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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Bieterverfahren zum Verkauf der Urananreicherungsanlagen der Firma URENCO und Risiken der Weiterverbreitung von Atomwaffen-Technologie

Verlauf und Angebote im Bieterverfahren, interessierte in- und ausländische Bieter, mögliche Käufer, Verhinderung eines späteren Weiterverkaufs, geheimdienstliche Erkenntnisse und Vorfestlegungen, Treffen der Vertragspartner und Eigentümer, Information und Beteiligung des Bundestages, befasste Gremien, mögliche Auswirkungen und Folgen<br /> (insgesamt 29 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

22.12.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/324917.11.2014

Bieterverfahren zum Verkauf der Urananreicherungsanlagen der Firma URENCO und Risiken der Weiterverbreitung von Atomwaffen-Technologie

der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Eva Bulling-Schröter, Caren Lay, Ralph Lenkert, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Laut einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ (SZ) vom 31. Oktober 2014 findet derzeit ein Bieterverfahren über den Anteilserwerb bei der Firma URENCO statt (www.sueddeutsche.de/wirtschaft/2.220/uranfirma-urenco-bieterkampf-umden-schluessel-zur-atombombe-1.2198276).

Die URENCO betreibt als internationales Unternehmen Urananreicherungsanlagen in Deutschland, den Niederlanden, Großbritannien und den USA. Die Anlagen unterliegen dem Vertrag von Almelo sowie mehreren seither abgeschlossenen Staatsverträgen. Da die Urananreicherung in Gaszentrifugen grundsätzlich auch die Möglichkeit der Herstellung von waffentauglichem Uran-235 eröffnet, regelt der Vertrag Grundlagen und Rahmenbedingungen dafür, dass die Anlagen lediglich zur Herstellung von angereichertem Uran-235 zum Einsatz in kommerziellen Atomkraftwerken eingesetzt werden dürfen.

URENCO besitzt zusammen mit Areva jeweils die Hälfte der Anteile an der Enrichment Technology Company (ETC), die für die Erforschung, Entwicklung und den Bau der Gaszentrifugen verantwortlich ist und darüber hinaus auch neue Urananreicherungsanlagen errichtet, u. a. in Frankreich und den USA. In Deutschland ist ETC vor allem in Jülich ansässig. Mit dem geplanten Verkauf der URENCO erhält ein neuer Eigentümer grundsätzlich auch den hälftigen Anteil an der ETC.

Dem Bericht der „SZ“ zufolge ist beim Verkauf der URENCO neben einem Erwerb von Anteilen durch Unternehmen auch eine Beteiligung von Investmentfonds sowie ein Verkauf über die Börse derzeit als Option vorgesehen.

Nach Auskunft des Staatssekretärs im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Rainer Baake sind der Bundesnachrichtendienst und der Verfassungsschutz mit Blick auf möglicherweise vorliegende Erkenntnisse über potenzielle Anteilserwerber an den Sondierungen zum Verkauf beteiligt.

Zitiert wird in dem „SZ“-Artikel auch Michael Sailer, der Mitglied der Reaktorsicherheitskommission und Vorsitzender der Entsorgungskommission der Bundesregierung ist: „Zum Verkauf steht der einfachste Weg zur Atombombe. Ich finde es unverantwortlich, eine Technologie mit solcher Zerstörungskraft dem Markt zu überlassen.“ Die „SZ“ schreibt weiter: „Besonders große Sorgen bereitet Kritikern der Verkaufspläne ein möglicher Börsengang von URENCO. Denn dann, warnen Experten, könnte sich praktisch jeder – und sei es über Strohfirmen – die Anteile an der Zentrifugenfirma sichern.“ Und weiter heißt es in der „SZ“: „ ,Das Problem ist möglicherweise nicht der nächste, sondern der übernächste Eigentümer‘, sagt Regierungsberater Michael Sailer. ,Wir wissen nicht, was in 20 Jahren aus der Firma wird. Wer wird sie dann gekauft haben oder betreiben?‘ “

Laut „SZ“-Artikel sollen Kaufinteressenten für URENCO bis zum Jahresende Kaufgebote einreichen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen29

1

Trifft es zu, dass für den geplanten Verkauf der URENCO derzeit ein Bieterverfahren läuft?

