100. Jahrestag des Völkermordes an den Armenierinnen und Armeniern im Osmanischen Reich
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, Inge Höger, Andrej Hunko, Dr. Alexander S. Neu, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Am 24. April 2015 jährt sich zum 100. Mal die Masseninhaftierung und anschließende Deportation der intellektuellen, politischen und kulturellen Elite der Armenierinnen und Armenier in Konstantinopel, die den Auftakt zum Völkermord an den Armenierinnen und Armeniern sowie weiterer etwa assyrisch-aramäisch und griechischer christlicher Minderheiten im Osmanischen Reich durch das jungtürkische Regime bildete. Der 24. April bildet den größten Trauertag im armenischen Jahr und einen offiziellen Feiertag in Armenien. An diesem Tag wird des Genozids gedacht, dem nach Untersuchungen unabhängiger Historikerinnen und Historiker in den Jahren 1915 und 1916 über 1 Million Menschen bei Deportationen und Massakern zum Opfer fielen. Das deutsche Kaiserreich war damals als engster militärischer Verbündeter des Osmanischen Reiches sowohl Mitwisser als auch teilweise Mittäter.
Mindestens 22 Staaten haben diese Massentötungen bislang als Völkermord im Sinne der UN-Konvention von 1948 über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes anerkannt. Die türkische Regierung leugnet dagegen bis heute sowohl das Ausmaß der Todesopfer als auch eine planmäßige Vernichtungsabsicht der damaligen jungtürkischen Führung und spricht lediglich von Opfern kriegsbedingter Deportationen, da die Gefahr bestanden habe, dass Armenierinnen und Armenier aufseiten des russischen Kriegsgegners dem Osmanischen Reich in den Rücken fallen könnten. Am 23. April 2014 drückte der damalige Ministerpräsident und jetzige Präsident der Türkei, Recep Tayyip Erdoğan, allerdings sein Mitgefühl für die armenischen Opfer und ihren Hinterbliebenen aus und nannte die Vertreibung „unmenschlich“ (www.tagesspiegel.de/politik/jahrestagdes-voelkermordes-erdogan-erinnert-an-die-schmerzen-der-armenier-vertreibung/9795194.html).
Die militärische und politische Führung des deutschen Kaiserreichs war von Anfang an über die Verfolgung und Ermordung der Armenierinnen und Armenier informiert, wie die Akten des Auswärtigen Amtes beweisen. Trotz Eingaben von Politikern und Kirchenmännern, wie dem sozialistischen Abgeordneten Karl Liebknecht und dem Theologen Johannes Lepsius, unterließ es die Reichsführung, wirksamen Druck auf ihren osmanischen Verbündeten auszuüben. Im Osmanischen Reich stationierte deutsche Offiziere unterzeichneten Deportationsbefehle gegen Armenierinnen und Armenier. In Urfa ordnete das dortige deutsche Militäroberkommando das Niederschießen eines örtlichen Selbstverteidigungsversuchs von Armenierinnen und Armeniern gegen ihre drohende Deportation an. Im Osmanischen Reich beim Bau der Bagdad-Bahn tätige deutsche Firmen, wie die Deutsche Bank AG und das Bauunternehmen Philipp Holzmann AG, profitierten vom Einsatz armenischer Zwangsarbeiter, die anschließend mit Hilfe der Bahn deportiert wurden. Führende Verantwortliche für den Genozid, wie der osmanische Innenminister Talat Pascha, konnten nach der türkischen Kriegsniederlage mit deutscher Hilfe vor Strafverfolgung nach Deutschland fliehen.
