[Deutscher Bundestag Drucksache 18/3459
18. Wahlperiode 04.12.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Steffi Lemke, Peter
Meiwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/3239 –
Wirksamer Meeresschutz
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Zustand der Meere ist schlecht und bleibt weiterhin besorgniserregend.
Steigende Wassertemperaturen, sinkender Sauerstoffgehalt, Verschmutzung,
Plastikstrudel, Überdüngung sowie eine zunehmende Versauerung – wie sie
erst kürzlich vom Alfred-Wegener-Institut in einer Studie ermittelt wurde –
gefährden das Ökosystem Meer akut (
www.cbd.int/doc/publications/cbd-ts-
75-en.pdf). Auch die ökonomische Ausbeutung der Meere schreitet
unaufhaltsam voran. Der Verlust an Arten und Lebensräumen (
www.bfn.de/0401_
2014.html?&cHash=4f2ca82b5fca7a9fffe560bc3df25037&tx_ttnews%5Btt_
news%5D=4909), Überfischung, Ölunfälle und massiver Ressourcenabbau
sind an der Tagesordnung. Es ist absehbar, dass der Druck auf die Meere noch
zunehmen wird, wenn der Raubbau am Meeresboden weiterhin Fahrt
aufnehmen sollte. Vor kurzem hat z. B. die Europäische Kommission eine „Blue
Growth Strategy“ vorgelegt und erhofft sich zunehmend großes Wachstum
durch die Ausbeutung der Meeresgebiete.
Ein fehlender Schutz der Meere wird die Gesellschaft teuer zu stehen kommen.
Die ungebremste Klimakatastrophe trägt zunehmend zur Versauerung der
Meere bei. Die Versauerung zerstört nicht nur die Meeresflora und -fauna, allen
voran die artenreichen Korallenriffe, sondern führt zu großen ökonomischen
Schäden. Wissenschaftler schätzen, dass allein die Auswirkung der
Ozeanversauerung auf Korallen und Muscheln zu Folgekosten von 1 Billion US-
Dollar führen (
www.awi.de/de/aktuelles_und_presse/pressemitteilungen/
detail/item/enormous_ progress_in_ocean_acidification_research_new_
report_summarises_current_state_of_knowledge/?cHash=
01d94e2f4ad50fac2c005a990197c00d). Das zeigt, dass es dringend geboten
ist, Maßnahmen für einen langfristigen Erhalt des wichtigen Ökosystems Meer
zu schaffen, etwa durch die Ausweisung von Schutzgebieten und deren
effektives Management.
Es gilt, den vielfachen Druck auf die Meere zu reduzieren. Die europäische
Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL – 2008/56/EG) ist ein geeignetes
Instrument, um durch den sogenannten ökosystemaren Ansatz (Artikel 1
MSRL) den guten Zustand des EU-Meeres herzustellen. Dass es „offensicht-Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit vom 2. Dezember 2014 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/3459 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodelich ist, dass der Druck auf die natürlichen Ressourcen des Meeres und die
Inanspruchnahme von Dienstleitungen des Meeresökosystems oft zu hoch sind
und dass die Gemeinschaft ihre Belastung der Meergewässer verringern muss
[…]“ (Präambel der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie der Europäischen
Union) – laut Präambel der MSRL – macht den Handlungsbedarf deutlich. Mit
der MSRL soll der gute Zustand der Meeresumwelt bis spätestens zum Jahr
2020 erreicht werden.
Entsprechende Berichte zum Umweltzustand der Gewässer sowie
Maßnahmen- und Monitoringprogramme müssen der Europäischen Union (EU)
entlang eines straffen Zeitplans vorgelegt und in den Mitgliedstaaten der
Europäischen Union umgesetzt werden. Deutschland muss bis zum Jahr 2015 ein
Maßnahmenkatalog zur Erreichung und Aufrechterhaltung des guten
Umweltzustands der Meere vorlegen. Neben den Maßnahmen in der Fläche ist es auch
von großer Bedeutung, dezidierte Schutzgebiete sowohl in den
Küstengewässern wie auch in der Hohen See einzurichten. Die erst kürzlich auf der zwölften
Vertragsstaatenkonferenz des „Übereinkommens zur biologischen Vielfalt“
vorgenommene Anerkennung von über 150 „ökologisch oder biologisch
bedeutsamen Meeresgebieten („Ecologically or biologically significant marine
areas“ – EBSAs) ist in diesem Kontext als wegweisende wissenschaftliche
Vorarbeit anzusehen. Nun liegt es an den Staaten (für anerkannte EBSAs in
nationalen Gewässern) sowie der UN-Vollversammlung und relevanten UN-
Organisationen (für anerkannte EBSAs in der Hohen See), geeignete Maßnahmen zu
deren Schutz, einschließlich der Einrichtung von Meeresschutzgebieten, zu
ergreifen.
Deutschland hat rund 30 Prozent seiner Meeresfläche in der ausschließlichen
Wirtschaftszone (AWZ) als Schutzgebiete nach der Flora-Fauna-Habitat (FFH)
oder der Vogelschutzrichtlinie ausgewiesen. Bis Ende des Jahres 2013 hätte die
Bundesregierung Maßnahmen im Sinne einer Schutzgebietsverordnung in
nationalem Recht verankern müssen, die die Pflicht zur Erhaltung bzw.
Widerherstellung eines günstigen Erhaltungszustands der Schutzgüter in diesen
Gebieten rechtlich normiert. Dies hat bisher nicht stattgefunden. Noch immer ist es
gesetzlich erlaubt, uneingeschränkt in den Natura-2000-Gebieten zu fischen.
Die Fischerei steht somit im Widerspruch zu den Schutzzielen. Seit dem Jahr
2011 liegen vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) und dem Johann-
Heinrichvon-Thünen-Institut erarbeitete Vorschläge für Maßnahmen für das
Fischereimanagement in den AWZ-Schutzgebieten vor. Bis heute fehlt ein Antrag der
Bundesregierung an die Europäische Kommission, um die Maßnahmen in den
Schutzgebieten entsprechend voranzubringen. Darüber hinaus sind in der
MSRL räumliche Schutzmaßnahmen (Artikel 13 Absatz 4 MSRL) explizit
gefordert worden. Diese sollen zu einem kohärenten und repräsentativen
Netzwerk von Meeresschutzgebieten beitragen.
1. a) Welche Maßnahmen zur Erreichung bzw. Erhaltung eines guten
Umweltzustandes liegen der Bundesregierung bereits vor, bzw. sind der
Bundesregierung bereits bekannt?
Keine. Struktur und Inhalte der Maßnahmen-Programme gemäß § 45h des
Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) befinden sich in der Ressorts- und Bund/Länder-
Abstimmung. Finalisierte Entwürfe werden am 1. April 2015 in die
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 45i WHG gehen.
b) Wann wird die Bundesregierung den fertigen Maßnahmenkatalog zur
Kabinettsabstimmung vorlegen?
