[Deutscher Bundestag Drucksache 18/3718
18. Wahlperiode 12.01.2015Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sigrid Hupach, Jan Korte,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/3498 –
Kritik an Ausstellungen der Stiftung „Flucht, Vertreibung, Versöhnung“
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Stiftung „Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ präsentiert derzeit im Deutschen
Historischen Museum (DHM) Berlin die Ausstellung „Twice a Stranger“, die
von der Produktionsfirma „Anemon Productions“ erstellt wurde. Besonders
dessen erster Teil zu den Bevölkerungsverschiebungen in Ostmitteleuropa nach
dem Zweiten Weltkrieg hat eine Kontroverse zwischen dem Wissenschaftlichen
Beirat und dem Direktor der Stiftung ausgelöst, in deren Folge auf die
Ausstellung dieses ersten Teils verzichtet wurde. Er ist aber auf der Homepage von
Anemon Productions zu sehen. Darin werden die Todesopfer unter den
ausgesiedelten Deutschen auf 2,1 Millionen beziffert, an anderer Stelle ausgeführt, die
Zahlen „gehen in die Millionen“. Weiter wird von interviewten Historikern
ausgeführt, die deutsche Bevölkerung sei in diesen Gebieten im Sommer 1945
„sichtbar“ geworden „visible“. In der deutschen Untertitelung heißt es, sie sei
„sehr exponiert“ gewesen. Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ)
kommentiert dazu, es dürfte für Schulklassen schon wissenswert sein, „was bis dahin
geschah“, und ebenfalls, „dass die Deutschen schon zuvor, sagen wir: zwischen
Herbst 1939 und Frühjahr 1945, in Polen und der Tschechoslowakei ‚sichtbar‘
waren“ (FAZ, 15. November 2014). Nach Kenntnis der Fragesteller waren
Deutsche in diesem Zeitraum auch an „sehr exponierter“ Stelle in der Region
aktiv.
Doch auf die Vorgeschichte der Nazi-Verbrechen in Polen und der besetzten
ČSSR wird in dieser Ausstellung in keiner Weise eingegangen. Die
Fragesteller sehen darin, angesichts der Tatsache, dass die Stiftung ihre Aufgaben „in
staatlicher Verantwortung“ (so die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die
Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/1356) erfüllen soll, einen
politischen Skandal.
Bei einer zweiten Ausstellung handelt es sich um eine sogenannte
Werkstattschau, die erste Einblicke in die geplante Dauerausstellung der Stiftung geben
sollte. Der wissenschaftliche Beirat hatte beschlossen, die Aussiedlung der
Deutschen solle „ein“ Schwerpunkt sein, im Werkstattbericht wird sie nun als
„der“ Schwerpunkt ausgegeben. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und
Medien vom 9. Januar 2015 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/3718 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDen vorliegenden Medienberichten ist derzeit nicht eindeutig zu entnehmen,
inwiefern oder ob überhaupt der wissenschaftliche Beirat sowie der
Stiftungsrat über die Anschaffung von „Twice a Stranger“ und die veränderte
Schwerpunktsetzung informiert worden waren. Nach Angaben der „FAZ“ stand der
wissenschaftliche Beirat aber „kurz davor“, dem Direktor für Kultur und
Medien, Prof. Dr. Manfred Kittel, das Misstrauen auszusprechen. Nach einem
Krisengespräch mit der Staatsministerin bei der Bundeskanzlerin und Beauftragte
der Bundesregierung für Kultur und Medien, Monika Grütters, wurde in den
Medien über Prof. Dr. Manfred Kittels Ablösung berichtet; erfolgt ist diese bislang
indes nicht.
Der Direktor steht schon seit langem in der Kritik. Die Fraktion DIE LINKE.
hatte in einer Kleinen Anfrage bereits vor über vier Jahren
(Bundestagsdrucksache 17/1356) zusammengefasst: Prof. Dr. Manfred Kittel schrieb in seinen
Arbeiten von „einer zweiten geistigen Vertreibung der Vertriebenen“ aus der
Erinnerungskultur, er warf den Alliierten einen „Weltanschauungskrieg“ gegen
Deutschland vor, er stellte die These auf, mit der juristischen Aufarbeitung der
NS-Verbrechen seien „auch noch die letzten Residuen des deutschen
Nationalgefühls verloren gegangen“. Aus Sicht der Fragesteller waren damit
geschichtsrevisionistische Umdeutungen in dem Sinne, Deutsche als bloße Opfer
des Zweiten Weltkrieges, nicht aber als Täter zu zeigen, programmiert.
Mit der Ablösung Prof. Dr. Manfred Kittels wäre aber das Grundproblem nicht
beseitigt. Es ist auch zu fragen, warum der Stiftungsrat und wissenschaftliche
Beirat die Anschaffung der kritisierten Ausstellung nicht verhindern konnten.
