[Deutscher Bundestag Drucksache 18/3378
18. Wahlperiode 01.12.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Tempel, Birgit Wöllert, Jan Korte,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/3206 –
Schädigung von Föten durch Alkoholkonsum während der Schwangerschaft
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Legale Drogen wie Alkohol und Nikotin sind allgegenwärtig. Hinsichtlich der
Tabakregulierung sind inzwischen sehr weitreichende Maßnahmen
gesellschaftlich akzeptiert. Bestimmte Drogen sind strafrechtlich verboten und die
Notwendigkeit von Präventionsarbeit zum Schutz vor den gesundheitlichen
Schädigungen aufgrund des Konsums illegaler Drogen weitestgehend
gesellschaftlich anerkannt. Konsum von Alkohol, seine Suchtwirkung und die
massiven gesundheitlichen Schäden, die durch den Genuss von Alkohol entstehen,
werden hingegen nicht nur durch die Einstufung als legale Droge, sondern auch
in der Regulierungspolitik im Vergleich zu Tabakprodukten relativiert und
verharmlost.
Dies gilt – genau wie bei Alkoholmissbrauch von Männern – in bestimmter
Hinsicht auch für die Wirkung von Alkohol während der Schwangerschaft,
obwohl von einer latenten Bewusstheit des schädigenden Einflusses
grundsätzlich ausgegangen werden kann. Genussgewohnheiten und
Drogenkonsumgewohnheiten ändern sich mit Beginn einer Schwangerschaft nicht von heute auf
morgen. Alkoholkonsum während der Schwangerschaft kann erhebliche
Folgen für Neugeborene haben. Die Auswirkungen können von unspezifischen
Beeinträchtigungen etwa der Lernfähigkeit oder der Impulskontrolle bis hin zu
schweren Behinderungen mit charakteristischen Ausprägungen reichen. Um
die Breite der Schädigungen zu benennen, wird in der Regel der Begriff fetale
Alkoholspektrumstörungen (Fetal Alcohol Spectrum Disorder – FASD)
verwendet.
Das fetale Alkoholsyndrom (FAS) bezeichnet die schwersten Formen der
Schädigung und ist die häufigste nichtgenetische Ursache für eine geistige
Behinderung (
http://fasd-zentrum.blogspot.de/p/fetale-alkoholspektrum-storungen-
fasd.html). Unspezifischere Formen müssen nicht automatisch weniger
schwerwiegend sein. Sie werden als fetale Alkoholeffekte (FAE) bezeichnet
(
www.dhs.de/fileadmin/user_upload/pdf/Factsheets/100319_Factsheet_FASD_-
_DIN.pdf).
Der Alkoholkonsum in der Schwangerschaft hängt – genau wie der
Alkoholkonsum im Allgemeinen – von einer Vielzahl von Faktoren ab. Laut Studien
können etwa das Leben in einer Partnerschaft, Regelmäßigkeit und Sicherheit Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 27. November
2014 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/3378 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodein der beruflichen Situation sowie Überschaubarkeit der Anforderungen vor
einem riskanten Konsumverhalten schützen. Leider sind Überforderungen bei
ungewolltem Alleinleben und Alleinerziehen von Kindern sowie mangelnde
soziale Unterstützung offenbar Indikatoren, die das Risiko eines riskanten
Alkoholkonsums erhöhen (vgl. oben verlinktes Factsheet der DHS). Wie bei
anderem gesundheitsrelevanten Verhalten liegen die Ursachen weniger in den
individuellen Entscheidungen und der subjektiven Motivation. Vielmehr zeigte
sich in der Public-Health-Wissenschaft, dass „gesundheitliche Ungleichheiten
vor allem durch materielle Faktoren zu erklären sind, denn sie wirken sich im
hohen Maße über das Gesundheitsverhalten und über psychosoziale Faktoren
aus.“ (
www.bag.admin.ch/themen/gesundheitspolitik/10417/index.html?lang
=de&download=NHzLpZeg7t,lnp6I0NTU042l2Z6ln1acy4Zn4Z2qZpnO2Yuq
2Z6gpJCLeIN9gWym162epYbg2c_JjKbNoKSn6A--).
In Frankreich wurde eine FAS-Prävalenz von 1:212 gefunden (
www.kinder-
netzwerk.de/images/Krankheitsuebersichten/Krankheitsuebersichten-alkohol-
embryopathie.pdf). Allerdings tritt „das Vollbild des Fetalen Alkoholsyndroms
[…] nach Expertenschätzung nur bei ca. 10 % aller Kinder mit pränatalen
Alkohol-Folgeschäden auf. Das bedeutet, dass die Fetale
Alkoholspektrumstörung eine der häufigsten angeborenen Erkrankungen darstellt, ohne als solche
bislang erkannt und berücksichtigt zu werden“ (
www.awmf.org/uploads/tx_
szleitlinien/022-025l_S3_Fetales_Alkohol-Syndrom_Diagnostik_ Langfassung_
2012-12.pdf). Frankreich hat verpflichtende Piktogramme als Warnhinweise
für alle Alkoholflaschen vorgeschrieben.
Der Erfassung und Behandlung muss eine ärztliche Diagnose vorausgehen.
„Allerdings wird die Diagnose FAS viel zu selten gestellt, da die
professionellen Helfer im Gesundheitssystem Hemmungen haben, einen diesbezüglichen
Verdacht auszusprechen oder zu wenig über das Krankheitsbild informiert
sind“, stellt die zuständige wissenschaftliche Fachgesellschaft für
Neuropädiatrie in ihrer Leitlinie für die FAS-Diagnostik fest (siehe ebenda). Die
Unkenntnis oder moralisierende Scham, die zu ausbleibenden Diagnosen führen, sind
damit Teil eines Stigmatisierungsdiskurses, wo eigentlich
Unterstützungsangebote und soziale Verantwortung bei der Problemlösung nötig wären.
Alkoholmissbrauch wird damit individualisiert und unter der Hand als
verantwortungslose psycho-soziale Problemlage der Schwangeren klassifiziert.
Unterstützungs- und Lösungsangebote bleiben auf der Strecke.
