[Deutscher Bundestag Drucksache 18/3736
18. Wahlperiode 14.01.2015Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Annette Groth,
Inge Höger, Dr. Alexander S. Neu, und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/3620 –
Aktivitäten der EU-Ratsarbeitsgruppe Strafverfolgung im zweiten Halbjahr 2014
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Allein der Ratsarbeitsgruppe Strafverfolgung unterstehen nach Kenntnis der
Fragestellerinnen und Fragesteller 18 Unterarbeitsgruppen (Ratsdok. 17559/11):
EU contact points for tackling cross-border vehicle crime, Experts for major
sports events, European Network of Protection of Public Figures (ENPPF),
Radio communiations experts, European Network of Law Enforcement
Technology Services (ENLETS), Liaison Officers’ (LOs) Management Services,
European Network on Fugitive Active Search Teams (ENFAST), European Firearms
Experts (EFE), EnviCrimeNet, Network of police dog professionals in Europe
(KYNOPOL), European medical and psychological experts’ network for law
enforcement (EMPEN), eMOBIDIG, EU-CULTNET sowie die polizeilichen
Netzwerke AQUAPOL (Schifffahrt), TISPOL (Verkehr), RAILS
(Schienentransporte), AIRPOL (Flughäfen) und ATLAS (Spezialeinheiten). Seit einigen
Jahren haben sich innerhalb der EU „gemeinsame Polizeioperationen“ („Joint
police operations“ – JPO), „Gemeinsame Zolloperationen“ („Joint customs
operations“ – JCO) sowie „Joint customs police operations“ (JCPO) etabliert
(Bundestagsdrucksachen 17/6856 und 18/2266). Sie werden unter Beteiligung
bzw. Verantwortung der Netzwerke TISPOL, AQUAPOL, RAILPOL, AIRPOL
durchgeführt. Mitunter nehmen auch die EU-Agenturen EUROPOL und
FRONTEX an den JPO teil.
Die Ratsarbeitsgruppe Strafverfolgung erhält durch die Aktivitäten ihrer
Unterarbeitsgruppen immer mehr Gewicht, eine öffentlich nachvollziehbare
Aufklärung ihrer Tätigkeiten unterbleibt indes.
1. Welche Unterarbeitsgruppen („Subgroups“) der Ratsarbeitsgruppe
Strafverfolgung existieren nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit, welches Land
bzw. welche Länder sind mit deren Leitung („forerunners“) bzw. Sekreta-Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 12. Januar 2015
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/3736 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperioderiatsaufgaben betraut, und welche Änderungen ergaben sich hierzu im
zweiten Halbjahr 2014?
Als weitere sogenannte Co-Drivers des Netzwerks „EU contact points for
tackling cross-border vehicle crime (CARPOL)“ sind Belgien und Zypern
hinzugetreten.
Die Leitung des „European Network of Law Enforcement Technology Services
(ENLETS)“ liegt bei den Niederlanden, Mitglieder der Kerngruppe sind
Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Polen, Portugal, Rumänien, das
Vereinigte Königreich und EUROPOL.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
der Fraktion DIE LINKE. zu Frage 1 verwiesen (Bundestagsdrucksache 18/2266
vom 4. August 2014).
2. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte der
nach Wissen der Fragestellerinnen und Fragesteller derzeit 18
Unterarbeitsgruppen haben nach Kenntnis der Bundesregierung im zweiten Halbjahr
2014 jeweils stattgefunden (siehe Vorbemerkung der Fragesteller; bitte
beantworten wie auf Bundestagsdrucksache 18/2266)?
a) Wo wurden diese jeweils abgehalten?
b) Wer hat diese jeweils vorbereitet und war für die Tagesordnung sowie
die Organisation zuständig?
c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tage der
Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte jeweils
verteilt?
d) Welche konkreten Punkte standen jeweils auf der Tagesordnung?
e) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Tagesordnung
jeweils beeinflusst?
f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen
welcher Länder (auch deutscher) nahmen jeweils an den
Zusammenkünften teil?
g) Welchen jeweiligen Inhalt hatten die Diskussionen der
Tagesordnungspunkte sowie sonstiger Themen?
h) Welche Beiträge haben Vertreterinnen bzw. Vertreter deutscher
Behörden jeweils erbracht, und worin bestanden diese?
i) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen
Ergebnisse zeitigten die jeweiligen Zusammenkünfte?
j) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen
„Gedankenaustausch“ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung
jeweils dessen zentrale Punkte?
Behörden der Bundesregierung beteiligten sich im zweiten Halbjahr 2014 an
Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünften von folgenden
Expertengruppen und Netzwerken der Arbeitsgruppe Strafverfolgung:
EU contact points for tackling cross-border vehicle crime (CARPOL), Experts
for major sports events, European Network of Protection of Public Figures
(ENPPF), Radio communications experts (RCEG), European Network of Law
Enforcement Technology Services (ENLETS), European Network on Fugitive
Active Search Teams (ENFAST), European Firearms Experts (EFE), Informal
network for countering environmental crime (EnviCrimeNet), European
medical and psychological expertsʼ network for law enforcement (EMPEN),
European network of special intervention units (ATLAS), Law enforcement
authorities and expertise competent in the field of cultural goods (CULTNET), Euro-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/3736pean network of Railway Police Forces (RAILPOL) und Electronic mobile
identification interoperability group (eMOBIDIG).
An Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünften von Liaison
Officersʼ (LOs) Management Services, Network of police dog professionals in
Europe (KYNOPOL), European network of airport law enforcement services
(AIRPOL) und European partnership of water police forces and inland
navigation inspectorates (AQUAPOL) haben sich Behörden der Bundesregierung im
zweiten Halbjahr 2014 nicht beteiligt.
Da die Vertretung Deutschlands beim European Traffic Police Network
(TISPOL) von Nordrhein-Westfalen wahrgenommen wird (für
verkehrspolizeiliche Angelegenheiten sind die Länder zuständig), liegen der Bundesregierung
für das zweite Halbjahr 2014 keine Kenntnisse vor, die über die in
Ratsarbeitsgruppen und sonstigen Gremien übermittelten Informationen hinausgehen. Der
Bundesregierung ist daher lediglich bekannt, dass das TISPOL-Positionspapier
zum Thema „Motorcycles and Road policing“ im Rahmen der Sitzung der
Ratsarbeitsgruppe Strafverfolgung am 3. Dezember 2014 vorgestellt und dort zur
Kenntnis genommen wurde.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 auf die Kleine
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. verwiesen (Bundestagsdrucksache 18/2266
vom 4. August 2014).
EU contact points for tackling cross-border vehicle crime (CARPOL)
a) Das Treffen von CARPOL fand am 27./28. November 2014 in Rom statt.
b) Das Treffen wurde von der Polizia Stradale Italien und den Niederlanden
als „Driver“ vorbereitet.
c) Es wurde der Entwurf einer „Council Resolution“ zur einheitlichen
Markierung von Fahrgestellnummern mit dem Ziel der Zustimmung zwecks
Weiterleitung an die Law Enforcement Working Party (LEWP) verteilt.
d) Auf der Agenda standen folgende Punkte:
● Evaluierung der Joint Police Operation ITACAR
● Gutgläubiger Erwerb
● Vortrag der Firma FIAT zur Umsetzung von e-Call
● Einheitliche Markierung von Baumaschinen
● Handel mit Teilen gestohlener Autos im Internet
● Traffic Information System Police (TISPOL) – Vorstellung.
e) Behörden der Bundesregierung haben die Tagesordnung nicht beeinflusst.
f) Eine Teilnehmerliste wurde nicht übermittelt. Für Deutschland nahm ein
Mitarbeiter des Bundeskriminalamtes teil.
g) Es wird auf die Antwort zu Frage 2d verwiesen.
h) Das Bundeskriminalamt hielt einen Vortrag zur einheitlichen Markierung von
Baumaschinen sowie zum Handel über das Internet mit Teilen gestohlener
Fahrzeuge.
i) und j)
Es wurde vereinbart, den Handel mit Teilen gestohlener Fahrzeuge EU-weit
genauer zu analysieren und Bekämpfungsansätze zu erarbeiten.
Drucksache 18/3736 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeExperts for major sports events
a) Am 9. Oktober 2014 fand in Brüssel eine Sitzung der Unterarbeitsgruppe
„Experts for major sports events“ statt.
b) Das Sekretariat des Rates ist in Kooperation mit dem Vorsitz der
Ratspräsidentschaft (in diesem Zeitraum Italien) für die Vorbereitung, Tagesordnung
sowie die Organisation zuständig.
c) Die zur Verfügung gestellten Dokumente sind durch einen Verweis auf der
Tagesordnung gekennzeichnet.
d) Die Tagesordnung (Enfopol CM 2397/14) ist öffentlich abrufbar unter
folgendem Link:
www.parlament.gv.at/PAKT/EU/XXV/EU/03/96/EU_39614/
imfname_10496656.pdf
e) Die Tagesordnung wird im Vorfeld der Sitzung einvernehmlich abgestimmt.
Eine konkrete Einflussnahme fand in diesem Falle nicht statt.
f) Für die Bundesregierung hat an der Sitzung der Vertreter des Inspekteurs der
Bereitschaftspolizeien der Länder teilgenommen.
g) Siehe Antwort zu d, ergänzend:
● TOP 1: Annahme der Tagesordnung, TOP 13 wurde gestrichen.
