[Deutscher Bundestag Drucksache 18/3211
18. Wahlperiode 14.11.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Steffi Lemke, Claudia Roth
(Augsburg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/2997 –
Einhaltung von Umwelt- und Sozialstandards bei Großstaudammprojekten in der
Entwicklungszusammenarbeit auf bilateraler und multilateraler Ebene
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Weltbank, die weltweit führende Entwicklungsinstitution, überarbeitet
gleichzeitig ihre Umwelt- und Sozialstandards, auch bekannt als
„Safeguards“. Diese Standards beinhalten bindende Umwelt- und Sozialauflagen,
die es Bürgern und Gemeinden erlauben, die Weltbank für ihre Umsetzung zur
Verantwortung zu ziehen. Der kritische und weitreichende Einfluss, den die
Safeguards auf das Leben von Millionen von Menschen in
Entwicklungsländern haben, kann kaum übertrieben werden. Die Safeguards sind Umwelt- und
Sozialstandards, die, wenn sie gut gestaltet sind und ihre Implementierung
ständig überwacht wird, zu einer verbesserten vorherigen Beurteilung, einem
partizipativeren Planungsprozess und besseren Resultaten für eine große Zahl
meist bitterarmer Menschen führen können. Zudem haben die
Weltbankstandards eine globale Bedeutung. Sie dienen als Richtschnur für die
Politikrichtlinien anderer öffentlicher und privater Finanzinstitutionen.
Die Reform dieser Standards (Safeguard Review) wird großen Einfluss auf
zukünftige Investitionen haben u. a. in große Infrastrukturprojekte und muss
insbesondere von den Mitgliedern mit hohen Kapitalanteilen kritisch begleitet
werden. Je nach Finanzierungsträger auf der bi- und multilateralen Ebene sind
verschiedene Ministerien für die Entscheidung über die Finanzierung
zuständig. Dies wirft die Frage nach einer kohärenten Entscheidungsfindung unter
Einbeziehung des notwendigen Sachverstands auf.
Derzeit scheint sich insbesondere im Bau neuer Großstaudämme ein
Aufschwung abzuzeichnen, nachdem die Zahl der Bauvorhaben im letzten
Jahrzehnt etwas zurückgegangen war. Entwicklungsbanken und viele Regierungen
sehen im Bau von Großstaudämmen einen klimafreundlichen Weg, die
wachsende Nachfrage nach Energie in den Ländern des Globalen Südens zu decken.
Aber im Gegensatz zu kleineren Wasserkraftprojekten (micro hydro) und
anderen dezentralen Quellen erneuerbarer Energie sind große und mittelgroße
Staudämme weiterhin mit vielfältigen ökologischen, sozialen und auch
ökonomischen Gefahren verbunden. Zudem können große Staudämme und die sich Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung vom 11. November 2014 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/3211 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodedaraus speisenden zentralen Stromnetze große Teile der Bevölkerung in Afrika
und Asien, welche bisher keinen Stromzugang haben, nicht auf ökonomisch
sinnvolle Weise erreichen. Dezentrale erneuerbare Energieprojekte, welche
nicht auf zentralisierte Stromnetze angewiesen sind, sind dagegen
kostengünstiger. Die Internationale Energieagentur empfahl im Jahr 2011, dass 60 Prozent
der Mittel zur Erreichung des Ziels des universellen Energiezugangs von 2010
bis 2030 in dezentrale erneuerbare Energieträger investiert werden sollten.
Die Annahme, dass Großstaudämme eine Antwort auf den Klimawandel
darstellen, ist zudem längst infrage gestellt. Neben Methanausstoß und
Flächenverbrauch werden durch globale Erwärmung verursachte Reduzierungen von
hydrologischen Strömungen, wie zunehmende Dürren und
Überschwemmungen, die Zuverlässigkeit und Sicherheit von Energie- und Wasserversorgung
durch Mega-Staudämme in Zweifel gezogen. Unterhalb von Dämmen sind oft
ganze Regionen ausgetrocknet und Fischpopulationen verschwunden.
Großstaudämme führen zudem zu größeren Problemen flussabwärts bei der
Anpassung an den Klimawandel.
Nach Berichten der Vereinten Nationen haben Megadämme zu großen
Verlusten an Artenvielfalt in den Süßwassersystemen der Welt geführt (Global
Biodiversity Outlook 3, Mai 2010). Zwischen 10 000 und 20 000 in Süßwasser
lebende Arten sind bereits ausgestorben oder stark bedroht. Auch die sozialen
Kosten sind enorm: Der Bericht der World Commission on Dams (WDC) aus
dem Jahr 2000 sprach von Zwangsumsiedlungen von 40 bis 80 Millionen
Menschen. Zudem sind flussabwärts lebende Menschen, insbesondere arme
ländliche Bevölkerungsgruppen, negativ betroffen.
Nicht zuletzt stehen die Megaprojekte in der Kritik, weil sie nicht
wirtschaftlich sind: Eine Oxford Studie aus dem Jahr 2014 belegt erneut, dass, selbst
wenn Umwelt- und Sozialkosten ausgeklammert werden, alleine die Baukosten
von Mega-Staudämmen zu hoch sind, um sie als ökonomisch sinnvoll zu
beurteilen (Atif Ansar et al., Energy Policy 2014).
Die World Commission on Dams (Weltstaudammkommission – WCD) hat in
einem ausführlichen Multi-Stakeholder-Prozess-Standards für
Wasserkraftprojekte definiert (
www.unep.org/dams/WCD/report/WCD_DAMS%20report.
pdf). Deutschland hat sich an der Erarbeitung der Standards aktiv beteiligt und
im Jahr 2001 verpflichtet, diese Standards anzuwenden und einzuhalten
(
www.bmz.de/de/was_wir_machen/themen/energie/erneuerbare_energien/
wasser/index.html).
Die WCD empfiehlt einen neuen Prozess der Entscheidungsfindung, der auf
Prinzipien von Effizienz, partizipatorischen Prozessen bei der Entscheidung,
Nachhaltigkeit und Rechenschaftspflicht basiert. Außerdem fordert die WCD,
dass keine Staudämme ohne die erwiesene Akzeptanz der betroffenen
Bevölkerungen und der freien, vorherigen und informierten Zustimmung (FPIC) von
indigenen Gruppen gebaut werden sollen. Weiterhin empfiehlt die WCD, dass
weitreichende, partizipative Evaluierungen der Wasser- und
Energieversorgung der Bevölkerungen und der verschiedenen Optionen, diese Versorgungen
zu gewährleisten, vor dem Bau eines Staudamms durchgeführt werden müssen.
1. Wie bringt die Bundesregierung sich in den Prozess zur Reform der
Umwelt- und Sozialstandards (Safeguard Review) der Weltbank ein, und mit
welchen Positionen?
Wann ist mit einem nächsten Zwischenergebnis zu rechnen, und wann mit
einer endgültigen Einigung auf die neuen Standards (bitte genaue weitere
Planung darlegen)?
Die Bundesregierung begleitet die Reform der Umwelt- und Sozialstandards der
Weltbank sehr eng. Über das deutsche Büro in der Weltbankgruppe (Office of
the Executive Director for Germany – GEDO) ist die Bundesregierung
kontinuierlich vor Ort involviert und bringt sich darüber hinaus über Stellungnahmen,
Studien sowie Veranstaltungen und bilaterale Treffen in die Diskussion ein.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/3211Die Bundesregierung hat im Verlauf des Überarbeitungsprozesses verschiedene
Schwerpunkte identifiziert. Übergreifend verfolgt die Bundesregierung das Ziel,
die Umwelt- und Sozialstandards der Bank zu verbessern und zu modernisieren.
Die Rolle der Bank als Setzer globaler Standards in diesem Bereich soll bewahrt
und gestärkt werden.
Deutsche Kernanliegen sind:
Themen, die bisher nicht von den bestehenden Safeguard Policies abgedeckt
wurden, sollten einbezogen werden. Es ist das Ziel der Bundesregierung,
insbesondere Menschenrechte, Landrechte sowie die Minderung des bzw. Anpassung
an den Klimawandel verstärkt zu verankern.
Die Bundesregierung legt einen starken Fokus auf die weitere Erhöhung der
Wirksamkeit des Safeguards-Systems bspw. durch verbessertes Monitoring und
Überwachung der Anwendung der Safeguards sowie die Stärkung von (lokalen)
Beschwerdemechanismen. Die überarbeiteten Safeguards sollen einen
wichtigen Beitrag zur besseren Nachhaltigkeit von Projekten leisten.
