BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Die Politik der Deutschen Regierung, der EU, USA und NATO in der Ukraine-Krise

EU-Assoziierungspolitik gegenüber der Ukraine, Auswirkungen des Assoziierungsabkommens und des EU-Freihandelsabkommens mit der Ukraine, Strukturreformen, Export von Industriegütern, EU-Sanktionen gegen Russland, Entwicklung der Ukraine-Krise, Politik der NATO, deutsche Maßnahmen zur Deeskalation, Lieferung von Hilfsgütern, Neubildung der Kiewer Regierung im Februar 2014, neonazistische Kräfte, Menschenrechtsverletzungen, Vorgänge in Odessa, Strafverfolgung, Antisemitismus in der Ukraine, Verfolgung linker Parteien, Korruptionsbekämpfung, atomare Wiederbewaffnung, bevorstehende Wahlen<br /> (insgesamt 100 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

18.11.2014

Aktualisiert

26.07.2022

BT18/296017.10.2014

Die Politik der Deutschen Regierung, der EU, USA und NATO in der Ukraine-Krise

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 18/2960 18. Wahlperiode 17.10.2014Kleine Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Gehrcke, Dr. Diether Dehm, Annette Groth, Heike Hänsel, Inge Höger, Andrej Hunko, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Alexander Ulrich, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE. Die Politik der Deutschen Regierung, der EU, USA und NATO in der Ukraine-Krise „Über eine Assoziierung hätte man reden können, aber zeitgleich mit Russland! Das ,Entweder oder‘ – also entweder Assoziierung mit der EU oder Zollunion mit Russland – war der Anfangsfehler“ (Altkanzler Gerhard Schröder in WELT am SONNTAG, 11. Mai 2014). „Die Aufbruchsstimmung in der Ukraine wurde nicht mehr klug begleitet“, kritisiert der Altkanzler Dr. Helmut Kohl laut „BILD Zeitung“. „Ebenso hat es an Sensibilität im Umgang mit unseren russischen Nachbarn gemangelt, insbesondere mit Präsident Putin“, (Dr. Helmut Kohl in BILD Zeitung, 12. März 2014). Im Jahr 2013 hat die Europäische Union (EU) ihre Assoziierungsverhandlungen mit den postsowjetischen Ländern Moldawien, Georgien und der Ukraine vorangetrieben. Damit hat sie den bereits schon lange schwelenden Konflikt um die Ukraine verschärft und die schwerste Krise in Europa seit dem Ende der Ost- West-Blockkonfrontation ausgelöst. „Der grundlegende Fehler lag in der EU- Assoziierungspolitik“, sagte Altkanzler Gerhard Schröder der „WELT am SONNTAG“ (WELT am SONNTAG, 11. Mai 2014). Die Ukraine ist für die EU und die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) von höchstem wirtschaftlichem Interesse, weil sie über große Vorkommen an Rohstoffen und einen großen Markt von über 45 Millionen Einwohnern verfügt. Mit der Integration der Krim in die Russische Föderation hat Russland seinen bisherigen prinzipiellen Kurs der Völkerrechtstreue, der berechtigten Kritik am Völkerrechtsbruch der EU und NATO in Jugoslawien bei der völkerrechtswidrigen EU-Anerkennung des Kosovo (IMI-Standpunkt 2007/023, vgl. auch: Der Kosovo als Blaupause für die Krim, Altbundeskanzler Gerhard Schröder, 9. März 2014), nicht konsequent fortgesetzt. Die Ukraine ist aufgrund der historisch gewachsenen Arbeitsteilung, aber auch für Russland ökonomisch von zentraler Bedeutung. Nach wie vor ist die Ukraine Lieferant wichtiger Komponenten für die russische Industrie. Konkret fürchtet Russland, dass die Übernahme europäischer Standards und Regulationen faktisch den Weg für russische Produkte auf den ukrainischen Markt versperren. Die EU habe in den Verhandlungen mit Kiew nicht ausreichend die historisch starke Verflechtung der ukrainischen mit der russischen Wirtschaft berücksichtigt. Zudem bestünde für Russland die Gefahr, dass über die Ukraine illegal europäische Waren in das Gebiet der Zollunion kommen (www.mdz-moskau.eu/ assoziiert-und-nun/#sthash.ZbxHlhp1.dpuf). Drucksache 18/2960 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeFür Russland ist es auch eine Auseinandersetzung um die