● TOP 2: Die Schwerpunkte lagen auf einer möglichen Modifizierung des
„Handbuchs mit Empfehlungen für die internationale polizeiliche
Zusammenarbeit und Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von
Gewalttätigkeiten und Störungen im Zusammenhang mit Fußballspielen von
internationaler Dimension, die zumindest einen Mitgliedsstaat betreffen“
und dem Vorantreiben der Lösungsversuche in Bezug auf die
Finanzierung der NFIP-Website.
● TOP 3: Darstellung der Gespräche mit INTERPOL und EUROPOL über
die Möglichkeiten der Zusammenarbeit bei der NFIP-Website.
● TOP 4: Anlässlich einer italienischen Fragebogenaktion über die
polizeiliche Zusammenarbeit mit Anhängern konnte festgestellt werden, dass es
diesbezüglich keine Einheitlichkeit gibt.
Dem Vorschlag, eine Arbeitsgruppe zur Entwicklung eines Handbuchs
mit Empfehlungen zur Zusammenarbeit mit Anhängern einzurichten,
wurde zugestimmt.
● TOP 5: Die Kommission wurde gebeten, den vielfachen Wunsch der
Mitgliedstaaten, die Zuständigkeiten der NFIP auf alle Sportarten zu
erweitern, zu unterstützen und diesbezüglich nach Lösungsmöglichkeiten im
formellen Verfahren gemäß Vertrag von Lissabon zu suchen.
● TOP 6: Durch das zwischenzeitlich durch CEPOL durchgeführte PE-
FPTP (Pan European Football Police Training Project) wurden insgesamt
350 Polizeivollzugsbeamte aus 24 Mitgliedstaaten beschult. Das Projekt
wird fortgesetzt.
● TOP 7: In ihrer zehnjährigen Geschichte hat sich diese Veranstaltung als
Plattform zum Informationsaustausch bewährt.
● TOP 8: Belgien (Vorsitz Standing Committee) schilderte den Sachstand
der Anpassung der Konvention des Europarates (Europäisches
Übereinkommen über Gewalttätigkeiten und Fehlverhalten von Zuschauern bei
Sportgroßveranstaltungen).
● TOP 9: Vortrag durch Polen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/3736● TOP 10: Die Mitgliedstaaten schilderten ihre Erfahrungen in der
Zusammenarbeit mit Brasilien. Fazit: mit außereuropäischen Veranstaltern von
WM-Turnieren sollte im Rahmen der Zusammenarbeit frühzeitig der
Kontakt hergestellt werden. Den unterschiedlichen Verfahrensweisen
muss Rechnung getragen werden.
● TOP 11: Französische Präsentation zum Vorbereitungsstand.
● TOP 12: Der Kostendruck hindert oftmals die Entsendung von
szenekundigen Beamten (SKB) bei relevanten Spielen. Bei den Spielen ohne den
Einsatz SKB waren die Zwischenfälle bedeutsamer.
● TOP 13: Lettland ist in der Erstellung der Sitzungsvorplanung begriffen,
Mitteilung der Termine im Dezember. Luxemburg beabsichtigt, am
12. November 2015 die FEG durchzuführen.
h) Die Beiträge zu den einzelnen Tagesordnungspunkten waren:
● TOP 1, 2, 6, 7, 8, 9, 11, 12 und 13: Kenntnisnahme.
● TOP 3: Deutschland sprach sich für eine europäische Lösung aus und
regte eine Regelung der Details an.
● TOP 4 und 5: Deutschland unterstützte den Vorschlag.
● TOP 10: Teilnahme am Erfahrungsaustausch.
i) Zu TOP 4 wurde unter Leitung Italiens eine Arbeitsgruppe eingerichtet.
j) Bei der Sitzung handelte es sich nicht um einen informellen
Gedankenaustausch.
European Network of Protection of Public Figures (ENPPF)
a) Das ENPPF tagte am 19. November 2014 in Brüssel.
b) Das Treffen wurde von der italienischen Kontaktstelle (Vorsitz) des ENPPF
vorbereitet.
c) Im Vorfeld wurde die Agenda (doc. CM 4913/14 ENFOPOL), der Entwurf
für ein „Handbook on the training of the personnel qualifying as protection
service officers“ (doc. DS 1534/14 LIMITE), eine
Ergebniszusammenfassung (doc. DS 1535/14 LIMITE) der Zulieferungen der Mitgliedstaaten zum
Fragebogen bezüglich der Aus- und Fortbildungsmaßnahmen und deren
Inhalte im Bereich Personenschutz sowie die Ergebnisse des ENPPF-
Arbeitsgruppentreffens vom 30. September 2014 in Den Haag (doc. ST 15189/14
ENFOPOL 350 – LIMITE) übermittelt. Im Rahmen des Treffens und im
Nachgang wurden Präsentationen der teilnehmenden Staaten verteilt.
d) Auf das Dokument CM 4913/14 ENFOPOL wird verwiesen.
e) Behörden der Bundesregierung haben die Tagesordnung nicht beeinflusst.
f) Eine Teilnehmerliste wurde nicht übermittelt. Für Deutschland nahm ein
Mitarbeiter des Bundeskriminalamtes teil.
g) Die Inhalte und Ergebnisse des Treffens sind im Ratsdok. 15816/14
ENFOPOL 387 veröffentlicht. Darüber hinaus wurden keine Ergebnisse
erzielt oder Absprachen getroffen.
h) Es wurde kein deutscher Beitrag eingebracht.
i) und j)
Es wird auf die Antwort zu Frage g verwiesen.
Drucksache 18/3736 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeRadio communications experts (RCEG)
a) Das Treffen der RCEG fand am 18./19. November 2014 in Rom statt.
b) Zuständig für die Vorbereitung war die Ratspräsidentschaft, in diesem Fall
Italien.
c) Im Vorfeld wurde durch die Ratspräsidentschaft die Einladung nebst Agenda
verteilt. Außerdem wurde ein Entwurf des RCEG-Arbeitsprogramms verteilt.
d) Folgende Punkte standen auf der Tagesordnung:
● Welcome speech
● Agenda Overview
● Forerunner Update
● TCCA/CCBG Update
● Update on frequency situation: CEPT-FM; potential new statement; ,
frequency example letter‘
● Strategic study Germany
● Strategic study Finland
● Strategic study Italy
● Follow-up on the strategic studies; questions + open discussion on
different models
● CASE STUDY – Mercurio project
● RCEG Work Programme
● ISI Update
● Horizon 2020 Update
● Open Discussion H2020 – need for more coordinated actions
● Close of meeting – Conclusions
e) Es wurde darum gebeten, von deutscher Seite eine Präsentation zur
Strategiestudie für den breitbandigen Datenfunk der BOS halten zu können. Eine
darüber hinausgehende Beeinflussung der Tagesordnung erfolgte nicht.
f) Von deutscher Seite nahm ein Vertreter des Bundesministeriums des Innern
teil. Ansonsten waren Vertreter aus den Ländern Italien, Österreich,
Dänemark, Belgien, Kroatien, Norwegen, Niederlande und weiterer EU-
Mitgliedstaaten anwesend. Eine Teilnehmerliste liegt hier nicht vor.
g) Zu den einzelnen TOP (vgl. Pkt. d) wurde durch die Vortragenden informiert.
Das RCEG-Arbeitsprogramm wurde abgestimmt. Ein Briefentwurf (DRAFT
LEWP-RCEG Request on the state of play regarding broad band PPDR
services in Europe) an die Europäische Kommission und die CEPT wurde
abgestimmt.
h) Der deutsche Vertreter präsentierte die Ergebnisse einer Strategiestudie für
den breitbandigen Datenfunk der BOS.
i) Siehe Punkt g.
j) Insbesondere hat die Abstimmung einer gemeinsamen Position für
gemeinsame Rahmenbedingungen im Hinblick auf Planung und Realisierung von
Funknetzen zur Breitbanddatenkommunikation der BOS Bedeutung.
Besonders die grenzüberschreitende Nutzbarkeit ist wesentlich.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/3736European Network of Law Enforcement Technology Services (ENLETS)
a) Im zweiten Halbjahr 2014 fand ein ENLETS-Treffen am 29./30. September
in Rom, Italien statt.
b) Das Treffen hat die italienische Präsidentschaft gemeinsam mit der
Kerngruppe aus interessierten Staaten (Niederlande, Vereinigtes Königreich,
Frankreich, Finnland, Polen, Rumänien, Belgien, Deutschland, Portugal)
vorbereitet.
c) Im Vorfeld wurden Präsentationen der teilnehmenden Staaten verteilt.
d) Auf der Tagesordnung standen folgende Punkte:
● Eröffnungsrede
● Überblick des „Core Group Leaders“ über die bisherigen Aktivitäten
● Update zum Projekt „ENLETS Disseminates Best Practices“
● Information zum EU-Sicherheitsforschungsthema FCT-8 zur
transnationalen Kooperation
● Information zur Mitgliedschaft des Core Group Leaders an der Security
Advisory Group zur Europäischen Sicherheitsforschung
● Vorstellung des Papiers zur Governance von ENLETS
● Präsentationen u. a. zu biometrischen Verfahren in Italien und den
Niederlanden und zur Steuer- und Finanzermittlungsbehörde in den
Niederlanden.
e) Behörden der Bundesregierung hatten keinen Einfluss auf die Tagesordnung.
f) Es nahmen Personen aus 22 Mitgliedstaaten sowie Mitarbeiter von EUROPOL
teil. Deutschland war auf der Tagung nicht vertreten.
g) Die Inhalte der Diskussionen waren:
● Stand des Antragsverfahrens im Rahmen des EU-
Sicherheitsforschungsthemas FCT-8
● Diskussion zu künftigen Workshops
● Diskussion zu künftigen Interessengruppen.
h) Es wurden keine Beiträge erbracht.
i) und j)
Neben einer Diskussion zum modifizierten „Governance Paper“ fand u. a. ein
Informationsaustausch zur Expertenplattform, zur Finanzierung und
Darstellung von laufenden Forschungsvorhaben in den Mitgliedstaaten und zu neuen
Technologien statt. Es wurde ferner über biometrische Verfahren in Italien
und den Niederlanden berichtet. Es wurde angeregt, künftig in Workshops
das Thema „Biometrische Verfahren“ aufzunehmen.
