischenlager Mitterteich auf Landtagsdrucksache 16/18281 des Bayerischen
Landtags vom 2. September 2013).
Diese Kleine Anfrage soll dazu dienen, als Anlassgeber für die
Bundesatomaufsicht einen bundesweiten Überblick über die konkrete Atommüllsituation vor
Ort zu bekommen oder zumindest, ihm einen Schritt näher zu kommen. Eine
erste größere Initiative speziell zur Rostfassproblematik ergriff die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit der Kleinen Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 17/9592. Sowohl die zwischenzeitlichen Entwicklungen bezüglich der
Rostfässer in Brunsbüttel, aber auch die in der Kommission „Lagerung hoch
radioaktiver Abfallstoffe“, die nach dem Standortauswahlgesetz eingerichtet
wurde, und von Umweltschutzverbänden und Bürgerinitiativen immer wieder
erhobene Forderung nach einem möglichst umfassenden offiziellen
Atommüllbestandsbericht waren Anlass für diese umfassendere Kleine Anfrage.
Die folgenden Fragen beziehen sich u. a. auf alle Atomkraftwerksstandorte, an
denen schwach- und/oder mittelradioaktiver Atommüll zwischengelagert wird.
Hinzu kommen Fragen zu anderen Zwischenlagern und Landessammelstellen.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die atomrechtliche Aufsicht über Kernkraftwerke und die weiteren in dieser
Kleinen Anfrage aufgeführten kerntechnischen Einrichtungen obliegt den
zuständigen Behörden der Länder. Das Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) hat nach Artikel 85 Absatz 4 des
Grundgesetzes die Gesetz- und Zweckmäßigkeit der Ausführungen des
Atomgesetzes durch die Länder zu überwachen. Dafür ist die vollständige Kenntnis
der mit dieser Kleinen Anfrage erbetenen Informationen nicht erforderlich.
Wenn das BMUB von bestimmten Vorgängen Kenntnis erlangt, fordert es bei
den zuständigen Behörden der Länder die für die Wahrnehmung seiner
Aufgaben erforderlichen Hintergrundinformationen an.
1. Jeweils wie viele Castor-Behälter mit abgebrannten Brennelementen oder
verglasten Abfällen aus der Wiederaufarbeitung lagern derzeit in welchem
zentralen oder standortnahen Zwischenlagern, und jeweils seit wann (es wird
um den aktuellen Bestand gebeten, nicht den zum 31. Dezember 2013)?
Die Zahl der Behälter mit bestrahlten Brennelementen in den einzelnen
Zwischenlagern können dem Verzeichnis radioaktiver Abfälle – Stand 31.
Dezember 2013 –, das vom BMUB am 28. Oktober 2014 (
www.bmub.bund.de/
fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Atomenergie/verzeichnis_radioaktiver
_abfaelle_bf.pdf) veröffentlicht wurde, entnommen werden. Über die
Erhebungen zum Jahresende hinaus werden durch die Bundesregierung keine Daten
erfasst.
Ebenso erfasst das BMUB auch nicht den Einlagerungszeitpunkt eines
einzelnen Behälters. Insoweit wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/30532. Welche Atommülllager sind in Deutschland jeweils wo konkret vorhanden
(bitte jeweils mit Angabe des Typs wie Puffer-/Interims-/Zwischenlager,
Landessammelstelle etc.), seit jeweils wann sind sie in Betrieb, und wer ist
der verantwortliche Betreiber (erste Einlagerung)?
Die Standorte der Reaktoren, Transportbehälterlager, Abfalllager,
Landessammelstellen und Konditionierungseinrichtungen für radioaktive Abfälle in der
Bundesrepublik Deutschland können dem Verzeichnis radioaktiver Abfälle
– Stand 31. Dezember 2013 –, das vom BMUB am 28. Oktober 2014
(
www.bmub.bund.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Atomenergie/
verzeichnis_radioaktiver_abfaelle_bf.pdf) veröffentlicht wurde, entnommen
werden. Bezüglich des Zeitpunkts der ersten Inbetriebnahme eines jeden
Zwischenlagers wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
3. Jeweils welche Atommüllfässer, -gebinde etc. welchen genauen Typs und
Fassungsvermögens und mit welchem Inhalt befinden sich in den
Atommülllagern aktuell, jeweils seit wann genau, und von wem stammen sie
(bitte für jedes Lager eine vollständige tabellarische Übersicht in
Anlehnung an Bundestagsdrucksache 17/9592, Antwort zu Frage 6; diese Frage
bezieht sich auf alle radioaktiven Abfälle außer abgebrannte Brennelemente
und verglaste Wiederaufarbeitungsabfälle)?