Bei der Stärkung und ggf. Nutzung der Systeme der Partnerländer sollte die
Weltbank in Kooperation mit anderen Akteuren einen graduellen Ansatz
verfolgen, durch den die relevanten Partnersysteme und -institutionen analysiert,
gezielt gestärkt und ggf. schrittweise genutzt werden.
Die Bundesregierung tritt für einen möglichst transparenten, thematisch offenen
und inklusiv ausgerichteten Konsultationsprozess ein, damit die Umwelt- und
Sozialstandards der Weltbank auch künftig als globaler Standard dienen können.
Direkt betroffene Bevölkerungsgruppen sollten genauso involviert werden wie
Partnerländer und die Zivilgesellschaft.
Als erstes Zwischenergebnis hat die Weltbank am 30. Juli 2014 einen Entwurf
für die überarbeiteten Umwelt- und Sozialstandards vorgestellt und damit die
zweite Phase des Überarbeitungsprozesses begonnen. Auf der Basis dieses
Entwurfs erfolgen derzeit breit angelegte Konsultationen. Ein überarbeiteter
zweiter Entwurf soll nach derzeitigem Planungsstand Anfang 2015 dem
Entwicklungsausschuss des Weltbank-Aufsichtsrats vorgelegt werden. Genaue Details
zum zeitlichen Ablauf können Sie der Website der Weltbank entnehmen: http://
consultations.worldbank.org/consultation/review-and-update-world-
banksafeguard-policies.
Auch die Bundesregierung partizipiert aktiv an den Konsultationen. Gemeinsam
mit der Weltbank organisiert die Bundesregierung breit angelegte, zweitägige
Multi-Stakeholder-Konsultationen zu den überarbeiteten Umwelt- und
Sozialstandards und speziell zu den Themen Menschenrechte und Landrechte. Die
Konsultationen finden am 12. und 13. November 2014 in Berlin statt.
2. Inwiefern setzt die Bundesregierung sich für eine deutliche Verbesserung
der Safeguards in dem Sinne ein, dass die Weltbank weiterhin selbst für die
transparente Einhaltung der Standards verantwortlich zeichnet, sowie für
vorheriges Risikomanagement, Monitoring und Evaluierung und nicht das
Managementsystem der Klienten?
Mit welchen thematischen Schwerpunkten treibt die Bundesregierung eine
Ausweitung der Abdeckung durch die Safeguards auf zusätzliche
Themenfelder, wie beispielsweise Arbeitsbedingungen und Land- und
Ressourcenkonflikte, voran?
Welche Anreizstrukturen für eine bessere Einhaltung der Standards hält die
Bundesregierung in Zukunft für angemessen?
Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass ein aktives Risikomanagement
durch das Management der Bank und ihre Mitarbeiter gewährleistet wird. Dies
Drucksache 18/3211 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodebeinhaltet auch eine angemessene Identifikation der sozialen und ökologischen
Risiken im Vorfeld der Investition. Zudem begrüßt die Bundesregierung
grundsätzlich eine stärkere Nutzung der Systeme der Partnerländer. Dies stellt eine
wichtige Säule der internationalen Übereinkommen zur Steigerung der
Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit dar (siehe auch Antwort zu Frage 1).
Die Bundesregierung misst zudem einer klaren Aufteilung von
Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten zwischen der Bank und ihren Klienten sowie einer
verbesserten Überwachung der Implementierung der Safeguards große
Bedeutung bei.
Es ist das Ziel der Bundesregierung, insbesondere das Thema Menschenrechte
sowie den Schutz von Landrechten und die Minderung des bzw. Anpassung an
den Klimawandel verstärkt im System der Umwelt- und Sozialstandards der
Weltbank zu verankern (siehe auch Antwort zu Frage 1).
Die Bundesregierung setzt sich insbesondere für interne Trainings, angemessene
Anreizstrukturen, eine ausreichende Ressourcenausstattung und eine aktive
Projektbegleitung durch die Weltbankmitarbeiter ein, um eine adäquate
Implementierung der Standards sicherzustellen.
3. Wie begutachtet die Bundesregierung Staudammprojekte, die ihr in der
bilateralen Entwicklungszusammenarbeit (EZ) zur Finanzierung angetragen
werden?
Für Staudammprojekte, die gemäß der Schwerpunktsetzung in der bilateralen
EZ für eine Förderung in Frage kommen, beauftragt die Bundesregierung eine
Machbarkeitsstudie durch eine Durchführungsorganisation der deutschen EZ.
a) Welche Kriterien nimmt die Bundesregierung zur Begutachtung?
Inwiefern hat sie die Empfehlungen der WCD konkretisiert?
Bei der Beurteilung von Staudammprojekten gelten in der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit die Empfehlungen der Weltstaudammkommission
(WCD) aus dem Jahr 2000 als Richtschnur. Seit der Veröffentlichung der WCD-
Empfehlungen hat eine Reihe internationaler Folgeprozesse dazu beigetragen,
diese Zielvorstellungen stärker zu operationalisieren und im Dialog mit WCD-
Kritikern die Nachhaltigkeitskriterien bei Wasserkraftprojekten weiter zu
konkretisieren und somit besser handhabbar zu machen.
Das vom Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) angeführte „Dams
and Development Project (DDP)“ hat Orientierungshilfen für die Umsetzung
der WCD-Empfehlungen entwickelt. Die Bundesregierung hat das DDP v. a.
durch die Begleitung von Dialogforen aller an Dammprojekten beteiligten und
davon betroffenen Akteure unterstützt, u. a. im südlichen Afrika, in Ghana, Togo
und Nepal.
Unter Führung des Internationalen Wasserkraftverbandes (IHA), des Worldwide
Fund for Nature (WWF) und The Nature Conservancy (TNC) hat in den letzten
Jahren ein internationaler Prozess, getragen von verschiedenen Regierungen aus
Entwicklungs- und Industrieländern (darunter auch die Bundesregierung), der
Weltbank, privaten Banken, Vertretern der Industrie und sozial- und
umweltorientierten NRO, das Nachhaltigkeitsprotokoll für Wasserkraft (Hydropower
Sustainability Assessment Protocol – HSAP) entwickelt. Dieses Protokoll greift
die von WCD empfohlenen Nachhaltigkeitskriterien auf, erweitert sie durch
Erfahrungswerte aus der Praxis und stellt einen Orientierungsrahmen dar anhand
dessen Stärken und Schwächen bezüglich der Nachhaltigkeit eines Projektes
bewertet werden können. Das Protokoll dient gegenwärtig – neben den
Empfehlungen der WCD – der deutschen EZ als Leitlinie und ist Grundlage für die Be-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/3211gutachtung eines Staudammprojektes. Durch den Beteiligungsansatz trägt das
Protokoll zu einer weitreichenden Akzeptanz von Nachhaltigkeitsstandards bei
Wasserkraftprojekten bei.
b) Welche Bundesministerien werden in welcher Form in die
Entscheidungsprozesse einbezogen, wenn die KfW Bankengruppe oder die
Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH in ein
Staudammprojekt involviert sind?
Es gibt keinen gesonderten Abstimmungsmechanismus des BMZ mit anderen
Ressorts für die Genehmigung von Staudammprojekten. In der Finanziellen
Zusammenarbeit variiert die Beteiligung der Ressorts je nach FZ-Instrument,
Finanzvolumen und Risikobewertung der KfW.
4. Wie begutachtet die Bundesregierung Staudammprojekte, über deren
Finanzierung ihre Vertreter in multilateralen Entwicklungsorganisationen
(Weltbank-Gruppe, European Banc for Reconstruction and
Development – EBRD –, Europäische Investitionsbank – EIB –, Asian
Development Bank – AsDB –, African Development Bank – AfDB – etc.) mit
entscheiden?
a) Zieht das bei der EBRD und EIB federführende Bundesministerium der
Finanzen (BMF) regelmäßig den Sachverstand des Bundesministeriums
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und des
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit (BMUB) und der jeweiligen Fachreferate für die
Entscheidungsfindung hinzu?
