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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Erkenntnisse der Bundesregierung zur Partei "DIE RECHTE"

Verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse, Tätigkeit in Stadträten und Bezirksvertretungen, politische Biografie der Kommunalvertreter, Anfragenkampagne im Dortmunder Stadtrat, Mitgliederzahl, Kooperation mit rechtsextremistischen bzw. -populistischen Organisationen und Bewegungen, Parteiverbotsverfahren<br /> (insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

15.01.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/361218.12.2014

Erkenntnisse der Bundesregierung zur Partei „DIE RECHTE“

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dağdelen, Petra Pau, Harald Petzold (Havelland), Frank Tempel, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die neofaschistische Partei „DIE RECHTE“ ist seit den Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen mit jeweils einem Mitglied in den Stadträten von Dortmund und Hamm sowie in einigen Bezirksvertretungen vertreten.

Den Sitz im Dortmunder Stadtrat nimmt derzeit der ehemalige Anführer der im Jahr 2012 verbotenen Kameradschaft „Nationaler Widerstand Dortmund“, Dennis Gliemsch, ein. Dieser hat in den vergangenen Monaten eine extensive Kampagne in Form aggressiver Anfragen an die Stadtverwaltung entwickelt. Besonderes Aufsehen erregte eine Anfrage, mit der sich Dennis Gliemsch nach der Anzahl von Mitbürgern jüdischen Glaubens in Dortmund erkundigte. Der Präsident des Zentralrats der Juden, Dieter Graumann, sagte dazu: „Jeder müsste doch die wahre Motivation dieser durch und durch scheinheiligen Anfrage erkennen können: Abscheulicher und perfider Antisemitismus.“ Dutzende weiterer Anfragen spiegeln ebenfalls die rechtsextreme Gesinnung der Partei wider. Einige der Anfragen wurden dabei in Kooperation mit dem „NPD“-Vertreter im Stadtrat eingebracht. Mit diesem strebt Dennis Gliemsch eine engere Kooperation an; so haben beide die Anerkennung als Ratsgruppe beantragt, was ihnen zusätzliche Finanzen einbringen würde. Die Stadtverwaltung hat dies allerdings abgelehnt.

Mitglieder zivilgesellschaftlicher Organisationen und demokratischer Parteien stellten in einer gemeinsamen Erklärung mit dem Titel „Kein Raum in unserer Stadt für Antisemitismus und Rassismus jeder Art“ dazu fest: „ ‚Die Rechte‘ zeigt damit einmal mehr, dass sie eine rassistische, antisemitische Kraft ist, deren Ziel es ist, Menschen, die nicht in ihr rechtsradikales Weltbild passen, einzuschüchtern und ein Klima der Angst zu verbreiten.“ (www.dielinke-dortmund.de/).

Die Fragesteller sowie die Bundesregierung haben bereits darauf hingewiesen, dass es sich insbesondere bei der nordrhein-westfälischen Sektion der Partei „DIE RECHTE“ sowohl von ihrer politischen Orientierung her als auch vom Funktionärskorps im Wesentlichen um eine Fortführung verbotener Nazikameradschaften handelt (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Rechtsextreme Parteien ‚Die Rechte‘ und ‚Der III. Weg‘ “, Bundestagsdrucksache 18/1937). Es sei „der Neonaziszene in diesem Bundesland gelungen, die Wirksamkeit der Vereinsverbote durch die Aktivitäten innerhalb der Partei ‚Die Rechte‘ abzuschwächen.“ Angesichts der nunmehr auch kommunalparlamentarischen Tätigkeit scheint die Neonaziszene ihre Aktivitäten sogar erweitert zu haben. Aus Sicht der Fragesteller steht daher die Frage eines Verbotsverfahrens gegen die Partei auf der Tagesordnung.

Drucksache 18/3612 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Welche weiteren verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse hat die Bundesregierung seit Beantwortung der in der Vorbemerkung der Fragesteller erwähnten Kleinen Anfrage (Bundestagsdrucksache 18/1937) über die Partei „DIE RECHTE“ gewonnen?

2

Welche Erkenntnisse hat sie insbesondere über die Tätigkeit in Stadträten und Bezirksvertretungen (bitte möglichst nach den jeweiligen Kommunalparlamenten aufgliedern)?

3

Welche Erkenntnisse hat sie über die politische Biographie ihrer jeweiligen Vertreter in diesen Kommunalparlamenten (Mitgliedschaften in rechtsextremen Organisationen, Erkenntnisse über politisch motivierte Straftaten usw.)?

4

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der erwähnten Anfragenkampagne des Dortmunder Stadtverordneten der Partei „DIE RECHTE“ sowie ggf. aus ähnlichen Aktivitäten anderer Kommunalverordneter dieser Partei?

5

Welche verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse hat sie über den Inhalt der von der Partei verbreiteten Veröffentlichungen?

6

Welche weiteren Erkenntnisse hat sie über die einzelnen Landesverbände der Partei „DIE RECHTE“ hinsichtlich Mitgliederzahlen, konkreter rechtsextremistischer Aktivitäten und etwaiger Wahlbeteiligungen (bitte ggf. nach Untergliederungen aufteilen)?

7

Welche Erkenntnisse hat sie über die Kooperation der Partei „DIE RECHTE“ mit anderen

a) rechtsextremistischen,

b) rechtspopulistischen und

c) ggf. sonstigen, nichtextremistischen Organisationen

jeweils im In- und Ausland?

8

Wie schätzt die Bundesregierung insbesondere das Verhältnis der Partei „DIE RECHTE“

a) zur „NPD“,

b) zur Pro-Bewegung,

c) zu sogenannten Hooligans gegen Salafismus sowie

d) zu den sogenannten Pegida-Demonstrationen ein, und welche Erkenntnisse hat sie über allfällige Kooperationen der Partei „DIE RECHTE“ mit diesen Organisationen bzw. Bewegungen?

9

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung insgesamt aus den Erkenntnissen über die Partei „DIE RECHTE“?

10

Sind die vorliegenden Erkenntnisse über die Partei „DIE RECHTE“ nach Einschätzung der Bundesregierung geeignet, den Verdacht der Verfassungswidrigkeit der Partei zu bestätigen?

11

Wie beurteilt die Bundesregierung Erfordernis und Zweckmäßigkeit eines Parteiverbotsverfahrens bzw. der Prüfung, inwiefern die Anforderungen an ein erfolgversprechendes Verbotsverfahren erfüllt sind?

Inwiefern steht sie bezüglich dieser Frage mit den Ländern in Kontakt?

12

Welche Angaben kann die Bundesregierung zur Frage machen, inwiefern sie derzeit Prüfungen vornimmt, ein Verbot der Partei „DIE RECHTE“ beim Bundesverfassungsgericht zu beantragen?

Inwiefern will sie dies mit den Ländern sowie dem Deutschen Bundestag abstimmen?

Berlin, den 17. Dezember 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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