Im Zentrum stand die Vorstellung der aktuellen Forschungsförderprogramme
der Europäischen Union. Die Mitgliedstaaten wurden ermutigt, falls noch
nicht geschehen, internationale Kooperationen (Endnutzer) zu bilden, um
sich an den Forschungen zu neuer Polizeitechnik zu beteiligen. Das nächste
Treffen soll im ersten Halbjahr 2015 in England stattfinden.
European Network on Fugitive Active Search Teams (ENFAST)
a) Vom 16. bis 18. September 2014 fand das Plenary Seminar und vom 17. bis
19. Dezember 2014 das Core Group Meeting jeweils in Brüssel statt.
Drucksache 18/3736 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeb) Die Treffen wurden von der belgischen Zielfahndungsdienststelle
vorbereitet.
c) Es wurden Einladungen, Tagesordnungen und ein Fragebogen zur
organisatorischen und inhaltlichen Gestaltung einer MOST WANTED Webseite bei
EUROPOL verteilt.
d) Die Tagesordnung für das Plenary Seminar umfasste folgende Punkte:
● Vergangenheit, Gegenwart, Zukunft – ENFAST Belgien und Deutschland
● Meet & Greet – Interaktiver Workshop
● Vorschläge zur Verbesserung der polizeilichen Zusammenarbeit durch die
Vereinheitlichung unterschiedlicher Gesetzgebung innerhalb der EU –
Slowenische ENFAST-Dienststelle
● Fallstudien – Präsentation von grenzüberschreitend bearbeiteten
Zielfahndungsfällen
● Swedish Most Wanted – ENFAST Schweden
● Europäischer Haftbefehl – Stellvertretender Generalstaatsanwalt des
Berufungsgerichts von Brüssel
● Vermögensabschöpfung in den USA – USMS
● Vermögensabschöpfung in Belgien – Wirtschaft- und Finanzkriminalität
● Gesichtserkennung – Identifizierungsreferat der belgischen Justizpolizei
● Personenfahndung mit Hilfe des Internet in Belgien –
Computerkriminalität
● ISEC gefördertes ENFAST-Projekt 2015 bis 2016 – ENFAST Deutschland
● Fahndung nach Kriegsverbrechern – Internationaler Strafgerichtshof für
das ehemalige Jugoslawien
● Internationale Fahndungsaktion nach flüchtigen Straftätern – IKPO
INTERPOL
● Die Rolle von INTERPOL: Herausforderung bei der Fahndung und
Festnahme flüchtiger
● Kriegsverbrecher – IKPO INTERPOL
● Zugang der ENFAST-Mitgliedstaaten zu SIENA – ENFAST Deutschland
Die Tagesordnung für das Core Group Meeting umfasste folgende Punkte:
● Ergebnisse des ENFAST-Projektes 2013 bis 2014 unter belgischer
Präsidentschaft
● Diskussion
● Präsentation Einrichtung der MOST WANTED Webseite – EUROPOL
● Präsentation Interpol MOST WANTED – Generalsekretariat INTERPOL
Lyon
● Weiterführung des Projektes zur Einrichtung einer MOST WANTED
Webseite bei
● EUROPOL 2015 bis 2016 – ENFAST Deutschland
● Präsentation und Bearbeitung des ISEC-Abschlussberichtes – ENFAST
Belgien
● Präsentation des bei der EU einzureichenden Abschlussberichtes –
ENFAST Belgien
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/3736● Präsentation der Weiterführung von ENFAST unter deutscher
Präsidentschaft 2015 bis 2016 – ENFAST Deutschland
e) Das Bundeskriminalamt hat folgende Tagesordnungspunkte vorgeschlagen:
Plenary Seminar
● Durchführung des deutschen ISEC geförderten ENFAST-Projektes 2015
bis 2016
● Zugang der ENFAST-Mitgliedstaaten zum SIENA –
Kommunikationskanal
● Fallstudien – Präsentation von grenzüberschreitend bearbeiteten
Zielfahndungsfällen
Core Group Meeting
● EUROPOL Most WANTED Webseite
● Ausblick auf das deutsche ISEC geförderte ENFAST-Projekt 2015 bis 2016
f) Am Plenary-Seminar haben Vertreter aller ENFAST-
Zielfahndungsdienststellen der EU-Mitgliedstaaten sowie des US Marshal Services, von INTER-
POL und EUROPOL teilgenommen. Norwegen und die Schweiz nahmen als
Beobachter teil.
Am Core Group Meeting nahmen Mitarbeiter der zentralen ENFAST-
Zielfahndungsdienststellen von Belgien, Deutschland, den Niederlanden,
Österreich, Schweden, Spanien, Ungarn und dem Vereinigten Königreich teil.
g) Es wird auf die Antwort zu Frage d verwiesen.
h) Das Bundeskriminalamt hat die Position Deutschlands in
Zielfahndungsangelegenheiten vertreten und zu folgenden Punkten referiert:
Plenary Seminar
● Durchführung des deutschen ISEC geförderten ENFAST-Projektes 2015
bis 2016
● Zugang der ENFAST-Mitgliedstaaten zum SIENA –
Kommunikationskanal
● Fallstudien – Präsentation von grenzüberschreitend bearbeiteten
Zielfahndungsfällen
Core Group Meeting
● EUROPOL Most WANTED Webseite
● Ausblick auf das deutsche ISEC geförderte ENFAST-Projekt 2015 bis 2016
i) und j)
Es wurden Vereinbarungen und Absprachen zur Weiterentwicklung und
Etablierung des Zielfahndungsnetzwerkes ENFAST, insbesondere im Hinblick auf die
Übernahme durch die deutsche Präsidentschaft, getroffen. Hierbei steht die
Intensivierung der Zusammenarbeit mit dem Ziel der Festnahme international
gesuchter Straftäter im Vordergrund.
European Firearms Experts (EFE)
a) Das Treffen der EFE fand am 11./12. November 2014 in Rom statt.
b) Das Treffen wurde vom EFE-Sekretariat vorbereitet.
c) Im Vorfeld wurde eine Tagesordnung verteilt.
Drucksache 18/3736 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperioded) Der Zeitplan für den 11. November 2014 sah folgenden Ablauf der Sitzungen
der drei Arbeitsgruppen vor: Internet, Assignment of commercial security
staff (Piracy) und Registration/Tracing. Die EFE-Plenarsitzung am 12
November 2014 umfasste Beiträge zum EMPACT-Operational Action Plan,
zum Sachstand der Arbeitsgruppen, die Vorstellung von Fallstudien, eine
Präsentation zum Thema 3-D-Druckverfahren und die Vorstellung der
Foundation for European Societies of Arm Collectors.
e) Behörden der Bundesregierung haben die Tagesordnung nicht beeinflusst.
f) Eine Teilnehmerliste wurde nicht übermittelt. Für Deutschland nahmen
Mitarbeiter des Bundeskriminalamtes teil.
g) Die Diskussionen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erfolgten unter
dem Aspekt der Bekämpfung der Waffenkriminalität und der Sicherheit der
EU-Bürger. Es wurden u. a. die Aktivitäten, die bisher erzielten Ergebnisse
sowie der Fortgang der Arbeitsgruppen dargestellt, diskutiert und festgelegt.
Ferner wurden durch die Vorstellung von Fallstudien allgemein fachliche
Informationen und Erkenntnisse vermittelt.
h) Die Rolle Deutschlands besteht in der Teilnahme am Informationsaustausch
und der Mitarbeit in den Arbeitsgruppen Assignment of commercial security
staff (Piracy) und Registration/Tracing sowie im fachlichen Austausch zur
Bekämpfung der Waffenkriminalität.
i) und j)
Die Ergebnisse sind im Ratsdok. 15815/14 ENFOPOL 386 veröffentlicht.