Der Deutsche Bundestag hatte bereits im Jahr 2005 mit den Stimmen aller Fraktionen den Antrag „Erinnerung und Gedenken an die Vertreibungen und Massaker an den Armeniern 1915 – Deutschland muss zur Versöhnung zwischen Türken und Armeniern beitragen“ (Bundestagsdrucksache 15/5689) verabschiedet. Darin beklagte der Deutsche Bundestag „die Taten der jungtürkischen Regierung des Osmanischen Reiches, die zur fast vollständigen Vernichtung der Armenier in Anatolien geführt haben“. Zudem heißt es: „Zahlreiche unabhängige Historiker, Parlamente und internationale Organisationen bezeichnen die Vertreibung und Vernichtung der Armenier als Völkermord“. Darüber hinaus wurde „auch die unrühmliche Rolle des Deutschen Reiches, das angesichts der vielfältigen Informationen über die organisierte Vertreibung und Vernichtung von Armeniern nicht einmal versucht hat, die Gräuel zu stoppen“, bedauert.
Hatte die parteiübergreifende Resolution vom Jahr 2005 den Begriff „Genozid“ zwar vermieden, aber die Vernichtung der Armenierinnen und Armenier im Einklang mit den Kriterien der UN-Konvention über Völkermord beschrieben und damit zumindest indirekt anerkannt, so fiel die Bundesregierung in der 17. Legislaturperiode hinter diese Sprachregelung zurück. Die Bewertung solle „Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern vorbehalten bleiben“. Zudem solle „die Aufarbeitung der ‚tragischen Ereignisse von 1915/16‘ in erster Linie Sache der betroffenen beiden Länder Türkei und Armenien“ sein (Bundestagsdrucksache 17/1956). Dagegen bezieht sich der Auftrag auf Bundestagsdrucksache 15/5689 auf „Türken und Armeniern“ und schließt damit die armenische Diaspora, für die der Genozid mehr noch als für die Republik Armenien ein konstituierendes Element der Selbstwahrnehmung darstellt, ebenso ein, wie etwa auch die türkeistämmigen Bürgerinnen und Bürger in Deutschland. Wurde auf Bundestagsdrucksache 15/5689 die „unrühmliche Rolle“ des Deutschen Reichs teilweise eingestanden, so antwortete die Bundesregierung auf eine Nachfrage der Fraktion DIE LINKE. vom Frühjahr 2010, sie nehme „insgesamt keine Bewertung der vorliegenden Ergebnisse wissenschaftlicher Forschung zur Rolle des deutschen Kaiserreichs vor“ (Bundestagsdrucksache 17/1956).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen25
Vertritt die Bundesregierung die Auffassung, dass es sich bei den Deportationen und Vertreibungen der Armenierinnen und Armenier 1915/16 um einen Völkermord im Sinne der UN-Konvention von 1948 handelt?
Falls ja, inwieweit ist die Bundesregierung bereit, den Völkermord auch offiziell anzuerkennen?
Falls nein, wie ist die Rechtsauffassung der Bundesregierung in dieser Frage, und wie begründet sie diese?
Welche Staaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung in welcher Form und wann bislang die Vertreibungen und Massaker an den Armenierinnen und Armeniern 1915/16 als Völkermord anerkannt?
Gibt es vonseiten der Bundesregierung bereits Planungen zum 24. April 2015 als 100. Jahrestag des Beginns des Genozids an den Armenierinnen und Armeniern, und wenn ja welche?
Inwieweit sind armenische Verbände oder die Republik Armenien anlässlich dieses Gedenktages bereits mit Einladungen oder Vorschlägen, Angeboten und Erwartungen auf die Bundesregierung zugekommen, und wie hat die Bundesregierung darauf reagiert?
Gibt es vonseiten der Bundesregierung die Absicht zu einer öffentlichen Stellungnahme oder einer Gedenkveranstaltung anlässlich dieses Tages, und wenn ja, mit welchem Inhalt?
Inwieweit haben türkische Verbände oder die türkische Regierung bezüglich des 100. Jahrestages des Beginns der Vertreibungen und Massaker an den Armenierinnen und Armeniern Vorschläge, Angebote und Erwartungen an die Bundesregierung gerichtet, und wie hat die Bundesregierung darauf reagiert?
