Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 16/760
16. Wahlperiode 24. 02. 2006
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 21. Februar
2006 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Paul Schäfer (Köln), Dr. Kirsten
Tackmann, Gert Winkelmeier und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 16/542 –
Umsetzung der Wehrpflicht im Jahr 2005
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Bis zum Jahr 2010 soll die Personalstärke der Bundeswehr auf ca. 250 000
Soldaten und Soldatinnen abgesenkt werden. Diese Reduzierung erfolgt
ausschließlich durch eine Verringerung der Zahl der Wehrdienstleistenden. Damit
stellt sich die Frage, ob die Einberufungsplanung und -praxis des
Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) die Wehrgerechtigkeit gewährleisten kann.
Da die Wehrpflicht keine Grund- oder verfassungsrechtliche Pflicht ist,
sondern durch Artikel 12a Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) eine
Ermächtigungsnorm bzw. durch § 1 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 des Wehrpflichtgesetzes (WPflG)
eine einfachgesetzliche Pflicht, ist die Verhältnismäßigkeit für die betroffenen
Wehrpflichtigen bei der Umsetzung dieses Zwangsdienstes zu berücksichtigen.
Um diese Fragen sachgerecht und exakt beantworten und beurteilen zu können,
ist genauer zu klären, wie sich die Einberufungsplanung und -praxis in den
letzten Jahren entwickelt hat und in welchem Maße die Erfüllung der Wehrpflicht
einen positiven oder negativen Eingriff in die Lebensplanung der
Wehrpflichtigen darstellt.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die in der Einleitung der Kleinen Anfrage enthaltene Darstellung, dass die
Absenkung der Personalstärke der Bundeswehr ausschließlich durch eine
Verringerung der Zahl der Wehrdienstleistenden erfolgt, trifft nicht zu. Im Zuge
der Reduzierung wird auch der Umfang der Berufs- und Zeitsoldaten abgesenkt
(– 7 400).
Unzutreffend ist auch, dass es sich bei der Allgemeinen Wehrpflicht lediglich
um eine einfachgesetzliche Pflicht handelt. Das Bundesverfassungsgericht
(BVerfG) hat in mehreren Entscheidungen zum Ausdruck gebracht, dass die
Wehrpflicht eine „verfassungsrechtliche Pflicht“ darstelle und das Grundgesetz
eine „verfassungsrechtliche Grundentscheidung für die militärische
Verteidigung“ getroffen habe (BVerfG 12, 45, 50 ff.; 28, 243, 261; 48, 127, 159 ff.). Die
Einrichtung und die Funktionsfähigkeit der Bundeswehr, so das BVerfG,
besitzen damit verfassungsrechtlichen Rang. Die zur Konkretisierung des
Verfassungsgrundsatzes der militärischen Landesverteidigung erforderlichen
Maßnahmen haben die zuständigen Organe nach „weitgehend politischen Erwägungen“
in eigener Verantwortung zu entscheiden. Die Einführung der allgemeinen
Wehrpflicht ist eine Entscheidung hohen staatspolitischen Ranges, bei der eine
Vielzahl von Gründen bewertet und gegeneinander abgewogen werden müssen
(BVerfG 12, 45, 52; 48, 127, 160; 105, 61, 71 ff.). Das Prinzip der
Verhältnismäßigkeit ist damit „kein adäquater Maßstab“ (BVerfG 12, 45, 52).
1. Stärken der einzelnen männlichen Jahrgänge
a) Wie stark sind die einzelnen Jahrgänge 1988 bis 1997 (lebendgeborene
männliche Deutsche)?
Die Anzahl der männlichen Lebendgeborenen*) mit deutscher
Staatsangehörigkeit der Geburtsjahrgänge 1988 bis 1997 ergibt sich aus der nachstehenden
Tabelle:
*) Angaben zu den männlichen Lebendgeborenen liegen bis zum Geburtsjahrgang 1990 nur für das frühere
Bundesgebiet in der Abgrenzung nach der deutschen Staatsangehörigkeit vor. Für die neuen
Bundesländer und Berlin (Ost) ist bis zum Geburtsjahrgang 1990 nur die Zahl der männlichen Lebendgeboren
ohne Untergliederung nach der Staatsangehörigkeit vorhanden (1988: 110 913; 1989: 102 407; 1990:
91 652).
b) Wie hoch ist die Zahl der Wehrpflichtigen der Jahrgänge 1980 bis 1987
nach den Datenbeständen des Wehrersatzwesens (jeweils zum Ende
eines Jahres und nach Jahrgängen getrennt aufführen)?
