[Deutscher Bundestag Drucksache 18/3235
18. Wahlperiode 18.11.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kathrin Vogler, Sabine Zimmermann
(Zwickau), Katja Kipping, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/3016 –
Mögliche Datenschutzprobleme und technische Unsicherheiten bei der
Einführung der elektronischen Gesundheitskarte
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Vor fast elf Jahren wurde in § 291a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
(SGB V) die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) zum
1. Januar 2006 gesetzlich festgelegt. Diese Umsetzung scheiterte jedoch
genauso wie viele Tests und Feldversuche (
www.heise.de/newsticker/meldung/
Elektronische-Gesundheitskarte-Die-Noete-der-Macher-197574.html). Das
Projekt eGK erfuhr seitdem als Reaktion sowohl auf technische Schwierigkeiten
als auch auf den Widerstand bei Patienten- und Ärzteorganisationen eine lange
Reihe an Veränderungen (
www.kathrin-vogler.de/themen/gesundheit/
elektronische_gesundheitskarte/details_egk/zurueck/
elektronischegesundheitskarte/artikel/stoppen-sie-die-elektronische-gesundheitskarte-jetzt/
oder auch
www.stoppt-die-e-card.de/).
Das Hauptziel, mittels der eGK eine stärkere und zumeist onlinebasierte
Vernetzung aller Beteiligten im Gesundheitswesen herzustellen und den Fluss
behandlungsrelevanter Daten zwischen Arztpraxen, Krankenhäusern, Apotheken
und auch Krankenkassen zu ermöglichen, ist jedoch bei den Betreibern und
Unterstützern des Projekts unverändert geblieben (
www.gematik.de/cms/
media/infomaterialpresse/Vernetzung_im_Gesundheitswesen_-_Haeufige_
Fragen_Stand_Mai_2013.pdf).
Eine Speicherung auf der Karte selbst oder auf anderen dezentralen
Speichermedien, die in den Händen der Versicherten sind, wurde für die allermeisten
Anwendungen als Alternative zu serverbasierter Speicherung bereits zu einem
frühen Zeitpunkt verworfen (
www.bitkom.org/de/themen/37207_59752.aspx).
Stattdessen wird eine Telematik-Infrastruktur geplant und aufgebaut, bei der
der Gesundheitskarte eine Art Schlüsselfunktion zukommen soll. Als erste
Onlineanwendung ist der Stammdatenabgleich vorgesehen; weitere
Anwendungen, wie zum Beispiel die Fachanwendung
„Arzneimitteltherapiesicherheit“, die auch eine Onlinespeicherung in einem Fachdienst vorsehen,
sollen folgen (
www.aerzteblatt.de/archiv/159556/Arzneimitteltherapiesicherheit-
Projekt-gewinnt-Konturen). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 14. November
2014 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/3235 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDer Geschäftsführer der Gematik, Prof. Dr. Arno Elmer, erklärte zwar auf dem
Deutschen Ärztetag im Juni 2014, dass es keinen zentralen Server gäbe, die
eGK ein reines Vernetzungsprojekt sei und die Daten genau da blieben, wo sie
seien, also in der Arztpraxis bzw. in der Klinik (
www.aerzteblatt.de/pdf/111/23/
a1066.pdf). In einem Schreiben an die Fraktion DIE LINKE. im Deutschen
Bundestag vom 25. August 2014 stellt die Gematik-Pressestelle allerdings klar,
dass auch Fachanwendungen in Planung seien, die eine „Speicherung an
zentraler Stelle“ erforderlich machen würden.
Gerade diese zentralen oder onlinebasierten Speicherungen auf vernetzten
Servern erzeugen bei etlichen Datenschützern sowie bei Patienten- und
Ärzteorganisationen Skepsis. Diese begründet sich unter anderem in der Sorge, dass
die Sicherheit der Patientendaten auf zentralen Servern oder durch eine
Telematik-Infrastruktur, die größtenteils auf Onlinezugriff basiert, trotz aller
technischen Vorkehrungen der Gematik Angriffen von Hackern oder auch dem
Zugriff von Behörden ausgesetzt sein kann (
www.aerztezeitung.de/praxis_
wirtschaft/gesundheitskarte/article/856442/e-card-nav-nordrhein-sieht-daten-
gefahr.html). Eine Gefährdung der Daten existiert nicht nur, wenn die Daten
auf einem oder mehreren Zentralservern liegen, sondern auch wenn mittels der
eGK online auf Daten zugegriffen werden kann, die auf einer Vielzahl an
Rechenzentren sowie auf Rechnern in Kliniken, Arztpraxen, Apotheken und
Krankenkassen liegen. Sind diese online vernetzt und besteht Zugriff auf Daten
auf anderen Rechnern, könnten sämtliche Patientendaten aller Versicherten von
einer großen Zahl an Schnittstellen abgerufen und missbraucht werden. Die
Zahl der Rechner, auf denen diese Daten gespeichert sind, ist dafür
unerheblich. Denn wenn der Schlüssel in falsche Hände geraten ist, können die
sensiblen Daten von einem Zugriffspunkt abgerufen werden.
Geplant ist für einen späteren Zeitpunkt die Einführung einer gemeinsamen
elektronischen Patientenakte, in der die Behandlungsdokumentationen
sämtlicher Ärztinnen und Ärzte Eingang finden (
www.gematik.de/cms/media/
infomaterialpresse/Vernetzung_im_Gesundheitswesen_-_Haeufige_Fragen_
Stand_Mai_2013.pdf). Zur Freischaltung dieser Sammlung an Patientendaten
mittels der eGK sollen die Versicherten nach jetziger Planung eine
Geheimnummer (PIN) einzugeben haben. Falls Versicherte diese Nummer vergessen
oder die Gesundheitskarte verloren wird, könnten auf Servern hinterlegte
Zweitschlüssel oder Kopien der eGK dazu dienen, dass weiterhin auf die
gespeicherten Daten zugegriffen werden kann. Sollten solche Zweitschlüssel
oder Kopien in die Hände von Unbefugten gelangen oder sollten sich
Unbefugte anderweitig Zugang zur Telematik-Infrastruktur verschaffen, könnten sie
von jedem beliebigen Punkt des Systems, so z. B. von einer der ca. 150 000
Arztpraxen aus, die Patientendaten dieser Versicherten einsehen. Ein solcher
Zugriff könnte durch Hacker, aber auch durch Behörden, Geheimdienste oder
Krankenkassen erfolgen (vgl.
www.ccc.de/de/elektronische-gesundheitskarte).
Gesellschafter der Gematik sprachen im Ausschuss für Gesundheit des
Deutschen Bundestages davon, dass bei Verlust der Karte aus eben diesen
Überlegungen auf Zweitschlüssel verzichtet werden sollte, dies aber zu einem
Datenverlust führe.
