[Deutscher Bundestag Drucksache 18/3768
18. Wahlperiode 16.01.2015Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Irene Mihalic, Agnieszka Brugger, Luise
Amtsberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/3623 –
Arbeitsbedingungen in internationalen Polizeimissionen
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit 25 Jahren haben etwa 9 000 Polizistinnen und Polizisten Einsätze im
Ausland im Rahmen von Internationalen Polizeimissionen abgeleistet. Polizistinnen
und Polizisten, die an internationalen Missionen teilnehmen, leisten einen
wichtigen Beitrag zur deutschen Außenpolitik. Die eingesetzten Beamtinnen und
Beamten nehmen freiwillig in Kauf, mehrere Monate getrennt von ihren Familien
und Freunden in mitunter gefährlichen Einsätzen zu verbringen und
ermöglichen damit der Bundesrepublik Deutschland, einen Beitrag zur Stabilität in
vielen Teilen der Welt zu leisten. Trotzdem ist, im Gegensatz zu den Einsätzen der
Bundeswehr, die Kenntnis über die Leistungen der Polizistinnen und Polizisten
nur wenig in der Öffentlichkeit verbreitet. Das wird dem Einsatz der
Polizistinnen und Polizisten nicht gerecht.
Das Engagement der Polizistinnen und Polizisten verdient höchsten Respekt.
Aufgabe der Verantwortlichen ist daher, die bestmöglichen organisatorischen
Rahmenbedingungen für internationale Einsätze zu schaffen. Das beginnt schon
vor dem eigentlichen Einsatz in Deutschland, wo die Vorbereitung der
eingesetzten Polizistinnen und Polizisten optimal erfolgen muss. Es versteht sich von
selbst, dass nur die bestmögliche Ausrüstung, Unterbringung und ein
höchstmöglicher Sicherheitsstandard vor Ort den Schutzpflichten der Dienstherren
gerecht werden. Während des Einsatzes darf die Abwesenheit der entsandten
Polizistinnen und Polizisten die bleibenden Kolleginnen und Kollegen nicht
durch zusätzliche Arbeit übermäßig belasten. Nur so können Verständnis und
Akzeptanz für die Verwendung im Ausland in der Heimat gewährleistet werden.
Auch nach der Rückkehr gibt es viele Faktoren, die eine möglichst reibungslose
Wiedereingliederung ermöglichen können. Dazu gehören das Recht auf
Rückkehr auf die vorherige Stelle, eine gute Nachbereitung und eine Begleitung
durch die Forschung.Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 13. Januar 2015
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/3768 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeVo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die nachstehende Beantwortung der Kleinen Anfrage bezieht sich auf die
Beteiligung deutscher Polizistinnen und Polizisten in mandatierten
Friedensmissionen sowie im bilateralen German Police Project Team (GPPT) in Afghanistan.
Der besseren Lesbarkeit halber werden die „Leitlinien für den Einsatz von
Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamter im Rahmen internationaler
Friedensmissionen“ (Stand: 21. Februar 2014) in der Beantwortung als „Leitlinien“ und die
Geschäftsstelle der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Internationale
Polizeimissionen“ als „GSt AG IPM“ bezeichnet.
Auswahl der eingesetzten Polizistinnen und Polizisten
1. Wie viele Polizistinnen und Polizisten welcher Laufbahngruppen wurden in
den letzten zehn Jahren (bitte nach Jahreszahlen aufschlüsseln) in
Auslandseinsätze entsendet?
Die Auswahl der Polizistinnen und Polizisten richtet sich allein nach dem
Anforderungsprofil des jeweiligen Mandatgebers, nicht nach der Laufbahngruppe
möglicher Bewerber. Eine nach Laufbahngruppen differenzierende
Datenerhebung erfolgt daher nicht.
2. Wird bei der Auswahl der Polizistinnen und Polizisten eine bestimmte
Laufbahngruppe als Anforderungskriterium von der anfragenden internationalen
Organisation favorisiert, wenn ja, liegen dafür bestimmte Gründe vor, und
wie wird das auf Ebene der Bundespolizei und nach Kenntnis der
Bundesregierung Landespolizei berücksichtigt?
Missionen unter dem Mandat der Europäischen Union (EU):
Die zu besetzenden Stellen werden europaweit ausgeschrieben. Aus dem
Stellenanforderungsprofil gehen die Anforderungen an den Stelleninhaber hervor.
Es wird lediglich die geforderte Qualifikation, nicht eine bestimmte
Laufbahngruppe vorgegeben.
Missionen unter dem Mandat der Vereinten Nationen (VN):
Ausschreibungen unter dem Mandat der VN erfolgen ohne konkrete
Anforderungen an die Laufbahn. Eine Zuweisung zu bestimmten Stellen erfolgt im
Missionsgebiet unter Berücksichtigung vorhandener Qualifikationen und fachlicher
Eignung.
Bilaterales Projekt (GPPT):
Stellenbesetzungen erfolgen durch bundesweite Ausschreibungen. Aufgrund
der strategischen Beratung im Bereich des afghanischen Innenministeriums und
afghanischer Polizeiführer werden diese Stellen bevorzugt durch Beamte der
Laufbahngruppen höherer Dienst und gehobener Dienst besetzt. Beamte des
mittleren Dienstes werden überwiegend im Stabsbereich und in der
Administration eingesetzt (z. B. Logistik).
3. Sind der Bundesregierung Ungleichbehandlungen hinsichtlich des
Einsatzes einzelner Laufbahngruppen bekannt, und wenn ja, welche?