Überdies haben wir ein unzureichendes Netz von Angeboten in Deutschland,
die insbesondere Frauen während der Schwangerschaft oder mit Kinderwunsch
Information, Beratung und helfende Unterstützung bieten. Angebote, wie das
neue internetbasierte Beratungsprogramm „IRIS II“ für tabak- und
alkoholkonsumierende Schwangere, das am Universitätsklinikum Tübingen entwickelt
wurde, zeigen die Möglichkeiten einer modernen Mediengesellschaft auf,
machen zugleich aber auch den großen Mangel an entsprechenden Angeboten
im Spektrum der Gesundheitsprävention und aber auch an
Familienberatungssystemen und Familienhilfesystemen offenbar. Solange das Beratungsangebot
auf diesem niedrigen Level bleibt, wird sich ein moralisierender,
Alkoholmissbrauch individualisierender und damit ein stigmatisierender Umgang mit FAS
und FAE bestimmend sein. Schwangere werden somit – genau wie andere
Menschen, die einen riskanten Alkoholkonsum auch im Umfeld von
Schwangeren betreiben – nicht in ihren sozialen Konflikten angesprochen und
Lösungsangebote werden allein auf einer individualisierten und moralisierten
psycho-sozialen Ebene entworfen, obwohl eine spürbare Verbesserung der
sozialen Sicherheit für Alleinerziehende die unmittelbaren weiterführenden
Lebensperspektiven und damit die persönliche Handlungsmotivation
verbessern könnte.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Der Konsum von Alkohol in Schwangerschaft und Stillzeit hat einen
erheblichen Einfluss auf die Gesundheit des ungeborenen bzw. neugeborenen Kindes
und negative Folgen für seine weitere Entwicklung. „Punktnüchternheit in
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/3378Schwangerschaft und Stillzeit“ ist daher ein wichtiges Ziel der 2012
verabschiedeten Nationalen Strategie zur Drogen- und Suchtpolitik. Schwangerschaften
sind gleichzeitig ein Zeitraum für Frauen und ihre Partner, ihren
Suchtmittelkonsum zu verändern. In dieser Zeit sind werdende Eltern für gesundheitsrelevante
Informationen und Beratungsangebote besonders aufgeschlossen. Dennoch fällt
es vielen Frauen schwer, in Schwangerschaft und Stillzeit auf Alkohol zu
verzichten. In den vorliegenden Studien werden übereinstimmend die
Trinkgewohnheiten der Frauen vor ihrer Schwangerschaft als Risikofaktor genannt.
Soziale Faktoren spielen ebenfalls eine Rolle. Aber anders als die Fragesteller in
der Vorbemerkung darstellen, steigt das Risiko des Alkholkonsums in der
Schwangerschaft auch mit höherem Alter und höherem sozioökonomischem
Status. Daher ist es wichtig, die Prävention zur Vermeidung des
Substanzkonsums in der Schwangerschaft und Stillzeit durch vielseitige
zielgruppenspezifische Initiativen unterschiedlicher Akteure weiter zu stärken und auszubauen.
Vor diesem Hintergrund haben das Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
und die Drogenbeauftragte der Bundesregierung seit der letzten
Legislaturperiode zahlreiche Initiativen zur Information, Stärkung der Prävention sowie
zur Verbesserung der Diagnostik von FAS durchgeführt.
Über die Prävention von FASD sowie die Diagnose von FAS, aber auch zu den
sozialrechtlichen Grundlagen für den Umgang mit den praktischen Problemen
der Versorgung von FASD betroffenen Kindern und Jugendlichen für Ämter,
Behörden und Träger der Freien Wohlfahrtspflege informiert die Homepage der
Drogenbeauftragten (
www.drogenbeauftragte.de/drogen-und-sucht/alkohol/
alkohol-und-schwangerschaft.html).
Weil im Gegensatz zu anderen Behinderungen das fetale Alkoholsyndrom bei
Vertreterinnen und Vertretern der Gesundheitsberufe und bei den zuständigen
Behörden zu wenig bekannt ist, haben die damalige Drogenbeauftragte,
Mechthild Dyckmans, und der damalige Behindertenbeauftragte, Hubert Hüppe,
im Mai 2012 gemeinsam Bundestagsabgeordnete, Ärzte, Juristen und
Therapeuten sowie betroffene Adoptiv- und Pflegeeltern zu einem Fachgespräch in
den Deutschen Bundestag eingeladen, um über eine bessere Teilhabe von
Kindern mit fetalem Alkoholsyndrom zu diskutieren (
www.drogenbeauftragte.de/
fileadmin/dateien-dba/Presse/Pressemitteilungen/Pressemitteilungen_2012/
Fachgespraech_FAS.pdf).
Zwischen März 2011 und Februar 2012 hat das BMG sieben Modellvorhaben
mit Haushaltsmitteln i. H. v. rund 261 000 Euro gefördert, die sich auf lokaler
und regionaler Ebene unterschiedlichen Ansätzen der Prävention von
Tabakund/oder Alkoholkonsum in Schwangerschaft und Stillzeit widmeten. Hierbei
sollten zum einen geeignete Zugangswege zu suchtmittelkonsumierenden
Schwangeren und Stillenden geschaffen werden. Zum anderen galt es, die
zielgruppenspezifischen Interventionsangebote durch verschiedene Formen der
sektorübergreifenden Zusammenarbeit – etwa der Schwangerenberatung mit der
Suchthilfe – zu organisieren. Aktuell werden im Rahmen einer zweiten
Förderphase drei der sieben Modellvorhaben für zwei weitere Jahre mit
Haushaltsmitteln i. H. v. rund 415 000 Euro unterstützt, um ihre Ansätze überregional zu
implementieren. Außerdem wird dieser Förderschwerpunkt evaluiert, um
wichtige Aussagen für mögliche künftige Präventionsansätze zu gewinnen. Hierfür
stellt das BMG Fördermittel i. H. v. rund 185 000 Euro zur Verfügung. Die
Ergebnisse der Projekte werden auf der diesjährigen Jahrestagung der
Drogenbeauftragten „NEIN zu Tabak und Alkohol in der Schwangerschaft“ am 12.
Dezember 2014 in Erlangen vorgestellt. Dabei soll auf neue Wege und
Möglichkeiten aufmerksam gemacht werden, wie die Fachkräfte der Gesundheits-, Sozial-
und Bildungsberufe die Beratung zu Tabak- und Alkoholkonsum in der
Schwangerschaft und Stillzeit noch erfolgreicher in ihren beruflichen Alltag integrieren
können.
Drucksache 18/3378 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDas in der Vorbemerkung der Fragesteller erwähnte internetbasierte
Beratungsprogramm IRIS – Individualisierte, risikoadaptierte internetbasierte
Interventionen zur Verringerung des Alkohol- und Tabakkonsums bei Schwangeren
– und IRIS II wurde bzw. wird vom BMG mit Haushaltsmitteln von insgesamt
rund 350 000 Euro gefördert.
Auf Initiative der Drogenbeauftragten der Bundesregierung und des BMG
wurde die bereits vom Fragesteller erwähnte evidenzbasierte S3-Leitlinie zur
Diagnostik des FAS bei Kindern und Jugendlichen entwickelt. Damit ist
Deutschland international Vorreiter. Die daraus entstandenen Materialien (Buch
sowie Kurzfassung für die Kitteltasche) wurden unter Fachkräften weit
verbreitet. Hierfür stellte das BMG Fördermittel i. H. v. rund 205 000 Euro zur
Verfügung.
Außerdem fördert das BMG zur Zeit ein Projekt mit Haushaltsmitteln i. H. v.
rund 60 000 Euro, in dem eine spezifische Sucht-Clearinggruppe konzipiert
werden soll. Damit sollen für Menschen mit Beeinträchtigungen durch FASD,
die zugleich einen riskanten bis abhängigen Suchtmittelkonsum aufweisen,
adäquate Hilfen entwickelt werden.
