[Deutscher Bundestag Drucksache 18/3513
18. Wahlperiode 11.12.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Kurth, Brigitte Pothmer,
Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/3334 –
Berichtspflicht zur Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre
(Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 18/3127)
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 18/3127 konnten solche Fragen von der Bundesregierung nicht
vollständig beantwortet werden, für die Datenauswertungen erforderlich waren,
die mehr Zeit als die von den Fragestellern eingeräumte Frist von fünf Wochen
erforderten. Zudem war der zu Ende November 2014 vorzulegende Bericht
noch nicht vom Kabinett beschlossen. Auch konnten Fragen zu den flexiblen
Übergängen vom Erwerbsleben in den Ruhestand nicht beantwortet werden, da
die parlamentarische Arbeitsgruppe zu diesem Zeitpunkt noch keine Ergebnisse
vorgelegt hat. Dies soll am 3. Dezember 2014 geschehen. Die von der
Bundesregierung aus diesen Gründen noch nicht beantworteten Fragen werden daher
ein weiteres Mal gestellt.
1. Hat die Bundesregierung konkrete Kriterien definiert, anhand derer im
Rahmen der Berichtspflicht gemäß § 154 Absatz 4 des Sechsten Buches
Sozialgesetzbuch (SGB VI) entschieden werden kann, ob die Anhebung der
Regelaltersgrenze auf 67 Jahre weiterhin vertretbar erscheint und die gesetzlichen
Regelungen bestehen bleiben können (siehe Antwort der Bundesregierung
auf die Schriftliche Frage 47 des Abgeordneten Markus Kurth auf
Bundestagsdrucksache 18/2352)?
Wenn ja, wie lauten diese?
Wenn nein, warum nicht?
2. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag, die Frage, ob die
überwiegende Zahl der Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigt Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom
10. Dezember 2014 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/3513 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeist und welche Qualität diese Beschäftigung hat, zum entscheidenden
Kriterium zu erheben (siehe Forderung auf Bundestagsdrucksache 17/3995)?
Die Fragen 1 und 2 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Im Rahmen ihrer Berichtspflicht gemäß § 154 Absatz 4 des Sechsten Buches
Sozialgesetzbuches stellt die Bundesregierung entsprechend der gesetzlichen
Vorgabe die Entwicklung der Arbeitsmarktlage sowie die wirtschaftliche und
soziale Situation älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer umfassend dar. Die
Bundesregierung stützt ihre Einschätzung, ob die Anhebung der
Regelaltersgrenze auf 67 Jahre weiterhin vertretbar erscheint und die gesetzlichen
Regelungen bestehen bleiben können, auf eine Vielzahl von Indikatoren und deren
Entwicklung. Es wird auf Bundestagsdrucksache 18/3261 (neu) verwiesen.
3. a) Wie hoch ist der Anteil der Rentnerinnen und Rentner an allen
Erwerbspersonen der jeweiligen Altersgruppe, die vorzeitig mit Abschlägen in
die Altersrente gehen,
b) wie hoch sind die Abschläge durchschnittlich (prozentual und in Euro-
Beträgen), und
c) wie hat sich dieser Anteil der Altersrentnerinnen und Altersrentner seit
dem Jahr 2007 entwickelt?