Ungleichbehandlungen hinsichtlich des Einsatzes einzelner Laufbahngruppen
sind der Bundesregierung nicht bekannt.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/37684. Sollten der Bundesregierung Ungleichbehandlungen bekannt sein, plant sie,
Gegenmaßnahmen zu ergreifen, und wenn ja, welche?
Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
Vorbereitung
5. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie die Anzahl der
Polizistinnen und Polizisten bestimmt wird, die auf eine internationale
Mission vorbereitet werden?
Grundlage für die Vorbereitung von Personal auf internationale
Polizeimissionen bildet zunächst der Kabinettbeschluss, der die personelle Obergrenze der
deutschen Beteiligung an einer Mission festlegt. Die GSt AG IPM veranlasst
bereits parallel zum Planungsprozess einer Mission sowie bei absehbar
erforderlich werdender Rotationen innerhalb bereits bestehender Missionen
Personalrekrutierungs- und Fortbildungsmaßnahmen.
6. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob in den letzten zehn
Jahren alle Polizistinnen und Polizisten, die auf eine Mission vorbereitet
wurden, auch eingesetzt werden konnten, und wenn nicht, was waren die
Gründe dafür?
Nach erfolgreicher Teilnahme an einem Basisseminar erfolgt die Bewerbung in
eine Mission. Gründe für eine Nichtberücksichtigung nach einer konkreten
Bewerbung können u. a. sein: Nichteignung aus Sicht des Mandatgebers, regionale
Ausgeglichenheit innerhalb einer Mission oder Auswahl eines anderen
geeigneten Bewerbers.
7. Welche Auswirkungen hatte die Nichtverwendung von ausgebildeten
Polizistinnen und Polizisten, etwa in Bezug auf eine Anpassung der
Ausbildung?
Um die Chancen der deutschen Bewerber gegenüber starker internationaler
Konkurrenz zu verbessern, werden zusätzliche Qualifizierungen (Trainings)
angeboten. Dazu gehören u. a. Intensivsprachkurse (zurzeit Englisch und
Französisch) und Interviewtrainings.
8. Wie lange haben in den vergangenen zehn Jahren (bitte aufgeschlüsselt nach
Jahreszahlen) Polizistinnen und Polizisten nach Abschluss aller
Vorbereitungen (Lehrgänge, G-35-Untersuchung etc.) auf ihre Ausreise gewartet?
Die Bundesregierung strebt eine möglichst zeitnahe Ausreise an. Eine Statistik
über die Wartezeit zwischen Abschluss der Vorbereitung und der Entsendung
wird nicht geführt. Die Entsendung muss allerdings innerhalb bestimmter
Fristen erfolgen, da die Gültigkeiten von medizinischer Eignung, Basis- und
Vorbereitungsseminar zeitlich begrenzt sind.
9. Wie viele Polizistinnen und Polizisten, die alle Vorbereitungen auf den
Einsatz abgeschlossen haben, warten heute auf ihre Ausreise?
Im Rahmen aktueller Rotationen und abgeschlossener Auswahlverfahren
warten derzeit insgesamt 14 Beamtinnen und Beamte auf ihre bereits terminierte
Ausreise.
Drucksache 18/3768 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode10. Wird während der Wartezeit die Vorbereitung der wartenden Polizistinnen
und Polizisten aufrechterhalten, und wenn ja, wie?
Ein regelmäßiger Informationsaustausch zwischen der GSt AG IPM
(Missionsbetreuung) und der jeweiligen Entsendebehörde mit den wartenden
Polizistinnen und Polizisten hält die Vorbereitung aufrecht.
11. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Vorbereitung der Polizistinnen und
Polizisten gemeinsam mit anderen europäischen Staaten vorzunehmen,
sodass sich die Vorbereitungsgruppen aus Polizistinnen und Polizisten
unterschiedlicher Nationen zusammensetzen, und wenn ja, wie sieht die
Planung aus, oder wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung steht der gemeinsamen Vorbereitung der Polizistinnen und
Polizisten mit anderen europäischen Staaten aufgeschlossen gegenüber. Es
finden bereits gemeinsame Basisseminare mit internationalen Partnern
(Niederlande, Belgien, Luxemburg, Schweiz) statt.
Darüber hinaus sind gemeinsame missionsspezifische Vorbereitungsseminare
mit Österreich durchgeführt worden.
Einsatzzeitraum
12. Wie lange war der durchschnittliche Einsatzzeitraum für die einzelnen
Polizistinnen und Polizisten in den letzten zehn Jahren?
Der durchschnittliche Einsatzzeitraum betrug in den letzten zehn Jahren zwölf
Monate.
13. Aus welchen Gründen ist nach den Leitlinien der Bund-Länder-
Arbeitsgruppe Internationale Polizeimission (AG IPM) grundsätzlich ein
Einsatzzeitraum von maximal zwölf Monaten vorgesehen?
Mit Blick auf die in den Einsatzgebieten häufig vorherrschenden physischen und
psychischen Belastungen sollte aus Fürsorgeerwägungen ein Einsatzzeitraum
von zwölf Monaten grundsätzlich nicht überschritten werden.
14. Sieht die Bundesregierung die Möglichkeit, Polizistinnen und Polizisten,
die für Leitungsfunktionen in den Missionen infrage kommen, regelmäßig
länger als zwölf Monate zu entsenden, und wenn nein, warum nicht?
Die Leitlinien lassen in diesen Fällen grundsätzlich eine Einsatzverwendung
von bis zu 24 Monaten zu.
15. Welche Vor- und Nachteile eines längeren Einsatzes bestehen nach Ansicht
der Bundesregierung in diesem Fall?
Der wesentliche Vorteil einer längeren Einsatzdauer liegt in der Kontinuität und
Fortführung der bisher geleisteten Arbeit durch den Funktionsinhaber. Dies ist
insbesondere in Schlüsselfunktionen und bei komplexen Aufgaben von
Bedeutung.