Diejenigen, die die eGK befürworten und betreiben, betonen die angeblich
überlegene Sicherheitsarchitektur des Projekts eGK. So erklärte Gematik-
Geschäftsführer Prof. Dr. Arno Elmer, dass das Sicherheitsniveau der
Telematik-Infrastruktur weit oberhalb von Onlinebanking-Anwendungen liegen solle
(
www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/gesundheitskarte/article/868655/
medizinrechtstag-telematik-soll-sicherer-online-banking.html). Google zeigt
für die Stichworte „Onlinebanking“ und „Missbrauch“ über hunderttausend
Treffer an.
Auch andere Systeme, bei denen es auf höchste Sicherheit ankommt, sind in
den letzten Jahren Opfer von Datendiebstahl und Hackerangriffen geworden.
Anfang September 2014 wurde bekannt, dass russische Hacker rund 1,2
Milliarden Einwahlkombinationen für Internetprofile erbeuteten (
www.computer-
bild.de/artikel/cb-Aktuell-Sicherheit-Russische-Online-Banking-Profildaten-
10503737.html). Vor drei Jahren gelangten 24 000 Geheimakten des US-
Verteidigungsministeriums Pentagon in die Hände von Hackern (
www.spiegel.de/
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/3235politik/ausland/cyberangriff-hacker-erbeuten-tausende-pentagon-geheimdaten-
a-774553.html). Auch die von der Gematik mit der Weiterentwicklung der
eGK beauftragte Telekom (
www.stern.de/digital/online/telekom-e-mail-
centerhacker-konnten-wochenlang-in-postfaechern-schnueffeln-1846881.html) ist
schon vielfach selbst Opfer von Hackerangriffen geworden. Gesundheitsdaten
sind zunehmend das Ziel von Hackerangriffen, denn ihr Verkauf verspricht
besonders hohe Gewinne. Die US-Bundespolizei FBI hat alle Dienstleister im
amerikanischen Gesundheitssektor aufgefordert, sich besser gegen Attacken
aus dem Netz zu schützen. Kurz zuvor waren chinesische Hacker in das
Netzwerk einer der größten amerikanischen Klinikketten eingedrungen und
konnten die Behandlungsdaten von 4,5 Millionen Patientinnen und Patienten
erbeuten (
www.handelsblatt.com/technologie/it-tk/it-internet/cyber-
kriminalitaethacker-sind-scharf-auf-gesundheitsdaten/10843826.html). Im Jahr 2011
wurden über 600 000 österreichische Patientendaten gestohlen. Es sei
bezeichnend, dass gerade in der E-Medikations-Pilotregion Tirol ‚ein Malheur dieser
Größenordnung‘ passiert sei, meint der Vizepräsidenten der Wiener
Ärztekammer (
www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/gesundheitspolitik_
international/article/672506/hacker-stehlen-oesterreich-600000-patientendaten.
html). Auch eine privat finanzierte wirtschaftsanalytische Studie hat
Gesundheitsdaten als besonders begehrtes Hackerziel ausgemacht (
www.itespresso.
de/2014/03/27/hacker-schwarzmaerkte-wachsen-so-schnell-wie-nie/).
Zudem ist angesichts der rasanten technischen Entwicklung selbst ein heute
angeblich fast sicheres System in naher Zukunft schnell wieder höchst gefährdet.
So gibt die Gematik zu, dass die „Sicherheitsmechanismen zum Schutz gegen
potenzielle Angreifer laufend technisch weiterentwickelt werden“ müssen und
das System der Telematikinfrastruktur technisch fortlaufend angepasst und
erweitert werden muss (
www.gematik.de/cms/media/dokumente/
pressematerialien/dokumente_1/18092013_-_gematik-Stellungnahme_zu_
Telematikinfrastruktur_und_NSA-UEberwachungsskandal.pdf). So ist geplant,
eine zweite Generation der elektronischen Karten bis zum Jahr 2018
auszugeben. Da die Kosten der neuen Karten ein Vielfaches im Vergleich zu den
bisherigen Krankenversichertenkarten betragen, werden die gesetzlichen
Krankenkassen erneut mehrere hundert Millionen Euro dafür ausgeben müssen.
Doch auch modernste Verschlüsselungstechnologien schützen die Daten nur
dann, wenn der Schlüssel und die zugrunde liegende Sicherheitsarchitektur
nicht solchen Organisationen bekannt sind, die diese Daten ausspähen wollen.
So verunsichern Berichte von Fachleuten, denen zufolge die Gematik
ausgerechnet auf das neue Elliptic Curve Cryptography-Verschlüsselungsverfahren
ECC umstellen wollen, das federführend vom amerikanischen Geheimdienst
NSA entwickelt worden sei (
www.ocmts.de/egk/html/3_megagefahren.html).
Anwendungen wie die elektronische Patientenakte sollen nach bisherigem
Stand zwar zu den „freiwilligen Anwendungen“ gehören (
www.fiff.de/
publikationen/broschueren/fiff-egk-broschuere-ii/2-grundlagen-
derelektronischen-gesundheitskarte), doch bleibt unklar, wie die Einwilligung und
Freiwilligkeit in der Praxis umgesetzt werden, wie informiert oder unter
welchem Druck die Patientinnen und Patienten ihre Einwilligung abgeben werden.
Laut Gematik-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Arno Elmer müssten
Patientinnen und Patienten zwar selbst entscheiden, welche Daten als Notfalldaten oder
für bestimmte andere Ärzte vorgehalten werden sollen (siehe „Ärzte Zeitung“
vom 15. September 2014). Unklar bleibt dabei, ob diese Entscheidung der
Patientinnen und Patienten für jeden Einzelfall oder pauschal erfolgen, und ob
eine explizite Zustimmung der Patientinnen und Patienten für eine Speicherung
erforderlich sein soll oder ob nur bei explizitem Widerspruch die Speicherung
unterbleibt, die aber sonst zum Regelfall gehört.
Insbesondere stößt auf datenschutzrechtliche Bedenken, dass das eRezept
bereits von dieser Freiwilligkeit ausgenommen wurde und zu den
Pflichtanwendungen gehört (
www.gematik.de/cms/de/egk_2/anwendungen/anwendungen_
1.jsp). Dass die Selbstbestimmung über sensible Daten, wie ärztliche
Verordnungen, aus denen Krankheitsbilder und die Schwere der Erkrankungen abge-
Drucksache 18/3235 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodelesen werden können, ausgehebelt wird, stellt einen schweren Eingriff dar, da
diese Daten auch zur Stigmatisierung der versicherten Person führen können.
Für den Notfalldatensatz gilt selbstverständlich, dass das Auslesen des
Datensatzes ohne PIN-Eingabe der Versicherten erfolgt, da diese im Notfall oft nicht
dazu in der Lage wären. Auch für die Anlage und die Pflege des Datensatzes
sowie für das Löschen des Datensatzes beim Arzt soll nicht zwingend eine
Eingabe der persönlichen Geheimzahl vorgesehen werden (www.
bundesaerztekammer.de/downloads/NFDM_Rechtsgutachen.pdf) und das
Prinzip der Selbstbestimmung und Freiwilligkeit auch hier teilweise ausgehebelt
werden.