Inwieweit waren der Genozid an den Armenierinnen und Armeniern und der Gedenktag am 24. April 2015 Thema des Besuchs des Bundesministers des Auswärtigen, Dr. Frank-Walter Steinmeier, in Armenien im Oktober 2014?
Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung seit Verabschiedung des Antrags „Erinnerung und Gedenken an die Vertreibung und Massaker an den Armeniern 1915 – Deutschland muss zur Versöhnung zwischen Türken und Armeniern beitragen“ (Bundestagsdrucksache 15/5689) zur Umsetzung der darin enthaltenen Forderungen unternommen, konkret
dass zwischen Türkinnen und Türken und Armenierinnen und Armeniern ein Ausgleich durch Aufarbeitung, Versöhnen und Verzeihen historischer Schuld erreicht wird,
dass sich Parlament, Regierung und Gesellschaft der Türkei mit ihrer Rolle gegenüber dem armenischen Volk in Geschichte und Gegenwart vorbehaltlos auseinandersetzen,
dass eine internationale Historiker-Kommission gebildet wird, an der außer türkischen und armenischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern auch internationale Experten beteiligt sind,
dass nicht nur die Akten des Osmanischen Reiches zur Frage des Völkermordes an den Armeniern, sondern auch die von der Bundesrepublik Deutschland an die Türkei übergebenen Kopien aus dem Archiv des Auswärtigen Amtes allgemein öffentlich zugänglich gemacht werden,
dass innerhalb der Türkei Meinungsfreiheit insbesondere auch bezüglich des Schicksals der Armenierinnen und Armenier gewährleistet wird,
dass die Türkei und Armenien ihre zwischenstaatlichen Beziehungen normalisieren?
Sieht die Bundesregierung weiterhin eine „unrühmliche Rolle des Deutschen Reiches“ bei der Vertreibung und Vernichtung der Armenierinnen und Armenier, wie auf Bundestagsdrucksache 15/5689 genannt?
Wenn ja, worin genau besteht nach Ansicht der Bundesregierung diese „unrühmliche Rolle“ des Deutschen Reiches?
Wenn nein, wie definiert die Bundesregierung die Rolle des Deutschen Reiches bei der Vertreibung und Vernichtung der Armenierinnen und Armenier?
Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung seit Verabschiedung des Antrags auf Bundestagsdrucksache 15/5689 unternommen, um die weitere wissenschaftliche Aufarbeitung der deutschen Rolle beim Völkermord an den Armenierinnen und Armeniern zu fördern, und in welchem Umfang fand diese Förderung statt?
Welche von der Bundesregierung initiierten, ermutigten, finanzierten oder auf andere Weise unterstützten Forschungen, wissenschaftlichen Untersuchungen, Aktenpublikationen und sonstige Publikationen, Ausstellungen, multimediale Projekte, Gedenkorte und Gedenkveranstaltungen bezüglich der deutschen Rolle beim Völkermord durch welche Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und welche Gremien oder Vereinigungen mit welchen Ergebnissen und neuen Erkenntnissen zur deutschen Rolle beim Genozid an den Armenierinnen und Armeniern gab es seit Verabschiedung des Antrages auf Bundestagsdrucksache 15/5689?
Welche nicht explizit von der Bundesregierung initiierten, ermutigten, finanzierten oder auf andere Weise unterstützten Forschungen, wissenschaftlichen Untersuchungen, Aktenpublikationen und sonstige Publikationen, Ausstellungen, multimediale Projekte, Gedenkorte und Gedenkveranstaltungen bezüglich der deutschen Rolle beim Völkermord durch welche Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und welche Gremien oder Vereinigungen mit welchen Ergebnissen und neuen Erkenntnissen zur deutschen Rolle am Genozid an den Armenierinnen und Armeniern es seit Verabschiedung des Antrages auf Bundestagsdrucksache 15/5689 sind der Bundesregierung bekannt?