Gegen eine Verlängerung der Einsatzdauer spricht, dass die
Missionsangehörigen möglichst aktuelle eigene Kenntnisse und Erfahrungen in die
Mandatsumsetzung einbringen sollen. Je länger der Einsatz eines bestimmten Funktions-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/3768inhabers andauert, desto weniger aktuell sind die Kenntnisse und Erfahrungen,
die er an seine lokalen Ansprechpartner weitergeben kann. Hierunter könnten
die Mandatserfüllung der Mission und auch die Reputation deutscher
Polizistinnen und Polizisten in Missionen leiden.
Weiterer Nachteil eines längeren Einsatzes ist insbesondere, dass hierdurch die
Reintegration in das dienstliche und private Umfeld nach Einsatzende erschwert
sein kann. Auch wird es für die entsendende Behörde schwieriger, die
Abwesenheit eines Mitarbeiters zu kompensieren, je länger ein Auslandseinsatz dauert.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen.
16. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Vereinbarkeit
von Auslandseinsatz und Familie zu steigern?
Die Bundesregierung hat in den letzten Jahren bereits Maßnahmen ergriffen, um
die Vereinbarkeit von Auslandseinsatz und Familie zu verbessern, bspw. die
Gewährung von Reisebeihilfen für Familienheimfahrten sowohl für verheiratete
als auch ledige Beamtinnen und Beamte. Ob weitere Maßnahmen ergriffen
werden, wird derzeit geprüft.
Situation vor Ort
17. Wie sind die Polizistinnen und Polizisten während des Einsatzes
untergebracht, und wie beurteilt die Bundesregierung die
Unterbringungssituation?
Die Vorgaben zur Unterbringung der Missionsangehörigen obliegen dem
Mandatgeber und orientieren sich an der Sicherheitssituation und den örtlichen
Gegebenheiten. Die Polizistinnen und Polizisten sind teilweise in Wohncontainern,
in gesicherten Camps oder selbst angemieteten Unterkünften untergebracht. Die
gegenwärtige Unterbringungssituation ist unter Berücksichtigung des
individuellen Missionsgebietes angemessen.
18. Sind die Polizistinnen und Polizisten gegen plötzliche Veränderungen der
Sicherheitslage im Einsatzgebiet geschützt, und wenn ja, wie?
Die Sicherheitslage im Einsatzgebiet wird durch die Mandatgeber fortlaufend
erhoben, bewertet und in standardisierte, abgestufte Maßnahmen umgesetzt, die
auf entsprechenden Sicherheitskonzepten beruhen. Hierzu unterhalten die
Mandatgeber und die Sicherheitsabteilungen der Missionen Kontakte zu lokalen und
internationalen Sicherheitsbehörden und tauschen Informationen und
Bewertungen aus. Dies ermöglicht eine frühzeitige und angemessene Reaktion auf
Veränderungen der Sicherheitslage. Um schnell auf Lageänderungen reagieren zu
können, wird in den Missionen entsprechende Schutzausstattung vorgehalten.
Parallel hierzu hält die deutsche Kontingentleitung jeder Mission einen engen
Kontakt zur Sicherheitsabteilung der Mission selbst sowie zu deutschen Stellen
im Einsatzgebiet.
Zu den Aufgaben der Kontingentleitung gehört gemäß Anlage 16 der Leitlinien
auch die Durchführung einer nationalen Notfallplanung, die eine fortlaufende
Koordinierung mit der deutschen Botschaft, Alarmierungssysteme sowie die
Initiierung einer Evakuierung auf nationale Weisung umfasst.
Drucksache 18/3768 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode19. Werden Maßnahmen ergriffen, um den Kontakt und den regelmäßigen
Austausch zwischen Polizistinnen und Polizisten und den
Heimatdienststellen sicherzustellen, und wenn ja, welche, und wie bewertet die
Bundesregierung diese?
Der kontinuierliche Kontakt zwischen den im Ausland eingesetzten
Polizistinnen und Polizisten und den Heimatdienststellen liegt im besonderen Interesse
der Bundesregierung. Die Entsendebehörden sind für den Kontakt mit ihren im
Ausland eingesetzten Beamten verantwortlich und gehalten, entsprechende
Ansprechstellen zur Betreuung der eingesetzten Beamtinnen und Beamten sowie
deren Angehöriger zu betreiben.
Parallel hierzu hält die Missionsbetreuung der GSt AG IPM Verbindung zu den
entsandten Polizistinnen und Polizisten. Moderne Informationstechnik
erleichtert die Kontaktaufnahme zwischen den Heimatdienststellen und den im
Ausland eingesetzten Polizistinnen und Polizisten.
20. Welche Vorgaben bestehen hinsichtlich persönlicher Beziehungen mit
Einheimischen, und wie bewertet die Bundesregierung diese?
Dem Neutralitätsgebot kommt im Missionsgebiet aus Gründen der Fürsorge und
der Überparteilichkeit größte Bedeutung zu.
Das Neutralitätsgebot ist dann berührt, wenn Umstände vorliegen, die bei
Bekanntwerden den Anschein erwecken können, dass die Überparteilichkeit der
eingesetzten Polizistinnen und Polizisten gegenüber den verschiedenen
Bevölkerungsgruppen in Frage gestellt ist. Um bereits den Anschein von Parteinahme
zu vermeiden, besteht insbesondere die Pflicht zur Vermeidung von engen
persönlichen Beziehungen (z. B. sexuelle Beziehungen, Eingehen von Lebens-/
Geschäftspartnerschaften). Weitergehende Beschränkungen können durch den
Mandatgeber erlassen werden.