Eine Kabinettsbeteiligung ist nicht vorgesehen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/3459c) Wird der vorgelegte Maßnahmenkatalog Kennblätter zu den einzelnen
Maßnahmen enthalten?
Die Frage kann noch nicht beantwortet werden. Es wird auf die Antwort zu
Frage 1a verwiesen.
2. a) Hält die Bundesregierung die Maßnahmen aus der Frage 1 für
ausreichend, um die im Jahr 2012 von Deutschland an die Europäische
Kommission gemeldeten Umweltziele, inklusive der operativen Umweltziele
(Artikel 10 MSRL), zu erfüllen?
Die Frage kann noch nicht beantwortet werden. Es wird auf die Antwort zu
Frage 1a verwiesen.
b) Welche Terminleiste für welche Maßnahmenschritte zur Umsetzung der
MSRL gibt es, und welche weiteren Schritte sind bis zum Jahr 2020
geplant?
Die bis Ende 2015 zu beschließenden Maßnahmenprogramme müssen gemäß
§ 45i WHG bis Ende 2016 umgesetzt sein. Teilschritte zur Umsetzung einzelner
Maßnahmen in Deutschland sind noch nicht beschlossen. Es wird auf die
Antwort zu Frage 1a verwiesen.
3. a) Mit welchen finanziellen und personellen Ressourcen werden die
Maßnahmen zur Erreichung bzw. Erhaltung eines guten Umweltzustandes
erarbeitet?
Werden nach Auffassung der Bundesregierung zusätzliche Kapazitäten
benötigt?
Wenn ja, in welchem finanziellen und personellen Umfang?
Die Maßnahmen werden mit den vorhandenen Ressourcen erarbeitet. Die Frage
möglicher zusätzlicher Kapazitäten stellt sich wegen des nur noch wenige
Monate umfassenden Arbeitszeitraumes nicht.
b) Plant die Bundesregierung, zusätzliche Finanzmittel und personelle
Kapazitäten zur Verfügung zu stellen?
Nein.
4. Wie will die Bundesregierung die explizit geforderten räumlichen
Schutzmaßnahmen (Artikel 13 Absatz 4 MSRL), welche zu einem kohärenten und
repräsentativen Netzwerk von Meeresschutzgebieten beitragen,
sicherstellen?
Der Anteil der unter Schutz gestellten Fläche beträgt jetzt bereits 31,5 Prozent
der gesamten deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone. Die
Schutzgebietsverordnungen für diese Natura-2000-Gebiete, welche zurzeit erstellt werden,
werden neben Natura-2000-Schutzgütern auch weitere Schutzgüter beinhalten,
die zu einem kohärenten und repräsentativen Netzwerk im Rahmen des
Artikels 13 Absatz 4 der Europäischen Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL)
beitragen. Es wird auf die Antwort zu Frage 28 verwiesen.
Drucksache 18/3459 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode5. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass der nach MSRL geforderte
Ökosystem-Ansatz für die Steuerung menschlichen Handelns angewandt
und so ein Erreichen des guten Umweltzustandes ermöglicht wird, da sich
Nord- und Ostsee nach einer Meldung aus dem Jahr 2012 nicht in einem
guten Zustand befinden (Artikel 8 MSRL,
www.meeresschutz.info
„Anfangsbewertung der deutschen Ostsee“ und „Anfangsbewertung der deutschen
Nordsee“)?
Die Frage kann noch nicht beantwortet werden. Es wird auf die Antwort zu
Frage 1a verwiesen.
6. Welche Forschungsarbeiten wurden zur Erweiterung der
wissenschaftlichen Kenntnis über maritime Ökosysteme von der Bundesregierung in
Auftrag gegeben?
Wann werden die Ergebnisse vorliegen?
Die in Auftrag gegebenen Forschungsarbeiten adressieren Wissenslücken zu
Monitoring, Zustandsbewertung und Ableitung von Beschreibungen des guten
Umweltzustands, von Umweltzielen sowie Maßnahmen. Sie erfassen u. a. die
Bereiche Biodiversität, Meeresmüll und Unterwasserlärm und Arbeiten zur
Unterstützung sozio-ökonomischer Bewertungen von Maßnahmen. Die
Forschungsarbeiten bauen aufeinander auf und zielen darauf ab, für den 2. MSRL-
Bewirtschaftungszyklus eine verbesserte Wissensgrundlage zu liefern. Im
Übrigen arbeitet die Bundesregierung im Rahmen der regionalen
Meeresschutzkooperation mit den Nachbarländern bei der Erweiterung der wissenschaftlichen
Kenntnisse zu Meeresökosystemen zusammen. Die laufenden nationalen
Forschungsarbeiten zu Meeresökosystemen und MSRL wurden auch im Rahmen
des EU-Projektes STAGES gemeldet und können über das EU Marine
Knowledge Portal abgerufen werden (siehe
www.kg.eurocean.org/).
7. Welches Bewertungssystem für die Bewertung des Zustands des Meeres
wird zugrunde gelegt, und plant die Bundesregierung, eine Abstufung
zwischen den Zustandsdeskriptoren zu berücksichtigen?
Die Festlegung eines Bewertungssystems für den Zustand des Meeres erfolgt
auf EU-Ebene im Rahmen des gemeinsamen Umsetzungsprozesses (EU-CIS).
Dies ist die Voraussetzung dafür, dass Zustandsbewertungen in der EU zwischen
den Mitgliedstaaten und zwischen den Meeresregionen vergleichbar werden.
Konkretisierungen hierzu werden 2015 erwartet. Mit dem nationalen Leitfaden
zur Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (2011,
www.blmp-
online.de/PDF/MSRL/MSRL_Leitfaden.pdf) liegen erste Überlegungen für
eine integrierte Bewertung des Umweltzustands vor, die von der
Bundesregierung auf EU-Ebene eingebracht wurden.
8. Plant die Bundesregierung eine Anfangsinventarisierung des bestehenden
Wissens und eine Anfangserfassung (Kartierung, qualitative und
quantitative Inventarisierung) des guten Umweltzustands, um entsprechende
Wissenslücken frühzeitig aufzuzeigen?
Mit der 2012 nach Artikel 8 MSRL erfolgten nationalen Anfangsbewertung liegt
eine zusammenfassende Erfassung des bestehenden Wissens zur quantitativen
und qualitativen Bewertung des Umweltzustands der deutschen Gewässer der
Nord- und Ostsee vor. Dies wird durch die regionalen übergeordneten
Zustandsberichte von HELCOM (HOLAS-Bericht 2010) und von OSPAR (Quality
Status Report 2010) sowie durch die thematischen regionalen Bewertungen von
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/3459OSPAR (2. Integrierter Eutrophierungszustandsbericht) und HELCOM
(Eutrophierung (HEAT), Schadstoffe (CHASE) und Biodiversität (BEAT) ergänzt.
Dem nationalen Bericht von 2012 zur Beschreibung des Guten Umweltzustands
liegt eine Bestandsaufnahme der verfügbaren Bewertungsmethoden zugrunde.