Informal network for countering environmental crime (EnviCrimeNet)
a) Am 18. November 2014 hat das Treffen der EnviCrimeNet-
Steuerungsgruppe und am 20. November 2014 das EnviCrimeNet-Jahrestreffen
stattgefunden. Beide Treffen wurden in Den Haag abgehalten.
b) Die Treffen wurden durch die Niederlande (Vorsitz) in Zusammenarbeit mit
EUROPOL vorbereitet.
c) Im Vorfeld wurden Einladungsschreiben, Tagesordnungsentwürfe,
Vortragspräsentationen und Teilnehmerlisten verteilt.
d) Die Tagesordnung für die Steuerungsgruppe umfasste folgende Punkte:
● Administrative Angelegenheiten des Netzwerks
● Erörterungen mit der Europäischen Kommission, DG Home
● Berichtspflichten gegenüber dem COSI und der LEWP, abschließende
inhaltliche Vorbereitung
Die Tagungsordnung des Jahrestreffens 2014 umfasste folgende Punkte:
● Tätigkeitsbericht der Steuerungsgruppe
● Erörterung von inhaltlichen und organisatorischen Maßnahmen von
EnviCrimeNet
● Maßnahmen der Europäischen Kommission
● Tour de table
● Fallstudien/Erfahrungsberichte über verschiedenen Phänomene von
Umweltkriminalität aus Belgien, Italien, dem Vereinigten Königreich, den
Niederlanden sowie von EUROPOL und der IKPO-INTERPOL
● Sachstand des internationalen Forschungsprojekts EFFACE
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/3736● geplantes internationales Bekämpfungsprojekt der Slowakischen
Republik
● Berichtspflichten gegenüber dem COSI und der LEWP
● Bericht von INTERPOL und Eurojust über Bekämpfungsmaßnahmen.
e) Behörden der Bundesregierung haben keinen Einfluss auf die
Tagesordnungen genommen.
f) Am Treffen der Steuerungsgruppe nahmen neben dem Bundeskriminalamt
Vertreter von zentralen Polizeidienststellen oder Fachbehörden aus den
Niederlanden, Belgien, Frankreich, Österreich, Italien und der Slowakischen
Republik sowie von EUROPOL teil. An dem Jahrestreffen des EnviCrime-
Net 2014 nahmen neben dem Bundeskriminalamt Vertreter von zentralen
Polizeidienststellen oder Fachbehörden aus 16 EU-Mitgliedstaaten, dem
Kosovo und Mazedonien sowie Vertreter der IKPO-INTERPOL, der
Europäischen Kommission, von Eurojust und IMPEL (European Union Network for
the Implementation and Enforcement of Environmental Law) teil.
g) Schwerpunkt der Beratungen der Steuerungsgruppe war die Berichtspflicht
an den COSI und die damit in Zusammenhang stehende Durchführung des
Projekts IPEC (Intelligence Project on Environmental Crime) durch EURO-
POL. Mit der Europäischen Kommission wurden die Aspekte
Artenschutzkriminalität und die Förderung von Bekämpfungsprojekten im Bereich
Umweltkriminalität erörtert. Ferner wurden die von Italien initiierten
Maßnahmen zur Bekämpfung der Umweltkriminalität beraten.
Auf dem Jahrestreffen standen Fallstudien und Erfahrungsberichte über
verschiedene Phänomene von Umweltkriminalität in der EU und die
Durchführung des Projekts IPEC durch EUROPOL im Vordergrund der
Beratungen. Weitere Diskussionsschwerpunkte waren die Zusammenarbeit mit
anderen Netzwerken und Institutionen wie Eurojust, der IKPO-INTERPOL
und IMPEL sowie die Bekämpfungsmaßnahmen unter italienischer
Ratspräsidentschaft.
h) Das Bundeskriminalamt brachte stellvertretend für die polizeilichen
Fachdienststellen in Deutschland fachliche Positionen zu den anstehenden
Kooperationsmaßnahmen ein. Ein Vertreter des Ecologic Institute Berlin stellte das
laufende EU-Forschungsprojekt EFFACE über Umweltkriminalität vor
(
http://efface.eu).
i) und j)
Das Jahrestreffen diente der Erörterung des Sachstands der Bekämpfung von
Umweltkriminalität in den Mitgliedstaaten, der Identifizierung von
Erscheinungsformen mit grenzüberschreitenden Bezügen und der Förderung der
internationalen Zusammenarbeit. Die Ergebnisse fließen u. a. in das Projekt IPEC
und damit in die Berichtspflichten gegenüber dem COSI und der LEWP ein. Das
Netzwerk EnviCrimeNet wird im Falle der Festlegung von Umweltkriminalität
als EU-Bekämpfungsschwerpunkt (Interim SOCTA 2015) seine Aktivitäten
verstärken. Die Slowakische Republik ist als neues Mitglied in die
Steuerungsgruppe von EnviCrimeNet aufgenommen worden. Den Vorsitz des Netzwerks
haben weiterhin die Niederlande inne.
European medical and psychological expertsʼ network for law enforcement
(EMPEN)
a) Im zweiten Halbjahr 2014 hat die jährliche Arbeitstagung von EMPEN,
organisiert von CEPOL, vom 25. bis 28. August in Budapest stattgefunden.
b) Für die Vorbereitung, Tagesordnung und Organisation waren das Sekretariat
von EMPEN in Budapest zusammen mit dem „European Police College“
(CEPOL) zuständig.
Drucksache 18/3736 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodec) Im Vorfeld wurden der Seminarplan und die logistischen Informationen an
die Teilnehmer verteilt.
d) Auf der Tagesordnung standen Referate und Diskussionen zum
Informationsaustausch über „Healthcare and psychological support for police
officers“.
e) Behörden der Bundesregierung haben keinen Einfluss auf die Tagesordnung
genommen.
f) In Budapest waren 30 Ärzte, Psychologen und Sozialwissenschaftler aus
Innenministerien und Polizeioberbehörden von Belgien, Bulgarien, Dänemark,
Deutschland (Bundespolizeipräsidium), Estland, Finnland, Frankreich,
Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg,
Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Ungarn, Schweiz,
Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Zypern vertreten.
g) Die Referentinnen und Referenten stellten den nationalen Stand der
jeweiligen Fürsorgestandards und -institutionen unter medizinischen,
psychologischen und sozialwissenschaftlichen Aspekten für Polizisten und
Polizistinnen dar und diskutierten Kongruenzen, Unterschiede und Perspektiven.
h) Ein Vertreter des Bundespolizeipräsidiums hat über „Kommunikative
Deeskalation und psychosoziale Unterstützung für Polizisten und Polizistinnen
in Großeinsätzen“ referiert.
i) und j)
Der wechselseitige Austausch über nationale Standards der berufsspezifischen
medizinischen, psychologischen und sozialwissenschaftlichen Forschung und
Versorgung von Polizisteninnen und Polizisten soll verstetigt und intensiviert
werden.
European network of special intervention units (ATLAS)
a) bis j)
Diesbezüglich wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer
Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 6. Juni 2013
(Bundestagsdrucksache 17/13785) und vom 26. Oktober 2012
(Bundestagsdrucksache 17/11237) verwiesen.
Bei den im ATLAS-Verbund mitwirkenden polizeilichen Spezialeinheiten der
Europäischen Union werden bestimmte Fähigkeiten vorgehalten, um im
Ereignisfall auf konkrete polizeiliche Lagen reagieren zu können. Werden diese
Fähigkeiten (z. B. Technik, Taktiken) bekannt, kann dies den Gesamteinsatzerfolg
sowie Leib und Leben sowohl der eingesetzten Polizeibeamten als auch, im Fall
einer Geiselnahme von z. B. deutschen Staatsangehörigen im Ausland, Leib und
Leben der Geiseln gefährden. Damit wäre ein wesentliches Grund- und
Menschenrecht erheblich beeinträchtigt.
Diese erworbenen Fähigkeiten gilt es weiterhin zu erhalten und stetig
auszubauen. Aufgrund begrenzter nationaler Ressourcen ist Erfahrungsaustausch mit
Spezialeinheiten anderer Nationen zwingend erforderlich. In Bezug auf
Erfahrungsaustausch mit internationalen Partnern können spezielle Fähigkeiten der
jeweiligen Einheit entscheidend sein. Durch den praktizierten
Erfahrungsaustausch werden international vorhandene Ressourcen somit auch für den Ausbau
der Fähigkeiten der GSG 9 der Bundespolizei gewinnbringend genutzt. Die
Erfahrung der einzelnen polizeilichen Spezialeinheiten fließt somit in die
Taktiken, Vorgehensweisen und Techniken der im ATLAS-Verbund beteiligten
Spezialeinheiten ein.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/3736Das Bekanntwerden der konkreten Inhalte wiederum würde die gegenwärtigen
Fähigkeiten und Arbeitsweisen der an ATLAS beteiligten europäischen
Spezialeinheiten insgesamt offenlegen, was eine zukünftige Aufgabenwahrnehmung
unmöglich machen würde. Die polizeilichen Spezialeinheiten des ATLAS-
Verbundes haben den Auftrag, in schwierigsten und komplexen Gefahren- und
Bedrohungslagen zu arbeiten und Personen aus einer gegenwärtigen Gefahr für
Leib oder Leben zu befreien. Dabei sind sie mit Tätern konfrontiert, die äußerst
professionell, mit hoher krimineller Energie und neuester Technik vorgehen. In
diesen extremen Situationen sollen die Spezialeinheiten den Schutz der Grund-
und Menschenrechte wie Leib und Leben gewährleisten. Nach Auffassung der
Bundesregierung wäre auch die nur teilweise Offenlegung der angefragten
Informationen dazu geeignet, diesen Grundrechtsschutz erheblich zu gefährden.
Der Auftrag der polizeilichen Spezialeinheiten wäre somit zukünftig nicht
durchführbar.
Darüber hinaus würden Angaben mit Bezug zu spezialisierten ausländischen
Sicherheitsbehörden das Vertrauen der internationalen Kooperationspartner in
die Integrität der deutschen Polizeiarbeit in einem besonders sensiblen und
spezialisierten Bereich nachhaltig erschüttern und die Zusammenarbeit bei der
künftigen Bekämpfung der internationalen Organisierten Kriminalität und des
Terrorismus ausschließen.
Aufgrund der dargelegten Gründe und der Hochrangigkeit der Rechtsgüter ist
die Bundesregierung nach Abwägung zwischen dem Aufklärungs- und
Informationsrecht der Abgeordneten und dem Schutz von Grundrechten zu dem
Ergebnis gekommen, dass, auch wenn nur ein geringfügiges Risiko besteht, ein
Bekanntwerden der insoweit relevanten Informationen ausgeschlossen werden
muss.