In den Datenbeständen des Wehrersatzwesens sind mit Stand 31. Dezember
2005 folgende Jahrgangsstärken der Geburtsjahrgänge 1980 bis 1987
nachgewiesen:
Geburtsjahrgang Anzahl
1988 310 296
1989 308 228
1990 329 310
1991 379 408
1992 363 231
1993 357 305
1994 344 044
1995 341 806
1996 354 608
1997 361 172
Geburtsjahrgang Anzahl
1980 441 692
1981 440 609
1982 445 564
1983 436 003
1984 432 920
1985 431 812
1986 444 253
1987 450 020
c) Wie viele Wehrpflichtige der Jahrgänge 1980 bis 1987 gelten wegen
Wegzugs ohne Genehmigung als nicht erreichbar (nach Jahrgängen
getrennt)?
Mit Stand 31. Dezember 2005 sind Wehrpflichtige der Geburtsjahrgänge 1980
bis 1987 wegen Wegzugs ohne Genehmigung nicht erreichbar*):
*) einschließlich Ungemusterte
d) Welcher Umfang an erfassten Wehrpflichtigen wird unter
Berücksichtigung durch Zuwanderung und Einbürgerung für die Geburtsjahrgänge
1988 bis 1997 prognostiziert?
Folgender Umfang an erfassten Wehrpflichtigen wird für die Geburtsjahrgänge
1988 bis 1997 unter Berücksichtigung von Zuwanderung und Einbürgerung
prognostiziert:
*) 18-Jährige; Zahlen gerundet
2. Musterungen
a) Wie viele Musterungen sind jährlich seit 2003 durchgeführt worden?
b) Wie viele Erstmusterungen sind jährlich seit 2003 durchgeführt worden?
In den Jahren 2003 bis 2005 wurden Musterungen in folgendem Umfang
durchgeführt:
Eine Aufteilung in Erst- und erneute Musterungen liegt nicht vor.
Geburtsjahrgang Anzahl
1980 610
1981 809
1982 1 016
1983 1 382
1984 1 300
1985 1 029
1986 687
1987 598
Geburtsjahrgang Anzahl*)
1988 453 600
1989 440 100
1990 446 500
1991 414 400
1992 399 200
1993 391 500
1994 377 700
1995 374 500
1996 386 600
1997 391 900
Kalenderjahr
2003 2004 2005
372 752 388 898 371 402
c) Wie waren die Ergebnisse der Musterungen (bitte nach den einzelnen
Tauglichkeitsgraden aufführen)?
d) Wie waren die Ergebnisse der Erstmusterungen (bitte nach den
einzelnen Tauglichkeitsgraden aufführen)?
Die nach Tauglichkeitsgraden aufgeschlüsselten Musterungsergebnisse*) in den
Jahren 2003 bis 2005 stellen sich wie folgt dar:
*) Enthalten sind nur die bis zum jeweiligen Jahresende abgeschlossenen Musterungsverfahren. Ein
direkter Vergleich mit den insgesamt durchgeführten Musterungsverfahren ist nicht möglich.
In den Statistiken des Wehrersatzwesens werden die Ergebnisse der ersten
Musterung nicht festgeschrieben. Daher ist eine Unterscheidung von
Erstmusterungen und erneuten Musterungen nicht möglich. Die Musterungsstatistiken geben
immer den aktuellen Stand wieder.
e) Mit welchem durchschnittlichen Kostenaufwand veranschlagt das
BMVg die eigenen Kosten bei der Erstmusterung eines
Grundwehrdienstleistenden?
f) Mit welchem durchschnittlichen Kostenaufwand veranschlagt das
BMVg die eigenen Kosten bei späteren Musterungen?
Eine Vollkostenrechnung für die Musterung von Wehrpflichtigen, d. h.
einschließlich der Kosten für eigenes ärztliches Personal sowie bereitgestellte
Infrastruktur, liegt nicht vor. Für Fahrtkosten, Tagegelder und Unterlagen, deren
Beschaffung den Wehrpflichtigen aufgegeben wurden, sind in 2005 insgesamt
4 485 400 Euro aufgewendet worden. Eine Unterscheidung zwischen Erst- und
erneuten Musterungen ist nicht möglich.
