[Deutscher Bundestag Drucksache 18/3237
18. Wahlperiode 18.11.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Gehrcke, Dr. Diether Dehm,
Annette Groth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/2960 –
Die Politik der Deutschen Regierung, der EU, USA und NATO in der Ukraine-Krise
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
„Über eine Assoziierung hätte man reden können, aber zeitgleich mit
Russland! Das ,Entweder oder‘ – also entweder Assoziierung mit der EU oder
Zollunion mit Russland – war der Anfangsfehler“ (Altkanzler Gerhard Schröder in
WELT am SONNTAG, 11. Mai 2014).
„Die Aufbruchsstimmung in der Ukraine wurde nicht mehr klug begleitet“,
kritisiert der Altkanzler Dr. Helmut Kohl laut „BILD Zeitung“. „Ebenso hat es
an Sensibilität im Umgang mit unseren russischen Nachbarn gemangelt,
insbesondere mit Präsident Putin“ (Dr. Helmut Kohl in BILD Zeitung, 12. März
2014).
Im Jahr 2013 hat die Europäische Union (EU) ihre
Assoziierungsverhandlungen mit den postsowjetischen Ländern Moldawien, Georgien und der Ukraine
vorangetrieben. Damit hat sie den bereits schon lange schwelenden Konflikt
um die Ukraine verschärft und die schwerste Krise in Europa seit dem Ende der
Ost-West-Blockkonfrontation ausgelöst. „Der grundlegende Fehler lag in der
EU-Assoziierungspolitik“, sagte Altkanzler Gerhard Schröder der „WELT am
SONNTAG“ (WELT am SONNTAG, 11. Mai 2014). Die Ukraine ist für die
EU und die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) von höchstem
wirtschaftlichem Interesse, weil sie über große Vorkommen an Rohstoffen und einen
großen Markt von über 45 Millionen Einwohnern verfügt. Mit der Integration
der Krim in die Russische Föderation hat Russland seinen bisherigen
prinzipiellen Kurs der Völkerrechtstreue, der berechtigten Kritik am
Völkerrechtsbruch der EU und NATO in Jugoslawien bei der völkerrechtswidrigen EU-
Anerkennung des Kosovo (IMI-Standpunkt 2007/023, vgl. auch: Der Kosovo als
Blaupause für die Krim, Altbundeskanzler Gerhard Schröder, 9. März 2014),
nicht konsequent fortgesetzt.
Die Ukraine ist aufgrund der historisch gewachsenen Arbeitsteilung, aber auch
für Russland ökonomisch von zentraler Bedeutung. Nach wie vor ist die
Ukraine Lieferant wichtiger Komponenten für die russische Industrie. Konkret
fürchtet Russland, dass die Übernahme europäischer Standards und
Regulationen faktisch den Weg für russische Produkte auf den ukrainischen Markt
versperren. Die EU habe in den Verhandlungen mit Kiew nicht ausreichend die Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 13. November 2014 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/3237 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodehistorisch starke Verflechtung der ukrainischen mit der russischen Wirtschaft
berücksichtigt. Zudem bestünde für Russland die Gefahr, dass über die Ukraine
illegal europäische Waren in das Gebiet der Zollunion kommen (
www.mdz-
moskau.eu/assoziiert-und-nun/#sthash.ZbxHlhp1.dpuf).
Für Russland ist es auch eine Auseinandersetzung um die Aufrechterhaltung
der eigenen industriellen technologischen Basis. Das hat Präsident Wladimir
Putin auch mehrfach in seinen Reden deutlich gemacht. Russland will keine
industrielle Peripherie sein.
Auch geostrategisch und militärisch ist die Ukraine sowohl für den Westen als
auch für Russland von Bedeutung. Russland fühlt sich von einer
expandierenden NATO bedroht. Die Ukraine spielt aus russischer Sicht allein schon
aufgrund ihrer Größe und aufgrund ihrer strategischen Lage eine endscheidende
Rolle. „Sollte Russland Weißrussland oder die Ukraine verlieren, verliert es
seine strategische Tiefe, die wesentlich mit seiner Fähigkeit zusammenhängt,
das russische Kernland verteidigen zu können“ (George Friedland Strategic
Forecast). Eine NATO-Mitgliedschaft der Ukraine wäre eine ernste Bedrohung
für Russland. Mehrfach hat die NATO angedeutet, dass sie die Ukraine
aufnehmen will.
Der Westen, die USA und die EU, kritisierte der russische Außenminister
Sergei Lawrow jüngst in der Generalversammlung der Vereinten Nationen
(27. September 2014) „habe, nachdem sie ihren Sieg im Kalten Krieg erklärt
hatten, eine Erweiterung des von ihnen kontrollierten geopolitischen Raums
anvisiert“. Die Vorschläge Russlands hinsichtlich der Schaffung einer
gemeinsamen Sicherheitsarchitektur wurden vom Westen ausgeschlagen. Alle
Versprechen an Russland wurden nicht eingehalten. Auch viele Altpolitiker der
Bundesrepublik Deutschland sehen es ähnlich. Ex-Außenminister Hans-
Dietrich Genscher äußerte sich gegenüber dem Sender „Phoenix“, dass er
Wladimir Putins Empörung über die Stationierung von Truppen und
Waffensystemen an der russischen Westgrenze für berechtigt halte.
Von der Mehrheit des EU-Parlaments gehen keine Entspannungssignale nach
Moskau aus. Das EU-Parlament hat am 18. September 2014 eine Resolution
gegen Russland im Zusammenhang mit der Ukraine-Krise verabschiedet. Die
Resolution fordert die Aufkündigung der strategischen Partnerschaft mit
Russland. Ebenso soll die Kooperation im Nuklearbereich beendet sowie die
Aufkündigung der strategischen Partnerschaft Russland im Energiebereich erklärt
werden (Lage in der Ukraine und Sachstand in den Beziehungen zwischen der
EU und Russland, Entschließung des EU-Parlaments vom 18. September
2014).
Die NATO verschärft ihren Kurs gegenüber Russland und beschließt in Wales
die Stationierung einer schnellen Eingreiftruppe im Baltikum und in Polen. Die
jüngsten NATO-Beschlüsse widersprechen der Grundakte des NATO-
Russland-Rates. Die Grundakte beschränkt u. a. die Stationierung von Soldaten in
Osteuropa. Zugleich finden in der Ukraine und im Schwarzen Meer mehrere
NATO-Manöver statt. Darunter ein Manöver unter dem Namen „Schneller
Dreizack“, der zu Irritationen führt, da der Dreizack das Symbol der
ukrainischen Bandera-Faschisten ist.
Die deutsche Politik wirkt nach Auffassung der Fragesteller derzeit alles
andere als deeskalierend im Konflikt. Wider besseren Wissens macht der
Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Frank-Walter Steinmeier, in seiner Rede vor der
UN-Generalversammlung Russland für die Zuspitzung der Krise
verantwortlich und die Bundeskanzlerin, Dr. Angela Merkel, verhärtet ihre Position zur
Aufrechterhaltung von Sanktionen gegen Russland.
Statt entsprechend der Vereinbarung zwischen Russland, der EU, den Maidan-
Parteien und Präsident Wiktor Janukowitsch vom 22. Februar 2014 zur Bildung
einer Regierung der Einheit, die auch die Interessen des russischen Ostens mit
einbezieht, stürmten die Maidan-Parteien am 22. Februar 2014 das ukrainische
Parlament und putschten den legitimen Präsidenten weg. Die Maidan-Parteien
bildeten eine Regierung unter Einschluss von Faschisten. Dies geschah mit
Billigung der EU einschließlich der Bundesregierung. Keine der EU-Regierungen
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/3237protestierte gegen die putschartige Machtübernahme und die Absetzung eines
legitim gewählten Präsidenten unter Bruch der geltenden ukrainischen
Verfassung. Keine der EU-Regierungen protestierte gegen die Beteiligung
faschistischer Kräfte an der Übergangsregierung (Freitag, 18. September 2014).
Dies stellt nach Ansicht vieler Kritiker einen Tabubruch dar. Dazu
veröffentlichte die „Jüdische Allgemeine“ vom 19. September 2014 einen Kommentar:
„Wir als Bürger der Bundesrepublik Deutschland haben die Pflicht, uns
dagegen zu wehren, dass wir uns einer ukrainischen Regierung verpflichtet fühlen
sollen, die bereit ist, ihre politischen Ziele mit allen Mitteln zu erreichen –
wenn es sein muss, auch mit nazistischen Gruppierungen“.
