Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das dritte Quartal 2014
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Sevim Dağdelen, Petra Pau, Harald Petzold (Havelland), Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke, Frank Tempel, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die von der Fraktion DIE LINKE. regelmäßig erfragten Informationen zur Asylstatistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beleuchten ausgewählte Aspekte, die in der medialen Berichterstattung wenig Beachtung finden.
So ist kaum bekannt, dass die Anerkennungsquote bei inhaltlichen Asylentscheidungen weitaus höher liegt, als die offiziellen Zahlen vermuten lassen: Die so genannte bereinigte Schutzquote, bei der formelle Entscheidungen unberücksichtigt bleiben, lag im Jahr 2013 bei 39,3 Prozent – und das, obwohl Flüchtlinge (z. B. aus Serbien oder Mazedonien) zu nahezu 100 Prozent abgelehnt wurden.
Hinzu kommen noch Anerkennungen durch die Gerichte. Im Jahr 2013 erwiesen sich etwa 13 Prozent aller Klagen gegen ablehnende Asylbescheide als begründet, bei Asylsuchenden aus Afghanistan oder dem Iran lag die Erfolgsquote im Gerichtsverfahren sogar bei etwa 40 Prozent. Das heißt, dass im Ergebnis etwa jeder zweite inhaltlich geprüfte Asylantrag zu einem Schutzstatus in Deutschland führt.
Bei einem Drittel aller Asylsuchenden war das BAMF im Jahr 2013 der Auffassung, dass ein anderes Land der Europäischen Union (EU) für die Asylprüfung zuständig sei. Übernahmeersuchen wurden vor allem an Polen gerichtet (39,4 Prozent), danach folgte Italien (16,5 Prozent). Den 35 280 Ersuchen im Jahr 2013 standen jedoch nur 4 741 tatsächliche Überstellungen gegenüber, das sind gerade einmal 13,4 Prozent. Bei Ländern wie Italien, Bulgarien, Malta oder Zypern lag dieser Anteil nur zwischen 7 und 1 Prozent. Viele Betroffene wehren sich erfolgreich auf gerichtlichem Wege gegen eine Überstellung – wegen erheblicher Mängel in den Asylsystemen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder aufgrund individueller Besonderheiten – oder aber sie tauchen im Zweifelsfall lieber unter, als dass sie gegen ihren Willen in ein Land überstellt werden, in dem sie ein unfaires Asylverfahren, unwürdige Lebensbedingungen, Obdachlosigkeit oder eine Inhaftierung fürchten müssen. Das Dublin-System produziert somit eine große Zahl von illegalisierten Schutzsuchenden und erreicht nicht sein vorgebliches Ziel, allen Asylsuchenden in der EU ein faires Asylverfahren zu bieten. Innerhalb des BAMF werden trotz der geringen realen Verteilungswirkung für die zum Teil sehr aufwändigen Dublin-Verfahren zunehmend Personalressourcen gebunden, die weitaus sinnvoller in der regulären Asylprüfung eingesetzt werden könnten.
Bei Asylanhörungen wird – mutmaßlich zur Verfahrensbeschleunigung – häufig gegen den Grundsatz verstoßen, dass die Person, die einen Asylsuchenden angehört hat, auch die entsprechende Asylentscheidung treffen und begründen sollte. Wegen der großen Bedeutung der persönlichen Glaubwürdigkeit wird diese Identität zwischen Anhörer und Entscheider vom BAMF grundsätzlich angestrebt. In der Praxis ist dies zum Beispiel bei Asylsuchenden aus den Westbalkanländern nur zu 60 Prozent der Fall.
Eine Möglichkeit zur Einsparung von Arbeitskapazitäten im BAMF wäre der Verzicht auf massenhafte Widerrufsverfahren – in der EU sieht nur Deutschland obligatorische Widerrufsprüfungen nach drei Jahren ohne konkreten Anlass vor. Im Jahr 2013 kam es bei 13 633 Prüfverfahren nur in jedem 20. Fall zu einer Aberkennung eines Flüchtlingsstatus, wobei diese Widerrufe bei einer gerichtlichen Überprüfung wiederum nur zu 37 Prozent Bestand hatten. Für die Betroffenen – politisch Verfolgte und häufig traumatisierte Flüchtlinge – sind die Verfahren dennoch sehr belastend.
