[Deutscher Bundestag Drucksache 18/3489
18. Wahlperiode 09.12.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Niema Movassat, Christine Buchholz,
Wolfgang Gehrcke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/3245 –
Qualitätssicherung im weltwärts-Programm
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Jahr 2008 rief das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung (BMZ) den entwicklungspolitischen Freiwilligendienst
„weltwärts“ ins Leben. Das weltwärts-Programm soll junge Menschen an
entwicklungspolitische Fragestellungen heranführen, ihnen einen
Freiwilligendienst unabhängig von ihrer finanziellen Lage ermöglichen und transkulturelle
Verständigung und Bewusstseinsbildung im Sinne des „Globalen Lernens“
fördern. Hierbei war von Anfang an problematisch, dass ausschließlich
Freiwillige aus Deutschland Zugang zu dem Programm hatten und es jungen
Menschen aus den Ländern des Südens verwehrt blieb, im Rahmen des weltwärts-
Programms nach Deutschland zu kommen, um einen beiderseitigen Austausch
zu gewährleisten. Der Beginn der Pilotphase zur Integration einer Süd-Nord-
Komponente im Jahr 2013, die dies nun ermöglicht, war im Sinne eines
gleichberechtigten und solidarischen Dialogs eine wichtige Korrekturmaßnahme,
wie sie die Zivilgesellschaft seit Langem fordert.
Die Nachfrage nach den weltwärts-Freiwilligendiensten ist groß. So wurden
seit Beginn des Programms mehr als 20 000 junge Menschen zu Projekten in
mehr als 70 Länder entsandt. Eine im Jahr 2011 im Anschluss an die dreijährige
Pilotphase durchgeführte Evaluierung zog ein größtenteils positives Fazit,
stellte jedoch auch Nachholbedarf im Bereich Qualitätsstandards und
Qualitätssicherung fest. Sie konstatierte insbesondere erhebliche Unterschiede bei
den Entsendeorganisationen bezüglich der Qualität der Einsatzplätze sowie der
pädagogischen Betreuung. Außerdem erreichte das Programm hauptsächlich
eine sehr homogene Zielgruppe: Freiwillige mit Abitur und einer hohen
sozialen Herkunft. Bei den einreise- und arbeitsrechtlichen Bestimmungen für
internationale Freiwillige stellte die Evaluierung bei Partnerländern, die das
weltwärts-Programm nicht aktiv unterstützen, häufige Probleme bei der
Beschaffung von Arbeitsgenehmigungen und Visa fest: „In der Folge sehen sich die
weltwärts-Freiwilligen mit unklaren Aufenthaltsregelungen konfrontiert und
sichern eigenständig ihren Aufenthaltsstatus durch wiederholtes Aus- und
Einreisen und einem Touristenvisum ab.“ (vgl. Evaluierung des
entwicklungspolitischen Freiwilligendienstes „weltwärts“). Dieses Problem war jedoch bereits
vor der Evaluierung bekannt; in den Antworten zu mehreren Kleinen Anfragen Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung vom 3. Dezember 2014 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/3489 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodewurde wiederholt darauf hingewiesen (vgl. Bundestagsdrucksachen 16/10100,
16/12876, 17/9291, 17/12779). In der Vergangenheit verwies die
Bundesregierung stets auf die Verantwortung der Entsendeorganisationen für die
Visumsbeschaffung und erachtete es nicht für notwendig, eine übergreifende Lösung
für das Problem zu finden. Nach wie vor treten jedoch nicht alle Freiwilligen
ihren Dienst mit gültigem Jahresvisum an (vgl. FAKT. Das MDR-Magazin
vom 26. Juni 2012,
www.youtube.com/watch?v=WET0dw xHIk8). Auch die
Sicherheit der Freiwilligen und die Qualität der Betreuung stehen hier in der
Kritik. Das weltwärts-Programm ist nach wie vor nicht in der Lage, die Qualität
aller Dienste zu gewährleisten.
Im Anschluss an die Evaluierung leitete die Bundesregierung einen
umfassenden Follow-Up-Prozess ein, in den sie auch Vertreterinnen und Vertreter
verschiedener am weltwärts-Programm beteiligter Organisationen einbezog. Es ist
zu begrüßen, dass aus dieser partnerschaftlichen Zusammenarbeit unter
anderem aktualisierte Leitlinien und neue Maßnahmen zur Qualitätssicherung
hervorgingen. So konstituierte sich im Jahr 2013 ein
Programmsteuerungsausschuss, dem das BMZ, die Koordinierungsstelle des weltwärts-Programms und
Vertreterinnen und Vertreter von Entsendeorganisationen und
Rückkehrvereinigungen angehören und dem verschiedene Arbeitskreise zuarbeiten. Eine
weitere Neuerung sind die sogenannten Qualitätsverbünde, Zusammenschlüsse
von Entsendeorganisationen, die dem BMZ und dem Arbeitskreis „Qualität“
Bericht erstatten. Die Umsetzung erfolgte bisher jedoch nur schleppend; so hat
die Bundesregierung die neue Ombudsperson für die Engagement Global
GmbH, die als neutrale Anlaufstelle für mögliche Streitfälle fungieren soll, erst
im September 2014 bestellt. Bezüglich der Umsetzung des Follow-Up-
Prozesses und darüber hinausgehenden Nachbesserungsbedarfs bestehen weiterhin
offene Fragen.
1. Wie bewertet die Bundesregierung die Erfahrungen aus dem ersten Zyklus
der Pilotphase der Süd-Nord-Komponente?
Die neue Programmkomponente ermöglicht es jungen Menschen aus den
Partnerländern des weltwärts-Programms in Deutschland einen weltwärts
Freiwilligendienst zu leisten. Sie fördert den gleichberechtigten, partnerschaftlichen
Austausch zwischen den Programmakteuren in Deutschland und den
Partnerländern. Der erste von zunächst drei Jahreszyklen der Pilotphase begann im
November 2013. Im ersten Zyklus (2013/2014) nehmen 150 Freiwillige teil, im
zweiten Zyklus können bis zu 250 Freiwillige (2015/2016) teilnehmen.
Sowohl bei den Entsende- und Aufnahmeorganisationen als auch in der
Öffentlichkeit in Deutschland stößt die Süd-Nord-Komponente auf großes Interesse.