Die ukrainische Übergangsregierung vertiefte die Spaltung der Ukraine. Sie
provozierte den russisch-sprachigen Süden und Osten des Landes mit dem
Dekret, russisch als Amtssprache zu verbieten. Dies spitzte die Lage zu und führte
zum Aufstand in der Ostukraine. Dafür trägt die EU ebenfalls eine hohe
Verantwortung: „Die EU hat ignoriert, dass die Ukraine ein kulturell tief
gespaltenes Land ist.“ Schon immer hätten sich die Menschen im Süden und Osten der
Ukraine eher an Russland orientiert, sagte Altkanzler Gerhard Schröder. Zur
gleichen Zeit begann die Verfolgung linker Parteien und der Partei der
Regionen, die im Wesentlichen die Interessen der Bevölkerung des Ostens der
Ukraine vertritt. Rechte Schlägerbanden verfolgten und bedrohten linke
Politiker, darunter den Generalsekretär der Kommunistischen Partei der Ukraine
(KPU). Gegen die KPU läuft ein Verbotsverfahren, mit einer rechtstaatlich
wenig belastbaren Anklageschrift.
Im Oktober 2014 sollen in der Ukraine Wahlen stattfinden. Wie repräsentativ
und demokratisch können diese Wahlen sein, wenn wichtige politische Akteure
wie die KPU – sie erhielt bei den letzten freien Wahlen am 28. Oktober 2012
schließlich 13,8 Prozent der Stimmen – und die Partei der Regionen vom
Verbot bedroht sind. Sollten diese Parteien nicht zugelassen werden, so wird es
keine Vertretung der großen russischen Bevölkerungsanteile geben. Der Wahl
wird die demokratische Legitimität fehlen und den Konflikt in der Ukraine
vertiefen.
Das einflussreiche rechte Lager in der Ukraine sowie das Kriegslager, zu dem
der amtierende Ministerpräsident Arsenij Jazenjuk und die Dnipropetrowsker
Oligarchen gehören, wollen die Kriegsoption in der Ukraine lange offenhalten.
Am 30. September 2014 erklärte Andrej Lysenko, offizieller Sprecher des
Sicherheits- und Verteidigungsrates der Ukraine: „Wir werden den Modus der
Waffenruhe befolgen. Sobald aber der Beschluss kommt, unsere Territorien zu
befreien, werden wir das tun.“ Die ist zwar bankrott, aber die ukrainische
Führung will milliardenschwere Waffenkäufe vornehmen. Die Frage stellt sich
nun, mit welchen finanziellen Mitteln. Einige ukrainische Beamte und Politiker
fordern gar die nukleare Wiederbewaffnung der Ukraine. Auf den nuklear
freien Status der Ukraine soll, nach dem Willen gewichtiger Teile der
ukrainischen Regierung, verzichtet werden. Der ukrainische Verteidigungsminister
Valeri Geletej sagte hingegen kürzlich, dass die Ukraine auf ihren nuklearfreien
Status verzichten müsste (
www.german.ruvr.ru/2014_09_19/Die-
Ukraineangstigt-den-Westen-mit-einer-Atombombe-8549/).
Mit ihrer Sanktionspolitik hat die EU gegenüber Russland nicht zur
Entspannung der Lage beigetragen. Die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel erklärte
am 29. September 2014, dass sie diese Sanktionen beibehalten wolle. Der
frühere Bundesaußenminister Hans-Dietrich Genscher plädiert indes für eine
Aufhebung der Sanktionen und für ein Ende der verbalen Aufrüstung gegen
Russland.
Die den Streitkräften der Ukraine unterstellten bewaffneten Formationen,
sowie den prorussischen Milizen werden schwere Menschenrechtsverstöße
vorgeworfen. In dessen sind in der Ostukraine Massengräber getöteter Zivilisten
entdeckt worden. Viele Indizien deuten darauf hin, dass diese Verbrechen von
den rechtsextremen ukrainischen Freiwilligen Bataillonen begangen wurden.
Leider hat der Westen bisher daraufhin nicht reagiert. Bisher ist die Forderung
nach Errichtung einer unabhängigen Untersuchungskommission nicht von der
EU und den USA erhoben worden. In einem Bericht der Beobachtermission
Drucksache 18/3237 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodedes Amtes des UNO-Menschenrechtskommissars wird darauf hingewiesen,
dass „die den Streitkräften der Ukraine unterstellten bewaffneten Formationen
weiterhin gegen die Prinzipien des internationalen humanitären Rechts
verstoßen (Report of the United Nations High Commissioner for Human Rights on
the situation of human rights in Ukraine, 19. September 2014). Besonders
besorgniserregend für die UNO-Menschenrechtsmission sind die Berichte über
andauernde Menschenverschleppungen, Erpressungen und willkürliche
Festnahmen, die von den Kiew unterstellten Bataillonen Aidar, Dnepr-1, Kiew-1
und Kiew-2 vorgenommen werden.
Auch die Menschenrechtsorganisation Amnesty International wirft der
ukrainischen Regierung vor, Menschenrechtsbrüche zu tolerieren. Konkret heißt es,
die Regierung in Kiew würde ukrainischen Freiwilligenverbänden, die an der
Seite des regulären Militärs kämpfen, freie Hand lassen.
1. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass der Ukraine im Sinne der
Aussage von Altkanzler Gerhard Schröder „Das Entweder oder“ – also
entweder Assoziierung mit der EU oder Zollunion mit Russland durch
Vertreter der EU in den Assoziierungs-Verhandlungen mit Präsident Wiktor
Janukowitsch als Entscheidung abverlangt wurde?
Es liegt weder an der Europäischen Union noch an Russland, sondern in erster
Linie an den Staaten der Östlichen Partnerschaft selbst, über die Ausrichtung
ihrer Außenpolitik zu entscheiden. Die Ukraine hat wie andere Staaten der
gemeinsamen Nachbarschaft für sich entschieden, eine engere Partnerschaft mit
der EU zu suchen. Eine solche Partnerschaft bietet der Ukraine eine Vielzahl von
Chancen, von denen im Übrigen auch Russland profitieren kann. Engere
Beziehungen der Ukraine zur EU schließen enge Beziehungen zu Russland nicht aus.
Ganz im Gegenteil ist es seitens der EU sogar wünschenswert, dass die Staaten
der östlichen Nachbarschaft nicht nur mit der EU, sondern auch untereinander
und mit ihren Nachbarn, insbesondere mit Russland, gute Beziehungen pflegen.
Die Verhandlung eines tiefen und umfassenden Freihandelsabkommens
(DCFTA) zwischen der Ukraine und der EU war kein zwingender, aber ein
gewünschter Bestandteil des Assoziierungsabkommens. Die Errichtung einer
tiefen und umfassenden Freihandelszone zwischen der EU und der Ukraine schafft
keine Hürden für den Handel zwischen der Ukraine und Russland. Das GUS-
Freihandelsabkommen und andere Verpflichtungen der Ukraine gegenüber
Russland werden nicht berührt. Die Ukraine hat auch weiter die Möglichkeit,
andere Freihandelsbeziehungen mit Nachbarländern, so zum Beispiel auch ein
Freihandelsabkommen mit der Eurasischen Zollunion, einzugehen. Das
Freihandelsabkommen zwischen der EU und der Ukraine etabliert keinen
gemeinsamen Außenzoll, anders als dies bei einem Beitritt der Ukraine zur Zollunion
der Fall wäre. Deshalb würde die Mitgliedschaft der Ukraine in der Eurasischen
Zollunion die Beendigung eigener Freihandelsabkommen der Ukraine mit
Drittstaaten nach sich ziehen. Eine selbstständige ukrainische Außenhandelspolitik
wäre dann nicht mehr möglich.
2. Sollte dies nicht zutreffen, gibt es Dokumente, die das Gegenteil belegen?
Die Verhandlungen über das Assoziierungsabkommen mit der Ukraine wurden
vom Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) und der Europäischen
Kommission für die EU und die Mitgliedstaaten geführt. Im Bereich der Handelspolitik
hat die Europäische Union gemäß des Vertrages über die Arbeitsweise der
Europäischen Union (AEUV) die ausschließliche Zuständigkeit. Der EAD und
die Kommission handeln aufgrund eines Mandats, das alle Mitgliedstaaten der
EU im Rat gemeinsam beschlossen haben. Die Mitgliedstaaten sind über die
Ratsarbeitsgruppe COEST und den Handelspolitischen Ausschuss in das Ver-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/3237fahren eingebunden, werden dort regelmäßig über den Stand der Verhandlungen
unterrichtet und erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme. Die Bundesregierung
unterrichtet wiederum den Deutschen Bundestag gemäß dem Gesetz über die
Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in
Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBBG) schriftlich und im Rahmen von
Expertenbefragungen durch einzelne Bundestagsausschüsse auch mündlich.
3. Sollte dies zutreffen, wer ist innerhalb der EU oder ihren Kommissionen
dafür verantwortlich?
Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.
4. Haben die Regierungschefs der EU-Mitgliedsländer in irgendeinem ihrer
Treffen eine solche Verhandlungsstrategie festgelegt, um der Ukraine eine
Entscheidung zwischen Zollunion und EU abzuverlangen?
Auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 wird verwiesen.
5. Wenn ja, welche Analyse oder Strategie lag der Entscheidung zugrunde?
Auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 wird verwiesen.
6. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass von den USA erheblicher Druck
auf Europa ausgeübt wurde, um Sanktionen gegen Russland zu verhängen
(Schweiz Magazin vom 3. Oktober 2014)?