In den letzten Jahren hat das BMG auch verschiedene Fachtagungen zu der
Problematik gefördert: das internationale Symposium zu Fetalen
Alkoholspektrum-Störungen des Evangelischen Vereins Sonnenhof e. V. im Jahr 2009 sowie
die FASD-Fachtagungen von FASD Deutschland e. V. in den Jahren 2011 bis
2014. Im Oktober 2010 wurde zudem bei der Jahrestagung der damaligen
Drogenbeauftragten zum Thema „Alkohol – für Frauen (k)ein Problem?“ das
Thema Prävention von FASD ebenfalls aus nationaler und internationaler
Perspektive beleuchtet.
Mit all diesen Maßnahmen konnte nicht nur die Aufmerksamkeit der
Bevölkerung für die Schäden durch Alkohol gesteigert werden, sondern es wurden auch
Beratungsangebote für Schwangere geschaffen bzw. ausgebaut sowie
professionell im Versorgungswesen Tätige sensibilisiert und qualifiziert.
1. Welche Zahlen sind der Bundesregierung über Alkoholkonsum während
der Schwangerschaft bekannt?
Wie bewertet die Bundesregierung diese Zahlen im internationalen
Vergleich und in Relation zu anderen Gruppen mit riskantem Alkoholkonsum,
z. B. Jugendliche, Ältere, bestimmte Berufsgruppen?
Daten zur Schwangerschaft und zum Alkoholkonsum wurden am Robert Koch-
Institut (RKI) in drei Surveys mit erhoben: in der Studie zur Gesundheit von
Kindern und Jugendlichen in Deutschland (KiGGS), der Studie zur Gesundheit
Erwachsener in Deutschland (DEGS1) und in der Studie Gesundheit in
Deutschland aktuell (GEDA). In KiGGS wurde im Elternfragebogen gefragt, ob die
Mütter zum Zeitpunkt der Schwangerschaft Alkohol konsumiert haben. In
DEGS1 und in GEDA wurde zur Erfassung des Alkoholkonsums der aus drei
Fragen bestehende Alcohol Use Disorder Identification Test-Consumption
(AUDIT-C) eingesetzt (Bush et al. 1998).
Aus den Angaben in der KiGGS-Basiserhebung wurde die „pränatale
Alkoholexposition“ (PAE) für die Geburtsjahrgänge der Kinder 1985 bis 2005 extrahiert.
Aufgrund der Angaben der Eltern hat die PAE 13,5 Prozent betragen. Über die
20 Jahre hinweg ließ sich kein Rückgang der Prävalenz verzeichnen. Nach
Sozialschichten unterteilt war die Exposition in der höchsten Sozialschicht am
häufigsten. Verglichen mit abstinenten Schwangeren rauchten die
Alkoholkonsumentinnen häufiger während der Schwangerschaft und hatten seltener einen
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/3378Migrationshintergrund (Pfinder, Feldmann und Liebig, 2013). In den späteren
KiGGS-Erhebungen wurde keine Frage zu Alkoholkonsum in der
Schwangerschaft gestellt.
Die Daten aus GEDA der Jahre 2009, 2010 und 2012 sind in diesem
Zusammenhang die aktuellsten. Für die Beantwortung dieser Kleinen Anfrage wurden die
drei Erhebungswellen zusammengefasst und zum Bevölkerungsstand vom
31. Dezember 2011 gewichtet ausgewertet. Eine Trendanalyse zwischen den
Jahren 2009 bis 2012 ist bei der gegebenen Fallzahl Schwangerer nicht
aussagekräftig. Von den Frauen im Alter von 18 bis 50 Jahren waren 374 zum
Zeitpunkt der Befragungen schwanger. Von den Schwangeren tranken 72,4 Prozent
(95 Prozent Konfidenzintervall: 66,7 bis 77,5 Prozent) keinen Alkohol,
19,8 Prozent (15,6 bis 24,7 Prozent) hatten einen „moderaten Alkoholkonsum“
und 7,8 Prozent (4,7 bis 12,6 Prozent) einen riskanten Alkoholkonsum. Zum
Vergleich: bei den Frauen dieser Altersgruppe, die nicht schwanger waren,
tranken 20,0 Prozent (19,2 bis 20,7 Prozent) keinen Alkohol, 55,8 Prozent (55,0
bis 56,7 Prozent) hatten einen moderaten und 24,2 Prozent (23,5 bis 24,9
Prozent) einen riskanten Alkoholkonsum.
Eine zusätzliche Analyse zum sogenannten Rauschtrinken (mindestens sechs
oder mehr alkoholische Getränke bei einer Trinkgelegenheit) bei den
schwangeren Frauen ergab, dass 84,0 Prozent (78,6 bis 88,2 Prozent) nie, 12,1 Prozent
(8,4 bis 17,0 Prozent) seltener als 1 Mal im Monat, 3,8 Prozent (1,9 bis 7,4
Prozent) jeden Monat und 0,1 Prozent (0,0 bis 1,0 Prozent) mindestens jede Woche
ein solches Rauschtrinken praktizierten. In der Gruppe der nicht schwangeren
Frauen in der Altersgruppe haben 49,7 Prozent (48,8 bis 50,6 Prozent) nie,
37,7 Prozent (36,9 bis 38,6 Prozent) seltener als einmal im Monat, 10,9 Prozent
(10,4 bis 11,5 Prozent) monatlich und 1,7 Prozent (1,5 bis 1,9 Prozent) ein
mindestens wöchentliches Rauschtrinken berichtetet.
Im Untersuchungssurvey DEGS1, der in den Jahren 2008 bis 2011 durchgeführt
wurde, haben 2 856 Frauen die Frage zur Schwangerschaft im ärztlichen
Interview beantwortet. Hiervon waren 31 Frauen zum Zeitpunkt der Untersuchung
schwanger. Die Fallzahlen in DEGS1 sind damit insgesamt zu gering, um die
Zahlen weitergehend auszuwerten und interpretieren zu können.
Ein fundierter internationaler Vergleich und ein Vergleich mit anderen Gruppen
mit riskantem Alkoholkonsum, z. B. Jugendliche, Ältere und bestimmte
Berufsgruppen war in der Kürze der Zeit nicht möglich.
2. Wie hoch ist der Anteil alkoholabhängiger, also chronisch kranker Frauen,
in der Gruppe der während der Schwangerschaft Alkohol konsumierenden
Frauen?
Darüber liegen der Bundesregierung keine verlässlichen Daten vor. Eine
Diagnostik zur Feststellung von Alkoholabhängigkeit ist in dem Zusatzmodul des
DEGS „Psychische Gesundheit“ (DEGS1-MH) durchgeführt worden. Bei
1,6 Prozent (N=41) der untersuchten Frauen ist eine Alkoholabhängigkeit
festgestellt worden. Wegen der geringen Fallzahl ist eine Analyse hinsichtlich des
Bestehens einer Schwangerschaft nicht sinnvoll.
3. Wie bewertet die Bundesregierung die Aussagefähigkeit der Daten für die
Beantwortung der Fragen 1 und 2 für Deutschland (Aktualität, Validität
etc.), und welche Rückschlüsse zieht sie daraus?
