[Deutscher Bundestag Drucksache 18/3377
18. Wahlperiode 01.12.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Tempel, Jan Korte, Matthias W.
Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/3205 –
Katastrophenschutz und die aktuelle Ebola-Epidemie
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die aktuelle Ebola-Epidemie in Westafrika hat gegenüber vorherigen
Ausbrüchen eine andere Dimension. Neben den traditionellen eher entlegenen
Ausbruchsgebieten sind nun auch bisher verschonte Großstädte und
Nachbarländer betroffen.
Aufgrund der regionalen und globalen Mobilität können weltweit Ebola-Fälle
auftreten. Aufgrund der traditionell engen Verbindung zwischen Westafrika
und Indien ist eine etwaige Ausbreitung auf den indischen Subkontinent
denkbar. Einzelne Ansteckungen in den USA und Europa sind für den deutschen
Katastrophenschutz ein deutliches Zeichen, den Stand der Vorbereitung für
eine steigende Anzahl an Ebola-Infektionen in Deutschland zu überprüfen.
Auch wenn das epidemische Potenzial von Ebola in einem gut organisiertem
Gesundheitssystem beherrschbar scheint, ist nicht auszuschließen, dass die
Erkrankungszahlen über die Zahl der vorgehaltenen Isolationsbetten
hinausgehen. Auch dann müssen das Gesundheitssystem und der Katastrophenschutz
noch handlungsfähig bleiben.
Der Katastrophenschutz ist in allererster Linie Ländersache. Dies trifft ebenso
auf die Abwehr biologischer Gefahren zu. Der Bund ist aber über den
Zivilschutz, die Bevorratung, die Katastrophenvorplanung, den Zoll, die
Bundespolizei und die Gesundheitspolitik in ein nationales Krisenmanagement
eingebunden.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Das Risiko einer Einschleppung von Ebolafieber aus den von der Epidemie
betroffenen Staaten durch Reisende nach Deutschland ist äußerst gering. Diese
Einschätzung gründet sich auf die Berichte, insbesondere des Robert Koch-
Instituts. Die Bundesregierung hält es deswegen – anders als die Fragesteller –
in der aktuellen Lage (Stand: 19. November 2014) für nahezu ausgeschlossen,
dass die Anzahl von Ebolafieber-Fällen in Deutschland die in der Presse
berichtete Anzahl baulich-technisch vorhandener Betten der Sonderisolierstationen Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 27. November
2014 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/3377 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeübersteigt. Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass infizierte Personen
in Einzelfällen unerkannt in der Inkubationszeit einreisen und dadurch
Ebolafieber mit einer geringen Anzahl von Sekundärinfektionen auch in Deutschland
auftreten kann.
Für das Auftreten von Ebolafieber im eigenen Land ist Deutschland gut
vorbereitet. Die Behandlungskapazitäten für hochansteckende und lebensbedrohliche
Erkrankungen in Deutschland sind höher als in jedem anderen Industriestaat.
Die medizinische Versorgung ist auf höchstem Niveau gewährleistet.
1. Wie hoch ist die Zahl der Isolationsbetten in Deutschland, die für eine
Ebola-Behandlung geeignet sind, und wie hat sich diese Zahl in den letzten
zehn Jahren entwickelt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Seit 2003 verfügt Deutschland über ein Netzwerk von Kompetenz- und
Behandlungszentren (STAKOB), die auf den Umgang mit lebensbedrohlichen, hoch
ansteckenden Krankheiten wie Ebola spezialisiert sind. Derzeit gibt es sieben
Behandlungszentren (Berlin, Düsseldorf, Frankfurt/Main, Hamburg, Leipzig,
München, Stuttgart). Länder ohne eigene Sonderisolierstationen haben
Verwaltungsabkommen hinsichtlich der Nutzung und Finanzierung der bestehenden
Sonderisolierstation geschlossen.
Nach Angaben der Länder sind in den Sonderisolierstationen derzeit maximal
47 Betten verfügbar. Die vorhandenen Behandlungskapazitäten sind höher als in
jedem anderen Industriestaat.
2. Welche kurzfristigen Aufstockungen sind bei der Bettenzahl in
Isolierstationen in der Notfallplanung vorgesehen (bitte nach Bundesländern
aufschlüsseln)?
Die Einsatzbereitschaft der Behandlungsbetten wird im Eventualfall sukzessive
sichergestellt werden. Die Bundesregierung hat die Länder gebeten, zügig alle
notwendigen Vorbereitungen dafür abzuschließen. Die Länder tauschen sich
über den Sachstand ihrer Vorbereitungsmaßnahmen auch über die
Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG) aus.