Trotz all dieser Bedenken wurde das eGK-Projekt von der Bundesregierung in
den vergangenen Wahlperioden immer weiter forciert. Ab dem 1. Januar 2015
sollen die alten Krankenversicherungskarten nicht mehr gültig sein. Obwohl
bislang keine Anwendung mit medizinischem Mehrwert eingeführt oder auch
nur in der näheren Planung ist, verschlang das Projekt bereits etwa 1 Mrd. Euro
(
www.spiegel.de/gesundheit/diagnose/elektronische-gesundheitskarte-neue-
digitale-features-fuer-die-egk-a-982869.html). Der für das Jahr 2017 geplante
Umtausch der bisherigen Karten auf die neue Generation, die medizinisch
nutzbringende Anwendungen erst ermöglichen sollen, soll weitere hunderte
Millionen Euro kosten (
www.spiegel.de/gesundheit/diagnose/
elektronischegesundheitskarte-verzoegerungen-kosten-milliarden-a-976014.html).
Die Einführung der neuen Karten erfolgte, ohne dass die Architektur der
vielzitierten nutzbringenden Anwendungen, wie eRezept, medizinische Fallakte
oder Patientenakte, überhaupt feststand.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung setzt auf moderne Informations- und
Kommunikationstechnologien zur Verbesserung der Qualität und Wirtschaftlichkeit der
medizinischen Versorgung. Mit der Einführung der Telematikinfrastruktur und der
elektronischen Gesundheitskarte werden die Grundlagen dafür geschaffen, dass
Versicherte ihren Behandlern wichtige Gesundheitsinformationen zur Verfügung
stellen können und die an der Gesundheitsversorgung Beteiligten Informationen
sicher und schnell austauschen können. Der Datenschutz hat dabei höchste
Priorität und wird durch rechtliche und technische Maßnahmen sichergestellt.
Die Telematikinfrastruktur so aufzubauen, dass sie im ganzen Land ständig
verfügbar ist, den höchsten Datenschutzansprüchen gerecht wird und gleichzeitig
den Nutzern eine hohe Servicequalität bietet, ist eine sehr komplexe Aufgabe.
Diese wurde den Organisationen der Selbstverwaltung gesetzlich übertragen,
die für diesen Zweck die Gesellschaft für Telematikanwendungen der
Gesundheitskarte gegründet haben. Aufgrund der Komplexität des Projektes kann die
Umsetzung nur schrittweise erfolgen. In einem ersten Schritt wurden
elektronische Gesundheitskarten mit Lichtbild nahezu flächendeckend an die
Versicherten ausgegeben und die erforderlichen Kartenlesegeräte in Arzt- und
Zahnarztpraxen sowie Krankenhäusern installiert. Ab dem 1. Januar 2015 wird
beim Arzt- und Zahnarztbesuch nur noch die elektronische Gesundheitskarte
und nicht mehr die Krankenversichertenkarte als Versicherungsnachweis gelten.
Für den nächsten Schritt hat die gematik nach erfolgreichen europaweiten
Vergabeverfahren zwei großflächige Erprobungsvorhaben für ein modernes
Versichertenstammdatenmanagement und einen Basisdienst für die qualifizierte
elektronische Signatur an zwei Industriegruppen vergeben. Derzeit bereitet die
Industrie die Erprobungsmaßnahmen mit ca. 1 000 Ärzten in den Testregionen
Nordwest (Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz) und
Südost (Bayern und Sachsen) vor. Mit den Tests soll in der zweiten Jahreshälfte
2015 begonnen werden. Parallel bereitet die gematik die Einführung
medizinischer Anwendungen (Notfalldaten und Daten zur Verbesserung der
Arzneimitteltherapiesicherheit) vor. Ziel ist es, schnell die Voraussetzungen dafür zu
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/3235schaffen, dass flächendeckend medizinische Anwendungen für eine
Verbesserung der Versorgung von Patientinnen und Patienten eingeführt werden können.
1. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung hinsichtlich des
Umsetzungsstands der eGK und des Zeitplans zukünftiger Anwendungen?
Bei der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte und der
Telematikinfrastruktur handelt es sich um ein Projekt der Selbstverwaltung. Die
Selbstverwaltung hat mit der Ausstattung der Leistungserbringer mit Kartenlesegeräten
und der Ausgabe von elektronischen Gesundheitskarten an die Versicherten
erhebliche Projektfortschritte erzielt. Ab dem 1. Januar 2015 wird beim Arzt- und
Zahnarztbesuch nur noch die elektronische Gesundheitskarte und nicht mehr die
Krankenversichertenkarte akzeptiert.
Darüber hinaus hat die gematik großflächige Erprobungsvorhaben an zwei
Industriegruppen vergeben. Erprobt werden zunächst ein modernes
Versichertenstammdatenmanagement und ein Basisdienst für die qualifizierte
elektronische Signatur. Derzeit bereitet die Industrie die Erprobungsmaßnahmen mit
ca. 1 000 Ärzten vor. Mit der Erprobung soll in der zweiten Jahreshälfte 2015
begonnen werden. Anschließend startet die bundesweit flächendeckende Online-
Anbindung der Ärzte und Krankenhäuser. Das Bundesministerium für
Gesundheit (BMG) unterstützt die Anstrengungen der Organisationen der
Selbstverwaltung zu einer schnellen Einführung nutzbringender Anwendungen.
2. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung hinsichtlich geplanter
Anwendungen, die eine Onlinespeicherung oder eine Speicherung an anderer
Stelle als im Computer der Leistungserbringer („zentraler Stelle“)
erforderlich machen?
3. Kann die Bundesregierung Äußerungen von Gematik-
Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Arno Elmer bestätigen, nach denen es „keinen zentralen
Server“ (
www.aerzteblatt.de/pdf/111/23/a1066.pdf) geben solle, dass es sich
um ein reines Vernetzungsprojekt handele und dass die Daten genau da
blieben, wo sie heute auch sind?
4. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung in diesem
Zusammenhang aus Äußerungen der Gematik-Pressestelle, denen zufolge
Fachanwendungen, die eine Speicherung an zentraler Stelle erforderlich machen
oder eine Onlinespeicherung in einem Fachdienst vorsehen, für die Zukunft
vorgesehen bzw. nicht ausgeschlossen sind (aus einem Schreiben an die
Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag)?
5. Geht die Bundesregierung davon aus, dass im Rahmen der Telematik-
Infrastruktur auch Speicherungen an zentraler Stelle bzw. über
Onlinevernetzung erfolgen werden?
Die Fragen 2 bis 5 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der technische Lösungsansatz der elektronischen Gesundheitskarte sieht
einerseits die Speicherung von administrativen und ausgewählten medizinischen
Daten wie Notfalldaten auf der jeweiligen Gesundheitskarte und andererseits die
Speicherung von individuell verschlüsselten medizinischen Daten auf verteilten
Servern vor. Ein zentraler Server ist nicht geplant.