Im Stiftungsrat verfügt der Bund der Vertriebenen über sechs Vertreter, damit
ist er mit Abstand die größte Organisation im Stiftungsrat. Die Fragesteller
haben die Geschichtspolitik des Vertriebenenverbundes schon mehrfach als
revisionistisch und geschichtsklitternd kritisiert.
Zu hinterfragen ist die Effektivität, mit der der Stiftungsrat die Arbeit der
Stiftung kontrollieren kann und will sowie die Stellung des wissenschaftlichen
Beirates und der Schwerpunkt, den die Dauerausstellung haben soll.
Die Vorgänge um die beiden Ausstellungen bestätigen die Fragesteller in ihrer
Auffassung, dass die Stiftung ihrem offiziellen Auftrag – vor allem der
Versöhnung – nicht gerecht wird. Wegen der Mitgliedschaft bestimmter Politiker im
Stiftungsrat – derzeit insbesondere A. T. als Stellvertreter – hat der Zentralrat
der Juden nach Information der Fragesteller seit Beginn der Stiftungsarbeit
seine Mitarbeit dort ausgesetzt. Auch der Zentralrat der Sinti und Roma ist
nicht im Stiftungsrat vertreten.
Die Stiftung erhält jedes Jahr 2,5 Mio. Euro Förderung, aber ihr wichtigstes
Projekt kommt kaum voran: Die Bauarbeiten im Deutschlandhaus, wo das
Dokumentationszentrum entstehen soll, haben im Jahr 2013 begonnen, damals
wurde die Einweihung für das Jahr 2015 angekündigt. Mittlerweile wird von
der Stiftung gegenüber den Fragestellern als voraussichtlicher
Eröffnungstermin aber das Jahr 2017 genannt.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die vorliegende Anfrage bezieht sich weitgehend auf die aktuelle Ausstellung
„Gewaltmigration erinnern“ der Stiftung „Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ im
Deutschen Historischen Museum. Daher werden einige grundlegende
Erläuterungen zum Sachstand, zum Auftrag und zu den Zielen der Stiftung
vorangestellt.
Die Ende des Jahres 2008 in der Trägerschaft des Deutschen Historischen
Museums gegründete Bundesstiftung „Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ gehört zu
den zentralen erinnerungspolitischen Vorhaben der Bundesregierung.
Gesetzlicher Zweck der Stiftung ist es, „im Geiste der Versöhnung die Erinnerung und
das Gedenken an Flucht und Vertreibung im 20. Jahrhundert im historischen
Kontext des Zweiten Weltkrieges und der nationalsozialistischen Expansions-
und Vernichtungspolitik und ihrer Folgen wachzuhalten“ (§ 16 Satz 1 des Geset-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/3718zes zur Errichtung einer Stiftung „Deutsches Historisches Museum“ – DHMG).
Dazu entsteht im Berliner „Deutschlandhaus“ ein Ausstellungs-,
Dokumentations- und Informationszentrum.
Die von beiden Gremien der Stiftung – dem Stiftungsrat und dem
Wissenschaftlichen Beraterkreis – einvernehmlich verabschiedete „Konzeption für die Arbeit
der Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung und Leitlinien für die geplante
Dauerausstellung“ ist die Grundlage der Stiftungsarbeit. Dort wird auf Seite 13
ausgeführt: „Die Dauerausstellung präsentiert einem breiten Publikum
Ursachen, Ablauf und Folgen von ethnischen Säuberungen in Europa, wobei Flucht,
Vertreibung und Integration der Deutschen den Schwerpunkt bilden.“ Dies
korrespondiert mit dem auf Seite 6 – unter „Stiftungsauftrag“ – formulierten Satz
„Flucht und Vertreibung der Deutschen bilden einen Hauptakzent der
Stiftungsarbeit“.
Mit dem Angebot ergänzender Wechselausstellungen können einzelne
Themenaspekte vertieft werden. In einem „Raum der Stille“ wird auch
individuellem Gedenken angemessen und würdevoll Raum gegeben. Zu den Aufgaben des
Dokumentations- und Informationszentrums gehörten die Sammlung,
Erstellung und wissenschaftliche Auswertung einschlägiger Materialien,
einschließlich schriftlicher und audiovisueller Zeitzeugenberichte aus dem In- und
Ausland, sowie der Aufbau einer öffentlich zugänglichen Präsenzbibliothek. Ein
international besetzter wissenschaftlicher Beraterkreis begleitet und berät die
Stiftung.