Die Daten zum Alkoholkonsum bei bestehender Schwangerschaft in GEDA
sind aktuell. Der AUDIT-C ist ein international validiertes Instrument zur
Erfassung von Alkoholkonsum in den Ausprägungen „abstinent“, „moderater
Drucksache 18/3378 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeKonsum“ und „riskanter Alkoholkonsum“. Hierzu ist anzumerken, dass in der
Zeit der Schwangerschaft auch der „moderate Alkoholkonsum“ als riskant für
die Gesundheit des heranwachsenden Kindes anzusehen ist. Die Daten zeigen,
dass zwar die Mehrheit der Frauen darauf verzichtet, ihr Kind diesem Risiko
auszusetzen, andererseits ist davon auszugehen, dass bei den 19,8 Prozent (15,6
bis 24,7 Prozent) der Frauen mit „moderatem Alkoholkonsum“, aber
insbesondere bei den 7,8 Prozent (4,7 bis 12,6 Prozent) mit riskantem Alkoholkonsum
ein gesundheitliches Risiko für die pränatale Entwicklung besteht. Verstärkt
wird dieses Risiko vermutlich dadurch, dass Frauen mit riskantem
Alkoholkonsum häufiger rauchen. Hierdurch besteht ein zusätzliches, durch
Wechselwirkungen kumulativ erhöhtes Risiko für die Gesundheit.
Die Daten sind dennoch mit Vorsicht zu bewerten. Einschränkend ist
insbesondere, dass die Fragen des AUDIT-C ohne einen Zeitbezug gestellt werden. Es
wird nach dem „üblichen“ Konsum gefragt. Es ist zu vermuten, dass zumindest
ein Teil der Frauen, die gemäß AUDIT-C moderat Alkohol konsumieren,
durchaus auf Alkohol in der Schwangerschaft verzichtet haben könnte. Andererseits
gibt es aber auch Alkohol konsumierende Frauen, die im AUDIT-C den Konsum
negieren. Fachkreise gehen davon aus, dass in alkoholspezifischen Fragebögen
öfter im Sinne „sozialer Erwünschtheit“ geantwortet wird. Dieses ist
insbesondere bei bestehender Schwangerschaft durchaus zu erwarten.
Aufgrund einer nicht präzisen Überlappung der Zeiträume von Schwangerschaft
und dem Zeitfenster von AUDIT-C lassen sich insgesamt keine belastbaren
Prävalenzen für die Schwangeren bestimmen und die auf den GEDA-Daten
ermittelten Häufigkeiten sind als grobe Schätzung zu werten. Dennoch machen die
Zahlen deutlich, warum die Drogenbeauftragte und das BMG seit einigen Jahren
der Prävention von Schäden durch Alkoholkonsum in der Schwangerschaft eine
hohe Bedeutung beimisst (siehe Vorbemerkung der Bundesregierung sowie
Antworten zu den Fragen 15 und 16 ff.).
4. Welche physischen, psychischen, geistigen und sozialen
Beeinträchtigungen durch FAS sind der Bundesregierung bekannt?
Der Bundesregierung ist bekannt, dass die Beeinträchtigungen durch FAS
vielfältig sind. Die in der Vorbemerkung bereits zitierte AWMF-Leitlinie zur
Diagnostik von FAS beschreibt die Schädigungen kurz gefasst wie folgt:
„Intrauterine Alkoholexposition kann Auffälligkeiten des Wachstums, cranio-faciale,
cardiale, renale, ossäre und okuläre Malformationen, Störungen der
Entwicklung, der Kognition und des Verhaltens sowie Einschränkungen in
Teilleistungen und somit globale Einschränkungen im Alltag bewirken.“
5. Welche physischen, psychischen, geistigen und sozialen
Beeinträchtigungen durch FAE sind der Bundesregierung bekannt?
Seit einigen Jahren werden unter Experten die Schädigungen durch Alkohol in
der Schwangerschaft, bei denen kein Vollbild FAS vorliegt, als Fetale
Alkoholspektrumstörungen (FASD) bezeichnet. Eine Unterscheidung zwischen FAE
und anderen alkoholbedingten Schäden ist nicht mehr geläufig. Es ist davon
auszugehen, dass die Einschränkungen von FASD ebenso vielfältig sind, wie in der
Antwort zu Frage 4 benannt.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/33786. Wie beurteilt die Bundesregierung die vorliegenden Daten unter dem
Gesichtspunkt der UN-Behindertenrechtskonvention, insbesondere Artikel 25
(Gesundheit) und Artikel 26 (Habilitation und Rehabilitation), die sowohl
für Menschen mit chronischen Erkrankungen als auch mit Behinderungen
gilt?
Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ist seit dem 26. März 2006
geltendes Recht in Deutschland im Range eines einfachen Bundesgesetzes.
Damit fallen alle Menschen mit Behinderungen in Deutschland in den
Schutzbereich der UN-BRK. Die Anwendbarkeit der UN-BRK im Einzelfall ist mit
Hilfe völkerrechtlicher Auslegungsmethoden bei der Anwendung bzw.
Auslegung deutschen Rechts zu ermitteln.
FAS geschädigte und mit einer Behinderung geborene Kinder fallen eindeutig in
den Schutzbereich der UN-BRK. Allerdings ist hier nach den verschiedenen
Wirkdimensionen der Rechte aus der Konvention zu differenzieren. Die von den
Fragestellern in Bezug genommenen Artikel 25 UN-BRK, der das Recht von
Menschen mit Behinderungen auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit
ohne Diskriminierung durch den geschlechtsspezifischen Zugang zu
Gesundheitsdienstleistungen regelt, und Artikel 26 UN-BRK, wonach die
Vertragsstaaten umfassende Habilitations- und Rehabilitationsdienste und -programme
für Menschen mit Behinderungen bereitstellen sollen, fallen in den Bereich der
Leistungsverpflichtungen bzw. wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte.
Für diese Rechte gilt gemäß Artikel 4 Absatz 2 UN-BRK der
Progressionsvorbehalt, d. h. diese Rechte sind erst nach und nach im Rahmen des jeweiligen
finanziellen Spielraums der Vertragsstaaten umzusetzen. Hinsichtlich der für
die Umsetzung zu ergreifenden Maßnahmen kommt den Vertragsstaaten ein
Gestaltungsspielraum zu. Die Beurteilung der Anwendbarkeit der Vorgaben der
UN-BRK obliegt hier also der Bewertung im Einzelfall.
7. Welche Mengen Alkohol können nach Kenntnis der Bundesregierung
während der Schwangerschaft als unbedenklich gelten (bitte aufgliedern nach
Schwangerschaftsphasen)?
Es lässt sich keine valide Feststellung dazu treffen, dass bestimmte Mengen
Alkohol während der Schwangerschaft oder in bestimmten
Schwangerschaftsphasen als unbedenklich gelten können.
