Mögliche Interessenkonflikte in der Rechtsaufsicht für Wirtschaftsprüfer
der Abgeordneten Richard Pitterle, Klaus Ernst, Jan Korte, Ulla Jelpke, Susanna Karawanskij, Kerstin Kassner, Jutta Krellmann, Thomas Lutze, Thomas Nord, Michael Schlecht, Kersten Steinke, Frank Tempel, Dr. Axel Troost und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
In der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 18/2689) „Jahresabschlussprüfungen, berufsständische Organisationen der Wirtschaftsprüfer und ministerielle Rechtsaufsicht“ ist bereits zu möglichen Interessenkonflikten in den berufsständischen Aufsichtsstrukturen gefragt worden. Insbesondere die Antworten zu den Fragen 29 und 30 zur Berufung des ehemaligen Abschlussprüfers der KPMG AG für die Deutsche Bank AG, Ralf Bose, im Jahr 2012 zum Leiter der Sonderuntersuchung der Abschlussprüferaufsichtskommission (APAK), gehen an der Sache vorbei und stützen sich primär auf Positionen der APAK.
Selbst wenn Ralf Bose nicht persönlich an der Überprüfung der Jahresabschlüsse der Deutschen Bank AG vor 2012 beteiligt sein sollte, müssen seine Mitarbeiter im Zweifel auch die damalige „Arbeit“ ihres Vorgesetzten prüfen, so dass über das abhängige Beschäftigungsverhältnis das Problem der Befangenheit vorliegt. Nicht allein diese Problematik wird in der Wirtschaftsprüferbranche erkannt. Die Personalie bleibt bis heute hoch umstritten und gilt als ein weiteres Indiz für die Wahrung der Interessen der vier großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Big 4: PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft – PwC, KPMG AG, Ernst & Young GmbH, Deloitte & Touche GmbH) innerhalb der Branche und gegenüber der ministeriellen Rechtsaufsicht (vgl. Handelsblatt vom 12. November 2014).
Aber auch auf anderer Ebene scheint eine klare Trennung zwischen der ministeriellen Rechtsaufsicht und der Wirtschaftsprüferbranche sowie entscheidenden Institutionen, wie dem signifikant durch die sogenannten Big 4 finanzierten Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW, vgl. WP – Magazin für Wirtschaftsprüfung & Politik 2011, S. 72 ff.), nicht immer gegeben zu sein. Dabei wäre die inhaltliche und personelle Unabhängigkeit der ministeriellen Rechtsaufsicht die Mindestvoraussetzung, um ihrer Aufsichtsfunktion gerecht werden zu können.
Drucksache 18/3400 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeWir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung, wie in ihrer Antwort zu den Fragen 29 und 30 auf Bundestagsdrucksache 18/2689 ausgeführt, kein Problem in der Bestellung von Ralf Bose zum Leiter der Sonderuntersuchung der APAK sieht, wie wird das Problem der möglichen Befangenheit seiner Mitarbeiter bei der Prüfung von Testaten seines früheren Arbeitgebers (KPMG AG) und von Jahresabschlüssen der Deutschen Bank AG, die Ralf Bose selbst verantwortet hatte, bewertet?
Wie viele Sonderprüfungen hat die APAK nach Ausbruch der Wirtschafts- und Finanzkrise 2007/2008 insgesamt veranlasst, und was war jeweils das Ergebnis (bitte auflisten)?
Welche Sonderprüfungen betrafen davon direkt die Arbeit der KPMG AG und die Jahresabschlüsse der Deutschen Bank AG?
Wenn es keine Sonderprüfung der Deutschen Bank AG gab, was ist der Grund dafür, wo doch gerade der Deutschen Bank AG in internationalen Ermittlungsverfahren Fehlverhalten nachgewiesen wurde, Strafzahlungen anfielen und weiter Rückstellungen (Prozesskosten, Schadensersatzforderungen etc.) für laufende und künftige Verfahren gebildet werden?
Ob und in welcher Höhe haben die Herausgeber für die jüngste Schrift des IDW „Die EU-Reform der Abschlussprüfung“ T. B. (Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz – BMJV) und Dr. A. L. (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie – BMWi) ein Honorar erhalten?
Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung das Honorar als Einmalzahlung oder als laufende Zahlung entsprechend der verkauften Bücher vereinbart?
Sieht die Bundesregierung generell einen Interessenkonflikt, wenn Personen, die verantwortlich für die ministerielle Rechtsaufsicht über die Wirtschaftsprüfer sind, eine Arbeitsbeziehung zum IDW unterhalten und dafür honoriert werden?
Wie oft gab es seit der 16. Wahlperiode Gespräche zwischen den beiden genannten Vertretern der Bundesministerien und dem IDW/den Big 4 bis heute (bitte auflisten)?
Wurden die Bundesministerien im Vorfeld von ihren Mitarbeitern auf ihre (Neben-)Tätigkeit hingewiesen?
Liegt eine Erlaubnis des jeweiligen Bundesministeriums für die angeführte (Neben-)Tätigkeit vor?
Sind nach Kenntnis der Bundesregierung weitere Veranstaltungen mit den beiden Vertretern der Bundesministerien (z. B. Vorträge) durch das IDW geplant? Wenn ja, welche Honorarvereinbarungen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung hierfür?
Ist es bekannt, ob Vorgänger von T. B. im Amt (u. a. Dr. E.) und O., M. oder S. (BMWi) ähnliche Arbeitsbeziehungen auf Honorarbasis (Referentenoder Autorentätigkeit) mit dem IDW unterhalten haben? Wenn ja welche, wann, und wie wurden sie honoriert (bitte auflisten)?
Welche externen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der Branche der Wirtschaftsprüfer, insbesondere der Big 4, waren in der 16., 17. und laufenden 18. Legislaturperiode im BMWi, dem Bundesministerium der Finanzen und dem BMJV in welcher Funktion, wie lange und mit welchen Aufgaben beschäftigt (bitte detailliert auflisten)?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem jüngsten Urteil des Landgerichts Berlin (27 O 355/14) und der dortigen Feststellung, dass es keinen „Erlass“ des BMWi für die Zahlungen (1 500 Euro Sitzungsgeld für vierstündige Sitzungen plus zusätzlicher Vergütungen) an ehrenamtlich tätige APAK-Mitglieder gibt?
Wie wird vor dem Hintergrund des Urteils das Schreiben von Ministerialrat M. S. (BMWi) an Dr. V. (WPK – Wirtschaftsprüferkammer) vom 7. März 2005 eingeordnet, worauf sich APAK, IDW und WPK in der internen berufsständischen Auseinandersetzung bei der Rechtfertigung der angeführten Zahlungen stets berufen haben und dies als „Erlass“ interpretierten?
Führt das Urteil zur veränderten Einschätzung bei der Bewertung der aus den Mitgliedsbeiträgen finanzierten Aufwandsentschädigungen für APAK-Mitglieder, wie sie die Bundesregierung in ihrer Antwort zu Frage 40 auf Bundestagsdrucksache 18/2689 formuliert hat?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Sachverhalt, dass Ministerialrat M. S. (BMWi) kurz nach seiner Pensionierung als APAK-Mitglied für vier Jahre die angeführte Aufwandsentschädigung erhielt und bei kritischen Diskussionen um die Höhe und Rechtmäßigkeit dieser Zahlungen auf das von ihm verfasste Schreiben in seiner damaligen Funktion, den vermeintlichen „Erlass“ des BMWi, verwiesen wurde? Gibt bzw. gab es hier einen Interessenkonflikt? Wenn nein, warum nicht?
Wurde seit März 2005 die ministerielle Rechtsaufsicht im Rahmen der Prüfung der Rechtmäßigkeit der Höhe der Aufwandsentschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit der APAK-Mitglieder tätig?
Warum hat die Rechtsaufsicht bis zur Umsetzung der Abschlussprüferreform aufgrund der EU-Vorgaben gewartet (siehe Antworten zu den Fragen 2 und 40 auf Bundestagsdrucksache 18/2689), um den organisatorischen Aufbau und die finanzielle Ausstattung der berufsunabhängigen Aufsicht zu verändern, und wäre nicht ein viel zeitnaherer Reformprozess und aktives Handeln möglich und auch notwendig gewesen, um etwa die Frage der angeführten Aufwandsentschädigung anders und nach Auffassung der Fragesteller klarer zu regeln?