Durch die Auseinandersetzung mit der Vergangenheit im europäischen Rahmen
und mit Respekt für die Perspektive der Anderen legt die Stiftung ihren Fokus
explizit auch auf die Aussöhnung und Verständigung mit den östlichen
Nachbarn. Dies entspricht in besonderer Weise dem Ziel der Bundesregierung, aktiv
Beiträge zu einer „verstärkten europäischen Integration“ zu leisten. So wird ein
deutschlandweit einzigartiger Lern- und Erinnerungsort geschaffen, der nach
modernen museumspädagogischen Konzepten Ursachen, Ablauf und Folgen
von Zwangsmigrationen präsentiert und vermittelt.
Die Stiftung „Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ soll einen Beitrag dazu leisten,
dass Vertreibungen als Instrument politischer Gewalt und als
Menschenrechtsverletzung zu jeder Zeit und an jedem Ort geächtet werden.
1. Wer hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Initiative zur Anschaffung
der Ausstellung „Twice a Tragedy“ ergriffen, und wer hat die Entscheidung
getroffen?
Initiative und Entscheidung zur leihweisen Übernahme der Ausstellung „Twice
a Stranger“ lagen bei der Stiftung „Flucht, Vertreibung, Versöhnung“.
Unter dem Obertitel „Gewaltmigration erinnern“ zeigt die Stiftung „Flucht,
Vertreibung, Versöhnung“ seit dem 6. November 2014 in den Räumlichkeiten des
Deutschen Historischen Museums eine Doppelausstellung. Diese besteht zum
einen aus dem von einer griechischen Produktionsfirma übernommenen
Ausstellungsprojekt „Twice a Stranger“ und zum anderen aus exemplarischen
Einblicken in das thematische Spektrum der künftigen Dauerausstellung der
Stiftung „Flucht, Vertreibung, Versöhnung“.
Bei den exemplarischen Einblicken, die der Ausstellungsbesucher zuerst betritt,
handelt es sich um eine an die Räumlichkeiten angepasste und um Objekte
erweiterte Version der Open-Air-Ausstellung, die im Juni 2013 anlässlich des
feierlichen Baubeginns auf der Fläche vor dem Deutschlandhaus an der Anhalter
Straße eröffnet wurde. Die Ausstellung „Twice a Stranger“ ist eine medien-
Drucksache 18/3718 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodegestützte Wanderausstellung, die zuvor bereits in Istanbul, Athen, Nikosia und
Stockholm zu sehen war und ausschließlich mit filmischem Material arbeitet.
2. Mit welchen Gremien sowie ggf. externen Beratern ist nach Kenntnis der
Bundesregierung die Anschaffung dieser Ausstellung erörtert worden?
Der Stiftungsrat ist mehrfach über das Ausstellungsvorhaben in den zu seinen
Sitzungen vorab verschickten jährlichen Arbeitsplanungen der Stiftung „Flucht,
Vertreibung, Versöhnung“ und deren Vortrag in den Sitzungen unterrichtet
worden. Diese Arbeitsplanungen wurden vom Stiftungsrat jeweils zustimmend zur
Kenntnis genommen. So wurde über die „exemplarischen Einblicke“ im
Rahmen der Open-Air-Ausstellung erstmals in der Sitzung des Stiftungsrates am
25. Juni 2012 informiert und erneut in den Sitzungen am 10. Dezember 2012,
am 3. September 2013 und am 23. Juni 2014. Die „Exemplarischen Einblicke“
im Rahmen der Ausstellung „Gewaltmigration erinnern“ im Deutschen
Historischen Museum wurden in der Sitzung des Stiftungsrates am 25. Juni 2012 und
am 23. Juni 2014 thematisiert. Die Ausstellung „Twice a Stranger“ war in den
Sitzungen des Stiftungsrates am 3. September 2013 und am 23. Juni 2014
Gegenstand der Information.
3. Inwiefern war der wissenschaftliche Beirat nach Kenntnis der
Bundesregierung im Vorfeld über die Anschaffung unterrichtet worden, und welche
Reaktionen gab es daraufhin?
Über die zunächst im Rahmen der Open-Air-Ausstellung gezeigten
„exemplarischen Einblicke“ ist der Wissenschaftliche Beraterkreis in der Sitzung vom
16. Oktober 2012 sowie in der Sitzung vom 17. Oktober 2013 informiert
worden.
Die Übernahme der Ausstellung „Twice a Stranger“ geht u. a. auf Hinweise des
Vorsitzenden des Wissenschaftlichen Beraterkreises aus dem Jahr 2012 zurück.
Der Wissenschaftliche Beraterkreis als Gremium ist über das
Ausstellungsvorhaben „Twice a Stranger“ mit den schriftlichen Unterlagen zu seiner Sitzung
vom 17. Oktober 2013 unterrichtet worden. Zusätzlich ist das
Ausstellungsvorhaben in der betreffenden Sitzung des Wissenschaftlichen Beraterkreises vom
Direktor kurz vorgestellt worden. Der Vorsitzende des Wissenschaftlichen
Beraterkreises nimmt darüber hinaus an den Sitzungen des Stiftungsrates teil und
erhält die vorbereitenden Unterlagen.