Im ersten Zyklus nehmen 36 Organisationen in Deutschland Freiwillige auf, im
zweiten Zyklus werden es 54 Aufnahmeorganisationen sein. Die Anzahl der
beantragten Aufnahmen war in beiden Zyklen deutlich höher als das zur Verfügung
stehende Kontingent.
Am 20. Februar 2014 fand im Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) Berlin die offizielle Auftaktveranstaltung
für die weltwärts-Süd-Nord-Komponente statt. Der Bundesminister für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dr. Gerd Müller, begrüßte die
ersten 13 Freiwilligen aus dem Globalen Süden und unterstrich die Wichtigkeit
des neuen Programms. Die Süd-Nord-Komponente ist zunächst auf eine
dreijährige Pilotphase angelegt. Sie wird von einer vom weltwärts-
Programmsteuerungsausschuss (PSA) eingerichteten Arbeitsgruppe fachlich begleitet. Ein
besonderer Fokus wird auf die Perspektive der entsendenden
Partnerorganisationen im Globalen Süden sowie auf die Erfahrungen der Süd-Nord-Freiwilligen
gelegt. Zum Ende der Pilotphase 2016 ist eine externe Evaluierung vorgesehen,
die eine Gesamtbewertung der neuen Komponente ermöglichen wird.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/34892. Sind der Bundesregierung Schwierigkeiten bei der Vor- und Nachbereitung
des Dienstes, bei den Sprachkenntnissen und der Unterkunft der
Freiwilligen, beim Auswahlverfahren oder bei der Verlässlichkeit der
Partnerstrukturen bekannt?
Wenn ja, welche?
Bislang sind keine Schwierigkeiten bei der Verlässlichkeit der
Partnerstrukturen, bei der Auswahl sowie der Vorbereitung der Süd-Nord-Freiwilligen in den
Ländern des globalen Südens bekannt geworden. Auch bezüglich der
Unterkunft der weltwärts-Freiwilligen in Deutschland gibt es bislang keine
Beschwerden. Das Thema Sprachkenntnisse wurde bei Treffen der
Aufnahmeorganisationen zum Erfahrungsaustausch über die praktische Umsetzung der Süd-Nord-
Komponente als ein besonders wichtiger Punkt aufgegriffen. Das Thema
Nachbereitung wird erst mit der Rückkehr der ersten Freiwilligen in ihre
Heimatländer relevant (ab dem Jahr 2015).
3. Wie viele Freiwillige gehen derzeit jährlich über die Nord-Süd-
Komponente in Partnerländer (bitte nach Jahren, Partnerländern und Entsendungen
auflisten)?
Siehe beigefügte Tabelle in der Anlage.
4. Wie viele Freiwillige werden im Rahmen der Süd-Nord-Komponente im
ersten und zweiten Zyklus einen Freiwilligendienst in Deutschland
absolvieren, und welche Anzahl von Freiwilligen wird mittel- bis langfristig in
dieser Komponente angestrebt?
Im ersten Zyklus der Süd-Nord-Komponente (November 2013 bis Dezember
2014) war ursprünglich der Einsatz von 100 Freiwilligen aus dem globalen
Süden in Deutschland geplant. Aufgrund der sehr starken Nachfrage wurde dieses
Kontingent auf 150 Freiwilligenplätze aufgestockt und an die
Aufnahmeorganisationen vergeben. Derzeit befinden sich 130 Freiwillige in Deutschland (Stand:
20. November 2014). Im zweiten Zyklus der Pilotphase (Januar bis Dezember
2015) sollen 250 Süd-Nord-Freiwillige in Deutschland aufgenommen werden.
Die Einreisen finden ab Frühjahr 2015 statt. Weitere Festlegungen wurden
bisher nicht getroffen.
5. Welche finanziellen Mittel wurden bzw. werden in den Jahren 2013 bis
2015 für die Süd-Nord-Komponente vom BMZ bereitgestellt (bitte nach
Jahren und jeweiligem Verwendungszweck aufschlüsseln)?
Für die Aufnahme der ersten 150 Süd-Nord-Freiwilligen (2013/2014) bzw. 250
im Jahr 2015 wurden bzw. werden folgende Mittel bereitgestellt:
2014 2015
870 000,00 Euro 2 000 000,00 Euro
Der finanzielle Förderhöchstbetrag für die weltwärts-Süd-Nord-Komponente
beläuft sich insgesamt auf maximal 880,00 Euro pro Freiwilligenmonat. Die
Förderung erfolgt über eine Anteilsfinanzierung, entsprechend den Nord-Süd-
Entsendungen. Es werden bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen
Gesamtausgaben vom BMZ übernommen; mindestens 25 Prozent sind mit Eigenmitteln
bzw. Drittmitteln zu decken.
Drucksache 18/3489 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 6. Funktioniert die Abwicklung der Fördermittel in der Süd-Nord-
Komponente genau spiegelverkehrt zur Nord-Süd-Komponente (bitte
begründen)?
Die Abwicklung der Fördermittel in der Süd-Nord-Komponente findet
weitgehend analog zur Abwicklung der Mittel in der Nord-Süd-Komponente statt.
Anerkannte Aufnahmeorganisationen reichen bei der ENGAGEMENT GLOBAL
gGmbh einen Antrag auf Bundesmittel ein. Für einen Süd-Nord-Freiwilligen
können vom BMZ maximal 880,00 Euro Zuschuss pro Freiwilligenmonat
beantragt werden. Die Anteilsfinanzierung des BMZ darf insgesamt 75 Prozent der
zuwendungsfähigen Gesamtausgaben nicht überschreiten. Der
Weiterleitungsvertrag wird zwischen der ENGAGEMENT GLOBAL gGmbh und der
Aufnahmeorganisation geschlossen. Die Aufnahmeorganisation ist der ENGAGE-
MENT GLOBAL gGmbH gegenüber als alleiniger Ansprechpartner für die
ordnungsgemäße Mittelverwendung verantwortlich.
7. Wie sind nach Kenntnis der Bundesregierung die entsendenden
Partnerorganisationen finanziell und administrativ in die Bereitstellung der
Bundesmittel eingebunden (bitte einzeln aufschlüsseln)?