In der nachstehenden Tabelle werden die Anzahl an Erwerbspersonen, die
Anzahl der Altersrenten im Rentenbestand, die Anzahl der Zugänge in Altersrenten
mit Abschlägen und die durchschnittliche Höhe der Abschläge bei den
Rentenzugängen in Euro monatlich sowie in Prozent dargestellt. Konsistente Daten
zum Anteil der Rentnerinnen und Rentner mit Abschlägen an allen
Erwerbspersonen der jeweiligen Altersgruppe liegen nicht vor.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/3513Erwerbspersonen, Altersrentenbestand und Altersrentenzugänge mit
Abschlägen, Männer und Frauen, Deutschland
Fallzahlen
Anzahl in Tsd. Anzahl in Tsd. Anzahl in Tsd. in Euro in Prozent
2007 39.611 17.286 323 115,24 11,5
darunter:
60 482 152 148 151,86 16,7
61 321 193 30 118,92 12,0
62 322 216 37 84,20 8,1
63 281 401 86 65,13 6,1
64 194 486 20 32,64 2,6
65 - 832 2 12,23 1,1
2008 39.711 17.393 331 114,63 11,5
darunter:
60 492 148 146 150,74 16,6
61 426 209 44 120,00 11,9
62 275 232 35 87,38 8,4
63 237 292 77 67,62 6,4
64 221 455 27 28,71 2,4
65 - 838 2 24,83 2,3
2009 39.808 17.542 315 117,00 11,8
darunter:
60 578 166 151 151,15 16,5
61 446 206 37 116,46 11,5
62 380 255 35 87,47 8,4
63 216 314 67 71,04 6,7
64 196 328 23 28,94 2,6
65 - 828 2 26,59 2,7
2010 39.915 17.619 320 113,02 11,4
darunter:
60 621 158 143 148,30 16,4
61 518 222 33 111,61 11,4
62 402 245 39 87,97 8,2
63 292 352 82 71,87 6,7
64 177 355 21 29,61 2,7
65 - 627 3 18,94 2,1
2011 39.339 17.719 337 109,15 10,9
darunter:
60 646 126 141 146,93 16,1
61 565 212 33 106,02 11,3
62 471 260 43 87,84 7,9
63 318 356 91 72,15 6,7
64 241 399 27 29,33 2,7
65 - 695 2 21,90 2,4
2012 39.480 17.717 256 86,59 8,1
darunter:
60 688 14 38 127,74 14,0
61 603 174 32 106,82 11,1
62 515 252 39 88,28 8,1
63 371 385 114 78,11 6,9
64 271 412 31 28,64 2,6
65 - 766 2 23,66 2,4
2013 39.741 17.688 238 77,50 7,1
darunter:
60 764 9 19 107,52 11,0
61 665 35 18 93,68 9,6
62 548 211 39 89,27 8,0
63 414 389 125 79,64 7,1
64 321 446 34 30,30 2,7
65 - 769 2 21,97 2,2
Hinweis: Ohne Nullrenten und ohne Renten nach Art. 2 RÜG.
1) Vor Abzug des Eigenanteils des Rentners zur KVdR und PVdR.
Berechnung der durchschnittlichen Höhe der Abschläge (brutto):
durchschnittliche Höhe der Abschläge (brutto)= [(durchschnittlicher Rentenzahlbetrag * Bruttorentenfaktor) / (1-(durchschnittliche
Anzahl der Abschlagsmonate*0,003))] - (durchschnittlicher Rentenzahlbetrag * Bruttorentenfaktor)
Quelle: Statistisches Bundesamt, Mikrozensus; Statistik der Deutschen Rentenversicherung,
Rentenbestand und Sonderauswertungen Rentenzugang
Jahr/
Einzelalter
Altersrentenzugänge mit Abschlägen
Durchschnittliche Höhe der Abschläge (brutto)1)
pro Monat
Erwerbspersonen
insgesamt
(20 bis 64 Jahre)
Altersrentenbestand insgesamt
Drucksache 18/3513 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode4. Wie viele Personen mit unterdurchschnittlichem Einkommen erreichen nicht
die Regelaltersgrenze, und wie viele dieser Personen beziehen zwischen ihrer
letzten Beschäftigung und der Regelaltersgrenze eine
Erwerbsminderungsrente?
Die Anzahl der Rentenzugänge, die nicht mit einer Regelaltersrente zugehen,
können den nachstehenden Tabellen entnommen werden, in denen Renten wegen
verminderter Erwerbsfähigkeit und Renten wegen Alters im Jahr 2013 – getrennt
nach Rentenarten, Art des Versicherungsverhältnisses vor dem Leistungsfall,
nach Klassen des durchschnittlichen beitragspflichtigen Monatsentgelts im Jahr
vor dem Leistungsfall – dargestellt sind. Die Fallzahlen sind untererfasst,
insbesondere weil statistisch nicht auswertbare Fälle wie z. B. Vertragsrenten oder
Renten mit zuletzt freiwilligen Beiträgen nicht berücksichtigt sind. Fälle, in
denen das beitragspflichtige Entgelt nicht dem erzielten Entgelt des
Beschäftigten entspricht (z. B. bei Altersteilzeit), sind nur unter dem Versicherungsstatus
„Insgesamt (einschließlich sonstiger Versicherungsverhältnisse)“ ausgewiesen.