Die Zahl und Art der Gebinde mit radioaktiven Abfällen können dem
Verzeichnis radioaktiver Abfälle – Stand 31. Dezember 2013 –, das vom BMUB am
28. Oktober 2014 (
www.bmub.bund.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/
Atomenergie/verzeichnis_radioaktiver_abfaelle_bf.pdf) veröffentlicht wurde,
entnommen werden. Dort findet sich ebenfalls eine Auflistung des
Fassungsvermögens der einzelnen Gebindetypen. Das BMUB erfasst nicht den
Einlagerungszeitpunkt und den Inhalt jedes einzelnen Gebindes. Insoweit wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Ein Überblick über die prozentualen Anteile der Verursachergruppen an den
jeweiligen Abfällen ist im o. g. Verzeichnis enthalten. Einer Veröffentlichung
der Abfallgebinde eines jeden einzelnen Verursachers haben die Verursacher der
radioaktiven Abfälle sowie die Länder nicht zugestimmt.
4. Mit jeweils welchen konkreten Maßnahmen und technischen Instrumenten
wurde in den Atommülllagern in den letzten Jahren der Zustand der
eingelagerten Fässer, Gebinde etc. in welcher Regelmäßigkeit und wann zuletzt
faktisch überwacht (bitte differenzierte Angabe nach Ansätzen wie
Videoüberwachung, Strahlenüberwachung, Stichprobenkontrollen etc.; es wird
nach den jeweils tatsächlich praktizierten Maßnahmen gefragt, nicht nur um
eine Beschreibung der Regelwerksgrundlagen gebeten)?
Bei der Einlagerung eines Gebindes werden verschiedene Eingangskontrollen
durchgeführt, die u. a. dazu dienen sicherzustellen, dass das Gebinde mit der
entsprechende Deklaration übereinstimmt. Des Weiteren wird überprüft, ob das
Gebinde die Annahmebedingungen erfüllt. Dazu werden Parameter wie Aktivität
und Oberflächenkontamination bestimmt oder ggf. andere zerstörungsfreie
Überprüfungen der Angaben des Herstellers durchgeführt. Im Lagerbetrieb
werden unterschiedliche Überprüfungen durchgeführt, um die Gebinde zu
überwachen, dies reicht von regelmäßigen Sichtprüfungen aller Gebinde bis zu
Sichtkontrollen an Referenzgebinden. Hier spielen die z. T. möglichen
relevanten Strahlenexpositionen aufgrund hoher Ortsdosisleistung eine Rolle.
Drucksache 18/3053 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode5. Welche meldepflichtigen Ereignisse oder sonst von den Betreibern
gemeldeten Ereignisse gab es jeweils im Zusammenhang mit diesen Lagern und
bzw. oder ihrem Inventar (es wird um Aktualisierung der Antwort der
Bundesregierung zu Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 17/9592 gebeten)?
Die Aktualisierung der Antwort der Bundesregierung zu Frage 12 auf
Bundestagdrucksache 17/9592 kann nachfolgender Tabelle entnommen werden.
Datum Anlage Ereignis Er.-Nr.