Die finanzielle und administrative Abwicklung der Süd-Nord-Komponente
erfolgt über die Aufnahmeorganisationen in Deutschland, die ggf. Mittel an die
Partnerorganisationen weiterleiten, z. B. zur Finanzierung der pädagogischen
Vorbereitung der Freiwilligen.
8. Existiert nach Kenntnis der Bundesregierung bezüglich der Süd-Nord-
Komponente ein aktualisierter oder gesonderter Leitfaden zur
Mittelverwendung und Mittelabrechnung (seit Stand März 2011) für das weltwärts-
Programm, oder ist ein solcher geplant (wenn ja, bitte beifügen)?
Wenn nein, warum nicht?
Es existiert kein gesonderter Mittelleitfaden. In dem aktuellen Entwurf des
Mittelleitfadens wird die Süd-Nord-Komponente berücksichtigt.
9. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Einschätzung einer Studie der
Universität Heidelberg, nach der die Visumsbeschaffung für die Freiwilligen
aus Schwellen- und Entwicklungsländern oft „ausgesprochen schwierig bis
unmöglich ist“ (vgl. sechs+sechzig vom 18. Juni 2014,
www.magazin66.de/
2014/06/experten-fordern-freiwilligenvisum-fuer-auslaender/)?
Im Rahmen der Süd-Nord-Programme sind bisher fünf Ablehnungen von
Visaanträgen bekannt geworden. Zwei davon konnten im Remonstrationsverfahren
rückgängig gemacht werden. Bei aktuell 130 weltwärts-Freiwilligen in
Deutschland ist die Zahl der Ablehnungen der Visaanträge damit gering.
10. Plant die Bundesregierung die Einführung eines Freiwilligenvisums, um
finanzielle Hürden und Probleme bei der Genehmigung für Süd-Nord-
Freiwillige zu beseitigen?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, ab wann, und mit welchen Voraussetzungen?
Die Visa-Erteilung für Süd-Nord-Freiwillige erfolgt in diesem wie in ähnlich
strukturierten Programmen bereits im Rahmen der geltenden gesetzlichen Rege-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/3489lungen reibungslos nach § 18 Absatz 3 des Gesetzes über den Aufenthalt, die
Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG)
i. V. m. § 14 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung über die Beschäftigung von
Ausländerinnen und Ausländern (BeschVO). Die Auslandsvertretungen erteilen
in diesem Rahmen Visa für Süd-Nord-Freiwillige.
11. Wie plant die Bundesregierung, auf die anhaltenden Probleme bei der
Visumsbeschaffung zu reagieren?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 9 und 10 verwiesen.
Im Jahr 2014 wurde in zwölf Aufnahmeländern eine Landesansprechperson
(LAP) für weltwärts installiert. Für das Jahr 2015 ist die Rekrutierung weiterer
sechs Landesansprechpersonen vorgesehen. Die Zielsetzung und
Aufgabenstellung der LAP umfasst drei Handlungsfelder: Unterstützung der
Entsendeorganisationen bei der Visumsbeantragung, Einschätzung der Sicherheitslage und
Unterstützung in Krisensituationen.
12. Wird der Peer-to-Peer-Ansatz, der eine Begegnung von Nord-Süd- und
Süd-Nord-Freiwilligen zum Ziel hat, im Rahmen der Süd-Nord-
Komponente bereits umgesetzt, und wenn ja, durch welche Maßnahmen?
Wenn nein, wann, und durch welche Maßnahmen ist dies geplant?
Mit Einführung der Süd-Nord-Komponente konnte der Peer-to-Peer-Ansatz im
weltwärts-Programm wesentlich gestärkt werden. Aktuell entsandte Nord-Süd-
Freiwillige werden von den Partnern im Süden aktiv in die Vorbereitung ihrer
zukünftigen Süd-Nord-Freiwilligen eingebunden und engagieren sich als
zurückgekehrte weltwärts-Freiwillige in Deutschland auch in der Begleitung der
Süd-Nord-Freiwilligen. Selbiges geschieht mit den Süd-Nord-Freiwilligen, die
sich in der Vorbereitung und Begleitung von Nord-Süd-Freiwilligen engagieren.
Als ein in beide Richtungen besonders gut funktionierendes Instrument mit
Peer-to-Peer-Ansatz haben sich auch sprachliche Lern-Tandems erwiesen.
13. Mit welchen entsendenden Partnerorganisationen im Globalen Süden
arbeitet die Engagement Global GmbH momentan für die Süd-Nord-
Komponente zusammen, und in welchen Ländern sind diese angesiedelt (bitte
einzeln aufschlüsseln)?
Wie in der Nord-Süd-Komponente findet auch in der Süd-Nord-Komponente
von weltwärts keine direkte Zusammenarbeit zwischen der ENGAGEMENT
GLOBAL gGmbH und den Partnerstrukturen im globalen Süden statt. Diese
liegt in der Verantwortung der deutschen Entsende- und
Aufnahmeorganisationen.
Die Partnerorganisationen sind in folgenden Ländern angesiedelt:
● Lateinamerika: Argentinien, Bolivien, Brasilien, Chile, Costa Rica, Ecuador,
El Salvador, Kolumbien, Mexiko, Nicaragua, Peru
● Afrika: Ghana, Kamerun, Kenia, Mosambik, Nigeria, Ruanda, Sambia,
Südafrika, Tansania, Togo, Uganda
● Asien: China, Indien, Indonesien, Nepal
● Östliches bzw. südöstliches Europa: Bosnien-Herzegowina, Georgien, Ukraine.
Drucksache 18/3489 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode14. Nach welchen Kriterien wurden die Partnerorganisationen und
Partnerländer für die Pilotphase der Süd-Nord-Komponente ausgewählt?
Die Bundesregierung hat zusammen mit den zivilgesellschaftlichen Trägern im
Programmsteuerungsausschuss (PSA) am 17. Juni 2013 folgende Kriterien für
die Zusammensetzung der beteiligten deutschen Aufnahmeorganisationen
beschlossen:
● Erfüllung der Anforderungen des Konzepts
● Beteiligung von möglichst vielen Organisationen an der Pilotphase
● anerkannte Entsendeorganisationen und Rückkehrinitiativen können sich als
Aufnahmeorganisationen beteiligen
● mindestens zehn Organisationen sollen am ersten Aufnahmezyklus beteiligt
sein
● Beteiligung von kleineren und größeren Organisationen unter
Berücksichtigung einer relevanten Anzahl an Freiwilligen für größere Organisationen
● Höchstzahl an Freiwilligen pro Organisation im ersten Aufnahmezyklus:
15 Freiwillige
● regionale Streuung bei den Partnern (Entsendeorganisationen im Globalen
Süden).