Die für die EBRD und EIB zuständigen Referate im Bundesministerium der
Finanzen beteiligen vor jeder Sitzung des EBRD-Direktoriums bzw. des EIB-
Verwaltungsrates die fachlich betroffenen Ressorts der Bundesregierung und ziehen
hierdurch den dortigen Sachverstand für die Entscheidungsfindung hinzu.
b) Zieht das bei der Weltbank-Gruppe sowie der AsDB und AfDB
federführende BMZ den Sachverstand des BMUB und gegebenenfalls des
BMF für die Entscheidungsfindung hinzu?
c) Welche Fachreferate im BMZ sind neben den für die jeweilige
Entwicklungsbank zuständigen Referaten regelmäßig in die Begutachtung und
Entscheidungsfindung für Staudammprojekte einbezogen?
Die Fragen 4b und 4c werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
An der Prüfung von Staudammprojekten sind in der Regel neben den für
Entwicklungsbanken zuständigen Referaten die relevanten Regional- und
Sektorreferate des BMZ beteiligt. Bei Regional- und Länderstrategien sowie bei
Projektanträgen der multilateralen und regionalen Entwicklungsbanken werden das AA
und die Auslandsvertretungen nach Maßgabe der zwischen dem AA und BMZ
abgestimmten Leitlinien beteiligt. Darüber hinaus werden bei der
Entscheidungsfindung fallabhängig Institutionen-, Regional- oder Sektorreferate anderer
Ressorts einbezogen.
Drucksache 18/3211 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode5. Welchen Staudammprojekten mit einem Volumen größer als 300 Mio. Euro
hat die Bundesregierung in den Jahren von 2005 bis heute in den
multilateralen Entwicklungsbanken zugestimmt?
Was waren jeweils die ausschlaggebenden Gründe für die Zustimmung
(bitte nach Jahr, Projekt, Bank und Finanzierungsvolumen aufschlüsseln)?
Asiatische Entwicklungsbank (AsDB)
Projekt Land
Exekutivratsbeschluss
(Jahr/dt. Votum)
AsDB
Beteiligung
in Mio. Euro
Gesamt-
Projektkosten
in Mio.
Euro
Greater Mekong Subregion:
Nam Theun 2 Hydroelectric Laos
2005
Zustimmung 16
1.160
Nam Theun 2 Power
Company Limited Laos
2005
Zustimmung 80
Sanchuan Clean Energy
Development Co. Ltd (Small
Hydropower Development
Project)
China 2009 Zustimmung 162 469
Patrind Hydropower Project Pakistan 2011 Zustimmung 77 317
Himachal Pradesh Clean
Energy Development
Investment Program Tranche 4
Indien 2012 Zustimmung 252 600
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/3211Hunan Xiangjiang Inland
Waterway Transport Project
(Hydropower Component)
China 2012 Zustimmung 120 314
Tanahu Hydropower Project Nepal 2013 Zustimmung 120 404
Adjaristsqali Hydropower
Project Georgien
2014
Zustimmung 72 345
Nam Ngiep 1 Power
company Limited (Nam Ngiep 1
Hydropower Project)
Laos 2014 Zustimmung 177 784
Interamerikanische Entwicklungsbank (IDB)
Projekt Land Exekutivrats-beschluss*
IDB
Beteiligung
in Mio. Euro
Gesamt-
Projektkosten
in Mio.
Euro
Tocoma Hydroelectric Power
Plant Venezuela
2005
Zustimmung 600
3.400
Manuel Piar (Tocoma) Dam
Supplemental Financing Venezuela
2009
Enthaltung 640
Rehabilitation of Units 1 to 6 of
Powerhouse I Simón Bolivar
Hydroelectric Plant
Venezuela 2010 Zustimmung 560 1.000
Power Sector Development
Program 2012-2016
(Reventazon Hydroelectric Project);
Reventazon Hydroelectric
Power Project
Costa Rica 2012 Zustimmung 360 k.A.
Alto Maipo Hydroelectric Power
Project Chile
2013
Zustimmung 160 1.600
Drucksache 18/3211 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeGründe für die Zustimmung in den REBs
Alle Projekte leisten zentrale Beiträge zur Schließung der
Elektrizitätsversorgungslücken über erneuerbare Energien. Die „Energy Gap“ wird von der
Mehrzahl der ausleihenden Länder als zentrales Entwicklungshindernis gesehen. Zu
den Projekten fanden in den Banken intensive Prüfungs- und
Diskussionsprozesse unter Anwendung der jeweils gültigen Safeguards-Systeme statt. DEU
stimmt in den regionalen Entwicklungsbanken nicht alleine ab, sondern im
Verbund mit den anderen Mitgliedsländern der jeweiligen deutschen
Stimmrechtsgruppe. Bei den Projekten, denen unsere Stimmrechtsgruppen zugestimmt
haben, geschah dies – nach sorgfältiger Abwägung der Vor- und Nachteile –
entweder einstimmig oder im Verbund mit anderen europäischen Mitgliedsstaaten.
European Bank of Reconstruction and Development (EBRD) & Europäische
Investitionsbank (EIB)
Die Bundesregierung hat in den Jahren 2005 bis heute in der EBRD und EIB
folgenden Staudammprojekten mit einem Volumen größer als 300 Mio. Euro
zugestimmt:
Porce III Hydroelectric Power
Plant Kolumbien
2005
Zustimmung 160 730
Chaglla Hydroelectric Power
Project Peru
2011
Zustimmung 120 961
Afrikanische Entwicklungsbank (AfDB)
Projekt Land Exekutivrats-beschluss*
AfDB
Beteiligung
in Mio. Euro
Gesamtsamt
projektkosten
in Mio.
Euro
Bujagali Hydro Power Project Uganda
2007
Zustimmung
132 629
The Inga Hydro-Power Stations
(1 & 2) and Kinshasa
Distribution Network
Rehabilitation/Upgrade
Demokratische
Republik
Kongo
2007
Zustimmung
42 355
Lom Pangar Hydroelectric
Project Kamerun
2011
Zustimmung
53 312
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/3211Bujagali Hydroelectric, Uganda (2007)
Das Projekt betrifft den Bau und Betrieb eines Staudamms und eines
Wasserkraftwerks mit einer Kapazität von 250 MW am Nil. Die Gesamtkosten des
Projekts sind auf 786 Mio. US-Dollar veranschlagt. Die EIB trägt zu dem Projekt
mit einem Darlehen in Höhe von 130 Mio. US-Dollar aus Mitteln der
Investitionsfazilität bei. Weitere Darlehen werden von der IFC (16,5 Prozent), der
AfDB (14 Prozent), von Proparco, FMO, DEG und KfW (insgesamt 19,1
Prozent) gewährt. Die Bundesregierung hat dem Projekt zugestimmt, da das
Kraftwerk für die wirtschaftliche Entwicklung in Uganda dringend benötigt wird und
die zur Entscheidung stehende Variante des Kraftwerks diejenige mit den noch
geringsten Beeinträchtigungen für Mensch und Umwelt verbundene ist, nicht
zuletzt unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit und der Gewinnung erneuerbarer
Energie.
Barrage Réservoir de Lom Pangar, Kamerun (2012)
Das Projekt betrifft den Bau eines Staudamms im Flusslauf des Sanaga, eines
Wasserkraftwerks und einer Hochspannungs-Übertragungsleitung zur
Elektrifizierung ländlicher Gebiete im Osten des Landes. Die Gesamtkosten des Projekts
sind auf 306 Mio. Euro veranschlagt. Die EIB trägt zu dem Projekt mit einem
Darlehen in Höhe von 30 Mio. Euro aus Mitteln der Investitionsfazilität bei. Das
Projekt wird von der Weltbank (32 Prozent), der Agence Française de
Développement (19 Prozent), der Afrikanischen Entwicklungsbank (7 Prozent), der
Banque de Développement des Etats d’Afrique Centrale (4 Prozent) und dem
Staat Kamerun (28 Prozent) kofinanziert. Die Bundesregierung hat dem Projekt
zugestimmt, da die EIB die Ergebnisse einer eingehenden Umwelt- und
Sozialverträglichkeitsprüfung in den Finanzierungsvertrag aufgenommen hat, die
Weltbank ein besonders enges Monitoring des Projekts durchführt und eine
umfangreiche Komponente für technische Hilfe (10 Prozent) bereitgestellt wird.
Zur Sicherstellung der langfristigen Nutzung dieser Infrastruktur ist zudem ein
zielgerichtetes Human Capacity Development vorgesehen.