Wenn ja, seit wann, und bis wann?

2

Welche sachlichen Aspekte sind im Vorfeld des Bieterverfahrens zwischen den Eigentümern der URENCO und den Regierungen des Vertrags von Almelo im Einzelnen diskutiert, und in welcher Weise entschieden worden?

3

Ist im Bieterverfahren für den Verkauf der URENCO das gesamte Unternehmen (100 Prozent) oder auch ein Teilverkauf (z. B. 49 oder 51 Prozent) angeboten worden?

Welcher Umfang einer Beteiligung ist im Falle eines Teilverkaufs jeweils angeboten worden?

Wie würden sich bei einem Teilverkauf die verbleibenden Anteile von E.ON bzw. RWE, Großbritannien und Niederlande jeweils verändern, die heute jeweils mit einem Drittel am Unternehmen beteiligt sind?

4

Wann, und von wem wurde das Bieterverfahren für den Verkauf der URENCO-Anteile angekündigt, und auf welchem Weg erfolgte diese Ankündigung?

5

Mit welchem Text bzw. Inhalt wurde diese Bekanntmachung der Einleitung eines Bieterverfahrens vorgenommen?

6

An wen haben sich die möglichen Bieter mit einem Gebot zu wenden?

7

In welcher Weise ist die Bundesregierung an dem Bieterverfahren beteiligt, bzw. in welchem Umfang hat sie die Möglichkeit, jederzeit Einblick in das Verfahren zu nehmen?

8

Zu welchen Fragen und Anforderungen sollen sich die jeweils interessierten Bieter im Einzelnen jeweils äußern?

9

Werden politische, materielle oder sonstige Anforderungen an die jeweiligen Bieter gestellt?

Wenn ja, welche?

Wenn nein, warum nicht?

10

Welche Unterlagen haben die interessierten Bieter über URENCO in welcher Weise erhalten (bitte detailliert auflisten, welche Schriftstücke dies im Einzelnen waren und welche wesentlichen Inhalte diese hatten, bzw. diese der Antwort zur Kenntnisnahme beifügen)?

11

Wurde für mögliche Kaufinteressenten ein Mindestpreis für Gebote festgelegt?

Wenn ja, in welcher Höhe?

Wenn nein, warum nicht?

12

Wie viele Bieter haben bislang

a) ihr Interesse bekundet,

b) weitere Daten erhalten und

c) bis jetzt ein Gebot abgegeben, und welche Unternehmen sind dies bislang?

13

Welche weiteren Verfahrensschritte auf dem Weg zu einem Verkauf der URENCO sind nach Abschluss des jetzigen Bieterverfahrens vorgesehen?

14

Wie beurteilt die Bundesregierung eine Übernahme der URENCO oder Teile des Unternehmens durch Investmentfonds oder einen Verkauf über die Börse jeweils im Vergleich zu einer Übernahme durch ein Unternehmen (bitte detailliert darstellen, auf welcher Basis diese Beurteilung zustande gekommen ist)?

15

Ist es vorgesehen, mit denjenigen Staaten, in denen die möglichen Käufer der URENCO angesiedelt sind, Staatsverträge analog denen von Almelo, Cardiff, Washington und Paris, abzuschließen?

Wenn nein, warum nicht?

16

Ist es vorgesehen, Festlegungen bei dem jetzt anstehenden Verkauf in die Verträge mit neuen Eigentümern einzubauen, die einen späteren Weiterverkauf durch die neuen Eigentümer verhindern bzw. nur mit Zustimmung der heutigen Almelo-Staaten ermöglichen?

