[Deutscher Bundestag Drucksache 18/3422
18. Wahlperiode 03.12.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Oliver Krischer, Harald
Ebner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/3240 –
Zulassung von Binnenschiffen durch die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Als sogenannte weitere Dienststelle der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung
(WSV) ist die Zentralstelle Schiffsuntersuchungskommission/Schiffseichamt
(ZSUK) für die „Leitung, Koordinierung, Verwaltung und Beantwortung
besonderer technischer Fragen“ zuständig. Im Jahr 1996 wurde sie aus bis dahin
elf selbstständigen Untersuchungskommissionen gegründet (
www.elwis.de/
Schifffahrtsrecht/ZSUK/).
Die ZSUK ist damit vor allem für die Erlaubniserteilung zur Fahrt von
Binnenschiffen auf Bundeswasserstraßen und damit mit den im Zusammenhang
stehende Zulassungen zuständig. Die ZSUK ist die einzige Institution in
Deutschland, die Fahrtzulassungen für Schiffe über 20 m Länge auf
Binnenwasserstraßen erteilen darf. Allerdings gewähren die europäischen Vorgaben in der
Umsetzung einen Spielraum; dieser wird nach Kenntnis der Fragesteller in
Deutschland durch die ZSUK jedoch nicht bzw. nur selten wahrgenommen.
Außerdem scheint im Bereich der Kommunikation der ZSUK nach außen
Nachholbedarf zu bestehen. Dieses Problem und weitere im Zusammenhang
stehende Probleme wurden in der Vergangenheit bereits bei verschiedenen
Fachverbänden im Binnenschifffahrtsbereich diskutiert.
Im Rahmen der Reform der WSV und der aktuellen Erstellung eines neuen
Standortkonzepts bzw. einer Personalbedarfsermittlung scheint auch eine
Evaluation der ZSUK-Aufgaben und deren öffentlicher Wahrnehmung notwendig.
1. An welcher Stelle in der WSV ist die ZSUK eingerichtet, und welche
Aufgaben nimmt sie genau und mit wie vielen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern an welchen Standorten wahr?
Die Zentralstelle Schiffsuntersuchungskommission/Schiffseichamt (ZSUK/
SEA) ist derzeit als Sonderstelle am Sitz der Generaldirektion Wasserstraßen
und Schifffahrt Außenstelle Südwest in Mainz eingerichtet. Die ZSUK/SEA
betreut ca. 10 000 Wasserfahrzeuge und ist zuständig für Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur vom 1. Dezember 2014 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/3422 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode– die Untersuchung und Zulassung von Wasserfahrzeugen zum Verkehr auf
den Bundeswasserstraßen,
– die Zulassung von Wasserfahrzeugen zum Transport gefährlicher Güter auf
den Binnenwasserstraßen,
– die Schiffseichung (Schiffsvermessung) von Binnenschiffen auf
Bundeswasserstraßen,
– die Führung der zentralen Binnenschiffsbestandsdatei über Wasserfahrzeuge
und
– die Erteilung von Typgenehmigungen für Dieselmotoren und
Bordkläranlagen für den Einsatz an Bord von Binnenschiffen.
Die ZSUK/SEA hat neben dem Hauptsitz in Mainz Außenstellen in Hamburg,
Berlin, Magdeburg, Duisburg und Mannheim. Bei der ZSUK/SEA sind aktuell
35 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt, davon 18 im Außendienst.
2. Aus welchen Gründen werden im Binnenschifffahrtsbereich in Deutschland
die technischen Untersuchungen und Abnahmen (also nichthoheitliche
Aufgaben) in staatlicher Hand durchgeführt, während diese Aufgaben im
Ausland oder in der Seeschifffahrt durch die Schiffs-
Klassifizierungsgesellschaften durchgeführt werden (
www.bg-verkehr.de „Anerkannte
Klassifikationsgesellschaften“)?