Tanahu Hydropower, Nepal (2013)
Das Projekt betrifft den Bau und Betrieb eines 140-MW-
Pumpspeicherkraftwerks Tanahu am Oberlauf des Flusses Seti in Zentralnepal. Die Gesamtkosten
des Projekts sind auf 390,4 Mio. Euro veranschlagt. Die EIB trägt zu dem
Projekt mit einem Darlehen aus eigenen Mitteln in Höhe von 55 Mio. Euro bei. Es
handelt sich um das erste Darlehen der EIB an Nepal. Das Projekt wird es
ermöglichen, die Spitzennachfrage nach Strom in Nepal während der trockenen
Wintermonate auf nachhaltige Weise zu decken und eine Stromversorgung aus
erneuerbaren Energiequellen zu ermöglichen.
Shuakhevi HPP, Georgien (2014)
Die Bank beteiligt sich mit einem Darlehen in Höhe von 90 Mio. Euro an der
Finanzierung des Neubaus eines 185-MW-Wasserkraftwerks in Georgien. Das
gesamte Projektvolumen liegt bei 307 Mio. Euro. An der Finanzierung sind auch
IFC und Asian Development Bank beteiligt. Die Projektgesellschaft zur
Errichtung des Damms wird durch ein indisches und ein norwegisches
Energieunternehmen mit einer Beteiligung von jeweils 40 Prozent kontrolliert. Der IFC
Infraventures Fonds hält 20 Prozent der Anteile der Projektgesellschaft. Die
Bundesregierung hat dem Projekt zugestimmt, da es im Einklang mit der
Energiesektorstrategie der EBRD und der Länderstrategie Georgien steht.
Alpaslan II Dam Hydro Project, Türkei (2014)
Die EBRD beteiligt sich mit einem Darlehen von bis zu 550 Mio. Türkischen
Lira (rund 197 Mio. Euro) an der Finanzierung eines Staudammneubaus mit einem
Drucksache 18/3211 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode280-MW-Wasserkraftwerk. Das gesamte Projektvolumen liegt bei 1,69 Mrd.
Türkischen Lira (rund 605 Mio. Euro). Die Projektgesellschaft wird mittelbar je
zur Hälfte von einer türkischen und einer schwedischen Holdinggesellschaft
kontrolliert. Mit einer 15-jährigen Laufzeit ist das EBRD-Darlehen die bisher
langfristigste Kreditvergabe in türkischer Landeswährung und soll so ein
Beispiel für andere Finanzinstitutionen setzen. Der Betrieb des Wasserkraftwerks
soll die türkischen CO2-Emissionen um jährlich rund 600 000 t reduzieren.
Weltbank
Aufgrund der Anzahl der Staudammprojekte der Weltbank wird auf eine
Darstellung der Vorhaben in der Antwort auf die Kleine Anfrage verzichtet.
Stattdessen verweist die Bundesregierung auf die Website der Bank (
www.worldbank.
org/projects), über die sich die größten Staudammprojekte der Weltbank
übersichtlich (mit Jahr, Projektbeschreibung, Bank und Finanzierungsvolumen)
darstellen lassen. Die entsprechenden Projekt- und Board-Dokumente sind
ebenfalls online einzusehen.
Die Staudammprojekte der Weltbank, denen die Bundesregierung über ihre
Vertretung in der Weltbank zugestimmt hat, leisten einen wichtigen Beitrag zur
Energieversorgung der Partnerländer und somit zur Schließung einer
Energieversorgungslücke, die in den meisten Fällen ein großes Hindernis zur
nachhaltigen Entwicklung darstellt. An der Prüfung von Staudammprojekten sind in der
Regel neben den für Entwicklungsbanken zuständigen Referaten die relevanten
Regional- und Sektorreferate des BMZ beteiligt. Bei Projektanträgen der
Weltbank werden das AA und die Auslandsvertretungen nach Maßgabe der zwischen
dem AA und BMZ abgestimmten Leitlinien beteiligt. Darüber hinaus werden
bei der Entscheidungsfindung fallabhängig Institutionen-, Regional- oder
Sektorreferate anderer Ressorts einbezogen.
6. An welchen Projekten im Bereich Wasserkraft und mit welchen Summen
haben sich die KfW IPEX Bank, die KfW DEG und die KfW
Entwicklungsbank im Zeitraum der Jahre 2009 bis 2013 durch Beratung oder
Finanzierung beteiligt, und welche Projekte befinden sich derzeit im
Genehmigungsverfahren (bitte nach Jahr, Projekt, Träger und Finanzierungsvolumen
aufschlüsseln)?
KfW Entwicklungsbank: Bitte entnehmen Sie die Antwort den beigefügten
Aufstellungen (xls-Datei).
Die KfW IPEX-Bank hält derzeit fünf Finanzierungen für Staudamm-Projekte
zur Gewinnung von Energie (Wasserkraftwerke) in ihrem Bestand. Die Projekte
liegen in der Türkei, Mosambik, Südafrika und Chile.
Den Eigenmittelfinanzierungen der DEG liegen privatwirtschaftliche Verträge
zugrunde. Daher kann aufgrund von Datenschutzrichtlinien keine
Aufschlüsselung nach Einzelprojekten und Projektträgern erfolgen.
Die DEG hat im Zeitraum 2009 bis 2013 sechs große (Definition nach WCD)
Wasserkraftprojekte i. H. v. 93 Mio. Euro mit Eigenmitteln finanziert.
Darüber hinaus hat die DEG in dem besagten Zeitraum 19 kleine
Wasserkraftprojekte i. H. v. 110 Mio. Euro mit Eigenmitteln finanziert.
Neun Vorhaben mit DEG-Eigenmitteln von insgesamt ca. 140 Mio. Euro
befinden sich momentan in Vorbereitungs- und Genehmigungsverfahren. Hierbei ist
zu beachten, dass dies nur eine Indikation sein kann, da sich die Zahl der
Projekte und die Finanzierungssumme wesentlich im Verlauf der Prüfung ändern
können.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/32117. Für welche Projekte im Bereich Wasserkraft und mit welchen Summen hat
die Bundesregierung Hermes-Garantien im Zeitraum der Jahre 2009 bis
2014 vergeben, und welche Projekte befinden sich derzeit im
Genehmigungsverfahren (bitte nach Jahr, Projekt, Träger und Finanzierungsvolumen
aufschlüsseln)?
Exportkreditgarantien des Bundes (sog. Hermesdeckungen) sichern
Lieferungen und Leistungen deutscher Exporteure gegen wirtschaftlich und politisch
bedingte Forderungsausfälle ab. Hermesdeckungen sichern keine Projekte im
Ausland ab oder finanzieren solche.
Im Zeitraum 2009 bis 2014 hat die Bundesregierung im Bereich Wasserkraft
Exportkreditgarantien für elf Geschäfte übernommen, die in der nachfolgenden
Tabelle dargestellt sind.
Hinweis: Bei sog. Kategorie A Projekten sehen die OECD-Umwelt- und
Sozialleitlinien eine Veröffentlichung von projektbezogenen Umwelt- und
Sozialinformationen vor. Bei den drei in der Tabelle aufgeführten Kategorie-A-Projekten
sind deshalb die Weblinks zu weitergehenden Projektinformationen angegeben.
Bei den anderen Projekten konnte eine Zustimmung des Exporteurs zur
Veröffentlichung weiterer Informationen innerhalb der für die Beantwortung von
schriftlichen Fragen zur Verfügung stehenden Zeit nicht eingeholt werden.
Zu Anträgen, für die noch keine abschließende Deckungszusage erteilt ist, sind
keine Angaben möglich, da unklar ist, ob die zugrunde liegenden
Exportgeschäfte tatsächlich realisiert werden.