3. Grundwehrdienst im Jahr 2005
a) Welche Veranschlagungsstärke (VAS) für Grundwehrdienstleistende
sah der Haushaltsplan für das Jahr 2005 vor?
Der Haushaltsplan für das Jahr 2005 sah eine Veranschlagungsstärke (VAS) für
Grundwehrdienstleistende (GWDL) von 38 000 vor.
b) Wie viele Wehrpflichtige wurden in diesem Jahr zum neunmonatigen
Grundwehrdienst einberufen?
Es wurden insgesamt 93 052 Einberufungsbescheide versandt. Eine
Differenzierung zwischen versandten Einberufungsbescheiden zum Grundwehrdienst
ohne oder mit anschließendem freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst wird nicht
vorgenommen.
Tauglichkeitsgrad
Kalenderjahr
2003 2004 2005
wehrdienstfähig 302 705 292 742 211 341
vorübergehend
nicht
wehrdienstfähig
10 890 9 089 25 759
nicht
wehrdienstfähig
49 716 67 914 108 739
c) Bei wie vielen musste die Einberufung zurückgenommen werden aus
gesundheitlichen Gründen, wegen gesetzlicher Wehrdienstausnahmen
einschließlich Einberufungshindernissen und
Unabkömmlichstellungen?
Die Einberufung wurde bei insgesamt 24 244 Wehrpflichtigen
zurückgenommen, davon 2 088 wegen Unabkömmlichstellung. Eine weiter differenzierende
Auswertung über die Ausfallgründe wird nicht geführt.
d) Wie viele wurden als Ersatz für Ausfälle vorbenachrichtigt?
19 232 Wehrpflichtige wurden als Ersatz für Ausfälle vorbenachrichtigt.
e) In wie vielen Fällen war ein Ersatz für Ausfälle nicht mehr möglich?
Die Einberufung von Wehrpflichtigen als Ersatz für Ausfälle war in 1 763 Fällen
nicht mehr möglich.
f) Wie viele mussten den Grundwehrdienst antreten?
Den Grundwehrdienst hatten im Jahr 2005 insgesamt 68 428 Wehrpflichtige
anzutreten, davon 11 402 mit anschließendem freiwilligen zusätzlichen
Wehrdienst.
g) Wie viele verpflichteten sich während des Grundwehrdienstes zum
freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst, als Soldaten auf Zeit und für eine
Laufbahn als Berufssoldat?
Im Jahr 2005 haben sich während des Grundwehrdienstes 7 100 Wehrpflichtige
zum anschließenden freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst und 2 900 als Soldat
auf Zeit verpflichtet. Eine Übernahme von GWDL zum Berufssoldaten ist nicht
möglich. Eine solche erfolgt frühestens im 7. Dienstjahr.
h) Wie viele Strafanzeigen wegen eigenmächtiger Abwesenheit (§ 15
WStG) wurden gegenüber Grundwehrdienstleistenden gestellt (bitte den
Grund angeben, wenn keine Angaben möglich)?
Zur Beantwortung dieser Frage kann lediglich die Anzahl der nach der Zentralen
Dienstvorschrift (ZDv) 10/13 (Meldewesen „Besondere Vorkommnisse“)
gemeldeten Wiederholungstäter „Eigenmächtige Abwesenheit“ mitgeteilt werden.
Da nach der Wehrdisziplinarordnung (ZDv 14/3) jede eigenmächtige
Abwesenheit im Wiederholungsfall (§ 15 Wehrstrafgesetz) an die Staatsanwaltschaft
abzugeben ist, muss davon ausgegangen werden, dass die nachstehende Anzahl
von Meldungen „Eigenmächtige Abwesenheit von GWDL im
Wiederholungsfall“ auch jeweils eine Strafanzeige zur Folge hatte:
i) Wie viele Strafanzeigen wegen Fahnenflucht (§ 16 WStG) wurden
gegenüber Grundwehrdienstleistenden gestellt (bitte den Grund angeben,
wenn keine Angaben möglich)?
Meldungen „Verdacht auf Fahnenflucht“ nach der ZDv 10/13 (Meldewesen
„Besondere Vorkommnisse“) sind im Jahr 2005 nicht eingegangen. Es muss
daher davon ausgegangen werden, dass auch keine Strafanzeigen (Abgaben an
die Staatsanwaltschaft gemäß ZDv 14/3) wegen Fahnenflucht (§ 16
Wehrstrafgesetz) gestellt wurden.