Die Anzahl der unter dem Versicherungsstatus „Versicherungspflichtiges
Beschäftigungsverhältnis“ ausgewiesenen Fälle ist daher zusätzlich untererfasst.
Die Anzahl der Personen, die zwischen ihrer letzten Beschäftigung und der
Regelaltersgrenze eine Erwerbsminderungsrente beziehen, lässt sich aus den
Statistikdaten der Deutschen Rentenversicherung nicht ermitteln.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/3513Rentenzugang 2013, Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nach Rentenart,
Versicherungsstatus1) und beitragspflichtigem Entgelt
Männer und Frauen, Deutschland
bei ohne/nach
5 Jahren
Wartezeit
20 Jahren
Wartezeit
unter 250 573 - - - 94 478 /
250 - 500 2.838 - - - 474 2.357 7
500 - 750 2.468 / - - 394 2.063 10
750 - 1.000 4.052 - - - 609 3.428 15
1.000 - 1.250 5.534 / - - 723 4.792 17
1.250 - 1.500 6.288 / - - 769 5.512 /
1.500 - 1.750 6.063 / - - 859 5.173 28
1.750 - 2.000 6.039 / - - 848 4.908 280
2.000 - 2.250 9.475 / / / 788 4.811 3.873
2.250 - 2.500 5.172 / 6 - 863 4.299 /
2.500 - 2.750 5.062 / 14 / 909 4.131 /
2.750 - 3.000 4.368 / 22 / 884 3.458 /
3.000 - 3.250 3.382 5 23 / 615 2.736 /
3.250 - 3.500 2.591 8 31 / 526 2.024 /
3.500 - 3.750 1.875 / 22 5 325 1.519 -
3.750 - 4.000 1.414 / 14 / 246 1.148 -
4.000 - 4.250 1.022 / 10 / 199 810 -
4.250 - 4.500 816 / 7 / 131 673 /
4.500 - 4.750 646 - / / 115 528 -
4.750 - 5.000 452 - / - 80 370 -
5.000 und höher 1.714 / 38 / 235 1.438 -
Insgesamt 71.844 46 192 21 10.686 56.656 4.243
Ohne Entgeltangabe2) 55 - - - 11 43 /
1) Am 31.12. des Jahres vor dem Leistungsfall.
2) Oder Entgelt liegt länger als 1 Jahr vor dem Leistungsfall oder letzter Beitrag vor dem Leistungsfall war ein freiwilliger Beitrag.
3) Ohne Vorruhestandsgeldbezieher, Altersteilzeitbeschäftigte, geringfügig Beschäftigte ohne Verzicht auf die
Versicherungspflicht, pflichtversicherte Pflegepersonen.
Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung, Sonderauswertung
knappschaftlich
versicherungspflichtiger
Beschäftigung
Anzahl
Versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis3)
verminderter
bergmännischer
Berufsfähigkeit
Vollendung
des 50.
Lebensjahres
nach
Durchschnittliches
beitragspflichtiges
Monatsentgelt im Jahr vor
dem Leistungsfall von ...
bis unter ... EUR
Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
insgesamt
an Bergleute wegen
wegen teilweiser
Erwerbsminderung
wegen voller
Erwerbsminderung
Drucksache 18/3513 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeRentenzugang 2013, Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nach Rentenart,
Versicherungsstatus1) und beitragspflichtigem Entgelt
Männer und Frauen, Deutschland
bei ohne/nach
5 Jahren
Wartezeit
20 Jahren
Wartezeit
unter 250 8.518 - - - 619 7.850 49
250 - 500 4.147 - - - 593 3.542 12
500 - 750 4.256 / - - 603 3.638 14
750 - 1.000 6.806 - - - 920 5.869 17
1.000 - 1.250 8.795 / - - 1.134 7.638 19
1.250 - 1.500 9.340 / - - 1.192 8.138 6
1.500 - 1.750 9.037 / - - 1.227 7.776 30
1.750 - 2.000 8.754 / - - 1.240 7.229 281
2.000 - 2.250 11.756 / / / 1.122 6.756 3.873
2.250 - 2.500 6.748 / 6 - 1.154 5.583 /
2.500 - 2.750 6.070 / 14 / 1.081 4.967 /
2.750 - 3.000 5.103 6 22 / 1.015 4.058 /
3.000 - 3.250 3.843 5 23 / 687 3.125 /
3.250 - 3.500 2.894 8 31 / 574 2.279 /
3.500 - 3.750 2.135 / 22 5 370 1.734 -
3.750 - 4.000 1.563 5 14 / 271 1.271 -
4.000 - 4.250 1.198 / 10 / 230 954 -
4.250 - 4.500 1.061 / 7 / 174 875 /
4.500 - 4.750 651 - / / 115 533 -
4.750 - 5.000 457 - / - 80 375 -
5.000 und höher 1.725 / 38 / 235 1.449 -
Insgesamt 104.857 58 192 23 14.636 85.639 4.309
Ohne Entgeltangabe2) 44.763 22 / - 4.470 40.076 191
1) Am 31.12. des Jahres vor dem Leistungsfall.