Zwar gibt es Studien, die Hinweise darauf geben, dass eine geringe Menge
Alkohol während der Schwangerschaft als unbedenklich gelten könnte. Keine
dieser Untersuchungen macht aber eine sichere Aussage darüber, unter welchem
Grenzwert alkoholbedingte Schädigungen des Ungeborenen ausgeschlossen
werden können. Andere Studien weisen auf gesundheitliche Risiken durch
Alkohol bereits aufgrund von geringen Mengen hin. So zeigen z. B.
Studienergebnisse Beeinträchtigungen der sprachlichen Fähigkeiten bei 2- bis 3-Jährigen
bereits bei sehr geringer Alkoholexposition während der Schwangerschaft.
Ergänzend kommt hinzu, dass der Grad der fötalen Schädigung sehr stark vom
individuellen Trinkmuster der Mutter (Häufigkeit und Höhe des Konsums bei
einzelnen Trinkanlässen) abhängt.
Diese individuellen Parameter finden bei der Nennung von Grenzwerten, die
sich auf Durchschnittswerte beziehen, keine angemessene Berücksichtigung. In
der Konsequenz sollte auf Alkohol während der Schwangerschaft, unabhängig
von der jeweiligen Schwangerschaftsphase, gänzlich verzichtet werden.
Drucksache 18/3378 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 8. Ab welcher Menge Alkohol während der Schwangerschaft kann nach
Kenntnis der Bundesregierung ein FAS verursacht werden?
Es gibt keine eindeutig festlegbare Grenze, ab der die Verursachung von FAS
angenommen werden muss. Zur Vermeidung von FAS und FASD ist der komplette
Alkoholverzicht während der gesamten Schwangerschaft das Ziel. Zudem wird
auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.
9. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Zahl der nichtdiagnostizierten
FAS?
10. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland die
Prävalenz von FAE, und welche Unsicherheiten sieht die Bundesregierung
bei der Angabe?
11. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Zahl der nichtdiagnostizierten
FAE?
12. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über internationale
Prävalenzzahlen von FAS bzw. FAE?
13. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland die
Prävalenz von FAS, und welche Unsicherheiten sieht die Bundesregierung bei
der Angabe?
Die Fragen 9 bis13 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Zudem wird auf den Hinweis zur FAE in der Antwort zu Frage 5 verwiesen.
Da keine einfachen Diagnostikinstrumente zur Verfügung stehen, ist die
Erhebung von Prävalenzen zu FAS und FASD mit erheblichen methodischen und
ethischen Schwierigkeiten behaftet. Verlässliche Zahlen aus Deutschland zur
Prävalenz von FAS oder FASD liegen nicht vor. Studien zur Prävalenzschätzung
für FAS in Europa bewegen sich zwischen 0,2 und 8,2 pro 1 000 Geburten.
Studien aus den USA kommen zu einer Schätzung zwischen 0,2 bis 4,5 pro
1 000 Geburten. Basierend auf diesen Analysen ist laut Schätzungen von
Experten von mindestens 2 000 Kindern mit FAS pro Jahr in Deutschland ausgehen.
Wie bereits in der Vorbemerkung der Fragesteller zitiert, gehen Experten davon
aus, dass das Vollbild FAS nur bei 10 Prozent der Kinder mit pränatalen
Alkohol-Folgeschäden auftrifft. Damit liegen die Prävalenzzahlen für Kinder mit
FASD deutlich höher (AWMF-Leitlinie FAS Diagnostik). Die Bundesregierung
ist sich bewusst, dass es sich bei all diesen Angaben nur um Schätzungen
handelt, die von ausländischen Studien auf Deutschland übertragen wurden. Es ist
sowohl für FAS als auch für FASD von einer deutlichen Unterdiagnostik
auszugehen (AWMF-Leitlinie FAS Diagnostik).
14. Welche Rolle spielt nach Kenntnis der Bundesregierung der
Alkoholkonsum der Väter oder Lebenspartnerinnen, Familien auf die Entstehung
einer FASD?
Studien zeigen, dass ein hoher Alkoholkonsum des Vaters ein Risikofaktor für
die Entwicklung von FAS darstellt. Ob dies durch den höheren Alkoholkonsum
der Mutter bei Alkoholkonsum des Vaters oder durch Veränderung des
paternalen Genoms vermittelt wird, ist nicht geklärt (Landgraf, Hilgendorff, Heinen
2014. Mütterlicher Alkholkonsum in der Schwangerschaft und Fetales
Alkoholsyndrom. Risikofaktoren und ihre Bedeutung in der Prävention und frühen
Diagnose. Monatszeitschrift Kinderheilkunde 162: 903–910).
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/337815. Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung FASD bei?
Die Nationale Strategie zur Drogen- und Suchtpolitik von 2012 weist darauf
hin, dass ein missbräuchlicher oder riskanter Alkoholkonsum zu erheblichen
gesundheitlichen Risiken und Schäden sowohl für Konsumierende wie für
Dritte führt. Das Ziel „Punktnüchternheit in Schwangerschaft und Stillzeit“
zählt deshalb zu einem der fünf Ziele im Bereich Alkoholkonsum der
erwachsenen Bevölkerung. Die Bundesregierung misst FAS und FASD folglich einen
hohen Stellenwert bei. Zahlreiche der in der Strategie vorgesehenen
Maßnahmen wurden umgesetzt. Darüber hinaus hat die Bundesregierung weitere
Initiativen gestartet (siehe Vorbemerkung der Bundesregierung). Die Prävention
von FASD ist eine andauernde gesellschaftliche Querschnittsaufgabe von Bund,
Ländern, Kommunen und der Selbstverwaltung sowie weiterer
gesellschaftlicher Interessengruppen wie beispielsweise Arbeitgeber, Gewerkschaften,
Verbände und Einrichtungen der Suchtprävention. In diesem Zusammenhang
sind die Aktivitäten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, das
Engagement der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen sowie von FASD
Deutschland besonders hervorzuheben. Zudem wird auf die Antwort zu
Frage 16 verwiesen.
16. Was unternimmt die Bundesregierung, um in der Gesellschaft für die
Rolle des sozialen Umfelds, insbesondere des Lebenspartners bzw. der
Lebenspartnerin der Schwangeren für die Entstehung von FASD zu
sensibilisieren?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Das Thema FASD wird zudem von der Bundeszentrale für gesundheitliche
Aufklärung (BZgA) über unterschiedliche Kommunikationswege vermittelt, um
den unterschiedlichen Lese- und Informationsgewohnheiten der Zielgruppe
gerecht zu werden. Bei allen Kommunikationsmedien, mit denen sich die BZgA
an Schwangere wendet, werden auch die Partner bzw. das soziale Umfeld der
Schwangeren angesprochen. In den Materialien der BZgA, die sich direkt an
werdende Väter richten, wird die Bedeutung des Alkoholverzichts betont, so
z. B. in den Inhalten speziell für Väter auf
www.familienplanung.de und in der
Broschüre „Väter auf die Geburt vorbereiten“, die sich an Fachkräfte in der
Geburtsvorbereitung richtet.