Aufrechterhaltung der eigenen industriellen technologischen Basis. Das hat Präsident Wladimir Putin auch mehrfach in seinen Reden deutlich gemacht. Russland will keine industrielle Peripherie sein. Auch geostrategisch und militärisch ist die Ukraine sowohl für den Westen als auch für Russland von Bedeutung. Russland fühlt sich von einer expandierenden NATO bedroht. Die Ukraine spielt aus russischer Sicht allein schon aufgrund ihrer Größe und aufgrund ihrer strategischen Lage eine endscheidende Rolle. „Sollte Russland Weißrussland oder die Ukraine verlieren, verliert es seine strategische Tiefe, die wesentlich mit seiner Fähigkeit zusammenhängt, das russische Kernland verteidigen zu können“ (George Friedland Strategic Forecast). Eine NATO-Mitgliedschaft der Ukraine wäre eine ernste Bedrohung für Russland. Mehrfach hat die NATO angedeutet, dass sie die Ukraine aufnehmen will. Der Westen, die USA und die EU, kritisierte der russische Außenminister Sergei Lawrow jüngst in der Generalversammlung der Vereinten Nationen (27. September 2014) „habe, nachdem sie ihren Sieg im Kalten Krieg erklärt hatten, eine Erweiterung des von ihnen kontrollierten geopolitischen Raums anvisiert“. Die Vorschläge Russlands hinsichtlich der Schaffung einer gemeinsamen Sicherheitsarchitektur wurden vom Westen ausgeschlagen. Alle Versprechen an Russland wurden nicht eingehalten. Auch viele Altpolitiker der Bundesrepublik Deutschland sehen es ähnlich. Ex-Außenminister Hans-Dietrich Genscher äußerte sich gegenüber dem Sender „Phoenix“, dass er Wladimir Putins Empörung über die Stationierung von Truppen und Waffensystemen an der russischen Westgrenze für berechtigt halte. Von der Mehrheit des EU-Parlaments gehen keine Entspannungssignale nach Moskau aus. Das EU-Parlament hat am 18. September 2014 eine Resolution gegen Russland im Zusammenhang mit der Ukraine-Krise verabschiedet. Die Resolution fordert die Aufkündigung der strategischen Partnerschaft mit Russland. Ebenso soll die Kooperation im Nuklearbereich beendet sowie die Aufkündigung der strategischen Partnerschaft Russland im Energiebereich erklärt werden (Lage in der Ukraine und Sachstand in den Beziehungen zwischen der EU und Russland, Entschließung des EU-Parlaments vom 18. September 2014). Die NATO verschärft ihren Kurs gegenüber Russland und beschließt in Wales die Stationierung einer schnellen Eingreiftruppe im Baltikum und in Polen. Die jüngsten NATO-Beschlüsse widersprechen der Grundakte des NATO-Russland- Rates. Die Grundakte beschränkt u. a. die Stationierung von Soldaten in Osteuropa. Zugleich finden in der Ukraine und im Schwarzen Meer mehrere NATO- Manöver statt. Darunter ein Manöver unter dem Namen „Schneller Dreizack“, der zu Irritationen führt, da der Dreizack das Symbol der ukrainischen Bandera- Faschisten ist. Die deutsche Politik wirkt nach Auffassung der Fragesteller derzeit alles andere als deeskalierend im Konflikt. Wider besseren Wissens macht der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Frank-Walter Steinmeier, in seiner Rede vor der UN- Generalversammlung Russland für die Zuspitzung der Krise verantwortlich und die Bundeskanzlerin, Dr. Angela Merkel, verhärtet ihre Position zur Aufrechterhaltung von Sanktionen gegen Russland. Statt entsprechend der Vereinbarung zwischen Russland, der EU, den Maidan- Parteien und Präsident Wiktor Janukowitsch vom 22. Februar 2014 zur Bildung einer Regierung der Einheit, die auch die Interessen des russischen Ostens mit einbezieht, stürmten die Maidan-Parteien am 22. Februar 2014 das ukrainische Parlament und putschten den legitimen Präsidenten weg. Die Maidan-Parteien bildeten eine Regierung unter Einschluss von Faschisten. Dies geschah mit Billigung der EU einschließlich der Bundesregierung. Keine der EU- Regierungen protestierte gegen die putschartige Machtübernahme und die Absetzung Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2960eines legitim gewählten Präsidenten