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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Gemeinsame trilaterale Patrouillen österreichischer, italienischer und deutscher Polizei gegen unerwünschte Migration

Initiative, Rechtsgrundlagen, Ziel und Umfang, Einsatzorte, durchgeführte Personenkontrollen und ergriffene Maßnahmen; Zusammensetzung, Personalstärke und -auswahl der Patrouillen; Bezug zu EU-Verträgen oder Maßnahmen (Dublin-III-Verordnung, Operation "Triton" u.a.), Vermeidung von "racial profiling", Einbindung des EU-Polizeinetzwerks RAILPOL; beteiligte Behörden, EU-Einrichtungen, Sicherheitspartner und Eisenbahnunternehmen; Einschätzung der italienischen Migrationspolitik, Ergebnisse und ergänzende Maßnahmen<br /> (insgesamt 32 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

18.12.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/339728.11.2014

Gemeinsame trilaterale Patrouillen österreichischer, italienischer und deutscher Polizeien gegen unerwünschte Migration

der Abgeordneten Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Jan van Aken, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, Wolfgang Gehrcke, Annette Groth, Inge Höger, Kerstin Kassner, Dr. Alexander S. Neu, Martina Renner, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Polizeien aus Deutschland intensivieren nach Auskunft des Bundesministeriums des Innern (BMI) ihre gemeinsam mit Italien und Österreich bereits bestehende „grenzüberschreitende Zusammenarbeit zur Bekämpfung der Schleusungskriminalität“ (Pressemitteilung vom 13. November 2014). Allerdings werden hierfür aus Sicht der Fragesteller Migrantinnen bzw. Migranten und nicht deren Helferinnen bzw. Helfer verstärkt behelligt. So würden seit Beginn der Woche des 13. November 2014 „die gemeinsamen trilateralen Streifen österreichischer, italienischer und deutscher Polizisten in den grenzüberschreitenden Zügen zur Erhöhung der Kontrolldichte deutlich verstärkt“. Alle Patrouillen finden demnach auf italienischem Hoheitsgebiet statt. Der Bundesminister des Innern, Dr. Thomas de Maizière, habe des Weiteren „mit seinen italienischen und österreichischen Amtskollegen vereinbart“, die europäischen „Bemühungen zur Eindämmung der illegalen Migration“ durch „weitere konkrete bi- und trilaterale Aktivitäten“ zu ergänzen. Benannt werden diese in der Mitteilung aber nicht. Allerdings würden bereits andere „wichtige Maßnahmen erfolgreich umgesetzt“. Diese gingen auf ein Treffen der Innenminister der Europäischen Union (EU) am 10. Oktober 2014 zurück, wo man sich auf eine „gemeinsame Strategie im Umgang mit den wachsenden Flüchtlingszahlen“ geeinigt habe und die schließlich in entsprechenden Ratsschlussfolgerungen mündeten. Die Patrouillen und Kontrollen finden ausweislich der Mitteilung vorwiegend in „Eisenbahnzügen aus Italien“ statt. In die Maßnahmen seien auch die bayerische Polizei, die Bundeszollverwaltung und „weitere Sicherheitspartner sowie die Eisenbahnunternehmen“ eingebunden. Auch hierzu erfolgt keine Mitteilung über die Art und Weise.

Laut dem Bundesminister des Innern sei ein „verstärktes Vorgehen gegen illegale Migration […] angesichts der steigenden Flüchtlingszahlen dringend erforderlich“. Aus Sicht der Fragesteller sollte aber die Aufnahme, nicht die Bekämpfung Geflüchteter im Vordergrund stehen. Die Bundesregierung muss sich dafür einsetzen, dass kein weiterer Druck auf Italien ausgeübt, sondern die Regierung in Rom durch Aufnahme von Geflüchteten, die in Italien ankommen, entlastet wird. Die ausufernden Kontrollen in Italien sind geeignet, die Reisebewegungen Geflüchteter weiter zu verkomplizieren und erzwingen noch risikoreichere Routen. Noch mehr Tote an den Außengrenzen wären die Folgen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen32

1

Welche konkreten Defizite sieht die Bundesregierung bezüglich der Wahrnehmung von Grenzkontrollaufgaben der italienischen Behörden?

2

Wer hatte die Einrichtung der Patrouillen nach Kenntnis der Bundesregierung zuerst angeregt?

