Soziale und ökologische Kriterien im öffentlichen Beschaffungswesen
der Abgeordneten Ulla Lötzer, Dr. Barbara Höll, Eva Bulling-Schröter, Lutz Heilmann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Umwelt- und Entwicklungsorganisationen sowie Gewerkschaften weisen in Deutschland verstärkt auf ökologisch unverantwortliche Beschaffungspraktiken der öffentlichen Hand sowie auf soziale und entwicklungspolitische Missstände in den Wertschöpfungsketten öffentlich beschaffter Produkte und Dienstleistungen hin (PCs, Autos, Bekleidung, Lebensmittel, Steine, Strom, u. v. m.). Der Wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU) empfiehlt u. a. die Kriterien bei der Auftragsvergabe so zu setzen, dass bei Ausschreibungen beispielsweise nur noch Produkte mit der Energieeffizienzklassifizierung A bzw. A++ oder Pkw mit einer maximalen Emission von 100 g CO2 pro km beschafft werden können. Als wirtschaftlicher Entscheidungsmaßstab bei der Beschaffung sollten laut WBGU nur noch die „Lebenszykluskosten“ und nicht die Einkaufspreise berücksichtigt werden.
Beispiele verantwortungsbewusster Beschaffung liegen im In- und Ausland vor: So wird in den Niederlanden daran gearbeitet, bis zum Jahr 2010 bei 100 Prozent der Beschaffungen und Investitionen der Zentralregierung sowie bei 50 Prozent des Beschaffungswesens aller untergeordneten Regierungseinrichtungen die Zukunftsfähigkeit der Produkte als eines der wichtigsten Kriterien einzuführen. In Deutschland hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) 2006 gemeinsam mit dem Umweltbundesamt u. a. Musterunterlagen zur „Beschaffung von Ökostrom“ veröffentlicht. Im vergangenen November veröffentlichte das Bundesverfassungsgericht ein Urteil, in dem es klarstellt, dass die öffentliche Auftragsvergabe an die Zahlung von Tariflöhnen gekoppelt werden kann. Eine solche Tariftreue-Regelung findet sich beispielsweise in Berliner Vergabevorschriften. Allerdings bleiben diese positiven Ansätze noch eine Randerscheinung im öffentlichen Beschaffungswesen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung bei der anstehenden zweiten Stufe der Reform des Vergaberechts, und welche Schwerpunkte setzt sie dabei?
Gibt es systematische Bemühungen der Bundesregierung zur Beschaffung besonders umweltfreundlicher, sozialverträglicher oder fair gehandelter Produkte durch die Bundesbehörden?
Wenn ja, in welchen Behörden werden diese Güter beschafft, und wie hoch ist der jeweilige Anteil an der gesamten öffentlichen Beschaffung?
Wenn nein, warum nicht?
Wie hoch ist der Anteil von Ökostrom (im Sinne der BMU-Vorgaben) an dem von Bundesbehörden beschafften Strom?
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über die entsprechende Situation auf Landes- und auf kommunaler Ebene?
Wie gedenkt die Bundesregierung mit den oben zitierten Empfehlungen des WBGU umzugehen, und wie begründet sie ihre Position?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, im Bereich des Beschaffungs- und Vergabewesens die Durchsetzung weltweit anerkannter Arbeits- und Menschenrechte (u. a. ILO-Kernarbeitsnormen) zu befördern?
In welchem Maße geschieht dies bereits, insbesondere seitens der Bundesbehörden, und wie begründet die Bundesregierung ihre Haltung?
Welchen Spielraum lassen die EU-Vergaberichtlinien den Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Richtlinien in nationales Recht hinsichtlich der Kopplung der öffentlichen Auftragsvergabe an die Einhaltung von sozialen und ökologischen Standards?
Inwiefern werden diese Spielräume von der Bundesregierung bei der zweiten Stufe der Vergaberechtsreform ausgenutzt, und wie begründet die Bundesregierung ihre Position?
Wird die Bundesregierung – insbesondere vor dem Hintergrund des oben genannten Verfassungsgerichtsurteils – die bevorstehende zweite Stufe der Vergaberechtsreform zur Integration einer Tariftreue-Regelung ins Vergabewesen nutzen?
Wie begründet sie ihre Haltung?
Wird die Bundesregierung die öffentliche Auftragsvergabe an eine Pflicht zur Bereitstellung von Ausbildungsplätzen durch die beauftragten Unternehmen koppeln, wenn ja, wie wird diese Regelung aussehen, wenn nein, warum nicht?
In welchen Bundesländern ist die öffentliche Auftragsvergabe an die Förderung von Frauen gekoppelt; gibt es eine entsprechende Regelung auch auf Bundesebene; wie sehen die Regelungen auf Landes- und Bundesebene konkret aus, und wie beurteilt die Bundesregierung diese Regelungen?
Welche Möglichkeiten bestehen für öffentliche Auftraggeber, mit dem bisherigen Vergaberecht Unternehmen aus der jeweiligen Region bei der Vergabe von Aufträgen zu bevorzugen; welche diesbezüglichen Möglichkeiten werden nach der geplanten Vergaberechtsreform bestehen, und wie beurteilt die Bundesregierung eine Bevorzugung von regional ansässigen Unternehmen bei der Vergabe?
Wie sind die Vorschriften zur losweisen Ausschreibung und Vergabe bislang geregelt, und welche Änderungen sind diesbezüglich geplant?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die losweise Ausschreibung und Vergabe ab Überschreitung bestimmter Wertgrenzen verpflichtend vorzuschreiben, um das Vergaberecht mittelstandsfreundlicher zu gestalten, und wie begründet die Bundesregierung ihre Position?