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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Absturz einer US-Drohne in der Oberpfalz

Erkenntnisse zu den Umständen des Absturzes einer Drohne des US-Militärs in Bayern, Unterrichtung deutscher Stellen, Untersuchung, Aufklärung und Auswirkungen des Vorfalls, Genehmigung des Flugbetriebs mit Drohnen in Verbindungskorridoren zwischen Militärbasen, Genehmigungsverfahren, Informationen zu irregulären Flügen von US-Drohnen, Verbesserung der Kontrolle, Flugunfälle der US-Drohnentypen "Hunter" und "Shadow", Bundeswehrübungen mit Drohnen auf US-Truppenübungsplätzen<br /> (insgesamt 27 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

08.12.2014

Aktualisiert

03.11.2023

Deutscher BundestagDrucksache 18/326320.11.2014

Absturz einer US-Drohne in der Oberpfalz

der Abgeordneten Andrej Hunko, Eva Bulling-Schröter, Wolfgang Gehrcke, Christine Buchholz, Dr. André Hahn, Inge Höger, Ulla Jelpke, Kerstin Kassner, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Dr. Petra Sitte, Alexander Ulrich, Kathrin Vogler, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Nach Medienberichten ist eine Drohne des US-Militärs in der Nähe des Truppenübungsplatzes Hohenfels in der Oberpfalz abgestürzt (Telepolis vom 12. November 2014). Der Crash habe sich über unbewohntem Gebiet ereignet, die Drohne galt drei Tage lang als vermisst. Die US-Armee hält sich mit Informationen zurück. Nach Kenntnis der Fragesteller handelte es sich bei dem Typ um eine „Shadow“ mit 4 Metern Spannweite. Es wird nicht berichtet, ob deutsche Behörden bei der Suche halfen und wer das unbemannte Luftfahrzeug schließlich geborgen hat.

Erst letztes Jahr wurde bekannt, dass die US-Armee in der Oberpfalz Trainingsflüge mit drei verschiedenen Drohnen-Typen durchführt (Bundestagsdrucksache 18/48). Zuständig ist das „Joint Multinational Training Command“ (JMTC) in Vilseck; mit den Flügen will das Kommando den tödlichen Drohnenkrieg der US-Armee trainieren. Laut der US-Armee und dem Bundesministerium der Verteidigung wird über der Oberpfalz keine Überwachungssensorik mitgeführt. Jedoch wird sich seitens der Bundesregierung dabei ganz auf entsprechende US-amerikanischen Zusagen verlassen; eine Kontrolle ist ausgeschlossen. Die Datenschutzbeauftragten des Bundes oder der Bundeswehr und die parlamentarische G 10-Kommission sind für die datenschutzrechtliche Aufsicht nicht zuständig.

Die benötigten Aufstiegsgenehmigungen wurden vor zehn Jahren vom Bundesverteidigungsministerium für die Typen „Raven“, „Hunter“ und „Shadow“ erteilt (Bundestagsdrucksache 18/533). Zuständig ist das Amt für Flugsicherung der Bundeswehr und die Deutsche Flugsicherung. Auch die Bundeswehr trainiert mit ihren Drohnen „KZO“ und „LUNA“ regelmäßig auf dem Truppenübungsplatz Grafenwöhr. Im Mai 2014 hatte das ZDF-Magazin „Frontal21“ berichtet, dass die US-Armee ab dem Jahr 2017 noch größere Drohnen des Typs „Sky Warrior“ in Bayern stationieren will. Die Drohne ist eine aufgepeppte Version der „Predator“, die mit Aufklärungstechnik oder Raketen bestückt werden kann.

Eigentlich dürfen die Drohnen die US-Basen in Bayern nicht verlassen, sondern lediglich über dem Gelände aufsteigen. Letztes Jahr haben die US-Militärs eine erweiterte Zulassung dafür beantragt. Demnach sollen Drohnen des Typs „Hunter“ in Korridoren zwischen den Basen Grafenwöhr und Hohenfels verkehren. Sie können in diesen Übungsräumen ED-R 136A und ED-R 137 über 4 000 Meter aufsteigen und fliegen mit bis zu 200 Kilometer pro Stunde.