Informal network of law enforcement authorities and expertise competent in the
field of cultural goods (CULTNET)
a) Am 13./14. November 2014 fand das Treffen von CULTNET in Rom statt.
b) Das Treffen wurde von Italien vorbereitet.
c) Es wurden keine Unterlagen im Vorfeld des Treffens verteilt.
d) Die Tagesordnung umfasste folgende Punkte:
● cultnet capabilities combating illicit trafficking in cultural goods
● museums security procedures
● psyche project
● circulation of works of art-exportation
● the new eu-directive on the return of cultural objects unlawfully removed
from the territory of a member state.
e) Behörden der Bundesregierung haben keinen Einfluss auf die Tagesordnung
genommen.
f) Es nahmen Vertreter aus Bulgarien, Zypern, Estland, Italien, Lettland, den
Niederlanden, Rumänien, der Slowakei, Spanien und Schweden teil. Für
Deutschland haben die Verbindungsbeamtin des Bundeskriminalamts in Rom
sowie eine Vertreterin des ZKA teilgenommen. Ferner waren die IKPO-
INTERPOL, EUROPOL und Eurojust vertreten.
g) Neben dem Sachstand des Projektes „PSYCHE“ stellte Italien Ideen zu
einem verbesserten Informationsaustausch auf europäischer Ebene vor, so
z. B. herausragende Diebstähle oder Festnahmen im Kunstbereich.
h) Das Bundeskriminalamt hat keinen Beitrag eingebracht.
Drucksache 18/3736 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodei) und j)
Es wurden keine konkreten Absprachen oder Vereinbarungen getroffen.
European network of Railway Police Forces (RAILPOL)
a) Die „Working Group Crime“ von RAILPOL hat im zweiten Halbjahr 2014
eine Zusammenkunft in Rom/Italien abgehalten.
b) Die Organisation erfolgte durch die Geschäftsstelle von RAILPOL im
Zusammenwirken mit dem gastgebenden Staat Italien.
c) Eine Einladung sowie die Tagesordnung wurden vorab an die
Arbeitsgruppenmitglieder versandt.
d) Folgende Punkte standen auf der Tagesordnung:
● Genehmigung der Tagesordnung
● Vorstellung neuer Mitglieder
● Überblick über die Aktivitäten von RAILPOL
● Bericht über das vorherige Treffen der „Working Group Crime“ in Riga
● Evaluation der Maßnahme „Tomorrowland“ (Belgien)
● Präsentation zum Thema „Illegal Immigration“ durch den italienischen
Immigration Service
● Empfehlungen zur Bekämpfung des Metalldiebstahls
● Diskussionsrunde der Teilnehmer
e) Von deutscher Seite (Bundespolizei) wurden keine eigenen
Tagesordnungspunkte eingebracht.
f) Deutschland wurde bei der Zusammenkunft der Arbeitsgruppe Crime durch
das Bundespolizeipräsidium vertreten.
g) Die Tagesordnungspunkte wurden den Teilnahmestaaten erläutert und mit
ihnen besprochen.
h) Die Bundespolizei hat keine eigenen Beiträge erbracht.
i) Die Handlungsempfehlungen zur Bekämpfung des „Metalldiebstahls“
wurden fortgeschrieben und abgestimmt.
j) Die Zusammenkünfte nutzte die deutsche Seite (Bundespolizei)
grundsätzlich zum Austausch über aktuelle Kriminalitätsschwerpunkte, dem
frühzeitigen Erkennen neuer modi operandi, der Vermeidung von
Verdrängungseffekten, dem Austausch von aktuellen Bekämpfungsansätzen und ggf. der
Initiierung von gemeinsamen Einsatzmaßnahmen.
Electronic mobile identification interoperability group (eMOBIDIG)
a) Die e-MOBIDIG-Herbstsitzung fand am 25./26. September 2014 in Bern
statt.
b) Die Vorbereitung erfolgte durch den Vorsitz (Großbritannien).
c) Die Tagungsdokumente sind unter dem Link
www.e-mobidig.eu/-Mobidig-
12th-Bern-.html öffentlich einsehbar.
d) Die Tagesordnung umfasste folgende TOP:
● Vorstellungen aus dem Bereich der Industrie
● Vorstellungen von „Best Practices“ aus einzelnen Staaten
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/3736● Diskussion/Erfahrungsaustausch zur vorbildlichen Ausgestaltung von
mobilen Grenzkontrollsystemen
e) Behörden der Bundesregierung haben die Tagesordnung nicht beeinflusst.
f) An der Sitzung nahmen Vertreter aus Großbritannien, den Niederlanden,
Schweden, Irland, der Schweiz, Österreich, Polen, Estland, Finnland und
Portugal teil. Deutschland wurde durch einen Mitarbeiter der Bundespolizei
vertreten.
g) Der Inhalt der Diskussionen ist unter dem Link
www.e-mobidig.eu/IMG/pdf/
2014-10-10_REPORT_-_e-MOBIDIG_12th_Meeting_BERN.pdf im
Internet abrufbar.
h) Der deutsche Vertreter brachte Erfahrungswerte aus dem Bereich der mobilen
Fahndungskomponenten bei der Bundespolizei sowie weiterführende
Hinweise auf Anwenderakzeptanz und Nutzungsverhalten in die Diskussion ein.
i) Die Ergebnisse sind unter dem Link
www.e-mobidig.eu/IMG/pdf/2014-10-
10_REPORT_-_e-MOBIDIG_12th_Meeting_BERN.pdf im Internet
abrufbar.
j) Zentrale Punkte waren die Verbesserung der mobilen Technik für die
Nutzung in polizeilichen Anwendungsbereichen, insbesondere im Hinblick auf
Datentransfergeschwindigkeit, Standards, Datensicherheit,
Datenübertragungsmöglichkeiten, Form und Gewicht der Geräte sowie der sicheren
Nutzung.
3. Welche gemeinsamen Zolloperationen (JCO), gemeinsame
Polizeioperationen (JPO) oder gemeinsame Zoll- und Polizeioperationen (JCPO) haben
nach Kenntnis der Bundesregierung mit Behörden der EU-Mitgliedstaaten
im zweiten Halbjahr 2014 stattgefunden (bitte wie auf
Bundestagsdrucksache 17/12427 angeben)?
a) Wer hat diese vorbereitet und war für die Planung sowie die
Organisation zuständig?
b) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Planung sowie die
Organisation der Operationen mitbestimmt?
c) Welche Rolle übernahmen die EU-Ratsarbeitsgruppen
Zollzusammenarbeit (CCWP) bzw. Strafverfolgung (LEWP) für die Vorbereitung der
Operationen?
d) Wo fanden die Operationen statt?
e) Welche Behörden welcher Länder (auch deutscher) bzw. Einrichtungen
oder Einzelpersonen der Europäischen Union oder sonstiger
Institutionen nahmen an den Operationen teil?
f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen des Bundes oder
(soweit der Bundesregierung bekannt) Länder nahmen mit welchen
Kapazitäten an den Operationen teil?
g) Welchen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte sowie
sonstiger Themen (bitte in groben Zügen wiedergeben)?
h) Wie wurden die Operationen finanziert?
i) Welche konkreten Ergebnisse zeitigten die Operationen?
j) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen
„Gedankenaustausch“ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung
dessen zentrale Punkte?
Drucksache 18/3736 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodek) Inwiefern trifft es zu, dass Überlegungen existieren, die JCO’s zukünftig
als „permanente Struktur“ zu etablieren, bzw. inwiefern werden diese
immer noch nicht weiterverfolgt (Bundestagsdrucksache 18/2266)?
Im zweiten Halbjahr 2014 fanden die nachfolgend aufgelisteten Operationen
statt:
JPO Itacar
a) Die JPO Itacar fand vom 7. bis 9. Oktober 2014 statt. Die Organisation und
Vorbereitung erfolgte durch die Polizia Stradale Italien.
b) Für Deutschland war das Bundeskriminalamt in die Planung und
Organisation eingebunden.
c) Die CCWP und die LEWP waren an der Vorbereitung der JPO nicht beteiligt.
d) Die Operation fand in allen 28 EU-Staaten statt.
e) Es nahmen Polizeiorganisationen aller EU-Staaten teil. EUROPOL beteiligte
sich durch die Bereitstellung eines „Operational Room“ und IKPO-INTER-
POL entsandte Kfz-Identifizierungs- und Fahndungsexperten nach Italien.
f) Es nahmen die Polizeien aus Brandenburg, Berlin, Bayern, Hessen,
Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und
Thüringen sowie die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt teil. Zu den
Kapazitäten liegen keine Informationen vor.
g) Da es sich bei der JPO Itacar um eine gemeinsame Polizeioperation handelt,
wurden keine Diskussionen auf der Grundlage einer Tagesordnung geführt.
h) Die Kosten wurden von den jeweiligen Behörden selbst getragen.
i) Es fanden 456 000 Fahrzeugkontrollen, 368 000 Personenüberprüfungen,
306 000 Dokumentenüberprüfungen statt. Es wurden 1 713 Straftaten
festgestellt, 321 Fahrzeugsicherstellungen im Wert von 6,7 Mio. Euro
vorgenommen und 553 Festnahmen (inklusive vorläufige Festnahmen) veranlasst.
j) Bei der JPO Itacar handelte es sich nicht um einen informellen
Gedankenaustausch.
k) Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3k auf die Kleine Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 18/2266 vom 4. August 2014)
wird verwiesen.