Die Verhängung von Sanktionen ist eine souveräne Entscheidung der EU, die
vom Rat einstimmig getroffen werden muss. Die EU sucht bei solchen Fragen
stets den engen Austausch mit befreundeten Staaten, um auf eine Übernahme
gleicher oder ähnlicher Maßnahmen hinzuwirken, damit die Sanktionseffekte
optimiert und eine Umgehung der Sanktionen erschwert werden.
7. Haben nach Ansicht der Bundesregierung die Verantwortlichen der EU zu
irgendeinem Zeitpunkt die russischen Interessen in der Ukraine
mitberücksichtigt?
Zunächst ist anzumerken, dass die Ukraine ein souveräner Staat ist, mit dem die
EU wie mit anderen souveränen Staaten auch Beziehungen pflegt und
Verhandlungen führt. Die Ukraine ist seit dem Jahr 2009 Mitglied der Östlichen
Partnerschaft der Europäischen Union.
Mit Russland besteht seit vielen Jahren ein enger Austausch, u. a. im Rahmen
der regelmäßigen EU-Russland-Gipfel, zu allen Themen gemeinsamen
Interesses. Dabei war auch wiederholt die Östliche Partnerschaft der EU Thema. Diese
hat laut öffentlichem Gründungsdokument (Gipfelerklärung vom 7. Mai 2009)
die politische Assoziierung und wirtschaftliche Integration, inklusive der
Schaffung tiefer und umfassender Freihandelszonen, der Partnerländer mit der EU
zum Ziel. Konkrete Befürchtungen über negative Auswirkungen des tiefen und
umfassenden Freihandelsabkommens zwischen der EU und der Ukraine hat die
russische Seite jedoch erst im Vorfeld der ursprünglich für November 2013 beim
Gipfel der Östlichen Partnerschaft in Vilnius geplanten Unterzeichnung des
Assoziierungsabkommens geäußert. Erst im Januar 2014 wurden die
wirtschaftlichen Bedenken genauer dargelegt. Die EU hat deshalb seit Januar 2014 begon-
Drucksache 18/3237 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodenen, konkrete Gespräche mit Russland über die im Assoziierungsabkommen
vorgesehene Freihandelszone mit der Ukraine zu führen.
8. Sollten russische Interessen berücksichtigt worden sein, welche Angebote
wurden Moskau unterbreitet?
Die Bundesregierung hat sich stets für einen intensiven Dialog und Austausch
mit der russischen Regierung eingesetzt. So kamen auch maßgeblich auf
Initiative der Bundeskanzlerin die derzeit laufenden trilateralen Gespräche zwischen
der Ukraine, Russland und der EU zustande, in denen russische Bedenken mit
Blick auf das EU-Ukraine-Freihandelsabkommen diskutiert und, sofern diese
begründet sind, nach Lösungen gesucht wird.
Zudem verhandelt die EU seit dem Jahr 2008 mit Russland ein neues
Abkommen, das das bestehende Partnerschafts- und Kooperationsabkommen (PKA,
seit dem 1. Dezember 1997) ablösen soll. Dieses sieht auch umfassende
Regelungen im Bereich Handel und Investitionen vor. Im Zuge der EU-Sanktionen
gegen Russland wurden die Verhandlungen über das neue Abkommen
ausgesetzt.
9. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass russische Interessen in der
Ukraine berücksichtigt werden müssen, um zu gut nachbarschaftlichen
Beziehungen mit der Russischen Föderation zu gelangen und so Frieden
und Stabilität in Europa abzusichern?
Die gegenseitige Anerkennung von Souveränität und staatlicher Integrität bildet
die Grundlage der heutigen europäischen Friedensordnung und muss somit auch
grundlegend für die russisch-ukrainischen Beziehungen sein. Nur auf dieser
Basis lassen sich Kompromisse bei Interessengegensätzen finden und gute
Beziehungen zum Wohle aller pflegen. Auch die Ukraine hat das Recht, über ihre
Zukunft selbständig und frei zu entscheiden. Mit der illegalen Annexion der
Krim und der systematisch geförderten Destabilisierung der Ostukraine
missachtet Russland diese Grundprinzipien zum Schaden der Ukraine.
Im Zuge des Ukraine-Krise hat die ukrainische Regierung durch ihr Handeln
mehrfach ihre Bereitschaft zu Frieden und Stabilität untermauert, u. a. durch die
Ausrufung eines einseitigen Waffenstillstands im Juni 2014 oder die Umsetzung
der Minsker Vereinbarungen durch die Verabschiedung eines
Sonderstatusgesetzes für einige Gebiete im Donbass. Seitens Russlands und der nach eigenen
Aussagen wesentlich auf Basis russischer Unterstützung agierenden Separatisten
fehlt es bislang an derartigem Handeln beispielsweise bei der vollen
Anerkennung und Umsetzung der Minsker Vereinbarungen.
10. Worin bestehen die „Strukturreformen“ aus dem Assoziierungsabkommen
der Ukraine mit der EU?
Das Assoziierungsabkommen sieht umfassende Reformen in den
verschiedensten Bereichen vor, um die Ukraine an internationale und EU-Standards
heranzuführen. In einer mit der Ukraine vereinbarten Assoziierungsagenda werden
einzelne Reformschritte detailliert. Diese umfassen unter anderem politische
Reformen zur Stärkung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, die Verbesserung
des Schutzes der Menschenrechte, Korruptionsbekämpfung aber auch
Maßnahmen zur Angleichung von Standards und Verwaltungspraxis in den Bereichen
Handel, Zoll, Steuern, Wettbewerbsrecht, Energiefragen und Umwelt- und
Klimaschutz.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/323711. Plant die ukrainische Regierung nach Kenntnis der Bundesregierung, die
Korruption im Lande zu bekämpfen, und welche Maßnahmen sind bereits
oder sollen nach Kenntnis der Bundesregierung zur Bekämpfung der
Korruption in der Ukraine eingeleitet werden?
In den letzten Wochen wurden in der Ukraine u. a. mehrere Anti-
Korruptionsgesetze verabschiedet und in Kraft gesetzt. Als Mitglied der „Staatengruppe gegen
Korruption“ (GRECO) des Europarats hat sich die Ukraine den entsprechenden
Monitoring-Mechanismen zur Korruptionsbekämpfung unterworfen. Die
Bundesregierung wird die Ukraine bei der Umsetzung dieser Gesetze und bei der
generellen Bekämpfung der Korruption unterstützen und kritisch begleiten.
12. Gibt es nach Kenntnislage der Bundesregierung Empfehlungen der
Europäischen Union an Kiew, dass die Vermögen der ukrainischen Oligarchen
besteuert werden sollen?
Die Assoziierungsagenda sieht die Entwicklung eines ukrainischen
Steuersystems gemäß internationaler und europäischer Standards sowie die Verbesserung
der Zusammenarbeit zwischen ukrainischen und europäischen Steuerbehörden
vor.
13. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Forderungen der EU an die
ukrainische Regierung, dass die ins Ausland transferierten
milliardenschweren Vermögen der ukrainischen Oligarchen repatriiert werden
sollen, um den Staatsbankrott abzuwenden?
Derartige Forderungen sind der Bundesregierung nicht bekannt.
14. Welche Auswirkungen haben nach Kenntnis der Bundesregierung die aus
dem Assoziierungsvertrag der EU mit der Ukraine abverlangten
Strukturmaßnahmen auf die Sozial-, Bildungs- und Gesundheitspolitik der
Ukraine?
Das EU-Assoziierungsabkommen mit der Ukraine ist ein umfassendes
Dokument, das eine Zusammenarbeit zwischen der EU und der Ukraine in vielen
Bereichen begründen und intensivieren soll. Dies schließt eine Zusammenarbeit in
den Bereichen Sozialpolitik, öffentliche Gesundheit und Bildung mit ein. Das
Abkommen fördert die Implementierung sozialer Mindeststandards, indem es
die Einhaltung von internationalen arbeitsrechtlichen Mindestnormen und von
menschenwürdiger Arbeit verlangt, um auf diese Weise eine nachhaltige
Entwicklung des Handels zu fördern. Eine größere Kohärenz zwischen Handels-
und Sozialpolitik kann für mehr Wohlstand und Wohlfahrt in der Ukraine
sorgen. Auch von anderen Regelungen des Abkommens, die Reformen
beispielsweise im Bereich der öffentlichen Ausschreibungen in der Ukraine erforderlich
machen, erhofft sich die Bundesregierung über mehr Transparenzgebote,
Verbraucherschutzregelungen oder Standards bei der Produktsicherheit
Verbesserungen für das Leben aller Ukrainer.
Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen.
Drucksache 18/3237 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode15. Welche Auswirkungen hat nach Kenntnis der Bundesregierung die
Inkraftsetzung des Freihandelsabkommens zwischen der EU und der Ukraine im
Jahr 2015 auf die ukrainische Industrieproduktion?