Der Flyer „Informationen zum Thema Alkohol für Schwangere und ihre
Partner“ spricht ebenfalls die Partner direkt an. Die Broschüre „Andere Umstände –
neue Verantwortung“ bietet ausführliche Informationen zu den Risiken von
Alkohol in der Schwangerschaft und dessen Folgen. Ferner findet sich hier ein
Selbsttest zur Bewertung des eigenen Alkoholkonsums speziell für Schwangere
und Angebote zur Verhaltensänderung. In dieser Broschüre wendet sich ein
separates Kapitel an die (werdenden) Väter („auch auf die zukünftigen Väter
kommt es an“). Hier werden neben Interviews mit Vätern auch Anregungen
gegeben, wie die Partnerin beim Alkoholverzicht unterstützt werden kann. Der
Selbsttest für Väter regt zur Reflexion und Reduzierung des eigenen
Alkoholkonsums an. Im Internet, das einen niedrigschwelligen Informationszugang
ermöglicht, stehen Informationen speziell für (werdende) Väter zur Verfügung
(
www.kenn-dein-limit.de/alkohol/schwangerschaft-und-stillzeit/infos-
fuerwerdende-vaeter/). Das Rezeptheft „Alkoholfreie Drinks nicht nur für
Schwangere“ stellt alkoholfreie Cocktails vor, die für die ganze Familie und den
Freundeskreis geeignet sind.
Drucksache 18/3378 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode17. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über soziale Determinanten
und FASD?
Zu unterscheiden sind Risikofaktoren für mütterlichen Alkoholkonsum und
Risikofaktoren zur Entstehung von FAS bzw. FASD, wenn Alkohol getrunken
wird. Studien zeigen, dass ältere Frauen, Frauen mit höherem sozialem Status,
Frauen ohne Migrationshintergrund, alleinstehende Frauen und Frauen, die
bereits vor der Schwangerschaft regelmäßig Alkohol getrunken, geraucht oder
illegale Drogen genommen haben, häufiger in der Schwangerschaft Alkohol
trinken.
Das Risiko, bei Alkoholkonsum in der Schwangerschaft ein Kind mit FAS zu
gebären, ist abhängig von der Konsummenge, der Zeitspanne des Konsums, der
Regelmäßigkeit sowie von zahlreichen weiteren Faktoren wie z. B. Alter der
Mutter, Nikotin-, Kaffee- oder Drogenkonsum, geringer sozialer Status,
Unteroder Fehlernährung sowie der Alkoholkonsum des Vaters.
18. Welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung aus diesen Kenntnissen
über soziale Determinanten auf ihre Präventionspolitik allgemein und in
Bezug auf FASD im Speziellen?
Ziel der Präventionspolitik ist es, alle schwangeren Frauen und ihre Partner für
die Schäden beim Konsum von Alkohol in der Schwangerschaft zu
sensibilisieren und zum Verzicht zu motivieren. Über die unterschiedlichen
Kommunikationswege spricht die BZgA verschiedene Zielgruppen zum Themenfeld
Schwangerschaft an. Der Verzicht auf Alkoholkonsum ist als Querschnittsthema
eingebettet (siehe Antwort zu Frage 16). Studien zeigen, dass besonders Frauen
aus der höheren sozialen Statusgruppe vermehrt Alkohol während der
Schwangerschaft konsumieren. Daher müssen die Art der Informationsvermittlung und
die Bildersprache der Medien auch Schwangere aus höheren sozialen
Statusgruppen in ihrer Lebenswelt ansprechen (siehe hierzu Rezeptheft „Alkoholfreie
Drinks nicht nur für Schwangere“).
Bei Frauen mit problematischem Alkoholkonsum besteht die Sorge, dass sie
eher als Männer dazu tendieren, ihren Alkoholkonsum zu verheimlichen. Dies
führt dazu, dass Fragen nach dem Alkoholkonsum in der Schwangerenberatung
von diesen Frauen eher ausweichend beantwortet werden. Daher stellt die BZgA
Informationsmaterialien für in der Schwangerenvorsorge Tätige zur Verfügung.
Damit werden sowohl Gynäkologen und Gynäkologinnen als auch Hebammen
unterstützt, das Thema Alkohol und Schwangerschaft bei allen Schwangeren
und ihren Partnern anzusprechen und für die Bedeutung eines Alkoholverzichts
während der Schwangerschaft zu sensibilisieren. Für die Begleitung (riskant)
alkoholkonsumierender Frauen bieten die Materialien anhand etablierter
Beratungs- und Veränderungsmodelle Handlungshilfen, um diese Frauen aus Anlass
der Schwangerschaft auf ihrem Weg zum Alkoholverzicht zu unterstützen.
Darüber hinaus wurden in den Modellprojekten des BMG gezielt
Präventionsstrategien für schwangere Frauen in Risikosituationen entwickelt (siehe
Vorbemerkung der Bundesregierung).
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/337819. Sind seitens der Bundesregierung Programme in Planung, die sich ähnlich
dem in der Vorbemerkung der Fragesteller erwähnten
Beratungsprogramm „IRIS II“ um die besonderen Beratungs- und Hilfebedarfe von
Schwangeren und deren Partnerinnen und Partnern mit Suchtproblemen
widmen?
Entscheidend ist es, Frauen und ihre Partner mit Alkoholkonsum in der
Schwangerschaft frühzeitig zu erreichen, um sie in vorhandene Beratungsangebote
vermitteln zu können. Aus diesem Grund hat das BMG die Modellprojekte zur
selektiven Prävention von Alkohol- und Tabakkonsum in der Schwangerschaft
gefördert (siehe Vorbemerkung der Bundesregierung). Das Modellprojekt des
Sozialdienstes katholischer Frauen (SKF e. V.) in Köln widmete sich z. B. der
besseren Vernetzung zwischen Schwangerenberatung und Suchthilfe. Die
Erhebung und Beratung zu Suchtmittelkonsum wurde im Rahmen des Projektes
systematisch in die Schwangerenberatung integriert. Das Projekt wurde in der
Implementierungsphase auf die Standorte Trier, Paderborn, Heiligenstadt,
Erfurt, Wuppertal/Solingen und Berlin ausgeweitet. Auf die Antworten zu den
Fragen 20 und 21 wird zudem verwiesen.
20. Ist eine Fortsetzung der Förderung des Beratungsprogramm „IRIS II“
durch das Bundesministerium für Gesundheit über den bisher
angegebenen Förderzeitraum (April 2015) vorgesehen?
Wenn ja, bis wann, und wenn nein, bitte begründen?
21. Ist eine Ausweitung auf andere Städte bzw. Kommunen bzw. Länder des
Beratungsprogramms „IRIS II“ vorgesehen?
Wenn ja, bitte einzeln benennen, und wenn nein, bitte begründen?
Die Fragen 20 und 21 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
In dem Projekt „IRIS II“ wird untersucht, inwieweit ein vollautomatisiertes
Beratungsprogramm vergleichbare Effekte wie die bereits unter „IRIS“ getestete
professionelle Unterstützung bringt. Dies kann ein entscheidender Kostenfaktor
für die Fortführung und Nutzung des Programms über die Modellphase hinaus
darstellen. Daher sind die Ergebnisse abzuwarten, bevor über die Fortführung
oder Ausweitung des Programms zu entscheiden ist. Zu beachten ist zudem, dass
IRIS als internetgestütztes Beratungsangebot bereits jetzt nicht auf eine Stadt,
eine Kommune oder ein Land begrenzt ist.