Athena IV
Im angefragten Zeitraum fand die sogenannte nachoperative Phase der JCO
ATHENA IV statt. Es handelt sich dabei um eine Barmittelkontroll-Operation,
deren siebentägige operative Phase am 23. Juni 2014 beendet wurde. Die JCO
war bereits Gegenstand der Beantwortung der Kleinen Anfrage der Fraktion
DIE LINKE., Bundestagsdrucksache 18/2266 vom 4. August 2014.
a) Die lettische Zollverwaltung hat im Spätherbst 2013 vorgeschlagen, die JCO
„Athena IV“ durchzuführen. Nach Zustimmung der Ratsarbeitsgruppe
CCWP haben die EU-Mitgliedstaaten die Operation unter Federführung der
lettischen Zollverwaltung durchgeführt. OLAF hat die Durchführung der
Operation unterstützt. Auf Weisung des Bundesministeriums der Finanzen
(BMF) hat das Zollkriminalamt (ZKA) die Durchführung dieser JCO in der
Bundesrepublik Deutschland geleitet.
b) Bei der JCO „Athena IV“ hat das ZKA auf Weisung des BMF bei der
Erstellung des Durchführungsplans (sogenannter Business Case) für diese
Kontrolloperation mitgewirkt. Als Ziel der JCO wurde die Aufdeckung von
Verstößen gegen die Anmeldepflicht von Barmitteln im Wert von 10 000 Euro
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/3736und mehr im außergemeinschaftlichen grenzüberschreitenden Flugverkehr
als Ansatzpunkt für die Bekämpfung von Geldwäsche definiert. Darüber
hinaus war Ziel dieser JCO, eine Verbesserung der Zusammenarbeit und des
Informationsaustauschs zu erreichen.
Die im Geschäftsbereich des BMF zuständigen Dienststellen haben die JCO
unter Berücksichtigung ihrer Aufgaben und Befugnisse nach
spezialgesetzlichen Regelungen geplant und durchgeführt.
c) Die Ratsarbeitsgruppe CCWP hat beschlossen, die JCO „Athena IV“
durchzuführen.
d) Die Operation ATHENA IV fand in der gesamten EU (außer Slowakei) statt.
e) Die Operation ATHENA IV wurde von den Zollverwaltungen der EU-
Mitgliedstaaten (außer Slowakei) mit finanzieller und technischer Unterstützung
des European Anti Fraud Office OLAF durchgeführt.
f) Die deutsche Zollverwaltung (Hauptzollämter, Bundesfinanzdirektionen,
Zollkriminalamt) hat die erforderlichen, zielgerichteten Kontrollen im
Rahmen ihres regulären Dienstbetriebes durchgeführt. Andere Stellen waren
nicht beteiligt.
g) Bei der Operation ATHENA IV handelte es sich um eine Kontrolloperation
mit dem Ziel der Feststellung von grenzüberschreitenden
Barmitteltransporten u. a. zum Zwecke der Bekämpfung der Geldwäsche. Neben der Art, der
Dauer und dem Zeitpunkt der Maßnahme wurden im Rahmen der Diskussion
auch deren Kontrollschwerpunkte und Ziele festgelegt. Im Vordergrund stand
neben der Aufdeckung von Rechtsverstößen auch die Verbesserung der
Zusammenarbeit der Zollverwaltungen auf EU-Ebene.
h) Die Durchführung der JCO oblag finanziell weitgehend den jeweils
teilnehmenden Mitgliedstaaten. Die Vor- und Nachbesprechung hat OLAF gemäß
Artikel 42a VO 515/97 finanziert.
i) Im Zuge der einwöchigen Kontrollen wurden EU-weit 349
Hinweismeldungen zu festgestellten Barmitteln erstellt. Hiervon bezogen sich 146
Meldungen auf nicht ordnungsgemäß angemeldete Barmittel im Gesamtwert von
4 025 000 Euro, wovon 2 458 000 Euro zumindest vorübergehend
sichergestellt worden sind. 81 Meldungen bezogen sich auf Barmitteltransporte
von 100 000 Euro und mehr mit einer Gesamtsumme von 24 704 000 Euro.
In 26 Fällen wurden Geldwäscheermittlungen aufgenommen. Deren
Ergebnisse stehen noch nicht fest.
j) Bei den Treffen zu ATHENA IV (Vor- und Nachbesprechung) hat es sich
nicht um einen vorwiegend informellen Gedankenaustausch gehandelt.
k) Das Thema wird derzeit im Zollbereich (grenzüberschreitender
Warenverkehr) nicht weiter verfolgt.
JCO WAREHOUSE II
a) Die Zollverwaltung Italiens hat die JCO „Warehouse II“ geplant und
durchgeführt. Dabei wurde sie von OLAF unterstützt.
b) Das ZKA hat im Auftrag des BMF an der Erstellung des Operationplanes
teilgenommen („Briefing meeting“ am 29. und 30. September 2014 in Brüssel).
Während der beiden operativen Phasen vom 4. bis 7. November 2014 und
17. bis 20. November 2014 entsandte das ZKA einen Verbindungsbeamten in
die „Physical Operation Coordination Unit“ (P-OCU) bei OLAF.
c) Die Zolloperation „Warehouse II“ war Bestandteil des 7. Aktionsplans der
CCWP, dort Nummer 7.1 („Bekämpfung des Verbrauchsteuerbetruges“) und
Drucksache 18/3736 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodewurde u. a. im Rahmen der Vorbereitung der Operation in der CCWP
behandelt.
d) Die Operation fand innerhalb der EU und an ihren Außengrenzen statt.
e) An der Operation nahmen die Zollverwaltungen aller EU-Mitgliedstaaten mit
Ausnahme Luxemburgs teil. Auf europäischer Ebene unterstützten OLAF,
die Generaldirektion Steuern und Zollunion (TAXUD) sowie EUROPOL die
Operation. Auf nationaler Ebene war das Bundeszentralamt für Steuern
(BZSt) über das Zollkriminalamt eingebunden.
f) An der Operation nahmen von deutscher Seite teil:
● Das Referat zur Verbrauchsteuerbetrugsbekämpfung des
Zollkriminalamtes mit drei Beamten.
● Die Bundesfinanzdirektion Nord und die Zollämter in den deutschen
Seehäfen. Der Personaleinsatz erfolgte im Rahmen des täglichen
Dienstgeschäftes.
● Das Bundeszentralamt für Steuern mit einem Beamten im Rahmen des
täglichen Dienstgeschäftes.
g) Die JCO „Warehouse II“ hatte das Ziel, den Schmuggel von Alkohol und
Tabak zu unterbinden bzw. zu bekämpfen. Die Erörterung des
Operationsplans bezog sich im Wesentlichen auf Detailfragen.
h) OLAF hat die Operation nach Artikel 42a VO (EG) 515/97 finanziert.
i) Eine Gesamtbewertung der Operation wird derzeit von der italienischen
Zollverwaltung erstellt. Dabei hat die Operation einen EU-weiten Einblick in den
Transport von unversteuertem Alkohol und Tabak – welche illegal in den
Wirtschaftskreislauf gebracht werden sollten – gewährt. Diese Erkenntnisse
sind Anlass für nationale wie EU-weite administrative oder strafrechtliche
Ermittlungen.
j) Bei den Treffen zu Warehouse II hat es sich nicht um einen vorwiegend
informellen Gedankenaustausch gehandelt.
k) Das Thema wird derzeit im Zollbereich (grenzüberschreitender
Warenverkehr) nicht weiter verfolgt.
RAILPOL – Rail Action Day
In einer gemeinsam koordinierten Aktion von RAILPOL wurde ein „Rail Action
Day“ mit dem Schwerpunkt der Bekämpfung des Buntmetalldiebstahls
durchgeführt. Dieser fand am 6./7. November 2014 bundesweit für 24 Stunden statt.
a) Der Rail Action Day wurde durch RAILPOL vorbereitet und terminiert. Die
nationale Planung und Organisation leitete die Bundespolizei in ihrer
originären Zuständigkeit.
b) Die Bundespolizei konnte nach operativer Auswertung national konkrete
Schwerpunkte zu bahnpolizeilichen Deliktsfeldern setzen und im zeitlichen
Rahmen des Rail Action Days umsetzen.
c) Die Maßnahme wurde ausschließlich von RAILPOL vorbereitet.
d) Die Operation wurde auf europäischer Ebene in 17 EU-Mitgliedstaaten
durchgeführt. In Deutschland erfolgte eine bundesweite Umsetzung.
e) Es kann keine Aussage getroffen werden, welche Behörden/Einrichtungen
oder Einzelpersonen anderer Länder der Europäischen Union teilgenommen
haben.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/3736f) Die Bundespolizei führte die erforderlichen, zielgerichteten Kontrollen und
Fahndungen des Rail Action Days im Rahmen des regulären Dienstbetriebes
durch. Andere Behörden waren nicht beteiligt.
g) Die Maßnahmen des Rail Action Days wurden den nationalen
Aufgabenzuständigkeiten und rechtlichen Grundlagen angepasst.
h) RAILPOL wird aus Mitteln der Europäischen Union finanziert. Die
Maßnahmen in Deutschland erfolgten im Rahmen der Allgemeinen
Aufbauorganisation der Bundespolizei ohne zusätzliche Kosten für diese Maßnahme.
i) In Deutschland wurden Fahndungsmaßnahmen initiiert, aus denen
Fahndungstreffer und Freiheitsentziehungen resultierten. Darüber hinaus wurden
Straftaten- und Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
j) Bei diesem Rail Action Day handelte es sich um eine jeweils durch die
nationalen Polizeibehörden in ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet durchgeführte
Fahndungsmaßnahme. Ein Treffen fand nicht statt.
k) Der Rail Action Day als operative Maßnahme von RAILPOL hat sich in
vergangenen Jahren etabliert und wird als Maßnahme fortgesetzt.