Mit den durch das Freihandelsabkommen in Kraft tretenden Marktöffnungen
kann die Ukraine sich künftig neue Absatzmärkte erschließen. Auch wird bei
konsequenter Umsetzung der nötigen Reformen die ukrainische Industrie für
Investoren von hohem Interesse sein. Der Modernisierungsdruck in einzelnen
Sektoren wird sicherlich steigen, jedoch bieten die von der EU derzeit der Ukraine
einseitig gewährten Handelspräferenzen und langen Übergangsfristen sowie
Anpassungshilfen der ukrainischen Wirtschaft zusätzlich Zeit, sich auf
verschärfte Wettbewerbsbedingungen vorzubereiten und sich schon im Vorfeld
Märkte in der EU zu erschließen.
16. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass der wichtigste Export der
Ukraine, hochwertige Industrieprodukte mit einen hohen Anteil an
Wertschöpfung, mit Russland stattfindet, während sich der Export in den
Westen eher auf Rohstoffe, Agrarerzeugnisse und Stahl beschränkt?
Ja.
17. Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass infolge eines Wegbrechens des
Russland-Exportes die ukrainische Luftraum-, Flugzeugbau- und
Maschinenbauindustrie in ihrer Existenz gefährdet ist und die Ostukraine, in der
im Wesentlichen die industrielle Basis der Ukraine angesiedelt ist, von der
Deindustrialisierung bedroht ist?
Die Bundesregierung sieht diese Gefahr nicht.
18. Wenn die Bundesregierung nicht dieser Auffassung ist, worauf gründet sie
ihre Auffassung?
Die europäische Integration anderer osteuropäischer Länder in den 1990er- und
2000er-Jahren mit vergleichbar schwieriger Ausgangslage, wie sie in der Ukraine
derzeit bestehen, hat gezeigt, dass diese Volkswirtschaften über ausreichend
Potenzial und Anpassungsfähigkeit verfügen, um sich Kunden und
Absatzmärkte zu sichern. Exemplarisch steht dafür die rasante Entwicklung Polens,
dessen Wohlstandsniveau vor 20 Jahren noch unter jenem der Ukraine lag, heute
dieses aber etwa um das Vierfache übersteigt.
Im Übrigen wird darauf verwiesen, dass auch Russland und die Ukraine über das
GUS-Freihandelsabkommen miteinander verwoben sind. Das DCFTA zwischen
der EU und der Ukraine erlaubt die Fortführung dieser Handelsbeziehungen.
19. Auf welche Projektion gründet die Bundesregierung ihre Annahme, dass
der Industriestandort Ukraine mit seinem bisherigen hohen
Wertschöpfungsanteil und seiner eigenständigen technologischen Basis auch in
Zukunft aufrechterhalten werden kann?
Auf die Antwort zu Frage 18 wird verwiesen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/323720. Hat es nach Kenntnis der Bundesregierung Gespräche der EU mit
Russland über die Folgen einer EU-Assoziierung für die russische Wirtschaft
gegeben?
Seit Beginn der Verhandlungen über das Assoziierungsabkommen zwischen der
EU und der Ukraine im Jahr 2007 war die Östliche Partnerschaft und mit ihr der
geplante Abschluss derartiger Abkommen mit den Östlichen Partnern
wiederholt Thema bei den EU-Russland-Gipfeln. Konkrete Befürchtungen über
negative Auswirkungen des tiefen und umfassenden Freihandelsabkommens
zwischen der EU und der Ukraine hat die russische Seite jedoch erst im Vorfeld
der ursprünglich für November 2013 beim Gipfel der Östlichen Partnerschaft in
Vilnius geplanten Unterzeichnung des Assoziierungsabkommens geäußert.
Diese sind Gegenstand der trilateralen Gespräche zwischen der Ukraine,
Russland und der EU.
21. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Die trilateralen Gespräche zwischen der Ukraine, Russland und der EU laufen
noch.
22. Hat die russische Seite in diesen Gesprächen nach Kenntnis der
Bundesregierung auf die negativen Folgen einer EU-Assoziierung der Ukraine für
die russische Wirtschaft hingewiesen?
Auf die Antwort zu Frage 20 wird verwiesen.
23. Ist der Bundesregierung bekannt, welche Wirtschaftszweige der
Russischen Föderation durch den Einbruch des Ukraineexportes negativ
betroffen sein werden?
Bislang konnten die Behauptungen, dass zukünftige russische Exporte in die
Ukraine durch die Anwendung des DCFTA zwischen der EU und der Ukraine
betroffen sind, nicht substantiiert werden. Im Gegenteil: Die engen
russischukrainischen Verbindungen könnten auch Russland wirtschaftliche Vorteile aus
dem DCFTA verschaffen. Ein höheres Wirtschaftswachstum in der Ukraine und
ein Mehrbedarf für Vorleistungen könnte eine höhere Nachfrage für russische
Produkte auslösen.
24. Hat nach Kenntnis der Bundesregierung die EU in ihrer
Verhandlungsstrategie zum Assoziierungsabkommen mit der Ukraine russische
ökonomische Interessen berücksichtigt?
Beim Assoziierungsabkommen zwischen der EU und der Ukraine handelt es
sich um einen bilateralen völkerrechtlichen Vertrag. Bei den Verhandlungen hat
zunächst jede Vertragspartei ihre eigenen Interessen sowie ihre bestehenden
völkerrechtlichen Verpflichtungen, etwa aus der WTO-Mitgliedschaft (WTO –
Welthandelsorganisation) oder aus bereits bestehenden Verträgen mit
Drittstaaten, zu beachten. Die Östliche Partnerschaft, inklusive des Ziels einer
politischen Assoziierung und wirtschaftlichen Integration der östlichen Partner mit
der EU, war aber auch regelmäßig Gesprächsthema bei den EU-Russland-
Gipfeln.
Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 7 und 8 verwiesen.
Drucksache 18/3237 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode25. Wenn nein, mit welcher Begründung?
Auf die Antwort zu Frage 24 wird verwiesen.
26. War nach Kenntnis der Bundesregierung der aufziehende Konflikt mit
Russland wegen der Ukraine und wegen den schwerwiegenden
geopolitischen und ökonomischen Interessen Russlands an der Ukraine nicht
absehbar?
Die Verletzung der Souveränität und territorialen Integrität der Ukraine durch
die völkerrechtswidrige Annexion der Krim und die fortlaufende
Destabilisierung der Ostukraine durch Russland waren nicht vorhersehbar.
27. Wenn ja, welche konfliktmindernde Strategie verfolgte die
Bundesregierung im Rahmen der bilateralen Beziehungen zu Russland und im Rahmen
der EU?
Auf die Antwort zu Frage 26 wird verwiesen. Die Bundesregierung hat sich stets
für einen vertrauensvollen Dialog mit Russland eingesetzt.
28. Warum erkannte die Bundesregierung die aus dem gewaltsamen Umsturz
vom 22. Februar 2014 hervorgegangene Regierung an, obwohl es zur
Entschärfung der ukrainischen Krise ein trilaterales Abkommen vom 21.
Februar 2012 zwischen EU, Russland und der Ukraine unter Präsident Wiktor
Janukowitsch gab, um vorgezogene Präsidenten- und Parlamentswahlen
durchzuführen?
Am 27. Februar 2014 bildete sich im ukrainischen Parlament eine neue
Regierungskoalition, der 250 (von insgesamt 450) Abgeordneten, darunter ehemalige
Angehörige der vorherigen Regierungspartei „Partei der Regionen“,
angehörten. Am selben Tag bestätigte das Parlament Arsenij Jazenjuk als neuen
Premierminister mit 371 Stimmen und seine Regierung mit 330 Stimmen. Die
Bundesregierung sieht keinen Grund, an der Verfassungsmäßigkeit dieser Vorgänge
zu zweifeln.
29. War der Bundesregierung nicht bekannt, dass in der neuen Regierung, die
in Kiew gebildet wurde, der russisch geprägte Osten des Landes nicht
mehr vertreten und somit der Konflikt vorprogrammiert war?
Russischsprachige oder ukrainisch-russisch-mischsprachige Ukrainer stellen
nicht nur in der Hauptstadt Kiew oder in der Ostukraine die
Bevölkerungsmehrheit. Auch der derzeitigen Regierung Jazenjuk gehören russischsprachige
Ukrainer an, etwa die Arbeits- und Sozialministerin Ljudmyla Denissowa.
Mehrere Regierungsmitglieder sind in Russland oder im Osten der Ukraine geboren.
30. Stellt nach Auffassung der Bundesregierung die Bildung der Kiewer
Regierung vom 22. Februar 2014 nicht ein Bruch der mit Russland erzielten
Vereinbarungen dar?
Die Bildung einer Regierung ist die nationale Angelegenheit eines souveränen
Staates und kann folglich kein Verhandlungsgegenstand mit anderen Staaten
sein. Es wird auf die Antwort zu Frage 28 verwiesen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/323731. Wenn die Bundesregierung nicht dieser Meinung ist, warum nicht?
Auf die Antwort zu Frage 30 wird verwiesen.