Änderungen der persönlichen Verhältnisse, die das Neutralitätsgebot berühren
oder berühren könnten, sind der Kontingentleitung unverzüglich mitzuteilen.
Beteiligung der Polizistinnen und Polizisten an Entscheidungsprozessen
21. Ist der Bundesregierung bekannt, ob die eingesetzten Polizistinnen und
Polizisten an der Diskussion über die Ziele und Durchführung der
Mission, an der sie beteiligt sind, eingebunden werden, und wenn ja, wie, und
wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung begrüßt die Einbindung eingesetzter Polizistinnen und
Polizisten an der Diskussion über die Ziele und Durchführung der Mission, die
allerdings zunächst der Missionsleitung und dem Mandatgeber obliegt.
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, dass von einem
kooperativen Führungsstil innerhalb der Missionen abgewichen werden würde.
22. Beabsichtigt die Bundesregierung, die eingesetzten Polizistinnen und
Polizisten stärker hieran zu beteiligen, und wenn ja, wie, und wenn nein,
warum nicht?
Es wird auf die Antwort zu Frage 21 verwiesen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/376823. Ist der Bundesregierung bekannt, ob die Personalräte der Polizei in die
Entscheidungen über die Entsendung der Polizistinnen und Polizisten
eingebunden werden, und wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?
Für die Beteiligungsrechte der Personalräte gelten die
Personalvertretungsgesetze von Bund und Ländern. Der Bundesregierung liegen keine Hinweise
darauf vor, dass im Rahmen von Entscheidungen über die Entsendung der
Polizistinnen und Polizisten von den einschlägigen personalvertretungsrechtlichen
Vorschriften abgewichen werden würde.
24. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die Personalräte der Polizei
stärker eingebunden werden sollten, und wenn ja, wie, und wenn nein, warum
nicht?
Es wird auf die Antwort zu Frage 23 verwiesen.
Rückkehr
25. Wie und auf welche Weise werden das erlebte Wissen und die Erfahrungen
der zurückkehrenden Polizistinnen und Polizisten mit Blick auf den
Fortgang der Mission, aber auch den politischen Auftraggeber genutzt?
Der Kontingentleiter fertigt nach Abschluss seiner Mission einen Bericht über
die Tätigkeiten der Mission im Allgemeinen und des deutschen Kontingents im
Speziellen.
Darüber hinaus erfolgen ausführliche Rückkehrergespräche mit der
Kontingentleitung und Polizistinnen und Polizisten, die in Schlüsselfunktionen eingesetzt
waren. Ergebnisse und Empfehlungen fließen in den politischen
Entscheidungsprozess ein.
26. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung dazu, wie viel Zeit zwischen
der Rückkehr der Polizistinnen und Polizisten nach Deutschland und dem
Beginn seines bzw. ihres Nachbereitungsseminars tatsächlich vergeht?
Die Teilnahme an einem Nachbereitungsseminar innerhalb von vier bis zwölf
Wochen nach Rückkehr ist verpflichtend. Abweichungen von diesen zeitlichen
Vorgaben sind im Einzelfall möglich.
27. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung dazu, ob es vorkommt, dass
zurückgekehrte Polizistinnen und Polizisten nicht an den
Nachbereitungsseminaren teilnehmen, und wenn ja, wie häufig kam es in den letzten zehn
Jahren vor (bitte nach Jahreszahlen aufschlüsseln), und welche Gründe
dafür sind der Bundesregierung bekannt?
Nach dem Kenntnisstand der Bundesregierung haben alle zurückgekehrten
Polizistinnen und Polizisten an einem Nachbereitungsseminar teilgenommen.
Drucksache 18/3768 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode28. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob es vorkommt,
dass Rückkehreruntersuchungen nicht durchgeführt werden, und wenn ja,
wie häufig kam es in den letzten zehn Jahren vor (bitte nach Jahreszahlen
aufschlüsseln), und was sind die Gründe dafür?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, dass
Rückkehreruntersuchungen nicht durchgeführt wurden.
29. Ist die auf Bundestagsdrucksache 17/9535 im Jahr 2012 in der Antwort zu
Frage 27 beschriebene Statistik über das Vorkommen einsatzbedingter
psychischer Erkrankungen erstellt, und wenn nein, warum nicht, und
wann ist mit dem Aufbau der Statistik zu rechnen?
Die Bundespolizei unterhält ein umfassendes Netzwerk mit Ärzten, Seelsorgern,
Sozialwissenschaftlern und speziell weitergebildeten Polizistinnen und
Polizisten für die Prävention, die Einsatzbegleitung und die Nachsorge eventuell
belastender Arbeitsbedingungen im Auslandseinsatz. Bereits das Auswahlverfahren
berücksichtigt den Gesundheitsstatus und die Stressresistenz der Bewerber in
besonderer Weise. Hier werden auch gezielt Vorbelastungen und -erkrankungen
erfragt und erfasst.
Die Information und die Aufklärung über besondere arbeitsbedingte Gefahren
und Belastungskonstellationen in den Missionsgebieten ist regelmäßiger
Bestandteil der Vorbereitungsseminare. Diese zielen insbesondere auch auf die
Sensibilisierung der Vorgesetzten im Auslandseinsatz für solche Fragen.
Zusätzlich steht ihnen im Einsatzzeitraum der Ärztliche Dienst, die Seelsorge und der
Sozialwissenschaftliche Dienst jederzeit beratend und unterstützend zur
Verfügung. Während des Einsatzes greift ein umfangreicher Katalog an permanenten
Betreuungsmaßnahmen als besondere Fürsorge des Dienstherrn wie
Informationsaustausch und dauernde Erreichbarkeit der AG IPM oder Beratungs- und
Betreuungsangebote im Einsatzraum beispielweise durch das German Support
Team im Kosovo. Dazu gehört auch das Vorhalten des Kriseninterventionsteams
(KIT des Bundesministeriums des Innern) zur Betreuung aller Einsatzkräfte vor
Ort nach extrem belastenden Ereignissen.