Drucksache 18/3235 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 6. Inwiefern ist es nach Ansicht der Bundesregierung machbar und
wünschenswert, die elektronische Patientenakte zu realisieren und dabei
ausschließlich auf eine Netzstruktur zwischen den Leistungserbringern zu
setzen?
Die gesetzlichen Regelungen zur elektronischen Gesundheitskarte sehen vor,
dass Versicherte in die Lage versetzt werden sollen, ihren Behandlern mittels der
elektronischen Gesundheitskarte wichtige medizinische Daten zur Verfügung zu
stellen. Der Verwendungszweck der Daten sowie die Zugriffsberechtigungen
sind detailliert gesetzlich geregelt. Gemäß § 291a Absatz 3 Nummer 4 des
Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) gehört zu den Anwendungen der
elektronischen Gesundheitskarte u. a. auch die Unterstützung einer elektronischen
Patientenakte, deren Nutzung durch den Versicherten gesteuert wird. Insoweit
sieht diese gesetzliche Regelung keine ausschließliche Netzstruktur zwischen
Leistungserbringern, sondern gerade die Einbeziehung der Versicherten vor.
7. Inwiefern soll es nach Ansicht der Bundesregierung im Rahmen der
Einführung der elektronischen Gesundheitskarte zukünftig ermöglicht
werden, dass Ärztinnen und Ärzte auf die Behandlungsunterlagen anderer
Behandlerinnen und Behandler online zugreifen können?
8. Inwiefern kann die Bundesregierung Äußerungen von Gematik-
Gesellschaftern bestätigen, denen zufolge noch nicht geklärt sei, ob die
Speicherung der elektronischen Patientenakte und Fallakten zentral oder dezentral
erfolgen solle?
9. Inwiefern kann die Bundesregierung bestätigen, dass der Onlinezugriff
auf die Patientendaten stark eingeschränkt wäre, wenn – wie von Gematik-
Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Arno Elmer beschrieben – die
Patientendaten auf den Rechnern der einzelnen behandelnden Ärztinnen und Ärzte
sowie Kliniken verbleiben würden, diese aber außerhalb von Sprechzeiten
abgeschaltet würden und nicht am Netz bleiben?
10. Wie kann nach Erkenntnissen der Bundesregierung die eGK den für eine
Arzneimitteltherapie-Sicherheitsprüfung umfassenden Überblick über
alle verordneten oder selbst beschafften Medikamente liefern, wenn diese
nicht zentral gespeichert würden, sondern wenn die verordneten oder
empfohlenen Medikamente nur auf den Rechnern der einzelnen
behandelnden Ärztinnen und Ärzte gespeichert werden, diese Rechner aber
nicht 24 Stunden am Tag online zur Verfügung stehen?
Die Fragen 7 bis 10 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Konzepte der Selbstverwaltung zur Einführung einer mittels der
elektronischen Gesundheitskarte zugreifbaren elektronischen Patientenakte liegen noch
nicht vor. Eine Stellungnahme ist daher derzeit nicht möglich.
11. Welche Verfahren sind vorgesehen für den Fall, dass Versicherte ihre PIN
vergessen?
Um in diesem Fall die Weiternutzung der elektronischen Gesundheitskarte zu
ermöglichen, wird mit der PIN jeweils eine individuelle PUK (Personal
Unblocking Key) angelegt und für den Versicherten bereitgestellt. Damit kann eine
neue PIN vergeben werden. Soweit auch die PUK nicht vorliegt, muss eine neue
eGK ausgestellt werden.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/323512. Inwiefern geht die Bundesregierung davon aus, dass dafür an irgendeiner
Stelle Zweitschlüssel hinterlegt werden, damit die Karte weiter verwendet
werden kann, ohne ausgetauscht zu werden, oder gilt das Prinzip „Karte
weg = Daten weg“, wie dies ein Gesellschafter der Gematik im Ausschuss
für Gesundheit des Deutschen Bundestages ausgedrückt hat, da nur so das
erwünschte Sicherheitsniveau gewährleistet werden könnte?
13. Welche Verfahren sind vorgesehen für den Fall, dass Versicherte ihre eGK
verlieren oder die Karte ausgetauscht werden muss?
14. Wie, und von wem sollen die auf der Karte gespeicherten Daten auf die
neue Ersatzkarte übertragen werden, und woher stammen die
Informationen, wenn wie geplant dereinst zum Beispiel eine Organspendeerklärung,
ein „Patientenfach“ sowie weitere Fachanwendungen auf der Karte
gespeichert werden sollen?
Die Fragen 12 bis 14 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Bei den Daten, die auf der elektronischen Gesundheitskarte oder mittels der
elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden, handelt es sich um Daten,
die zusätzlich auch bei den behandelnden Leistungserbringern vorhanden sind.
Insbesondere umfasst die hausärztliche Versorgung auch die Dokumentation
und Aufbewahrung der wesentlichen Behandlungsdaten, Befunde und Berichte
aus der ambulanten und stationären Versorgung. Insoweit sind die Daten auch
bei Verlust der Karte vorhanden und können wieder auf eine neue
Gesundheitskarte aufgebracht werden, wenn die Karte verloren geht. Bei der künftig –
ebenfalls auf freiwilliger Basis – auf der eGK abgelegten elektronischen
Organspendeerklärung oder dem Hinweis auf das Vorhandensein und den
Aufbewahrungsort einer solchen Erklärung wird dies allerdings nicht möglich sein. Diese
müssten – ähnlich wie bei einem Verlust des Organspendeausweises in Papierform –
erneut erstellt werden, da es von diesen keine Kopien geben wird.
15. Geht die Bundesregierung davon aus, dass ein Zweitschlüsselsatz
hinterlegt sein muss für den Fall, dass Ärztinnen und Ärzte den Code für ihren
Heilberufeausweis vergessen?
Um in diesem Fall die Weiternutzung des Heilberufsausweises für den Zugang
zu Daten und Diensten zu ermöglichen, wird – wie bei der elektronischen
Gesundheitskarte – mit der PIN jeweils eine individuelle PUK angelegt und für
den Leistungserbringer bereitgestellt. Damit kann eine neue PIN vergeben
werden. Soweit auch die PUK nicht vorliegt, muss ein neuer Heilberufsausweis
ausgestellt werden.
16. Kann die Bundesregierung hundertprozentig ausschließen, dass
Unbefugte nach Einführung der elektronischen Patientenakte an komplette
Datensätze einer großen Zahl von Patientinnen und Patienten gelangen
können?
20. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass Hacker über die vernetzte
Struktur letztlich dennoch sämtliche Gesundheitsdaten einsehen, kopieren
und zusammenfügen und somit komplette Patientenakten stehlen
könnten?
