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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Vattenfall-Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland

Klage und Investor-Staat-Schiedsverfahren wegen des deutschen Atomausstiegs: Kostenpositionen und Verzinsung der Klageforderung, öffentliche Auskünfte der Bundesregierung, betroffene Atomkraftwerke, Kosten für Rechtsanwälte und Gutachter, Verhandlungstermine und Abschluss des Verfahrens, Erfolgschancen und Auswirkungen, Klagen der Energieversorger E.ON und RWE AG vor dem Bundesverfassungsgericht<br /> (insgesamt 16 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

13.01.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/343401.12.2014

Vattenfall-Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland

der Abgeordneten Klaus Ernst, Hubertus Zdebel, Caren Lay, Karin Binder, Eva Bulling-Schröter, Susanna Karawanskij, Kerstin Kassner, Jutta Krellmann, Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Thomas Lutze, Thomas Nord, Richard Pitterle, Michael Schlecht, Dr. Axel Troost und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Das schwedische Energieunternehmen Vattenfall hat Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen des in Deutschland beschlossenen so genannten Atomausstiegs eingereicht und ein internationales Schiedsgerichtsverfahren (Investor-Staat-Schiedsverfahren) eingeleitet. Vattenfall verlangt eine Entschädigungszahlung, weil es seine Rechte aus dem Energiecharta-Vertrag durch die 13. Novelle des Atomgesetzes sowie durch das Kernbrennstoffsteuergesetz verletzt sieht (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 328 auf Bundestagsdrucksache 17/9225 der Abgeordneten Ulla Lötzer). Die 13. Atomgesetznovelle, der so genannte Atomausstieg, führte zum Abschalten der von Vattenfall betriebenen Atomkraftwerke Brunsbüttel und Krümmel sowie zu kürzeren Laufzeiten bzw. Reststrommengen des Atomkraftwerks Brokdorf, an dem Vattenfall beteiligt ist. Laut der Bundesregierung beläuft sich die Klageforderung Vattenfalls auf 4 675 903 975,32 Euro zuzüglich Zinsen (Libor zuzüglich 4 Prozentpunkte; vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Nachfrage zur Schriftlichen Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 18/2671 des Abgeordneten Klaus Ernst). Gegenüber der davor häufig in der Presse genannten Zahl von 3,7 Mrd. Euro (vgl. u. a. Berliner Zeitung vom 23. März 2013, der Freitag vom 26. November 2013) wäre dies eine Erhöhung um etwa 1 Mrd. Euro.

Vattenfall beruft sich in der Klage auf seine Rechte aus dem Energiecharta-Vertrag, einem internationalen Handels- und Investitionsabkommen im Energiebereich. Dieser Vertrag gibt ausländischen Investoren das Recht, ohne Einbeziehung staatlicher Gerichte des Gastlandes direkt vor ad hoc eingesetzten internationalen Schiedsgerichten gegen staatliche Maßnahmen zu klagen, wenn sie sich diskriminiert sehen. Das Schiedsverfahren findet nach den Regeln des Internationalen Zentrums zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID) statt.

Informationen zur Klage und zum Schiedsgerichtsverfahren sind, abgesehen von wenigen Hinweisen auf der ICSID-Webseite, öffentlich nicht zugänglich. Erst auf Drängen von Abgeordneten in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit des Deutschen Bundestags am 27. Juni 2012 hinterlegt die Bundesregierung seit Juli 2012 zusammenfassende Berichte zum Verfahren in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages zur Einsicht für Abgeordnete. Da die Berichte als Verschlusssache eingestuft sind, dürfen keine Informationen daraus weitergegeben werden.

Die Einstufung der Informationen als „vertraulich“ oder „geheim“ erfolgt nach unklaren Kriterien. So verwies die Bundesregierung am 27. September 2014 in ihrer Antwort auf die Schriftliche Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 18/2671 zur Höhe des Streitwerts auf die Unterlagen in der Geheimschutzstelle. Eine ähnliche, sinngemäß gleiche Antwort erhielt der Abgeordnete Ralph Lenkert auf eine Nachfrage in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 12. März 2014. Am 15. Oktober 2014 gab die Bundesregierung hingegen auf Nachfrage des Abgeordneten Klaus Ernst über die genaue Höhe der Klageforderung öffentlich Auskunft. Weitere Informationen zur Klageforderung unterfielen dann wieder dem Betriebs- und Geschäftsgeheimnis von Vattenfall (vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 18/3002 des Abgeordneten Klaus Ernst).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Wie begründet Vattenfall die Höhe der Klageforderung von ca. 4,675 Mrd. Euro?