Jahr Land Projekt Deckungsvolumen
in Mio. Euro
2009 Gabun Vorbereitungen (Genehmigungen/Gutachten) für ein
Laufwasserkraftwerkes 10,70
2011 Bosnien-Herzegowina Rehabilitierung eines bestehenden Wasserkraftwerks 1,50
2011 Südafrika Neubau eines Pumpspeicherkraftwerks
(
www.agaportal.de/pages/aga/projektinformationen/
a-projekte_2009.html#suedafrika)
28,79
2012 Ägypten Erweiterung eines bestehenden Wasserkraftwerks 32,12
2012 Kolumbien Bau des Wasserkraftwerks Sogamoso
(
www.agaportal.de/pages/aga/projektinformationen/
a-projekte_2011.html#kolumbien)
50,03
2013 Angola Rehabilitierung und Erweiterung des Wasserkraftwerks
Cambambe II
(
www.agaportal.de/pages/aga/projektinformationen/
a-projekte_2013.html#angola)
118,73
2013 Kongo, DR Rehabilitierung eines bestehenden Wasserkraftwerks 62,23
2014 Pakistan Erweiterung eines bestehenden Wasserkraftwerks 63,55
2014 Liberia Rehabilitierung eines bestehenden Wasserkraftwerks 43,77
2014 Malawi Modernisierung eines bestehenden Wasserkraftwerks 25,00
2014 Indien Erweiterung eines bestehenden Pumpspeicherkraftwerks 14,39
Drucksache 18/3211 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode8. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass ihre Vertreter in den
multilateralen Entwicklungsbanken ihr Abstimmungsverhalten an der vom BMZ in
den Sektorkonzepten 143 „Wasser“ und 145 „Nachhaltige Energie für
Entwicklung“ festgelegten Selbstverpflichtung ausrichten, die besagt, dass
Staudammprojekte die Empfehlungen der WCD erfüllen müssen?
Die Vertreter der Bundesregierung in multilateralen Entwicklungsbanken
erhalten in der Regel von den zuständigen Arbeitseinheiten eine fachlich-inhaltliche
Stellungnahme bei der Erstellung von Sektorkonzepten oder Vorhaben der
Entwicklungsbanken, die in die Abstimmungsrunden des jeweiligen Board of
Directors einfließen. So unterstützte die Bundesregierung z. B. bei der
Erstellung des Worldbank Energy Direction Papers im Jahr 2013 die Aufnahme der
Empfehlungen der WCD für die Umsetzung großer Staudammprojekte durch
die Weltbankgruppe.
Dieses Verfahren findet auch bei der individuellen Bewertung und
Begutachtung von Staudammprojekten der jeweiligen Entwicklungsbanken Anwendung;
insoweit fließen die Empfehlungen der Weltstaudammkommission bei jeder
Stellungnahme der Bundesregierung in die Bewertung und Begutachtung von
Staudammprojekten ein.
9. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die KfW IPEX Bank, die KfW
DEG, die KfW Entwicklungsbank und Hermes-Exportkreditgarantien sich
in ihren Entscheidungen an der vom BMZ in den Sektorkonzepten 143
„Wasser“ und 145 „Nachhaltige Energie für Entwicklung“ festgelegten
Selbstverpflichtung ausrichten, die besagt, dass Staudammprojekte die
Empfehlungen der WCD erfüllen müssen?
Die Sektorkonzepte des BMZ haben eine bindende Wirkung für alle
Durchführungsorganisationen der Entwicklungszusammenarbeit (EZ). Wir können daher
sicherstellen, dass sie in Vorhaben der KfW-Entwicklungsbank sowie in
Vorhaben der DEG, in denen Haushaltsmittel verwendet werden, Anwendung
finden. Die Nachhaltigkeitsrichtlinie der KfW Entwicklungsbank nimmt Bezug auf
die WCD Empfehlungen als Prüfstandard bei Staudämmen (vgl. Antwort zu
Frage 3).
Im Rahmen der unternehmerischen EZ der DEG, die sich durch direkte
Finanzierung von oder Beteiligung an privaten Unternehmen auszeichnet,
berücksichtigen DEG-interne Verfahren der Projektauswahl und -prüfung international
anerkannte soziale, ökologische und menschenrechtliche Standards. Darüber
hinaus unterliegt die DEG, als Tochter der KfW Bankengruppe, den für die gesamte
Bankengruppe geltenden Nachhaltigkeitsrichtlinien. Für DEG-Maßnahmen, die
ohne Haushaltsmittel in eigener Verantwortung finanziert werden, dienen die
Strategiepapiere des BMZ als Anregung und Orientierung. Die DEG prüft alle
Investitionen und Beteiligungen nach den Umwelt- und Sozialstandards der
International Finance Corporation (IFC) von 2012 und den materiellen Vorgaben
der diese interpretierenden „Environmental, Health and Safety Sector
Guidelines“ der Weltbankgruppe in ihrer jeweils aktuellen Fassung sowie nach
relevanten Konventionen der International Labour Organisation (ILO). Darüber
hinaus können Maßstäbe aus dem Umweltrecht der Europäischen Union
herangezogen werden. Die DEG setzt mit der Anwendung der IFC Performance
Standards alle für den Privatsektor relevanten Empfehlungen der WCD um und
adressiert die WCD-Empfehlungen in Prüfungen und bei der Entwicklung der
Umwelt- und Sozialrisikomanagement-Systeme.
Die KfW IPEX-Bank unterliegt als Tochtergesellschaft der KfW Bankengruppe
ebenfalls den für die gesamte Bankengruppe geltenden
Nachhaltigkeitsrichtlinien. Bei Vorhaben der KfW-IPEX, die aufgrund von Volumen und/oder
Risikobewertung einer Zustimmung im KfW Risiko- und Kreditausschuss bedürfen,
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/3211wird ebenfalls eine Anwendung der Sektorkonzepte hinterfragt. Sie haben dort
jedoch keine bindende Wirkung. Die KfW IPEX-Bank hat in ihrer
Nachhaltigkeitsrichtlinie, welche die Equator Principles integriert, die WCD
Empfehlungen als freiwilligen Prüfstandard aufgenommen.
Die Bundesregierung überprüft zur Hermesdeckung beantragte Exportgeschäfte
gemäß den Vorgaben der OECD-Umwelt- und Sozialleitlinien (Common
Approaches). Diese Leitlinien gelten für alle staatlichen Exportkreditagenturen in
den OECD-Ländern und stellen somit ein international abgestimmtes Verfahren
der Umwelt- und Sozialprüfung sicher. Die Leitlinien schreiben vor, dass die
Projekte, für die die jeweiligen Exporte bestimmt sind und die in den
Anwendungsbereich der OECD-Leitlinien fallen, den nationalen Standards des
Bestellerlandes sowie den einschlägigen Weltbankstandards entsprechen müssen.
10. Wie stellt sich die Bundesregierung zur Empfehlung der Internationalen
Energieagentur, wonach 60 Prozent der Mittel zur Verschaffung des
universellen Energiezugangs vom Jahr 2010 bis zum Jahr 2030 in dezentrale
erneuerbare Energietraeger investiert werden sollten?
Wie verteilen sich die Mittel, die die Bundesregierung (BMZ, KfW
Bankengruppe, KfW DEG, Hermes-Garantien) seit dem Jahr 2010 vergeben
hat, auf zentralisierte bzw. dezentrale Energieprojekte?
Ist die Bundesregierung bereit, sich innerhalb der multilateralen
Entwicklungsbanken und des Green Climate Fonds für eine Verschiebung der
Mittel zugunsten dezentraler Energieprojekte für die Armutsbekämpfung
einzusetzen?
Antwort Teil 1
Die IEA hat seinerzeit eine grobe Abschätzung vorgenommen und
grundsätzliche Möglichkeiten untersucht, universellen Energiezugang durch dezentrale
Stromnetze („Inselnetze“ oder „Minigrids“ – netzunabhängige Systeme) zu
erreichen.
Auch für die Bundesregierung ist dies ein zentrales Anliegen und wird
entsprechend gefördert. Beim wichtigen Thema Energiezugang ist das BMZ sehr stark
engagiert und hat im Jahr 2012 im Rahmen der Sustainable Energy for All-
Initiative zugesagt, die Partner dabei zu unterstützen, 100 Millionen Menschen mit
nachhaltiger Energie zu versorgen (
www.bmz.de/de/presse/aktuelleMeldungen/
archiv/2012/juni/20120611_jahresthema/index.html).
Die im Rahmen der Initiative vorgesehene Verdopplung von erneuerbaren
Energien bis zum Jahr 2030 wird von der Bundesregierung unterstützt und angesichts
der zunehmenden Wirtschaftlichkeit und Kostenreduktion von EE-
Technologien als realistisch angesehen. In diesem Zusammenhang arbeiten das BMWi
sowie das BMUB eng mit IRENA zusammen und begleiten Maßnahmen für
einen globalen Einsatz von und Zugang zu nachhaltiger Energie, bspw. durch die
REThinking Initiative, das Global Renewable Energy Islands Network und die
Lighthouse Initiative.