3. Wie hoch ist die Zahl von Betten in Isolierstationen, welche für geringere
Gefährdungsklassen vorgesehen sind, aber im Notfall bei steigenden
Erkrankungszahlen ergänzend genutzt werden könnten (bitte nach
Bundesländern aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine aktuellen Zahlen vor. Grundsätzlich
kämen für diesen katastrophenmedizinischen Fall in erster Linie Krankenhäuser
mit Infektionsstationen und andere Einrichtungen mit entsprechenden baulichen
Voraussetzungen zur Isolierung von Patienten in Betracht. Das Rahmenkonzept
Ebola enthält ausführliche Hinweise zu den Schutzmaßnahmen bei der
Patientenversorgung außerhalb von Sonderisolierstationen. Die Bundesregierung geht
jedoch in der aktuellen Lage (19. November 2014) davon aus, dass in
Deutschland auftretende Ebolafieber-Fälle in den vorhandenen Sonderisolierstationen
versorgt werden können (vgl. die Vorbemerkung der Bundesregierung).
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/33774. Welche Maßnahmen sind nach Ansicht der Bundesregierung vorgesehen,
um die Behandlung anderer Krankheiten in Isolierstationen durch mögliche
verstärkte Ebola-Fälle nicht zu beeinträchtigen?
Die Gewährleistung einer bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung mit
leistungsfähigen, eigenverantwortlich wirtschaftenden Krankenhäusern fällt in
die Zuständigkeit der Länder. Es gibt keine Hinweise für eine Beeinträchtigung
der Behandlung anderer Krankheiten auf Isolierstationen.
5. Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass es in Deutschland
keinen Facharzt für Infektiologie als eigene Weiterbildung gibt?
Die ärztliche Weiterbildung fällt in die ausschließliche Zuständigkeit der
Länder, die diese Zuständigkeit auf die Ärztekammern übertragen haben. Die
Ärztekammern regeln die ärztliche Weiterbildung für die in ihrem Kammerbezirk
tätigen Ärztinnen und Ärzte durch Satzung. Diese Weiterbildungsordnungen der
Ärztekammern sind in der Regel an die Muster-Weiterbildungsordnung
(MWBO) der Bundesärztekammer angelehnt, die vom Deutschen Ärztetag
beschlossen wird.
Die MWBO sieht zum einen eine Weiterbildung zur Fachärztin/zum Facharzt
auf dem Gebiet der Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie vor
und zum anderen eine Zusatz-Weiterbildung in Infektiologie, die in Ergänzung
einer Facharztkompetenz absolviert werden kann.
6. Wie viele für den Umgang mit Ebola qualifizierte und erfahrene Ärztinnen
und Ärzte sind in der Bundesrepublik Deutschland verfügbar, und wie viele
Patientinnen und Patienten können durch diese behandelt werden?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine belastbaren Angaben vor. Alle
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der STAKOB-Behandlungszentren werden
regelmäßig in eigenen, im jeweiligen Zentrum entwickelten Schulungsprogrammen
trainiert. Darüber hinaus schulen STAKOB-Zentren bzw. Trainingszentren auch
externes Personal unterschiedlicher Zielgruppen. Entsprechende Schulungen
mit unterschiedlichen Schwerpunkten gibt es derzeit in Würzburg, in Leipzig,
Hamburg, und Berlin (Robert Koch-Institut).
7. Sind die Krankenhaus-Notfallpläne für eine etwaige Epidemie
flächendeckend erarbeitet und auf Durchführbarkeit überprüft worden?
Die Erarbeitung von Krankenhaus-Notfallplänen sowie deren Überprüfung auf
Durchführbarkeit liegt im Verantwortungsbereich der Länder. Das Bundesamt
für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) hat im Jahr 2008 einen
Leitfaden zur Krankenhausalarmplanung an alle Krankenhäuser in der
Bundesrepublik Deutschland versendet, der als Handlungsempfehlung mit dem
Hintergrund einer einheitlichen Vorbereitung auf Großschadensereignisse dienen soll.
Der Leitfaden beinhaltet auch Maßnahmen zum Schutz vor den Auswirkungen
von chemischen, biologischen, sowie radiologischen und nuklearen Gefahren
(CBRN-Ereignisse). Im Rahmen des Rahmenkonzepts Ebolafieber wird eine
Anpassung der Notfallpläne im Hinblick auf Ebolafieber-Verdachtsfälle
empfohlen.
