[Deutscher Bundestag Drucksache 18/3809
18. Wahlperiode 21.01.2015Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Leidig, Herbert Behrens,
Caren Lay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/3632 –
Wirtschaftlichkeit und Zukunft der Nachtzüge
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Schon seit mehreren Jahren gibt es einen schleichenden Wegfall von
Nachtzuglinien im deutschen Netz sowie zwischen Deutschland und den europäischen
Nachbarländern. Die Tabelle in der Antwort der Bundesregierung auf die
Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zur Bahnreform
(Bundestagsdrucksache 18/3266, Antwort zu Frage 77) zeigt den Wegfall von
Nachtzugverbindungen (von 29 Linien im Jahr 1999 auf 17 im Jahr 2014). Mit dem
Fahrplanwechsel zum 14. Dezember 2014 fielen nochmals zahlreiche weitere
Verbindungen weg (vor allem die Strecken von Berlin, Hamburg und München
nach Paris sowie die Strecken von Amsterdam, Basel und Prag nach
Kopenhagen und jeweils in Gegenrichtung, siehe Fahrplanangebot der Deutschen
Bahn AG – DB AG). Damit gibt es schon jetzt nur noch ein Rumpfnetz an
Nachtreiseverbindungen, auf vielen Strecken ist bereits kein Angebot mehr
vorhanden.
Die DB AG spricht offiziell davon (Berliner Zeitung vom 29. Juli 2014
„Bahnreisende kämpfen für Strecken“ und Bericht des RBB Inforadios vom 12.
Dezember 2014), bis 2016 eine neue Strategie für den Nachtreiseverkehr
entwickeln zu wollen. Viele Bahnkenner befürchten jedoch schon jetzt ein
komplettes Aus für den Nachtreiseverkehr. Dafür spricht auch, dass die DB AG trotz
des überalterten Zugmaterials offenbar keine Neubestellungen von Wagen
vornimmt oder auch nur plant und dass sie bereits jetzt Niederlassungen der
Nachtzugsparte schließt.
Die DB AG begründet die massive Einschränkung der Nachtreiseverkehre mit
der mangelnden Wirtschaftlichkeit und verweist u. a. auf eine zu geringe
Auslastung und zu hohe Kosten (STUTTGARTER ZEITUNG vom 15. September
2014 „Kahlschlag bei Nachtzügen stößt auf Protest“ sowie Flensburger
Tageblatt vom 25. September 2014 „Frühes Aus für den Nachtzug“). Viele der von
der DB AG genannten Zahlen sind jedoch nicht öffentlich und werden von
unabhängiger Seite überdies angezweifelt. Der Betriebsrat der für die Nachtzüge
zuständigen Tochter, die DB European Railservice GmbH (DB-ERS), spricht
gar von einem bewussten Schlechtrechnen des Zugangebots (so
Betriebsratsmitglieder vor der Bundespressekonferenz am 14. September 2014).Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur vom 20. Januar 2015 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/3809 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeUnstrittig ist hingegen, dass die Nachtzüge eine überaus ökologische und
komfortable Variante des Reisens auf längeren Strecken insbesondere in die
europäischen Nachbarländer darstellt. Während das Angebot an Nachtzügen
zunehmend eingeschränkt wird, wird im Gegenzug das Angebot an Nachtreisebussen
trotz des deutlich geringeren Komforts beständig ausgebaut.
Während die DB AG ihre Engagements bei Nachtzügen erheblich abbaut und
möglicherweise die ganze Sparte aufgibt, verstärken andere europäische
Eisenbahnen ihre Aktivitäten in diesem Segment. Seit dem 11. Dezember 2014 gibt
es eine verstärkte Kooperation zwischen der französischen
Eisenbahngesellschaft SNCF und der Russischen Staatsbahn RZB, als deren Ergebnis direkte
Eisenbahnverbindungen Moskau–Nizza (über Weißrussland, Polen,
Tschechische Republik und Italien) und Moskau–Paris (über Weißrussland, Polen und
Deutschland) angeboten werden (AFP-Meldung vom 13. Dezember 2011 „Zug
auf Direktverbindung Moskau–Berlin–Paris gestartet“). Der Nachtzug auf der
letztgenannten Verbindung hat eine Fahrtzeit von 38 Stunden und
Zwischenhalte u. a. in Berlin, Hannover, Fulda und Köln.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung verfolgt den Grundsatz einer integrierten Verkehrspolitik.