Nach dem Auslandseinsatz sind die Nachbereitungsseminare für alle
Missionsteilnehmer verpflichtend. Das hier eingesetzte Personal ist für das Erkennen von
einsatzbedingten Auffälligkeiten fortgebildet und kann zusätzliche Hilfestellung
sowie weiterführende Informationen und Ansprechpartner im erwähnten
Netzwerk anbieten. Auch hier werden besonders belastende Ereignisse sowie
mögliche Folgereaktionen thematisiert und bei Bedarf freiwillig in einer
Gefährdungsanzeige erfasst.
Die Erfahrung mit diesem System hat gezeigt, dass psychische Erkrankungen,
die ausschließlich oder überwiegend aus den Arbeitsbedingungen in den
Missionen resultieren, vereinzelte Ausnahmen darstellen. Eine eigene Statistik
erscheint daher entbehrlich.
30. Welche Informationen fragt die Bundesregierung in der Statistik ab oder
beabsichtigt sie abzufragen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 29 verwiesen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/376831. Wird auch das Vorkommen posttraumatischer Belastungsstörungen nach
Auslandseinsätzen abgefragt, oder ist dies beabsichtigt, und wenn nein,
warum nicht?
Sowohl im Einsatzgebiet nach konkreten Ereignissen als auch spätestens im
Nachbereitungsseminar haben die zurückgekehrten Beamtinnen und Beamte die
Möglichkeit, belastende Ereignisse durch die Fertigung einer
Gefährdungsanzeige (Leitlinien, Anlage 6a) schriftlich zu dokumentieren und zur Personalakte/
Krankenakte nehmen zu lassen.
32. Welche Ergebnisse über das Vorkommen einsatzbedingter psychischer
Erkrankungen ergeben sich aus der Statistik?
33. Aus welchem Grund wird die im Aufbau befindliche Statistik nicht auf
Bundestagsdrucksache 18/2324, Antwort zu Frage 3, herangezogen?
Die Fragen 32 und 33 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu Frage 29 verwiesen.
34. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie häufig
Polizistinnen und Polizisten in den letzten zehn Jahren nicht auf ihre vorherige
Stelle zurückkehren konnten, und wenn ja, was waren die Gründe dafür?
Entsendungen von Polizistinnen und Polizistinnen in mandatierte
Friedensmissionen erfolgen im Wege der Abordnung und haben keine unmittelbare
Auswirkung auf den Dienstposten.
Sie kehren nach dem Auslandseinsatz grundsätzlich in ihre Heimatdienststelle
zurück. Ver- oder Umsetzungen gegen den Willen der/des Zurückkehrenden
sind der Bundesregierung nicht bekannt. Statistische Datenerhebungen hierzu
erfolgen nicht.
35. Erwägt die Bundesregierung einen Rechtsanspruch auf Rückkehr zu der
vorherigen Stelle zu schaffen, und wenn ja, wie könnte der Anspruch
ausgestaltet sein, und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung sieht keinen Bedarf für einen Rechtsanspruch auf
Rückkehr zu der vorherigen Stelle. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 34
verwiesen.
36. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob, wann und nach
welchem Ablauf die Rückkehrergespräche stattfinden?
Es finden Gespräche mit allen zurückgekehrten Polizistinnen und Polizisten im
Rahmen der obligatorischen Nachbereitungsseminare statt. Im Übrigen wird auf
die Antwort zu Frage 25 verwiesen.
Drucksache 18/3768 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeBegleitung durch Forschung und Lehre
37. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die Missionen durch
Forschung und Lehre begleitet werden, und wenn ja, wie, und wenn nein,
warum nicht?
Die Begleitung mandatierter Friedensmissionen durch Forschung und Lehre
erfolgt zunächst in der Verantwortung des jeweiligen Mandatgebers. Diese haben
u. a. standardisierte „Lessons Learned“-Prozesse implementiert, durch welche
Erfahrungen aus Missionen systematisch in deren Weiterentwicklung und in die
Planung neuer Missionen einfließen. Die Bundesregierung unterstützt diesen
Prozess und beteiligt sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten an entsprechenden
Forschungsmaßnahmen.
Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung einzelne Forschungsaktivitäten
wissenschaftlicher Einrichtungen zu mandatierten Friedensmissionen. Diese
Maßnahmen ermöglichen einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess für die
künftige Planung und Durchführung von Missionen sowohl auf Ebene der
Mandatgeber, als auch auf nationaler Ebene. Detaillierte Kenntnisse über den
Umfang von Forschungsaktivitäten insgesamt in diesem Bereich liegen der
Bundesregierung nicht vor.
38. Sieht die Bundesregierung Defizite bei der Begleitung durch Forschung
und Lehre, und wenn ja, wie beabsichtigt die Bundesregierung
Verbesserungen in diesem Bereich vorzunehmen, und wenn nein, warum nicht?
Im Rahmen der fortlaufenden Prüfung von Verbesserungsbedarf zum Einsatz
deutscher Polizistinnen und Polizisten in mandatierten Friedensmissionen prüft
die Bundesregierung derzeit auch, inwiefern die Qualifizierung der
Polizistinnen und Polizisten weiter optimiert werden kann. Hierzu könnte auch eine
weitere Bündelung und Professionalisierung von Forschung, Lehre und Evaluation
in Betracht kommen.