Ein behördliches Asylverfahren in Deutschland dauerte im Jahr 2013 im Durchschnitt 7,2 Monate. Bei bestimmten Herkunftsländern mit geringen Anerkennungsquoten, etwa Serbien und Mazedonien, ist die Verfahrensdauer infolge von Beschleunigungsmaßnahmen bedeutend kürzer. Umso länger dauern die Verfahren bei Flüchtlingen mit hohen Anerkennungschancen, im Jahr 2013 mussten etwa Asylsuchende aus Afghanistan, Pakistan, Eritrea und Somalia 14 bis 17 Monate auf eine Behördenentscheidung warten.
Die Zahl der Asylsuchenden, die über Griechenland nach Deutschland einreisen, ist über die letzten Jahre stabil geblieben, im Jahr 2013 waren es 3 879 Personen. Der zuvor beschworene „Pull-Effekt“ durch die Aussetzung von Überstellungen ist nicht eingetreten, Grenzsicherungsmaßnahmen erschweren eine Weiterflucht von Griechenland in ein anderes Land der EU.
Vom umstrittenen Asylflughafenverfahren waren im Jahr 2013 972 Asylsuchende betroffen, unter ihnen 322 syrische und 114 afghanische Flüchtlinge sowie 180 unbegleitete Minderjährige. Im Ergebnis wurde 48 dieser Asylsuchenden nach einer Ablehnung als „offensichtlich unbegründet“ die Einreise im Rechtssinne verweigert – wie viele von ihnen tatsächlich ausreisten oder abgeschoben wurden oder in Deutschland verbleiben konnten, ist nicht bekannt.
35,4 Prozent aller Asylsuchenden in Deutschland im Jahr 2013 waren Kinder. 2,3 Prozent waren unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, bei denen die bereinigte Gesamtschutzquote zwischen 45,9 und 61 Prozent betrug. Ausgerechnet die Asylverfahren unbegleiteter Minderjähriger dauerten im Jahr 2013 mit durchschnittlich 11,2 Monaten besonders lange.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen33
a) Wie hoch war die Gesamtschutzquote (Anerkennungen nach Artikel 16a des Grundgesetzes – GG –, nach § 60 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes – AufenthG –/in Anwendung der Genfer Flüchtlingskonvetion – GFK –, subsidiärer Schutz und Abschiebungshindernisse) in der Entscheidungspraxis des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im dritten Quartal 2014, und wie lauten die Vergleichswerte des vorherigen Quartals 2014 (bitte in absoluten Zahlen und in Prozent angeben und für die 15 wichtigsten Herkunftsländer gesondert darstellen, bitte für jedes dieser Länder in relativen Zahlen angeben, wie viele Schutz nach Artikel 16a GG, nach § 60 Absatz 1 AufenthG/GFK, einen subsidiären Schutzstatus bzw. nationalen Abschiebungsschutz zugesprochen bekommen haben, bitte in einer weiteren Tabelle nach Art der Anerkennung differenzieren: Asylberechtigung, internationaler Flüchtlingsschutz, subsidiärer Schutz, nationale Abschiebungsverbote – bitte jeweils so differenziert wie möglich darstellen)?
b) Wie hoch war in den genannten Zeiträumen jeweils die „bereinigte Gesamtschutzquote“, d. h. die Quote der Anerkennungen bezogen auf tatsächlich inhaltliche, und nicht rein formelle (Nicht-)Entscheidungen (bitte wie zuvor differenzieren)?
Wie viele der Anerkennungen nach Artikel 16a GG bzw. nach § 60 Absatz 1 AufenthG/GFK im dritten Quartal 2014 beruhten auf staatlicher, nichtstaatlicher bzw. geschlechtsspezifischer Verfolgung (bitte in absoluten und relativen Zahlen und noch einmal gesondert nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern angeben)?
Wie viele Widerrufsverfahren wurden im dritten Quartal 2014 eingeleitet (bitte Gesamtzahlen angeben und nach den verschiedenen Formen der Anerkennung und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren, zum Vergleich bitte auch die Werte des vorherigen zweiten Quartals 2014 nennen), und wie viele Entscheidungen in Widerrufsverfahren mit welchem Ergebnis gab es in diesen Zeiträumen (bitte Gesamtzahlen angeben und nach den verschiedenen Formen der Anerkennung und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren, bitte auch die jeweiligen Widerrufsquoten und zum Vergleich die jeweiligen Werte des vorherigen zweiten Quartals 2014 nennen)?