unter Bruch der geltenden ukrainischen Verfassung. Keine der EU-Regierungen protestierte gegen die Beteiligung faschistischer Kräfte an der Übergangsregierung (Freitag, 18. September 2014). Dies stellt nach Ansicht vieler Kritiker einen Tabubruch dar. Dazu veröffentlichte die „Jüdische Allgemeine“ vom 19. September 2014 einen Kommentar: „Wir als Bürger der Bundesrepublik Deutschland haben die Pflicht, uns dagegen zu wehren, dass wir uns einer ukrainischen Regierung verpflichtet fühlen sollen, die bereit ist, ihre politischen Ziele mit allen Mitteln zu erreichen – wenn es sein muss, auch mit nazistischen Gruppierungen“. Die ukrainische Übergangsregierung vertiefte die Spaltung der Ukraine. Sie provozierte den russisch-sprachigen Süden und Osten des Landes mit dem Dekret, russisch als Amtssprache zu verbieten. Dies spitzte die Lage zu und führte zum Aufstand in der Ostukraine. Dafür trägt die EU ebenfalls eine hohe Verantwortung: „Die EU hat ignoriert, dass die Ukraine ein kulturell tief gespaltenes Land ist.“ Schon immer hätten sich die Menschen im Süden und Osten der Ukraine eher an Russland orientiert, sagte Altkanzler Gerhard Schröder. Zur gleichen Zeit begann die Verfolgung linker Parteien und der Partei der Regionen, die im Wesentlichen die Interessen der Bevölkerung des Ostens der Ukraine vertritt. Rechte Schlägerbanden verfolgten und bedrohten linke Politiker, darunter den Generalsekretär der Kommunistischen Partei der Ukraine (KPU). Gegen die KPU läuft ein Verbotsverfahren, mit einer rechtstaatlich wenig belastbaren Anklageschrift. Im Oktober 2014 sollen in der Ukraine Wahlen stattfinden. Wie repräsentativ und demokratisch können diese Wahlen sein, wenn wichtige politische Akteure wie die KPU – sie erhielt bei den letzten freien Wahlen am 28. Oktober 2012 schließlich 13,8 Prozent der Stimmen – und die Partei der Regionen vom Verbot bedroht sind. Sollten diese Parteien nicht zugelassen werden, so wird es keine Vertretung der großen russischen Bevölkerungsanteile geben. Der Wahl wird die demokratische Legitimität fehlen und den Konflikt in der Ukraine vertiefen. Das einflussreiche rechte Lager in der Ukraine sowie das Kriegslager, zu dem der amtierende Ministerpräsident Arsenij Jazenjuk und die Dnipropetrowsker Oligarchen gehören, wollen die Kriegsoption in der Ukraine lange offenhalten. Am 30. September 2014 erklärte Andrej Lysenko, offizieller Sprecher des Sicherheits- und Verteidigungsrates der Ukraine: „Wir werden den Modus der Waffenruhe befolgen. Sobald aber der Beschluss kommt, unsere Territorien zu befreien, werden wir das tun.“ Die ist zwar bankrott, aber die ukrainische Führung will milliardenschwere Waffenkäufe vornehmen. Die Frage stellt sich nun, mit welchen finanziellen Mitteln. Einige ukrainische Beamte und Politiker fordern gar die nukleare Wiederbewaffnung der Ukraine. Auf den nuklear freien Status der Ukraine soll, nach dem Willen gewichtiger Teile der ukrainischen Regierung, verzichtet werden. Der ukrainische Verteidigungsminister Valeri Geletej sagte hingegen kürzlich, dass die Ukraine auf ihren nuklearfreien Status verzichten müsste (www.german.ruvr.ru/2014_09_19/Die-Ukraine- angstigtden-Westen-mit-einer-Atombombe-8549/). Mit ihrer Sanktionspolitik hat die EU gegenüber Russland nicht zur Entspannung der Lage beigetragen. Die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel erklärte am 29. September 2014, dass sie diese Sanktionen beibehalten wolle. Der frühere Bundesaußenminister Hans-Dietrich Genscher plädiert indes für eine Aufhebung der Sanktionen und für ein Ende der verbalen Aufrüstung gegen Russland. Die den Streitkräften der Ukraine unterstellten bewaffneten Formationen, sowie den prorussischen Milizen werden schwere Menschenrechtsverstöße vorgeworfen. In dessen sind in der Ostukraine Massengräber getöteter Zivilisten entdeckt worden. Viele Indizien deuten darauf hin, dass diese Verbrechen von den rechts- Drucksache 18/2960 