32. Wurde nach Auffassung der Bundesregierung bei der Abwahl des legitim
gewählten Präsidenten Wiktor Janukowitsch die damals geltende
ukrainische Verfassung eingehalten?
Ja, wobei der Fall der Flucht eines Präsidenten ins Ausland nicht explizit
geregelt und somit analog zu anderen Verfassungsgrundsätzen zu behandeln war.
33. Wenn ja, worauf stützt die Bundesregierung ihr Urteil?
Präsident Viktor Janukowitsch hatte am 21. Februar 2014 die Ukraine fluchtartig
verlassen, womit er sich seinen Amtspflichten verfassungswidrig entzog und
sein Amt nicht mehr ausübte. Die Werchowna Rada hat diesen Zustand als
Unfähigkeit zur Amtsausübung festgestellt (in Analogie zu Artikel 108 Absatz 2
der ukrainischen Verfassung (Unfähigkeit der Amtsausübung aus
Gesundheitsgründen)) und gemäß Artikel 85 Absatz 7 der ukrainischen Verfassung
Neuwahlen angesetzt. Die Abwesenheit des Präsidenten wurde als eine Gefährdung für
das Funktionieren des Staatwesens gesehen. Gemäß Artikel 112 der
ukrainischen Verfassung übte daraufhin Parlamentspräsident Oleksandr Turtschynow
bis zur vorgezogenen Neuwahl im Mai 2014 vorübergehend eine Reihe von
Befugnissen des Präsidenten aus.
34. Wie viele der ukrainischen Parlamentarier nahmen nach Kenntnis der
Bundesregierung an der Abstimmung teil?
Bei der Abstimmung am 22. Februar 2014 waren 334 Abgeordnete anwesend,
von denen 328 mit „Ja“ stimmten, sechs stimmten nicht ab.
35. Wurde nach Auffassung der Bundesregierung laut geltender Verfassung
der Ukraine das nötige Quorum anwesender Parlamentarier erreicht, um
die Absetzung des Präsidenten Wiktor Janukowitsch abzusichern?
Wurde nach Auffassung der Bundesregierung, der durch die ukrainische
Verfassung von 2004 vorgegebene Weg zur Amtsenthebung eingehalten?
Auf die Antwort zu Frage 33 wird verwiesen.
36. Was unternahm die Bundesregierung nach der Einbringung des
Gesetzentwurfs in das ukrainische Parlament, der den Gebrauch der russischen
Sprache als offizielle Sprache verbieten wollte, um in diesem Konflikt
deeskalierend auf die neue ukrainische Regierung einzuwirken?
Der am 23. Februar 2014 eingebrachte Gesetzentwurf zur Rücknahme der
Sprachengesetzgebung aus dem Jahr 2012 wurde vom ukrainischen Parlament nie
ausgefertigt, hat aber in der Tat ein negatives politisches Signal in der damaligen
Krisensituation gesetzt. Die Bundesregierung hatte diese Initiative auch
gegenüber der Ukraine als kontraproduktiv kritisiert. Die Bundesregierung geht davon
aus, dass die Ukraine als Vertragspartei der Europäischen Charta für Regional-
und Minderheitensprachen in diesen Fragen weiterhin eng mit dem Europarat
und dem Expertenkomitee der Charta zusammenarbeiten wird.
Drucksache 18/3237 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeEs wird aber auch darauf hingewiesen, dass das Sprachengesetz des Jahres 2012
beispielsweise zur Schließung aller 38 ukrainischsprachigen Schulen in der
Ostukraine geführt hatte. Generell hat dieses Gesetz dazu beigetragen, dass das
in der Sowjetzeit lange verbotene Ukrainisch im allgemeinen Sprachgebrauch
seit dem Jahr 2012 wieder leicht rückläufig war. Das Sprachengesetz aus dem
Jahr 2012 widersprach somit Grundsätzen der Europäischen Charta für
Regional- oder Minderheitensprachen.
37. Wurde der ukrainischen Regierung seitens der Bundesregierung der
Vorschlag nach einer Föderalisierung des Landes unterbreitet, noch bevor die
Konflikte im Osten ausbrachen und an Schärfe zunahmen?
38. Wenn ja, wie reagierte die neue ukrainische Regierung auf diesen
Vorschlag?
39. Wenn nein, wieso wurde so ein nach Auffassung der Fragesteller zentraler
Vorschlag, der zur Deeskalation hätte beitragen können, nicht
unterbreitet?
Die Fragen 37 bis 39 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
In der Ukraine findet nicht erst seit den aktuellen politischen Ereignissen eine
rege Debatte zur stärkeren Dezentralisierung des Landes in Orientierung an den
Verwaltungsstrukturen im Nachbarland Polen statt. Einzelne Reformen wurden
bereits konkret in Angriff genommen. Die Bundesregierung unterstützt die
Ukraine bei diesen Reformen beratend.
40. Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung Widerstände gegen die
Föderalisierung der Ukraine seitens der rechtsnationalistischen und
faschistischen Parteien innerhalb der Kiewer-Koalitionsregierung?
Dies ist nach Kenntnis der Bundesregierung nicht der Fall. Faschistische
Parteien waren im Übrigen an der Koalitionsregierung nicht beteiligt.
41. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Größe und Umfang
neonazistischer Kräfte in der Ukraine?
Wie in vielen europäischen Staaten gibt es auch in der Ukraine neofaschistische
Gruppierungen. Diese spielen in der politischen Landschaft der Ukraine jedoch
kaum eine Rolle und sind parteipolitisch wenig organisiert. Auch die Ergebnisse
der Parlamentswahl vom 26. Oktober 2014 haben deutlich werden lassen, dass
rechtspopulistische Positionen in der Ukraine nur einen kleinen
Unterstützerkreis haben.
42. Ist der Bundesregierung bekannt, dass auf der Budapester Tagung von
2013 des Jüdischen Weltkongresses ein Verbot der ukrainischen Svoboda-
Partei wegen ihrer neonazistischen, antisemitischen und völkischen
Ausrichtung gefordert wurde (taz.die tageszeitung vom 20. März 2014, Freitag
vom 22. Februar 2014?
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, dass auf der Tagung des Jüdischen
Weltkongresses 2013 in Budapest ein derartiges Verbot gefordert wurde.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/323743. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Svoboda-Partei?
Swoboda ist eine rechtspopulistische Partei mit nach eigenen Angaben ca.
15 000 Mitgliedern, die unter diesem Namen seit dem Jahr 2004 existiert.
Vorgängerorganisation war die im Jahr 1991 gegründete Sozial-Nationale Partei der
Ukraine. Sie findet ihre Stammwählerschaft hauptsächlich in der Westukraine.
Bei der Parlamentswahl am 26. Oktober 2014 scheiterte die Partei mit 4,7
Prozent der Stimmen an der Fünfprozenthürde. Sie ist mit fünf über Direktmandate
gewählten Abgeordneten im neuen Parlament vertreten.
44. Ist der Bundesregierung bekannt, dass die Svoboda-Partei eine Parteischule
unterhielt, die den Namen Josef Goebbels trug (Tadeusz Olszansky vom
4. Juni 2011 „Svoboda Party – The New Phenomenon on the Ukrain Right
Wing Scene“)?
Der Bundesregierung ist bekannt, dass das Swoboda-Mitglied Juri
Mychaltschyschyn im Jahr 2005 das so genannte Josef-Goebbels-Zentrum für
politische Forschungen gründete, das später in „Ernst-Jünger-Zentrum“
umbenannt wurde.
45. Sind der Bundesregierung die Berichte der polnischen Wochenzeitung
„Nei“ vom 18. April 2014 bekannt, die darüber berichtete, dass rechte
Aktivisten, die auf dem Maidan-Platz bewaffnete Auseinandersetzungen
gegen die Staatsgewalt entfachten, in Polen im Rahmen eines
Regierungsprogrammes militärisch ausgebildet wurden?
Der Bundesregierung ist bekannt, dass die von Jerzy Urban, dem früheren
Pressesprecher von General Jaruzelski, herausgegebene Satire-Wochenzeitung „NIE“
in ihrer Ausgabe vom 28. März bis 3. April 2014 einen Artikel solchen Inhalts
veröffentlichte. In der nachfolgenden Ausgabe vom 4. bis 11. April 2014 gab die
Zeitung „NIE“ bekannt, dass es sich bei dem Artikel um einen Aprilscherz
gehandelt habe. Das Außenministerium der Republik Polen sprach in einer
Pressemitteilung hierzu von „Unterstellungen auf Gossen-Niveau“ und „provokativen
Veröffentlichungen“. Das in dem Artikel erwähnte Polizeischulungszentrum
Legionowo betonte in seiner Pressemitteilung, dass alle Informationen und
Kommentare über das Schulungszentrum in dem Artikel nicht der Wahrheit
entsprächen.
46. Sollte dies nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffen, wurde dann von
Seiten der Bundesregierung bei der polnischen Regierung über die Gründe
nachgefragt, ukrainische Neonazis militärisch auszubilden?
Auf die Antwort zu Frage 45 wird verwiesen.