Die Fragen 16 und 20 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Drucksache 18/3235 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDer Schutz der sensiblen Gesundheitsdaten hat höchste Priorität und wird durch
gesetzliche und technischen Maßnahmen sichergestellt (siehe hierzu auch die
Antwort zu Frage 17). Die Sicherheitsvorgaben erfüllen höchste Anforderungen
und werden in Abstimmung mit dem Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik (BSI) kontinuierlich an die technischen Möglichkeiten und die
aktuelle Bedrohungslage angepasst (siehe hierzu die Antwort zu Frage 28).
17. Welche Sicherheit kann die Bundesregierung den Versicherten geben, dass
sich weder Krankenkassen noch Behörden oder Unternehmen zukünftig
Zugriff zu einzelnen oder gesammelten Patientenakten verschaffen, wie
dies bei der Massenüberwachung im Rahmen der
Vorratsdatenspeicherung geschehen ist oder bei den Maut-Daten geplant war?
Dem Schutz der sensiblen Gesundheitsdaten der Versicherten vor
unberechtigten Zugriffen kommt bei dem Projekt eine herausragende Bedeutung zu. Hierzu
gibt es detaillierte gesetzliche Regelungen zum Datenschutz und zur
Datensicherheit, die in enger Zusammenarbeit mit der Bundesbeauftragten für den
Datenschutz und die Informationsfreiheit sowie dem BSI technisch umgesetzt
werden. Die medizinischen Daten selbst werden zusätzlich versichertenindividuell
verschlüsselt gespeichert. Nur mit dem individuellen Schlüssel, der auf der
elektronischen Gesundheitskarte abgelegt ist, wird es möglich, die Daten wieder
lesbar zu machen. Der Zugriff auf die Daten der Gesundheitskarte darf nur zum
Zweck der medizinischen Versorgung erfolgen. Zugriffsberechtigt ist
ausschließlich der in § 291a Absatz 4 aufgeführte Personenkreis (z. B. Ärzte und
Zahnärzte). Für den Zugriff auf diese Daten gilt außerdem das so genannte
Zwei-Schlüssel-Prinzip, d. h. für den Zugriff sind der elektronische
Heilberufsausweis des Arztes und die elektronische Gesundheitskarte des Versicherten
notwendig. Der Versicherte autorisiert zudem den Zugriff mit seiner PIN
(Ausnahme: Notfalldaten). Da außer dem Patienten selber niemand über den
Schlüssel der Gesundheitskarte verfügt und es keinen „Generalschlüssel“ gibt, können
unberechtigte Dritte (Versicherungen, Behörden, Unternehmen) nicht auf die
sensiblen medizinischen Daten des Versicherten zugreifen.
18. Kann die Bundesregierung erklären, inwiefern es der Datensicherheit
dienen und insbesondere einen Schutz vor Hackern der
Telematikinfrastruktur bedeuten würde, wenn die elektronischen Patientenakten nicht auf einem
einzigen Server liegen, sondern verteilt auf den Rechnern der
behandelnden Ärztinnen und Ärzte sowie Kliniken?
19. Was bedeutet es nach Erkenntnissen der Bundesregierung für die
Datensicherheit, dass nach Auskunft von Gematik-Hauptgeschäftsführer Prof.
Dr. Arno Elmer die Daten genau da blieben, wo sie heute sind – beim Arzt,
beim Zahnarzt, im Krankenhaus und so weiter?
Die Fragen 18 und 19 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Konzepte der Selbstverwaltung zur Einführung einer elektronischen
Patientenakte liegen noch nicht vor; eine Stellungnahme ist daher nicht möglich. Zur
Frage der Datensicherheit wird auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen.
21. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass von der Gematik eine
Umstellung auf das neue ECC(Elliptic Curve Cryptography)-
Verschlüsselungsverfahren geplant ist?
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/3235Das ECC-Verfahren ist eines der in der Telematikinfrastruktur auf Empfehlung
des BSI verwendeten Verfahren. Die gematik plant, einzelne Verfahren auf die
Nutzung von elliptischen Kurven umzustellen.
22. Stimmen Berichte, nach denen dieses Verschlüsselungsverfahren
federführend vom amerikanischen Geheimdienst NSA entwickelt wurde und
dieser auch viele Patente dazu hält?
Das ECC-Verfahren wurde Anfang der 80er-Jahre als asymmetrisches
Kryptoverfahren öffentlich vorgestellt und diskutiert. Berichte, nach denen ECC
federführend vom amerikanischen Geheimdienst NSA entwickelt wurde, kann das
BSI nicht bestätigen. Die Sicherheit solcher auf elliptischen Kurven basierenden
Verfahren hängt entscheidend von der Wahl der Kurvensätze ab. Die bei der
eGK verwendeten Kurvensätze werden vom BSI als sicher zur Nutzung
empfohlen.
23. Hält die Bundesregierung die Beteiligung der Firma Booz Company, einer
Ausgründung der US-Firma Booz Allen Hamilton (bei der Edward
Snowden im Auftrag der NSA als Systemadministrator tätig war), an der
Entwicklung von Sicherheitsverfahren für die eGK weiterhin für
unbedenklich?
Hierzu wird auf die Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin beim
Bundesministerium für Gesundheit Ingrid Fischbach vom 19. Februar 2014 zu der
Mündlichen Frage 14 der Abgeordneten Kathrin Vogler auf
Bundestagsdrucksache 18/527 verwiesen.
24. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, wann das eRezept zu den
Pflichtanwendungen gemacht werden soll?
Gemäß § 291a Absatz 2 Nummer 1 SGB V gehört das elektronische Rezept zu
den Pflichtanwendungen der elektronischen Gesundheitskarte.
25. Kann die Bundesregierung sicherstellen, dass keinerlei weitere
Anwendungen zu Pflichtanwendungen für alle Versicherte erklärt werden?
Die bisherigen Pflichtanwendungen der elektronischen Gesundheitskarte
wurden vom Gesetzgeber im Rahmen eines parlamentarischen Verfahrens
festgelegt. Etwaige Änderungen sind nur auf demselben Weg möglich.
26. Sind der Bundesregierung Einzelheiten zu dem vorgesehenen Verfahren
bekannt, wie die Selbstbestimmung der Patientinnen und Patienten
bezüglich der Speicherung von Gesundheitsdaten erfolgen soll?
Soll für die Einwilligung zur Speicherung eine explizite Zustimmung der
Patientinnen und Patienten oder umgekehrt ein expliziter Widerspruch
erforderlich gemacht werden?
Soll die Einwilligung für jeden Einzelfall oder pauschal erfolgen?
Die Gewährleistung der Entscheidungsfreiheit der Versicherten über die
Speicherung und die Verwendung der mithilfe der elektronischen Gesundheitskarte
gespeicherten medizinischen Daten ist einer der wichtigsten Grundsätze bei der
Konzeption der elektronischen Gesundheitskarte.