39. Werden die Auswahlkriterien, die an die Polizistinnen und Polizisten zur
Auswahl für die Auslandsverwendung gestellt werden, dahin gehend
kontinuierlich evaluiert, ob sie zu den tatsächlichen Anforderungen der
Auslandseinsätze passen, und wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein,
warum nicht?
Die Auswahlkriterien, die an die Polizistinnen und Polizisten zur Auswahl für
die Auslandsverwendung gestellt werden, sind Gegenstand der Leitlinien, die
einer regelmäßigen Aktualisierung unterliegen.
40. Findet nach Kenntnis der Bundesregierung eine wissenschaftliche
Untersuchung der Frage statt, wie sich das Fehlen von im Ausland verwendeten
Polizistinnen und Polizisten auf den Dienststellen in der Heimat auswirkt,
und wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht?
Eine wissenschaftliche Untersuchung, die sich speziell mit der Frage befasst,
wie sich die durch Auslandseinsätze bedingte, vorübergehende Abwesenheit
einzelner Beamtinnen und Beamter auf Dienststellen in Deutschland auswirkt,
ist der Bundesregierung nicht bekannt.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/3768Öffentliche Wahrnehmung
41. Sieht die Bundesregierung über die auf Bundestagsdrucksache 17/9535,
Antwort zu Frage 7, genannten Maßnahmen hinaus Möglichkeiten, den
persönlichen Einsatz der beteiligten Polizistinnen und Polizisten stärker
anzuerkennen und zu würdigen, und wenn ja, wie, und wenn nein, warum
nicht?
Die Bundesregierung nutzt neben den bereits genannten Maßnahmen weitere
Gelegenheiten, den persönlichen Einsatz der beteiligten Polizistinnen und
Polizisten zu würdigen wie z. B.
– Tag des Peacekeepers
– vorweihnachtliches Gespräch der Bundeskanzlerin mit Angehörigen von
Soldatinnen und Soldaten sowie Polizistinnen und Polizisten
– Ehrungen für besonders herausragende Einzelfälle (wie z. B. Verleihung des
Bundesverdienstkreuzes).
42. Beabsichtigt die Bundesregierung den Bekanntheitsgrad der
Auslandsmissionen zu steigern, und wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?
Sowohl die Bundespolizei als auch einzelne Entsender haben in den letzten
Jahren gezielt Informationsveranstaltungen zur Thematik Auslandsverwendungen/
Polizeiliche Auslandsmissionen an verschiedenen Standorten im Bundesgebiet
durchgeführt. Dort berichten häufig auch Polizistinnen und Polizisten, die
bereits im Ausland tätig waren, über ihre innerhalb der Mission gewonnenen
Erfahrungen.
Der Bekanntheitsgrad und das grundsätzliche Interesse der Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter befinden sich auf einem konstant hohen Niveau. Die individuellen
Werbemaßnahmen zur Steigerung des Bekanntheitsgrades liegen vornehmlich
in der Verantwortung der Entsendebehörden des Bundes und der Länder, die
dieser auf verschiedene Weise nachkommen. Auch Informationsreisen von
Ausbildungslehrgängen in Missionsgebiete werden zu diesem Zweck durchgeführt.
Zukunft der Missionen
43. Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung hinsichtlich weiterer
internationaler und bilateraler Polizeimissionen?
Ziel des Einsatzes deutscher Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten in
internationalen und bilateralen Polizeimissionen ist es, die Behörden und Bediensteten
von Polizeiorganisationen des jeweiligen Gastlandes bei der Errichtung
demokratisch-rechtstaatlicher, nachhaltiger und selbsttragender Polizeistrukturen zu
unterstützen, die auf der Beachtung der Menschenrechte beruhen.
44. Plant die Bundesregierung ihre Beteiligung mit der Bereitstellung von
polizeilichem Personal an internationalen Missionen im Rahmen der
Vereinten Nationen (VN) und der EU auszuweiten, und sind hier bestimmte
Länder im Fokus, oder sieht sie den bisherigen deutschen Beitrag als
ausreichend an?
Die Bundesregierung bewertet den bisherigen deutschen Beitrag an
internationalen Polizeimissionen im Rahmen der Vereinten Nationen und der EU als
angemessen. Sie beabsichtigt, sich künftig weiterhin intensiv an Polizeimissionen
Drucksache 18/3768 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodezu beteiligen und sich schwerpunktmäßig im osteuropäischen und
nordafrikanischen Bereich mit Polizistinnen und Polizisten zu engagieren.
45. Sind an die Bundesregierung Anfragen seitens der VN und der EU seit
dem Jahr 2009 mit der Bitte um Bereitstellung von polizeilichem Personal
herangetragen worden, die abgelehnt oder nicht vollumfänglich erfüllt
wurden?
Wenn ja, wann, welche, und aus welchen Gründen ist dies jeweils erfolgt
(bitte detailliert für jeden Einzelfall darstellen)?
Üblicherweise wenden sich die Vereinten Nationen – beispielsweise bei der
Etablierung von Missionen – mit ihren Gestellungsbitten an alle VN-
Mitgliedstaaten. Eine mögliche Beteiligung wird in jedem Einzelfall seitens des Bundes und
der Länder geprüft. 2013 konnte bspw. der Anfrage der VN zur Bereitstellung
von Polizisten für die neugegründete VN-Mission in Mali (MINUSMA)
entsprochen werden. Bei anderen VN-Missionen, wie der seit 2010 existierenden
VN-Mission in der Demokratischen Republik Kongo (MONUSCO), hat sich die
Bundesregierung, u. a. aufgrund von anders gelagerten außen- und
sicherheitspolitischen Prioritäten im Rahmen der Vereinten Nationen, seinerzeit gegen eine
– polizeiliche – Beteiligung entschieden.