Inhalte und Gestaltung des Ausstellungsvorhabens „Gewaltmigration erinnern“
wurden allerdings darüber hinaus seitens der Stiftung „Flucht, Vertreibung,
Versöhnung“ im Stiftungsrat und im Wissenschaftlichen Beraterkreis nicht
thematisiert, was zu der bekannten Kritik geführt hat.
4. Inwiefern war der Stiftungsrat im Vorfeld über die Anschaffung der
Ausstellung unterrichtet worden, und welche Reaktionen gab es daraufhin?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 2 und 3 verwiesen.
5. Welche Kompetenzen haben nach Kenntnis der Bundesregierung der
Wissenschaftliche Beirat sowie der Stiftungsrat jeweils bezüglich der
Konzipierung sowie Ankauf oder Anleihe von Ausstellungen?
Inwiefern haben sie ein Vetorecht?
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/3718Gemäß dem DHMG berät der Wissenschaftliche Beraterkreis den Stiftungsrat
und die Direktorin oder den Direktor entsprechend dem Stiftungszweck in
fachlichen Fragen. Diese fachliche Beratung bezieht sich gemäß der
Geschäftsordnung des Wissenschaftlichen Beraterkreises unter anderem auf „die
Entwicklung und Erstellung der Ausstellungskonzeption in der Aufbauphase“ und „die
Ausgestaltung von Dauer- und Wechselausstellungen sowie der
Dokumentations- und Informationseinheit“. Hierzu kann der Beraterkreis Empfehlungen
und Vorschläge beschließen. Die vom Beraterkreis beschlossenen
Empfehlungen und Vorschläge werden dem Stiftungsrat zusammen mit den
Sitzungsunterlagen rechtzeitig vor dessen nächster Sitzung zugeleitet. Über ein Vetorecht
verfügt der Wissenschaftliche Beraterkreis nicht.
Der Stiftungsrat bestimmt gemäß DHMG „die Grundzüge des
Stiftungsprogramms und beschließt über alle grundsätzlichen Angelegenheiten der
unselbständigen Stiftung, soweit dadurch nicht grundsätzliche
Verwaltungsangelegenheiten des Trägers betroffen werden.“ Gemäß seiner Geschäftsordnung
entscheidet er „in Angelegenheiten von grundsätzlicher oder besonderer
Bedeutung“, insbesondere über „die Grundsätze und Schwerpunkte der Stiftungsarbeit
und die jährliche Arbeitsplanung.“
6. Welche Kosten waren nach Kenntnis der Bundesregierung bislang mit der
Anschaffung der Ausstellung verbunden, und welche weiteren Kosten
entstehen ggf. noch (bitte die wichtigsten Kostenpunkte anführen)?
Wurde sie angekauft oder ausgeliehen, und wenn Letzteres, für welchen
Zeitraum?
In den Jahren 2013, 2014 und 2015 entstanden, bzw. entstehen folgende
Ausgaben für das Ausstellungsvorhaben mit dem Obertitel „Gewaltmigration
erinnern“ der Stiftung „Flucht, Vertreibung, Versöhnung“.
2013
I. Exemplarische Einblicke in das thematische Spektrum der künftigen
Dauerausstellung der Stiftung „Flucht, Vertreibung, Versöhnung“.
Diese Ausstellung wurde im Juni 2013 anlässlich des feierlichen Baubeginns im
Deutschlandhaus zunächst als Open-Air-Ausstellung auf der Fläche vor dem
Deutschlandhaus an der Anhalter Straße eröffnet. An ihrer Erarbeitung waren
die Stiftungsleitung und mehrere Stiftungsmitarbeiter beteiligt.
Hierfür entstanden im Jahr 2013 folgende Kosten:
1) Honorar für Gestaltung, Produktionsleitung und
Ausstellungsgrafik: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 029,10 Euro
2) Übersetzungen: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 726,98 Euro
3) Produktion (Ausstellungstafeln, Bauzäune,
Pulverbeschichtung, Fundamentierungsarbeiten etc.): . . . . . 45 063,92 Euro
4) Aufbau: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 433,10 Euro
5) Bildrechte: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 861,19 Euro
6) Unterhalt (Bewachung, Reinigung, Winterdienst): . . . . . . . . 14 160,51 Euro
Summe: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 92 274,80 Euro
Drucksache 18/3718 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeII. Ausstellung „Twice a Stranger“
Im Jahr 2013 entstanden keine Kosten für die genannte Ausstellung.