Drucksache 18/3235 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeEs ist gesetzlich geregelt, dass mit dem Erheben, Verarbeiten und Nutzen
medizinischer Daten mithilfe der elektronischen Gesundheitskarte erst begonnen
werden darf, wenn die Versicherten hierzu gegenüber einem
zugriffsberechtigten Leistungserbringer ihre Einwilligung erklärt haben. Die Einwilligung ist
schriftlich zu erteilen und darüber hinaus von dem Leistungserbringer selbst
oder unter dessen Aufsicht auf der elektronischen Gesundheitskarte zu
dokumentieren. Die Einwilligung ist jederzeit widerruflich und kann auf einzelne
Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte beschränkt werden (§ 291a
Absatz 3 Satz 4 und 5 SGB V). Über diese generelle Einwilligung der
Versicherten zur Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte hinaus ist für jeden Zugriff
auf mithilfe der elektronischen Gesundheitskarte gespeicherte medizinische
Daten das Einverständnis der Versicherten erforderlich. Hierfür ist durch
technische Vorkehrungen zu gewährleisten, dass der Zugriff nur durch Autorisierung
der Versicherten möglich ist (§ 291a Absatz 5 Satz 1 und 2 SGB V). Die
Autorisierung erfolgt durch die Eingabe einer persönlichen, geheimen
Zugangsnummer (PIN). Eine Ausnahme bilden die Notfalldaten; diese können aufgrund der
besonderen Behandlungssituation auch ohne explizite Autorisierung durch die
PIN-Eingabe der Versicherten von zugriffsberechtigten Personen gelesen
werden.
27. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass auch die Anlage des
Notfalldatensatzes, die Pflege des Datensatzes, das Auslesen des Datensatzes
beim Arzt in den Notfallszenarien und das Löschen des Datensatzes beim
Arzt in der Regel ohne PIN des bzw. der Versicherten erfolgen sollen?
Die Nutzung der Notfalldaten ist – wie alle medizinischen Anwendungen der
elektronischen Gesundheitskarte – für den Versicherten freiwillig und setzt vor
der ersten Anlage eines Datensatzes eine schriftliche Einwilligung des Patienten
voraus (siehe hierzu auch die Antwort zu Frage 26). Aufgrund der besonderen
Behandlungssituation ist in Notfällen der Zugriff auf Notfalldaten immer ohne
PIN-Eingabe des Versicherten möglich. Für den lesenden Zugriff außerhalb von
Notfallsituationen sowie für die Datensatzpflege und das Löschen durch einen
Arzt ist stets das Einverständnis des Versicherten erforderlich. Die gematik hat
auf der Basis der gesetzlichen Zugriffsregelungen unter Federführung der
Bundesärztekammer ein Konzept erarbeitet, das dem Versicherten die Möglichkeit
einräumt, selbst zu entscheiden, ob er für diese Fälle einen PIN-Schutz als
zusätzliche Autorisierung aktivieren möchte oder nicht.
28. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass in unregelmäßigem Abstand
zur Sicherung des Datenschutzes technologische Überarbeitungen und
Fortentwicklungen stattfinden müssen und zu diesem Zwecke auch ein
Austausch der Karten erfolgt?
33. Hat die Bundesregierung Informationen darüber, in welchen Abständen
weitere Wechsel geplant oder aus Sicherheitsgründen notwendig sein
werden, und wenn ja, welche?
34. Hält es die Bundesregierung für möglich, dass ein solcher Austausch
wiederum nach drei bis vier Jahren erfolgen muss?
Die Fragen 28, 33 und 34 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Sicherheitsanforderungen an die Karte werden unter Berücksichtigung der
Entwicklung der technischen Möglichkeiten kontinuierlich fortgeschrieben. Die
entsprechende Fortschreibung der Kartenspezifikation und die Sicherstellung
der Interoperabilität der verschiedenen Kartengenerationen erfolgt durch die ge-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/3235matik. Nach heutigem Kenntnisstand ist davon auszugehen, dass die
Spezifikationen über einen ausreichend langen Zeitraum stabil bleiben, um die derzeit
vorgesehene Nutzungsdauer von fünf Jahren für ausgegebene elektronische
Gesundheitskarten zu erreichen.
29. Welche Änderungen erfolgen mit dem für die kommenden drei bis vier
Jahre vorgesehenen Wechsel zur nächsten Generation der eGK?
30. Werden bei diesem Wechsel neben Änderungen zur Umsetzung neuer
Anwendungen auch neue Sicherheitsaspekte implementiert?
Die Fragen 29 und 30 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die nächste Generation der elektronischen Gesundheitskarten (G2-Karten) wird
über neue, dem Stand der Technik angepasste Sicherheitsmechanismen und
einen erweiterten Funktionsumfang verfügen. Die genauen Spezifikationen sind
auf der Homepage der gematik (
www.gematik.de) veröffentlicht.
31. Welche Gesamtkosten wird dieser Austausch der Gesundheitskarten
voraussichtlich verursachen?
32. Wie hoch sind die Kosten einer neuen eGK, und wie hoch sind
durchschnittlich die Kosten für Verschickung und bürokratischen Aufwand
anzusetzen?
Die Fragen 31 und 32 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Beschaffung der Gesundheitskarten erfolgt durch die einzelnen
Krankenkassen im Wege der Vergabe. Insofern hängen die anfallenden Kosten davon ab
und sind unterschiedlich. Der Bundesregierung liegen hierzu keine
Informationen vor.
35. Wie hoch waren dazu im Vergleich die Kosten der bisherigen
Krankenversicherungskarte (KVK)?
Ebenso wie bei der elektronischen Gesundheitskarte lag die Beschaffung der
Krankenversichertenkarten in der Zuständigkeit der Krankenkassen. Daher
liegen der Bundesregierung hierzu keine Informationen vor.
36. Wie groß ist das jährliche Einsparpotential dadurch, dass ein
Onlinestammdatenabgleich über die eGK den bisher notwendigen Austausch der
KVK entbehrlich macht?
Wie viele KVK mussten bislang pro Jahr ausgetauscht werden?
Die Krankenkassen gehen von einer Austauschquote in Höhe von ca. 20 Prozent
pro Jahr aufgrund von Veränderungen in den Versichertendaten aus. Die Kosten
für die Beschaffung hängen von den Verträgen der Krankenkassen ab, die der
Bundesregierung nicht bekannt sind.
Drucksache 18/3235 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode37. Wie groß ist zukünftig die finanzielle Mehrbelastung für die Ärztinnen
und Ärzte sowie für die Krankenkassen für den
Onlinestammdatenabgleich?
Es ist gesetzlich geregelt, dass die Vertragspartner Vereinbarungen über
nutzungsbezogene Zuschläge für die Leistungserbringer treffen. Die finanziellen
Auswirkungen hängen von diesen Vereinbarungen ab, die noch nicht
abgeschlossen sind.
38. Wie groß sind zusammengerechnet aus den Angaben der Fragen 32, 35, 36
und 37 die Mehrkosten oder das Einsparpotential im Vergleich KVK und
eGK?
Auf die Antworten zu den Fragen 31, 32 und 35 wird verwiesen.