Es kann nur im Zusammenspiel der Verkehrsträger gelingen, die zu erwartenden
Verkehrszuwächse zu bewältigen, ohne die klimapolitischen Ziele aus dem
Blick zu verlieren.
Die Einstellung von Nachtzugverbindungen ist eine unternehmerische
Entscheidung der DB Fernverkehr AG. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für
Nachtzüge haben sich in den letzten Jahren und Jahrzehnten folgendermaßen
verändert: Zum einen hat der intermodale Wettbewerbsdruck deutlich
zugenommen, andererseits konnten durch Infrastrukturausbauten bei der Schiene die
Reisezeiten im Tagesverkehr deutlich beschleunigt werden. Die Deutsche Bahn AG
(DB AG) hat sich deshalb trotz saisonal teilweise guter Auslastung einiger
Strecken gegen ein Weiterbetreiben von Teilen dieses Segments entschieden.
1. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass Nachtzüge eine
ökologische und komfortable Variante des Reisens auf längeren Strecken
insbesondere in die europäischen Nachbarländer darstellen (bitte mit Begründung)?
Das Verkehrsmittel Schiene weist im Bereich Energieverbrauch und Emissionen
pro Fahrt gegenüber anderen Verkehrsträgern Vorteile auf (vgl. hierzu auch
Umweltbundesamt, Daten zum Verkehr 2012, S. 32 ff). Dies gilt sowohl für
Tageslinien- als auch für Nachtzugverbindungen. Die Ergebnisse eines Vergleiches
von Emissionsbelastungen verschiedener Verkehrsträger hängen aber stets von
den zugrunde liegenden Methoden ab, z. B. von der angenommenen Auslastung.
2. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass das Nutzen von
Nachtzügen im Vergleich zum Luftverkehr aus ökologischen Gründen die politisch
zu bevorzugende Art des Reisens ist (bitte begründen)?
Um das Ziel der Europäischen Union, die CO2-Emissionen im Zeitraum von
1990 bis 2020 um 20 Prozent zu reduzieren und die damit verbundene
Zusicherung der Bundesregierung einer 40-prozentigen Treibhausgasminderung in
Deutschland zu erreichen, ist auch der Verkehrssektor gefordert, die
Treibhausgasemissionen entscheidend zu reduzieren. Der elektrisch betriebene Schienen-
und damit auch der Nachtzugverkehr nimmt eine Vorreiterrolle im Klimaschutz
und bei der Energiewende ein. Der Anteil erneuerbarer Energieträger an der
Bahnstromversorgung, d. h. für den Fahrstrom der Züge, steigt kontinuierlich.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/3809Damit werden die fahrleistungsbezogenen CO2-Emissionen des
Schienenverkehrs immer weiter abnehmen.
3. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahlen der
Fahrgäste im Nachtzugverkehr der DB AG allein und in Kooperation mit
anderen europäischen Bahnunternehmen von 1994 bis heute entwickelt (bitte
tabellarische Darstellung nach Jahren)?
Da es sich um eine Aufstellung unternehmensinterner Kennzahlen handelt, hat
die Bundesregierung keine Kenntnis über die Zahlen. Unternehmerische
Belange müssen beim Vorstand der DB AG direkt nachgefragt werden. Siehe
hierzu die Entscheidungen des Ausschusses für die Wahlprüfung, Immunität
und Geschäftsordnung zur Abgrenzung der Zuständigkeiten Bund/Deutsche
Bahn AG/Länder infolge der Bahnreform (Anlage 1 auf Bundestagsdrucksache
13/6149 vom 18. November 1996) sowie zur Stärkung des parlamentarischen
Fragerechts (Bundestagsdrucksache 16/8467 vom 10. März 2008).
4. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Fahrgastzahlen der
Nachtreisebusse im gleichen Zeitraum entwickelt (bitte tabellarische
Darstellung nach Zahlen)?
Der Bundesregierung sind diese Zahlen nicht bekannt. Die amtliche Statistik
erfasst zwar die Fahrgastzahlen in Fernbussen, allerdings wird dort nicht zwischen
Bussen, die tagsüber oder nachts verkehren, unterschieden.
5. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Fahrgastzahlen auf
den einzelnen Nachtzugverbindungen seit dem Jahr 1994 entwickelt (bitte
tabellarische Darstellung für die einzelnen Verbindungen aufgeschlüsselt
nach Jahren und nach Nutzerinnen und Nutzer von Schlafwagen,
Liegewagen und Sitzwagen – Abteil oder Ruhesessel – sowie nach Reisenden in
den sogenannten Pendlerwagen)?
6. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung im gleichen Zeitraum auf
den gleichen Strecken das Platzangebot im Nachtzugverkehr entwickelt
(bitte tabellarische Darstellung für die einzelnen Verbindungen und die
Jahre, aufgeschlüsselt auch nach Schlafwagen-Betten, Liegewagen-Plätzen
und Sitzen – Abteil oder Ruhesessel – sowie nach Plätzen in den
sogenannten Pendlerwagen)?
7. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung im gleichen Zeitraum auf
den gleichen Strecken die Auslastung der Züge entwickelt (bitte
tabellarische Auflistung für die einzelnen Verbindungen aufgeschlüsselt nach
Jahren und nach Nutzerinnen und Nutzern von Schlafwagen, Liegewagen und
Sitzwagen – Abteil oder Ruhesessel – sowie nach Reisenden in den
sogenannten Pendlerwagen)?
8. Welchen Anteil an den Fahrpreisen in den Nachtzügen machen nach
Kenntnis der Bundesregierung im Durchschnitt die Trassenpreise aus, und
welchen Anteil die unterschiedlichen Steuern und Abgaben (Mehrwertsteuer,
Energiesteuer, EEG-Umlage u. a.)?
Die Fragen 5 bis 8 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Hierbei handelt es sich um unternehmerische Kennzahlen, zu denen die DB AG
keine Auskunft erteilt hat.
Drucksache 18/3809 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeIm Übrigen wird auf die Entscheidungen des Ausschusses für die Wahlprüfung,
Immunität und Geschäftsordnung zur Abgrenzung der Zuständigkeiten Bund/
Deutsche Bahn AG/Länder infolge der Bahnreform (Anlage 1 auf
Bundestagsdrucksache 13/6149 vom 18. November 1996) sowie zur Stärkung des
parlamentarischen Fragerechts (Bundestagsdrucksache 16/8467 vom 10. März 2008)
verwiesen.
9. Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass die
Trassenpreise für einige Verbindungen bis zu 50 Prozent der Gesamtkosten
ausmachen?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine genauen Daten vor.
10. Welche Einnahmen durch Trassenpreise sowie für Stationsgebühren
generierte bzw. generiert nach Kenntnis der Bundesregierung die DB Netz AG
bzw. die DB Station & Service AG durch die Nachtzüge insgesamt im Jahr
2000, im Jahr 2005, im Jahr 2010 und im Jahr 2014?
Grundlage für die Berechnung der Trassenpreise sind die veröffentlichten
Schienennetznutzungsbedingungen der DB Netz AG sowie die ebenfalls öffentlich
bekannte Stationspreisliste der DB Station&Service AG für die benannten Jahre.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 5 bis 8 verwiesen.
11. Warum wird auf Nachtzüge nicht auch der ermäßigte Umsatzsteuersatz für
Hotelübernachtungen angewendet?
Mit dem Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums vom 22.