Über die FZ wurden spezielle Programme zur Förderung von
netzunabhängigen/Inselsystemen aufgelegt. Über die Deutsche Klima und Technologie
Initiative (DKTI) fördern BMZ und BMUB z. B. in Kenia gezielt netzunabhängige
Systeme zur ländlichen Elektrifizierung. Im Rahmen der multinationalen
Energising Development Partnership unterstützt die Bundesregierung gemeinsam
mit der Schweiz, Norwegen, den Niederlanden, Großbritannien und Australien
unter deutscher Federführung das weltweit erfolgreichste
Energiezugangsprogramm. Das Programm fördert die Nutzung von erneuerbaren Energien zur
ländlichen Elektrifizierung, die Substitution klimabelastender Technologien
Drucksache 18/3211 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode(z. B. Kerosinlampen) und die Effizienzsteigerung biomasse-basierter
thermischer Systeme (verbesserte Herde, Biogasanlagen).
Um netzunabhängige Systeme erfolgreich und nachhaltig aufbauen und betreiben
zu können, ist es notwendig, neben finanziellen Zusagen auch an den rechtlichen
Rahmenbedingungen, Regulierung, Technologietransfer, Kostendeckung,
Subventionen, Businessmodellen und der Rolle privater Investoren und Betreiber,
sowie an beruflicher Bildung etc. zu arbeiten. Dies ist derzeit Bestandteil von
TZ-Vorhaben in über 20 Ländern.
Hinzu kommen DevelopPPP-Vorhaben mit deutschen Unternehmen aus dem
Bereich der Erneuerbaren Energien, beispielsweise in Uganda.
Auch Vorhaben der Internationalen Klimaschutzinitiative (IKI) – beauftragt
vom BMUB – fördern explizit dezentrale Energieprojekte. So wurde z. B. mit
einer Reihe von Partnerorganisationen ein regionales Programm auf den
Galapagosinseln aufgelegt, das eine Energieversorgung auf Basis von 100 Prozent
erneuerbaren Energien ermöglicht. In Indien hat das Vorhaben RESRA
(Renewable Energy Supply in Rural Areas) an einer Reihe von dezentralen Orten
ohne Anbindung an das Elektrizitätsnetz die Energieversorgung auf Basis
erneuerbarer Energien aufgebaut, und damit eine wirtschaftliche Entwicklung mit
lokalen Unternehmen ermöglicht.
Das BMWi unterstützt mit dem Projektentwicklungsprogramm (PEP) im
Rahmen der Exportinitiative Erneuerbare Energie ebenfalls gezielt dezentrale
Systeme.
Antwort Teil 2
Die Aufschlüsselung des Energieportfolios erfolgt nach einer auf OECD-Ebene
zwischen den Mitgliedstaaten abgestimmten Kodierung, den sog. Creditor
Reporting System Codes (CRS-Codes). Diese CRS-Codes sehen keine
Differenzierung nach zentralen bzw. dezentralen Energieprojekten vor, so dass wir zu der
entsprechenden Mittelaufteilung keine Aussage treffen können.
Wie bereits oben beantwortet, setzt sich die Bundesregierung dafür ein, die
Themen Energiezugang und dezentrale Ansätze bei der Energieversorgung zur
Bekämpfung der weltweiten Energiearmut sowie des Klimaschutzes auch in die
Gremien der Entwicklungsbanken einzubringen. Der Einsatz zum Ausbau
erneuerbarer Energien war ein zentrales Element der deutschen Position zur
Verabschiedung des neuen Worldbank Energy Direction Papers im Jahr 2013.
Zwischen den Jahren 2007 und 2012 verdreifachte sich das erneuerbare Energien-
Portfolio der Weltbank und der IFC. Seit dem Jahr 2011 hat die WBG weder den
Neubau noch die Rehabilitierung von Kohlekraftwerken finanziert. Die
Weltbankgruppe hat im Jahr 2013 ca. 10 Mrd. US-Dollar für Klimaanpassung und
Emissionsminderung ausgegeben. Die Weltbank unterstützt als Mitinitiator der
Sustainable Energy for all Initiative den Ansatz, den Ausbau Erneuerbaren
Energien mit dem Zugang zu Energie für alle zu verbinden.
Der Green Climate Fund (GCF) wird im Rahmen seines Mandats transformative
Projekte zur Minderung des und zur Anpassung an den Klimawandel auch im
Energiebereich fördern. Dabei kommen je nach dem Kontext des Landes sowohl
zentrale als auch dezentrale Ansätze der Energieversorgung in Betracht. Die
Wahl des Ansatzes ist Aufgabe der jeweiligen Länder, die beim GCF
Förderanträge stellen. Für die Auswahl der förderungswürdigen Projektanträge ist
entscheidend, inwiefern die Projekte den Investitionskriterien des Fonds
entsprechend. Hierzu gehören neben dem Beitrag zur Emissionsminderung
beispielsweise auch das Potenzial des jeweiligen Vorhabens, einen Beitrag zur
nachhaltigen Entwicklung zu leisten.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/321111. Wie beurteilt die Bundesregierung den Fall des Wasserkraftprojekts Pando
Monte-Lirio in Panama, an dessen Finanzierung die KfW DEG
gemeinsam mit der International Finance Cooperation (IFC) und der
Interamerikanischen Entwicklungsbank (IDB) beteiligt ist?
a) Wie beurteilt die Bundesregierung den Bericht der Beschwerdestelle
ICIM der IDB vom August 2012, dass Pando Monte-Lirio gegen die
Standards der IDB verstößt (
www.idbdocs.iadb.org/wsdocs/
getdocument.aspx?docnum= 37223932) und in dem u. a. festgestellt
wird, dass zum Zeitpunkt der Kreditunterzeichnung keine Umwelt-
und Sozialstudie vorlag, dass die Umwelt- und
Sozialmanagementpläne unzureichend sind und dass bis heute keine umfassende Studie zu
den kumulativen und ökologischen Folgen vorliegt?
b) Wie verhält sich die KfW DEG zu den im Bericht genannten Punkten?
c) Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die KfW DEG in
Zukunft sorgfältiger prüft und Standards auch eingehalten werden?
Die Fragen 11 und 11a bis 11c werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Die Projektgesellschaft Electron Investment S.A. entwickelt in Panama zwei
kaskadenartig angeordnete Laufwasserkraftwerke, Pando und Monte Lirio, mit
einer Kapazität von zusammen 84 MW. Das Projekt befindet sich am Fluss
Chiriqui Viejo in West-Panama, an dem noch 17 weitere Wasserkonzessionen
für Energieproduktion vergeben wurden. Die budgetierte Gesamtinvestition
für das Projekt beträgt 293 Mio. US-Dollar. Das langfristige Darlehen i. H. v.
183 Mio. US-Dollar wurde hauptsächlich von Entwicklungsbanken (IFC, IaDB,
CAF und DEG) zur Verfügung gestellt, die DEG investierte 25 Mio. US-Dollar.
Die IFC ist bei der Finanzierung federführend.
Anfang des Jahres 2010 wurde eine Beschwerde beim Compliance Advisor
Ombudsman (CAO) der IFC sowie beim Independent Consultation and
Investigation Mechanism (ICIM) der IaDB eingereicht. In der Beschwerde wurde ein
genereller Stopp der Bauarbeiten bei allen Projekten im Wassereinzugsgebiet des
Flusses Chiriqui Viejo gefordert, u. a. wegen Defiziten in der regionalen
Planung (keine ausreichende Bewertung kumulativer Auswirkungen). Die
Ombudsmann-Institutionen konnten die Streitigkeiten zwischen den Akteuren in
einem Dialogprozess nicht schlichten.
Der CAO hat im Anschluss geprüft, ob es einen Anlass für einen
weitergehenden Compliance-Audit gab. Die Analyse ergab, dass die IFC – bei der
Finanzierung federführend – die wesentlichen Bedenken, die durch die
Beschwerdesteller bezüglich des Projekts hervorgebracht wurden, im Rahmen ihrer Prüfung
identifiziert und bewertet hat. Ebenfalls wurde durch die IFC der Beitrag des
Projekts zu potentiellen kumulativen Auswirkungen von zukünftiger
Entwicklung identifiziert und auf Basis der damals vorliegenden Informationen
bewertet. Der CAO kam zu dem Ergebnis, dass der Compliance-Audit als nicht für
notwendig erachtet wurde. Durch ICIM fand ebenfalls eine Compliance
Bewertung durch ein Panel statt mit der Erstellung eines Aktionsplans, einem sog.