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeextremen ukrainischen Freiwilligen Bataillonen begangen wurden. Leider hat der Westen bisher daraufhin nicht reagiert. Bisher ist die Forderung nach Errichtung einer unabhängigen Untersuchungskommission nicht von der EU und den USA erhoben worden. In einem Bericht der Beobachtermission des Amtes des UNO-Menschenrechtskommissars wird darauf hingewiesen, dass „die den Streitkräften der Ukraine unterstellten bewaffneten Formationen weiterhin gegen die Prinzipien des internationalen humanitären Rechts verstoßen (Report of the United Nations High Commissioner for Human Rights on the situation of human rights in Ukraine, 19. September 2014). Besonders besorgniserregend für die UNO-Menschenrechtsmission sind die Berichte über andauernde Menschenverschleppungen, Erpressungen und willkürliche Festnahmen, die von den Kiew unterstellten Bataillonen Aidar, Dnepr-1, Kiew-1 und Kiew-2 vorgenommen werden. Auch die Menschenrechtsorganisation Amnesty International wirft der ukrainischen Regierung vor, Menschenrechtsbrüche zu tolerieren. Konkret heißt es, die Regierung in Kiew würde ukrainischen Freiwilligenverbänden, die an der Seite des regulären Militärs kämpfen, freie Hand lassen. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass der Ukraine im Sinne der Aussage von Altkanzler Gerhard Schröder „Das Entweder oder“ – also entweder Assoziierung mit der EU oder Zollunion mit Russland durch Vertreter der EU in den Assoziierungs-Verhandlungen mit Präsident Wiktor Janukowitsch als Entscheidung abverlangt wurde? 2. Sollte dies nicht zutreffen, gibt es Dokumente, die das Gegenteil belegen? 3. Sollte dies zutreffen, wer ist innerhalb der EU oder ihren Kommissionen dafür verantwortlich? 4. Haben die Regierungschefs der EU-Mitgliedsländer in irgendeinem ihrer Treffen eine solche Verhandlungsstrategie festgelegt, um der Ukraine eine Entscheidung zwischen Zollunion und EU abzuverlangen? 5. Wenn ja, welche Analyse oder Strategie lag der Entscheidung zugrunde? 6. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass von den USA erheblicher Druck auf Europa ausgeübt wurde, um Sanktionen gegen Russland zu verhängen (Schweiz Magazin vom 3. Oktober 2014)? 7. Haben nach Ansicht der Bundesregierung die Verantwortlichen der EU zu irgendeinem Zeitpunkt die russischen Interessen in der Ukraine mitberücksichtigt? 8. Sollten russische Interessen berücksichtigt worden sein, welche Angebote wurden Moskau unterbreitet? 9. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass russische Interessen in der Ukraine berücksichtigt werden müssen, um zu gut nachbarschaftlichen Beziehungen mit der Russischen Föderation zu gelangen und so Frieden und Stabilität in Europa abzusichern? 10. Worin bestehen die „Strukturreformen“ aus dem Assoziierungsabkommen der Ukraine mit der EU? 11. Plant die ukrainische Regierung nach Kenntnis der Bundesregierung, die Korruption im Lande zu bekämpfen, und welche Maßnahmen sind bereits oder sollen nach Kenntnis der Bundesregierung zur Bekämpfung der Korruption in der Ukraine eingeleitet werden? Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/296012. Gibt es nach Kenntnislage der Bundesregierung Empfehlungen der Europäischen Union an Kiew, dass die Vermögen der ukrainischen Oligarchen besteuert werden sollen? 13. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Forderungen der EU an die ukrainische Regierung, dass die ins Ausland transferierten milliardenschweren Vermögen der ukrainischen Oligarchen repatriiert werden sollen, um den Staatsbankrott abzuwenden? 14. Welche Auswirkungen haben nach Kenntnis der Bundesregierung die aus dem Assoziierungsvertrag der EU mit der Ukraine abverlangten Strukturmaßnahmen auf die Sozial-, Bildungs- und Gesundheitspolitik der Ukraine? 15. Welche Auswirkungen hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Inkraftsetzung des Freihandelsabkommens zwischen der EU und der Ukraine im Jahr 2015 auf die ukrainische Industrieproduktion? 16. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass der wichtigste Export der Ukraine, hochwertige Industrieprodukte mit einen hohen Anteil an Wertschöpfung, mit Russland stattfindet, während sich der Export in den Westen eher auf Rohstoffe, Agrarerzeugnisse und Stahl beschränkt? 17. Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass infolge eines Wegbrechens des Russland-Exportes die ukrainische Luftraum-, Flugzeugbau- und Maschinenbauindustrie in ihrer Existenz gefährdet ist und die Ostukraine, in der im Wesentlichen die industrielle Basis der Ukraine angesiedelt ist, von der Deindustrialisierung bedroht ist? 18. Wenn die Bundesregierung nicht dieser Auffassung ist, worauf gründet sie ihre Auffassung? 19. Auf welche Projektion gründet die Bundesregierung ihre Annahme, dass der Industriestandort Ukraine mit seinem bisherigen hohen Wertschöpfungsanteil und seiner eigenständigen technologischen Basis auch in Zukunft aufrechterhalten werden kann? 20. Hat es nach Kenntnis der Bundesregierung Gespräche der EU mit Russland über die Folgen einer EU-Assoziierung für die russische Wirtschaft gegeben? 21. Wenn ja, mit welchem Ergebnis? 22. Hat die russische Seite in diesen Gesprächen nach Kenntnis der Bundesregierung auf die negativen Folgen einer EU-Assoziierung der Ukraine für die russische Wirtschaft hingewiesen? 23. Ist der Bundesregierung bekannt, welche Wirtschaftszweige der Russischen Föderation durch den Einbruch des Ukraineexportes negativ betroffen sein werden? 24. Hat nach Kenntnis der Bundesregierung die EU in ihrer Verhandlungsstrategie zum Assoziierungsabkommen mit der Ukraine russische ökonomische Interessen berücksichtigt? 25. Wenn nein, mit welcher Begründung? 26. War nach Kenntnis der Bundesregierung der aufziehende Konflikt mit Russland wegen der Ukraine und wegen den schwerwiegenden geopolitischen und ökonomischen Interessen Russlands an der Ukraine nicht absehbar? 27. Wenn ja, welche konfliktmindernde Strategie verfolgte die Bundesregierung im Rahmen der bilateralen Beziehungen zu Russland und im Rahmen der EU? Drucksache 18/2960 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode28. Warum erkannte die Bundesregierung die aus dem gewaltsamen Umsturz vom 22. Februar 2014 hervorgegangene Regierung an, obwohl es zur Entschärfung der ukrainischen Krise ein trilaterales Abkommen vom 21. Februar 2012 zwischen EU, Russland und der Ukraine unter Präsident Wiktor Janukowitsch gab, um vorgezogene Präsidenten- und Parlamentswahlen durchzuführen? 29. War der Bundesregierung nicht bekannt, dass in der neuen Regierung, die in Kiew gebildet wurde, der russisch geprägte Osten des Landes nicht mehr vertreten und somit der Konflikt vorprogrammiert war? 30. Stellt nach Auffassung der Bundesregierung die Bildung der Kiewer Regierung vom 22. Februar 2014 nicht ein Bruch der mit Russland erzielten Vereinbarungen dar? 31. Wenn die Bundesregierung nicht dieser Meinung ist, warum nicht? 32. Wurde nach Auffassung der Bundesregierung bei der Abwahl des legitim gewählten Präsidenten Wiktor Janukowitsch die damals geltende ukrainische Verfassung eingehalten? 33. Wenn ja, worauf stützt die Bundesregierung ihr Urteil? 34. Wie viele der ukrainischen Parlamentarier nahmen nach Kenntnis der Bundesregierung an der Abstimmung teil? 35. Wurde nach Auffassung der Bundesregierung laut geltender Verfassung der Ukraine das nötige Quorum anwesender Parlamentarier erreicht, um die Absetzung des Präsidenten Wiktor Janukowitsch abzusichern? Wurde nach Auffassung der Bundesregierung, der durch die ukrainische Verfassung von 2004 vorgegebene Weg zur Amtsenthebung eingehalten? 36. Was unternahm die Bundesregierung nach der Einbringung des Gesetzentwurfs in das ukrainische Parlament, der den Gebrauch der russischen Sprache als offizielle Sprache verbieten wollte, um in diesem Konflikt deeskalierend auf die neue ukrainische Regierung einzuwirken? 