Die räumlichen und inhaltlichen Lücken und fehlenden Konkretisierungen
werden seit 2012 national und in regionaler Kooperation bearbeitet, v. a. durch die
Entwicklung und Operationalisierung von Indikatoren. Ziel ist es, die 2012
aufgezeigten Lücken schrittweise zu schließen. Die verbleibenden Wissenslücken
werden im Rahmen der Bewertung des Umweltzustands und der Fortschreibung
der Beschreibung des Guten Umweltzustands 2018 aufgezeigt.
9. Wie will die Bundesregierung eine detaillierte Lückenanalyse in Bezug
auf die nach MSRL definierten Inhalte der Bewertung und in Bezug auf
die Abdeckung der nationalen Meeresgewässer für die genaue
Formulierung der Umweltziele, der Indikatoren und Schwellen- bzw.
Referenzwerte sicherstellen?
Grundlage für Monitoring und Bewertung in Bezug auf den Umweltzustand, die
Umweltziele sowie für die Effektivität von Maßnahmen zur Erreichung bzw.
Bewahrung des guten Umweltzustands sind Indikatoren.
Bei der Erstellung der Monitoringprogramme 2014 haben die nationalen
Arbeitsgruppen eine detaillierte Defizitanalyse vorgenommen und eine Liste
erforderlicher Indikatoren in enger Abstimmung mit den Arbeiten zur Entwicklung
gemeinsamer Indikatoren im Rahmen der regionalen
Meeresschutzübereinkommen erstellt. Die Liste der Indikatoren ist Bestandteil der Meldung der
Monitoringprogramme und ging im Oktober 2014 an die Europäische Kommission. Die
laufende Operationalisierung der Indikatoren umfasst auch
Bewertungsverfahren und die Festlegung von Schwellen- und Referenzwerten. Die Ableitung
dieser Werte zur Beschreibung des Guten Umweltzustands erfolgt auf der
Grundlage des besten verfügbaren Wissens und in Abstimmung mit den Arbeiten in
den Meeresschutzübereinkommen zur Sicherstellung der erforderlichen
regionalen Kohärenz.
Ausgehend von der Festlegung des guten Umweltzustands findet eine
Konkretisierung der 2012 an die Europäische Kommission gemeldeten Umweltziele
statt. Diese beziehen sich insbesondere auf die Reduktion von Belastungen, um
Fortschritte bei der Erreichung des Guten Umweltzustands zu erzielen. Eine
detaillierte Defizitanalyse und die Planung der weiteren Arbeiten zur
Konkretisierung der Umweltziele findet zurzeit im Rahmen der Erstellung der
Maßnahmenprogramme nach § 45h WHG statt.
10. a) Stimmt es, dass die im Jahr 2012 von Deutschland an die Europäische
Kommission berichtete Beschreibung des guten Umweltzustandes
(Artikel 9 MSRL) als nicht ambitioniert benannt wurde (Antwort bitte
jeweils begründen)?
Die Europäische Kommission hält im Deutschlandbericht ihrer Bewertung
gemäß Artikel 12 MSRL die Beschreibung des Guten Umweltzustands
insbesondere in Bezug auf die Deskriptoren 1 (Biodiversität), 4 (Nahrungsnetze) und 6
(Integrität des Meeresbodens) für nicht hinreichend ambitioniert, da sie über
bestehende Bewertungsinstrumente nicht hinausgehen. Des Weiteren rügt die
Europäische Kommission, dass die Beschreibung des Guten Umweltzustands
nicht hinreichend quantitativ ist.
Drucksache 18/3459 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeb) Wie will die Bundesregierung ein ambitionierteres Vorgehen
sicherstellen?
Die laufenden Arbeiten zur Entwicklung und Operationalisierung von
Indikatoren bearbeiten die festgestellten Defizite in Abstimmung mit den regionalen
Arbeiten. Die Quantifizierung des Guten Umweltzustands erfolgt in Abhängigkeit
des besten verfügbaren Wissens. Am 5. November 2014 hat die Bundesrepublik
Deutschland der Europäischen Kommission eine Antwort auf ihre
Feststellungen und Empfehlungen anlässlich der Bewertung der deutschen Umsetzung von
Artikel 8, 9 und 10 MSRL übermittelt, die aufzeigt, wie Deutschland die
ausgesprochenen Empfehlungen zu verfolgen gedenkt.
11. Wie gedenkt die Bundesregierung mit der von den Umweltverbänden
vorgelegten „Schattenliste zu den Maßnahmenprogrammen im Rahmen der
MSRL in Deutschland“ umzugehen (
www.bund.net vom 13. Oktober
2014)?
Die Bundesregierung wird die von den Umweltverbänden vorgelegte
„Schattenliste zu den Maßnahmenprogrammen im Rahmen der MSRL in Deutschland“ in
die weitere Abstimmung mit einbeziehen. Es wird auf die Antwort zu Frage 1a
verwiesen.
12. a) Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass es eine umfassende
Harmonisierung der Aktivitäten im Meeresschutz für eine einheitliche
Zielsetzung gibt?
Die einheitliche Zielsetzung ist der Ökosystemansatz. Die Anwendung des
Ökosystemansatzes fordert eine integrierte Politik, die die Ziele des Meeresschutzes
in all jenen Politikbereichen berücksichtigt, welche sich direkt oder indirekt auf
die Meeresumwelt auswirken. In diesem Kontext hat die Bundesregierung
bereits am 1. Oktober 2008 eine nationale Strategie zur nachhaltigen Nutzung und
zum Schutz der Meere verabschiedet. Hiernach werden alle relevanten
Entscheidungsträger in die Bewirtschaftung der Küsten- und Meeresräume in Form
integrierter Managementkonzepte einbezogen.
b) Wie sollen konkrete Ziele regionaler Abkommen, wie z. B. OSPAR
und HELCOM, oder anderer völkerrechtlicher Verpflichtungen (u. a.
CMS, ASCOBANS) berücksichtigt werden?
Artikel 6 MSRL fordert kohärente Meeresstrategien. Deutschland nutzt seit
Inkrafttreten der MSRL die regionalen Übereinkommen OSPAR und HELCOM
intensiv, um gemeinsame Ansätze zu entwickeln. Soweit die Bundesrepublik
Deutschland Vertragspartei in weiteren relevanten völkerrechtlichen
Übereinkommen (wie in den genannten CMS und ASCOBANS) ist, fördert die
Bundesregierung durch kohärentes Vorgehen ebenfalls Informationsfluss und
Beteiligungsmöglichkeiten dortiger Vertragsparteien in jenen Prozessen.
c) Inwieweit werden im Zuge der in den Fragen 12a und 12b erfragten
Maßnahmen alle Anrainer der Meeresgebiete, also auch Nicht-EU-
Staaten, eingebunden bzw. in die Pflicht genommen (bitte Beispiele
nennen)?