Corrective Action Plan (CAP) als Ergebnis. CAO- und ICIM- Prozess sind
abgeschlossen.
Die Financiers haben das Beschwerdeverfahren zum Anlass genommen, sowohl
auf Projektebene als auch auf Ebene des Flusseinzugsgebiets verstärkt aktiv zu
werden:
– Für das Wasserkraftwerk wurden zusätzlich ökologische Studien erstellt
sowie auf dieser Grundlage ein „Ecological Flow Management Plan“ erarbeitet.
Die Umsetzung dieses Managementplans sowie weiterer Aktionspläne, wie
dem mit der Projektgesellschaft vertraglich vereinbarten „Environmental and
Drucksache 18/3211 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeSocial Action Plan“ (ESAP) und dem im Rahmen des ICIM Prozesses
erstellten CAP, wird von den Darlehensgebern eng überwacht und sichergestellt.
– Die IaDB unterstützte die nationale Umweltbehörde Panamas ANAM als
zuständige Umweltbehörde bei der Implementierung eines adäquaten
institutionellen Rahmens für das Management der Gesamtauswirkungen der
Hydrokonzessionen am Fluss Chiriqui Viejo. Dazu gehört auch die Erstellung
des behördlichen Managementplans für das Wassereinzugsgebiet des Flusses
mit einer Gesamtausdehnung von ca. 1 400 km2 mit dem Ziel, das
Wassereinzugsgebiet zu managen und dessen Ressourcen langfristig zu erhalten. Dazu
stellte IaDB u. a. TA-Mittel (Technical Assistance) bereit.
– Die DEG entwickelte und unterstützte zudem die Umsetzung einer
„Watershed Management Initiative“ mit TA-Mitteln. Diese Initiative hatte zum Ziel,
den Austausch von Know-how und für das Wassereinzugsgebiet relevanter
Daten zwischen privatwirtschaftlich betriebenen Wasserkraftwerken und
anderen Stakeholdern wie ANAM am Fluss Chiriqui Viejo zu stärken und eine
bessere Abstimmung zu erreichen, auch im Zusammenhang mit der
Erstellung des Managementplans für das Wassereinzugsgebiet des Flusses.
Der Managementplan für das Wassereinzugsgebiet des Flusses wurde
mittlerweile von dem Institut CATIE (Lateinamerikanisches Institut für
Agrarforschung in den Tropen mit Sitz in Costa Rica) erstellt und liegt ANAM zur
Genehmigung vor. Durch den Dialog mit ANAM und CATIE sowie die
Kommentierung des Managementplans im Rahmen seiner Erstellung hat die Watershed
Management Initiative auch dazu beigetragen, dass kumulative und ökologische
Auswirkungen von Wasserkraftwerken in Verbindung mit der Ableitung von
Mitigationsmaßnahmen im integrierten Managementprozess des
Wassereinzugsgebiets eine bessere Berücksichtigung finden.
Hierbei sei auch auf die Publikation der IFC zu dieser Thematik
hingewiesen – das Good Practice Handbook – Cumulative Impact Assessment and
Management: Guidance for the Private Sector in Emerging Markets (August
2013) –, in der das Projekt Pando und Monte Lirio als ein Praxisbeispiel im
Umgang mit kumulativen Risiken beschrieben wird (siehe Seite 50, Box 141).
Mit Unterstützung der Bundesregierung hat die DEG weiterhin, dem Beispiel
von Weltbank und IDB folgend und gemeinsam mit der niederländischen
Entwicklungsbank FMO, Anfang des Jahres 2014 einen unabhängigen
Beschwerdemechanismus eingerichtet. Er soll sicherstellen, dass Einzelpersonen,
Unternehmen, Organisationen und andere Parteien, die sich durch von der DEG
finanzierte oder geplante Vorhaben negativ betroffen sehen, gehört werden und
Beschwerden einreichen können.
Zur Frage der Prüfung von Umwelt- und Sozialstandards wird auf die Antwort
zu Frage 9 verwiesen.
12. Wie beurteilt die Bundesregierung die Ankündigung der KfW IPEX Bank
vom Januar 2014 zu ihrer Beteiligung an der Finanzierung des
Wasserkraftwerks Alto Maipo in Chile (
www.kfw-ipex-bank.de/International
-financing/KfW-IPEX-Bank/Presse/News/Newsdetails_182336.html), die
aufgrund von offenen Fragen zur Lizenzvergabe und Verdacht auf Korrup-
1
www.ifc.org/wps/wcm/connect/topics_ext_content/ifc_external_corporate_site/ifc+sustainability/
learning+and+adapting/knowledge+products/publications/publications_handbook_
cumulativeimpactassessment
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/3211tion bereits Gegenstand eines parlamentarischen
Untersuchungsausschusses war, der dafür plädierte, die Verträge zu annullieren?
Hat die KfW IPEX Bank vor ihrer Finanzierungszusage den Ausgang der
Klagen gegen das Genehmigungsverfahren
(
www.brettonwoodsproject.org/2013/09/art-573402/) geprüft?
Wie stellt die KfW IPEX Bank sicher, dass bei der Lizenzvergabe für Alto
Maipo Korruption keine Rolle gespielt hat?
Die KfW IPEX-Bank hat sich im Dezember 2013 zusammen mit multilateralen
und internationalen Banken an der Finanzierung des Laufwasserkraftwerks Alto
Maipo beteiligt. Das Projekt wurde im Rahmen des
Kreditgenehmigungsprozesses u. a. einer umfänglichen Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfung
unterzogen. Die Einhaltung der Umwelt- und Sozialrichtlinien wird auch während der
Kreditlaufzeit geprüft.
13. Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass auch vier Jahre nach
der offiziellen Feststellung des Anspruchs die Betroffenen der
Menschenrechtsverletzungen beim Bau des von der Weltbank finanzierten Chixoy-
Damms in Guatemala keine Entschädigungen erhalten haben (The
Guardian vom 17. Januar 2014 „Guatemala’s indigenous communities boosted
by landmark reparations bill“,
www.ci-romero.de „Der Kampf um
Wiedergutmachung verlangt langen Atem“)?
a) Welchen Einfluss hat die andauernde Verzögerung der
Entschädigungszahlungen auf die deutsche Position hinsichtlich neuer
Finanzierungen für Guatemala?
Am 14. Oktober hat die guatemaltekische Regierung mit den Betroffenen eine
Einigung über Entschädigungszahlungen in Höhe von 154 Mio. US-Dollar
getroffen. Dieser Einigungsprozess hat 35 Jahre in Anspruch genommen. In dem
Prozess hatten neben der US-Regierung auch die Weltbank und regionale
Entwicklungsbanken die Regierung von Guatemala zu einer Einigung gedrängt.
b) Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um die
Betroffenen bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche zu unterstützen?
Die Bundesregierung hat die Weltbank und die Regionalbanken in deren
Vorgehen unterstützt. Darüber hinaus hat sie das Nationale Dialogsystem des
guatemaltekischen Präsidenten gefördert, welches die Voraussetzung dafür
geschaffen hat, dass eine konstruktive Aushandlung des Entschädigungsabkommens
zustande kommen konnte.
14. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung das Ruhidji-Wasserkraft-
Projekt in Tansania, das von der Weltbank finanziert werden soll?
a) Hat die Bundesregierung bei der Prüfung des Projekts auch nach
anderen Alternativen als Kohle gefragt?
Wurde in diesem Zusammenhang das Potenzial für Wind- und
Solarenergie bzw. Geothermie in Tansania überprüft?
b) Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die
Bundesregierung aus den Auswirkungen des Dammprojekts auf die durch die
„Ramsar-Konvention“ geschützten Kilombero Wetlands, die unterhalb
des Damms liegen und laut den Projektunterlagen der Weltbank (www-
wds.worldbank.org/external/default/WDSContentServer/WDSP/IB/
2011/07/06/000003596_20110707125514/Rendered/PDF/
Integrated0Saf00Sheet0Concept0Stage.pdf) eventuell negativ
betroffen sein könnten?
