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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Zivile Krisenprävention und Konfliktbearbeitung in der Republik Moldau

Initiativen zur Stärkung und Weiterentwicklung der zivilen Krisenprävention und Konfliktbearbeitung in Moldawien, Instrumente zur Krisenfrüherkennung, EU-Aktivitäten, genderspezifische Ansätze, Projektanträge zivilgesellschaftlicher Organisationen, Entwicklungszusammenarbeit, humanitäre Visa, Asylanträge, Schutz von Menschenrechtsverteidigern, EU-Leitlinien, Beziehungen zwischen Gagausien und der moldauischen Zentralregierung, Deeskalation, EU-Assoziierungsabkommen, Vorhaben zur Infrastrukturmodernisierung<br /> (insgesamt 19 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

02.12.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/303703.11.2014

Zivile Krisenprävention und Konfliktbearbeitung in der Republik Moldau

der Abgeordneten Katrin Kunert, Jan van Aken, Wolfgang Gehrcke, Andrej Hunko, Dr. Alexander S. Neu, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

In der ehemaligen Moldauischen Sozialistischen Sowjetrepublik entwickelte sich Mitte der 80er-Jahre eine starke Nationalbewegung, die noch vor Auflösung der UdSSR die politische Macht übernahm und das Ziel der Vereinigung mit dem Nachbarstaat Rumänien verfolgte. Bereits im Jahr 1989 wurde Russisch als zweite Amtssprache abgeschafft und die Rückkehr der moldauischen Sprache zum lateinischen Alphabet beschlossen. Danach wurde zeitweilig Rumänisch zur alleinigen Amtssprache erklärt.

Die ethnonationalistische Politik der Zentralregierung löste insbesondere in den überwiegend von nichtmoldauischen Bevölkerungsgruppen besiedelten Gebieten schwere Konflikte aus. Die mehrheitlich von russischsprachiger Bevölkerung bewohnte Region Transnistrien (Gebiete östlich des Flusses Dnjestr/Dnister) und das mehrheitlich von türkischsprachiger Bevölkerung bewohnte Gebiet Gagausien versuchten daraufhin, sich von der Republik Moldau abzuspalten.

In Transnistrien eskalierten die Auseinandersetzungen im Jahr 1992 zu einem offenen Krieg mit ca. 1 000 Toten, der erst durch das Eingreifen der dort stationierten 14. russischen Armee beendet wurde. Seitdem ist die Region de facto von Moldau unabhängig, wurde jedoch bis heute von keinem Staat diplomatisch anerkannt. Die Konfliktlösung scheiterte bislang an den gegensätzlichen Vorstellungen beider Konfliktparteien zum künftigen politischen Status Transnistriens und an den ökonomischen Vorteilen, die die herrschenden Eliten jeweils aus der Aufrechterhaltung des gegenwärtigen Status quo ziehen.

Demgegenüber konnte mit Hilfe eines umfassenden Autonomieabkommens im Jahr 1994 die Region Gaugasien wieder eingegliedert werden. In jüngster Zeit drohte der Konflikt erneut zu eskalieren, weil die amtierende moldauische Mitte-Rechts-Regierung innenpolitisch einen national akzentuierten Kurs verfolgte und sich die gagausische Bevölkerung außenpolitisch gegen das Assoziierungsabkommen mit der Europäischen Union (EU) und für engere politische und wirtschaftliche Beziehungen zu Russland aussprach.

Angesichts des in der Republik Moldau zwischen den unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen weiterhin vorhandenen bzw. wieder zunehmenden Konfliktpotenzials kommt der zivilen Konfliktbearbeitung eine Schlüsselrolle bei der Friedensförderung und Friedenserhaltung zu. Maßnahmen der zivilen Konfliktbearbeitung können einen bedeutenden Beitrag dazu leisten, die gewaltförmige Eskalation von Konflikten zu verhüten und einzudämmen. Die CDU, CSU und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, die zivile Konfliktprävention und Konfliktbearbeitung zu stärken und weiterzuentwickeln.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Welche konkreten Initiativen hat die Bundesregierung seit Beginn der 18. Wahlperiode ergriffen, fortgeführt bzw. geplant, um die bilateralen Strukturen und Kapazitäten der zivilen Krisenprävention und Konfliktbearbeitung in der Republik Moldau zu stärken und weiterzuentwickeln (bitte einzeln nach Initiative, Organisation und aufgewendeten Mitteln auflisten)?