Dezember 2009 wurde § 12 Absatz 2 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) um eine
neue Nummer 11 ergänzt, wonach Umsätze aus der Vermietung von Wohn- und
Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von
Fremden bereithält, sowie kurzfristige Vermietungen von Campingflächen dem
ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 Prozent unterliegen. Begünstigt sind danach
Leistungen, die in der Aufnahme von Personen zur Gewährung von Unterkunft
bestehen.
Bei der Nutzung von Schlaf- und Liegewagen in Nachtzügen handelt es sich um
eine Beförderungsleistung. Das Beherbergungselement wird in diesem
Zusammenhang als untergeordnet, und die Leistung nicht prägend bewertet. Die
Steuerermäßigung wird deshalb nicht auf Nachtzüge angewendet.
12. Warum wird der Nachtzug Berlin/Hamburg/München–Paris nicht in
Kooperation zwischen DB AG und SNCF betrieben, sondern nach
Information der Fragesteller als eigenwirtschaftlicher Zug der DB AG, obwohl er
seinen Nutzen gleichermaßen für beide Länder entfaltet?
Es ist zutreffend, dass die Nachtzüge der DB AG von Hamburg/Berlin/München
nach Paris in alleiniger wirtschaftlicher Verantwortung der DB Fernverkehr AG
als sogenannte Unternehmenszüge im Sinne der in der Antwort zu Frage 13
enthaltenen Definition betrieben wurden. Nach Kenntnis der Bundesregierung hat
sich die SNCF mit Start des Hochgeschwindigkeitsverkehrs Paris–Frankfurt/
Stuttgart aus der Kooperation und damit aus der kommerziellen Verantwortung
des grenzüberschreitenden Nachtzugverkehrs zurückgezogen und übernahm
seitdem als Auftragnehmerin der DB Fernverkehr AG den Betrieb
(Traktionsleistung) ihrer Nachtzüge auf dem französischen Streckennetz. Das heißt, dass
die DB AG das alleinige kommerzielle Risiko für den Zug zu tragen und die
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/3809Leistungen der SNCF zu vergüten hatte – unabhängig davon, ob der Zug
rentabel war oder nicht.
13. Ist es zutreffend, dass im Fall von Nachtzügen, die in Kooperation
betrieben werden, wechselseitig auf die Erhebung von Trassenpreisen verzichtet
wird bzw. diese sich gegenseitig verrechnen?
Nach Kenntnis der Bundesregierung finden im Nachtzugbetrieb grundsätzlich
zwei verschiedene Geschäftsmodelle Anwendung:
Beim Kooperationszugmodell teilen sich zwei (ggf. auch mehrere) Bahnen die
wirtschaftliche und betriebliche Verantwortung bei grenzüberschreitenden
Zügen. Jeder Partner ist für den Betrieb auf seinem jeweiligen Territorium
verantwortlich und trägt die hierdurch entstehenden Kosten in vollem Umfang.
Dies schließt selbstredend auch die Kosten der Infrastrukturnutzung mit ein. Im
Gegenzug erhält jeder der Partner die anteiligen Fahrgelderlöse auf seinem
Gebiet.
Beim Unternehmenszugmodell agiert eine Bahn als Generalunternehmer und
trägt die alleinige wirtschaftliche/kommerzielle Verantwortung über den
gesamten Laufweg des Zuges. Als vertraglicher Beförderer ist sie auch alleiniger
Vertragspartner der Reisenden. Sie beauftragt hierzu ggf. andere Dienstleister
oder Eisenbahnverkehrsunternehmen mit der Erbringung betrieblicher und
vertrieblicher Leistungen im Ausland. Denn der vertragliche Beförderer ist in der
Regel weder berechtigt noch tatsächlich in der Lage, im Ausland selbst tätig zu
werden. Deshalb bedient er sich dort eines sogenannten ausführenden
Beförderers. Artikel 3 Buchstabe b der „Einheitlichen Rechtsvorschriften für den
Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung von Personen (CIV)“, einer
grundlegenden gesetzlichen Regelung, beschreibt diesen wie folgt:
Im Sinne dieser Einheitlichen Rechtsvorschriften bezeichnet der Begriff a)
„ausführender Beförderer“ den Beförderer, der mit dem Reisenden den
Beförderungsvertrag nicht geschlossen hat, dem aber der Beförderer gemäß Buchstabe a)
die Durchführung der Beförderung auf der Schiene ganz oder teilweise
übertragen hat;“
„Durchführung der Beförderung auf der Schiene“ heißt, dass der ausführende
Beförderer in erster Linie für die Zugförderung (Traktion) verantwortlich ist.