Polizeioperation der italienischen EU-Ratspräsidentschaft „Mos Maiorum“
Zur gemeinsamen Polizeioperation der italienischen EU-Ratspräsidentschaft
„Mos Maiorum“ wird auf die Antwort der Bundesregierung auf
Bundestagsdrucksache 18/3654 vom 22. Dezember 2014 verwiesen.
4. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstige Zusammenkünfte des
„Ständigen Ausschusses für die operative Zusammenarbeit im Bereich der
inneren Sicherheit“ haben nach Kenntnis der Bundesregierung im zweiten
Halbjahr 2014 stattgefunden?
a) Wo wurden diese abgehalten?
Im zweiten Halbjahr 2014 fanden drei Sitzungen des Ständigen Ausschusses für
die operative Zusammenarbeit (COSI) am 30. September 2014, 10. November
2014 und 11. Dezember 2014 in den Räumlichkeiten des Rates der EU in
Brüssel statt.
b) Wer hat diese vorbereitet und war für die Tagesordnung sowie die
Organisation zuständig?
Die Vorbereitung obliegt der jeweiligen Präsidentschaft.
c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tage der
Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte verteilt?
d) Welche konkreten Punkte standen auf der Tagesordnung?
Im Vorfeld wurde jeweils die Tagesordnung verteilt. Es wird auf die
Ratsdokumente CM 4094/14, 15086/14, 16649/14 verwiesen.
e) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Tagesordnung
beeinflusst?
Behörden der Bundesregierung haben die Tagesordnung nicht beeinflusst.
Drucksache 18/3736 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodef) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen
welcher Länder (auch deutscher) nahmen an den Zusammenkünften
teil?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 4f auf die Kleine
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. verwiesen (Bundestagsdrucksache 18/2266
vom 4. August 2014).
g) Welchen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte sowie
sonstiger Themen (bitte in groben Zügen wiedergeben)?
h) Welche Beiträge haben Vertreterinnen bzw. Vertreter deutscher
Behörden erbracht, und worin bestanden diese?
i) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen
Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte?
j) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen
„Gedankenaustausch“ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung
dessen zentrale Punkte?
Über die Inhalte und Diskussionen wurde der Deutsche Bundestag mit den
jeweiligen Drahtberichten (Nr.: 4003, 4004, 4903, 4904, 5683, 5687 und 5689)
informiert.
5. Welche neuen bilateralen oder multilateralen Abkommen im Bereich Justiz
und Inneres haben welche Stellen der Europäischen Union nach Kenntnis
der Bundesregierung im zweiten Halbjahr 2014 mit Regierungen welcher
Länder verhandelt oder erfolgreich abgeschlossen bzw. suspendiert oder
verschoben (bitte die Gründe hierfür angeben)?
Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen.
6. Welche „Zentren für Polizei- und Zollzusammenarbeit“ (GZPZ) existieren
nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit innerhalb der EU, welche
weiteren sind im Aufbau begriffen, bzw. welche Änderungen haben sich hierzu
gegenüber dem ersten Halbjahr 2014 ergeben?
1. Artand (Ungarn – Rumänien)
2. Barwinek (Polen – Slowakei)
3. Basel (Schweiz – Deutschland – Frankreich), Verbindungsbüro
4. Budzisko (Litauen – Polen)
5. Canfranc (Frankreich – Spanien)
6. Castro Marim (Portugal – Spanien)
7. Caya (Portugal – Spanien)
8. Chiasso (Schweiz – Italien)
9. Chotebuz (Tschechien – Polen)
10. Cunovo (Ungarn – Slowakei)
11. Darmoty (Ungarn – Slowakei)
12. Dolga Vas (Slowenien – Österreich – Ungarn)
13. Drasenhofen (Tschechien – Österreich)
14. Galati (Rumänien – Moldawien – Ukraine)
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 21 – Drucksache 18/373615. Genf (Schweiz – Frankreich)
16. Giurgiu (Rumänien – Bulgarien)
17. Goch (Deutschland – Niederlande), Gemeinsame Verbindungsstelle
18. Heerlen (Deutschland – Niederlande – Belgien), Euregionales
Polizeiinformations- und Kooperationszentrum (EPICC)
19. Hendaye (Frankreich – Spanien)
20. Hodonin (Tschechien – Slowakei)
21. Jarovce/Kittsee (Slowakei – Österreich)
22. Kalviu (Litauen – Lettland)
23. Kehl (Deutschland – Frankreich)
24. Kiszombor/Cenad (Ungarn – Rumänien)
25. Kudowa (Tschechien – Österreich)
26. Luxemburg (Deutschland – Luxemburg – Belgien – Frankreich)
27. Melles Pont du Roy (Frankreich – Spanien)
28. Modane (Frankreich – Italien)
29. Mohacs (Ungarn – Kroatien)
30. Nickelsdorf (Österreich – Ungarn)
31. Oradea (Rumänien – Österreich– Italien), Kontaktstelle
32. Padborg (Deutschland – Dänemark)
33. Perthus (Frankreich – Spanien)
34. Petrovice–Schwandorf (Deutschland – Tschechien)
35. Porubne (Rumänien – Ukraine)
36. Promachonas (Griechenland – Bulgarien)
37. Quintanilha (Spanien – Portugal)
38. Satoraljaujhely (Ungarn – Slowakei)
39. Schaanwald (Österreich – Liechtenstein – Schweiz)
40. Swiecko (Deutschland – Polen)
41. Thörl–Maglern (Österreich – Italien – Slowenien)
42. Tournai (Belgien – Frankreich)
43. Trstena (Polen – Slowakei)
44. Tuy (Spanien – Portugal)
45. Ventimiglia (Frankreich – Italien)
46. Vilar Formoso (Spanien – Portugal)
Neu hinzugekommen ist die Kontaktstelle in Oradea. Im Übrigen wird auf die
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE.
zu Frage 8 (Bundestagsdrucksache 18/2266 vom 4. August 2014) verwiesen.
7. Mit welchen Drittstaaten wurde nach Kenntnis der Bundesregierung im
zweiten Halbjahr 2014 zur Einrichtung eines „Zentrums für Polizei- und
Zollzusammenarbeit“ bzw. einer ähnlichen Einrichtung (Bundestagsdruck-
Drucksache 18/3736 – 22 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodesache 18/3024) verhandelt, und welche Ergebnisse wurden dabei erzielt,
bzw. inwiefern wurden die Verhandlungen abgebrochen oder suspendiert?
Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE
LINKE. zu Frage 1 (Bundestagsdrucksache 18/3024 vom 31. Oktober 2014)
wird verwiesen. Weitergehende Informationen liegen der Bundesregierung nicht
vor.
8. Welche weiteren Fortschritte sind der Bundesregierung zur Errichtung eines
„trilateralen gemeinsamen Kontaktzentrums für Polizei-, Grenzschutz- und
Zollzusammenarbeit zwischen der Hellenischen Republik und der Republik
Türkei in Koordination mit FRONTEX und EUROPOL“ bekannt (Ratsdok.
8714/1/12 REV 1), bzw. inwiefern ist der Vertrag inzwischen unterzeichnet
oder ist mit der Renovierung von Gebäuden begonnen worden
(Bundestagsdrucksache 18/2266)?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse hierzu vor.
9. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstige Zusammenkünfte der
„Zentren für Polizei- und Zollzusammenarbeit“ haben nach Kenntnis der
Bundesregierung im zweiten Halbjahr 2014 stattgefunden?
Nach Kenntnis der Bundesregierung fand vom 10. bis 12. Dezember 2014 die
fünfte jährliche PCCC-Konferenz (PCCC – Police and Customs Cooperation
Centers) statt.
a) Wo wurden diese abgehalten?
Die fünfte jährliche PCCC-Konferenz fand in Den Haag (EUROPOL) und
Heerlen (EPICC) statt.
b) Wer hat diese vorbereitet und war für die Tagesordnung sowie die
Organisation zuständig?
Die Vorbereitung der Konferenz erfolgte durch die italienische EU-
Ratspräsidentschaft mit Unterstützung der Europäischen Kommission, EUROPOL und
der Bundespolizei.
c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tage der
Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte verteilt?
Es wurden keine Dokumente verteilt.
d) Welche konkreten Punkte standen auf der Tagesordnung?
Auf der Tagesordnung standen folgende Themen:
● Vorstellung und Diskussion der laufenden Aktivitäten im Rahmen des ISEC-
Projektes der BPOL zu Gemeinsamen Zentren
● Workshops zu den folgenden Themen:
– Funktionsweise und Nutzung der EUROPOL Platform for Experts (EPE)
zu Gemeinsamen Zentren
– SIENA als Vorgangsbearbeitungssystem für Gemeinsame Zentren
– Präsentation des e-learning-Moduls für Gemeinsame Zentren auf der
CEPOL-Plattform
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 23 – Drucksache 18/3736● Mögliche Dienstleistungen, die Gemeinsame Zentren von EUROPOL im
Hinblick auf SIENA erwarten können
● Präsentation von bzw. über einzelne Gemeinsame Zentren
● Update über DAPIX-Aktivitäten im Hinblick auf Gemeinsame Zentren seit
dem vergangenen Jahr
● Finanzierungsmöglichkeiten für die Gemeinsame Zentren unter dem Internal
Security Fund (ISF)
● Am 12. Dezember 2014: Gemeinsamer Besuch des EPICC Heerlen
e) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Tagesordnung
beeinflusst?
Die Bundespolizei war in die inhaltliche Vorbereitung der Konferenz
eingebunden. Auf die Antwort zu Frage 9b wird verwiesen.
f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen
welcher Länder (auch deutscher) nahmen an den Zusammenkünften
teil?