„Hunter“ werden seit dem Jahr 1996 in unterschiedlichen Serien gefertigt und können – je nach Ausführung – auch mit Raketen bestückt werden. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, ob in Bayern die bewaffnungsfähige Baureihe „MQ-5B“ genutzt wird.

Das Bundesverteidigungsministerium hat zwar die Einrichtung der Korridore in einem bereits bestehenden Gebiet mit „Flugbeschränkungen“ genehmigt, deren Nutzung aber noch nicht. Hierfür fehle nach wie vor eine technische Bewertung der Drohnen. Weil die US-Regierung die Herausgabe entsprechender Dokumente verweigert, lag das Verfahren noch im Sommer auf Eis. Eigentlich ist aber auch die Genehmigung für die noch nicht genutzten Korridore längst ausgelaufen, denn diese war nach Information der Fragesteller bis Anfang 2014 befristet gewesen.

Der Absturz legt nahe, dass die US-Drohnen auch ohne Genehmigung außerhalb der Übungsplätze verkehren. Bereits im Februar 2014 sorgte eine „Hunter“ mit einem irregulären Flug zwischen Grafenwöhr und Vilseck für Aufregung. Der Pressesprecher der US-Armee beschwichtigte, es habe sich um ein Versehen gehandelt. Trotzdem regt sich seit vergangenem Jahr Unmut in der Bevölkerung, inzwischen hat sich auch eine kritische Anwohnerinitiative gegründet.

Womöglich wird die US-Armee behaupten, die Drohne sei zwar außerhalb des Truppenübungsplatzes gecrasht, aber über dem Gelände außer Kontrolle geraten. So war es auch von der Bundeswehr über einen ähnlichen Absturz im Februar 2014 in der Altmark erklärt worden. Damals war eine Drohne des Typs „LUNA“ während eines Übungsfluges des Aufklärungsbataillons in Colbitz niedergegangen. Nach Angaben des Bundesverteidigungsministeriums war das GPS-System ausgefallen. Weil die Drohnen-Piloten aber noch den Fallschirm auslösen konnten, falle der Absturz in die Kategorie „Sicherheitslandung“ (Plenarprotokoll 18/16).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen27

1

Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung hinsichtlich des Absturzes einer Drohne des US-Militärs in der Nähe des Truppenübungsplatz Hohenfels in der Oberpfalz?

a) Welche eigenen Erkenntnisse hat die Bundesregierung hierzu gesammelt?

b) Was wurde der Bundesregierung hierzu am Absturztag von welchen US-Behörden mitgeteilt?

c) Wann erfolgten weitere Mitteilungen?

d) Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Informationspolitik des „Joint Multinational Training Command“ hinsichtlich des Vorfalls insbesondere gegenüber der Bevölkerung und der Lokalpolitik?

2

Wann stürzte die Drohne nach Kenntnis der Bundesregierung ab, und wann wurde sie gefunden (bitte auch die Uhrzeit angeben)?

3

Wo erfolgte der Flug der Drohne nach Kenntnis der Bundesregierung, und wo genau stürzte diese ab?

4

Wann wurden welche Bundesbehörden von welchen US-Behörden über den Crash unterrichtet?

5

Auf welche Weise und von wem wurde die Drohne nach Kenntnis der Bundesregierung gesucht und schließlich gefunden?

6

Um welche Drohne handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung genau, auf welcher Mission befand sich das Gerät, und welche Nutzlast hat es befördert?

7

Was ist der Bundesregierung gegenwärtig über die vermutete Absturzursache bekannt?

8

Welche Stellen der Bundesregierung sind auf welche Weise mit einer Untersuchung des Vorfalls befasst?