Bei zivilen EU-Missionen im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und
Verteidigungspolitik (GSVP) erfolgt die Entsendung bzw. Sekundierung
polizeilichen Personals bzw. ziviler Experten über ein Ausschreibungsverfahren des
Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD), das sich an alle EU-Mitgliedstaaten
(und ggf. Drittstaaten) richtet.
Es gibt also keine EU-Anfragen direkt an Deutschland. Eine Beteiligung durch
die Bundesregierung an einer konkreten Ausschreibung hängt von einer Reihe
von Kriterien ab, etwa den politischen Prioritäten Deutschlands im Rahmen der
GSVP, der Verfügbarkeit qualifizierten Personals gemäß Stellenbeschreibung
oder der Zahl bereits besetzter Stellen in einer bestimmten GSVP-Mission. Auf
die Ausschreibung für Stellen innerhalb der GSVP-Missionen folgt
flächendeckend ein Auswahlverfahren des EAD. Es kommt immer wieder vor, dass
bestimmte Stellen, welche im Operationsplan einer GSVP-Mission vorgesehen
sind, temporär oder auch über längere Zeiträume nicht besetzt werden können,
wenn keine hinreichend qualifizierten Bewerbungen vorliegen. Dies gilt auch
für Stellen mit Polizeiexpertise. Gründe dafür können etwa im Bereich der
Sprachkompetenz liegen (insbesondere für französischsprachige Missionen).
Für eine Darstellung der Gründe für eine Nichtbesetzung im Einzelfall liegen
der Bundesregierung keine hinreichenden Informationen vor, da die jeweiligen
Auswahlverfahren in der Zuständigkeit des EAD liegen und ein breites
Spektrum von Gründen der 28 EU-Mitgliedstaaten sowie konkrete Leistungen
einzelner Bewerber etwa in einem Bewerbungsgespräch zur vorläufigen
Nichtbesetzung führen können.
46. Anhand welcher Kriterien entscheidet die Bundesregierung über die
bilaterale Zusammenarbeit mit Staaten im polizeilichen Bereich, insbesondere
bei der Entsendung von Polizistinnen und Polizisten, und unter welchen
Bedingungen kommt es zur frühzeitigen Beendigung der Kooperation?
Im Zuge der bilateralen Zusammenarbeit mit anderen Staaten im polizeilichen
Bereich kann aus politischen Erwägungen die Unterstützung des Aufbaus oder
der Verbesserung rechtstaatlicher Sicherheitsstrukturen in einem Staat erfolgen.
Darüber hinaus erfolgt die bilaterale Zusammenarbeit aus fachlichen
Gesichtspunkten (z. B. im Rahmen der polizeilichen Aufbauhilfe, zur Bekämpfung der
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/3768organisierten Kriminalität, des internationalen Terrorismus und der illegalen
Migration). Die bilaterale Zusammenarbeit soll auch zu einer rechtsstaatlichen
Entwicklung in dem jeweiligen Land beitragen.
Eine Beendigung der bilateralen Zusammenarbeit erfolgt unter anderem dann,
wenn die Ziele erreicht sind oder erkennbar nicht erreicht werden können oder
wenn eine Weiterführung der Zusammenarbeit aufgrund einer Veränderung der
Sicherheitslage oder der politischen Verhältnisse vor Ort nicht mehr vertretbar
ist. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 43 verwiesen.
47. Auf welche Art und Weise und durch wen werden internationale
Polizeimissionen nach Kenntnis der Bundesregierung evaluiert, und welche
Schlussfolgerungen wurden auf Basis dieser Untersuchungen gezogen?
Im VN-Bereich sind die Polizeikomponenten in der Regel Teil der integrierten
multidimensionalen Friedensmissionen der Vereinten Nationen. Über die
Umsetzung der Mandate der Missionen legt der Generalsekretär der Vereinten
Nationen dem Sicherheitsrat regelmäßig schriftliche Berichte vor. Bei Bedarf
veranlasst die Hauptabteilung Friedenssicherungseinsätze Strategische
Überprüfungen von Missionen und unterbreitet ggf. Anpassungsvorschläge im
Hinblick auf Größe und Zusammensetzung. Ergänzend unterrichtet der jeweils
zuständige Sonderbeauftragte des Generalsekretärs den Rat mündlich. Es obliegt
dem Sicherheitsrat, ggf. das Mandat der Mission anzupassen.
Bei EU-Missionen im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und
Verteidigungspolitik der Europäischen Union (GSVP) werden Polizeikomponenten
durch regelmäßige Strategische Überprüfungen der Missionen evaluiert.
Strategische Überprüfungen werden in den zuständigen EU-Ratsarbeitsgruppen
erörtert und Operationspläne ggf. wo nötig angepasst. In diesem Rahmen können
Schlussfolgerungen etwa einen Aufwuchs oder eine Verkleinerung der
Polizeikontingente betreffen, gemessen etwa an den erzielten Ergebnissen oder den
Notwendigkeiten vor Ort. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 37
verwiesen.
48. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass eine entsandte Polizeimission
in Kooperation mit anderen Akteuren eines Rechtsstaatsaufbaus und einer
Sicherheitssektorreform steht, so dass ein ganzheitlicher Ansatz verfolgt
werden kann?