In Deutschland werden die technischen Untersuchungen und Abnahmen in
Übereinstimmung mit nationalen und internationalen Vorschriften grundsätzlich
durch die ZSUK/SEA, d. h. in staatlicher Hand durchgeführt. Es besteht aber
auch die Möglichkeit, eine Untersuchung durch eine anerkannte
Klassifikationsgesellschaft ganz oder teilweise durchführen zu lassen. Diese Untersuchung
kann von der ZSUK/SEA anerkannt werden, wenn aus der Bescheinigung
ersichtlich ist, dass die Bestimmungen der Binnenschiffsuntersuchungsordnung
eingehalten wurden. Aus Kostengründen und mangelnder Verfügbarkeit des
Personals bei den Klassifikationsgesellschaften wird davon kein Gebrach
gemacht.
3. Welcher Terminvorlauf für Besichtigungen, Besprechungen oder
Abnahmen mit den Kunden ist bei der ZSUK jeweils nötig (bitte nach Standorten
aufschlüsseln)?
Für eine Untersuchung zum Erlangen einer Fahrtauglichkeitsbescheinigung ist
zurzeit durchschnittlich mit einer Vorlaufzeit von acht Wochen zu rechnen.
Hamburg: SUK: 16 Wochen
Berlin: SUK: 6 Wochen
Magdeburg SUK: 8 Wochen
Duisburg SUK: 8 Wochen.
Mannheim SUK: 6 Wochen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/34224. Aus welchen Ausbildungsbereichen bzw. Studiengängen werden
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der ZSUK eingestellt, und welche
Aufgabenbereiche müssen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in welchen
Abteilungen jeweils wahrnehmen?
In der Zentralstelle SUK/SEA und ihren Außenstellen sind Schiffbau- und
Maschinenbauingenieure, Inhaber eines nautischen Patents sowie
Verwaltungsfachwirte und Verwaltungsfachangestellte sowie technische Beschäftigte
eingestellt. Die Aufgabenbereiche sind der Antwort zu Frage 1 zu entnehmen.
5. Welche Schnittstellen der ZSUK gibt es zu den Kunden, und durch welche
Maßnahmen versucht man, sich vermehrt gegenüber der Kundenseite zu
öffnen?
Die ZSUK/SEA wird auf schriftlichen oder telefonischen Antrag der
Schiffseigner und Schiffseignerinnen tätig. Sie ist aufgrund des
Verwaltungsverfahrensgesetzes verpflichtet und auch selbst bestrebt, eingehende Anträge oder
Anfragen schnellstmöglich zu bearbeiten. Ausführliche Informationen für Kunden,
wie rechtzeitige Beteiligung der ZSUK/SEA, Kontaktmöglichkeiten usw., gibt
es z. B. auf der Internetseite
www.elwis.de der Wasser- und
Schifffahrtsverwaltung.
6. a) Welche Alternativen gibt es nach Kenntnissen der Bundesregierung zum
Beispiel, um den Kundenkontakt bei der Erteilung von
Fahrterlaubnissen für Binnenschiffe zu regeln und nötigenfalls zu verbessern?
Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen.
b) Kann die Bundesregierung die nichthoheitlichen Aufgaben der ZSUK
auch ganz oder teilweise an private Organisationen abgeben, und wenn
ja, in welchem Umfang, an welche Institutionen (etwa
Klassifizierungsgesellschaften oder Zertifizierungsstellen), und aus welchen Gründen
wurde dieser Weg bisher in Deutschland nicht verfolgt?
Wenn nein, warum nicht?
Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.
7. a) Aus welchen Gründen stellt die ZSUK nach Informationen der
Fragesteller vorrangig vorläufige Schiffsatteste für Binnenschiffe aus, und
welche Nachteile können diese bei Kunden der ZSUK in der Praxis mit
sich bringen?
Zur Bearbeitung werden die Schiffsatteste im Rahmen einer
Schiffsuntersuchung eingezogen und durch vorläufige Schiffsatteste ersetzt. Vorläufige
Schiffsatteste sind vollwertige Fahrtauglichkeitsbescheinigungen und
berechtigen zur Fahrt auf den Bundeswasserstraßen und im europäischen Ausland. Ein
Nachteil für die Kunden ist nicht zu erkennen.
b) Aus welchen Gründen werden endgültige Schiffsatteste nach
Information der Fragesteller erst nach langer Bearbeitungszeit ausgestellt (bitte
durchschnittliche Bearbeitungsdauer nennen)?