Das bedeutet, dass er die Lokomotive mit Lokführer stellt und dementsprechend
auch für die Nutzung der Infrastruktur (Gleise, Bahnhöfe) im Ausland
verantwortlich ist. Die ihm dafür entstehenden Kosten verrechnet der ausführende
Beförderer an den vertraglichen Beförderer weiter.
14. Was wurde nach Kenntnis der Bundesregierung vonseiten der DB AG
versucht, um die Wirtschaftlichkeit des ihren Angaben nach trotz der guten
Auslastung defizitären Nachtzugs Berlin/Hamburg/München–Paris
(Berliner Zeitung vom 29. Juli 2014 „Bahnreisende kämpfen für Strecken“) zu
steigern?
Zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit hat DB Fernverkehr AG nach Kenntnis
der Bundesregierung versucht, die hohen Kosten für den Betrieb in Frankreich
über einen Wechsel des in Frankreich für das Unternehmen ausführenden
Beförderers zu senken. Die DB AG teilt mit, dass diese Bemühungen lediglich einen
vernachlässigbaren Kosteneinsparungseffekt aufweisen konnten, da in
Frankreich der überwiegende Teil der Betriebskosten fixiert ist (Trasse, Energie,
Station, Abstellung, Services am Bahnhof etc.).
Drucksache 18/3809 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode15. Gibt es nach Einschätzung der Bundesregierung einen Zusammenhang
zwischen dem Nichtzustandekommen einer Kooperation von DB AG und
SNCF im Fall des genannten Nachtzugs sowie auf möglichen anderen
Gebieten und dem Angebot der DB AG, mit deren Tochter Arriva im
Schienenpersonennahverkehr in Konkurrenz zur SNCF Schienenverkehre
anzubieten (bitte begründen)?
Der Bundesregierung sind keine derartigen Zusammenhänge bekannt.
16. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die
Bundesregierung daraus, dass es nun keine tägliche direkte Zugverbindung mehr
zwischen den Hauptstädten Frankreichs und Deutschlands gibt?
Generell sind die DB AG und ihr französischer Partner SNCF bestrebt, zwischen
Deutschland und Frankreich auch künftig attraktive und leistungsfähige
Verkehrsverbindungen auf der Schiene anzubieten, die dem großen Zusammenhalt
der wirtschaftlichen, kulturellen und zwischenmenschlichen Kontakte zwischen
beiden Ländern entsprechen.
Nach Kenntnis der Bundesregierung befindet sich die DB AG zum Zeitpunkt
dieser Anfrage in intensiven Gesprächen mit ihren Partnern im Bemühen, für die
Verbindung Berlin–Paris eine Alternative für Reisende zwischen den beiden
Hauptstädten Frankreichs und Deutschlands zu schaffen.
17. War die DB AG nach Kenntnis der Bundesregierung an den Gesprächen
zum Zustandekommen einer Nachtzugverbindung Moskau–Berlin–Paris
beteiligt?
Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung Versuche seitens der DB AG
oder seitens der maßbeglich Beteiligten SNCF oder RZB, eine solche
Nachtzugverbindung in einer Kooperation unter Einbeziehung der DB AG
zu bewerkstelligen?
Die Direktzugverbindung Moskau–Berlin–Paris besteht als zweite
Direktzugverbindung zwischen Russland und Frankreich wieder seit dem 12. Dezember
2011.
Nach Kenntnis der Bundesregierung ist die DB AG maßgeblich an intensiven
Gesprächen zum Zustandekommen dieser Verbindung beteiligt und unterstützt
diese aktiv.