Wie lang war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer behördlichen Entscheidung im dritten Quartal 2014 (bitte auch die Vergleichswerte des vorherigen zweiten Quartals 2014 nennen), wie lang war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung (d. h. inklusive eines Gerichtsverfahrens), und wie lang war die durchschnittliche Bearbeitungszeit bei Asylerstanträgen von unbegleiteten Minderjährigen (bitte jeweils nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern und Erst- und Folgeanträgen differenzieren)?
Wie viele Verfahren im Rahmen der Dublin-II-Verordnung wurden im dritten Quartal 2014 eingeleitet (bitte in absoluten Zahlen und in Prozentzahlen die Relation zu allen Asylerstanträgen sowie die Quote der auf Eurodac-Treffern basierenden Dublinverfahren angeben und zum Vergleich die Werte des vorherigen zweiten Quartals 2014 nennen)?
a) Welche waren in den benannten Zeiträumen die 15 am stärksten betroffenen Herkunftsländer und welche die 15 am stärksten angefragten EU-Mitgliedstaaten (bitte in absoluten Werten und in Prozentzahlen angeben sowie in jedem Fall die Zahlen zu Griechenland, Zypern, Malta, Bulgarien und Ungarn nennen)?
b) Wie viele Dublin-Entscheidungen mit welchem Ergebnis (Zuständigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaats bzw. der Bundesrepublik Deutschland, Selbsteintritt, humanitäre Fälle, Familienzusammenführung usw.) gab es in den benannten Zeiträumen (bitte bei der Zahl der Selbsteintritte auch nach EU-Mitgliedstaaten und Herkunftsländer differenzieren)?
c) Wie viele Überstellungen nach der Dublin-II-Verordnung wurden in den benannten Zeiträumen vollzogen (bitte in absoluten Werten und in Prozentzahlen angeben und auch nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern und EU-Mitgliedstaaten – in jedem Fall auch Griechenland, Ungarn, Bulgarien, Zypern und Malta – differenzieren), und wie viele dieser Personen wurden unter Einschaltung des BAMF, aber ohne Durchführung eines Asylverfahrens überstellt?
d) Wie viele Dublin-II-Verfahren wurden durch die Bundespolizei aufgrund bilateraler Verwaltungsvereinbarungen eingeleitet, bzw. wie viele entsprechende Überstellungen wurden im fraglichen Zeitraum vollzogen?
e) Wie viele Asylanträge wurden in den genannten Zeiträumen mit der Begründung einer Nichtzuständigkeit nach der Dublin-II-Verordnung abgelehnt oder eingestellt oder als unbeachtlich betrachtet, ohne dass ein Asylverfahren mit inhaltlicher Prüfung durchgeführt wurde (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben), und wie viele Asylanträge wurden als unzulässig erachtet, weil bereits in einem anderen Land ein Schutzstatus gewährt oder ein Asylprüfverfahren negativ abgeschlossen wurde (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben und weitere Angaben zu den wichtigsten Ländern und den dort gewährten Schutzstatus machen)?
f) Was sind die Gründe dafür, dass es nach Inkrafttreten der Dublin-III-Verordnung vermehrt zu Verfristungen kommt und keine entsprechenden Übernahmeersuchen mehr gestellt werden können (vgl. Bundestagsdrucksache 18/2471, Antwort zu Frage 6f), und in wie vielen Fällen kam dies in Bezug auf welche EU-Mitgliedstaaten im Jahr 2014 (bitte nach Quartalen differenzieren) vor?
g) In wie vielen Fällen wurde in den genannten Zeiträumen bei Asylsuchenden festgestellt, dass eigentlich Griechenland nach der Dublin-II-Verordnung zuständig wäre (bitte auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenziert angeben)?
h) Wie viele Übernahmeersuchen, Zustimmungen bzw. Überstellungen (bitte differenzieren) im Rahmen des Dublin-Systems gab es im dritten Quartal 2014 bzw. im bisherigen Gesamtjahr 2014 durch bzw. an Deutschland (bitte auch nach Ländern differenzieren; bitte wie auf Bundestagsdrucksache 18/1394, Antwort zu Frage 15i antworten, jedoch zusätzlich die jeweiligen Überstellungsquoten ausweisen)?