Über die o. g. regionalen Meeresübereinkommen OSPAR und HELCOM, aber
auch über die Zusammenarbeit im Rahmen der internationalen
Flussgebietskommissionen, werden die Ansätze im Meeresschutz auch gemeinsam mit
Nicht-EU-Staaten wie Russland, Norwegen, Island oder der Schweiz erarbeitet.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/345913. Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass alle marinen
Genehmigungsverfahren zentral durch das Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit koordiniert werden, um das
Anliegen des Umweltschutzes in allen meeresrelevanten Planungsbereichen
integrieren zu können?
Wenn nicht, wie stellt die Bundesregierung die Einhaltung der
Umweltziele und meerespolitischen Verpflichtungen sicher?
Nein. Bestehende Genehmigungsverfahren werden nicht angetastet.
14. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass Maßnahmen, die im
Rahmen der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie beschlossen werden, im
Rahmen der MSRL wieder mobilisiert und erweitert werden?
Die in Entwicklung befindlichen MSRL-Maßnahmenprogramme werden die in
den Maßnahmenprogrammen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie
festgelegten Maßnahmen, soweit sie für die Umsetzung der Ziele der MSRL
relevant sind, einbezogen. Es wird auf die Antwort zu Frage 1a verwiesen.
15. a) Welchen Beitrag muss nach Auffassung der Bundesregierung die
Landwirtschaft in Deutschland und Europa zum Erreichen des guten
Umweltzustands der Meere leisten?
Landwirtschaftliche Aktivitäten beeinträchtigen den Zustand von Nord- und
Ostsee vor allem durch den Eintrag von Nährstoffen (Stickstoff, Phosphor), aber
auch durch den Eintrag von Chemikalien, die in der Landwirtschaft zum Einsatz
kommen, in die Gewässer und die Luft. Dazu gehören Pflanzenschutzmittel,
Tierarzneimittel und Biozide. So stammen z. B. 75 Prozent der
Stickstoffeinträge und 50 Prozent der Phosphoreinträge in die Nordsee aus der
Landwirtschaft, für die Ostsee sind es entsprechend 82 Prozent und 63 Prozent, so dass
die intensive Landwirtschaft Hauptverursacher der Eutrophierung ist. Ihrer
Verantwortung kann die Landwirtschaft nur gerecht werden, wenn es gelingt, die
Stoffeinträge durch geeignete Maßnahmen zu senken. Zu diesen Maßnahmen
gehören z. B. die effiziente, pflanzenbedarfsgerechte und gewässerschonende
Verwendung der Düngemittel, die Anlage von Pufferstreifen als ökologische
Vorrangflächen im Rahmen des Greenings, die Reduktion von
Nährstoffüberschüssen, die Ausweitung des Ökolandbaus und die Optimierung des
Stickstoffmanagements. Die geplante Novelle der Düngeverordnung wird bei
konsequenter Umsetzung mittelfristig zu einem deutlichen Rückgang von
Nährstoffeinträgen in die Gewässer beitragen.
b) Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um
Nährstoffeinträge aus der Agrarindustrie signifikant zu verringern?
Um die Nährstoffeinträge aus landwirtschaftlichen Quellen weiter zu
verringern, bereitet die Bundesregierung gegenwärtig eine Novelle der
Düngeverordnung vor. Zudem unterstützen Maßnahmen, die im Rahmen der GAP-Reform
beschlossen wurden, die Verringerung von Nährstoffeinträgen aus der
flächenbezogenen Landwirtschaft. Zu nennen sind hier insbesondere die
Möglichkeiten, im Rahmen des „Greenings“ als ökologische Vorrangflächen Pufferstreifen
an Gewässern anlegen zu können und die Beschränkung des Umbruchs bzw. der
Umwandlung von Dauergrünland.
Drucksache 18/3459 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode16. a) Welchen Beitrag muss nach Auffassung der Bundesregierung die
Fischerei in Deutschland und Europa zum Erreichen des guten
Umweltzustands der Meere leisten?
b) Inwieweit fanden im Rahmen der neuen Gemeinsamen
Fischereipolitik (GFP) bereits die Ziele der MSLR Berücksichtigung,
beziehungsweise werden beide in Einklang gebracht?
Die Fragen 16a und 16b werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die am 1. Januar 2014 in Kraft getretene Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 über
die Gemeinsame Fischereipolitik (Fischereigrundverordnung, GFP) setzt sich
unter anderem zum Ziel, durch Anwendung des ökosystembasierten Ansatzes
bei der Bestandsbewirtschaftung sicherzustellen, negative Auswirkungen der
Fischerei auf das Meeresökosystem auf ein Mindestmaß zu reduzieren.
Darüber hinaus soll mit der Umsetzung der GFP eine Verschlechterung der
Meeresumwelt durch Aquakultur- und Fischereitätigkeiten vermieden werden
(Artikel 2 Absatz 3 der Fischereigrundverordnung).
Die Bundesregierung unterstützt nach Kräften die Europäische Union bei der
Verwirklichung der Ziele der neuen Fischereigrundverordnung, auch, was das
Erreichen des Guten Umweltzustandes der Meere im Fischereibereich angeht.
Hierzu zählt insbesondere die Festlegung der jährlichen Gesamtfangmengen
nach dem Prinzip des höchstmöglichen Dauerertrags (MSY), der für möglichst
viele Bestände bereits 2015, jedoch spätestens bis 2020 erreicht werden soll.
Gleichzeitig setzt sich die Bundesregierung für eine konsequente Durchsetzung
der Rückwurfverbote ein, die aktuell in den sog. Rückwurfplänen verankert sind
und künftig in umfassenden Mehrartenplänen für die jeweiligen Meeresbecken
geregelt werden sollen. Mit Blick auf den Einsatz selektiverer Fangmethoden,
den die Bundesregierung nachdrücklich unterstützt, kommt der vorgesehenen
Novellierung der Verordnung über technische Maßnahmen eine zentrale Rolle
zu. Auch bei dieser Neuregelung wird die Bundesregierung dafür eintreten, dass
von ihr positive Effekte auf die Meeresumwelt ausgehen.
Ein weiteres wichtiges Element zur Erreichung eines Guten Umweltzustandes
ist die zeitnahe Festlegung eines effektiven Fischereimanagements in den
Natura-2000-Gebieten. Es wird auf die Antwort zu Frage 29 verwiesen.
17. Welchen Beitrag muss nach Auffassung der Bundesregierung die
Offshore-Öl- und -Gas-Förderung in Deutschland und Europa zum Erreichen
des guten Umweltzustands der Meere leisten?
Um einen Guten Umweltzustand des Meeres zu erreichen, müssen bei der
Offshore-Erdöl- und Erdgas-Förderung die bestehenden nationalen und EU-
Standards, insbesondere zum Umwelt- und Risikomanagement, eingehalten werden.
Die einschlägigen nationalen berg- und umweltrechtlichen Vorgaben sowie
speziell die „Richtlinie 2013/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 12. Juni 2013 über die Sicherheit von Offshore-Erdöl- und -
Erdgasaktivitäten und zur Änderung der Richtlinie 2004/35/EG (EU-Offshore-Richtlinie)“
bieten einen angemessenen rechtlichen Rahmen für die Offshore-Erdöl- und
-Erdgas-Förderung auch zur Zielerreichung der EU-Meeresstrategie-
Rahmenrichtlinie.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/345918. Welchen Beitrag müssen nach Auffassung der Bundesregierung die
Offshore-Energieanlagenbetreiber in Deutschland und Europa zum Erreichen
des guten Umweltzustands der Meere leisten?