Kalenderjahr Anzahl
2005 569
j) In wie vielen Fällen wurden gegenüber Grundwehrdienstleistenden
Disziplinararreste und für welche Dauer verhängt?
Im Jahr 2005 wurden gegen GWDL folgende Disziplinararreste verhängt:
Disziplinararrest 672
davon:
bis 7 Tage 543
8 bis 14 Tage 73
15 bis 21 Tage 56
Disziplinararrest und
Disziplinarbuße 55
Disziplinararrest und
Ausgangsbeschränkung 23
Disziplinararrest und verschärfte
Ausgangsbeschränkung 82
4. Entlassungen aus dem Grundwehrdienst in den Jahren 1996 bis 2005
a) Wie viele Grundwehrdienstleistende waren nach Ablauf eines Monats
noch im Grundwehrdienst (nach Kalenderjahren und Gründen
aufgeschlüsselt)?
Nach Ablauf eines Monats waren noch im Dienst:
*) Einstellungsstatistik (Auswertung ca. 4 bis 6 Wochen nach Dienstantritt). Enthalten sind GWDL ohne
und mit anschließendem freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst. Eine Differenzierung wird nicht
vorgenommen.
Eine Auswertung über die Ausfallgründe wird nicht geführt.
b) Wie viele Grundwehrdienstleistende wurden vorzeitig, aber nach
mindestens einem Monat Dienst entlassen (nach Kalenderjahren und
Gründen aufgeschlüsselt)?
c) Wie viele Grundwehrdienstleistende haben den Grundwehrdienst voll
geleistet?
d) Wie viele Grundwehrdienstleistende unterbrachen ihren Wehrdienst
nach sechs Monaten?
e) Wie viele dieser Grundwehrdienstleistenden haben die restlichen drei
Monate nachgeholt?
Statistische Erhebungen liegen dazu nicht vor.
Kalenderjahr Anzahl*)
1996 168 097
1997 157 099
1998 157 534
1999 152 117
2000 140 687
2001 125 715
2002 119 796
2003 98 087
2004 76 607
2005 65 024
5. Freiwilliger zusätzlicher Wehrdienst im Jahr 2005
a) Welche VAS für freiwillig zusätzlichen Wehrdienst Leistende sah der
Haushaltsplan für das Jahr 2005 vor?
Der Haushaltsplan für das Jahr 2005 sah eine Veranschlagungsstärke (VAS) für
freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst Leistende (FWDL) von 24 500 vor.
b) Wie viele Wehrpflichtige wurden in diesem Jahr zum freiwilligen
zusätzlichen Wehrdienst einberufen?
Eine separate Statistik über die zum Grundwehrdienst mit anschließendem
freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst einberufenen Wehrpflichtigen (Zahl der
versandten Einberufungsbescheide) wird nicht geführt – vgl. Antwort zu Frage 3b.
c) Bei wie vielen musste die Einberufung zurückgenommen werden aus
gesundheitlichen Gründen, wegen gesetzlicher Wehrdienstausnahmen
einschließlich Einberufungshindernissen und
Unabkömmlichstellungen?
Der auf die zum Grundwehrdienst mit anschließendem freiwilligen zusätzlichen
Wehrdienst einberufenen Wehrpflichtigen entfallende Anteil wird nicht
gesondert nachgewiesen – vgl. Antwort zu Frage 3c.
d) Wie viele haben den freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst angetreten?
Den Grundwehrdienst mit anschließendem freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst
haben insgesamt 11 402 Wehrpflichtige angetreten – vgl. Antwort zu Frage 3f.
e) Wie viele von ihnen waren nach Ablauf eines Monats noch im Dienst?
Eine Differenzierung zwischen ausschließlich GWDL und FWDL wird nicht
vorgenommen. Insoweit wird auf die Antwort zu Frage 4a verwiesen.
f) Wie viele Strafanzeigen wegen eigenmächtiger Abwesenheit (§ 15
WStG) wurden gestellt (bitte den Grund angeben, wenn keine Angaben
möglich)?