2014
I. Exemplarische Einblicke in das thematische Spektrum der künftigen
Dauerausstellung der Stiftung „Flucht, Vertreibung, Versöhnung“.
A. Mit der Aufstellung des Bauzauns um das Deutschlandhaus im Frühjahr 2014
musste die Open-Air-Ausstellung von der Fläche an der Anhalter Straße
entfernt und in überarbeiteter Form auf dem Bauzaun angebracht werden.
Hierfür entstanden im Jahr 2014 folgende Kosten:
1) Honorar für Gestaltung, Produktionsleitung und
Ausstellunggrafik: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 424,80 Euro
2) Abbau der Ausstellung von der Dreiecksfläche:. . . . . . . . . . . 7 635,24 Euro
3) Produktion zusätzlicher Ausstellungstafeln: . . . . . . . . . . . . . . 1 813,12 Euro
4) Anbringung am Bauzaun: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 760,00 Euro
5) Unterhalt:. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 142,40 Euro
Summe: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 775,56 Euro
B. Parallel dazu wurde eine um Objekte erweiterte Fassung der
„Exemplarischen Einblicke“ als Teil der Ausstellung „Gewaltmigration erinnern“ für die
Ausstellungshalle des Deutschen Historischen Museums entwickelt.
Hierfür entstanden im Jahr 2014 folgende Kosten:
1) Gestaltung, Produktionsleitung, Ausstellungsgrafik
sowie Produktion: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53 144,45 Euro
2) Objekthandling: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 515,92 Euro
3) Kleinmaterialbedarf: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70,35 Euro
4) Übersetzungen: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 499,37 Euro
5) Bild- und Filmrechte: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 719,30 Euro
Summe: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 949,39 Euro
II. Ausstellung „Twice a Stranger“
Die Ausstellung „Twice a Stranger“ wurde nicht angekauft, sondern entliehen.
Der Ausstellungszeitraum war vertraglich zunächst vom 1. November 2014 bis
zum 4. Januar 2015 vereinbart, im gegenseitigen Einvernehmen aber auf den
Zeitraum 5. November 2014 bis 18. Januar 2015 verschoben worden. „Twice a
Stranger“ wird als Teil der Ausstellung „Gewaltmigration erinnern“ in der
Ausstellungshalle des Deutschen Historischen Museums gezeigt.
Hierfür entstanden im Jahr 2014 folgende Kosten:
1) Leihgebühr (50 Prozent von 10 000 Euro
zzgl. 19 Prozent Mehrwertsteuer): . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 950,00 Euro
2) Kosten für Produktion und Adaption der
Ausstellungsarchitektur: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 165,00 Euro
3) Erstellung einer deutschsprachigen Version
(Übersetzung und Untertitelung): . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 306,60 Euro
4) Aufbau und Installation der Ausstellung
(inkl. Reisekosten): . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 063,26 Euro
5) Transport der Ausstellung (Abschlagszahlung): . . . . . . . . . . . 3 581,90 Euro
6) Produktion der Ausstellungsgrafik: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 949,51 Euro
Summe: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 016,27 Euro
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/3718III. Weitere Kosten (Ausstellungshalle des Deutschen Historischen Museums)
Für die Präsentation der beiden Ausstellungsteile von „Gewaltmigration
erinnern“ („Exemplarische Einblicke“ und „Twice a Stranger“) in der
Ausstellungshalle hat das Deutsche Historische Museum Maler- und Trockenbauarbeiten
vorgenommen sowie weitere Auslagen übernommen, die der Stiftung „Flucht,
Vertreibung, Versöhnung“ in Rechnung gestellt wurden.
Hierfür entstanden im Jahr 2014 folgende Kosten: . . . . . . . . . . 12 383,27 Euro
2015
I. Exemplarische Einblicke in das thematische Spektrum der künftigen
Dauerausstellung der Stiftung „Flucht, Vertreibung, Versöhnung“.