Inwieweit sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, zukünftig entsprechende Forschungen, wissenschaftliche Untersuchungen, Aktenpublikationen und sonstige Publikationen, Ausstellungen, multimediale Projekte, Gedenkorte und Gedenkveranstaltungen bezüglich der deutschen Rolle beim Völkermord zu unterstützen, und inwieweit gibt es hierzu bereits konkrete Vorhaben durch welche Personen oder Vereinigungen zu welchen inhaltlichen Schwerpunkten?
Inwieweit hält die Bundesregierung der Auffassung, dass die Anerkennung des Völkermordes – oder zumindest der nachweislichen Vertreibungen und Massaker – an den Armenierinnen und Armeniern durch den Staat Türkei eine Voraussetzung für eine Aussöhnung zwischen Türkinnen und Türken und Armenierinnen und Armeniern ist?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Erklärung des damaligen türkischen Regierungschefs Recep Tayyip Erdoğan anlässlich des 24. April 2014 zur Verfolgung und Massakrierung der Armenierinnen und Armenier im Hinblick auf eine Aussöhnung zwischen Türkinnen und Türken und Armenierinnen und Armeniern bzw. zwischen den Staaten Armenien und Türkei?
Betrachtet die Bundesregierung die Verständigung zwischen den Staaten Türkei und Armenien sowie der armenischen Diaspora über die Vertreibung und Vernichtung der Armenierinnen und Armenier 1915/16 als einen wichtigen Aspekt für den EU-Beitritt der Türkei?
Falls ja, wie könnte eine solche Einigung zwischen beiden Ländern aussehen?
Falls nein, wie gedenkt die Bundesregierung der Gefahr zu begegnen, dass durch die fehlende Verständigung zwischen der Türkei und Armenien sowie der auch innerhalb der EU lebenden Angehörigen der armenischen Diaspora ein zusätzlicher Konflikt in die EU hineingetragen wird?
Inwiefern ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Aufarbeitung der Vertreibungen und Massaker an den Armenierinnen und Armeniern 1915/16 „in erster Linie Sache der betroffenen beiden Länder Türkei und Armenien“ (Bundestagsdrucksache 17/1956) ist?
Sind nach Ansicht der Bundesregierung lediglich die beiden Länder Türkei und Armenien betroffen, und wenn nein, welche weiteren Länder oder Bevölkerungsgruppen in welchen Ländern sind nach Einschätzung der Bundesregierung noch von der Thematik betroffen?
Inwieweit ist die Aufarbeitung der Vertreibung und Massaker an den Armenierinnen und Armeniern 1915/16 nach Auffassung der Bundesregierung auch aufgrund der auf Bundestagsdrucksache 15/5689, 17/1956 eingestandenen „unrühmlichen Rolle“ des Deutschen Reiches eine Sache der Bundesrepublik Deutschland als mitbetroffenem Land?
Sieht die Bundesregierung die Versöhnungsbemühungen der „Länder Türkei und Armenien“ als deckungsgleich mit den im Antrag auf Bundestagsdrucksache 15/5689 geforderten Versöhnungsbemühungen zwischen „Türken und Armeniern“ an? Wenn ja, welche Rolle spielen in diesem Fall die armenischen Diaspora und die türkische Migration? Wenn nein, wie erklärt die Bundesregierung ihre im Unterschied zum Auftrag auf Bundestagsdrucksache 15/5689 vorgenommene Eingrenzung auf die „Länder[n] Türkei und Armenien“ auf Bundestagsdrucksache 17/1956?
Verbindet die Bundesregierung mit dieser im Unterschied zum Antrag auf Bundestagsdrucksache 15/5689 vorgenommenen Verschiebung der Adressaten der von der Bundesregierung zu unterstützenden Versöhnungsbemühungen von „Türken und Armeniern“ zu den „Länder[n] Türkei und Armenien“ auf Bundestagsdrucksache 17/1956 eine bewusste Ausgrenzung der armenischen Diaspora, und wenn ja, aus welchem Grund?