2

Hat Vattenfall aufgeschlüsselt, aus welchen Kostenpositionen sich die Höhe der Klageforderung zusammensetzt? Welche Kostenpositionen waren dies, und wie hoch waren sie jeweils?

3

Wie hoch ist der Teil der Klageforderung, in der sich Vattenfall auf das Atomkraftwerk Krümmel bezieht, und wie hoch ist der Teil der Klageforderung, in der sich Vattenfall auf das Atomkraftwerk Brunsbüttel bezieht?

4

Ist die Beteiligung Vattenfalls am Atomkraftwerk Brokdorf auch Bestandteil der Klage Vattenfalls?

5

Hat sich die Klageforderung Vattenfalls im Laufe des Verfahrens verändert? Wenn ja, wie hoch war die Änderung (bitte Angabe in Euro), und welche Gründe wurden dafür von Vattenfall angeführt?

6

Wie hat Vattenfall die Verzinsung der Klageforderung (Liborsatz zuzüglich vier Prozentpunkte) begründet? Ist diese Verzinsung nach Meinung der Bundesregierung in der seit Beginn des Schiedsgerichtsverfahrens herrschenden Niedrigzinsphase gerechtfertigt?

7

Auf welche Summe in Euro beläuft sich die Verzinsung, sollte Vattenfall mit seiner Klageforderung von ca. 4,675 Mrd. Euro erfolgreich sein und das Verfahren im Juli 2016 enden (laut Presseberichten ist mit einem Urteil nicht vor dem Jahr 2016 zu rechnen, vgl. Der Freitag vom 26. November 2013, DER TAGESSPIEGEL vom 15. September 2014)?

8

Welche Kosten für Rechtsanwälte und Gutachter fielen bei der Bundesregierung bislang im Rahmen des Schiedsgerichtsverfahrens an?

9

Welche Kosten für Rechtsanwälte und Gutachter fielen bei der Bundesregierung bislang im Rahmen von Klagen der Energieversorger E.ON und RWE AG vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den so genannten Atomausstieg an?

10

Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung in früheren Schriftlichen wie Mündlichen Fragen von Abgeordneten zur Klagehöhe Vattenfalls keine öffentliche Antwort gegeben und lediglich auf die Unterlagen in der Geheimschutzstelle verwiesen?

11

Welche Gründe waren ausschlaggebend dafür, dass die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Nachfrage auf die Schriftliche Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 18/2671 zur Klagehöhe Vattenfalls entgegen den vorherigen Antworten nun öffentlich über die Klagehöhe Auskunft gegeben hat?

12

Welche Rechte aus dem Energiecharta-Vertrag sieht Vattenfall konkret verletzt (bitte unter Angabe der Artikel im Energiecharta-Vertrag)?

13

Steht bereits der Termin für weitere Anhörungen oder Verhandlungen im Schiedsgerichtsverfahren Vattenfall gegen die Bundesrepublik Deutschland fest? Wenn ja, wie lauten diese Termine, und wann rechnet die Bundesregierung mit einem Abschluss des Verfahrens?

14

Wie kommt der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel, zu der in der Presse zitierten Einschätzung (vgl. Deutsche Welle, 25. Oktober 2014), dass die Erfolgschancen der Klagen der Energieversorger E.ON und RWE AG vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den so genannten Atomausstieg gering seien, der Ausgang des Vattenfall-Verfahrens vor dem ICSID-Schiedsgericht hingegen völlig offen sei?

15

Inwiefern würde, wie in Medien nachzulesen ist, auch der Energieversorger E.ON durch einen Erfolg der Klage von Vattenfall Entschädigungszahlungen erhalten (vgl. taz.die tageszeitung vom 25. Oktober 2014)? In welcher Höhe lägen diese Zahlungen, würde Vattenfall mit seiner Klageforderung von ca. 4,675 Mrd. Euro erfolgreich sein?

16

Sind die Betreibergesellschaften der Atomkraftwerke Krümmel und Brunsbüttel nach Kenntnis der Bundesregierung direkt oder indirekt an der Klage Vattenfalls beteiligt? Wenn ja, in welcher Form?

Berlin, den 1. Dezember 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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