A. Für den Unterhalt der Open-Air-Ausstellung am Bauzaun des
Deutschlandhauses werden 2015 voraussichtlich folgende Kosten entstehen:
1) Nachproduktion beschädigter Ausstellungstafeln: . . . . . . . . . 2 000,00 Euro
2) Unterhalt (Reinigung): . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 500,00 Euro
Summe: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 500,00 Euro
B. Für den Betrieb und Abbau der „Exemplarischen Einblicke“ in der
Ausstellungshalle des Deutschen Historischen Museums werden im Jahr 2015
voraussichtlich folgende Kosten entstehen:
1) Gestaltung und Produktion (Restsumme): . . . . . . . . . . . . . . . 6 355,74 Euro
2) Objekthandling: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 500,00 Euro
3) Bild- und Filmrechte: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 355,00 Euro
Summe: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 210,74 Euro
II. Ausstellung „Twice a Stranger“
Für die Ausstellung „Twice a Stranger“ werden im Jahr 2015 voraussichtlich
folgende Kosten entstehen:
1) Leihgebühr (50 Prozent von 10 000 Euro
zzgl. 19 Prozent Mehrwertsteuer): . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 950,00 Euro
2) Abbau der Ausstellung (inkl. Reisekosten): . . . . . . . . . . . . . . 4 063,26 Euro
3) Transport der Ausstellung (Restsumme): . . . . . . . . . . . . . . . . 4 688,60 Euro
Summe: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 701,86 Euro
III. Weitere Kosten (Ausstellungshalle des Deutschen Historischen Museums)
Nach Beendigung der Ausstellung „Gewaltmigration erinnern“
(„Exemplarische Einblicke“ und „Twice a Stranger“) in der Ausstellungshalle wird das
Deutsche Historische Museum Maler- und Entsorgungsarbeiten vornehmen, die der
Stiftung „Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ in Rechnung gestellt werden.
Hierfür werden im Jahr 2015 voraussichtlich folgende Kosten
entstehen: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 500,00 Euro
Drucksache 18/3718 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeGesamtübersicht
7. Entspricht es der Auffassung der Bundesregierung von „staatlicher
Verantwortung“, in einer Ausstellung zwar die Umsiedlung der deutschen
Bevölkerung nach 1945 darzustellen, aber mit keinem Wort auf die
Vorgeschichte, namentlich die NS-Verbrechen, einzugehen?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus dieser Darstellung in der genannten Ausstellung?
In der Ausstellung „Gewaltmigration erinnern“ betritt der Ausstellungsbesucher
zuerst die Exemplarischen Einblicke in das thematische Spektrum der künftigen
Dauerausstellung der Stiftung „Flucht, Vertreibung, Versöhnung“, in denen
explizit auf NS-Verbrechen wie etwa die Verfolgung und Emigration deutscher
Juden nach dem Jahr 1933, auf die Vertreibung der polnischen Bevölkerung
durch das NS-Regime nach dem Jahr 1939 oder den Holocaust am Beispiel des
Ghettos Lodz eingegangen wird.
Das Ausstellungsprojekt „Twice a Stranger“ konzentriert sich dagegen auf
Regionen, in denen ein nahezu vollständiger Bevölkerungsaustausch stattgefunden
hat. In dem in Berlin nicht gezeigten Ausstellungsteil „Deutschland-Polen“
werden Flucht und Vertreibung der Deutschen aus den früheren deutschen
Ostgebieten daher in Verbindung mit der Zwangsumsiedlung der polnischen
Bevölkerung aus den Kresy und ihrer Neuansiedlung in den früheren deutschen
Ostgebieten dargestellt. Aufgrund der nicht eindeutigen Kontextualisierung mit den
zuvor in Polen verübten NS-Verbrechen wurde dieser Ausstellungsteil auf
Empfehlung des Wissenschaftlichen Beraterkreises in Berlin nicht präsentiert.
Dies entspricht dem Stiftungszweck, der im DHMG eindeutig festgelegt ist,
„Zweck der unselbständigen Stiftung ist es, im Geiste der Versöhnung die
Erinnerung und das Gedenken an Flucht und Vertreibung im 20. Jahrhundert im
historischen Kontext des Zweiten Weltkrieges und der nationalsozialistischen
Expansions- und Vernichtungspolitik und ihrer Folgen wachzuhalten.“
8. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus der Behauptung in der Ausstellung, es habe über zwei Millionen
Todesopfer unter den ausgesiedelten Deutschen gegeben, vor dem Hintergrund,
dass diese Zahlen von seriösen Historikern für nicht haltbar gehalten
werden und diese von rund 600 000 Toten ausgehen (
www.dhm.de)?
Der in Berlin nicht gezeigte Teil „Deutschland-Polen“ der Ausstellung „Twice a
Stranger“ enthält eine historische Filmaufnahme aus der Zeit kurz nach Ende des
Zweiten Weltkrieges, in der im Originalton die Zahl von 2 111 000 Todesopfern
zu hören ist. Direkt anschließend an diese Filmsequenz wird die Zahl von einem
Historiker als „disputed number of up to two million people who died during the
2013 2014 2015 Summe
I. „Exemplarische Einblicke“
A. Open-Air 92 274,80 € 24 775,56 € 3 500,00 € 120 550,36 €
I. „Exemplarische Einblicke“
B. Ausstellungshalle 55 949,39 € 8 210,74 € 64 160,13 €
II. „Twice a Stranger“ 26 016,27 € 14 701,86 € 40 718,13 €
III. Kosten Ausstellungshalle
(DHM)
12 383,27 € 4 500,00 € 16 883,27 €
Summe 92 274,80 € 119 124,49 € 30 912,60 € 242 311,89 €
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/3718expulsions and during fleeing“ charakterisiert. Der entsprechende
Ausstellungsteil von „Twice a Stranger“ macht sich demnach die Zahl von zwei Millionen
Todesopfern nicht zu eigen.