Inwieweit sieht die Bundesregierung in der armenischen Diaspora und dem in den Diasporaverbänden gepflegten Beharren auf eine Anerkennung des Völkermordes durch die Türkei ein Hindernis im Versöhnungsprozess zwischen Türkinnen und Türken und Armenierinnen und Armeniern bzw. dem Normalisierungsprozess zwischen den Ländern Türkei und Armenien?
Inwieweit hält die Bundesregierung eine Einbeziehung der armenischen Diaspora in die Aufarbeitung der Vertreibungen und Massaker an den Armenierinnen und Armeniern 1915/16 für notwendig, um – wie auf Bundestagsdrucksache 15/5689 gefordert – eine „Versöhnung zwischen Armeniern und Türken“ zu erreichen?
Inwieweit hält die Bundesregierung eine Einbeziehung der außerhalb der Türkei lebenden türkeistämmigen Bevölkerung und ihrer Verbände – insbesondere in der Bundesrepublik Deutschland – in die Aufarbeitung der Vertreibungen und Massaker an den Armenierinnen und Armeniern 1915/16 für notwendig, um – wie auf Bundestagsdrucksache 15/5689 gefordert – eine „Versöhnung zwischen Türken und Armeniern“ zu erreichen?
Welche und wie viele Mittel aus dem Bundeshaushalt sind wann, an welche Institutionen oder Projekte zur Umsetzung welcher der auf Bundestagsdrucksache 15/5689 genannten Ziele geflossen (bitte einzeln aufschlüsseln), und welche diesbezüglichen Mittel sind im aktuellen Haushalt für welche Projekte oder Institutionen zur Umsetzung welcher sich auf Bundestagsdrucksache 15/5689 beschriebenen Ziele vorgesehen?
Inwieweit hält die Bundesregierung unter Berücksichtigung der bisherigen Arbeit des Potsdamer Lepsius-Hauses dieses für eine geeignete Stätte zur Aufarbeitung des Völkermordes, zum Gedenken und zur türkisch-armenischen Aussöhnung?
Wie beurteilt die Bundesregierung die generelle Arbeit des Lepsius-Hauses im Hinblick auf die auf Bundestagsdrucksache 15/5689 genannten Ziele, und wo sieht sie Unzulänglichkeiten oder Korrekturbedarf?
Sind der Bundesregierung Kritiken oder Klagen an der Arbeit des Lepsius-Hauses bekannt geworden, und wenn ja, wann, durch wen, und mit welchem Inhalt?
Inwieweit und auf welche Weise hat die Bundesregierung gegenüber dem Lepsius-Haus darauf hingewirkt, dass auf die Umsetzung der auf Bundestagsdrucksache 15/5689 genannten Ziele hingewirkt wird?
Wie viele und welche Veranstaltungen, Publikationen, Ausstellungen, Multimediadarstellungen und Forschungsprojekte des Lepsius-Hauses, die sich explizit mit der Thematik des Völkermordes befassten, fanden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2005 im Lepsius-Haus oder durch das Lepsius-Haus initiiert oder unterstützt statt?
Wie viele und welche Veranstaltungen, Publikationen, Ausstellungen, Multimediadarstellungen und Forschungsprojekte des Lepsius-Hauses, die sich mit der Person von Johannes Lepsius befassten, fanden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2005 im Lepsius-Haus oder durch das Lepsius-Haus initiiert oder unterstützt statt?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem quantitativen Verhältnis von Themen, die sich vor allem mit der Person Lepsius befassen, und solchen, die sich allgemein mit dem Genozid an den Armenierinnen und Armeniern beschäftigen, durch das Lepsius-Haus?
