Langfristige Risiken der Exposition gegenüber Radon
der Abgeordneten Ralph Lenkert, Caren Lay, Dr. Dietmar Bartsch, Karin Binder, Heidrun Bluhm, Eva Bulling-Schröter, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Belastung durch radioaktive Isotope des Radons ist nach dem Rauchen die zweithäufigste Ursache für Lungenkrebserkrankungen. Besonders in schlecht belüfteten Häusern und Räumen mit durchlässigen Fundamenten kann sich Radon vermehrt ansammeln und dessen Isotope können auf Menschen einwirken.
Mit dem Beschluss der Richtlinie 2013/59/Euratom zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen für den Schutz vor den Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender Strahlung zeichnen sich erstmals stringentere Anforderungen für die Bewertung von Wohn- und Geschäftsbebauungen hinsichtlich der Belastung mit Radon ab, als sie bislang existieren. In vorbelasteten Gebieten, beispielsweise Regionen mit ehemaligem Uranabbau oder mit natürlichem Radonvorkommen (z. B. Westerzgebirge), ist dies von besonderer Bedeutung.
Die Bundesrepublik Deutschland wird durch diese Richtlinie verpflichtet, einen nationalen Maßnahmenplan zur Bewältigung der langfristigen Risiken der Exposition gegenüber Radon zu etablieren.
Aus der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 93 des Abgeordneten Ralph Lenkert auf Bundestagsdrucksache 18/2481 geht nicht eindeutig hervor, ob die Bundesregierung zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen für den Schutz vor den Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender Strahlung die Einführung konkreter Grenzwerte für Radonbelastungen erwägt. Sie weist stattdessen darauf hin, dass die Mitgliedstaaten entsprechend der Richtlinie 2013/59/Euratom nationale Referenzwerte von maximal 300 Becquerel pro Kubikmeter (Bq/m3) für die über das Jahr gemittelte Radonaktivitätskonzentration in Innenräumen festlegen sollen und dies bis zum Jahr 2018 zu erfolgen hat. Die Strahlenschutzkommission hat in einer Stellungnahme am 14. Juli 2004 explizit auf eine statistische Signifikanz des Lungenkrebsrisikos ab einer Radonkonzentration von 150 Bq/m3 hingewiesen. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit empfiehlt daher in seiner Broschüre „Umweltpolitik Radon Merkblätter zur Senkung der Radonkonzentration in Wohnräumen“ aus dem Jahr 2004 eine Reduzierung der Radonkonzentration auf unter 100 Bq/m3. Die statistische Signifikanz der Radonkonzentration in Innenräumen als Ursache für Lungenkrebs war darüber hinaus Gegenstand weitergehender Untersuchungen. So wies die europäische Pooling-Studie (Darby et al. 2005 und 2006) eine Signifikanzschwelle von 80 bis 139 Bq/m3 nach.
Referenzwerte machen im Gegensatz zu Grenzwerten keine Aussage über Toxizität und gesundheitliche Auswirkungen eines Stoffes. Die Höhe des nationalen Referenzwertes für die Radonkonzentration können die Mitgliedstaaten bis zu der vorgegebenen Höhe von 300 Bq/m3 für die über das Jahr gemittelte Radonaktivitätskonzentration selbst festlegen, sie also auch niedriger ansetzen. Ausgerechnet für Wohnräume fordern diese Referenzwerte entsprechend Artikel 74 der Richtlinie aber keinen verbindlichen Handlungsbedarf bei Überschreiten des Referenzwertes, der dazu geeignet ist, die Belastung unverzüglich zu reduzieren bzw. die Gefahren durch die erhöhte Konzentration anderweitig unverzüglich abzuwenden. Die damit einhergehende Unverbindlichkeit und der nach der Stellungnahme der Strahlenschutzkommission offensichtlich zu hoch angesetzte Referenzwert von 300 Bq/m3 lassen Zweifel daran aufkommen, dass mit einer 1:1-Umsetzung der Richtlinie das Ziel der Abwendung der langfristigen Risiken durch Radonbelastung nachhaltig erreicht werden kann.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Wie beurteilt die Bundesregierung die gesundheitlichen Auswirkungen von Radonisotopen auf den Menschen in Abhängigkeit zur Radonaktivitätskonzentration?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Stellungnahme der Strahlenschutzkommission vom 14. Juli 2004, in der auf eine statistische Signifikanz zusätzlicher Lungenkrebserkrankungen ab einer Radonaktivitätskonzentration von 150 Bq/m3 hingewiesen wird?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dieser Stellungnahme?
Sind der Bundesregierung darüber hinaus weitere Studien oder Untersuchungen bekannt, in der statistische Signifikanzen zusätzlicher Lungenkrebserkrankungen in Abhängigkeit zur Radonaktivitätskonzentration festgestellt worden sind?
Wenn ja, welche?
Wenn ja, welche Ergebnisse brachten diese Studien bzw. Untersuchungen?
Von welcher Signifikanzschwelle der Radonkonzentration in Innenräumen für das Auftreten von Lungenkrebs geht die Bundesregierung derzeit aus?
Schließt nach Kenntnis der Bundesregierung die Richtlinie 2013/59/Euratom die Festlegung verbindlicher nationaler Grenzwerte für die Belastung mit Radon in Innenräumen generell aus?
Erwägt die Bundesregierung die Einführung konkreter und verbindlicher Grenzwerte für Radonbelastungen in Innenräumen?
Wenn ja, welche Vor- und Nachteile der Einführung verbindlicher Grenzwerte hat sie bislang identifiziert?
Wenn ja, zu welchen Ergebnissen ist sie bisher gekommen?
Wenn nein, warum wird die Einführung verbindlicher Grenzwerte nicht in Betracht gezogen (bitte begründen)?
Erwägt die Bundesregierung in Übereinstimmung mit den letzten aktuellen Stellungnahmen der Strahlenschutzkommission (SSK) ab 2004 (192./199./ 208. und 220. Sitzung) auf Grundlage der statistisch gesicherten Ergebnisse der deutschen und europäischen Studien konkrete Maßnahmen zur Reduzierung von Radonkonzentrationen in Wohnungen auch unterhalb des in Artikel 74 Absatz 1 der Richtlinie 2013/59/Euratom genannten Referenzwertes?
Wenn ja, zu welchen Ergebnissen ist sie bisher gekommen?
Wenn nein, warum nicht?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass durch die Einführung verbindlicher Grenzwerte für Radonbelastung in Innenräumen das Ziel der Bewältigung der langfristigen Risiken der Exposition gegenüber Radon schneller erreicht werden kann als mit den in der Richtlinie 2013/59/Euratom vorgeschriebenen Regelungen über Referenzwerte, und wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass das Ziel der Bewältigung der langfristigen Risiken der Exposition gegenüber Radon schnellstmöglich erreicht werden sollte, und wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung?
Plant die Bundesregierung die Umsetzung der Richtlinie 2013/59/Euratom in nationale Gesetzgebung noch vor dem von der Europäischen Union verbindlich vorgegebenen Stichtag am 6. Februar 2018, und wenn ja, bis wann?
Wenn nein, warum nicht?