Die Auswahl der Partnerorganisationen in den jeweiligen Ländern obliegt den
zivilgesellschaftlichen Trägern. Die Partnerorganisationen der Süd-Nord-
Komponente sind im Regelfall die etablierten Partnerorganisationen aus der Nord-
Süd-Komponente. Sie müssen die im Konzept des Pilotvorhabens „Süd-Nord-
Komponente“ genannten Ziele erfüllen.
15. Inwiefern arbeitet bzw. arbeitete die Bundesregierung bei der
Ausgestaltung der Süd-Nord-Komponente mit zivilen Akteuren, wie z. B. dem
„Zugvögel e. V.“, zusammen, die bereits Erfahrung mit der Organisation
von Süd-Nord-Freiwilligendiensten in Deutschland haben?
Das Konzept zur Süd-Nord-Komponente wurde im Rahmen des Follow-up-
Prozesses zur weltwärts Evaluierung von einer Arbeitsgruppe erstellt. Dieser
Arbeitsgruppe gehörten Vertreterinnen und Vertreter von zivilgesellschaftlichen
Organisationen sowie von BMZ und ENGAGEMENT GLOBAL gGmbH an.
Die Organisation Zugvögel e. V. war an der Arbeitsgruppe beteiligt und brachte
ihre Erfahrungen ein. Zur Süd-Nord-AG wird auf die Antwort zu Frage 1
verwiesen.
16. Wurden die „Terms of Reference“ für die Evaluierung im Anschluss an die
dreijährige Pilotphase bereits abschließend erarbeitet, und wenn ja,
welche Kriterien beinhalten diese?
Wenn nein, warum nicht, und wann soll dies erfolgen?
Derzeit bereitet das BMZ in Abstimmung mit den Programmakteuren Eckdaten
für die geplante Evaluierung vor. Die Evaluierung soll von einer Referenzgruppe
bestehend aus BMZ, ENGAGEMENT GLOBAL gGmbH,
zivilgesellschaftlichen Trägern und ggf. weiteren Experten begleitet werden.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/348917. Welche weiteren Mechanismen zur Qualitätssicherung plant die
Bundesregierung für die Süd-Nord-Komponente?
Während der Pilotphase wird das Qualitätsmanagement und die
Qualitätssicherung der Süd-Nord-Komponente von den weltwärts-Qualitätsverbünden
begleitet. Dies beinhaltet unter anderem das allgemeine Qualitätsmanagement der
Einsatzstellen und die Qualitätssicherung der pädagogischen Begleitung. Die
Qualitätsverbünde berichten in der AG Süd-Nord zu ihrer Qualitätsarbeit für die
Süd-Nord-Komponente. Zwischen den Akteuren des Gemeinschaftswerks
besteht Konsens darüber, dass ein kohärentes Qualitätssystem für die Nord-Süd-
und die Süd-Nord-Komponente entwickelt wird, dass die Süd-Nord-
Komponente in das bestehende Qualitätssystem integriert und das System entsprechend
angepasst wird. Die Prozessplanung dieser Integration einschließlich der
Berücksichtigung der Bedarfe und Perspektiven der entsendenden Partner in der
Süd-Nord-Komponente erfolgt durch die AG Süd-Nord.
18. Wie weit ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Entwicklung des
Monitoring- und Qualitätssicherungssystems für Engagement Global
vorangeschritten, die für das Jahr 2014 geplant war (wenn bisher nichts
erarbeitet wurde, bitte begründen, warum nicht)?
Welche Aspekte werden hierbei berücksichtigt?
Ziel ist es, ein System zum Monitoring und zur Evaluierung (M&E-System) für
die gesamte ENGAGEMENT GLOBAL gGmbH (EG) zu entwickeln, das der
Vielzahl und Unterschiedlichkeit der zu berücksichtigenden Programme gerecht
wird, aber dennoch Gesamtaussagen zu den Ergebnissen und der Zielerreichung
der Arbeit der EG ermöglicht. Die EG hat im Auftrag des BMZ im März 2014
eine Ausschreibung für eine auf dieses Ziel gerichtete Beratungsleistung
vorgenommen, als deren Ergebnis die CEval GmbH Ende April 2014 den Zuschlag
erhielt. Im Juli 2014 wurde das Umsetzungskonzept von CEval und die
Erwartungen an das M&E-System mit einer externen Begleitgruppe (EG-BMZ-
Vertreterinnen und -Vertreter der Kommunen und Zivilgesellschaft) erörtert. Von
Juli bis September 2014 erhob CEval Daten für eine Bestandsaufnahme, die
einen Überblick über das aktuell verfügbare Instrumentarium gibt, dessen
Chancen und Defizite aufzeigt und Verbesserungs- und Ergänzungsmöglichkeiten
diskutiert. Dieser Bericht wird im nächsten Schritt mit der externen
Begleitgruppe diskutiert.
19. Wie viele Sitzungen des Programmsteuerungsausschusses (PSA) fanden
seit der konstituierenden Sitzung im April 2013 statt, und mit welchen
Themen hat sich der Ausschuss bei diesen Sitzungen befasst?
Einschließlich der konstituierenden Sitzung im April 2013 fanden sechs
Sitzungen des PSA statt. Insbesondere waren folgende Themen von Bedeutung:
– Verabschiedung der Geschäftsordnung des PSA und Beauftragung
kontinuierlicher Arbeitskreise und befristeter Arbeitsgruppen
– Aufgaben der Programmakteure im Gemeinschaftswerk
– Einführung der Süd-Nord-Komponente
– Umsetzung des Qualitätssystems
– Förderleitlinie und Verfahrensregelungen im Programm
– Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen des weltwärts-Programms.
Drucksache 18/3489 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode20. Bezüglich welcher Fragestellungen hat der PSA bisher den Arbeitskreis
(AK) „Qualität“ konsultiert, und welche waren die Vorschläge und
Kritiken, die der AK dem PSA in seinen bisherigen Berichten unterbreitet hat?
