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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Planung der Fortschreibung des Zentralen Innovationsprogrammes Mittelstand

Startzeitpunkt des Nachfolgeprogramms, Projektbeantragungen bis zum Beginn der neuen ZIM-Richtlinie, ggf. notwendige Übergangsregelungen, geplanter nächster "Innovationstag Mittelstand" des BMWi, Sicherung durchgehender Förderung von KMU bzw. Forschungseinrichtungen<br /> (insgesamt 6 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

13.01.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/339001.12.2014

Planung der Fortschreibung des Zentralen Innovationsprogrammes Mittelstand

der Abgeordneten Thomas Nord, Ralph Lenkert, Roland Claus, Klaus Ernst, Susanna Karawanskij, Jutta Krellmann, Thomas Lutze, Richard Pitterle, Michael Schlecht, Dr. Axel Troost und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist ein bundesweites, technologie- und branchenoffenes Förderprogramm für mittelständische Unternehmen und für mit diesen zusammenarbeitenden wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen. Die Unternehmen werden dabei unterstützt, verstärkt neue Produkte, Verfahren und Dienstleistungen zu entwickeln, um sich im globalen Wettbewerb behaupten zu können. Im Juli 2008 gestartet, bietet das ZIM laut des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) „mittelständischen Unternehmen zunächst bis Ende 2014 eine verlässliche Perspektive zur Unterstützung ihrer Innovationsbemühungen“.

Im Jahr 2014 wurde trotz haushaltspolitischer Verschiebungen eine vorgezogene Freigabe von Haushaltsmitteln für das ZIM ermöglicht, woraus das Interesse des Gesetzgebers an einem durchgehenden Fortlauf des Programms ersichtlich ist. Am 2. Juli 2014 beschloss das Bundeskabinett den Entwurf des Bundeshaushalts 2015. Der Etat des BMWi beläuft sich demnach für das Haushaltsjahr 2015 auf rund 7,125 Mrd. Euro, 543 Mio. Euro davon sind für die Förderung des innovativen Mittelstandes durch das ZIM vorgesehen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Wann wird das ZIM-Nachfolgeprogramm gestartet?

2

Wie erfolgt die Projektbeantragung in der Zeit nach Beendigung der bisherigen ZIM-Richtlinie (31. Dezember 2014) bis zum Beginn der neuen ZIM-Richtlinie?

3

Sollte es keinen lückenlosen Übergang geben, ist eine Zwischenlösung vorgesehen?

Wenn ja, welche?

Wenn nein, warum nicht?

4

Sollte es keine Übergangslösung ohne Möglichkeit der ZIM-Antragstellung geben, mit welchen negativen Folgen für das Programm wäre dies verbunden?

5

Wann ist der nächste „Innovationstag Mittelstand“ des BMWi geplant?

6

Ist die Befürchtung, dass durch das unbekannte Startdatum für die ZIM-Folgerichtlinie im Jahr 2015 frühestens im September nächsten Jahres erste ZIM-Bewilligungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bzw. Forschungseinrichtungen erfolgen, berechtigt?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, welche Maßnahmen plant das BMWi, um eine durchgängige Förderung von ZIM-Projekten sicherzustellen?

Berlin, den 1. Dezember 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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