Bei der Errichtung und dem Betrieb von Offshore-Windenergieanlagen müssen
die bestehenden nationalen und EU-Vorschriften, insbesondere zum Umwelt-
und Naturschutz, eingehalten werden. Windparks in der deutschen
ausschließlichen Wirtschaftszone dürfen nach den Vorgaben der Seeanlagenverordnung
nur dann genehmigt werden, wenn die Meeresumwelt nicht gefährdet wird. Dies
wird im Genehmigungsbescheid durch Nebenbestimmungen zum Bau und
Betrieb sichergestellt.
19. Welchen Beitrag müssen die Seeschifffahrt und die Hafenbetriebe in
Deutschland und Europa zum Erreichen des guten Umweltzustands der
Meere leisten?
Der aktuelle Verfahrensstand zur Erstellung der gemäß Artikel 13 MSRL
notwendigen Maßnahmenprogramme berücksichtigt auch Maßnahmen, die die
Seeschifffahrt betreffen. Der nationale Maßnahmenkatalog befindet sich derzeit
in Abstimmung. Es wird auf die Antwort zu Frage 1a verwiesen. Maßnahmen,
die Hafenbetriebe betreffen, fallen in die Zuständigkeit der Länder.
20. Welchen Beitrag muss die produzierende Industrie in Deutschland und
Europa zum Erreichen des guten Umweltzustands der Meere leisten?
Produktion und Produkte der Industrie können den Zustand der Meere in
verschiedener Weise beeinflussen. So trägt etwa der durch die Industrie direkt oder
mittelbar bedingte CO2-Ausstoß mit zur Versauerung der Meere bei. Vor diesem
Hintergrund kann die Industrie durch energieeffiziente und klimaschonende
Produktionsprozesse einen Beitrag zum Meeresschutz leisten. Das
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat daher, z. B. aus Mitteln des
Sondervermögens „Energie und Klimafonds“, ein Förderprogramm aufgelegt,
um die Industrie dabei zu unterstützen, energieeffiziente und klimaschonende
Produktionsprozesse einzusetzen. Darüber hinaus tragen auch
klimaschutzpolitische Instrumente und Initiativen zur Reduktion der Treibhausgasemissionen
der industriellen Produktion bei. Die Treibhausgasemissionen
emissionsintensiver Industriebranchen unterliegen im Wesentlichen dem Emissionshandel. Im
Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für
Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) wird die Industrie
außerdem im Rahmen der Projektförderung (sowohl durch Einzelprojekte als auch
mit Förderrichtlinien wie bspw. die Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen
an Kälte- und Klimaanlagen in Unternehmen), bei der Umsetzung
treibhausmindernder Maßnahmen unterstützt.
Auch durch eine umweltgerechte und energieeffiziente Gestaltung ihrer
Produkte kann die Industrie zur Begrenzung der CO2-Emissionen beitragen. Die
EU-Ökodesign-Richtlinie bildet seit 2005 den Rahmen für verbindliche
Ökodesign-Mindestanforderungen an Produkte. Darüber hinaus sind sogenannte
grüne Technologien aus Deutschland weltweit gefragt und tragen dazu bei, die
globalen Herausforderung des Umwelt-, Klima- und auch Meeresschutzes zu
meistern.
Ein weiterer wichtiger Aspekt für den Meeresschutz ist der Umgang mit
Industrieprodukten am Ende ihres Lebenszyklus, wie nicht zuletzt das Problem der in
den Weltmeeren zu beobachtenden Plastikstrudel zeigt. Das
Kreislaufwirtschaftsgesetz bildet die Grundlage für eine Reihe von Rechtsverordnungen, die
die Wahrnehmung der abfallwirtschaftlichen Produktverantwortung durch die
Drucksache 18/3459 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeHersteller und Vertreiber regeln und somit eine geregelte Erfassung und
Verwertung u. a. von Kunststoffabfällen sicherstellen. Hierzu zählt insbesondere die
Verpackungsverordnung, die die Sammlung und Verwertung von
Verpackungsabfällen regelt.
21. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die „Fishing-For-Litter-
Projekte“ an der deutschen Nord- und Ostsee-Küste, und welchen Beitrag
leistet die Bundesregierung zur Reduktion von Plastikmüll im Meer,
insbesondere vor dem Hintergrund des MSRL-Ziels, bis zum Jahr 2020 den
Mülleintrag zu halbieren?
22. Welchen Beitrag muss die kunststoffproduzierende und die
kunststoffverarbeitenden Industrie zur Erreichung des MSRL-Ziels „Abfälle im Meer“
nach Auffassung der Bundesregierung leisten?
Die Fragen 21 und 22 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Auch ohne die drängenden Fragen der Bekämpfung des Meeresmülls hat die
Bundesregierung über ihre Abfallpolitik bereits wertvolle Beiträge zur
Reduzierung der Meeresverschmutzung vom Lande aus geleistet.
So liegt zum Beispiel der Verbrauch von Plastiktüten in Deutschland aufgrund
angemessener getroffener Maßnahmen mit 71 Stück pro Kopf und Jahr bereits
heute weit unter europäischem Durchschnitt von 198 Stück pro Kopf und Jahr;
ihr tatsächlicher Anteil am Kunststoffverbrauch ist gering (unter 1 Prozent).
Gleichwohl hat Deutschland die vorgesehene Änderung der Europäischen
Verpackungsrichtlinie, u. a. zur Reduzierung von Umweltbelastungen durch
Kunststofftragetaschen, unterstützt.
Darüber hinaus engagiert sich Deutschland auf europäischer wie internationaler
Ebene für umfassende Lösungen gegen Meeresmüll. Im Rahmen der MSRL-
Umsetzung sind Maßnahmen zur Reduktion land- und seebasierter Einträgen
von Abfall in Nord- und Ostsee in Vorbereitung. So werden unter deutscher
Federführung im Rahmen der regionalen Meeresübereinkommen für den
Nordostatlantik (Oslo-Paris-Übereinkommen, OSPAR) und Ostsee (Helsinki-
Übereinkommen, HELCOM) sogenannte Regionale Aktionspläne (RAP) zur
Bekämpfung von Meeresmüll entwickelt. Hierzu hatte Deutschland im April 2013 eine
internationale Meeresmüllkonferenz in Berlin ausgerichtet. Während der
Regionale OSPAR-Aktionsplan im Juni 2014 verabschiedet wurde, wird die
Finalisierung eines entsprechenden HELCOM-Regionalplans für Frühjahr 2015
angestrebt. Als Beitrag hierzu hatte Deutschland am 22./23. Oktober 2014 einen
Workshop in Stralsund zur weiteren Arbeit am Regionalen HELCOM-
Aktionsplan ausgerichtet. Der Aufbau der „Fishing for Litter“-Initiative in Deutschland
stand im Fokus des NABU-Projekts „Meere ohne Plastik“, welches von 2010 bis
2012 durch das BMUB und das Umweltbundesamt im Rahmen der
Verbändeförderung und über das Sonderpostwertzeichen der „Briefmarke mit dem Plus“
gefördert und fachlich unterstützt wurde.