2) Oder Entgelt liegt länger als 1 Jahr vor dem Leistungsfall oder letzter Beitrag vor dem Leistungsfall war ein freiwilliger Beitrag.
Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung, Sonderauswertung
knappschaftlich
versicherungspflichtiger
Beschäftigung
Anzahl
Insgesamt (einschließlich sonstiger Versicherungsverhältnisse)
verminderter
bergmännischer
Berufsfähigkeit
Vollendung
des 50.
Lebensjahres
nach
Durchschnittliches
beitragspflichtiges
Monatsentgelt im Jahr vor
dem Leistungsfall von ...
bis unter ... EUR
Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
insgesamt
an Bergleute wegen
wegen teilweiser
Erwerbsminderung
wegen voller
Erwerbsminderung
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/3513Rentenzugang 2013, Renten wegen Alters nach Rentenart, Versicherungsstatus1)
und beitragspflichtigem Entgelt
Männer und Frauen, Deutschland
unter 250 1.523 358 33 313 227 77 515 -
250 - 500 7.129 1.941 81 1.463 837 165 2.642 -
500 - 750 4.471 1.277 170 555 487 69 1.913 -
750 - 1.000 6.883 1.644 284 745 821 101 3.288 -
1.000 - 1.250 8.774 1.969 427 1.053 1.203 157 3.965 -
1.250 - 1.500 10.710 2.454 630 1.832 1.488 182 4.124 -
1.500 - 1.750 10.346 2.307 872 2.071 1.448 166 3.481 /
1.750 - 2.000 9.838 2.368 947 2.176 1.374 117 2.856 -
2.000 - 2.250 9.362 2.335 919 2.164 1.465 79 2.400 -
2.250 - 2.500 9.881 2.525 1.023 2.439 1.739 49 2.101 5
2.500 - 2.750 9.691 2.383 1.046 2.569 1.853 48 1.790 /
2.750 - 3.000 10.524 2.515 1.743 2.523 2.001 28 1.713 /
3.000 - 3.250 8.017 2.037 668 2.270 1.662 23 1.355 /
3.250 - 3.500 6.517 1.744 505 1.911 1.367 22 963 5
3.500 - 3.750 5.110 1.492 341 1.486 1.000 13 776 /
3.750 - 4.000 4.145 1.283 262 1.243 770 15 564 8
4.000 - 4.250 3.391 1.084 202 1.023 618 9 452 /
4.250 - 4.500 2.963 1.030 132 886 509 13 389 /
4.500 - 4.750 2.470 881 95 788 436 8 262 -
4.750 - 5.000 2.396 939 94 738 407 8 209 /
5.000 und höher 14.119 6.708 247 4.880 1.675 42 555 12
Insgesamt 148.260 41.274 10.721 35.128 23.387 1.391 36.313 46
Ohne Entgeltangabe2) 271 81 - 83 57 12 38 -
1) Am 31.12. des Jahres vor dem Leistungsfall.
2) Oder Entgelt liegt länger als 1 Jahr vor dem Leistungsfall oder letzter Beitrag vor dem Leistungsfall war ein freiwilliger Beitrag.
3) Ohne Vorruhestandsgeldbezieher, Altersteilzeitbeschäftigte, geringfügig Beschäftigte ohne Verzicht auf die
Versicherungspflicht, pflichtversicherte Pflegepersonen.
Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung, Sonderauswertung
Versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis3)
Anzahl
Altersrenten
für
besonders
langjährig
Versicherte
für
langjährig
Versicherte
für
schwerbehinderte
Menschen
wegen
Arbeitslosigkeit o.
nach
Altersteilzeitarbeit
für Frauen
für
langjährig unter
Tage
Beschäftigte
Durchschnittliches
beitragspflichtiges
Monatsentgelt im Jahr vor
dem Leistungsfall von ...
bis unter ... EUR
Renten wegen Alters
insgesamt
Regelaltersrenten
Drucksache 18/3513 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode5. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung
a) die Erwerbstätigenquote der 60- bis 64-Jährigen mit Behinderungen
sowie
b) die Erwerbsquote der 60- bis 64-Jährigen mit Behinderungen,
und wie haben sich diese Zahlen seit dem Jahr 2007 entwickelt (bitte nach
Frauen und Männern getrennt ausweisen)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 18/3127 zu den gleichlautenden Fragen 32b und 32c
verwiesen. Neuere Auswertungen zu Behinderungen aus dem Mikrozensus 2013 liegen
nach Auskunft des Statistischen Bundesamts voraussichtlich erst gegen Ende
des ersten Quartals 2015 vor.
Rentenzugang 2013, Renten wegen Alters nach Rentenart, Versicherungsstatus1)
und beitragspflichtigem Entgelt
Männer und Frauen, Deutschland
unter 250 1.638 393 35 319 269 87 535 -
250 - 500 8.125 2.106 94 1.551 1.039 297 3.038 -
500 - 750 6.897 1.522 255 680 1.031 365 3.044 -
750 - 1.000 12.022 2.026 422 1.088 1.969 917 5.600 -
1.000 - 1.250 16.887 2.501 707 1.674 2.999 1.858 7.148 -
1.250 - 1.500 20.014 3.114 1.138 2.644 3.592 2.285 7.241 -
1.500 - 1.750 18.999 3.006 1.416 2.983 3.659 2.050 5.883 /
1.750 - 2.000 18.661 3.018 1.458 3.130 3.776 2.105 5.172 /
2.000 - 2.250 19.360 3.028 1.474 3.338 4.127 2.651 4.741 /
2.250 - 2.500 20.649 3.274 1.450 3.663 4.357 3.288 4.610 7
2.500 - 2.750 20.756 3.121 1.536 3.866 4.240 3.758 4.231 /
2.750 - 3.000 20.230 3.122 2.132 3.747 4.013 3.579 3.635 /
3.000 - 3.250 16.161 2.532 837 3.482 3.268 3.186 2.854 /
3.250 - 3.500 13.647 2.131 618 3.201 2.760 2.748 2.184 5
3.500 - 3.750 11.090 1.828 420 2.541 2.161 2.342 1.796 /
3.750 - 4.000 9.085 1.561 317 2.129 1.697 2.020 1.353 8
4.000 - 4.250 7.544 1.346 250 1.812 1.422 1.803 908 /
4.250 - 4.500 8.789 1.584 173 2.010 1.559 2.449 1.010 /
4.500 - 4.750 4.774 993 111 1.255 784 1.180 451 -
4.750 - 5.000 4.550 1.052 109 1.211 735 1.085 357 /
5.000 und höher 23.651 7.096 289 7.369 2.975 5.038 872 12
Insgesamt 283.529 50.354 15.241 53.693 52.432 45.091 66.663 55
Ohne Entgeltangabe2) 104.579 47.933 86 18.637 11.863 12.335 13.722 /
1) Am 31.12. des Jahres vor dem Leistungsfall.
2) Oder Entgelt liegt länger als 1 Jahr vor dem Leistungsfall oder letzter Beitrag vor dem Leistungsfall war ein freiwilliger Beitrag.
Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung, Sonderauswertung
Anzahl
Altersrenten
für
besonders
langjährig
Versicherte
für
langjährig
Versicherte
für
schwerbehinderte
Menschen
wegen
Arbeitslosigkeit o.
nach
Altersteilzeitarbeit
für Frauen
für
langjährig unter
Tage
Beschäftigte
Durchschnittliches
beitragspflichtiges
Monatsentgelt im Jahr vor
dem Leistungsfall von ...
bis unter ... EUR
Renten wegen Alters
insgesamt
Regelaltersrenten
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/35136. a) Wie viele Frauen und Männer im Alter von 60 bis 64 Jahren beziehen
eine Erwerbsminderungsrente (bitte nach Jahren getrennt ausweisen),
und
b) wie hoch sind durchschnittlich die Abschläge auf ihre
Erwerbsminderungsrenten (bitte in absoluten Zahlen und in Prozent angeben)?
In der nachstehenden Tabelle sind die Anzahl der Zugänge in Renten wegen
verminderter Erwerbsfähigkeit, die Anzahl der Zugänge in Renten wegen
verminderter Erwerbsfähigkeit mit Abschlägen und die durchschnittliche Höhe der
Abschläge in Euro monatlich sowie in Prozent für das Jahr 2013 dargestellt,
getrennt nach Einzelalter in der Altersgruppe von 60 bis 64 Jahren.
7. Wie hoch sind die durchschnittlichen Zahlbeträge solcher Empfängerinnen
und Empfänger einer Altersrente, die aus Langzeitarbeitslosigkeit in
Altersrente übergehen?
Die Zahl der Empfänger einer Altersrente, die aus Langzeitarbeitslosigkeit in
Altersrente zugehen, liegt in den Statistiken der Rentenversicherung nicht vor.
Im Jahr 2013 gingen insgesamt rund 48 000 Personen mit einem
durchschnittlichen monatlichen Zahlbetrag von rund 978 Euro mit Leistungsbezug nach
SGB III am 31. Dezember des Jahres vor dem Leistungsfall in eine Altersrente
zu. Seit dem Wegfall der Versicherungspflicht bei Leistungsbezug nach dem
SGB II durch das Haushaltsbegleitgesetz 2011 sind diese Zeiten in der
gesetzlichen Rentenversicherung nicht mehr Beitragszeiten, sondern
Anrechnungszeiten, und können daher statistisch nicht mehr erfasst werden.
8. Welcher Gesetzesänderungen bedürfte es, um die Teilrente für alle
Beschäftigten mit Leistungseinschränkungen, das heißt auch für Frauen, Personen
unter 63 Jahren sowie Geringverdiener, attraktiv zu machen, so dass durch
eine Verkürzung der Arbeitszeit die individuellen Erwerbsphasen
verlängert werden können?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 18/3127 zur gleichlautenden Frage 38d verwiesen.
Rentenzugang 2013, Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
Männer und Frauen, Deutschland
Fallzahlen
Anzahl in Euro in Prozent
Insgesamt 176.682 170.393 77,92 10,3
darunter
60 9.057 8.894 71,54 9,9
61 6.240 6.134 49,03 6,7
62 4.483 4.388 23,41 3,2
63 2.460 924 5,32 1,2
64 1.054 / / /
Hinweis: Ohne Nullrenten und ohne Renten nach Art. 2 RÜG.
1) Vor Abzug des Eigenanteils des Rentners zur KVdR und PVdR.
Berechnung der durchschnittlichen Höhe der Abschläge (brutto):
durchschnittliche Höhe der Abschläge (brutto)= [(durchschnittlicher Rentenzahlbetrag * Bruttorentenfaktor) / (1-(durchschnittliche
Anzahl der Abschlagsmonate*0,003))] - (durchschnittlicher Rentenzahlbetrag * Bruttorentenfaktor)
Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung, Sonderauswertung-Rentenzugang
Alter bei Rentenbeginn
(Jahre)
Renten wegen
verminderter
Erwerbsfähigkeit
insgesamt
darunter: Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit mit Abschlägen
Durchschnittliche Höhe der Abschläge (brutto)1)
pro Monat
Drucksache 18/3513 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode9. Plant die Bundesregierung eine arbeits- und sozialrechtliche Flankierung
für Personen, die aufgrund einer Leistungseinschränkung in ihrem Beruf
nicht mehr in Vollzeit weiterarbeiten können, gleichzeitig aber „zu gesund“
für eine Erwerbsminderungsrente sind, und wenn nein, warum nicht?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 18/3127 zur gleichlautenden Frage 39 verwiesen.
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ISSN 0722-8333]