Drucksache 18/3377 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 8. Wie schätzt die Bundesregierung die Bevorratung von geeigneten
Schutzanzügen, Medikamenten und Verbrauchsmaterialien an Krankenhäusern
zur Ebola-Abwehr angesichts einer inzwischen weitgehenden Just-in-
Time-Bevorratung und angesichts hoher Verbrauchszahlen bei der Ebola-
Behandlung ein?
Die Bevorratung von geeigneten Schutzanzügen, Medikamenten und
Verbrauchsmaterialien an Krankenhäusern zur Ebola-Abwehr liegt im
Verantwortungsbereich der Einrichtungen und der Länder.
Die Bundesregierung hält eine Bevorratung von geeigneten Schutzanzügen,
Medikamenten und Verbrauchsmaterialien an Krankenhäusern zur
Erstversorgung von Patienten mit Ebolafieber und sonstigen hochinfektiösen
lebensbedrohlichen Erkrankungen grundsätzlich für fachlich geboten und hat auf
entsprechende Vorsorgemaßnahmen hingewiesen. Auch das Rahmenkonzept
Ebola gibt Hinweise zu den empfohlen Schutzausrüstungen und
Verbrauchsmaterialien.
9. Besteht diese Einschätzung auch im Falle, dass die Fallzahlen über die
Isolierbettenanzahl hinaus anwachsen (bitte Begründung anfügen)?
Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen.
10. Sieht die Bundesregierung die Verfügbarkeit von geeigneten
Schutzanzügen für das Gesundheitswesen, für Hilfsorganisationen wie das
Technische Hilfswerk (THW), die Feuerwehr, den Zoll und die
Bundespolizei gesichert, angesichts von Pressemeldungen (
www.welt.de/
wirtschaft/article133541229/Das-Ebola-Schutzpaket-fuer-36-Euro-ist-
ausverkauft.html), dass die entsprechenden Hersteller voll ausgelastet sind
und Lieferzeiten von mehreren Wochen existieren?
Der Bundesregierung liegen keine Hinweise seitens der Verantwortlichen in den
Ländern vor, dass es Engpässe gibt.
Die Bevorratung des Bundes ist abgeschlossen. Die sich in der praktischen
Erprobung befindliche „Einsatzgruppe für biologische Gefahrenlagen“ am Robert
Koch-Institut hat für die 2014/2015 erwartete Anzahl von Einsätzen ausreichend
Schutzanzüge bevorratet.
Das THW verfügt über eine ausreichende Anzahl von Schutzanzügen der
Kategorie III Typ 3b, um seine Einsatzkräfte für Westafrika auszurüsten. Die
Bundespolizei verfügt über eine ausreichende Anzahl von geeigneten
Infektionsschutz-Sets mit sprüh- oder partikeldichten Schutzanzügen. Das BBK hat die
Ausstattung des Katastrophenschutzes der Länder durch Persönliche
Schutzausrüstung (PSA) ergänzt. Dies sind ca. 20 800 Stück Spritzschutzanzüge Klasse III
Typ 3b Anzüge. Diese Schutzausstattungen können entsprechend den Vorgaben
des Robert Koch-Instituts mit entsprechendem Fuß-, Hand-, Augen- und
Atemschutz kombiniert werden. Die Lagerorte der PSA werden von den Ländern
bestimmt.
Die Zollverwaltung verfügt bezüglich der für den Infektionsschutz relevanten
Persönlichen Schutzausrüstung über entsprechende Rahmenverträge mit
Herstellern bzw. Lieferanten; derzeit liegen keine Hinweise bezüglich möglicher
Versorgungsengpässe vor. Überdies wird ein entsprechender Bestand an
Schutzausstattungen sowohl dezentral bei den Dienststellen als auch zentral im Lager
der Bundesfinanzdirektion (BFD) Südwest vorgehalten (siehe auch Antwort zu
Frage 35).
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/337711. Wie schätzt die Bundesregierung die Vorhaltung von Betreuungskräften
(Ärzte bzw. Pflegepersonal) angesichts eines sehr hohen
Betreuungsschlüssels bei Ebola bezüglich von Qualifizierung, Einsatzredundanz und
deren Auswirkung auf die Normalversorgung an Krankenhäusern ein?
Besteht diese Einschätzung auch im Falle, dass die Fallzahlen über die
Isolierbettenanzahl hinaus anwachsen?
Die Vorhaltung von Betreuungskräften (Ärzte/Pflegepersonal) entsprechend
ihrem Versorgungsauftrag ist Aufgabe der Krankenhäuser. Spezifische Daten
hierzu liegen der Bundesregierung nicht vor.
12. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der apparative und
personelle intensivmedizinische Aufwand zur Versorgung eines an Ebola
erkrankten Menschen?
Der Versorgungsaufwand hängt vom Einzelfall und dem Gesundheitszustand
des Patienten ab. Das Robert Koch-Institut schätzt den apparativen und
personellen intensivmedizinischen Aufwand zur Versorgung eines an Ebolafieber
erkrankten Menschen aufgrund von Erfahrungsberichten des medizinischen
Personals der Sonderisolierstationen mit Erfahrung in der Behandlung von
Menschen mit Ebolafieber als hoch bis sehr hoch ein.
13. Wie hat sich die Zahl von Unterdruckkammern in Deutschland in den
letzten zehn Jahren entwickelt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Welche Ursachen sieht die Bundesregierung für die Entwicklung?
In den Behandlungszimmern der Sonderisolierstationen herrscht Unterdruck. Im
Jahr 2004 gab es in Berlin (BE ), Frankfurt a. M. (HE), Hamburg (HH), Leipzig
(SN) und München (BY) Behandlungszentren für hochkontagiöse
lebensbedrohliche Erkrankungen. Weitere Sonderisolierstationen wurden nach 2004 in
Stuttgart (BW) und Düsseldorf (NW) eröffnet. Die Erfahrungen nach den
Ereignissen des 11. September 2001, wie z. B. das Auftreten der Anthraxbriefe, neu
auftretende Infektionsgefahren wie SARS oder die Influenzapandemie AM1N1,
das im Mai 1999 von der Bund-Länder-Fachgruppe Seuchenschutz
veröffentlichte Konzept zum Management und zur Kontrolle lebensbedrohender
hochkontagiöser Infektionskrankheiten sowie die Neufassung und Umsetzung der
Internationalen Gesundheitsvorschriften haben zu umfangreichen Maßnahmen
und organisatorischen Vorkehrungen von Bund und Ländern zum Schutz der
Bevölkerung vor biologischen Gefahren geführt.
Die vorhandenen Behandlungszentren können innerhalb weniger Stunden von
jedem Ort in der Bundesrepublik Deutschland auf dem Landweg erreicht
werden. Die Bedarfsplanung von Sonderisolierstationen liegt bei den Ländern.
14. Inwiefern sind die Vorhaltekosten für Unterdruckkammern, Isolierbetten
und Isolierstationen und anderen Vorsorgemaßnahmen im
Finanzierungssystem der Krankenhäuser nach Ansicht der Bundesregierung ausreichend
berücksichtigt?
Für ein mit hohen Vorhaltekosten verbundenes besonderes Leistungsangebot der
Krankenhäuser, das zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung
notwendig ist und bei dem die Finanzierung dieser Vorhaltekosten auf Grund einer sehr
niedrigen und nicht verlässlich kalkulierbaren Fallzahl nicht mit
bundeseinheitlichen Entgelten gewährleistet werden kann, können Krankenhäuser
krankenhausindividuelle Entgelte vereinbaren. Neben den fallabhängigen Kosten der
Drucksache 18/3377 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeBehandlung ist dabei für die Vorhaltekosten zusätzlich ein Zuschlag zu
vereinbaren, der bei allen vollstationären Fällen des Krankenhauses in Rechnung zu
stellen ist. Isolierstationen werden in diesem Zusammenhang ausdrücklich
beispielhaft genannt (§ 1 Absatz 4 Satz 1 der Vereinbarung zur Bestimmung von
Besonderen Einrichtungen).
15. Gibt es auf Frage 14 bezogen Unterschiede unter den Ländern, und werden
diese Vorhaltekosten vollständig durch die Länder getragen?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
16. Inwieweit wird die Vorhaltung von Unterdruckkammern, Isolierbetten
und Isolierstationen und anderen Vorsorgemaßnahmen nach Kenntnis der
Bundesregierung in der Krankenhausbedarfsplanung der Bundesländer
ber��cksichtigt bzw. welche länderübergreifenden Versorgungsplanungen
existieren hier?
Die Vorhaltung dieser Einrichtungen fällt in die Zuständigkeit der Länder für die
Sicherstellung der ordnungsgemäßen Krankenhausversorgung der Bevölkerung
und der Krankenhausplanung. Die Länder beziehen die Sonderisolierstationen
sachgerecht und zweckgerichtet in diese Aufgabe ein. Im Übrigen wird auf die
Antwort zu Frage 1 verwiesen.