Inwieweit hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung das Lepsius-Haus in Veranstaltungen, Ausstellungen, Publikationen, Filmen und Forschungen „auch mit der Person des Johannes Lepsius kritisch befasst“ (Bundestagsdrucksache 16/10074) und sich um ein ausgewogenes und differenziertes Bild von Lepiusʼ Leben, Denken und Wirken bemüht – einschließlich seiner Tätigkeit für den Nachrichten- und Propagandaapparat General Erich von Ludendorffs während des Ersten Krieges, seiner demokratiefeindlichen Ansichten nach Gründung der Weimarer Republik und seiner Rolle bei der Herausgabe einer – von der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 16/10074 als „manipuliert“ eingestandenen – Aktenpublikation „Deutschland und Armenien 1914 –1918“, in der eine deutsche Mitverantwortung am Völkermord vertuscht wurde (Wolfgang Gust: „Verständnislose Auswüchse des Militarismus“, Historicum Juni 2008)?
Inwieweit hält die Bundesregierung das ehemalige Wohnhaus eines christlichen Islam-Missionars generell für einen geeigneten Ort der Begegnung zwischen türkischen Musliminnen und Muslimen und armenischen Christinnen und Christen?
Inwieweit, zu welcher Gelegenheit und in welcher Form wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch das Lepsius-Haus neben Johannes Lepsius auch weitere Persönlichkeiten, wie die Reichstagsabgeordneten Karl Liebknecht, Philipp Scheidemann und Matthias Erzberger sowie der Schriftsteller Armin T. Wegner, sowie entsprechende Persönlichkeiten aus dem Ausland thematisiert und geehrt, die sich für die Rettung von Armenierinnen und Armeniern eingesetzt haben?
Inwieweit und auf welche Beschlüsse im Einzelnen gestützt hält die Bundesregierung es für gerechtfertigt, dass bislang ein Großteil der in Folge des Antrags auf Bundestagsdrucksache 15/5689 verwendeten Bundesmittel an das Lepsius-Haus gingen (Bundestagsdrucksache 17/14661)?
Inwieweit – und gegebenenfalls an welche Bedingungen geknüpft – hält die Bundesregierung eine weitere Förderung des Lepsius-Hauses aus Bundesmitteln für wünschenswert?
Was genau geschah im Rahmen des vom Auswärtigen Amt zwischen den Jahren 2009 und 2013 mit 1,4 Mio. Euro geförderten Versöhnungsprojektes des Instituts für Internationale Zusammenarbeit des Deutschen Volkshochschul-Verbandes mit dem Titel „Speaking to One Another“ (Bundestagsdrucksache 17/14661)?
Wie viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus welchen Ländern beteiligten sich an diesem Programm?
Haben Armenierinnen und Armenier oder Türkinnen und Türken aus Deutschland an den Workshops, Seminaren und Reisen teilgenommen, und wenn nein, warum nicht?
Inwieweit gibt es eine Evaluation der Ergebnisse des Programms „Speaking to One Another“?
Welche Reaktionen vonseiten der armenischen Diaspora und ihrer Verbände auf solche von Deutschland finanzierten Versöhnungsprojekte zwischen der Türkei und Armenien sind der Bundesregierung bekannt?
Inwieweit und in welcher Form hält die Bundesregierung eine Aufnahme der Thematik des Genozids an den Armenierinnen und Armeniern in den Lehrplänen der Bundesländer für wünschenswert?
Welche Bundesländer haben nach Kenntnis der Bundesregierung bislang in welcher Form den Genozid an den Armenierinnen und Armeniern in die Lehrpläne welcher Fächer an welchen Schulen integriert, und welche Reaktionen erfolgten darauf?
Welche konkreten Initiativen hat die Bundesregierung bislang ergriffen – oder gedenkt sie noch zu ergreifen –, um angesichts der bundespolitischen Bedeutung der Thematik eine Abstimmung der Bundesländer zu erreichen, damit der Genozid an den Armenierinnen und Armeniern in die Geschichtslehrpläne aufgenommen wird?