37. Wurde der ukrainischen Regierung seitens der Bundesregierung der Vorschlag nach einer Föderalisierung des Landes unterbreitet, noch bevor die Konflikte im Osten ausbrachen und an Schärfe zunahmen? 38. Wenn ja, wie reagierte die neue ukrainische Regierung auf diesen Vorschlag? 39. Wenn nein, wieso wurde so ein nach Auffassung der Fragesteller zentraler Vorschlag, der zur Deeskalation hätte beitragen können, nicht unterbreitet? 40. Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung Widerstände gegen die Föderalisierung der Ukraine seitens der rechtsnationalistischen und faschistischen Parteien innerhalb der Kiewer-Koalitionsregierung? 41. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Größe und Umfang neonazistischer Kräfte in der Ukraine? 42. Ist der Bundesregierung bekannt, dass auf der Budapester Tagung von 2013 des Jüdischen Weltkongresses ein Verbot der ukrainischen Svoboda-Partei wegen ihrer neonazistischen, antisemitischen und völkischen Ausrichtung gefordert wurde (taz.die tageszeitung vom 20. März 2014, Freitag vom 22. Februar 2014? 43. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Svoboda-Partei? Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/296044. Ist der Bundesregierung bekannt, dass die Svoboda-Partei eine Parteischule unterhielt, die den Namen Josef Goebbels trug (Tadeusz Olszansky vom 4. Juni 2011 „Svoboda Party – The New Phenomenon on the Ukrain Right Wing Scene“)? 45. Sind der Bundesregierung die Berichte der polnischen Wochenzeitung „Nei“ vom 18. April 2014 bekannt, die darüber berichtete, dass rechte Aktivisten, die auf dem Maidan-Platz bewaffnete Auseinandersetzungen gegen die Staatsgewalt entfachten, in Polen im Rahmen eines Regierungsprogrammes militärisch ausgebildet wurden? 46. Sollte dies nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffen, wurde dann von Seiten der Bundesregierung bei der polnischen Regierung über die Gründe nachgefragt, ukrainische Neonazis militärisch auszubilden? 47. Hat die Bundesregierung von der ukrainischen Regierung zu irgendeinem Zeitpunkt den Ausschluss der völkischen neonazistischen Parteien aus der ukrainischen Regierungskoalition gefordert, weil dies mit den selbsterklärten Prinzipien der Europäischen Union und dem Kampf gegen Neonazismus und Antisemitismus in Deutschland nicht im Einklang steht? 48. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Antisemitismus in der Ukraine? 49. Ist der Bundesregierung die hohe Zahl von Auswanderungen ukrainischer Juden nach Israel bekannt, weil diese sich vor den faschistischen Kräften in der Ukraine fürchten (Haaretz vom 8. April 2014, Express vom 21. April 2014 „Ukraine jewish residents look for a refuge in Israel“)? 50. Ist Deutschland nach Auffassung der Bundesregierung aufgrund der deutschen Geschichte nicht dazu verpflichtet, deutlich Stellung gegen Antisemitismus in der Ukraine zu beziehen und für den Schutz der ukrainischen Juden einzutreten? 51. Wie kann nach Auffassung der Bundesregierung der Antisemitismus im eigenen Land bekämpft werden, ohne dem in Osteuropa grassierenden Antisemitismus entgegenzutreten? 52. Womit begründet die Bundesregierung ihre Unterstützung für die militärische Offensive im Osten des Landes, die mehr als 3 500 zivile Opfer gefordert hat (vgl. Handelsblatt vom 16. April 2014)? 53. Hat die Bundesregierung Initiativen ergriffen, um im frühen Stadium des Konfliktes die ukrainische Regierung dazu zu bewegen, auf die russischsprachige Bevölkerung und ihre Interessensvertreter zuzugehen und die Eskalation des Bürgerkrieges abzuwenden? 54. Hat die Bundesregierung im frühen Stadium der Auseinandersetzung in der Ukraine Initiativen ergriffen, um die ukrainische Regierung von einer Föderalisierung des Landes zu überzeugen, so dass bereits in diesem Stadium eine weitere Eskalation hätte vermieden werden können? 55. Welche Kräfte waren nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb der ukrainischen Regierung gegen eine föderale Struktur des Landes? 56. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über dem Einfluss rechter und neonazistischer Kräfte innerhalb der umstrukturierten ukrainischen Nationalgarde? 57. Welche Konsequenzen für die künftige Zusammenarbeit mit dem ukrainischen Ministerpräsidenten Arsenij Jazenjuk gedenkt die Bundesregierung angesichts seiner Zugehörigkeit zur rechtsextremen Partei Volksfront zu ziehen (www.hintergrund.de vom 15. September 2014 „Der Mann des Westens und die Neonazis“)? Drucksache 18/2960 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode58. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Menschenrechtsverletzungen in der Ukraine? 59. Ist der Bundesregierung bekannt, das Amnesty International (Amnesty International vom 22. September 2014) gravierende Menschenrechtsverletzungen durch die Nationalgarde und freiwillige Verbände in der Ostukraine an der russischsprachigen Bevölkerung aufgedeckt hat sowie den Ministerpräsidenten Arsenij Janzenjuk dazu aufforderte, weitere Menschenrechtsverletzungen zu unterbinden und die Verantwortlichen zu bestrafen? 60. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung in ihrer Zusammenarbeit mit der ukrainischen Regierung angesichts der Vorwürfe, die der UN- Bericht (Report of the United Nations High Commissioner for Human Rights on the situation of human rights in Ukraine vom 19. September 2014) über Menschenrechtsverletzungen in der Ostukraine erhoben hat, die von den Streitkräften der Ukraine unterstellten bewaffneten Formationen begangen wurden? 61. Hat die Bundesregierung darüber mit der ukrainischen Regierung gesprochen? 62. Beabsichtigt die Bundesregierung, darüber mit der ukrainischen Regierung zu reden? 63. Wenn nein, warum nicht? 64. Hat die Bundesregierung von sich aus die Unterbindung möglicher weiterer Menschenrechtsverletzungen seitens der ukrainischen Regierung sowie die Bestrafung der Verantwortlichen, vergleichbar mit der Ahndung von Menschenrechtsverletzungen während des Krieges im ehemaligen Jugoslawien, gefordert? 65. Wenn nein, aus welchem Grund? 66. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die mögliche Beteiligung der rechtsextremen ukrainischen Organisationen am Massaker in Odessa vor? 67. Liegen der Bundesregierung oder ihr unterstellte Behörden (Bundesnachrichtendienst) Erkenntnisse über die Beteiligung von etwa 500 Rechtsextremen vor, die mit Hilfe des Gouverneurs der Region, Wladimir Nemirowsky, nach Odessa gebracht und aufgestachelt wurden, das Gewerkschaftshaus anzugreifen (Russia Today vom 11. September 2014)? 68. Ist der Bundesregierung bekannt, dass der offizielle Bericht der ukrainischen Regierung zu den Vorgängen in Odessa verändert wurde (www.kopp- verlag.de vom 11. September 2014)? 69. Liegen der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor, dass in der überarbeiteten Fassung des Berichtes zu den Vorgängen im Gewerkschaftshaus in Odessa Zeugenaussagen fehlen, die sich auf die Beteiligung von Andrij Parubij, den damaligen Sekretär des nationalen Sicherheits- und Verteidigungsrates, bei der Vorbereitung des Massakers in Odessa beziehen? 70. Ist der Bundesregierung bekannt, dass neben dem rechtsextremen Andrij Parubij sich ebenso der Chef des Sicherheitsrates der Ukraine Valentin Naliwatschenko, sowie der Innenminister Arsen Awakow geweigert haben, am Untersuchungsausschuss mitzuarbeiten? 71. Ist der Bundesregierung bekannt, ob bereits gegen Beschuldigte Anklage erhoben worden ist? 72. Wie viele Beschuldigte stehen nach Kenntnissen der Bundesregierung vor Gericht oder sind angeklagt? Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/296073. Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele der Angeklagten einen rechtsextremen und ukrainisch-nationalistischen Hintergrund aufweisen? 74. Ist der Bundesregierung bekannt, dass sich die meisten Anklagen (100 von 103) gegen Teilnehmer des Anti-Maidan-Protestes richten? 