2

Welche konkreten Initiativen der zivilen Krisenprävention und Konfliktbearbeitung, die mit den Strukturen und Kapazitäten der EU in der Republik Moldau durchgeführt werden, unterstützt die Bundesregierung seit Beginn der 18. Wahlperiode (bitte einzeln nach Initiative, Organisation und aufgewendeten Mitteln auflisten)?

3

Wie viele Projektanträge von zivilgesellschaftlichen Organisationen für den Bereich zivile Krisenprävention und Konfliktbearbeitung sind seit dem Jahr 2005 in Bezug auf die Republik Moldau in welchen Bundesministerien eingegangen (bitte einzeln nach Jahren, Projekt, Organisation, finanziellem und personellem Volumen auflisten)?

a) Wie lang war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer?

b) Von wem wurde nach welchen Kriterien üblicherweise über die Projektanträge entschieden?

c) Wie viele der jeweiligen Anträge wurden in welcher Höhe für welchen Zeitraum bewilligt und wie viele abgelehnt (bitte nach Antragsteller, Programm und finanziellem Antragsvolumen in Euro, davon bewilligt und abgelehnt, auflisten)?

d) Aus welchen einzelnen Haushaltstiteln wurden die Projekte finanziert?

e) Wie viele der Anträge wurden von deutschen und wie viele von ausländischen Organisationen gestellt (bitte nach Herkunftsstaaten auflisten)?

f) Wie viele der bewilligten Anträge berücksichtigten auch genderspezifische Aspekte in ihrer Zielsetzung, und in welcher Weise findet dieser Ansatz in der Projektdurchführung und Projektevaluation Berücksichtigung?

g) Wie viele der bewilligten Anträge betreffen die Bereiche interkultureller und interreligiöser Dialog, Trauma- und Versöhnungsarbeit, und durch wen und wie wurden bzw. werden diese Projekte evaluiert?

h) In welcher Weise stellt die Bundesregierung bei den geförderten Projekten die Anwendung des „Do-no-harm“-Ansatzes sicher?

4

Wie bilanziert die Bundesregierung die Ergebnisse des im Jahr 2013 durchgeführten Projekts der Crisis Management Initiative „Moldova-Transdniestria: Supporting the Peace Process“, und wofür wurden die hierfür vom Institut für Auslandsbeziehungen bereitgestellten Mittel in Höhe von ca. 150 000 Euro konkret verausgabt (vgl. Plenarprotokoll 18/45, Anlage 2)?

5

Wie bilanziert die Bundesregierung die Ergebnisse ihrer Schwerpunktsetzung in der deutschen bilateralen Entwicklungszusammenarbeit mit der Republik Moldau im Jahr 2013 beim Themenfeld „Demokratie, Zivilgesellschaft und öffentliche Verwaltung“, und welche konkreten Projekte wurden in diesem Zusammenanhang durchgeführt (vgl. Plenarprotokoll 18/45, Anlage 2; bitte ggf. nach Projekt und aufgewendeten Mitteln auflisten)?

6

Welche konkreten Vorhaben wurden bei den Regierungsverhandlungen am 18. Juni 2014 zur Fortführung dieses Schwerpunkts vereinbart (vgl. Plenarprotokoll 18/45, Anlage 2)?

7

Wie sieht der aktuelle Stand bei der Machbarkeitsstudie des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung bezüglich der beabsichtigten Infrastrukturmodernisierung in den Städten Dubăsari und Criuleni aus, und inwieweit gedenkt die Bundesregierung dieses Modernisierungsvorhaben auch zur Vertrauensbildung und zivilen Konfliktbearbeitung zwischen den Bevölkerungen beiderseits des Dnjestrs zu nutzen (vgl. Plenarprotokoll 18/45, Anlage 2)?

8

In welchen Bereichen haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung bereits zivilgesellschaftliche Ansätze von gemeinsamer Kooperation zwischen den Bevölkerungen beiderseits des Dnjestrs entwickelt, und in welchem Umfang findet hierbei nach Kenntnis der Bundesregierung insbesondere auch ein beruflicher und wissenschaftlicher Austausch zwischen beiden Landesteilen statt?