Kategorie
INES
15.05.1979 KKB Austritt von Verdampferkonzentraten aus einem
Verdampferkonzentratfass bei Reaktorstillstand
79/068 B –
27.10.1979 KKB Leckage aus einem Verdampferkonzentratfass bei
Reaktorstillstand
79/157 C –
24.08.1982 KWW Fass mit getrocknetem Filterkonzentrat fiel bei
Umlagerung um und entleerte sich teilweise
82/094 C –
25.03.1985 RBU 11 Brand eines 200-l-Fasses mit Zircaloyspänen im
Reststoff-Abfalllager
85/004 – –
30.08.1985 WAK2 Brand in einem Abfallfass der Zelle I 85/027 C –
19.03.1986 KKI-1 Gasbildung in Gussfässern mit Crud aus
Brennelement-Reinigung
86/059 N –
20.03.1987 KKI-1 Veränderung der Geometrie von endkonditionierten
200-l-Fässern mit hochdruckverpressten Abfällen
87/048 N –
01.04.1987 KWB3 Veränderung der Geometrie von endkonditionierten
200-l-Fässern mit hochdruckverpressten Abfällen
87/129 N –
14.01.1988 KKG Leichte Deckelwölbung an endkonditionierten
200-Liter-Fässern mit betonverfestigter Asche
88/007 N –
20.01.1988 KWB Erhöhte Neutronendosisleistung im Zwischenlager
für radioaktive Abfälle
88/009 N –
08.02.1988 KKP-1 Leichte Fassdeckelwölbung an endkonditionierten
200-Liter-Fässern mit hochdruckverpressten
Mischabfällen
88/030 N –
12.02.1988 GKN-1 Leichte Fassdeckelwölbung an 2 endkonditionierten
200-Liter-Fässern mit betonverfestigtem,
hochdruckverpresstem Schrott
88/026 N –
29.05.1989 KKI-1 Undichtigkeiten im Mantelbereich von 400-l-
Fässern mit betonierten Abfällen
89/131 N –
20.02.1991 KWO Umkippen gestapelter Abfallfässer 91/030 N 0
03.05.2000 KGR Bruch eines Sicherungsstiftes an der
Anschlageinrichtung des Bügelhubwagens
00/027 N 0
06.05.2006 KWW Ausfall der Krananlage der Konzentrataufbereitung 06/072 N 0
07.02.2008 KKR Lastabsturz im Gleiskorridor des Reaktorgebäudes
bei der Handhabung eines unbeladenen MOSAIK-
Shuttle-Behälters
08/010 N 0
30.09.2011 KKI-1 Schwelbrand von Reststoffen in einem
Abfallgebinde innerhalb der Trocknungsanlage
11/084 N 0
13.08.2014 KKB Abweichungen beim Stauen, Lagern und
Handhaben von festen radioaktiven Reststoffen
14/047 N 0
1 RBU: Reaktor – Brennelement Union, Hanau
2 WAK: Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe
3 KWB: Kernkraftwerk Biblis (gemeinsame Anlagen)
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/30536. Welche aufsichtlichen Maßnahmen, Initiativen, Programme etc. wurden
nach Kenntnis der Bundesregierung nach dem ersten Rostfassbefund in
Brunsbüttel im Jahr 2012 jeweils konkret in welchem Bundesland gestartet,
um der Problematik verrosteter Atommüllfässer in den jeweiligen
Atommülllagern in diesem Bundesland nachzugehen?
7. Welche konkreten Ergebnisse haben diese aufsichtlichen Maßnahmen,
Initiativen, Programme etc. nach Kenntnis der Bundesregierung bis dato
jeweils erbracht?
Insbesondere wie viele Rost- bzw. Problemfässer und -gebinde wurden
dabei entdeckt?
Die Fragen 6 und 7 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Wie in der Vorbemerkung der Bundesregierung zu ihrer Antwort
(Bundestagsdrucksache 17/9592) auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN „Atommüll – Fragen zur Lagerung schwach- und
mittelradioaktiver Abfälle und diesbezügliche Korrosionsprobleme (verrostete
Atommüllfässer)“ dargelegt, wurden die Länder in diesem Zusammenhang gebeten, im
Rahmen der Beratungen des zuständigen Fachausschusses Nukleare Ver- und
Entsorgung über besondere Vorkommnisse bei der Lagerung von
Abfallbehältern, die sie im Rahmen ihrer Aufsicht feststellen, zu berichten.
Die bisherigen Prüfungen der zuständigen atomrechtlichen Aufsichtsbehörden
der Länder haben ergeben, dass keine Hinweise auf systematische Fehler bei der
Behandlung und Verpackung von bislang rund 85 000 Gebinden mit
radioaktiven Abfällen vorliegen. Bei den berichteten Defiziten von einzelnen Gebinden
bzw. kleineren Gruppen von Gebinden handelt es sich um Einzelfehler. Der
überwiegende Teil der Gebinde mit radioaktiven Abfällen befindet sich in einem
guten Zustand.