Zur Beantwortung dieser Frage kann lediglich die Anzahl der nach der ZDv 10/13
(Meldewesen „Besondere Vorkommnisse“) gemeldeten Wiederholungstäter
„Eigenmächtige Abwesenheit“ mitgeteilt werden. Da nach der
Wehrdisziplinarordnung ZDv 14/3 jede eigenmächtige Abwesenheit im Wiederholungsfall (§ 15
Wehrstrafgesetz) an die Staatsanwaltschaft abzugeben ist, muss davon
ausgegangen werden, dass die nachstehende Anzahl von Meldungen „Eigenmächtige
Abwesenheit von FWDL im Wiederholungsfall“ auch jeweils eine Strafanzeige
zur Folge hatte:
g) Wie viele Strafanzeigen wegen Fahnenflucht (§ 16 WStG) wurden
gestellt (bitte den Grund angeben, wenn keine Angaben möglich)?
Meldungen „Verdacht auf Fahnenflucht“ nach der ZDv 10/13 sind im Jahr 2005
nicht eingegangen. Es muss daher davon ausgegangen werden, dass auch keine
Strafanzeigen (Abgaben an die Staatsanwaltschaft gemäß ZDv 14/3) wegen
Fahnenflucht (§ 16 Wehrstrafgesetz) gestellt wurden.
Kalenderjahr Anzahl FWDL
2005 90
h) In wie vielen Fällen wurden Disziplinararreste und für welche Dauer
verhängt?
Im Jahr 2005 wurden gegen FWDL folgende Disziplinararreste verhängt:
Disziplinararrest 206
davon:
bis 7 Tage 180
8 bis 14 Tage 14
15 bis 21 Tage 12
Disziplinararrest und
Disziplinarbuße 10
Disziplinararrest und
Ausgangsbeschränkung 7
Disziplinararrest und verschärfte
Ausgangsbeschränkung 15
i) Wie viele freiwillig zusätzlichen Wehrdienst Leistende haben sich seit
2001 im Anschluss als Soldat auf Zeit (SaZ) oder für eine
Berufssoldatenlaufbahn beworben (nach Jahren und Teilstreitkräften
aufgeschlüsselt)?
Eine streitkräfteweite umfassende Erfassung von FWDL, die sich für eine
Übernahme als Soldat auf Zeit beworben haben, wird nicht durchgeführt (zum
Berufssoldaten siehe Nummer 3g). Ermittelt werden lediglich zum Soldat auf Zeit
übernommene Bewerber. Von den derzeit noch im Dienst befindlichen Soldaten
auf Zeit waren in den Jahren 2001 bis 2005 vor der Übernahme die nachstehend
aufgeführten Umfänge im Status eines GWDL mit anschließendem freiwilligen
zusätzlichen Wehrdienst:
j) Wie viele freiwillig zusätzlichen Wehrdienst Leistende dienten in den
Jahren 2001 bis 2005 im Ausland (nach Jahren und Einsatzorten
aufgeschlüsselt)?
In den Jahren 2001 bis 2005 dienten FWDL in folgender Anzahl im Ausland:
Darüber hinaus leisteten durchschnittlich rd. 50 FWDL ihren Wehrdienst in
Dienststellen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ab (z. B. in den USA/
Kananda und in den Stäben der NATO-Kommandostruktur).
2001 2002 2003 2004 2005
Heer 200 250 800 2 450 3 600
Luftwaffe 90 100 550 550 900
Marine 10 25 50 200 500
2001 2002 2003 2004 2005
SFOR 730 564 284 363 0
EUFOR 0 0 0 0 463
KFOR 1 954 1 899 1 367 786 660
ISAF 0 357 689 438 361
OEF 0 640 358 211 176
6. Entlassungen aus dem freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst in den Jahren
1996 bis 2005
a) Wie viele Wehrpflichtige waren nach Ablauf eines Monats noch im
freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst (nach Kalenderjahren und Gründen
aufgeschlüsselt)?
Eine Differenzierung zwischen ausschließlich GWDL und FWDL wird nicht
vorgenommen. Insoweit wird auf die Antworten zu Frage 4a und 5e verwiesen.
b) Wie viele Wehrpflichtige wurden vorzeitig, aber nach mindestens einem
Monat Dienst entlassen (nach Kalenderjahren und Gründen
aufgeschlüsselt)?
c) Wie viele Wehrpflichtige haben ihren freiwilligen zusätzlichen
Wehrdienst entsprechend ihrer Verpflichtung voll geleistet?
Hierüber liegen keine statistischen Erhebungen vor.
7. Kriegsdienstverweigerung (KDV) im Jahr 2005
a) Wie viele Wehrpflichtige haben im Jahr 2005 einen Antrag auf KDV
nach Artikel 4 Abs. 3 GG gestellt (aufgeschlüsselt nach Ungedienten,
Einberufenen/Vorbenachrichtigten, Soldaten, Reservisten)?