22. Plant die Bundesregierung, die Kenntnisse über FASD-Prävalenz und
FASD-Inzidenz und Konsummuster von Schwangeren zu verbessern?
Falls ja, wann und wie?
Derzeit plant die Bundesregierung keine diesbezügliche Studie.
23. Welche Forschungsvorhaben plant und unterstützt die Bundesregierung
zur Verbesserung der Datenlage und zur Einschätzung von
Entwicklungstrends bei FASD?
Die Bundesregierung prüft derzeit, inwieweit die Förderung eines
Expertenkonsens zur Diagnostik von FASD die Leitlinie zur Diagnostik von FAS sinnvoll
ergänzen könnte. Zudem fördert die Bundesregierung die Entwicklung eines
Beratungsansatzes für (junge) Erwachsene mit FAS und FASD zur Prävention von
und Beratung bei Alkholmissbrauch (siehe Vorbemerkung der
Bundesregierung).
Drucksache 18/3378 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode24. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Information über
die entsprechenden Krankheitsbilder bei professionellen Helferinnen und
Helfern und damit auch die Verfahren zur Diagnostizierung zu
verbessern?
Seit Vorliegen der S3-Leitlinie zur Diagnostik von FAS hat sich das Wissen zum
Krankheitsbild FAS und FASD im Gesundheitswesen und im Bereich der
Jugendhilfe deutlich verbessert. Dazu haben zahlreiche Veröffentlichungen,
Vorträge auf Kongressen sowie das Versenden des Buches zur Leitlinie an
entsprechende Stellen beigetragen. Auch die Modellprojekte des BMG zur Prävention
des Substanzkonsums in der Schwangerschaft (siehe Vorbemerkung der
Bundesregierung) haben zur Sensibilisierung und Schulung von professionell mit
der Thematik Konfrontierten beigetragen (siehe auch Antwort zu Frage 19). Die
Jahrestagung der Drogenbeauftragten der Bundesregierung wird zusätzlich zur
Verbreitung von Interventions- und Beratungskonzepten zur Prävention von
Suchtmittelkonsum in der Schwangerschaft beitragen (siehe Vorbemerkung der
Bundesregierung). Zur Jahrestagung wird auch die Kurzfassung der Leitlinie zur
Diagnostik von FAS neu aufgelegt und verteilt.
25. Plant die Bundesregierung, wie in Frankreich, verpflichtende
Piktogramme oder andere Warnhinweise für Alkoholflaschen und bzw. oder
deren Sekundärverpackungen vorzuschreiben?
Falls nein, warum nicht?
Falls ja, wann?
Die bisherige Lebensmittelkennzeichnungs-Verordnung (LMKV), mit der die
Etikettierungsrichtlinie 2000/13/EG umgesetzt wurde, enthält genauso wie die
ab dem 13. Dezember 2014 geltende Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 keine
Pflicht zu Warnhinweisen auf alkoholischen Getränken. Es wird lediglich die
Angabe des Alkoholgehalts bei Getränken mit einem Alkoholgehalt von mehr
als 1,2 Volumenprozent verlangt.
Die Bundesregierung steht der Einführung einer Warnpflicht gegenüber
Schwangeren auf alkoholischen Getränken zurückhaltend gegenüber, da sie den
Ansatz der Prävention durch gezielte Aufklärungs- und Informationskampagnen
über die Gefahren des Alkoholkonsums in der Schwangerschaft und Stillzeit für
wirkungsvoller hält.
26. Welche verhältnispräventiven Maßnahmen zur Bekämpfung (außerhalb
von Aufklärungskampagnen etc.) sind der Bundesregierung bekannt?
Verhältnispräventive Maßnahmen zur selektiven Vermeidung von FAS oder
FASD sind der Bundesregierung nicht bekannt. Auch die internationalen
Initiativen fokussieren vor allem auf verhaltenspräventive Ansätze (z. B.
schulische Prävention) und Kurzintervention und Beratung von Frauen mit
Alkoholkonsum oder mit einem Risiko zum Konsum in der Schwangerschaft. Auch das
vom Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information
(DIMDI) 2013 veröffentliche Health Technology Assessment (HTA) zu
„Prävention des fetalen Alkoholsyndroms“ fokussiert auf Studien zur
Verhaltensprävention.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/337827. Wie bewertet die Bundesregierung die Wirksamkeit der verschiedenen
Maßnahmen aus Public-Health-Sicht (morbiditätsorientierte
Zielparameter)?
Welche Informationen hat die Bundesregierung bezüglich sozialer
Einflussfaktoren für Alkoholkonsum während der Schwangerschaft, und
welche Rückschlüsse zieht sie daraus?
Die Wirksamkeit von Präventionsmaßnahmen zur Vermeidung von FAS wurde
mittels des vom DIMDI 2013 veröffentlichten HTA „Prävention des Fetalen
Alkoholsyndroms“ systematisch untersucht. Die vorliegende Evidenz bewerten
die Autoren als sehr begrenzt. Sie basiert allein auf Studien aus den USA.
Zusammenfassend kommen die Autoren zum Schluss, dass Kurzinterventionen,
insbesondere aber bereits ein systematisches Erfassen des Alkoholkonsums, zu
einer Reduktion des Alkoholkonsums bzw. zu einer Erhöhung der Abstinenz bei
Schwangeren führen. Daran orientiert sich die Bundesregierung. Im Mutterpass
wird explizit auf die Frage nach Konsum von Alkohol, Tabak und Drogen
hingewiesen. Zudem wird auf die Antwort zu Frage 19 verwiesen.
Hinsichtlich der Frage der sozialen Einflussfaktoren für Alkoholkonsum in der
Schwangerschaft wird auf die Antworten zu den Fragen 17 und 18 verwiesen.
28. Wie schätzt die Bundesregierung den Wissensstand in der Bevölkerung
über die Auswirkungen von (auch geringem) Alkoholkonsum während
der Schwangerschaft ein?
Die Fachstelle für Suchtprävention Berlin hat zum Tag des alkoholgeschädigten
Kindes am 9. September 2014 eine repräsentative Studie beauftragt. Von TNS
Infratest wurden über 1 000 Personen über 14 Jahren befragt (s.
www.berlin-
suchtpraevention.de/Studien-c1-l1-k23.html). Gemäß der Studie sind 85
Prozent der Bevölkerung der Auffassung, dass Alkohol während der
Schwangerschaft generell problematisch ist. In der Altersgruppe der 14 bis 29-Jährigen sind
es 94 Prozent, bei den über 60-Jährigen 80 Prozent. Unterschieden nach
Berufsgruppen zeigt sich, dass nur 65 Prozent der Freien Berufe und Selbstständigen
Alkohol als generell problematisch einschätzen und 35 Prozent der Meinung
sind, dass ab und zu ein Glas Sekt nicht schaden kann. Auf die Frage „Wie kann
sich Alkoholkonsum in der Schwangerschaft schlimmstenfalls auf das werdende
Kind auswirken?“ geben nur 56 Prozent an, dass es zu lebenslangen schweren
Behinderungen führen kann.