Die Bundesregierung setzt sich in den zuständigen Gremien der EU und der
Vereinten Nationen dafür ein, dass sich deren Polizeikomponenten bzw. -missionen
in ihren Einsatzländern mit anderen Akteuren im Rechtsstaats- und
Sicherheitsbereich koordinieren. Wenn sie in einem Land eigene Programme,
einschließlich bilateraler Polizeiprogramme, in diesem Bereich betreibt, beteiligt sie sich
auch selbst an den einschlägigen Koordinierungsmechanismen. Wo
Friedensmissionen der Vereinten Nationen und Missionen der Europäischen Union im
Rahmen der GSVP parallel eingesetzt sind, finden in der Regel Abstimmungen
auf Leitungs-, aber auch auf der operativen Ebene statt.
Drucksache 18/3768 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode49. Kann die Bundesregierung die Diskrepanz bei der Bewertung der
Organisationsstruktur für Internationale Polizeimissionen zwischen einerseits
„unklar und ineffektiv“ durch die Gewerkschaft der Polizei (Grundsätze
der Gewerkschaft der Polizei zu Einsätzen der Deutschen Polizei im
Ausland vom 15. September 2011, S. 4) und andererseits der eigenen
Einschätzung als „bewährte Struktur“ (Bundestagsdrucksache 17/9535,
Antwort zu Frage 46) erklären, und wenn ja, wie, und wenn nein, warum
nicht?
Nach Auffassung der Bundesregierung hat sich das gemeinsame Engagement
des Bundes und der Länder in den Strukturen der AG IPM und ihrer
Geschäftsstelle im BMI seit nunmehr 20 Jahren bewährt. Die Organisationsstrukturen sind
klar und effektiv und sind in den Leitlinien, die durch die AG IPM regelmäßig
überarbeitet und aktuellen Erfordernissen angepasst, für Bund und Länder
verbindlich geregelt.
50. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Organisationsstruktur zu
reformieren, und wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung beabsichtigt derzeit nicht, die Organisationsstruktur der
AG IPM und ihrer Geschäftsstelle im BMI zu reformieren, schließt aber
Anpassungen im Detail im Rahmen eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses
nicht aus. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 49 verwiesen.
51. Auf welchem Stand befindet sich der im Jahr 2013 auf
Bundestagsdrucksache 17/13685, Antwort zu Frage 43, angekündigte Aufbau der
Internationalen Einsatzeinheit der Bundespolizei?
Der dezentrale Aufbau der Internationalen Einsatzeinheit als Aufrufeinheit
befindet sich in der Personalgewinnungsphase.
Stellenausschreibungen innerhalb der Bundespolizei im dritten Quartal 2014
führten zu 67 Bewerbungen, denen sich in Kürze Eignungsauswahlverfahren
und Fortbildungsmaßnahmen anschließen.
52. Auf welche rechtlichen, organisatorischen und finanziellen
Voraussetzungen bezieht sich die Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag, die für
den Einsatz von Polizistinnen und Polizisten in Friedensmissionen
verbessert werden müssen?
Die Bundesregierung bezieht sich im Koalitionsvertrag auf die rechtlichen,
organisatorischen und finanziellen Voraussetzungen zur Planung, Durchführung,
Nachbereitung und Evaluation der deutschen Beteiligung an internationalen
Polizeimissionen.
53. Welchen Stand hat die Vorbereitung einer Bund-Länder-Vereinbarung,
wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigt?
Die Bundesregierung hat die Entsendebehörden des Bundes und der Länder für
den Einsatz von Polizistinnen und Polizisten in internationalen Polizeimissionen
gebeten, Vorschläge zur Verbesserung der rechtlichen, organisatorischen und
finanziellen Voraussetzungen zu unterbreiten. Derzeit wertet eine
Unterarbeitsgruppe der AG IPM die bisher vorliegenden Vorschläge aus. Parallel hierzu
erfolgt eine Erörterung zwischen den beteiligten Ressorts der Bundesregierung.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/376854. Warum sind die Ausgaben im Kapitel „Verwendung, Einsätze und
Maßnahmen der Bundespolizei außerhalb des Bundesgebietes“ (Kapitel 06 25
Titel 532 04) rückläufig und verringern sich für das Haushaltsjahr 2015
noch einmal um 3 Mio. Euro?
Der Titel 532 04 trägt die Ausgaben, die aus Verwendungen, Einsätzen und
Maßnahmen der Bundespolizei außerhalb des Bundesgebietes entstehen. Hierzu
zählen sowohl Friedensmissionen als auch bilaterale Aktivitäten, die
Entsendung von Dokumenten- und Visaberatern (DVB), von Grenzpolizeilichen
Verbindungsbeamten (GVB), von Grenzpolizeilichen Unterstützungsbeamten
Ausland (GUA) und Luftsicherheitverbindungsbeatmen (LVB), sowie Führungs-
und Einsatzmittel. Der Ansatz des Titels 532 04 ist seit dem Haushaltsjahr 2013
rückläufig (Soll 2013: 24 877 000 Euro, Soll 2014: 20 866 000 Euro, Soll 2015:
17 873 000 Euro), was auf den planmäßigen Rückgang des Engagements im
bilateralen Polizeiprojekt in Afghanistan und bei EUPOL Afghanistan
zurückzuführen ist. Perspektivisch soll der Titelansatz wieder steigen.
55. Wie vereinbart die Bundesregierung ihr Bekenntnis zur Bedeutung des
Einsatzes von Polizistinnen und Polizisten in Friedensmissionen mit
einem reduzierten Mittelansatz?
Es wird auf die Antwort zu Frage 54 verwiesen.
56. Welche haushalterischen Pläne bestehen in diesem Zusammenhang für die
kommenden Jahre 2016 und 2017?
Ab dem Haushaltsjahr 2016 erhöht sich der Ansatz gemäß der mittelfristigen
Finanzplanung auf 18 610 000 Euro pro Jahr.
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ISSN 0722-8333]