47. Hat die Bundesregierung von der ukrainischen Regierung zu irgendeinem
Zeitpunkt den Ausschluss der völkischen neonazistischen Parteien aus der
ukrainischen Regierungskoalition gefordert, weil dies mit den
selbsterklärten Prinzipien der Europäischen Union und dem Kampf gegen
Neonazismus und Antisemitismus in Deutschland nicht im Einklang steht?
In der ukrainischen Regierungskoalition gibt es keine Parteien im Sinne der
Fragestellung.
Drucksache 18/3237 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode48. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Antisemitismus in der
Ukraine?
Es gibt keine öffentliche Stelle, die Ereignisse oder Vorfälle mit antisemitischem
Hintergrund systematisch registriert. Ebenso wenig gibt es eine ukrainische
Nichtregierungsorganisation, die diesen Anspruch erhebt. Informationen über
Antisemitismus werden durch örtliche Gemeinden, Massenmedien sowie
soziale Netzwerke geliefert und in ukrainischen und ausländischen Medien
aufbereitet. Die Bundesregierung verfolgt diese Berichte aufmerksam, sieht jedoch
derzeit keine Häufung antisemitischer Vorfälle.
49. Ist der Bundesregierung die hohe Zahl von Auswanderungen ukrainischer
Juden nach Israel bekannt, weil diese sich vor den faschistischen Kräften
in der Ukraine fürchten (Haaretz vom 8. April 2014, Express vom 21. April
2014 „Ukraine jewish residents look for a refuge in Israel“)?
Der Bundesregierung sind Berichte bekannt, wonach die Zahl ukrainischer
Juden, die nach Israel auswandern, seit Anfang des Jahres angestiegen ist. Es
wird darauf hingewiesen, dass für die Entscheidung zur Auswanderung viele
Gründe infrage kommen, insbesondere auch wirtschaftliche Überlegungen und
Flucht vor dem bewaffneten Konflikt im Osten des Landes.
50. Ist Deutschland nach Auffassung der Bundesregierung aufgrund der
deutschen Geschichte nicht dazu verpflichtet, deutlich Stellung gegen
Antisemitismus in der Ukraine zu beziehen und für den Schutz der
ukrainischen Juden einzutreten?
Nach Auffassung der Bundesregierung ist Deutschland gerade vor dem
Hintergrund seiner Geschichte in besonderer Weise gefordert, gegen Antisemitismus
und für den Schutz von jüdischen Menschen und Einrichtungen einzutreten,
nicht nur in der Ukraine.
51. Wie kann nach Auffassung der Bundesregierung der Antisemitismus im
eigenen Land bekämpft werden, ohne dem in Osteuropa grassierenden
Antisemitismus entgegenzutreten?
Nach Auffassung der Bundesregierung ist Antisemitismus durch nichts zu
rechtfertigen, weder in Deutschland noch anderswo. Die Bundesregierung setzt sich
mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln dafür ein, dass dieses Phänomen
sowohl in Deutschland als auch international wirksam bekämpft wird.
52. Womit begründet die Bundesregierung ihre Unterstützung für die
militärische Offensive im Osten des Landes, die mehr als 3 500 zivile Opfer
gefordert hat (vgl. Handelsblatt vom 16. April 2014)?
Die Bundesregierung hat stets betont, dass es keine militärische Lösung des
Konflikts geben kann. Es muss aber auch das Recht der Ukraine zur
Aufrechterhaltung ihrer staatlichen Ordnung anerkannt werden. Die Bundesregierung hat
die Ukraine stets zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit der Mittel aufgefordert.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/323753. Hat die Bundesregierung Initiativen ergriffen, um im frühen Stadium des
Konfliktes die ukrainische Regierung dazu zu bewegen, auf die
russischsprachige Bevölkerung und ihre Interessensvertreter zuzugehen und die
Eskalation des Bürgerkrieges abzuwenden?
Die Bundesregierung hat entsprechende Initiativen ergriffen. Die Durchführung
eines Nationalen Dialogs unter OSZE-Ägide in Form von Runden Tischen im
Mai 2014 in der Ostukraine unter Vorsitz des Leiters der Münchener
Sicherheitskonferenz Botschafter Wolfgang Ischinger war ein Ergebnis dieser
Bemühungen.
54. Hat die Bundesregierung im frühen Stadium der Auseinandersetzung in
der Ukraine Initiativen ergriffen, um die ukrainische Regierung von einer
Föderalisierung des Landes zu überzeugen, so dass bereits in diesem
Stadium eine weitere Eskalation hätte vermieden werden können?
Auf die Antwort zu Frage 37 wird verwiesen.
55. Welche Kräfte waren nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb der
ukrainischen Regierung gegen eine föderale Struktur des Landes?
Den öffentlichen Verlautbarungen ist zu entnehmen, dass fast alle politischen
Parteien die Initiative von Präsident Petro Poroschenko bezüglich der
Dezentralisierung des Landes unterstützen. Bei der Vorstellung der Initiative in der
Werchowna Rada im Juli 2014 stieß diese nur auf Widerstand von Abgeordneten
der Kommunistischen Partei und der Partei der Regionen. Aus den
Regierungsfraktionen äußerte sich niemand dagegen.
56. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über dem Einfluss rechter
und neonazistischer Kräfte innerhalb der umstrukturierten ukrainischen
Nationalgarde?
Der Bundesregierung ist die Aussage des Vorsitzenden der Partei „Rechter
Sektor“ von Mai 2014 bekannt, wonach ca. 1 000 Mitglieder der Partei in der
insgesamt 60 000 Mann umfassenden Nationalgarde dienen sollen.
57. Welche Konsequenzen für die künftige Zusammenarbeit mit dem
ukrainischen Ministerpräsidenten Arsenij Jazenjuk gedenkt die Bundesregierung
angesichts seiner Zugehörigkeit zur rechtsextremen Partei Volksfront zu
ziehen (
www.hintergrund.de vom 15. September 2014 „Der Mann des
Westens und die Neonazis“)?
Aus Sicht der Bundesregierung ist die Partei „Volksfront“, die Ministerpräsident
Jazenjuk zusammen mit ehemaligen Mitgliedern der Partei „Batkiwschtschyna“
kurz vor den Wahlen gebildet hat, eine liberal-patriotische Partei, die sich dem
europäischen Wertekanon von Demokratie und Menschenrechten verpflichtet
sieht.
58. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über
Menschenrechtsverletzungen in der Ukraine?
Der Bundesregierung sind Berichte der VN, der OSZE und anderer
Organisationen über schwere Menschenrechtsverletzungen in den Konfliktgebieten der
Ostukraine sowie auf der Krim infolge der russischen Annexion bekannt.
Drucksache 18/3237 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode59. Ist der Bundesregierung bekannt, das Amnesty International (Amnesty
International vom 22. September 2014) gravierende
Menschenrechtsverletzungen durch die Nationalgarde und freiwillige Verbände in der
Ostukraine an der russischsprachigen Bevölkerung aufgedeckt hat sowie den
Ministerpräsidenten Arsenij Janzenjuk dazu aufforderte, weitere
Menschenrechtsverletzungen zu unterbinden und die Verantwortlichen zu
bestrafen?
Dies ist der Bundesregierung bekannt. Nach Kenntnis der Bundesregierung
haben die zuständigen ukrainischen Behörden hierzu Ermittlungen eingeleitet und
untersuchen die Vorwürfe.
60. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung in ihrer
Zusammenarbeit mit der ukrainischen Regierung angesichts der Vorwürfe, die
der UN-Bericht (Report of the United Nations High Commissioner for
Human Rights on the situation of human rights in Ukraine vom 19.
September 2014) über Menschenrechtsverletzungen in der Ostukraine
erhoben hat, die von den Streitkräften der Ukraine unterstellten bewaffneten
Formationen begangen wurden?
Die VN-Berichte zur Lage in der Ostukraine werfen beiden Konfliktparteien
Menschenrechtsverletzungen vor. Die Bundesregierung ist daher weiterhin um
eine schnellstmögliche Beilegung des Konflikts auf Basis der Minsker
Vereinbarungen vom September 2014 bemüht. Die erhobenen Vorwürfe müssen
untersucht und juristisch aufgeklärt werden.
61. Hat die Bundesregierung darüber mit der ukrainischen Regierung
gesprochen?
Die Bundesregierung hat über dieses Thema mit der ukrainischen Regierung
gesprochen.
62. Beabsichtigt die Bundesregierung, darüber mit der ukrainischen
Regierung zu reden?
Auf die Antwort zu Frage 62 wird verwiesen.
63. Wenn nein, warum nicht?
Auf die Antwort zu Frage 64 wird verwiesen.
64. Hat die Bundesregierung von sich aus die Unterbindung möglicher
weiterer Menschenrechtsverletzungen seitens der ukrainischen Regierung
sowie die Bestrafung der Verantwortlichen, vergleichbar mit der Ahndung
von Menschenrechtsverletzungen während des Krieges im ehemaligen
Jugoslawien, gefordert?