i) Wie begründet der Präsident des BAMF, Dr. Manfred Schmidt, seine Kritik an Fällen des Kirchenasyls als generelle Infragestellung der Dublin-II-Verordnung, wobei fraglich sei, ob die Kirchen dabei immer verantwortungsvoll vorgingen (www.migazin.de/2014/10/17/knatsch-ums-kirchenasyl/), und inwieweit hält er es für nicht verantwortlich, wenn er öffentlich das Beispiel eines Kirchenasyls nennt, das im Fall einer Abschiebung einer Schwangeren nach Österreich gewährt wurde, weil Österreich im Gegensatz zu Deutschland auch Schwangere abschiebe (ebd.)?
j) Über welche genaueren Zahlen zur Gewährung von Kirchenasyl verfügt das BAMF bzw. sein Präsident, wenn er von 500 Personen im Kirchenasyl ausgeht (www.migazin.de/2014/10/17/knatsch-ums-kirchenasyl/), während das Netzwerk „Asyl in der Kirche“ von 300 Personen in 180 Gemeinden spricht (ebd.)?
k) Wie wird jetzt bzw. soll künftig mit welcher rechtlichen Begründung mit Fällen des Kirchenasyls im Zusammenhang von Überstellungen nach der Dublin-Verordnung umgegangen?
Wie viele Asylanträge wurden im dritten Quartal 2014 (bitte zum Vergleich auch die Werte des vorherigen zweiten Quartals 2014 nennen) nach § 14a Absatz 2 des Asylverfahrensgesetzes (AsylVfG) von Amts wegen für hier geborene (oder eingereiste) Kinder von Asylsuchenden gestellt, wie viele Asylanträge wurden in den genannten Zeiträumen von Kindern bzw. für Kinder unter 16 Jahren bzw. von Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren bzw. von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen gestellt (bitte jeweils in absoluten Zahlen und in Prozentzahlen in Relation zur Gesamtzahl der Asylanträge sowie die Gesamtzahl der Anträge unter 18-Jähriger und sich überschneidende Teilmengen angeben), und wie hoch waren die jeweiligen (auch bereinigten) Gesamtschutzquoten für die genannten Gruppen?
Wie viele unbegleitete Minderjährige (d. h. unter 18-Jährige) haben im dritten Quartal 2014 einen Asylerstantrag gestellt (bitte nach den wichtigsten Herkunftsländern und Bundesländern aufgliedern), und wie hoch war die Gesamtschutzquote bei unbegleiteten Minderjährigen im genannten Zeitraum (bitte nach verschiedenen Schutzstatus und wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Wie viele unbegleitete Minderjährige wurden im dritten Quartal 2014 an welchen Grenzen durch die Bundespolizei aufgegriffen, wie viele von ihnen wurden an die Jugendämter übergeben, und wie viele von ihnen wurden zurückgewiesen oder zurückgeschoben (bitte nach den fünf wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Wie viele Asylanträge wurden im dritten Quartal 2014 bzw. im vorherigen Quartal 2014 als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt (bitte Angaben differenziert nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern machen und zudem jeweils in Relation zur Gesamtzahl der Ablehnungen setzen; außerdem bitte jeweils so genau wie möglich nach der genauen Rechtsgrundlage differenzieren, d. h. nach Absatz 1, 2, 4 oder 5 bzw. Absatz 3 Nummer 1, 2, 3, 4, 5, 6 oder 7 des § 30 AsylVfG)?
Wie viele so genannte Flughafenverfahren wurden im dritten Quartal 2014 an welchen Flughafenstandorten mit welchem Ergebnis durchgeführt (bitte auch Angaben zum Anteil der unbegleiteten Minderjährigen und den zehn wichtigsten Herkunftsländern machen)?
Wie lautet die Statistik zu Rechtsmitteln und Gerichtsentscheidungen im Bereich Asyl für das bisherige Jahr 2014 (bitte wie auf Bundestagsdrucksache 18/1394, Antwort zu Frage 11 darstellen, jedoch nach zugesprochenem internationalem Flüchtlingsschutz – Asyl, GFK – und subsidiärem Schutz differenzieren), und welche Angaben zur Dauer des gerichtlichen Verfahrens lassen sich machen?
Wie viele Asylanhörungen gab es im dritten Quartal 2014 bzw. im vorherigen zweiten Quartal 2014 (bitte auch nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wieso werden Minderjährige ausnahmsweise z. B. nur dann angehört, wenn es um die Aufklärung von Widersprüchen im Familienverband geht (Bundestagsdrucksache 18/2471, Antwort zu Frage 13), nicht aber, wenn es um die besondere Berücksichtigung des Kindeswohls oder um kinderspezifische Interessen oder Gefährdungen geht?