9

Welche Stellen der US-Regierung sind nach Kenntnis der Bundesregierung auf welche Weise mit einer Untersuchung des Vorfalls befasst?

10

Inwiefern und auf welche Weise arbeiten die US-Regierung und die Bundesregierung auch gemeinsam an der Aufklärung der Unfallursache?

11

Wann sollen weitere Ergebnisse vorliegen?

12

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung angesichts des Absturzes hinsichtlich der Aufstiegsgenehmigungen von US-Drohnen der Typen „Raven“, „Hunter“ und „Shadow“?

13

Inwiefern ist der Bundesregierung mittlerweile bekannt, ob in Bayern die bewaffnungsfähige Baureihe „MQ-5B“ geflogen wird?

14

Was ist der Stand des Genehmigungsverfahrens für eine erweiterte Zulassung zum Betrieb von US-Drohnen in Korridoren zwischen den Basen Grafenwöhr und Hohenfels?

15

Inwiefern fand nach Kenntnis der Bundesregierung mittlerweile ein Flugbetrieb im Verbindungskorridor zwischen den beiden Übungsräumen ED-R 136A und ED-R 137 statt?

16

Inwiefern und mit welchem Inhalt hat die US-Regierung bzw. das Hauptquartier der US-Landstreitkräfte hierfür mittlerweile eine technische Bewertung der Drohnen vorgelegt?

17

Sofern diese noch nicht vorgelegt wurde, wann soll dies nach Kenntnis der Bundesregierung erfolgen, und wann ist mit einem Ende des Verfahrens zu rechnen?

18

Inwiefern ist auch die Genehmigung für die noch nicht genutzten Korridore in den Übungsräumen ED-R 136A und ED-R 137 ausgelaufen, die nach Kenntnis der Fragesteller bis Anfang des Jahres 2014 befristet gewesen war?

19

Wann, auf wessen Initiative und mit welcher Begründung wurde die Verlängerung dieser Genehmigung beantragt und die Genehmigung schließlich verlängert?

20

Inwiefern nimmt die Bundesregierung den jüngsten Absturz zum Anlass, die Einrichtung der Korridore in einem bereits bestehenden Gebiet mit „Flugbeschränkungen“ nochmals zu überprüfen?

21

Über welche neueren Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung hinsichtlich irregulärer Flüge von US-Drohnen außerhalb der Einrichtungen?

22

Was ist der Bundesregierung mittlerweile über die Absturzrate der „Hunter“ bekannt, und welche Informationen hat sie hierzu von der US-Armee angefordert?

23

Inwiefern nimmt die Bundesregierung den jüngsten Absturz zum Anlass, den „Informationsaustausch über Unfallursachen bzw. -raten für den Bereich der unbemannten Luftfahrzeuge“ (Bundestagsdrucksache 18/533) nicht nur „anlassbezogen“ vorzunehmen?

24

Welche Informationen zu „Flugunfällen“ von Drohnen des Typs „Shadow“ wurden der Bundesregierung nach dem Absturz übermittelt?

25

Inwiefern hat die Bundeswehr im Jahr 2014 mit ihren Drohnen „KZO“ und „LUNA“ auf Truppenübungsplätzen der US-Armee trainiert, und welche weiteren Trainings sind geplant?

26

Was ist der Bundesregierung mittlerweile über Pläne der US-Armee bekannt, Drohnen des Typs „Sky Warrior“ in Bayern zu stationieren (Frontal21, Mai 2014)?

27

Inwiefern nimmt die Bundesregierung den jüngsten Absturz zum Anlass, gegenüber der US-Regierung auf eine bessere Kontrolle US-Aktivitäten in der Oberpfalz durch Abgeordnete des Deutschen Bundestages, die Datenschutzbeauftragten des Bundes, der Bundeswehr oder der parlamentarischen G 10-Kommission zu drängen?

Berlin, den 17. November 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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