75. Gibt es eine Prozessbeobachtung vonseiten der Bundesregierung? 76. Plant die Bundesregierung eine Entsendung von Prozessbeobachtern? 77. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Verfolgung linker Parteien in der Ukraine? Hat sie bereits dieses Problem bei Konsultationen mit Vertretern der ukrainischen Regierung angesprochen? 78. Hat die Bundesregierung gegenüber ihren ukrainischen Partnern über das drohende Verbot der KPU und anderer linker Parteien und Organisationen gesprochen? 79. Wenn ja, mit welchem Ergebnis? 80. Wenn nein, aus welchem Grund erfolgte dies nicht? 81. Ist der Bundesregierung das Dokument bekannt, mit dem das Verbotsverfahren gegen die KPU begründet wird? 82. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus? 83. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass Wahlen ohne Beteiligung der Interessensvertreter der russischen Bevölkerung im Osten und Süden der Ukraine nicht demokratisch sein können? 84. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die bevorstehenden Wahlen in der Ukraine? Werden diese in allen Regionen der Ukraine stattfinden? 85. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des früheren Bundesaußenministers Hans-Dietrich Genscher, dass die NATO Zusagen gegenüber Russland verletzt habe? 86. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die atomare Wiederbewaffnung der Ukraine vor? 87. Liegen der Bundesregierung Kenntnisse über ein eigenes Uran- Anreicherungsprogramm oder eine Beteiligung der Ukraine an internationalen Uran- Anreicherungsprogrammen (www.dw.de/ukraine-diskussion-%C3%B Cberatomare-wiederbewaffnung/a-3157125) vor? 88. Wenn ja, handelt es sich um waffenfähiges Uran? 89. Wenn ja, mit welchen Ländern kooperiert die Ukraine nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Uran-Anreicherung? 90. Teilt die Bundesregierung die Auffassung des neuen NATO- Generalsekretärs Jens Stoltenberg, der die Auffassung vertritt, dass die NATO-Pläne zur Steigerung der militärischen Präsenz in Osteuropa den internationalen Verpflichtungen der Allianz entsprechen und nicht der Grundakte Russland- Nato von 1997 zuwiderlaufen (RIA Novosti vom 7. Oktober 2014)? 91. Wenn nicht, warum nicht? 92. Welche Auswirkungen haben nach gegenwärtiger Einschätzung die Sanktionen der EU auf die deutsche Wirtschaft? 93. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Massengräber von Zivilisten in der Region Luhansk und Donezk, die infolge des Bürgerkrieges zu Tode kamen? Drucksache 18/2960 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 94. Befürwortet die Bundesregierung, wie im Falle der Massengräber, die im ehemaligen Jugoslawien aufgefunden wurden, hierfür die Bildung einer internationalen Untersuchungskommission zur Aufklärung der Vorfälle? 95. Kann die Bundesregierung die Information bestätigen, dass laut Aussage des Sprechers des ukrainischen Sicherheits- und Verteidigungsrats, Andrej Lyssenko, vom 7. Oktober 2014, die Hilfsgüter, die die Bundesregierung auf Initiative des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dr. Gerd Müller, per Lastwagenkolone aus 17 deutschen Städten kommend in die Ukraine geschickt hat, nur für die Gebiete in der Ostukraine bestimmt sein, die von den ukrainischen Regierungstruppen kontrolliert werden und nicht in die von den pro- russischen Milizen kontrollierten Gebiete? 96. Worauf begründet die Bundesregierung diese Entscheidung? 97. Hat die Bundesregierung Kenntnis von der humanitären Situation in den von den pro-russischen Milizen kontrollierten Gebieten der Ostukraine? 98. Was verspricht sich die Bundesregierung durch diese selektive Verteilung der Hilfsgüter? 99. Wie ist diese Entscheidung zustande gekommen? 100. Sind das Bundeskanzleramt und das Auswärtige Amt über die Hilfssendung vorab informiert worden? Berlin, den 16. Oktober 2014 Dr. Gregor Gysi und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

Ähnliche Kleine Anfragen