Im Jahr 2005 haben insgesamt 139 536 Wehrpflichtige ihre Anerkennung als
Kriegsdienstverweigerer beantragt.
Davon waren:
Ungediente ohne Einberufungsbescheid
bzw. einer Vorbenachrichtigung als Ersatz
für Ausfälle 131 102
Ungediente mit Einberufungsbescheid
bzw. einer Vorbenachrichtigung als Ersatz
für Ausfälle 6 303
Soldaten 1 639
Reservisten 492
b) Wie viele wurden als Kriegsdienstverweigerer anerkannt
(aufgeschlüsselt nach Ungedienten, Einberufenen/Vorbenachrichtigten, Soldaten,
Reservisten)?
Im Jahr 2005 wurden insgesamt 97 321 Antragsteller als
Kriegsdienstverweigerer anerkannt.
Davon waren:
Ungediente ohne Einberufungsbescheid
bzw. einer Vorbenachrichtigung als Ersatz
für Ausfälle 91 559
Ungediente mit Einberufungsbescheid
bzw. einer Vorbenachrichtigung als Ersatz
für Ausfälle 4 383
Soldaten/Reservisten 1 379
Eine weitere Unterscheidung zwischen Soldaten und Reservisten ist mangels
entsprechender Kennzeichnung in der KDV-Datenbank nicht möglich.
c) Wie viele Wehrpflichtige sind nach Zustellung des
Einberufungsbescheides zum Wehrdienst noch vor ihrem Dienstantrittstag als
Kriegsdienstverweigerer anerkannt worden?
Eine Beantwortung dieser Frage ist nicht möglich. In der KDV-Datenbank wird
der vorgesehene Einberufungstermin zur Bundeswehr nicht erfasst.
8. Zivildienst im Jahr 2005
a) Wie viele Zivildienstpflichtige wurden in diesem Jahr einberufen?
Im Jahr 2005 wurden 83 405 Zivildienstpflichtige zum Zivildienst einberufen.
b) Bei wie vielen musste die Einberufung aus gesundheitlichen Gründen
zurückgenommen werden?
Bei 879 Zivildienstpflichtigen musste die Einberufung aus gesundheitlichen
Gründen widerrufen werden bzw. erfolgte nach Diensteintritt eine vorzeitige
Entlassung aus dem Zivildienst.
c) Bei wie vielen musste die Einberufung zurückgenommen werden wegen
gesetzlicher Zivildienstausnahmen einschließlich
Einberufungshindernissen und Unabkömmlichstellungen?
Die Anzahl der Rücknahme von Einberufungen aufgrund von Dienstausnahmen
wird statistisch nicht erfasst.
d) Wie viele haben in diesem Jahr den Dienst angetreten?
Im Jahr 2005 haben 83 055 Zivildienstpflichtige den Zivildienst angetreten.
e) Wie viele Strafanzeigen wurden wegen eigenmächtiger Abwesenheit
(§ 52 ZDG) gestellt?
f) Wie viele Strafanzeigen wurden wegen Dienstflucht (§ 53 ZDG)
gestellt?
Die Statistik der Strafanzeigen unterscheidet nicht nach den möglichen
Straftaten. Fast ausschließlich handelt es sich aber um Straftaten nach den §§ 52, 53
ZDG, die allerdings zum Zeitpunkt der Strafanzeige nicht unterscheidbar sind,
da die subjektive Seite, die die §§ 52 und 53 unterscheidet, aus dem Akteninhalt
in der Regel nicht erkennbar ist. Es kann daher nur eine Angabe zur Gesamtzahl
der Strafanzeigen erfolgen, die sich im Jahr 2005 auf 438 beläuft.
9. Verwendungen von Grundwehrdienstleistenden im Jahr 2005
a) In welchen Erstverwendungen waren Grundwehrdienstleistende nach
ihrer allgemeinen Grundausbildung eingeplant?
Die im Jahr 2005 einberufenen Wehrpflichtigen wurden insbesondere für
folgende Truppenverwendungen angefordert und dementsprechend eingeplant:
– Sicherungssoldat,
– Besatzung von Gefechtsfahrzeugen oder Transportpanzern,
– Geschütz-/Raketenkanonier,
– ABC-Abwehrdienst,
– Pionierdienst,
– Büro- und Stabsdienstsoldat,
– Fernmeldewesen,
– Fernmelde- und Elektronikaufklärung,
– Nachschubdienst,
– Koch in Truppenküchen,
– Kraftfahrer (insbesondere von handelsüblichen Fahrzeugen),
– Instandsetzungssoldat,
– Sanitätsdienst,
– protokollarischer Dienst im Wachbataillon.
b) Wie viele Grundwehrdienstleistende waren in welchen Verwendungen
tatsächlich eingesetzt?