Der PSA und der AK Qualität haben sich u. a. zu folgenden Themen
ausgetauscht:
Freiwilligenbefragung, Qualitätsanforderungskatalog, System zur Meldung und
Bearbeitung von Qualitätsmängeln, Landesansprechpersonen, Zertifizierung
der Entsendeorganisationen durch externe Prüfinstanzen.
Die Bearbeitung der derzeitigen Aufgaben des AK Qualität resultieren
überwiegend aus den Ergebnissen des Follow-up-Prozesses. Der AK Qualität legt dem
PSA regelmäßig zu den PSA-Sitzungen einen Bericht über seine Arbeit vor.
Zudem erstellt der AK Qualität Entscheidungsvorlagen für den PSA.
21. Nach welchem Verfahren melden die Qualitätsverbünde
Richtlinienverstöße an die Koordinierungsstelle des weltwärts-Programms oder an das
BMZ?
Die Qualitätsverbünde üben eine zentrale Rolle im Qualitätssystem aus, indem
sie die Entsendeorganisationen in der Qualitätsentwicklung unterstützen und
bekannt gewordene Mängel und Probleme bearbeiten. Die Rolle des
Qualitätsverbundes beinhaltet die vertrauensvolle Beratung der Entsendeorganisationen und
die Pflicht sicherzustellen, dass gravierende Qualitätsverstöße, von denen der
Qualitätsverbund erfährt, an BMZ und ENGAGEMENT GLOBAL gGmbH
weitergeleitet werden. Die Qualitätsverbünde berichten jährlich und ad hoc bei
Bedarf schriftlich oder mündlich an die ENGAGEMENT GLOBAL gGmbH/
Koordinierungsstelle weltwärts.
22. Sind der Koordinierungsstelle des weltwärts-Programms oder dem BMZ
bereits Richtlinienverstöße durch die Qualitätsverbünde bekannt
geworden, und wenn ja, welche Verbünde und Organisationen waren davon
betroffen?
Nein, bislang sind durch die Qualitätsverbünde keine Richtlinienverstöße
bekannt geworden. Im Rahmen der im Jahr 2013 erstmalig durchgeführten
Freiwilligenbefragung wurden jedoch Qualitätsmängel bekannt, die den betroffenen
Entsendeorganisationen kommuniziert wurden. Diese Mängel werden
gemeinsam mit den Qualitätsverbünden bearbeitet und die ENGAGEMENT GLOBAL
gGmbH über das Ergebnis unterrichtet.
23. Wurden gegebenenfalls Entsendeorganisationen aus den
Qualitätsverbünden ausgeschlossen?
Wenn ja, welche, und warum genau?
Nein, bislang wurden keine Entsendeorganisationen aus den Qualitätsverbünden
ausgeschlossen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/348924. Gab es Fälle, in denen das BMZ die Kooperation mit
Entsendeorganisationen im Rahmen des weltwärts-Programms aufgrund von
Regelverstößen beendet hat?
Wenn ja,
a) welche Organisationen waren davon betroffen,
b) gegen welche Richtlinien richteten sich diese Verstöße?
Wenn nein,
c) warum nicht, angesichts der auch den Fragestellern gegenüber
vorgetragenen Vorwürfe, die gegen manche Entsendeorganisationen im
Raum stehen?
d) welche Auflagen werden gemacht, und wie wird die Einhaltung dieser
nachgehalten und kontrolliert?
Die Fragen 24 und 24a bis 24d werden wegen des Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Es gab zwei Fälle, in denen das BMZ die Kooperation mit weltwärts-
Entsendeorganisationen aufgrund von Regelverstößen beendet hat.
Die Verstöße bezogen sich auf schwerwiegende Richtlinienverstöße bei der
Visa-Beschaffung, der Spendenfreiwilligkeit und -höhe und unzulässige
Eigenbeteiligung der weltwärts-Freiwilligen, sowie Mängeln bei der pädagogischen
Betreuung vor Ort.
Die Nennung der Organisationen kann hier nicht offen erfolgen, da damit das
Recht auf informationelle Selbstbestimmung beeinträchtigt wäre und die
Organisation in der Ausübung ihrer weiteren Tätigkeit behindert wäre. Daher wird
die Antwort insoweit als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.* Die
Antwort erfolgt gesondert und wird nicht in auf Bundestagsdrucksache
veröffentlicht.
25. Welche Qualitätsverbünde existieren momentan, und welche
Entsendeorganisationen sind in diesen zusammengeschlossen?
Derzeit bestehen sechs Qualitätsverbünde:
– Evangelischer Qualitätsverbund weltwärts (EQEB)
– Verein entwicklungspolitischer Austauschorganisationen e. V. (Ventao)
– Aktionsgemeinschaft Dienst für den Frieden e. V. (AGdF)
– Arbeitskreis „Lernen und Helfen in Übersee“ e. V. (AKLHÜ)
– fid-Netzwerk international QM
– DRK-Generalsekretariat.
Die Entsendeorganisationen sind verpflichtetet, sich einem Qualitätsverbund
ihrer Wahl anzuschließen.
* Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat die Antwort als
„VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen
Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
Drucksache 18/3489 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode26. Aus welchen Gründen waren im Jahr 2013 noch 240 Organisationen als
Entsendeorganisationen anerkannt (vgl. Dokumentation des Follow-Up-
Prozesses 2012–2013), wenn auf der Webseite aktuell jedoch lediglich
rund 180 als aktive Entsendeorganisationen aufgeführt werden?
Wie ist dieser Rücklauf zu erklären?
Es gibt 240 anerkannte weltwärts-Entsendeorganisationen. Davon sind lediglich
180 derzeit aktiv. Seit dem Jahr 2013 werden zur Förderung größtmöglicher
Transparenz nur noch die tatsächlich aktiven Entsendeorganisationen
aufgeführt.
27. Wurde bereits von der Option Gebrauch gemacht, Entsendeorganisationen
in Einzelfällen, in denen Freiwillige ohne ausreichendes Visum den
Freiwilligendienst angetreten haben, aus dem Programm auszuschließen?
Wenn ja, welche Organisationen betrifft dies?
Wenn nein, warum nicht?
Bei einer der unter Frage 24 angesprochenen Entsendeorganisation spielten
wiederholte Richtlinienverstöße im Bereich der Visa-Beschaffung eine
entscheidende Rolle. Bezüglich der Nennung dieser Organisation wird auf die Antwort
zu Frage 24 verwiesen.