Wie waren die Schutzquoten und die Zahl der Schutzgesuche bei Asylsuchenden aus Tunesien, Ägypten, Marokko, Syrien und Libyen im dritten Quartal 2014 bzw. im vorherigen zweiten Quartal 2014?
Wie viele Erst- und Folgeanträge (bitte differenzieren) wurden von Staatsangehörigen aus Serbien, Mazedonien, Montenegro, Albanien und Bosnien-Herzegowina in den Monaten Juli, August, September 2014 gestellt (bitte jeweils auch den prozentualen Anteil der Roma-Angehörigen nennen), und wie wurden diese Asylanträge in diesen Monaten jeweils mit welchem Ergebnis beschieden?
In Bezug auf welche Herkunftsländer werden Asylanträge derzeit prioritär bearbeitet, welche neuen Informationen gibt es zur Personalsituation, -entwicklung und -planung im BAMF und unterstützende Sondermaßnahmen, insbesondere im Bereich der Asylprüfung, und wie ist der Stand der Neubesetzung der beschlossenen zusätzlichen 300 Stellen im BAMF bzw. der Einarbeitung des entsprechenden Personals; welche weitergehenden Personalforderungen bestehen seitens des BAMF, um den gestiegenen Bedarfen gerecht werden zu können?
Zu welchem ungefähren Anteil wird nach Einschätzungen von fachkundigen Bediensteten des BAMF derzeit das Prinzip der Einheit von Anhörer und Entscheider im Asylverfahren in der Praxis gewahrt (soweit möglich bitte auch nach Ländern differenzieren)?
Wie hat sich die Verfahrensdauer bei Asylsuchenden, die nicht aus Ländern des Westbalkans kommen, im dritten Quartal 2014 gegenüber dem vorherigen zweiten Quartal 2014 entwickelt, und wie hoch war in diesen Zeiträumen die bereinigte Gesamtschutzquote in Bezug auf diese Länder (ohne Westbalkan)?
Wie lange dauern derzeit im Durchschnitt nach Einschätzungen fachkundiger Bediensteter des BAMF Asylanhörungen generell, wie lange dauern diese bei Asylsuchenden aus Westbalkanländern, aus Syrien und anderen wichtigen Herkunftsländern, und wieso dauern auch bei Asylsuchenden aus Syrien Anhörungen (ohne Übersetzung) etwa 70 Minuten (vgl. Bundestagsdrucksache 18/2471, Antwort zu Frage 19), obwohl diese zu nahezu 100 Prozent einen Schutzstatus erhalten?
In welchem Umfang macht das BAMF inzwischen bei welchen Herkunftsländern von der Möglichkeit Gebrauch, Asylsuchende mit hohen Anerkennungschancen ohne mündliche Anhörung anzuerkennen (§24 Absatz 1 Satz 4 und 5 AsylVfG), und warum wird von dieser Möglichkeit nicht verstärkt Gebrauch gemacht, angesichts von 144 832 unbearbeiteten Fällen (www. bamf.de vom 15. Oktober 2014) und obwohl der Bundesminister des Innern, Dr. Thomas de Maizière, auf EU-Ebene für beschleunigte Verfahren bei Flüchtlingen aus Ländern mit hohen Anerkennungschancen geworben hat?
Wie ist es zu erklären, dass die Bundesregierung in ihrer Antwort zu Frage 23 auf Bundestagsdrucksache 18/2471 keine Angaben zur Zahl der geltend gemachten Traumatisierungen von Asylsuchenden machen kann, weil dies statistisch nicht erfasst werde, während sie auf Bundestagsdrucksache 17/ 4779 in der Antwort zu den Fragen 12 und 16 hierzu noch ausführlich Auskunft geben konnte, und wie lauten gegebenenfalls doch vorhandene statistische Angaben zu diesem Fragekomplex?
In wie vielen Fällen wurde das BAMF bei der Prüfung zielstaatsbezogener Abschiebungshindernisse nach § 72 Absatz 2 AufenthG im Auftrag der Ausländerbehörden welcher Bundesländer im dritten Quartal 2014 mit welchem Ergebnis beteiligt (bitte auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?