17. Inwiefern ist die Entwicklung der Vorhaltung von Unterdruckkammern,
Isolierbetten und Isolierstationen und anderen Vorsorgemaßnahmen nach
Kenntnis der Bundesregierung von der Trägerschaft des Krankenhauses
(öffentlich, freigemeinnützig, privat) mit abhängig?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse dazu vor.
18. Wie viele Unterdruckkammern und Isolierbetten pro vorgehaltenem Bett
gibt es in Krankenhäusern mit öffentlicher, freigemeinnütziger und
privater Trägerschaft, und welche Rolle spielen dabei Universitätsklinika?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
19. Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen afrikanische
Patientinnen und Patienten in deutschen Krankenhäusern aus Angst vor Ebola
abgewiesen wurden?
Nein, der Bundesregierung liegen keine derartigen Erkenntnisse vor.
20. Sind der Bundesregierung andere Fälle von Stigmatisierung gegenüber
mutmaßlich oder tatsächlich aus Afrika stammenden Menschen aufgrund
des Ebola-Ausbruchs bekannt?
Zu solchen Fällen liegen der Bundesregierung keine belastbaren Erkenntnisse
vor.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/337721. Wie viele Fahrzeuge, Flugzeuge und Hubschrauber sind in Deutschland
für den sicheren Transport hochinfektiöser Ebola-Kranker verfügbar, und
hält die Bundesregierung diese Anzahl für ausreichend?
Nach Angaben der Länder sind 14 Rettungstransportwagen (RTW) zum
Transport hochinfektiöser Personen (I-RTW) in Deutschland verfügbar.
Grundsätzlich kann ein Transport von hochkontagiösen Erkrankten auch in einem
entkernten bzw. ausgekleideten RTW erfolgen. Des Weiteren existieren
Transportisolatoren zur Verfügung, die den hochinfektiösen Erkrankten zum Schutz der
Umwelt mit einer Kunststoffhülle umgeben.
Da Hubschrauber ohne Gefährdung der Bordelektronik derzeit nicht zu
desinfizieren sind, und der Zugang zum Patienten sehr eingeschränkt ist, wird ein
Patiententransport in diesen Verkehrsmitteln aktuell nicht empfohlen.
Die Bundesregierung rüstet aktuell ein Flugzeug für medizinische
Evakuierungen von Ebolafieber-Erkrankten aus Westafrika nach Deutschland aus.
22. Inwiefern sieht die Bundesregierung genügend Kapazitäten zur sicheren
Beseitigung von hochinfektiösen Materialien und Müll, die bei der Ebola-
Behandlung anfallen, und besteht diese Einschätzung auch im Falle, dass
die Fallzahlen über die Isolierbettenanzahl hinaus anwachsen?
Der Transport infektiösen Abfalls ist nach Abfallschlüssel (AS) 180103
möglich. Der Abfall kann der Verbrennung zugeführt werden. Ein Kapazitätsengpass
von Sondermüllverbrennungsanlagen in Deutschland ist nicht erkennbar.
Aktuell sind zum sicheren Transport von infektiösen Materialien mit einer
Verpackung nach P620 und Transport nach UN2814 des Europäischen
Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße
(Accord européen relatif au transport international des marchandises
Dangereuses par Route, kurz: ADR) lediglich zugelassene Behältnisse bis zu einem
Volumen von 40 l verfügbar. Hier wird ein Engpass an ausreichend großen
Behältnissen gesehen. Die verantwortlichen Behörden prüfen aktuell, inwieweit
Verpackungsgrößen bis 120 l behördlich zugelassen werden können.
23. Inwiefern sieht die Bundesregierung genügend Kapazitäten zur sicheren
Aufbewahrung und Bestattung von Ebola-infizierten Leichnamen, und
besteht diese Einschätzung auch im Falle, dass die Fallzahlen über die
Isolierbettenanzahl hinaus anwachsen?
Nach aktuellen Empfehlungen ist eine Kremation der Erdbestattung
vorzuziehen. Tätigkeiten im Umgang mit an Ebolafieber Verstorbenen sollten auf ein
Minimum beschränkt sein. Von einer inneren Leichenschau sollte abgesehen
werden. Kapazitätsengpässe bei der Kremation von Verstorbenen sind nicht
erkennbar.
24. Wie viele mobile Desinfektionsanlagen zur Dekontaminierung von
Ärztinnen und Ärzten sowie Helfenden in kontaminierten
Schutzbekleidungen, von kontaminierten Gebäuden und Fahrzeugen stehen dem
Gesundheitswesen, den Hilfsorganisationen und insbesondere dem THW zur
Verfügung?