3

Inwiefern waren die Patrouillen auch Gegenstand von Gesprächen des Treffens der Innenminister der EU am 10. Oktober 2014, und was wurde hierzu (auch vorläufig) verabredet?

4

Inwiefern waren die Patrouillen vorher auch Gegenstand von Gesprächen des italienischen Innenministers Angelino Alfano im September 2014 in Berlin, und was wurde hierzu (auch vorläufig) verabredet?

5

Nach welchen EU-weiten oder bilateralen Rechtsgrundlagen werden die Patrouillen durchgeführt?

6

Welches Ziel wird mit den Patrouillen verfolgt?

7

Welchen Umfang haben die Patrouillen?

8

Nach welchem Verfahren werden Orte und Personalstärke der Patrouillen festgelegt?

9

Nach welchem Verfahren werden Personen oder Sachen zur Kontrolle ausgewählt?

10

Inwiefern stehen die Patrouillen im Zusammenhang mit Verträgen oder Maßnahmen der EU, etwa der Dublin-III-Verordnung und „Triton“?

11

Auf welche Weise wird sichergestellt, dass die Auswahl der Kontrollierten nicht mithilfe des racial profiling erfolgt?

12

Inwiefern ist auch das EU-Polizeinetzwerk RAILPOL in die Patrouillen eingebunden?

13

Welche Behörden aus Italien und Österreich nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung an den Patrouillen teil?

14

Auf welche Weise sind „weitere Sicherheitspartner sowie die Eisenbahnunternehmen“ in die Patrouillen eingebunden, und um welche „Partner“ handelt es sich dabei konkret?

15

Welche weiteren Behörden welcher weiteren Länder sind mit welchem Zweck an den Patrouillen beteiligt?

16

Inwiefern sind EU-Einrichtungen (auch zur Auswertung erlangter Daten) an den Patrouillen beteiligt?

17

Auf welche Weise und mit welchen Aufgaben sind deutsche Polizeiangehörige an den Patrouillen beteiligt?

18

Welche Aufgaben im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung übernahmen hierfür die Bundespolizei, die bayerische Polizei und die Bundeszollverwaltung?

19

Inwieweit gibt die Kommentierung der italienischen Migrationspolitik durch den bayerischen Innenminister als „Asyltourismus“ auch die Haltung der Bundesregierung wieder (Pressemitteilung vom 13. November 2014, abgerufen am 26. November 2014)?

20

Inwiefern teilt die Bundesregierung die Einschätzung des bayerischen Innenministers, der von „Flüchtlingsströme[n] aus Italien“ spricht?

21

Inwiefern sieht die Bundesregierung, wie der bayerische Innenminister, in der Politik Italiens einen „krasse[n] Verstoß gegen das Schengener Abkommen“, und worin besteht dieser demnach genau?

22

Inwiefern ist auch die Bundesregierung der Auffassung, dass sich „unter den Asylbewerbern“ aus Italien auch „leicht Gewalttäter und Terroristen mischen“ könnten?

23

Wie wird die Zusammensetzung der jeweiligen Patrouillen bestimmt?

24

Wann und wo haben die Patrouillen bereits stattgefunden?

25

Wie viele Personen wurden insgesamt kontrolliert, und welchen weiteren Maßnahmen wurden diese dabei unterzogen?

26

Wie viele Personen wurden anschließend in Gewahrsam genommen, festgenommen oder in Abschiebelager verbracht?

27

Wann und wo sollen zukünftige Patrouillen stattfinden?

28

Wann, wo und von wem werden die Patrouillen ausgewertet?

29

Welche Zwischenergebnisse kann die Bundesregierung zum Nutzen der Patrouillen mitteilen?

30

Wann und von wem wird über das Ende der Patrouillen entschieden, und welche Kriterien sind hierfür bereits festgelegt worden?

31

Welche anderen „wichtige[en] Maßnahmen“ sind in der Mitteilung des BMI gemeint, die mit den an den Patrouillen beteiligten Ländern bereits „erfolgreich umgesetzt“ werden?

32

Durch welche „weitere[n] konkrete[n] bi- und trilaterale[n] Aktivitäten“ sollen die Patrouillen, wie vom Bundesminister des Innern „mit seinen italienischen und österreichischen Amtskollegen vereinbart“, zur „Eindämmung der illegalen Migration“ ergänzt werden?

Berlin, den 24.November 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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