Wenn ja, in welcher Weise?

Wenn nein, warum nicht?

17

Haben Erkenntnisse des Bundesamtes für Verfassungsschutz oder des Bundesnachrichtendienstes bereits dazu geführt, dass bestimmte Bieter ausgeschlossen oder als kritisch bewertet wurden?

18

Bedeutet die Einschaltung des Bundesamtes für Verfassungsschutz, dass es auch inländische Interessenten an URENCO gibt, bzw. rechnet die Bundesregierung mit einer solchen Beteiligung?

Wenn nein, was für Informationen kann der Verfassungsschutz sonst über ausländische Bewerber liefern?

19

Ist den möglichen Kaufinteressenten bekanntgemacht worden, dass sie ggf. von bundesdeutschen Geheimdiensten durchleuchtet werden?

20

Gibt es grundsätzliche Überlegungen, Bieter aus bestimmten Ländern oder Regionen von der Beteiligung vom Bieterverfahren oder einem späteren Kauf aus sicherheitsrelevanten Gründen auszuschließen?

Wenn ja, welche Gründe gibt es, und welche Länder und Regionen sind das?

Wenn nein, warum nicht?

21

Hat es Diskussionen und Beschlüsse oder Festlegungen im Vorfeld des Bieterverfahrens gegeben, nach denen Bieter z. B. nur aus NATO-Ländern stammen sollten?

Wenn ja, wer hat dies festgelegt, und wie lauten diese Festlegungen genau?

22

Wann konkret haben seit März 2014 Sitzungen der Vertragspartner von Almelo, Cardiff sowie der URENCO-Eigentümer unter Beteiligung der Bundesregierung stattgefunden?

Wer hat an diesen Treffen seitens der Bundesregierung und der Landesregierung in Nordrhein-Westfalen jeweils teilgenommen?

Wann werden die jeweils nächsten Sitzungen stattfinden?

23

Wann wird die Bundesregierung den Deutschen Bundestag über den bisherigen Verfahrensstand informieren, vor allem hinsichtlich der Proliferationsrisiken, und wie diese gegenüber neuen Eigentümern begrenzt bzw. ausgeschlossen werden können?

Wenn dies nicht vorgesehen ist, warum nicht?

24

Wird die Bundesregierung vor der Einleitung konkreter Verkaufsverhandlungen die Zustimmung des Deutschen Bundestages zu einem Verkauf einholen?

Wenn nein, warum nicht?

25

Haben sich die Reaktorsicherheitskommission oder die Entsorgungskommission mit dem geplanten Verkauf der URENCO befasst, und wenn ja, mit welchen wesentlichen Aussagen?

Wenn nein, werden sich diese Gremien mit dem URENCO-Verkauf noch befassen, und wann?

26

Welche Auswirkungen hat der Verkauf der URENCO auf die ETC, an der die URENCO mit 50 Prozent beteiligt ist?

Wenn der Verkauf keine Auswirkungen hat, warum nicht?

27

Welche Schadensersatzforderungen könnten die Firmen E.ON bzw. RWE bzw. die Uranit GmbH aus Sicht der Bundesregierung erheben, falls der von diesen Unternehmen angestrebte Verkauf ihrer URENCO-Anteile von 33,3 Prozent nicht zustande kommt?

28

In welcher Weise soll sichergestellt werden, dass es auch in Zukunft durch die neuen Eigentümer keinen weiteren Verkauf ohne die Zustimmung der bisherigen drei Almelo-Staaten geben wird?

29

Erwägt die Bundesregierung, bei einem Ausscheiden von E.ON und RWE aus der URENCO in Zukunft selbst einen oder mehrere Sitze im Direktorium bzw. Aufsichtsrat der URENCO zu übernehmen, um eine deutsche Beteiligung sicherzustellen?

Berlin, den 17. November 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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