Der Bund hat für den Zivilschutzfall 380 Gerätewagen Dekontamination
Personen (derzeitiger Stand) an die Länder ausgeliefert. Diese Fahrzeuge stehen
den Ländern auch für Aufgaben im Bereich des Katastrophenschutzes zur
Verfügung. Die Gerätewagen Dekontamination Personen werden vorgehalten, um
Drucksache 18/3377 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodedem Personal, das unter Einsatz von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) im
Gefahrenbereich gearbeitet hat, das gefahrfreie Ablegen der Schutzausrüstung
zu ermöglichen. Der Schwerpunkt liegt auf der Dekontamination bei C-
Gefahren. Durch die Verwendung von je nach Lage geeignetem Desinfektionsmittel
können diese mobilen Dekontaminationsanlagen auch zur Desinfektion von
Einsatzkräften unter PSA in B-Lagen verwendet werden. Desinfektionsmittel
werden grundsätzlich nicht vom Bund vorgehalten oder ausgeliefert, ihre
Bevorratung liegt im Verantwortungsbereich der Länder/Standorte.
Das THW hat keine Dekontaminationsanlagen, weil diese Aufgabe von
Einheiten der Länder wahrgenommen wird.
25. Mittels welcher Datenbanken sollen festgestellte Kontaktpersonen erfasst
werden?
Kontaktpersonen werden in den zuständigen Gesundheitsämtern erfasst. Die
Gesundheitsämter nutzen für die Erfassung von Meldungen und die Verwaltung
von Fällen gemäß Infektionsschutzgesetz eines von fünf Software-Produkten
kommerzieller Hersteller oder das vom Robert Koch-Institut entwickelte
SurvNet@RKI. Diese Produkte unterstützen die Erfassung und Verwaltung von
Kontaktpersonen.
26. Besteht bei der Datenbank oder den Datenbanken ein
länderübergreifendes Zugriffsrecht oder ein länderübergreifender Abgleich für befugte
Institutionen?
27. Welche Institutionen haben Zugriff auf die Datenbank oder die
Datenbanken?
Die Fragen 26 und 27 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Nein. Die personenbezogenen Informationen sind nur in den zuständigen
Gesundheitsämtern verfügbar. Eine Übermittlung personenbezogener Daten vom
Gesundheitsamt an höhere Landesbehörden oder Bundesbehörden sieht das
Infektionsschutzgesetz nicht vor.
28. Wie ist der Datenschutz bei der oder den Datenbanken gesichert?
Das zuständige Gesundheitsamt darf die ihm gemeldeten personenbezogenen
Daten nur zur Erfüllung seiner Aufgaben nach dem Infektionsschutzgesetz
verarbeiten und nutzen. Die Daten sind zu löschen, wenn eine Kenntnis darüber zur
Erfüllung dieser Aufgaben nicht mehr erforderlich ist.
29. Welche Planungen existieren zur Einrichtung von Quarantänebereichen
jenseits der Isolierbetten bei eventuell eintretenden erhöhten
Krankenzahlen?
Ebolaviren können erst von Patienten weitergegeben werden, die
symptomatisch sind. Asymptomatische Personen können das Virus nicht weitergeben.
Deshalb ist auch keine grundsätzliche Quarantäne bei Kontaktpersonen
vorgesehen. Nur bei Personen mit hohem Expositionsrisiko kann eine Quarantäne
gemäß § 30 des Infektionsschutzgesetzes angezeigt sein. Hier entscheidet das
Gesundheitsamt je nach Faktenlage, wie die Quarantäne umgesetzt wird.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/3377Im Rahmen des Bund-Länder-Rahmenkonzepts zur Vorbereitung auf
biologische Gefahrenlagen – Teil Pocken, haben sich die Länder bereits intensiv mit der
Verfügbarmachung von Einrichtungen zur Absonderung beschäftigt und
entsprechende Vorbereitungen getroffen, auf die zurückgegriffen werden kann.
30. Sieht die Bundesregierung Probleme bei der Kostenübernahme von
Ebola-Behandlungen durch Krankenkassen angesichts von
Pressemeldungen (
www.spiegel.de/gesundheit/diagnose/ebola-
hamburgeruniklinikum-rechnet-mit-millionenkosten-fuer-patient-a-997895.html),
dass die Behandlung von Ebola-Patientinnen und Ebola-Patienten pro Fall
in Hamburg 2 Mio. Euro gekostet hat?