9

Welche Bedeutung misst die Bundesregierung genderspezifischen Ansätzen im Bereich der zivilen Krisenprävention und Konfliktmediation bei, und wie viele Projekte zur Stärkung der Rolle von Frauen in Friedensprozessen hat die Bundesregierung seit dem Jahr 2005 in der Republik Moldau gefördert (bitte einzeln nach Projekt, Organisation, Laufzeit und finanziellem Fördervolumen auflisten)?

10

Wie viele Projekte zum Schutz, zur Aus- und Weiterbildung von Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern hat die Bundesregierung seit dem Jahr 2005 in der Republik Moldau gefördert (bitte einzeln nach Projektinhalt, Organisation, Laufzeit und finanziellem Fördervolumen auflisten)?

11

Mit welchen Maßnahmen und Verfahren prüft und gewährleistet die Bundesregierung die Umsetzung der „Leitlinien der EU zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern“ in den staatlichen Institutionen der Republik Moldau bzw. in den von der Bundesregierung in der Republik Moldau geförderten Projekten?

12

In welchem Umfang wurden entsprechend der EU-Leitlinien spezielle humanitäre Visa für den vorübergehenden Schutz von moldauischen Staatsangehörigen ausgestellt und Schutzprogramme für bedrohte Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger eingerichtet?

13

Wie viele Asylanträge mit Bezug auf Menschenrechtsarbeit hat die deutsche Botschaft in der Republik Moldau seit dem Jahr 2005 erhalten, und wie viele davon wurden mit welcher Begründung bewilligt bzw. abgelehnt?

14

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Beziehungen zwischen der Autonomen Territorialen Einheit Gagausien (UTA Găgăuzia) und der moldauischen Zentralregierung in den letzten Jahren entwickelt, und welche aktuellen Hinweise, ggf. auch nachrichtendienstlicher Herkunft, liegen der Bundesregierung zu den Gründen für eine mögliche Zuspitzung des Gagausenkonflikts vor (bitte näher erläutern)?

15

Wie viele Angehörige von nichtgagausischen Bevölkerungsgruppen leben nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb der UTA Găgăuzia, um welche Gruppen handelt es sich, und welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über ihre humanitäre und menschenrechtliche Lage (bitte näher erläutern)?

16

Welche eigenen Instrumente zur Krisenfrüherkennung nutzt die Bundesregierung im Fall der Republik Moldau, und inwieweit sind diese im Hinblick auf die Situation innerhalb der UTA Găgăuzia und die politischen Beziehungen zwischen der gagausischen Autonomieregierung und der moldauischen Zentralregierung bislang von Bedeutung gewesen?

17

Welche – gegebenenfalls auch nachrichtendienstlichen – Erkenntnisse haben die Bundesregierung oder nachgeordnete Stellen über den mutmaßlichen Kauf von 10 000 militärischen Uniformen durch den gagausischen Gouverneur Mihail Formuzal (www.economist.com/blogs/easternapproaches/2014/07/moldova-and-eu), und inwieweit steht dies nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit einem möglichen Aufbau von eigenen militärischen Sicherheitsstrukturen innerhalb der UTA Găgăuzia?

18

Welche Aktivitäten haben nach Kenntnis der Bundesregierung von ihr mitfinanzierte Organisationen seit Beginn der 18. Wahlperiode unternommen, um im Bereich der internationalen Krisenfrüherkennung und Konfliktmediation einer möglichen Zuspitzung des Gagausenkonflikts präventiv entgegenzuwirken (bitte einzeln unter Angabe der durchführenden Institution bzw. Organisation auflisten)?

19

Inwieweit werden in dem EU-Assoziierungsabkommen die auf dem Territorium der Republik Moldau vorhandenen bzw. latenten Konflikte berücksichtigt, und welchen Stellenwert misst die Bundesregierung Maßnahmen der zivilen Krisenprävention und Konfliktbearbeitung bei der Entschärfung der innermoldauischen Konflikte im Zusammenhang mit dem EU-Assoziierungsabkommen mit der Republik Moldau bei?

Berlin, den 3. November 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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