Im Übrigen stellt die Stiftung „Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ fest: „Die
gesamten durch Flucht und Vertreibung verursachten Menschenverluste sind
immens; ihre genaue Zahl wird sich auch durch weitere Forschungen nur
annähernd klären lassen. […] Die große Spannbreite der genannten Zahlen beruht
zum einen auf unterschiedlichen Berechnungs- und Erhebungsmethoden, zum
anderen auf unterschiedlichen Definitionen von „Vertreibungsopfern“. Unklar
ist unter anderem, wie die erst einige Zeit später in den Aufnahmegebieten an
den Folgen der Vertreibung Gestorbenen in einer Gesamtopferbilanz gewürdigt
werden sollen.“ (Konzeption für die Arbeit der Stiftung Flucht, Vertreibung,
Versöhnung und Leitlinien für die geplante Dauerausstellung, S. 39 f.).
9. Hat sich die Bundesregierung bzw. die Staatsministerin bei der
Bundeskanzlerin und Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien,
Monika Grütters, mit den anderen Stiftungsratsmitgliedern sowie mit dem
wissenschaftlichen Beirat die Frage erörtert, ob der Direktorposten der
Stiftung neu besetzt werden sollte, und wenn ja, welche konkreten und
grundsätzlichen Positionen wurden bei diesen Erörterungen geäußert?
Welche Position vertritt die Bundesregierung in dieser Frage?
Ist nach Einschätzung der Bundesregierung, die Ablösung von Prof. Dr.
Manfred Kittel als Direktor zu erwarten?
Der Stiftungsrat der Stiftung „Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ hat in seiner
Sitzung am 15. Dezember 2014 dem Wunsch des Direktors, Prof. Dr. Manfred
Kittel, nach einer anderen Verwendung entsprochen und ihn von seinen
Aufgaben entbunden.
10. Hat es Ankündigungen von Mitgliedern des Stiftungsrates oder des
Wissenschaftlichen Beirates, zurückzutreten, gegeben, falls Prof. Dr. Manfred
Kittel Direktor bleibt, und wenn ja, von jeweils wie vielen und von
welchen Mitgliedern?
Die Vorsitzende des Stiftungsrates, Staatsministerin Monika Grütters, hat sich
sowohl in Gesprächen mit der Stiftungsleitung als auch mit Mitgliedern des
Wissenschaftlichen Beraterkreises konstruktiv, einvernehmlich und in vertraulicher
Atmosphäre ausgetauscht. Inhalte und Entscheidungen wurden in großer
Übereinstimmung diskutiert. Dies beinhaltete auch personelle Veränderungen an
entscheidender Stelle. Die Stabilität und Zukunft der Stiftung „Flucht, Vertreibung,
Versöhnung“ war und ist für alle Beteiligten von großer Bedeutung.
11. Wer hat nach Kenntnis der Bundesregierung entschieden, im DHM eine
Werkausstellung mit Einblicken in die künftige Dauerausstellung zu
zeigen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
12. Inwiefern waren der Stiftungsrat und nach Kenntnis der Bundesregierung
der Wissenschaftliche Beirat in diese Entscheidung sowie in die
Gestaltung der Werkschau eingebunden, und welche Reaktionen gab es von ihrer
Seite?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 2, 3 und 4 verwiesen.
Drucksache 18/3718 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode13. Wer hat nach Kenntnis der Bundesregierung entschieden, die Umsiedlung
der Deutschen solle „der“ Schwerpunkt der künftigen Daueraustellungen
sein, statt „ein“ Schwerpunkt?
Die von beiden Gremien der Stiftung – dem Stiftungsrat und dem
Wissenschaftlichen Beraterkreis – einvernehmlich verabschiedete „Konzeption für die Arbeit
der Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung und Leitlinien für die geplante
Dauerausstellung“ ist die Grundlage der Stiftungsarbeit. Dort wird auf Seite 13
ausgeführt: „Die Dauerausstellung präsentiert einem breiten Publikum
Ursachen, Ablauf und Folgen von ethnischen Säuberungen in Europa, wobei Flucht,
Vertreibung und Integration der Deutschen den Schwerpunkt bilden.“ Dies
korrespondiert mit dem auf Seite 6 – unter „Stiftungsauftrag“ – formulierten Satz
„Flucht und Vertreibung der Deutschen bilden einen Hauptakzent der
Stiftungsarbeit“.