Versicherte haben Anspruch auf eine dem medizinisch-wissenschaftlichen
Kenntnisstand entsprechende ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche
Krankenbehandlung, wenn diese notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen,
zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu
lindern (§ 27 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 12 Absatz 1 Satz 1 des
Fünften Buches Sozialgesetzbuch – SGB V). Dies schließt die umfassende
Behandlung von Ebola-Patienten vollständig ein. Im Übrigen wird auf die Antwort zu
Frage 14 verwiesen.
31. Welche Szenarien der Ausbreitung und welche entsprechenden
Handlungsoptionen bei Epidemien werden im Rahmen des nationalen
Krisenmanagements vorgehalten, und wie ordnet die Bundesregierung die
Ebola-Epidemie in dieses Krisenmanagement ein?
Die Konzeption von Maßnahmen des Robert Koch-Instituts in Abstimmung mit
den Landesgesundheitsbehörden und weiteren Beteiligten für den Fall des
Auftretens von Ebolafieber in Deutschland ist nicht Szenario-, sondern
Maßnahmen-orientiert.
Die Konzeption des Krisenmanagements beschreibt Grundsätzliches zum
klinischen und seuchenhygienischen Management von Ebolafieber-Patienten in und
außerhalb von Sonderisolierstationen sowie zum Umgang mit
Ansteckungsverdächtigen, gegliedert nach Expositionsrisiko.
Des Weiteren wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
32. Welche Maßnahmen sind seit dem Ausbruch von Ebola in Westafrika zur
Sensibilisierung, zum Training und zur Ausstattung beim THW, beim Zoll
und bei der Bundespolizei unternommen worden, um die Eigensicherung
der Beschäftigten und ehrenamtlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
zu gewährleisten?
Das THW verfügt zur Eigensicherung über einen aktuellen Pandemieplan.
Dieser sieht festgelegte Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit
des THW entsprechend der ausgerufenen WHO-Pandemiestufe (WHO –
Weltgesundheitsorganisation) vor.
Das für den Auslandseinsatz vorgesehene Personal des THW ist gemäß der
internen Vorgaben hierfür geschult und gesundheitlich geeignet.
Für den Ebola-Einsatz erfolgen beim THW darüber hinaus im Vorfeld weitere
Schulungen (Einweisungsveranstaltung zum Thema Ebola, Einweisung in
Handhabung der Schutzausstattung). Jede Einsatzkraft erhält zusätzlich zur
normalen Ausstattung eine persönliche Schutz- und Hygieneausstattung und ein
Logbuch, das während des Einsatzes und 21 Tage lang nach dem Einsatz zu füh-
Drucksache 18/3377 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperioderen ist (Eintragen der Körpertemperatur zweimal täglich und des jeweiligen
Wohlbefindens). Die Einsatzkräfte werden beim zuständigen Gesundheitsamt
des Wohnortes gemeldet, vor Abflug und nach Rückkehr am Flughafen
Frankfurt am Main ärztlich untersucht und nach Rückkehr durch besonders geschulte
Nachsorge-Kräfte abgeholt.
Die Koordinierungsstelle Nachsorge, Opfer- und Angehörigenhilfe (NOAH) im
BBK unterstützt das THW in psychosozialen Fragestellungen bezüglich des
Einsatzes in Westafrika.
Weiterhin ist die Hotline der Koordinierungsstelle NOAH während der
gesamten Einsatzzeit für die verfügbaren und tatsächlich dislozierten Einsatzkräfte
sowie deren Angehörige rund um die Uhr erreichbar. Dieses Angebot besteht
sowohl vor und während der Entsendung als auch nach der Rückkehr nach
Deutschland. Bei Bedarf werden Informationen zum Einsatz, zum Umgang mit
belastenden Situationen sowie psycho-soziale Unterstützungsangebote
vermittelt. Hierbei greift die Koordinierungsstelle NOAH auf ihr Netzwerk an
bundesweiten psychosozialen Hilfen für Einsatzkräfte und Angehörige zurück.
Die Bundespolizei hat eine aktualisierte Handlungsanweisung für das An- und
Ablegen der Schutzausstattung sowie ein medizinisches Merkblatt zu Ebola-
Erkrankungen herausgegeben und diese für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
zugänglich ins Intranet eingestellt. Zur lückenlosen arbeitsmedizinischen
Betreuung wurde eine Rufbereitschaft für die Ärzte der Bundespolizei eingerichtet.
Die Bediensteten der Zollverwaltung wurden bereits am 20. August 2014 mittels
E-Zoll-Info (= verwaltungsinternes IT-basiertes Informationsmanagement) über
den Schutz vor Ebolavirus-Infektionen bei Zollkontrollen informiert. Die BFD
hat ferner im Intranet entsprechende Informationen veröffentlicht.