28. Sind dem BMZ oder der Koordinierungsstelle des weltwärts-Programms
Fälle bekannt geworden, in denen Freiwillige
a) ohne gültiges Visum entsandt wurden,
b) keinen Mentor oder keine Mentorin oder keinen Notfallkontakt im
Einsatzland hatten,
c) kein festes Projekt im Einsatzland vorfanden,
d) inadäquat mit Unterkunft und Nahrung versorgt wurden,
e) von polizeilicher Verfolgung bedroht waren?
Über die Jahre, in denen das weltwärts-Programm durchgeführt wurde, sind
wenige Einzelfälle in den genannten Kategorien aufgetreten. Wenn die ENGAGE-
MENT GLOBAL gGmbH Informationen über Einzelfälle erhält, setzt sie sich
direkt mit der betroffenen Entsendeorganisation und ggf. auch mit anderen
betroffenen Akteuren in Verbindung, um den Sachverhalt zu klären.
Sofern Hinweise vorliegen, dass es sich nicht um einen Einzelfall handelt,
werden neben der Stellungnahme der Entsendeorganisation auch andere Akteure
eingebunden. Je nach Situation und Schweregrad eines Verstoßes stehen
verschiedene Sanktionsmöglichkeiten bis hin zum Ausschluss aus dem Programm
(siehe die Antwort zu Frage 24) zur Verfügung.
29. Wenn ja, welche Maßnahmen wurden ergriffen, um eventuelle Missstände
zu beseitigen?
Wenn nein, warum nicht?
Auf die Antwort zu Frage 28 wird verwiesen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/348930. Welche Mechanismen sieht die Bundesregierung im Falle eines Streitfalls
zwischen Freiwilligen und Entsendeorganisationen vor?
Die gegenseitigen Rechte und Pflichten sind im Freiwilligenvertrag, einem
zivilrechtlichen Vertrag zwischen dem oder der Freiwilligen und der
Entsendeorganisation, festgelegt und müssen auf Basis dieses Vertrages zwischen den
beiden Parteien geklärt werden. Falls ein Streitfall von der einen oder anderen
Seite an die ENGAGEMENT GLOBAL gGmbH oder das BMZ herangetragen
wird, bieten diese systematisch beiden Seiten ihre Beratung an.
31. Prüft die Bundesregierung die Einführung weiterer Maßnahmen zur
Qualitätssicherung oder zur Notfallhilfe für Freiwillige, um die Sicherheit und
das Wohlergehen der Freiwilligen im Fall eines Versagens der
Entsendeorganisation gewährleisten zu können?
Im Rahmen eines umfassenden Qualitätssystems arbeiten alle Akteure des
Programms gemeinsam an der Sicherung und Weiterentwicklung der
Programmqualität. Grundlage für diese Arbeit ist ein gemeinsamer, programmweit gültiger
Qualitätsanforderungskatalog.
Teil der Qualitätssicherung ist die Qualitätsprüfung der Entsendeorganisationen
durch externe Prüfinstanzen. Bei erfolgreicher Prüfung erhalten die im
Programm anerkannten Entsendeorganisationen ein Qualitätszertifikat.
Im Rahmen des Qualitätsmanagements wurde im Jahr 2013 die erste
Freiwilligenbefragung umgesetzt. Ein externes, unabhängiges Institut befragte alle
Freiwilligen, die im Jahr 2013 aus ihrem weltwärts-Dienst zurückgekehrt waren, zur
Vorbereitung, zur Durchführung und zur Nachbereitung des Dienstes. Die
Rücklaufquote lag bei etwa 63 Prozent der Befragten und damit erfreulich hoch. Die
Ergebnisse waren insgesamt sehr positiv. So waren 94 Prozent aller
Teilnehmenden mit dem weltwärts-Dienst sehr zufrieden oder eher zufrieden.
Für alle aktiven Entsendeorganisationen im weltwärts-Programm besteht seit
Ende 2013 die Pflicht, sich einem Qualitätsverbund anzuschließen. Die
Qualitätsverbünde arbeiten mit den Entsendeorganisationen an der Qualitätssicherung
sowie der weiteren Qualitätsentwicklung, unterstützen sie bei der externen
Qualitätszertifizierung und beraten sie bei der Behebung von Qualitätsmängeln, die
beispielsweise im Rahmen der Freiwilligenbefragung deutlich werden können.
Desweiteren wird auf die Antwort zu Frage 25 verwiesen.
Im AK Qualität findet zudem ein fortlaufender Dialog zwischen dem BMZ, den
zivilgesellschaftlichen Trägern und zurückgekehrten Freiwilligen zur weiteren
Qualitätsentwicklung statt. Zur weiteren Verbesserung der Notfallhilfe wurden
sogenannte Landesansprechpersonen (LAP) eingerichtet. Siehe hierzu auch die
Ausführungen zu Frage 11.
Zudem bereitet die ENGAGEMENT GLOBAL gGmbH zurzeit eine
Bestandsaufnahme der Sofortkontakte der weltwärts-Entsendeorganisationen und deren
Assisteuren (Versicherungen) vor. Ziel ist es, auf der Grundlage dieser Studie
Empfehlungen von Mindeststandards für ein Krisen- und Notfallsystem zu
erarbeiten.
Drucksache 18/3489 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode32. Sind der Bundesregierung Praktiken bekannt, durch die direkte bzw.
indirekte Spenden von Freiwilligen, die über den Betrag von 150 Euro pro
Freiwilligenmonat hinausgehen, als Eigenanteil ausgewiesen oder direkt
an die Freiwilligen oder Einsatzstellen ausgezahlt werden?
Wie stellt das BMZ sicher, dass solche Spenden als Drittmittel angegeben
werden?
Mit Einführung der Förderleitlinie zum 1. Januar 2014 wurde die Grenze von
150 Euro je Freiwilligenmonat aufgehoben. Das Einbringen von
Spendenmitteln durch die Freiwilligen darf ausdrücklich keine Bedingung für die Teilnahme
am Freiwilligendienst sein. Es steht den Teilnehmenden jedoch frei, ihre
Entsendeorganisation, die Einsatzstelle oder andere am Programm beteiligte Akteure
zu unterstützen.