Die Bundesregierung macht sich im Übrigen die deutschen Begriffe
Umsiedlung, bzw. Umsiedler in diesem Zusammenhang nicht zu eigen. Das Online-
Lexikon zur Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa der Carl
von Ossietzky-Universität Oldenburg stellt dazu fest: „Der offizielle Begriff
„Umsiedler“ sollte das Moment der Unfreiwilligkeit sowie das erlittene Leid
und Unrecht ausblenden und damit auch etwaige Fehler und Vergehen der
„sozialistischen Bruderstaaten“ negieren. Zugleich verleugnete er die Verbindung
zur „alten Heimat“. Der Terminus „Umsiedler“ war damit Teil einer Umdeutung
der Realität und der Tabuisierung von Flucht und Vertreibung in der SBZ/DDR.“
14. Welche Kosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung in diesem
Zusammenhang angefallen, und wer genau war für die Inhalte und
Gestaltung dieser Werkschau zuständig?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 6 verwiesen.
15. Inwiefern war diese Entscheidung mit dem Stiftungsrat sowie nach
Kenntnis der Bundesregierung dem Wissenschaftlichen Beirat abgesprochen,
und welche Reaktionen gab es von diesen?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 2, 3, 6 und 13 verwiesen.
16. Ist diese Entscheidung nach Kenntnis der Bundesregierung weiterhin
gültig, und wenn ja, mit welcher Begründung?
Es wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen.
17. Inwiefern sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, die
Arbeitsstrukturen und ggf. die Satzung der Stiftung zu überarbeiten, um künftig eine
effektivere Einbindung von Wissenschaftlichem Beirat und Stiftungsrat in
Entscheidungen der Geschäftsführung sicherzustellen, und zu verhindern,
dass derart strittige Ausstellungen angeschafft werden?
Die Bundesregierung sieht dazu keine Veranlassung.
18. Welche weiteren Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den
geschilderten Vorfällen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/371819. Wie bewertet die Bundesregierung die bisherigen konkreten
Arbeitsergebnisse der Stiftung (bitte jeweils einzeln aufzählen) und die Verwendung
der Bundesförderung, insbesondere vor dem Hintergrund der Realisierung
der zukünftigen Dauerausstellung und den Verzögerungen bei den
Bauarbeiten zum Dokumentationszentrum?
Die Bundesregierung schließt sich der Auffassung des Stiftungsrates in seiner
Erklärung vom 15. Dezember 2014 an: „Der Stiftungsrat dankte Prof. Kittel für
seine engagierte Arbeit als Gründungsdirektor. Während seiner Amtszeit
konnten wichtige Meilensteine erreicht werden. Dazu zählt in erster Linie die von
Stiftungsrat und Wissenschaftlichem Beraterkreis einvernehmlich
verabschiedete „Konzeption für die Arbeit der Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung
und Leitlinien für die geplante Dauerausstellung“. Der Stiftungsrat bekräftigte,
dass die Konzeption auch weiterhin die verbindliche Grundlage der
Stiftungsarbeit und zugleich das tragfähige Fundament ist, auf dem deren notwendige
gesellschaftliche und wissenschaftliche Akzeptanz beruht.“
Die Sanierung und der Umbau des Deutschlandhauses als zukünftigem Sitz des
Ausstellungs-, Informations- und Dokumentationszentrums der Stiftung
„Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ werden vom Bundesamt für Bauwesen und
Raumordnung (BBR) im Auftrag der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
(BImA) durchgeführt. Die Stiftung „Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ als
zukünftiger Nutzer ist lediglich beratend in die Baumaßnahme eingebunden.
20. Inwiefern teilt die Bundesregierung die Auffassung des Bundesministers
für Ernährung und Landwirtschaft, Christian Schmidt, eine deutsche
Stiftung habe „sich natürlich vor allem mit der Hauptvertreibung der
Sudetendeutschen, der Schlesier et cetera zu kümmern“
(Deutschlandfunk, 22. November 2014)?
Auf die in der Antwort zu Frage 13 angeführten Aussagen zum Schwerpunkt der
künftigen Dauerausstellung in der „Konzeption für die Arbeit der Stiftung
Flucht, Vertreibung, Versöhnung und Leitlinien für die geplante
Dauerausstellung“ wird verwiesen. Bundesminister Christian Schmidt hat in seinem zitierten
Interview diese Ausrichtung wiedergegeben.
21. Inwiefern teilt die Bundesregierung die Einschätzung des
Bundesministers für Ernährung und Landwirtschaft, bei der umstrittenen Formulierung
(Aussiedlung der Deutschen als „ein“ oder „der“ Schwerpunkt) gehe es
lediglich um „Halbsätzlichkeiten“ bzw. „wissenschaftliches Klein-Klein“
(Deutschlandfunk, 22. November 2014)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 20 verwiesen.
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ISSN 0722-8333]