23. Welchen Beitrag soll ein von der Bundesregierung im Jahr 2013
angekündigter Runder Tisch „Plastikmüll im Meer“ (
www.bundesregierung.de
vom 12. April 2013 „Plastik vermüllt die Meere“) leisten, aus welchen
Teilnehmern soll er zusammengesetzt sein, und ab wann soll er in
welchem Rhythmus tagen?
Die gesellschaftliche und politische Dynamik des Themas „Meeresvermüllung“
hat sich seit der Meeresmüllkonferenz im April 2013 in Berlin, in deren Rahmen
die in Bezug genommene Ankündigung erfolgte, innerhalb kurzer Zeit so ver-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/3459stärkt, dass ein „Runder Tisch“ bereits im Sommer 2013 nicht länger als
zielführende und angemessene Maßnahme angesehen wurde. Die Bundesregierung hat
sich vielmehr wegen des großen Interesses einer Vielzahl europäischer Staaten
auf die Formulierung konkreter Maßnahmenvorschläge im Rahmen der
regionalen Kooperationen zum Schutz von Nordostatlantik (OSPAR) und Ostsee
(HELCOM) konzentriert. Unter deutscher Federführung hat OSPAR im Juni
2014 einen Aktionsplan verabschiedet. Im HELCOM-Rahmen wird, ebenfalls
unter deutscher Federführung, auf eine Verabschiedung im Frühjahr 2015
hingewirkt. Die für den Runden Risch angedachten Konkretisierungen sind damit
nicht auf Deutschland beschränkt, sondern für alle Anliegerstaaten von
Nordostatlantik und – zukünftig auch – Ostsee formuliert.
24. Können die Ziele der MSRL nach Auffassung der Bundesregierung bis
zum Jahr 2020 erreicht werden, und wenn ja, aus welchen Gründen?
Wenn nein, welche Konsequenzen würde die Bundesregierung auf
nationaler bzw. europäischer Ebene daraus ziehen?
Eine Erreichung der Ziele hängt von den bis 2015 zu beschließenden
Maßnahmenprogrammen ab. Es wird auf die Antwort zu Frage 1a verwiesen.
25. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die staatlichen
Ausgaben Deutschlands für Meeresforschung bzw. Meerestechnik (falls
möglich, bitte getrennt aufführen) seit dem Jahr 2004 pro Jahr, und
welcher Betrag wurde seitdem aufgewandt, um den guten Zustand der Meere
zu erreichen?
Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) hat nachfolgende staatliche Ist-Ausgaben
zur durchgeführten Meeresforschung mitgeteilt. Alle Ausgaben dienen der
Erreichung des Guten Umweltzustandes.
* Voraussichtliche Ist-Ausgaben
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat aus dem Bereich der
Küsten-, Meeres- und Polarforschung berichtet, dass die Vorsorgeforschung zu
diesen Themenkomplexen entscheidend dazu beiträgt, das Verständnis für die
komplexen Zusammenhänge von marinen, geologischen und atmosphärischen
Jahr/Titel –
Ist-Ausgaben
UFOPLAN
in T€
Verbändeförderung
in T€
526 02
in T€
532 02 – AWZ
in T€
Gesamt
in T€
2004 859 0 0 0 859
2005 1 230 84 0 0 1 314
2006 965 105 184 0 1 254
2007 888 53 443 0 1 384
2008 710 23 292 0 1 025
2009 1 131 124 380 0 1 635
2010 1 023 87 177 589 1 876
2011 676 242 107 2 779 3 804
2012 560 164 0 3 755 4 479
2013 423 90 24 3 827 4 364
2014 1 029 130 61 3 496* 4 716
Drucksache 18/3459 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeProzessen und deren Auswirkungen auf die verschiedenen Ökosysteme zu
erhöhen und damit Entscheidungswissen in Bezug auf globale Veränderungen bzw.
menschliche Nutzungen bereitzustellen. Im Zusammenhang mit der MSRL
werden seit April 2013 im Förderschwerpunkt „Küstenmeerforschung für Nord-
und Ostsee“ fünf Verbundvorhaben gefördert, die die Wissensbasis zur
Umsetzung der MSRL in Bezug auf das Systemverständnis und ausgewählte in der
MSRL zur Anwendung kommende Deskriptoren in Nord- und Ostsee
verbessern sollen. Die Ergebnisse werden im Herbst 2016 vorliegen. Der
Förderschwerpunkt umfasst ein Finanzvolumen von 2 Mio. Euro jährlich.
Das BMWi unterstützt mit dem Programm „Maritime Technologien der
nächsten Generation“ unter anderem Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im
Bereich der Meerestechnik und damit auch innovative Verfahren und Technologien
für eine umweltfreundliche Nutzung der Meere. Obwohl das Programm auch
Umweltziele verfolgt, stehen sie nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der
MSRL.
26. a) In welchen Meeresgebieten werden nach Kenntnis der
Bundesregierung derzeit Forschungen zur Rohstoffgewinnung am Meeresboden im
Auftrag Deutschlands durchgeführt, und wie wird sich dies nach
Kenntnissen der Bundesregierung bis zum Jahr 2030 auf welchen
rechtlichen Grundlagen entwickeln?
Die Bundesrepublik Deutschland hält seit dem Jahr 2006 eine Lizenz zur
Erkundung (Exploration, d. h. kein Abbau) von Manganknollen im zentralen Pazifik.
Hierzu sind entsprechend dem vertraglich festgelegten Arbeitsprogramm mit
der Internationalen Meeresbodenbehörde (IMB) bestimmte Erkundungsarbeiten
bis zum Jahr 2021 (Ende der Explorationslizenz) zu leisten. Diese Arbeiten
werden plangemäß unter Aufsicht der IMB durchgeführt. Eine weitere Lizenz zur
Erkundung von marinen polymetallischen Sulfidvererzungen im Indischen
Ozean wurde bereits durch die Entscheidungsorgane der IMB befürwortet. Die
Vertragsunterzeichnung mit der IMB zur Inkraftsetzung soll in Kürze erfolgen.
Auch hierzu ist die Umsetzung eines 15-jährigen Arbeitsprogramms
Voraussetzung.
Die Entwicklung bis zum Jahr 2030 ist nicht vorhersehbar. Sie hängt
insbesondere von den jeweiligen Ergebnissen zu den Untersuchungen der
Rohstoffvorkommen und weiteren Faktoren ab, z. B. Marktsituation für Metallrohstoffe,
technische Entwicklung von Abbausystemen, potenziellen
Umweltauswirkungen des künftigen Abbaus.