Das BMF arbeitet gegenwärtig eng mit dem Robert Koch-Institut sowie dem
medizinischen Dienst der Bundespolizei zusammen, um fortlaufend eine der
Situation angemessene Information der Beschäftigten sicherzustellen und ggf.
auch mit den Zusammenarbeitsbehörden abgestimmte Verfahrensweisen
festzulegen.
33. Zählen zu den in Frage 32 genannten Maßnahmen das Üben des
„Ausschälens“ von Schutzanzügen und eine spezielle Schulung am Beispiel
von Ebola, und wie viele Personen wurden damit erreicht?
Die Schulung des An- und Ablegens gehört beim THW zu den
Vorbereitungsmaßnahmen (inkl. Handlungsanweisung). Dies wird vor dem Einsatzbeginn von
jeder für die Entsendung in Einsatzgebiete in Westafrika vorgesehenen
Einsatzkraft geübt. Die Bundespolizei hat eine aktualisierte Handlungsanweisung für
das An- und Ablegen der Schutzausstattung für alle Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter zugänglich ins Intranet eingestellt.
Die Bediensteten der Zollverwaltung werden derzeit nicht hinsichtlich des
Ablegens der Schutzanzüge geschult, da die Lage dies derzeit nicht erfordert.
34. Welche Anzahl an eingelagerten Infektionsschutzsets, die für einen
Einsatz bei Ebola-Erkrankten geeignet sind, steht beim THW, beim Zoll und
bei der Bundespolizei zur Verfügung?
Das THW verfügt über 300 geeignete Infektionsschutzanzüge der Kategorie III
Typ 3b. Der Bundespolizei stehen über zehntausend eingelagerte
Infektionsschutz-Sets mit sprüh- und partikeldichten Schutzanzügen zur Verfügung, die
vom zentralen Versorgungslager jederzeit nachgeliefert werden können, wenn
die Erstausstattung bei den Dienststellen verbraucht ist.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/3377Derzeit hält die Zollverwaltung im Lager der BFD Südwest folgende Mengen an
Schutzausstattungen vor:
– 30 000 FFP3-Atemschutzmasken
(einzeln verpackt oder im Karton à 10 Stück),
– 300 000 Einmalschutzhandschuhe (im Karton à 100 Stück),
– 15 000 Einmalschutzanzüge (einzeln verpackt),
– 1 500 Schutzbrillen (Korbbrillen/einzeln verpackt).
Des Weiteren werden für andere Gefahrenlagen ca. 1 200 000 Hygienemasken
(sog. OP-Masken) vorgehalten.
Zudem werden weitere Schutzausstattungen dezentral an den Dienststellen der
Zollverwaltung gelagert. Dies geschieht in Eigenverantwortung der Ortsebene;
eine Übersicht hierüber ist nicht vorhanden.
35. Welche besonderen Hygienemaßnahmen hat der Zoll ergriffen, um einer
eventuellen Übertragung von Ebola über infiziertes „Bushmeat“ zu
verhindern?
Vor der Übertragung von Ebola über infiziertes „Bushmeat“ schützen sich die
Bediensteten der Zollverwaltung durch das Einhalten bestimmter
Verfahrensregeln. Hierzu gehören insbesondere die Einhaltung der allgemeinen
Arbeitsplatzhygiene sowie das Verwenden entsprechender, lagenangepasster
Schutzausstattungen (z. B. Einmalschutzhandschuhe). Zu den Regelungen siehe auch
die Antwort zu Frage 32.
36. Wie steht die Bundesregierung dazu, im Notfall auch nichtzugelassene
Arzneimittel zur Behandlung von beziehungsweise zur Impfung gegen
Ebola in Deutschland einzusetzen?
Nach § 2 der AMG-Zivilschutzausnahmeverordnung vom 17. Juni 2003 (BGBl. I
S. 851), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 29. März 2006 (BGBl. I
S. 594) geändert worden ist, besteht für die dort aufgeführten zuständigen
Behörden des Bundes und der Länder die Möglichkeit, nicht zugelassene
Arzneimittel zu beschaffen und auch in den Verkehr zu bringen, wenn das
Inverkehrbringen nicht zugelassener Arzneimittel für die Erfüllung der Aufgaben des
Zivil- und Katastrophenschutzes unverzichtbar ist. Darüber hinaus prüft die
Bundesregierung derzeit weitere im Arzneimittelgesetz vorgesehene
Möglichkeiten, nicht zugelassene Arzneimittel einsetzen zu können.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]