39. Kann die Bundesregierung – angesichts der Äußerung des Gematik-
Geschäftsführers Prof. Dr. Arno Elmer, dass die Telematik-Infrastruktur
sicherer als die des Onlinebankings sei – beziffern, in wie vielen Fällen in
den letzten zehn Jahren Missbrauchs- und Betrugsfälle im Zusammenhang
mit Onlinebanking bekannt wurden, und wie hoch wird dabei die
Dunkelziffer sein?
Missbrauchs- und Betrugsfälle beim Onlinebanking haben vielfältige Ursachen,
die auch mit dem Nutzerverhalten im Zusammenhang stehen. Die polizeiliche
Kriminalstatistik weist die Zahl von Missbrauchs- und Betrugsfällen im
Onlinebanking nicht gebündelt aus, einzelne bzw. besonders relevante Phänomene, wie
z. B. Phishing im Bereich Onlinebanking werden aber im Bundeslagebild
Cybercrime ausgewiesen. Die Bundesregierung hält die technischen
Voraussetzungen und Zugriffsmöglichkeiten jedoch für nicht vergleichbar und
interpretiert die Äußerungen des gematik-Geschäftsführers so, dass die
Sicherheitsanstrengungen und Ergebnisse im Bereich Telematik die des Onlinebankings
weit übertreffen.
40. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse, wie der Verfahrensstand zur
Entwicklung eines Patientenfachs auf der eGK ist, und wenn ja, welche?
41. Wie stellt sich die Bundesregierung optimalerweise eine
patientenfreundliche Nutzung eines Patientenfachs sowie eine Selbstbestimmung beim
Umgang mit den eigenen Gesundheitsdaten vor (Zugang zu eKiosken, an
denen die Daten eingesehen und verarbeitet werden können,
Benutzerfreundlichkeit zur Herstellung eines niedrigschwelligen Angebots auch
für Versicherte ohne große Computerkenntnisse)?
Die Fragen 40 und 41 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Konkrete Konzepte werden derzeit von der gematik erarbeitet und müssen mit
den Gesellschaftern abgestimmt werden.
42. Inwiefern kommt dem Foto auf der eGK eine Ausweisfunktion zu?
Wie im „Bericht der Bundesregierung über die nach Presseberichten
vorliegende Studie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zur
elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und dem darin enthaltenen Vorwurf der
Rechtswidrigkeit der eGK“ anlässlich der 4. Sitzung des Ausschusses für Gesundheit
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/3235des Deutschen Bundestages am 12. Februar 2014 dargelegt, ist aus den
gesetzlichen Regelungen des § 291 SGB V nicht abzuleiten, dass die elektronische
Gesundheitskarte ein Ausweisdokument wie der Pass oder der Personalausweis ist.
43. Wer hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Übereinstimmung
zwischen den Versicherten und dem eGK-Foto zu überprüfen?
Die richtige Zuordnung der Daten der Gesundheitskarte zum Karteninhaber ist
Aufgabe der Krankenkassen.
44. Inwiefern erfüllt die eGK die Ausweisfunktion ausreichend sicher, und
inwiefern erfüllt die eGK in ihrer heutigen Form ihren vorgeblichen Zweck,
missbräuchliche Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen zu
verhindern?
45. Welchen Mehrwert hat die jetzt ausgegebene Kartengeneration überhaupt
erfüllt, falls die Identitätsüberprüfung nicht ausreichend sichergestellt
werden kann?
Die Fragen 44 und 45 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Vertragspartner haben im Bundesmantelvertrag vereinbart, dass die Identität
des Versicherten zum Zwecke des Nachweises ihres Leistungsanspruchs
nunmehr allein anhand der auf der elektronischen Gesundheitskarte aufgebrachten
Identitätsdaten einschließlich des Lichtbilds erfolgt. Dies zeigt, dass die
Selbstverwaltungspartner in der elektronischen Gesundheitskarte mit Lichtbild ein
geeignetes Instrument zur Verminderung der missbräuchlichen
Inanspruchnahme von Leistungen sehen.
46. Inwiefern ist es nach Ansicht der Bundesregierung ein Ziel der Telematik-
Infrastruktur, letztlich auch finanzielle Einsparungen zu generieren?
47. Inwiefern und aufgrund welcher Annahmen und Berechnungen geht die
Bundesregierung davon aus, dass der finanzielle Nutzen die entstandenen
und entstehenden Kosten überwiegen wird?
52. Welche aktuellen Einschätzungen zum Kosten-Nutzen-Verhältnis liegen
der Bundesregierung vor, und zu welchen Rückschlüssen ist die
Bundesregierung gekommen?
Die Fragen 46, 47 und 52 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Aufbau einer Telematikinfrastruktur wird die Qualität und
Wirtschaftlichkeit der gesundheitlichen Versorgung verbessern. Zudem wird der Datenschutz
gegenüber der heutigen Situation gestärkt. Gutachten der Selbstverwaltung, die
sich mit speziellen Kosten-Nutzen-Aspekten befasst haben, zeigen, dass die für
den Aufbau der Telematik-Plattform entstehenden Kosten durch den Nutzen,
den die einzelnen, von der elektronischen Gesundheitskarte unterstützten
Anwendungen ermöglichen, refinanziert werden können. Eine abschließende
Aussage zur Gesamtsumme aller möglichen Effizienzpotenziale kann aber zurzeit
noch nicht getroffen werden, da die Einführung der elektronischen
Gesundheitskarte und der Aufbau der Telematikinfrastruktur wesentlich von den künftigen
Entscheidungen der Organisationen der Selbstverwaltung abhängt.
Drucksache 18/3235 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode48. Welche Prozeduren sind für Menschen geplant, die ab dem 1. Januar 2015
keine eGK besitzen und in einer Arztpraxis vorstellig werden?
In dem zwischen GKV-Spitzenverband und der KBV vereinbarten Anhang 1 zu
Anlage 4a zum Bundesmantelvertrag Ärzte ist für das Verfahren zwischen
Versichertem und Arzt geregelt, wie zu verfahren ist, wenn keine elektronische
Gesundheitskarte vorgelegt werden kann (hierzu wird auf die Antwort der
damaligen Parlamentarischen Staatssekretärin beim Bundesministerium für
Gesundheit, Ulrike Flach, vom 7. November 2013 auf die Schriftliche Frage 69
der Abgeordneten Kathrin Vogler auf Bundestagsdrucksache 18/36 verwiesen).
49. Inwiefern ist es geplant, Drittanbieter mit kommerziellen Interessen
explizit aus dem Netz der Telematik-Infrastruktur herauszuhalten, und wie
versteht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die sogenannten
Mehrwertdienste?
Ziel der Bundesregierung ist es, die Telematikinfrastruktur als die zentrale
Infrastruktur für die Kommunikation im Gesundheitswesen zu etablieren. Dies gilt
bereits für die gesetzlich geregelten Anwendungen und soll auch für weitere
Anwendungen gelten. Einzelheiten müssen noch festgelegt werden.