Die Bundesregierung setzt sich weltweit für die Unterbindung und Ahndung von
Menschenrechtsverletzungen ein.
65. Wenn nein, aus welchem Grund?
Auf die Antwort zu Frage 64 wird verwiesen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/323766. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die mögliche
Beteiligung der rechtsextremen ukrainischen Organisationen am Massaker in
Odessa vor?
Nach Kenntnis der Bundesregierung gibt es noch kein Untersuchungsergebnis
zu diesem Thema seitens der Generalstaatsanwaltschaft. Bisher liegt lediglich
der Abschlussbericht der Ad-hoc-Kommission der Werchowna Rada vor. Zur
mutmaßlichen Urheberschaft kann die Bundesregierung sich somit noch kein
Urteil bilden.
67. Liegen der Bundesregierung oder ihr unterstellte Behörden
(Bundesnachrichtendienst) Erkenntnisse über die Beteiligung von etwa 500
Rechtsextremen vor, die mit Hilfe des Gouverneurs der Region, Wladimir Nemirowsky,
nach Odessa gebracht und aufgestachelt wurden, das Gewerkschaftshaus
anzugreifen (Russia Today vom 11. September 2014)?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse dazu vor.
68. Ist der Bundesregierung bekannt, dass der offizielle Bericht der
ukrainischen Regierung zu den Vorgängen in Odessa verändert wurde (www.
kopp-verlag.de vom 11. September 2014)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung liegt ein Abschlussbericht des Parlaments,
aber nicht der ukrainischen Regierung vor. Es wird auf die Antwort zu Frage 66
verwiesen.
69. Liegen der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor, dass in der
überarbeiteten Fassung des Berichtes zu den Vorgängen im Gewerkschaftshaus
in Odessa Zeugenaussagen fehlen, die sich auf die Beteiligung von Andrij
Parubij, den damaligen Sekretär des nationalen Sicherheits- und
Verteidigungsrates, bei der Vorbereitung des Massakers in Odessa beziehen?
Andri Parubi ist Gründungsmitglied der Sozial-Nationalen Partei (Gründung im
Jahr 1991), die im Jahr 2004 in Swoboda umbenannt wurde. Er gehörte dieser
Partei bis zum Jahr 2005 an. Des Weiteren wird auf Antworten zu den Fragen 66
und 68 verwiesen.
70. Ist der Bundesregierung bekannt, dass neben dem rechtsextremen Andrij
Parubij sich ebenso der Chef des Sicherheitsrates der Ukraine Valentin
Naliwatschenko, sowie der Innenminister Arsen Awakow geweigert
haben, am Untersuchungsausschuss mitzuarbeiten?
Der Bundesregierung sind Berichte bekannt, wonach sich Mitglieder des
Untersuchungsausschusses über mangelnden Kooperationswillen seitens einiger
Regierungsvertreter beschwert haben sollen.
71. Ist der Bundesregierung bekannt, ob bereits gegen Beschuldigte Anklage
erhoben worden ist?
Gegen 25 Personen wurde Anklage erhoben, die Untersuchung gegenüber drei
weiteren Personen läuft noch.
Drucksache 18/3237 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode72. Wie viele Beschuldigte stehen nach Kenntnissen der Bundesregierung vor
Gericht oder sind angeklagt?
Die vorgerichtliche Untersuchung läuft noch.
73. Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele der Angeklagten einen
rechtsextremen und ukrainisch-nationalistischen Hintergrund aufweisen?
Die Namen der Angeklagten und die ihnen zur Last gelegten Tatbestände
wurden noch nicht bekanntgegeben.
74. Ist der Bundesregierung bekannt, dass sich die meisten Anklagen (100
von 103) gegen Teilnehmer des Anti-Maidan-Protestes richten?
Auf die Antwort zu Frage 73 wird verwiesen.
75. Gibt es eine Prozessbeobachtung vonseiten der Bundesregierung?
Ein Prozess hat bisher nicht stattgefunden.
76. Plant die Bundesregierung eine Entsendung von Prozessbeobachtern?
Die Bundesregierung beobachtet die Lage aufmerksam und wird über die
Entsendung von Prozessbeobachtern zu gegebener Zeit entscheiden.
77. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Verfolgung linker
Parteien in der Ukraine?
Hat sie bereits dieses Problem bei Konsultationen mit Vertretern der
ukrainischen Regierung angesprochen?
Nach Informationen der Bundesregierung findet in der Ukraine keine
Verfolgung linker Parteien statt. So war es u. a. der Kommunistischen Partei möglich,
an der Parlamentswahl am 26. Oktober 2014 teilzunehmen.
78. Hat die Bundesregierung gegenüber ihren ukrainischen Partnern über das
drohende Verbot der KPU und anderer linker Parteien und Organisationen
gesprochen?
79. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
80. Wenn nein, aus welchem Grund erfolgte dies nicht?
Die Fragen 78 bis 80 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung beobachtet das laufende Verbotsverfahren gegen die
Kommunistische Partei der Ukraine. Sollten sich hierbei Unregelmäßigkeiten
ergeben, wird die Bundesregierung diese gegenüber der ukrainischen Seite
ansprechen.
Es wird zudem auf die Antwort zu Frage 77 verwiesen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/323781. Ist der Bundesregierung das Dokument bekannt, mit dem das
Verbotsverfahren gegen die KPU begründet wird?
Das Verbotsverfahren wurde auf der Basis der Verletzung einschlägiger
Verfassungsartikel eingeleitet. Der KPU wird vorgeworfen, u. a. gegen Artikel 2 und 3
(insbesondere hier Passus zur Unteilbarkeit des Staatsgebiets), Artikel 133
(Zusammensetzung des Staatsgebiets), Artikel 134 (Status der Autonomen
Republik Krim im Staatsverbund), Artikel 73 und 85 (Exklusivität des
Volksentscheids zur Änderung der Staatsgebiets) und Artikel 37 (Verbot von Parteien, die
die verfassungsmäßige Ordnung und die Integrität des Staatsgebiets infrage
stellen) der ukrainischen Verfassung verstoßen zu haben, indem sie den Separatisten
in der Ostukraine Unterstützung hat zukommen lassen und an der Vorbereitung
und bei der Durchführung der Pseudoreferenden am 11. Mai 2014 im Donbass
mitgewirkt hat.
82. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
Nach Auffassung der Bundesregierung hat jeder souveräne Staat das Recht,
gegen Bestrebungen, die die verfassungsmäßige Ordnung oder die nationale
Souveränität gefährden, mit rechtlichen Mitteln vorzugehen.
83. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass Wahlen ohne Beteiligung
der Interessensvertreter der russischen Bevölkerung im Osten und Süden
der Ukraine nicht demokratisch sein können?
Aus Sicht der Bundesregierung ist es bedauerlich, dass die Bewohner auf der
Krim und in den von Separatisten kontrollierten Gebieten der Ostukraine, die
allesamt ukrainische Staatsbürger sind, an der Ausübung ihres Wahlrechts
gehindert werden. Die ukrainische Regierung hat alles ihr unter diesen Umständen
Mögliche getan, um Binnenflüchtlingen und ins Ausland geflohenen
Bewohnern der Krim und der Ostukraine eine Teilnahme an der Wahl zu ermöglichen.
Das Office for Democratic Institutions and Human Rights der OSZE (ODIHR)
hat diese Bemühungen ausdrücklich gelobt wie auch die allgemeine
Durchführung der Parlamentswahlen vom 26. Oktober 2014.
84. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die bevorstehenden
Wahlen in der Ukraine?
Werden diese in allen Regionen der Ukraine stattfinden?
Die Wahlen vom 26. Oktober 2014 konnten in den 12 Wahlkreisen der Krim und
in 15 unter Kontrolle separatistischer Kräfte stehenden Wahlkreisen der
ostukrainischen Oblaste Donezk und Luhansk nicht durchgeführt werden.
Gleichwohl war über 30 Prozent der Wahlberechtigten in den beiden genannten
ostukrainischen Oblasten die Wahlteilnahme möglich.
85. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des früheren
Bundesaußenministers Hans-Dietrich Genscher, dass die NATO Zusagen gegenüber
Russland verletzt habe?
Das Prinzip der freien Bündniswahl ist im Jahr 1975 in der Helsinki-Schlussakte
für den euro-atlantischen Raum anerkannt worden und wurde in der NATO-
Russland-Grundakte 1997 von der NATO und Russland bestätigt. Zwischen der
NATO und Russland gab und gibt es keine verbindliche Regelung oder Zusagen
über eine Erweiterung des Bündnisgebietes der NATO.
Drucksache 18/3237 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode86. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die atomare
Wiederbewaffnung der Ukraine vor?