Neben Vertretern des Bundespolizeipräsidiums, des Zollkriminalamtes, des
Landeskriminalamtes Baden-Württemberg, der Landespolizei Bayerns und
Schleswig-Holsteins und des Bundesministeriums des Innern nahmen Vertreter
aus den EU-Mitgliedstaaten, der Schweiz, von Bosnien-Herzegowina, von EU-
ROPOL und Cepol und der Europäischen Kommission an der Konferenz teil.
g) Welchen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte sowie
sonstiger Themen (bitte in groben Zügen wiedergeben)?
Die Diskussionen drehten sich in erster Linie um die Frage, wie die Arbeit der
Gemeinsamen Zentren in der EU weiter gestärkt und fortentwickelt werden
kann. Die Konferenz bot zudem Gelegenheit für einen Erfahrungsaustausch
zwischen den Vertretern der Gemeinsamen Zentren und damit für die
Netzwerkbildung.
h) Welche Beiträge haben Vertreterinnen bzw. Vertreter deutscher
Behörden erbracht, und worin bestanden diese?
Vertreter des Bundespolizeipräsidiums berichteten insbesondere über den
Sachstand im Hinblick auf das ISEC-Projekt „Strengthening the PCCC Cooperation
in the European Union.
i) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen
Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte?
Konkrete Absprachen oder Vereinbarungen wurden nicht getroffen. Im Übrigen
wird auf die Antwort zu Frage 9g verwiesen.
j) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen
„Gedankenaustausch“ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung
dessen zentrale Punkte?
Bei der Konferenz handelte es sich nicht um einen informellen
Gedankenaustausch.
Drucksache 18/3736 – 24 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode10. Welche neuen bilateralen oder multilateralen Abkommen im Bereich Justiz
und Inneres haben welche Stellen der Europäischen Union nach Kenntnis
der Bundesregierung im zweiten Halbjahr 2014 mit Regierungen welcher
Länder verhandelt oder erfolgreich abgeschlossen, und welche
Verhandlungen wurden nicht erfolgreich abgeschlossen bzw. suspendiert oder
verschoben (bitte die Gründe hierfür angeben)?
Bezüglich der Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Europäischen
Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über den Schutz
personenbezogener Daten bei deren Übermittlung und Verarbeitung zum Zwecke der
Verhütung, Untersuchung, Aufdekkung und Verfolgung von Straftaten,
einschließlich terroristischer Handlungen, im Rahmen der polizeilichen Zusammenarbeit
und der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen (EU-US-
Datenschutzrahmenabkommen) wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. verwiesen (Bundestagsdrucksache 18/3019 vom
3. November 2014).
Zum Entwurf eines PNR-Abkommens der EU mit Kanada (siehe Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zu Frage 24 –
Bundestagsdrucksache 18/498 vom 12. Februar 2014) hat der Rat noch keinen
Beschluss über den Abschluss des Abkommens gemäß Artikel 218 Absatz 6 des
Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) gefasst, weil
die gemäß Artikel 218 AEUV erforderliche Zustimmung des Europäischen
Parlaments (EP) zum Abkommensentwurf noch nicht erfolgt ist. Vielmehr hat das
EP am 25. November 2014 dafür votiert, gemäß Artikel 218 Absatz 11 AEUV
ein EuGH-Gutachten zum bereits unterzeichneten Abkommensentwurf
einzuholen.
Die EU-Agentur EUROPOL hat mit den Regierungen von Kolumbien, Albanien
und Serbien Abkommen zur operativen und strategischen Zusammenarbeit
abgeschlossen. Ein Abschluss entsprechender Abkommen mit den Regierungen
von Moldau und Montenegro ist in Kürze zu erwarten. Mit der Regierung von
Bosnien und Herzegowina und der Regierung von Russland finden auf
Arbeitsebene Verhandlungen über entsprechende Abkommen statt.
a) Aus welchen Gründen sind die neuen Abkommen aus Sicht der
Bundesregierung erforderlich (bitte für jedes Land einzeln darstellen)?
Das EU-US-Datenschutzabkommen soll der Stärkung des Grundrechtsschutzes
dienen.
Ein PNR-Abkommen der EU mit Kanada ist erforderlich, weil Kanada die
Einflugerlaubnis von der Übermittlung der PNR-Daten abhängig machen kann und
das EU-Recht für die Übermittlung personenbezogener Daten an Drittstaaten
eine Rechtsgrundlage verlangt. Alternative zu einem EU-Abkommen mit
Kanada wären allenfalls – und vorausgesetzt, den EU-Mitgliedstaaten verbliebe
hierfür noch eine Kompetenz ��� bilaterale Abkommen zwischen Kanada und den
EU-Mitgliedstaaten. Der datenschutzrechtliche Standard dieser Abkommen
wäre voraussichtlich niedriger. Eine einheitliche Lösung in der gesamten
Europäischen Union, also ein EU-Abkommen, bietet schließlich auch größere
Rechtssicherheit für die Fluggesellschaften.
Der Abschluss der genannten Abkommen der EU-Agentur EUROPOL ist
erforderlich, um die Zusammenarbeit dieser mit den genannten Ländern im Polizei-,
Zoll- und Sicherheitsbereich zu stärken und weiter fortzuentwickeln.
b) Sofern ein Abschluss dieser Abkommen erforderlich sein soll, um die
Zusammenarbeit mit diesen Ländern im Polizei-, Zoll- und
Sicherheitsbereich zu stärken und weiter fortzuentwickeln, welche Defizite
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 25 – Drucksache 18/3736gilt es aus Sicht der Bundesregierung zu überbrücken (bitte für jedes
Land einzeln darstellen)?
Der EU-Agentur EUROPOL ist ohne den Abschluss der genannten Abkommen
ein Austausch operativer, strategischer oder technischer Informationen
einschließlich personenbezogener Daten und Verschlusssachen nicht oder nur sehr
eingeschränkt möglich (Artikel 23, 26 des Beschlusses 2009/371/JI).
11. Welche neuen bilateralen oder multilateralen Abkommen im Bereich Justiz
und Inneres haben welche Behörden der Bundesregierung im zweiten
Halbjahr 2014 mit Regierungen welcher Länder verhandelt oder
erfolgreich abgeschlossen, und welche Verhandlungen wurden nicht erfolgreich
abgeschlossen bzw. suspendiert oder verschoben (bitte die Gründe hierfür
angeben)?
Im zweiten Halbjahr 2014 wurden Verhandlungen zwischen der Regierung der
Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Türkei über den
Abschluss eines Abkommens zur Vereinfachung der Zusammenarbeit in
strafrechtlichen Angelegenheiten aufgenommen.
Darüber hinaus wurden keine weiteren Verhandlungen neu aufgenommen,
suspendiert oder verschoben.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
der Fraktion DIE LINKE. zu Frage 6 (Bundestagsdrucksache 18/2266 vom
4. August 2014) verwiesen.
a) Aus welchen Gründen sind die neuen Abkommen aus Sicht der
Bundesregierung erforderlich (bitte für jedes Land einzeln darstellen)?
Der Beginn der Verhandlungen mit der Republik Türkei basiert auf den
Erfahrungen des Rechtshilfeverkehres und soll die Zusammenarbeit beider Länder
erleichtern.
b) Sofern ein Abschluss dieser Abkommen erforderlich sein soll, um die
Zusammenarbeit mit diesen Ländern im Polizei-, Zoll- und
Sicherheitsbereich zu stärken und weiter fortzuentwickeln, welche Defizite
gilt es aus Sicht der Bundesregierung zu überbrücken (bitte für jedes
Land einzeln darstellen)?
Entfällt.
12. Welche neuen bilateralen oder multilateralen Abkommen im Bereich Justiz
und Inneres haben welche Bundesländer nach Kenntnis der
Bundesregierung (z. B. unter Beteiligung oder Verantwortung des Inspekteur der
Bereitschaftspolizeien der Länder) im zweiten Halbjahr 2014 mit Regierungen
welcher Länder verhandelt oder erfolgreich abgeschlossen, und welche
Verhandlungen wurden nicht erfolgreich abgeschlossen bzw. suspendiert
oder verschoben (bitte die Gründe hierfür angeben)?
Im zweiten Halbjahr 2014 wurden nach Kenntnis der Bundesregierung keine
neuen bilateralen oder multilateralen Abkommen der Bundesländer unter
Beteiligung oder Verantwortung des Inspekteurs der Bereitschaftspolizeien der
Länder verhandelt oder erfolgreich abgeschlossen.
Nach Kenntnis der Bundesregierung verhandelt das Land Baden-Württemberg
ein „Abkommen mit Frankreich über die Einrichtung und den Betrieb einer
deutsch-französischen Wasserschutzpolizei“.
Drucksache 18/3736 – 26 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodea) Aus welchen Gründen sind die neuen Abkommen aus Sicht der
Bundesregierung erforderlich (bitte für jedes Land einzeln darstellen)?
Entfällt.
b) Sofern ein Abschluss dieser Abkommen erforderlich sein soll, um die
Zusammenarbeit mit diesen Ländern im Polizei-, Zoll- und
Sicherheitsbereich zu stärken und weiter fortzuentwickeln, welche Defizite
gilt es aus Sicht der Bundesregierung zu überbrücken (bitte für jedes
Land einzeln darstellen)?
Das Abkommen mit Frankreich schafft die rechtliche Grundlage für den Betrieb
einer gemeinsamen deutsch-französischen Wasserschutzpolizei auf dem Rhein.
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ISSN 0722-8333]