50. Inwiefern stimmt die Bundesregierung der Aussage der geleakten Kosten-
Nutzen-Überprüfung der Firma Booz Allen Hamilton aus dem Jahr 2006
zu, dass ein positives Verhältnis von Kosten und Nutzen kaum ohne
Mehrwertdienste zu erreichen ist (
www.ccc.de/de/updates/2006/
krankheitskarte)?
Die o. a. Studie wurde von den Organisationen der Selbstverwaltung nie formell
abgenommen. Sie wurde von den Vertragspartnern lediglich als Werkzeug für
Vergütungsverhandlungen bewertet. Insofern nimmt die Bundesregierung
hierzu keine Stellung. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 46
verwiesen.
51. Welche aktuellen Einschätzungen zu den Kosten, die durch die eGK und
die damit zusammenhängende Telematik-Infrastruktur entstehen, liegen
der Bundesregierung vor, und zu welchen Rückschlüssen ist die
Bundesregierung gekommen?
Der GKV-Spitzenverband hat in seiner Pressemitteilung vom 26. März 2014
mitgeteilt, dass die gesetzlichen Krankenkassen für die elektronische
Gesundheitskarte und den Aufbau der Telematikinfrastruktur seit 2008 einen Betrag von
rund 800 Mio. Euro aufgewendet haben. (
www.gkv-spitzenverband.de/presse/
pressemitteilungen_und_statements/pressemitteilung_124600.jsp).
Für die Jahre 2014 und 2015 werden Kosten in Höhe von jeweils rund 200 Mio.
Euro erwartet. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 46 verwiesen.
53. Welche Planungen sind der Bundesregierung bezüglich der Datenkioske
bekannt?
Der Aufbau von Daten-Kiosken (eKioske) für die Versicherten ist Inhalt des
Projektes „Anwendungen der Versicherten“ bei der gematik. Dazu hat die
gematik eine Lösungsanalyse erarbeitet, die derzeit in den Gremien beraten
wird.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/323554. Inwiefern ist es nach Kenntnis der Bundesregierung möglich und geplant,
alle bei Onlineanwendungen anfallenden Datentypen, auch etwa Log-
Files, hinreichend zu verschlüsseln?
Nach Erkenntnissen der Bundesregierung ist geplant, alle bei
Onlineanwendungen anfallenden und alle online gespeicherten Datentypen zu verschlüsseln.
Konkrete Konzepte für Onlineanwendungen werden zurzeit noch erarbeitet.
Log-Files, die beim Versichertenstammdatenabgleich und bei
Offlineanwendungen der Karte entstehen, werden zugriffsgeschützt auf der elektronischen
Gesundheitskarte gespeichert, sodass keine Verschlüsselung notwendig ist.
55. Inwiefern hat die NSA-Affäre die Einschätzung der Bundesregierung in
Bezug auf Datensicherheit im Allgemeinen und bezüglich der Sicherheit
von Gesundheitsdaten im Speziellen verändert?
Welche konkreten Konsequenzen zieht sie daraus?
Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, Sicherheit und Schutz im Internet und
bei der elektronischen Kommunikation so zu gewährleisten, dass die
Digitalisierung ihr volles Potenzial für Gesellschaft und Wirtschaft in Deutschland
entfalten kann. Die Menschen vertrauen neuen digitalen Diensten und Angeboten,
wenn ihre Daten geschützt sind und sie mit höchstmöglicher Sicherheit im
Internet agieren und elektronische Dienste nutzen können. Die Sicherheit der
Bürgerinnen und Bürger und ihrer Daten ist dabei eine zentrale staatliche Aufgabe,
gleichgültig mit welcher Motivation, mit welchen Methoden oder von wo aus
Angriffe erfolgen. Die sichere Nutzung der Informationstechnik und der
elektronischen Kommunikation zu schützen, ist dabei eine gemeinsame Aufgabe von
Staat, Wirtschaft und Zivilgesellschaft. Dies betrifft insbesondere den Bereich
sensibler Gesundheitsdaten.
In Anbetracht der Gefährdung im Bereich Cybersicherheit ist der Schutz
kritischer Infrastrukturen besonders wichtig. Bereits geraume Zeit vor den
Enthüllungen von Snowden hat die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen, um den
Schutz der Informations- und Kommunikationstechnik in Deutschland zu
gewährleisten und auszubauen. Seit dem Jahr 2007 kooperiert der Staat mit den
Betreibern kritischer Infrastrukturen auf Grundlage des Umsetzungsplans
KRITIS. Seit dem Jahr 2011 besteht die Cyber-Sicherheitsstrategie für
Deutschland. Im gleichen Jahr wurden noch das Nationale Cyber-Abwehrzentrum und
der Nationale Cyber-Sicherheitsrat eingerichtet.
Derzeit arbeitet die Bundesregierung an einem Gesetz zur IT-Sicherheit. Dieses
Gesetz beinhaltet klare Verantwortungszuweisungen und Vorgaben für Betreiber
kritischer Infrastrukturen. Mehr Sicherheit im Cyberraum ist zudem Teil der
Digitalen Agenda. Trotz dieser Maßnahmen ist der Bundesregierung bewusst, dass
absolute Sicherheit auch in der IT- und Datensicherheit nicht erreicht werden
kann, sondern ein fortlaufender Prozess ist.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin beim
Bundesminister für Gesundheit Annette Widmann-Mauz im Namen der
Bundesregierung zu Frage 26 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN „Umsetzungsstand und Zukunft der elektronischen Gesundheitskarte
und der Telematik in der gesetzlichen Krankenversicherung“ auf
Bundestagsdrucksache 18/1748 verwiesen.
Drucksache 18/3235 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode56. Welche Praxistests sind nach Kenntnis der Bundesregierung für die
Zukunft geplant?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Im Übrigen geht die
Bundesregierung davon aus, das alle Anwendungen zunächst erprobt werden, bevor sie
bundesweit ausgerollt werden.
57. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zum Anteil der Arztpraxen,
Apotheken etc., die noch kein eGK-Lesegerät installiert haben?
58. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob alle in den Praxen
verwendeten Lesegeräte Onlineanwendungen ermöglichen, die zum
Schreiben und Lesen von medizinischen Daten (etwa im Rahmen der
elektronischen Patientenakte) das gleichzeitige Einlesen von
Heilberufsausweis und eGK erfordern?
Die Fragen 57 und 58 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die flächendeckende Ausstattung von Arztpraxen und Krankenhäusern mit von
den Krankenkassen finanzierten Kartenlesegeräten fand schwerpunktmäßig im
Jahr 2011 statt und wurde nach Kenntnis der Bundesregierung erfolgreich
durchgeführt.
Die im Rahmen dieses Basis-Rollouts zur Vorbereitung der bundesweiten
Ausgabe der eGK ausgegebenen Kartenlesegeräte (eHealth BCS Terminals)
unterstützen das gleichzeitige Einlesen von Heilberufsausweis und eGK. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]