Die Ukraine war im Zuge der Auflösung der UdSSR in den Besitz von
Nuklearwaffen gekommen. Als Gegenleistung für einen Nuklearwaffenverzicht der
Ukraine verpflichten sich im Budapester Memorandum vom 5. Dezember 1994
die USA, Großbritannien und Russland gegenüber der Ukraine, u. a. die
Souveränität und die bestehenden Grenzen (Artikel 1) sowie ihre politische und
wirtschaftliche Unabhängigkeit zu achten (Artikel 2 f.). Der Abtransport der
nuklearen Sprengköpfe aus der Ukraine nach Russland war am 1. Juni 1996
abgeschlossen.
Das Budapester Memorandum und damit einhergehend der Verzicht auf
Nuklearwaffen waren für die Ukraine Vorbedingung der Unterzeichnung und
Ratifizierung des Nuklearen Nichtverbreitungsvertrags (NVV) und des
Atomteststoppvertrags (CTBT). Zuletzt hat der ukrainische Premierminister Arsenij
Jazenjuk anlässlich seiner Rede bei der Generalversammlung der Vereinten
Nationen in New York am 24. September 2014 das Bekenntnis der Ukraine zum
Nichtverbreitungsvertrag bekräftigt.
87. Liegen der Bundesregierung Kenntnisse über ein eigenes Uran-
Anreicherungsprogramm oder eine Beteiligung der Ukraine an internationalen
Uran-Anreicherungsprogrammen (
www.dw.de/ukraine-diskussion-
%C3%BCber-atomare-wiederbewaffnung/a-3157125) vor?
Die Ukraine hat seit dem Jahr 2010 eine Beteiligung von 10 Prozent an dem
International Uranium Enrichment Center (IUEC) in Angarsk, Russland.
Anteilseigner sind Russland (Rosatom) zu 70 Prozent und Kasachstan, Ukraine und
Armenien mit jeweils 10 Prozent.
Die Anreicherung von Uran und die Wiederaufbereitung abgebrannter
Brennstäbe sind sog. Dual-Use-Technologien. Sie sind wichtig für die Produktion von
Brennstäben für zivile Kernkraftwerke, aber auch relevant für den Bau von
Kernwaffen.
Die Ukraine hat als Unterzeichnerstaat des Nichtverbreitungsvertrags mit der
Internationalen Atomenergiebehörde IAEO ein Sicherungsabkommen
(„Safeguards“, seit 22. Januar 1998 in Kraft) für die Überwachung von
Nuklearmaterial, sowie das Zusatzprotokoll (in Kraft seit dem 24. Januar 2006)
abgeschlossen. Das Zusatzprotokoll zum Sicherungsabkommen ermöglicht der IAEO
durch die zusätzlich vereinbarten Informationsverpflichtungen und
Kontrollmaßnahmen zu bestätigen, dass es in einem Mitgliedsland keine Hinweise auf
nicht deklarierte Aktivitäten auf dem Nuklearsektor gibt und somit das gesamte
Nuklearmaterial ausschließlich friedlichen Zwecken dient. Bereits im Jahr 2010
hat die IAEO im Rahmen der so genannten broader conclusion die
Unbedenklichkeit der nuklearen Aktivitäten der Ukraine bescheinigt. Die IAEO als
zuständige Behörde hat bezüglich der zivilen nuklearen Aktivitäten der Ukraine auch
in den Folgejahren keine Beanstandungen erhoben.
88. Wenn ja, handelt es sich um waffenfähiges Uran?
Auf die Antwort zu Frage 87 wird verwiesen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 21 – Drucksache 18/323789. Wenn ja, mit welchen Ländern kooperiert die Ukraine nach Kenntnis der
Bundesregierung bei der Uran-Anreicherung?
Auf die Antworten zu den Fragen 86 und 87 wird verwiesen.
90. Teilt die Bundesregierung die Auffassung des neuen NATO-
Generalsekretärs Jens Stoltenberg, der die Auffassung vertritt, dass die NATO-Pläne
zur Steigerung der militärischen Präsenz in Osteuropa den internationalen
Verpflichtungen der Allianz entsprechen und nicht der Grundakte
Russland-Nato von 1997 zuwiderlaufen (RIA Novosti vom 7. Oktober 2014)?
Die Bundesregierung teilt diese Meinung.
91. Wenn nicht, warum nicht?
Auf die Antwort zu Frage 90 wird verwiesen.
92. Welche Auswirkungen haben nach gegenwärtiger Einschätzung die
Sanktionen der EU auf die deutsche Wirtschaft?
Die Auswirkung der EU-Sanktionen auf die deutsche Wirtschaft ist nach
Einschätzung der Bundesregierung nicht direkt quantifizierbar. Veränderungen in
den Wirtschaftsbeziehungen zwischen Deutschland und Russland sind durch ein
Ineinandergreifen unterschiedlicher wirtschaftlicher Faktoren bedingt. Die
deutschen Ausfuhren nach Russland sinken bereits seit Mai 2013. In den ersten acht
Monaten dieses Jahres sind die deutschen Exporte nach Russland um 16,6
Prozent gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum zurückgegangen.
Grundsätzlich gehört Russland für die deutsche Wirtschaft aber nicht zu den
zahlenmäßig bedeutsamsten Absatzmärkten. Im Jahr 2013 gingen nur etwa
3,3 Prozent aller deutschen Exporte nach Russland. Dieser Anteil ist in den
ersten acht Monaten 2014 auf 2,7 Prozent gefallen.
93. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Massengräber von
Zivilisten in der Region Luhansk und Donezk, die infolge des Bürgerkrieges
zu Tode kamen?
Der Tagesbericht der OSZE-Beobachtermission vom 23. September 2014
erwähnt Gräber im Oblast Donezk, die die Leichen von bis zu neun Personen
enthalten könnten, deren Todesumstände völlig ungeklärt sind. Weitergehende
Behauptungen über aufgefundene Gräber sind nach Kenntnis der Bundesregierung
bislang nicht mit Beweisen und Dokumentationen unterlegt. Ähnliche Berichte
über Massengräber, für die pro-russische Kämpfer verantwortlich gemacht
wurden, gab es auch nach der Rückeroberung der Gebiete um Slowjansk im Juli
2014. Die Bundesregierung setzt sich für die Untersuchung aller dieser Berichte
ein.
94. Befürwortet die Bundesregierung, wie im Falle der Massengräber, die im
ehemaligen Jugoslawien aufgefunden wurden, hierfür die Bildung einer
internationalen Untersuchungskommission zur Aufklärung der Vorfälle?
Ein Vergleich des Ukraine-Konflikts mit dem jugoslawischen Bürgerkrieg
scheint der Bundesregierung in Umfang und Ursache abwegig. Der Ukraine-
Drucksache 18/3237 – 22 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeKonflikt ist wesentlich begründet durch das eskalierende und die
separatistischen Kämpfer massiv unterstützende Handeln Russlands.
95. Kann die Bundesregierung die Information bestätigen, dass laut Aussage
des Sprechers des ukrainischen Sicherheits- und Verteidigungsrats, Andrej
Lyssenko, vom 7. Oktober 2014, die Hilfsgüter, die die Bundesregierung
auf Initiative des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung, Dr. Gerd Müller, per Lastwagenkolone aus 17 deutschen
Städten kommend in die Ukraine geschickt hat, nur für die Gebiete in der
Ostukraine bestimmt sein, die von den ukrainischen Regierungstruppen
kontrolliert werden und nicht in die von den pro-russischen Milizen
kontrollierten Gebiete?
Die ukrainische Regierung oder in ihrem Auftrag handelnde Hilfsorganisationen
sind für die Annahme und Verteilung von Hilfsgütern verantwortlich. Nachdem
die Separatisten bereits zuvor Hilfslieferungen der ukrainischen Regierung an
die Menschen in den von ihnen kontrollierten Gebieten abgelehnt hatten, war
eine Verteilung der deutschen Hilfsgüter dort ebenfalls nicht möglich. Die
Hilfsmittel leisten einen Beitrag zur Versorgung von 400 000 Binnenflüchtlingen,
von denen sich die meisten nach wie vor im Ostteil des Landes aufhalten.
96. Worauf begründet die Bundesregierung diese Entscheidung?
Auf die Antwort zu Frage 95 wird verwiesen.
97. Hat die Bundesregierung Kenntnis von der humanitären Situation in den
von den pro-russischen Milizen kontrollierten Gebieten der Ostukraine?
Die humanitäre Lage in den von Separatisten besetzten Gebieten gibt aufgrund
zerstörter Infrastruktur und dem Verlust der Verwaltungshoheit der Ukraine über
diese Gebiete Anlass zu großer Sorge. Die Bundesregierung ist daher um eine
rasche politische Lösung des Konflikts bemüht.
98. Was verspricht sich die Bundesregierung durch diese selektive
Verteilung der Hilfsgüter?
Auf die Antwort zu Frage 95 wird verwiesen.
99. Wie ist diese Entscheidung zustande gekommen?
Auf die Antwort zu Frage 95 wird verwiesen.
100. Sind das Bundeskanzleramt und das Auswärtige Amt über die
Hilfssendung vorab informiert worden?
Der deutsche Hilfstransport wurde im Ressortkreis eng abgestimmt unter
Beteiligung aller zuständigen Bundesministerien und Behörden.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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