Wehrpflichtige werden grundsätzlich auf der Grundlage des Bedarfs und unter
Berücksichtigung der psychologischen Verwendungsvorschläge für die sich an
die Grundausbildung anschließende Erstverwendung eingeplant. Eine Statistik
über die Anzahl von GWDL in bestimmten Verwendungen wird nicht geführt.
c) Wie viele Grundwehrdienstleistende haben während ihres Dienstes
eine Fahrerlaubnis erworben, die zivil nutzbar ist (nach zivilen
Fahrerlaubnisklassen aufgeschlüsselt)?
Bei der Führerscheinausbildung der Bundeswehr stehen der konkrete Bedarf,
aber auch der Aspekt der Wirtschaftlichkeit im Vordergrund. GWDL stehen der
Truppe nach der Grundausbildung insgesamt nur 6 Monate zur Verfügung und
sind nicht zur Teilnahme an besonderen Auslandsverwendungen vorgesehen.
Daher erhalten GWDL, die ohne zuvor erworbene zivile Fahrerlaubnis zur
Ableistung ihres Grundwehrdienstes einberufen werden, grundsätzlich keine
Fahrschulausbildung mehr bei der Bundeswehr. Diejenigen GWDL, die mit
zivil erworbener Fahrerlaubnis ihren Grundwehrdienst antreten, erhalten bei
Bedarf nur noch eine Einweisung zur Benutzung von Dienstkraftfahrzeugen der
Bundeswehr der Führerscheinklasse „B“ (PKW). Eine
Kraftfahrgrundausbildung (Fahrschulausbildung) findet auch für diesen Personenkreis nicht mehr
statt.
10. Berufsförderungsdienst im Jahr 2005
a) Wie viele Grundwehrdienstleistende haben Leistungen des
Berufsförderungsdienstes der Bundeswehr (BFD) in Anspruch genommen?
b) Welche Leistungen waren dies im Einzelnen?
Zu dem Leistungskatalog des Berufsförderungsdienstes für GWDL/FWDL
gehören die individuelle berufliche Beratung, die Förderung von
dienstzeitbegleitenden Bildungs- und Eingliederungsmaßnahmen, die Gewährung von
Eingliederungshilfen und die Unterstützung bei der Arbeitsplatzsuche. Zudem werden
GWDL/FWDL von der Stellenbörse des Berufsförderungsdienstes bei der
Eingliederung in das zivile Erwerbsleben unterstützt.
Im Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2005 wurden 19 669 individuelle
Beratungen im Hinblick auf mögliche Leistungen des Berufsförderungsdienstes
und den beruflichen Werdegang durchgeführt. Insgesamt wurden 9 994
Teilnahmen an Bildungs- und Eingliederungsmaßnahmen bewilligt. Die Schwerpunkte
lagen bei Bildungsmaßnahmen im gewerblich/technischen Bereich sowie im
Bereich der EDV. GWDL/FWDL haben 3 914 fachberufliche Prüfungen (z. B.
Gabelstaplerfahrerprüfung, Schweißen und Löten, Gefahrgutfahrerprüfung,
Zertifizierungen im EDV-Bereich) erfolgreich abgelegt. Für sämtliche
Qualifizierungsmaßnahmen wurden rd. 3,4 Mio. Euro verausgabt.
c) Wie viele Anträge von Grundwehrdienstleistenden auf Teilnahme an
Maßnahmen des BFD sind abgelehnt worden?
Insgesamt mussten 1 757 Anträge auf Teilnahme an Bildungs- und
Eingliederungsmaßnahmen abgelehnt werden, weil die Durchführung der Lehrgänge
aufgrund mangelnder Teilnehmerzahl aus wirtschaftlichen oder organisatorischen
Gründen nicht zu vertreten war oder der betreffende Soldat die persönlichen
Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllte.
d) Wie viele Zivildienstleistende haben Leistungen durch das Bundesamt
für den Zivildienst für adäquate Qualifizierungsmaßnahmen erhalten?