Eventuellen Hinweisen auf Verstöße gegen die Spendenregelung wird seitens der
ENGAGEMENT GLOBAL gGmbH und der Qualitätsverbünde nachgegangen.
33. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass das Einbringen von
Spendenmitteln durch die Freiwilligen von den Entsendeorganisationen nicht als
Bedingung für die Teilnahme am Freiwilligendienst ausgewiesen bzw.
praktiziert wird?
Gemäß der „Förderleitlinie zu Umsetzung des entwicklungspolitischen
Freiwilligendienstes weltwärts“ vom 1. Januar 2014 darf das Einbringen von
Spendenmitteln ausdrücklich keine Bedingung für die Teilnahme am Freiwilligendienst
sein. Die Auswahl und Teilnahme der Freiwilligen richtet sich allein nach den
persönlichen Voraussetzungen der Interessenten und Interessentinnen und darf
nicht von der Höhe der aufgebrachten Spendenmittel abhängig gemacht werden.
Das Thema Spendenmittel wird außerdem von den Qualitätsverbünden
bearbeitet. Sie unterstützen ihre Mitglieder, die Entsendeorganisation, bei der
passenden Kommunikation gegenüber den Freiwilligen beispielsweise durch die
Veranstaltung von Workshops und durch den Austausch von Informationsmaterial
zu diesem Thema.
34. Wie genau stellt die Bundesregierung sicher, dass weltwärts-Freiwillige
entsprechend den Grundsätzen des weltwärts-Programms keine
Tätigkeiten in den Einsatzländern verrichten, die vollwertige Arbeitsplätze
ersetzen?
Anhand welcher Kriterien beurteilt die Bundesregierung dies?
Erwerbsarbeitsplätze dürfen gemäß der Förderleitlinie zu Umsetzung des
entwicklungspolitischen Freiwilligendienstes weltwärts nicht durch Freiwillige
ersetzt werden. Diesen Aspekt müssen die Entsendeorganisationen, welche die
Durchführungsverantwortung tragen, bei der Planung der Einsatzplätze
berücksichtigen.
Die Einsatzplätze der weltwärts-Freiwilligen werden von den
Entsendeorganisationen registriert. Vertreterinnen und Vertreter der Entsendeorganisationen,
die dieses Verfahren nutzen, müssen vorab an einem Qualifizierungsworkshop
zur Einsatzplatzauswahl teilnehmen, um unter anderem eine Auswahl der
Einsatzplätze entsprechend der Vorgaben des weltwärts-Programms sicher zu
stellen.
Die eingereichten Einsatzplatzregistrierungen werden zudem durch die ENGA-
GEMENT GLOBAL gGmbH im Rahmen eines Stichprobenverfahrens
überprüft. Dabei werden auch die vorgesehenen Tätigkeiten der Freiwilligen im
Hinblick auf einen eventuellen Ersatz von Erwerbsarbeitsplätzen betrachtet.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/348935. Welche Fortschritte wurden bei der Diversifizierung von Zielgruppen
erreicht?
Wie haben sich seit Beginn der dreijährigen Pilotphase zur
Zielgruppenansprache die Anzahl und der Anteil von Freiwilligen
a) mit Behinderung,
b) mit laufender oder abgeschlossener Berufsausbildung,
c) nichtdeutscher Staatsbürgerschaft mit dauerhaftem Aufenthaltsrecht
bzw. mit Migrationshintergrund
entwickelt?
Auf Trägerebene haben sich Bündnisse von Entsendeorganisationen rund um
Antragsteller und Antragstellerinnen von geförderten Maßnahmen zur
Diversifizierung von Zielgruppen gebildet, die bereits Fortschritte nennen können. So
konnte beispielsweise in elf Entsendeorganisationen der Anteil von Menschen
mit Berufsausbildung von insgesamt 3 Prozent auf 11 Prozent erhöht werden.
Die Bewerbungen von Menschen mit Behinderungen konnten durch gezielte
Ansprachen in einer in diesem Bereich besonders aktiven Entsendeorganisation
von zwei auf 42 erhöht werden.
Als weiterer Fortschritt sind zwei strukturelle Meilensteine zu nennen: Seit
Januar 2014 kann ein finanzieller Mehrbedarf, insbesondere von Menschen mit
Behinderung, durch bis zu 600,00 Euro monatlich zusätzlich während des
weltwärts-Einsatzes abgedeckt werden. Als strukturelle Instrumente zur
Zielgruppenansprache gibt es Programmbegleitmaßnahmen, für die im Jahr 2011 eigens
der Förderschwerpunkt „Integration von bisher nur in sehr kleinem Umfang an
der Entsendung beteiligten Gruppen (z. B. Berufsschulabgänger, Menschen mit
Behinderungen)“ eingerichtet wurde. Ein weiterer wichtiger Fortschritt ist die in
Auftrag gegebene barrierefreie Umgestaltung des programmeigenen
Internetauftritts. Die Bereitstellung der grundlegenden Informationen in leichter
Sprache und mittels Filmmaterial auch in Gebärdensprache ist noch im Jahr 2014
vorgesehen.
Laut der Freiwilligenbefragung 2013/2014 haben derzeit 12 Prozent der
Freiwilligen einen Migrationshintergrund. Es bleibt Ziel des Programms, den Anteil zu
erhöhen. Eine Entsendeorganisation führt eine Programmbegleitmaßnahme mit
der gezielten Ansprache von Menschen mit Migrationshintergrund durch. Die
AG Zielgruppen des weltwärts-Programms erarbeitet derzeit eine Auflistung
von Migrantenorganisationen, deren Profil und Arbeitsgebiet auf ein mögliches
Interesse an weltwärts schließen lassen. Damit kann eine gezieltere Ansprache
der Organisationen zu Kooperationsmöglichkeiten im Rahmen des weltwärts-
Programms erfolgen.
36. Mit welchen Organisationen arbeitet das weltwärts-Programm als
Brückenorganisation zu diesen Zielgruppen zusammen, und welche finanziellen
Mittel wurden für die Pilotphase bereitgestellt (bitte einzeln nach Jahren
aufschlüsseln)?