29. Welche Regelungen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bezüglich
der Zulassung von alkoholhaltigen Arzneimitteln zur Anwendung von
Schwangeren?
Die Kennzeichnung von Alkohol als Hilfsstoff in Arzneimitteln ist in
Deutschland durch die „Besonderheitenliste des BfArM“ festgelegt. Diese Liste kann
auf den Internetseiten des Bundesinstituts für Arzneimittel und
Medizinprodukte unter nachfolgendem link eingesehen werden:
www.bfarm.de/
SharedDocs/Downloads/DE/Arzneimittel/Zulassung/BSHL_Version1_10_
14032013.html. Die Angaben der nationalen Besonderheitenliste basieren auf
der EU-Guideline „Excipients in the label and package leaflet of medicinal
products for human use“ in der auf EU-Ebene entsprechende Angaben
beschlossen worden sind.
Alkohol als Hilfsstoff in Arzneimitteln muss ab einer bestimmten Menge auf der
Umhüllung bzw. dem Behältnis unter Angabe des entsprechenden
Alkoholgehalts gekennzeichnet sein. Was die Anwendung von alkoholhaltigen
Arzneimitteln von Schwangeren angeht, so ist je nach Alkoholgehalt eine zweifach ab-
Drucksache 18/3378 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodegestufte Warnung für Schwangere in der Fachinformation für den Arzt bzw. in
der Packungsbeilage für den Patienten bzw. die Patientin auszusprechen (vgl.
S. 22 bis 26 der Besonderheitenliste). Wenn beispielsweise bei einer maximalen
Einzelgabe entsprechend der Dosierungsanleitung ein Alkoholgehalt von 3 g
bei oraler Einnahme überschritten wird, muss folgender Warnhinweis für
Schwangere aufgenommen werden: „Dieses Arzneimittel darf nicht bei
Schwangeren angewendet werden.“
30. Welche Regelungen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bezüglich
der Zulassung von Alkohol als Konservierungsstoff in Lebensmitteln?
Konservierungsstoffe sind gemäß Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008
des Europäischen Parlaments und des Rates über Lebensmittelzusatzstoffe eine
der Klassen von Lebensmittelzusatzstoffen. Alkohol ist jedoch kein
Lebensmittelzusatzstoff im Sinne der Begriffsbestimmung gemäß Artikel 3 Absatz 2
Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 und unterliegt somit nicht den
Rechtsvorschriften über Lebensmittelzusatzstoffe.
31. Wie beurteilt die Bundesregierung die Aufklärung und Information sowie
die deutliche Kennzeichnung solcher Konservierungs- und Zusatzstoffe,
insbesondere für besonders gefährdete schwangere Verbraucherinnen in
diesem Sachverhalt, und welche Möglichkeiten der Verdeutlichung einer
Gefährdung sieht die Bundesregierung?
Die Frage ist aufgrund der Ausführungen zu Frage 30 nicht einschlägig.
32. Wie hoch darf der Alkoholgehalt in Lebensmitteln ohne
Deklarationspflicht sein?
In Getränken mit einem Alkoholgehalt von bis zu 1,2 Volumenprozent gibt es
keine Pflicht, den Alkoholgehalt prozentual anzugeben. Getränke mit einem
Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent müssen den vorhandenen
Alkoholgehalt durch eine Ziffer mit nicht mehr als einer Dezimalstelle angeben.
Ihr ist das Symbol „% vol“ anzufügen.
Bei vorverpackten Lebensmitteln ist jede Zutat anzugeben, die zur Herstellung
des Lebensmittels verwendet wurde. Dies betrifft auch verwendeten Alkohol
oder alkoholische Getränke. Je nach Aufmachung des Lebensmittels ist eine
Mengenkennzeichnung der Zutaten notwendig. Ab dem 13. Dezember 2014 ist
die Rechtsgrundlage für das Zutatenverzeichnis Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe b)
der Verordnung (EU) 1169/2011. Die Pflicht zur Mengenkennzeichnung der
Zutaten ergibt sich aus Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe d) nach den Vorgaben des
Artikels 22 in Verbindung mit Anhang VIII der Verordnung (EU) 1169/2011.
Gemäß Artikel 3 Absatz 1 in Verbindung mit Anhang II, Teil IV, Nr. 6 der
Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 über die gemeinsame Organisation der
Agrarmärkte wird bei Traubensaft ein vorhandener Alkoholgehalt von bis zu
1 Volumenprozent geduldet.
33. Welche Lebensmittel enthalten natürlicherweise Alkohol?
Alkohol ist in niedrigen Konzentrationen natürlicher Bestandteil vieler
Lebensmittel wie z. B. reifer Früchte, Fruchtsäfte, Brot oder Kefir, der durch die darin
enthaltenen natürlich vorkommenden Mikroorganismen entstehen kann.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/337834. Inwieweit ist nach Ansicht der Bundesregierung gesichert, dass der
Konsum von als alkoholfrei deklariertem Bier, also mit max. 0,5 Prozent V/V,
während der Schwangerschaft unschädlich ist?
In der Schwangerschaft und in der Stillzeit sollte auf alkoholhaltige Getränke
ganz verzichtet werden. Der maximale Alkoholgehalt von als alkoholfrei
deklariertem Bier liegt im Bereich des bei einigen Lebensmitteln (z. B.
Fruchtsäfte, Obst, Kefir) enthaltenen natürlichen Alkoholgehalts. Mittlerweile werden
alkoholfreie Biere auch mit 0,0 Volumenprozent angeboten. Zudem wird auf die
Antwort zu Frage 7 verwiesen.
35. Wie beurteilt die Bundesregierung, dass alkoholfreie Biere durch die
Bewerbung dieser alkoholfreien Getränke durch (ehemalige)
Leistungssportlerinnen und Leistungssportler wie Franziska Schenk oder Vitali
Klitschko sogar eine gesundheitsfördernde Wirkung angedeutet wird?
Die Bundesregierung bewertet die Inhalte von einzelnen
Medienwerbekampagnen grundsätzlich nicht. Die Werbung wird durch die verfassungsrechtliche
Medienfreiheit geschützt; sie findet allerdings ihre Schranken in den
Vorschriften der allgemeinen Gesetze – etwa des Strafrechts, des Schutzes der Gesundheit
oder der Jugend beschränkt.
Ergänzend sind mit dem europaweit harmonisierten
Lebensmittelkennzeichnungsrecht Bedingungen für nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben in
der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 festgelegt. Für gesundheitsbezogene
Angaben gibt es eine Einschränkung, dass diese nicht auf Empfehlungen von
einzelnen Ärzten oder Vertretern medizinischer Berufe und von bestimmten
Vereinigungen gemacht werden dürfen. Leistungssportler sind dort nicht genannt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]