Die Schiffsatteste werden erst erteilt, wenn die bei der Untersuchung
festgestellten Mängel abgestellt wurden. Die Bearbeitungszeit hängt daher von der
Mängelabstellung durch den Eigentümer des Fahrzeugs ab. In der Regel erfolgt die
Drucksache 18/3422 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeabschließende Bearbeitungsdauer innerhalb der Laufzeit der vorläufigen
Fahrtauglichkeitsbescheinigung von vier Monaten.
8. Aus welchen Gründen zögert die ZSUK nach Information der Fragesteller
mit der Zulassung der von an Land erfolgreich zugelassenen Maschinen
und verlangt zusätzliche Tests für deren Betrieb auf dem Binnenschiff,
obwohl der Unterschied zwischen Betrieb an Land und Betrieb auf dem
Binnenschiff in den bisherigen Fällen nur theoretisch war?
Die Bestimmungen für Binnenschiffe sind auf die speziellen Anforderungen der
Binnenschifffahrt abgestimmt. Soweit die an Land zugelassenen Maschinen
uneingeschränkt die Anforderungen der Binnenschifffahrt erfüllen, werden sie
auch in der Binnenschifffahrt zugelassen. Ist eine Zulassung nicht ausdrücklich
geregelt, aber wünschenswert oder beantragt, dann kann dies über das
Instrument einer Empfehlung erfolgen, wenn die Maschine als gleichwertig anerkannt
wird.
9. Welche Bearbeitungsdauer gibt es aktuell bei der Abnahme von
Binnenschiffen?
Auf die Antwort zu Frage 7b wird verwiesen.
10. a) Begleitet man den Kunden vonseiten der ZSUK von Anfang an bei der
Projektbearbeitung (Neubauten) und klärt auch technische Fragen vor
Baubeginn, und wenn nein, aus welchen Gründen werden technische
Fragen erst zum Schluss der Bauphase hin geklärt?
Sofern vom Kunden gewünscht und beantragt, werden technische Fragen vor
Baubeginn beantwortet und geklärt.
b) Begleitet man den Kunden vonseiten der ZSUK von Anfang an bei
technischen Neuerungen, und wenn nein, in welchem Zeitrahmen kann
die ZSUK solche Anfragen in der Regel beantworten?
Sofern sich Kunden bei technischen Neuerungen von Anfang an an die ZSUK
gewandt haben, begleitet sie diese bis zur Erteilung der
Fahrtauglichkeitsbescheinigung oder des Zulassungszeugnisses bzw. des Eichscheins. Schriftliche
Anfragen werden schnellstmöglich bearbeitet.
11. Kam es in der Vergangenheit vor, dass Eichaufnahmen direkt bei der
ZSUK oder einer ihrer Außenstellen vorgenommen werden mussten, und
wenn ja, wie oft, und mit welchem zeitlichen Vorlauf können in der Regel
Termine zur Eichaufnahme vor Ort in den Werften vorgenommen werden?
Die Eichaufnahme ist keine Aufgabe der ZSUK/SEA. Sie wird von privaten
Eichaufnehmern zur Feststellung der im Einzelfall vorhandenen
Beförderungsmenge an Ladegut auf einem Binnenschiff durchgeführt.
Die Eichung wird von der ZSUK/SEA zur Feststellung der Tragfähigkeit von
Binnenschiffen durchgeführt. Sie kann am ständigen Eichplatz des
Schiffseichamtes oder an einem anderen geeigneten Eichplatz stattfinden. Circa 70 Prozent
der Eichungen finden trotz zusätzlicher Belastung wegen erhöhter Fahrzeiten an
anderen geeigneten Eichplätzen statt. Die Vorlaufzeit für eine Eichung beträgt
zwei bis vier Wochen.Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]