Neben den Gebinden im Kernkraftwerk Brunsbüttel und einem Fass mit
Roststellen im Kernkraftwerk Neckarwestheim wurden bei einem Gebinde mit
betonierten radioaktiven Abfällen in der Landessammelstelle Mitterteich, Bayern,
deutliche Korrosionsspuren an der Außenseite, allerdings ohne Freisetzung
radioaktiver Stoffe festgestellt. Das Fass wurde unverzüglich in einen
Einstellsack verpackt und in ein größeres Überfass eingestellt.
Anlässlich einer Begehung des Abfalllagers Gorleben haben Vertreter der
Atomaufsicht des Landes Niedersachsen festgestellt, dass sich Feuchtstellen auf dem
Hallenboden des Abfalllagers Gorleben befinden. Darüber hinaus wurden
Farbabplatzungen an einigen dickwandigen Gussbehältern entdeckt. Nach
bisherigen Erkenntnissen der Betreiberin könnte die Ursache für die Feuchtstellen eine
erhöhte Luftfeuchtigkeit mit Kondenswasserbildung sein, die auf ein
Starkregenereignis im Juli 2014 zurückgeführt wird.
Auch im externen Zwischenlager des Kernkraftwerkes Unterweser wurden im
Rahmen einer Übertragbarkeitsprüfung durch die Betreiberin Gussbehälter mit
Farbablösungen festgestellt. Die Atomaufsicht stellte hierzu fest, dass die
betroffenen dickwandigen Gussbehälter weder durchgerostet sind noch eine
radiologische Gefahr von ihnen ausgeht. Das weitere Vorgehen wird derzeit zwischen
der Aufsichtsbehörde und den Betreiberinnen erörtert.
Im Zwischenlager Leese wurde 2013 bei einer Inspektion ein 200-Liter-Fass mit
auffälligen Korrosionsspuren identifiziert, das inzwischen aus dem Fassstapel
geborgen werden konnte. Sowohl der Fassinhalt als auch das Fass selbst sollen
untersucht werden, um die Ursache der Korrosion festzustellen und daraus
Rückschlüsse für weitere evtl. betroffene Fässer zu ziehen. Das Fass gehört zu
einer Charge von 1 485 Altabfallfässern aus der ehemaligen
Landessammelstelle Steyerberg, die von 1981 bis 2000 in Niedersachsen betrieben wurde. Im
Drucksache 18/3053 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeRahmen der regelmäßig stattfindenden Inspektionen wurden noch weitere
Steyerberg-Fässer mit leichteren Korrosionserscheinungen festgestellt. Die
damals verwendeten 200-Liter-Fässer stehen bereits zum Teil seit über 30 Jahren
in einem Zwischenlager. Die damalige Art der Konditionierung entsprach nicht
den heutigen Anforderungen der aktuellen Endlagerungsbedingungen. Aus
diesem Grund strebt das zuständige Niedersächsische Ministerium für Umwelt,
Energie und Klimaschutz die Nachqualifizierung der Altabfälle an.
8. Ist es mittlerweile möglich, für den gesamten deutschen Atommüllbestand
gebindescharf anzugeben, wie jeweils der Gebindezustand ist?
Falls nein, warum nicht, und welche Maßnahmen ergreift die
Bundesregierung, um dies bis wann zu ändern?
Falls ja, wie ist jeweils der Zustand welchen Gebindes (bitte mit Angabe
des Gebindealters, -inhalts und -verursachers/-eigentümers)?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie auf die Antwort zu den
Fragen 6 und 7 wird verwiesen.
9. Ist es mittlerweile zumindest möglich, für einen Teil des deutschen
Atommüllbestands gebindescharf anzugeben, wie jeweils der Gebindezustand
ist?
Falls nein, warum nicht, und welche Maßnahmen ergreift die
Bundesregierung, um dies bis wann zu ändern?
Falls ja, wie ist jeweils der Zustand welchen Gebindes (bitte mit Angabe
des Gebindealters, -inhalts und -verursachers/-eigentümers)?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie auf die Antwort zu den
Fragen 6 und 7 wird verwiesen.
10. Welche Umkonditionierungsmaßnahmen für Rost- bzw. Problemfässer
und -gebinde sind jeweils an welchem Atommülllagerstandort möglich,
und welche Kapazitäten haben diese jeweiligen Konditionierungsanlagen?