Drucksache 18/3211 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodec) Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die
Bundesregierung aus der laut Weltbankunterlagen schrittweisen Entwicklung von
Umsiedlungsplänen, zum Teil auch nach der Bewilligung?
Eine Weltbank-Finanzierung des Ruhidji Wasserkraft-Projekts in Tansania ist
bislang weder geprüft noch beschlossen worden. Nach Erkenntnissen der
Bundesregierung ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht abzusehen, ob es überhaupt zu
einer Finanzierungszusage kommen wird. Die Bundesregierung unterstützt
daher weder das Vorhaben noch kann sie irgendwelche Schlussfolgerungen und
Konsequenzen ziehen.
Sollte sich das Vorhaben in den kommenden Jahren konkretisieren, wird die
Bundesregierung als Anteilseigner der Weltbank nach den üblichen und
etablierten Verfahren in die Entscheidung über das Vorhaben eingebunden. Ein
wichtiger entscheidungsrelevanter Punkt ist dabei insbesondere auch die Beachtung
von Umwelt- und Sozialbestimmungen, die bei derartigen Vorhaben zu
berücksichtigen sind.
15. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung das Projekt der georgischen
Firma JSC Dariali Energy und dem Shuakhevi Wasserkraftprojekt der
Adjaristsqali Georgia LLC (AGL), an dem die EBRD mit 92 Mio. und
63,7 Mio. Euro beteiligt ist (
www.gtai.de vom 2. April 2014 „Shuakhevi
HPP“)?
a) Hat sich die Bundesregierung in der EBRD dafür ausgesprochen?
Die Projekte wurden im Direktorium der EBRD im April (Shuakhevi) bzw. Mai
2014 (Dariali) mit Zustimmung des deutschen Direktors jeweils ohne
Gegenstimmen gebilligt.
b) Wie wird nach Meinung der Bundesregierung sichergestellt, dass die
erheblichen Risiken von Erdbeben und Erdrutschen den Damm nicht
beschädigen (
www.bankwatch.org vom 12. Februar 2014 „Georgian
hydro projects are a test case for the EBRD’s good governance
policies“ sowie EBRD annual meeting issue paper, Mai 2014)?
Das Management der EBRD hat auf Anfrage erläutert, dass bei beiden Projekten
im Zuge der Projektvorbereitung umfangreiche geologische Studien,
einschließlich der Prüfung der Erdbeben- und Erdrutschrisiken, durchgeführt wurden. Im
Fall des Staudamms Shuakhevi wurde die Projektgestaltung angepasst, um
besonders risikoreiche Zonen zu vermeiden, und es wurden bauliche Maßnahmen
zum Schutz vor Erdrutschen vorgesehen. Die Prüfung der Umweltauswirkungen
steht nach Aussage der Bank im Einklang mit internationaler „best practice“ und
den Anforderungen der Leitlinien von Weltbank und EBRD. Der
Bundesregierung liegen darüber hinaus keine Erkenntnisse vor.
c) Wie erklärt die Bundesregierung die Tatsache, dass bei der
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) im Falle von Shuakhevi keine
geologischen Untersuchungen getätigt wurden?
Auf die Antwort zu Frage 15b wird verwiesen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/3211d) Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die
Bundesregierung aus der Weigerung der AGL, der Bevölkerung vor Ort im Falle
eines durch die Konstruktionsarbeiten verursachten Schadens
Entschädigungen zuzusichern?
Wenn diese Weigerung bei der Projektentscheidung bekannt war, wie
hat diese Einfluss auf das Stimmverhalten gehabt?
Das Management der EBRD hat auf Anfrage erläutert, dass die AGL eine
Garantie für alle in der Umgebung betroffenen Gruppen übernommen hat, die eine
vollständige Entschädigung für alle projektbezogenen Schäden vorsieht.
16. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung das Staudammprojekt Boskov
Most von ELEM Macedonian Power Plants, für dessen Umsetzung die
EBRD im Jahr 2011 bereits 80 Mio. Euro bereit stellte (
www.die-
klima-allianz.de, April 2013 „KfW und Kohlefinanzierung –
klimaschädliche Geschäfte einer ,grünen‘ Staatsbank“)?
Welche alternativen Möglichkeiten für die regenerative Gewinnung von
Elektrizität wurden geprüft, und welche Gründe führten nach Kenntnis der
Bundesregierung letztendlich zur Auswahl des Wasserkraftprojekts?
Das Projekt wurde im Direktorium der EBRD im November 2011 mit
Zustimmung des deutschen Direktors ohne Gegenstimmen gebilligt. Die Bank stellte
der staatlichen Energiegesellschaft ELEM ein Darlehen über 65 Mio. Euro zur
Finanzierung des Baus des Boskov Most Wasserkraftwerks zur Verfügung; die
verbleibenden 19 Mio. Euro zum Bau des Kraftwerks wurden von der
Energiegesellschaft aufgebracht. Das Projekt hat eine herausragende Bedeutung für die
mazedonische Regierung vor dem Hintergrund der Abhängigkeit des Landes
von Energieimporten. Im Hinblick auf die Prüfung verschiedener Möglichkeiten
zur Gewinnung von Elektrizität aus regenerativen Quellen hat die Bank in den
Jahren 2011/2012 eine Studie finanziert („FYR Macedonia: Technical and
Economic Review of Low Carbon Alternatives for Power Capacity Increase“).
Diese kommt zu der Schlussfolgerung, dass die Entwicklung regenerativer
Energie im Wesentlichen auf dem Potenzial der Wasserkraft beruht. Diese
Erkenntnis steht im Einklang mit der nationalen Strategie zur Nutzung
regenerativen Energiequellen bis zum Jahr 2020, in der das Projekt Boskov Most als eines
der prioritären Vorhaben eingestuft ist.
17. Welche Gründe gab es für die Bundesregierung, der Projektentwicklung
für den Staudammkomplex Inga 3 in der Demokratischen Republik Kongo
zuzustimmen?
Wie bringt die Bundesregierung diese Zustimmung in Einklang mit der
oben genannten Selbstverpflichtung auf die WCD-Standards?
Wie schätzt die Bundesregierung die Wirkung auf die Armutsreduzierung
in der Demokratischen Republik Kongo und einen verbesserten Zugang zu
Energie für breite Bevölkerungsschichten ein unter Berücksichtigung der
Tatsache, dass der erzeugte Strom hauptsächlich in den Export nach
Südafrika gehen sollte?
Nur etwa 14 Prozent der afrikanischen Bevölkerung hat Zugang zu elektrischer
Energie, in der DRC sind es nur 10 Prozent. Der Mangel an einer verlässlichen
Energieversorgung ist eine der wichtigsten Ursachen für die geringe
wirtschaftliche Entwicklung des Kontinentes und mangelhafte
Beschäftigungsmöglichkeiten außerhalb der Landwirtschaft. Die bestehende Energieproduktion basiert
weitgehend auf der Nutzung von fossilen Brennstoffen. Das geplante Staudamm
Projekt INGA 3 hat das Potenzial, auf der Basis einer erneuerbaren Energie-
Drucksache 18/3211 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodequelle die kurz- und mittelfristig absorbierbare Nachfrage nach elektrischer
Energie in der DR Kongo zu decken und darüber hinaus die knapp versorgten
Energiemärkte im südlichen Afrika zu bedienen. Es stellt damit zudem eine
Quelle für Deviseneinnahmen dar. Die geplante Kooperation mit Südafrika
würde auch dazu beitragen, dass der Energiemix der RSA signifikant durch eine
klimafreundliche Quelle erneuerbarer Energie ergänzt werden kann.
Angesichts dieser Tatsachen stimmt die Bundesregierung zu, dass das geplante
Projekt geprüft und weiter entwickelt wird. Diese Zustimmung wurde der
Weltbank und der Afrikanischen Entwicklungsbank als potentiellen Projektpartnern
des Vorhabens gegeben. Die Projektentwicklung umfasst die Prüfung der
wirtschaftlichen, technischen und institutionellen Machbarkeit und schließt die
Einhaltung der sozialen und ökologischen Standards ein. Sowohl die Weltbank als
auch die Afrikanische Entwicklungsbank verfügen über einschlägige
„Safeguards-Systeme“, die von der internationalen Gebergemeinschaft mit
verabschiedet worden sind.
Drucksache 18/3211 – 22 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]