Die rechtlichen Grundlagen zur Rohstoffgewinnung am Meeresboden bilden
das Internationale Seerechtsübereinkommen (SRÜ), die Regularien der hierfür
zuständigen IMB sowie das nationale Meeresbergbaurecht (insbesondere
Meeresbodenbergbaugesetz – MBergG und Ausführungsgesetz
Seerechtsübereinkommen 1982/1994 – SeeRÜbkAG).
b) Planen die Bundesregierung bzw. nach deren Kenntnis auch deutsche
Unternehmen den Einstieg in den Rohstoffabbau am Meeresboden im
Zuge der Vergabe von Abbaulizenzen, und wenn ja, wo, und zur
Förderung welcher Rohstoffe?
Die Bundesregierung plant derzeit nicht, in den Rohstoffabbau am Meeresboden
einzusteigen. Ob das Vorzugsrecht auf eine Abbaulizenz (nach Ablauf der
Explorationslizenz) von Deutschland ausgeübt wird, hängt unter anderem von den
unter in der Antwort zu Frage 26a beschriebenen Faktoren ab.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/3459c) Mit welchen Auswirkungen für die Meeresumwelt und den
Meeresboden sind Forschungs- bzw. Abbaumaßnahmen nach Kenntnissen der
Bundesregierung verbunden?
Im Bereich der Forschung ist nach allen bisherigen Erkenntnissen und
entsprechend der eingesetzten Methoden von zu vernachlässigenden Auswirkungen für
die Meeresumwelt und den Meeresboden auszugehen. Für den Abbau werden
derzeit mehrere unterschiedliche Methoden entwickelt, die noch getestet werden
müssen. Abschließende Aussagen können daher zu der Auswirkung auf
Meeresboden und Umwelt nicht getroffen werden. Zwei europäische
Forschungsprojekte unter Beteiligung Deutschlands (MIDAS und JPI-Oceans) untersuchen
diese Auswirkungen. Das Internationale Seerechtsübereinkommen (SRÜ) und
die Regularien der IMB sind insbesondere mit dem seit 2012 in Kraft
befindlichen „Environmental Management Plan“ für den Manganknollengürtel im
Pazifik sehr umfangreich geregelt. Die deutschen und europäischen Unternehmen
entwickeln derzeit Konzepte für eine möglichst umweltschonende
Abbautechnik.
d) Können nach Kenntnissen der Bundesregierung Maßnahmen getroffen
werden, um den Meeresboden durch Forschung bzw. Rohstoffabbau
wieder vollständig zu regenerieren, und wenn ja, welche?
Wenn nein, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?
Der Bundesregierung liegen dazu derzeit keine abschließenden Kenntnisse vor,
da national und international noch intensiv geforscht wird.
27. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der am 14.
Oktober 2014 vom BfN vorgelegten Studie „Ökologischer und ökonomischer
Nutzen fischereilicher Regulierungen in Meeresschutzgebieten“, und
durch welche Maßnahmen sollen die Forderungen aus dem Gutachten
umgesetzt werden?
Die o. g. Studie wird derzeit ausgewertet. Im Anschluss wird die
Bundesregierung prüfen, ob und in welchem Rahmen Ergebnisse der Studie in die Gestaltung
fischereilicher Regelungen in Meeresschutzgebieten einfließen können.
28. Plant die Bundesregierung, zusätzliche MSRL-Schutzgebiete
auszuweisen, und wenn ja, wo?
Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung plant derzeit keine zusätzlichen Schutzgebiete im Rahmen
der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie. Sie behält sich aber eine Prüfung vor, ob
die bestehenden Schutzgebiete ausreichend sind, um der Zielstellung der
Richtlinie gerecht zu werden, einen guten Zustand der Meere bis 2020 zu erreichen.
29. a) Wann wird die Bundesregierung die Fischereimanagementpläne für
die Natura-2000-Gebiete in der AWZ verabschieden und bei der
Europäischen Kommission einreichen?
b) Wie weit ist der Diskussionsprozess der beteiligten Bundesministerien
und deren Fachbehörden heute vorangeschritten?
Die Fragen 29a und 29b werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Drucksache 18/3459 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDie Fischereimanagementpläne für die Natura-2000-Gebiete der AWZ werden
derzeit innerhalb der Bundesregierung verhandelt. Es ist erklärtes Ziel der
Bundesregierung, entsprechend dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und
SPD für die zehn Natura-2000-Gebiete ein Fischereimanagement zu verankern,
um die Schutzziele zu erreichen und um damit auch einen Beitrag zur
Erreichung des guten Umweltzustandes zu leisten. Wann dieser Prozess
abgeschlossen wird, hängt vom weiteren Verlauf der Verhandlungen innerhalb der
Bundesregierung und den sich daran anschließenden Verhandlungen auf EU-Ebene mit
den Nachbarstaaten ab, deren fischereiliche Interessen betroffen sind.
30. Erachtet die Bundesregierung die Etablierung nutzungsfreier Zonen in
marinen Schutzgebieten als notwendiges und effektives Werkzeug bei der
Erarbeitung von Natura-2000-Managementplänen und deren Umsetzung?
Die Maßnahmen zum Schutzgebietsmanagement sind Gegenstand der
derzeitigen Erarbeitung und Abstimmung der Managementpläne für die Natura-2000-
Gebiete in Nord- und Ostsee.
a) Welche Konsequenzen gab es für die Bundesregierung, dass die
vorgegebene Frist, nationale Vorgaben für das marine Natura-2000-
Schutzgebietsmanagement bis zum Ende des Jahres 2013 zu erlassen,
verstrichen ist?
Die Bundesregierung bereitet die nationale Unterschutzstellung der marinen
FFH-Gebiete zurzeit vor. Zu den Konsequenzen wird auf die Antwort zu
Frage 30b verwiesen.
b) Wird mit einem Vertragsverletzungsverfahren gerechnet?
Die Europäische Kommission hat am 18. Februar 2014 ein Pilotverfahren gegen
Deutschland wegen nicht hinreichender Umsetzung der Anforderungen der
FFH-Richtlinie eingeleitet. Teil dieses Pilotverfahrens waren auch die
Schutzgebiete in der deutschen AWZ. Dieses Pilotverfahren wurde am 22. Oktober
2014 geschlossen. Die Kommission prüft die Einleitung eines
Vertragsverletzungsverfahrens.
c) Wie ist der zeitliche Ablauf für die Erarbeitung und die öffentliche
Konsultation für die Managementpläne der marinen Natura-2000-
Schutzgebiete der AWZ?
Zunächst erfolgt die Unterschutzstellung nach nationalem Recht. Daran schließt
sich die nationale Managementplanung an. Zum Fischereimanagement wird auf
die Antwort zu Frage 29a verwiesen.
d) Bis wann plant die Bundesregierung, Managementpläne vorzustellen?
Diese Frage kann wegen laufender Abstimmungsverfahren nicht beantwortet
werden. Es wird auf die Antwort zu den Fragen 29a, 29b sowie 30a verwiesen.
31. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass es sich um einen Verstoß
gegen das Verschlechterungsverbot in Artikel 6 der FFH-Richtlinie
handelt, da im letzten FFH-Bericht der Bundesregierung aufgezeigt wurde,
dass sich der Erhaltungszustand der deutschen Riffe in deutschen
Meeresgewässern verschlechtert (bitte die Antwort jeweils begründen)?
Diese Auffassung wird von der Bundesregierung nicht geteilt, da sich das
Verschlechterungsverbot nach Artikel 6 der FFH-Richtlinie auf einzelne Gebiete
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/3459bezieht. Im FFH-Bericht wird nicht über den Zustand von FFH-Gebieten
berichtet, sondern über alle Vorkommen der Schutzgüter (Arten und Lebensräume)
innerhalb einer biogeographischen Region, also gesamthaft für alle Vorkommen in
und außerhalb von FFH-Gebieten. Diese Methodik des FFH-Berichts wird
ausführlich dargestellt in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ziele und Maßnahmen zum Schutz
der Biodiversität und Methodik des Berichtes zur „Lage der Natur“
(Bundestagsdrucksache 18/1567).
32. a) Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die
Bundesregierung aus dem veränderten Sachverhalt, dass seit der neuen EU-
Fischereipolitik alle Mitgliedstaaten der EU, die ein Fischereiinteresse
bekunden, konsultiert werden müssen und nicht wie bisher nur die
Anrainerstaaten?
Mit Artikel 11 der Fischereigrundverordnung (GFP) haben die
Unionsgesetzgeber die rechtliche Grundlage geschaffen, dass Mitgliedstaaten ihren
Verpflichtungen nach Umweltvorschriften der Europäischen Union, zu denen auch die
MSRL gehört, nachkommen können.
Soweit diesbezügliche Maßnahme eines Mitgliedstaates das direkte (Fischerei)-
Bewirtschaftungsinteresse eines anderen Mitgliedstaates berühren, wird das
Verfahren der sogenannten Regionalisierung nach Artikel 18 der
Fischereigrundverordnung ausgelöst, wonach der veranlassende Mitgliedstaat und die
anderen Mitgliedstaaten mit Bewirtschaftungsinteresse eine gemeinsame
Empfehlung für fischereiliche Maßnahmen unterbreiten.
Die Einbindung der tatsächlich fischereilich betroffenen Mitgliedstaaten in die
Entwicklung einer gemeinsamen Empfehlung entspricht dem allgemeinen
Prinzip der GFP, dass einzelne Mitgliedstaaten keine diskriminierenden
fischereilichen Maßnahmen gegenüber anderen Mitgliedstaaten ergreifen dürfen, und
wird von der Bundesregierung beachtet.
b) Erwartet die Bundesregierung dadurch Verzögerungen, und wenn ja,
welche?
Die in der Antwort zu Frage 32a genannten Vorgaben werden von der
Bundesregierung beachtet. Entsprechende Maßnahmen werden mit der gebotenen
Sorgfalt und Zügigkeit ergriffen.
33. Welcher Umfang der deutschen Fischereiforschung wird nach Kenntnis der
Bundesregierung seit dem Jahr 2000 pro Jahr auf die Entwicklung
nachhaltiger alternativer Fischereitechniken aufgewendet (bitte Fördersumme
getrennt nach europäischen bzw. Bundes- bzw. Landesmitteln nennen)?
Die nachfolgende Tabelle enthält das Fördervolumen der fangtechnischen
Arbeiten der fischereiwissenschaftlichen Institute des Thünen-Instituts für die
Jahre 2008 bis 2014 in Euro. Der gesamte Fischereiforschungsbereich im
Geschäftsbereich des Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
wurde im Jahr 2008 umstrukturiert. Angaben im angefragten Sinne können
daher nur ab dem Jahr 2008 gemacht werden.
2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014
Bundesmittel 974 000 974 000 984 000 984 000 1 084 000 1 270 000 1 072 000
Landesmittel 0 0 0 0 75 000 157 800 95 300
EU-Mittel 0 0 0 0 131 400 493 200 402 500
Gesamt 974 000 974 000 984 000 984 000 1 290 400 1 921 000 1 569 800
Drucksache 18/3459 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode34. Inwieweit plant die Bundesregierung den Ausschluss extraktiver
Nutzungsformen, wie Sand- oder Kiesabbau in den Natura-2000-
Schutzgebieten, und wenn nicht, warum nicht?
35. Inwieweit plant die Bundesregierung, die Öl- und Gasförderung in den
Natura-2000-Gebieten einzuschränken bzw. zu untersagen?
Die Fragen 34 und 35 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Erkundung, Sicherung und bedarfsgerechte Erschließung der
Rohstoffvorkommen in der deutschen AWZ (für den Bereich AWZ: Zitat aus der
„Verordnung über die Raumordnung in der deutschen ausschließlichen
Wirtschaftszone in der Nordsee vom 21. September 2009 (BGBl. I S. 3107)“ (AWZ
Nordsee-ROV) Textteil Nr. 3.3.2.) und in den Küstengewässern ist von hoher
Bedeutung für das Gemeinwohl und wichtige Grundlage für die zukünftige
wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands. Hierbei sind die geltenden
naturschutz- und bergrechtlichen Regelungen zu beachten, die auch eine
Zielerreichung der EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie gewährleisten. Nach diesen
naturschutz- und bergrechtlichen Regelungen sind Bergbauvorhaben in Natura-
2000-Gebieten in den meisten Fällen ausgeschlossen. Ausnahmsweise – und in
der Regel nach Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung – sind jedoch
auch extraktive Nutzungsformen, wie Sand- oder Kiesabbau oder Erdöl- und
Erdgasförderung in den Natura-2000-Schutzgebieten möglich.
Die Genehmigung und Überwachung dieser Vorhaben liegt im
Kompetenzbereich der Länder.
36. a) Welche Position vertritt die Bundesregierung in den laufenden
Konsultationen im Rahmen der OSPAR-Kommission sowie bei NEAFC
(North-East Atlantic Fisheries Commission)?
Die Bundesregierung vertritt in beiden Kooperationen die themenabhängig
jeweils im Ressortkreis abgestimmte Position.
b) Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um eine
Normierung von EBSAs in der Region Nordostatlantik zu befördern?
Die Bundesregierung hat sich in der Vergangenheit intensiv um die
Identifizierung und Nominierung von EBSAs im Nordostatlantik bemüht und wird dies
auch zukünftig tun. Eine Nominierung wird derzeit durch einzelne OSPAR-
Vertragsstaaten blockiert, mit dem Verweis auf noch nicht abgeschlossene
Antragsverfahren zu Flächen des erweiterten Kontinentalschelfs.
c) Bis wann ist mit einer Normierung von EBSAs in der Hohen See des
Nordostatlantiks zu rechnen?
Nach Aussage der betroffenen Staaten ist mit einer Nominierung im Jahr 2015
zu rechnen. Die Bundesregierung hat aus den oben genannten Gründen keinen
direkten Einfluss auf diesen Prozess.Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]