Im Jahr 2005 sind vom Bundesamt für den Zivildienst in 3 902 Fällen
Zuschusszahlungen für Berufsförderungsmaßnahmen von Zivildienstleistenden geleistet
worden. In ca. 15 Prozent der Fälle handelte es sich um Zuschüsse an den gleichen
Zivildienstleistenden für mehrere Maßnahmen, so dass ca. 3 300
Zivildienstleistende im Jahr 2005 Leistungen für Berufsförderungsmaßnahmen erhalten haben.
11. Wehrdienst und Arbeitslosigkeit im Jahr 2005
a) Wie viele zum Grundwehrdienst einberufene Wehrpflichtige waren vor
ihrem Dienstantritt arbeitslos gemeldet?
Erfasst werden nur die arbeitslosen Wehrpflichtigen, die das
Kreiswehrersatzamt über ihre Arbeitslosigkeit unterrichtet haben. Auf dieser Grundlage waren
17 242 einberufene Wehrpflichtige arbeitslos. In dieser Zahl sind auch die zum
Grundwehrdienst mit anschließendem freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst
einberufenen Wehrpflichtigen enthalten.
b) Wie viele Grundwehrdienstleistende waren vor ihrem Dienstantritt
erwerbstätig?
c) Wie viele von ihnen haben sich innerhalb von drei Monaten nach
Dienstende arbeitslos gemeldet?
d) Wie viele Wehrpflichtige haben gegen einen Einberufungsbescheid
Widerspruch eingelegt, weil sie durch die Wehrdienstleistung mit dem
Eintreten der Arbeitslosigkeit rechneten?
e) Wie vielen Widersprüchen gegen Einberufungsbescheide wurde
stattgegeben, um das Eintreten von wehrpflichtbedingter Arbeitslosigkeit
zu vermeiden?
Hierüber liegen keine Erhebungen vor.
f) Wie viele Wehrpflichtige bewarben sich bereits vor dem Antritt des
Grundwehrdiensts für einen Stelle als SaZ oder Berufssoldat?
Im Jahr 2005 bewarben sich 34 959 wehrpflichtige Männer vor dem Antritt des
Grundwehrdienstes um Einstellung in die Bundeswehr als Soldat auf Zeit.
g) Wie viele Wehrpflichtige wurden als SaZ oder Berufssoldat direkt
genommen?
Im Jahr 2005 wurden 10 254 wehrpflichtige Männer als Soldat auf Zeit direkt in
die Bundeswehr eingestellt.
12. Personalplanung der Bundeswehr
a) Welche Änderungen des Personalstrukturmodells PSM 2010 plant die
Bundesregierung?
Die Möglichkeiten einer höheren VAS für GWDL werden zurzeit geprüft.
Entscheidungen hierzu sind noch nicht getroffen.
b) Welche VAS für Grundwehrdienstleistende und für freiwillig
zusätzlichen Wehrdienst Leistende ist für die Jahre 2006 bis 2015 geplant?
Für das Jahr 2006 ist für GWDL eine VAS von 35 000 geplant. Für die
Folgejahre erfolgt die Festlegung auf der Grundlage der noch ausstehenden
Entscheidung über den derzeitigen Prüfauftrag. Die VAS für FWDL entspricht für die
Jahre 2006 bis 2015 den Umfängen gemäß PSM 2010 in Höhe von jeweils
25 000.
c) Welche Einberufungsumfänge für Grundwehrdienstleistende und für
freiwillig zusätzlichen Wehrdienst Leistende ergeben sich aus der VAS
für die Jahre 2006 bis 2015?
Für GWDL ergibt sich im Jahr 2006 ein Ergänzungsbedarf von rd. 62 000
(einschließlich der voraussichtlichen Wechsler zum freiwilligen zusätzlichen
Wehrdienst und zum Soldaten auf Zeit von rd. 11 000). Für die Folgejahre kann die
Anzahl der notwendigen Ergänzungen erst nach einer Entscheidung über den
derzeitigen Prüfauftrag erfolgen. Für FWDL liegt der Ergänzungsbedarf im Jahr
2006 bei rd. 18 500. In den Folgejahren würden bei unveränderten Umfängen
jährlich rd. 18 200 ausscheidende FWDL ergänzt werden. Darin enthalten ist
auch der Umfang der gemäß PSM 2010 vorgesehenen Statuswechsler zum
Soldaten auf Zeit.
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ISSN 0722-8333]