Die einzelnen genehmigten Konditionierungsanlagen können dem Verzeichnis
radioaktiver Abfälle – Stand 31. Dezember 2013 –, das vom BMUB am
28. Oktober 2014 (
www.bmub.bund.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/
Atomenergie/verzeichnis_radioaktiver_abfaelle_bf.pdf) veröffentlicht wurde,
entnommen werden. Darüber hinaus besteht an allen Standorten die
Möglichkeit, einzelne Gebinde in Overpacks, in der Regel 280-l-Überfässer, für den
Transport zu geeigneten Konditonierungsanlagen zu verpacken. Größere
Zwischenlager oder Zwischenlager an Standorten von Kernkraftwerken verfügen in
der Regel über umfassende Konditionierungseinrichtungen. Angesichts der
geringen Zahl von bislang festgestellten Defiziten bei der Lagerung von Gebinden
mit radioaktiven Abfällen ist die Kapazität der in Deutschland verfügbaren
Konditionierungseinrichtungen nach gegenwärtiger Einschätzung ausreichend.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/305311. Welche falschdeklarierten Abfälle wurden in den letzten zehn Jahren an
welchen Standorten in welchem Umfang durch welchen Anlass entdeckt?
Vom wem stammten die Abfälle jeweils, und was war jeweils ihre (falsche)
Deklaration und ihr tatsächlicher Gebindeinhalt?
Der Bundesregierung wurden innerhalb der letzten zehn Jahre keine falsch
deklarierten Abfälle bekannt.
12. Jeweils wo lagern welche der bereits angefallenen deutschen Abfälle und
Stoffe, die weder Konradgängig noch hochradioaktiv wärmeentwickelnd
sind, aber von der Bundesregierung als endzulagern bzw. vorsorglich als
endzulagern eingestuft werden (bitte mit jeweiliger Mengenangabe)?
Welchen geschätzten künftigen Mengenanfall an derartigen Abfällen bzw.
Stoffen erwartet die Bundesregierung jeweils bezogen auf welchen
Abfallverursacher?
Zum 31. Dezember 2013 wurden von den Abfallverursachern die folgenden,
nach Planfeststellungsbeschluss nicht konradgängigen und nicht hochradioaktiv
wärmeentwickelnden radioaktiven Abfälle gemeldet, die in einem Endlager zu
entsorgen sind:
KKW Gundremmingen: 7,56 m3
WAK GmbH: 130,66 m3
Unter Bezugnahme auf den zweiten Teil der Frage wird auf die Antwort der
Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 203 auf Bundestagsdrucksache
17/6954 und auf die Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 17/14599
verwiesen.
13. Jeweils welche jährlichen Kosten haben in den letzten zehn Jahren die
Zwischenlager verursacht, die vom Bund bzw. von bundeseigenen
Unternehmen oder von vom Bund getragenen Einrichtungen betrieben verursacht
wurden (falls möglich, bitte nach Betriebskosten und Sonderaufwendungen
für Nachrüstmaßnahmen etc. differenzieren)?
Für das Zwischenlager Nord sind im Zeitraum von 2004 bis einschließlich 2013
folgende Betriebskosten angefallen:
Jahr Betriebskosten in Euro
2004 5 048 000
2005 5 282 000
2006 5 486 000
2007 5 982 000
2008 5 977 000
2009 5 817 000
2010 6 225 000
2011 6 583 000
2012 7 944 000
2013 10 536 000
Drucksache 18/3053 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDa das Jahr 2014 noch nicht abgeschlossen ist, liegen hierfür noch keine
Jahresergebnisse vor. Zusätzlich sind für Nachrüstmaßnahmen folgende Kosten
angefallen:
Für die Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle an den Standorten in Karlsruhe,
Geesthacht und Jülich sind im Zeitraum 2004 bis 2013 die in nachfolgender
Tabelle aufgeführten Kosten entstanden. Eine weitere Differenzierung der Kosten
war aufgrund der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich:
Zeitraum Kosten in Euro Zweck
2006 bis 2011 5 600 000 Erneuerung Sicherungszentrale
2011 bis heute 1 900 000 Sicherungsmaßnahmen
Jahr Zwischenlagerkosten
(Mio. Euro)
2004 116
2005 116
2006 116
2007 117
2008 117
2009 118
2010 120
2011 123
2012 122
2013 122
Summe 187Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]