Inwieweit erkennt die Bundesregierung im Antrag auf Bundestagsdrucksache 15/5689 einen Handlungsauftrag, sich um die Aufnahme des Genozids an den Armenierinnen und Armeniern in die Lehrpläne der Länder zu bemühen?
Inwieweit gibt es von der Bundeszentrale für politische Bildung oder anderen Bundesbehörden Informationsmaterial zur Thematik des Genozids an den Armenierinnen und Armeniern?
Welche Gedenkstätten, Ausstellungen, Denkmale, Erinnerungstafeln etc. im Zusammenhang mit dem Genozid an den Armenierinnen und Armeniern gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung seit wann in der Bundesrepublik Deutschland?
Welche Möglichkeiten bietet aus Sicht der Bundesregierung gegenwärtig das deutsche Strafrecht, um die Nachkommen der Opfer der Vertreibungen und Massaker aus den Jahren 1915/16 vor den Folgen der Genozidleugnung zu schützen?
Wie steht die Bundesregierung zur vom Zentralrat der Armenier erhobenen Forderung nach einem „Gesetz zur Strafbarkeit der Genozidleugnung“, als „einen rechtlichen Raum, um das historische Wissen über den Tatbestand des Völkermords schützen zu können, seine gründliche Erforschung zu ermöglichen und die Fortsetzung einer entsprechenden Politik zu verhindern (www.der-kosmopolit.de/2014/04/ansprache-zum-24april-2014-frankfurter.html)?
In welchen Staaten gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung seit wann entsprechende Gesetze, die das Leugnen des Genozids an den Armenierinnen und Armeniern unter Strafe stellen?
Welche praktischen Erfahrungen mit entsprechenden Gesetzen und ihrer Wirksamkeit gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in diesen Ländern?
Welche und wie viele Veranstaltungen und Aufzüge während der letzten fünf Jahre in der Bundesrepublik Deutschland sowie in diesem Zeitraum hier erschienene oder verkaufte Publikationen, bei denen der Genozid an den Armenierinnen und Armeniern geleugnet oder relativiert wurde, sind der Bundesregierung bekannt (bitte Ort, Zeitpunkt, Art der Veranstaltung, Veranstalter, Referentinnen und Referenten und Teilnehmerzahl angeben)?
Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand des von der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 17/1956 erwähnten Verfahrens armenischer Kläger vor einem US-Bundesgericht gegen deutsche Unternehmen, denen „angebliche“ Zwangsarbeit beim Bau der Bagdad-Bahn vorgeworfen wird?
Sind der Bundesregierung weitere derartige Verfahren armenischer Klägerinnen und Kläger in Zusammenhang mit den Ereignissen von 1915/16 vor in- und ausländischen Gerichten bekannt, und wenn ja, welche, und mit welchem Verfahrensstand?
Kennt die Bundesregierung weiterhin nur „angebliche“ Zwangsarbeit beim Bau der Bagdad-Bahn oder liegen ihr mittlerweile Fakten vor, die eine solche von Historikern, Zeitzeugen, aber auch armenischen Regierungsstellen behaupteten Zwangsarbeit be- oder widerlegen, und wenn ja, welche (www.honorarkonsulat-armenien.de/voelkermord.htm)?
Ist der Bundesregierung bekannt, inwieweit von Nachfahren noch Forderungen an die Dresdner und Deutsche Bank als Nachfolgerinnen von im Osmanischen Reich tätigen Kreditinstituten bestehen, die Einlagen ermordeter Armenierinnen und Armenier zurückzuzahlen? Wenn ja, inwieweit unterstützt die Bundesregierung solche Forderungen?
Inwieweit würden sich nach Einschätzung der Bundesregierung aus einer politischen Anerkennung des Genozids durch die Bundesrepublik Deutschland mögliche Entschädigungsansprüche von Nachfahren der Opfer an die Bundesrepublik Deutschland oder deutsche Wirtschaftsunternehmen, die damals im Osmanischen Reich aktiv waren, ergeben?