Im Rahmen der geförderten Programmbegleit- und Rückkehrmaßnahmen haben
weltwärts-Entsendeorganisationen vielfältige Kooperationen und Kontakte
aufgebaut. Zur besseren Erreichung von Menschen mit Behinderung wurde mit
Bildungseinrichtungen und Beratungsstellen, (Selbstvertreter-)Organisationen und
Studierendenvertretungen, Stiftungen, Austauschprogrammen und Fachstellen
für internationale Jugendarbeit zusammengearbeitet. Im Bereich Menschen mit
Berufsausbildung haben einige Entsendeorganisationen Kontakte zu
Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Berufs- und Fachschulen mit
unterschiedlichen Ausbildungsberufen im handwerklichen, kaufmännischen,
Drucksache 18/3489 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodesozialen, gesundheitlichen Bereich sowie zum EPIZ Berlin
(Entwicklungspolitisches Bildungs- und Informationszentrum – EPIZ e. V. Berlin), zum eFeF
(evangelisches Forum entwicklungspolitischer Freiwilligendienst), zum FINEP
(Forum für internationale Entwicklung und Planung) und zum TEAM
GLOBAL, zum eurodesk Netzwerk und zu Jugendzentren aufgebaut.
Durch die Stiftung Nord-Süd-Brücken, die eine Förderung zur besseren
Ansprache von Menschen mit Migrationshintergrund erhalten hat, bestehen
Vernetzungen mit Akteuren der migrantischen Szene in den ostdeutschen Ländern und
zum Teil auf Bundesebene (migrantische Beraterinnen und Berater sowie
Migration, Entwicklung und Partizipation e. V. – MEPA).
Insgesamt sind seit dem Jahr 2011 zehn Programmbegleitmaßnahmen und zwei
Rückkehrmaßnahmen zur Zielgruppenerreichung gefördert bzw. für das Jahr
2015 bereits bewilligt worden.
Abruf bewilligter Mittel für Programmbegleit- und Rückkehrmaßnahmen von
2011 bis 2014:
2011: 125 017,97 Euro
2012: 194 206,41 Euro
2013: 245 777,26 Euro
2014: 91 660,58 Euro.
37. Aus welchen Gründen wurde nach Information der Fragesteller auf eine
gezielte Ansprache weiterer Zielgruppen, wie junge Erwachsene aus
einkommensschwachen Familien oder mit Haupt- oder Realschulabschluss,
verzichtet, und inwiefern plant die Bundesregierung, die Maßnahmen zur
Diversifizierung im weltwärts-Programm auf weitere Zielgruppen zu
erweitern?
Im Rahmen des Follow-up-Prozesses zur weltwärts-Evaluierung wurde die
Frage der Diversifizierung von Zielgruppen von einer Arbeitsgruppe untersucht
und mündete in der Empfehlung, zunächst die Zielgruppen Menschen mit
Behinderung, Menschen mit Berufsausbildung und Menschen nichtdeutscher
Staatsbürgerschaft mit dauerhaftem Aufenthaltsrecht bzw. mit
Migrationshintergrund im Rahmen einer Pilotphase verstärkt anzusprechen. Darüber hinaus
wurden jedoch auch andere Zielgruppen von dieser Arbeitsgruppe als bisher
unzureichend erreicht identifiziert. Es wurde deshalb eine systematische Erfassung
der Veränderungen hinsichtlich der Diversifizierung von Zielgruppen
empfohlen. Inwieweit es zwischen den bisher als wenig erreichten Zielgruppen
Schnittmengen gibt und ob sich beispielsweise auch die Anteile der Menschen mit
Haupt- und Realschulabschluss dadurch verändern, dass verstärkt auf Menschen
mit Berufsausbildungen zugegangen wird, bleibt deshalb abzuwarten.
38. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der „schlechten
Datengrundlage zur Situation der jungen Männer und Frauen in den
Freiwilligendiensten“ (vgl. Dokumentation des Follow-Up-Prozesses
2012–2013), und plant sie die Erarbeitung einer Strategie, wie Gender-
Mainstreaming im Programm verankert werden kann, wie im
Genderbericht empfohlen?
Die Zielgruppenansprache des weltwärts-Programms richtet sich zunächst
geschlechterneutral an junge Menschen zwischen 18 und 28 Jahren.
Darüber hinaus wird jedoch der Anteil junger Männer und Frauen unter den
Teilnehmenden systematisch erhoben und fortlaufend beobachtet. Nachdem sich
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/3489zwischen den Jahren 2011 bis 2013 der Anteil junger Männer zunächst stark,
doch dann in geringerem Maße verkleinert hat, ist dieser Entwicklungstrend im
Jahr 2014 nicht zu beobachten. Zum Stichtag 21. November 2014 war eine
leichte Erhöhung des Anteils junger Männer im Vergleich zum Vorjahr 2013
erkennbar. Die Entwicklung der Geschlechteranteile bleibt deshalb weiterhin zu
beobachten.
39. Inwiefern sieht die vor- und nachbereitende Betreuung von weltwärts-
Freiwilligen vor, dass diese mittels „Critical Whiteness“-
Trainingsmaßnahmen, insbesondere bei Entsendungen nach Afrika, auf ihre Entsendung
vorbereitet werden bzw. die Erfahrungen mittels dieses Ansatzes
nachbereitend reflektiert werden?
Interessierte Organisationen, die im Rahmen des weltwärts-Programms
Freiwillige entsenden möchten, müssen zuvor ein Verfahren zur Anerkennung als
Entsendeorganisation durchlaufen. Während dieses Verfahrens wird unter anderem
das pädagogische Gesamtkonzept geprüft, in dem auch die Vor- und
Nachbereitung der Freiwilligen erläutert wird. Das pädagogische Konzept muss den
Vorgaben der Förderleitlinie und des Qualitätsanforderungskataloges entsprechen.
Die Entsendeorganisationen können in ihrem pädagogischen Konzept
Trainingsmaßnahmen zu „Critical Whiteness“ vorsehen. Die Auswahl der
Trainingsmaßnahmen bleibt den Entsendeorganisationen auf Basis der Anforderungen des
Qualitätsanforderungskataloges überlassen, damit abhängig von den
verschiedenen Umständen (z. B. Vorerfahrung der Freiwilligen, Gastland des
Freiwilligendienstes etc.) für jede Gruppe die am besten passende Maßnahme
durchgeführt werden kann.
Anlage zu Frage 3
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]