18. Welche Trassenpreise werden nach Kenntnis der Bundesregierung für den
Nachtzug Moskau–Paris im deutschen Netz berechnet, bzw. gibt es eine
besondere Vereinbarung seitens DB Netz AG und den Betreibern dieses
Nachtzugs für die zu begleichenden Trassengebühren?
Die Trassenentgelte für den Nachtzug Moskau–Paris werden auf Grundlage der
gültigen Schienennetznutzungsbedingungen der DB Netz AG 2015 sowie der
gültigen Liste der Entgelte für Trassen 2015 gebildet.
19. Gab es Gespräche der Bundesregierung oder sind Gespräche mit Vertretern
von Nachbarstaaten geplant, um die Verantwortung Deutschlands als
wichtiges Transitland der Europäischen Union auch im
Schienenpersonenfernverkehr zu erörtern?
Die Bundesregierung steht in kontinuierlichem Dialog mit den Vertretern der
europäischen Nachbarstaaten, denn der Schienenpersonenfernverkehr ist unver-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/3809zichtbar für die Mobilität der Bürgerinnen und Bürger und Garant für die
Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands in der Europäischen Union.
20. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung dem Verkehrsträger
Nachtzug für die Fußballeuropameisterschaft 2020 bei, ausgehend von den
Erfahrungen der Fußballweltmeisterschaft 2006?
21. Hält die Bundesregierung ein leistungsfähiges Nachtzugnetz bei der
Bewerbung des Deutschen Fußball Bundes (DFB) um die Ausrichtung der
Fußballeuropameisterschaft 2024 sowie bei der zu erwartenden
Bewerbung einer deutschen Stadt um die Olympischen Sommerspiele 2024 oder
2028 für förderlich?
Die Fragen 20 und 21 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Nach Information der Bundesregierung wurden seitens der DB Fernverkehr AG
sowohl während der Fußballweltmeisterschaft in Deutschland im Jahr 2006 als
auch der Fußballeuropameisterschaft in Österreich und der Schweiz im Jahr
2008 zusätzliche ICE- und IC-Züge (Sitzwagenzüge) vor allem auch im
Nachtreiseverkehr eingesetzt. Mit Hilfe des Einsatzes dieser ICE- und IC-
Sitzwagenzüge konnte deutlich mehr Reisenden eine komfortable und umweltfreundliche
An- und Abreise zu den Fußballspielen angeboten werden als mit
konventionellen Nachtzügen. Nach Aussage der DB AG wurden diese Verkehre ausnahmslos
sehr gut am Markt angenommen.
Die Fußball-Europameisterschaft 2020 findet anlässlich des 60-jährigen
Bestehens der UEFA (Europäische Fußball-Union) in 13 Ländern statt. Im Rahmen
der vorhandenen Kapazitäten und je nach Austragungsort der Spiele der
deutschen Nationalmannschaft werden voraussichtlich auch 2020 wieder zusätzliche
Züge entsprechend dieses Ansatzes zum Einsatz kommen. Bei der
grenzüberschreitenden Organisation der EURO 2020 dürfte der Flugverkehr von
besonderer Bedeutung sein. Aufgrund der Erfahrungen aus der Fußballweltmeisterschaft
2006 können direkte und gegebenenfalls grenzüberschreitende Nachtzüge eine
Ergänzung zum Flug- oder Pkw-Verkehr sein.
Die Bedingungen für die Bewerbung um die Ausrichtung der Fußball-
Europameisterschaft 2024 sowie der Olympischen Spiele 2024 und 2028 sind noch
nicht bekannt. Im Rahmen der bisherigen Bewerbungsverfahren wurde die
Verkehrsinfrastruktur berücksichtigt. Ein Nachtzugnetz gehörte nicht zu den
Bewerbungsbedingungen der UEFA für die Fußball-Europameisterschaft 2020.
Nach Auffassung der Bundesregierung ist ein leistungsfähiges Nachtzugnetz
kein ausschlaggebendes Kriterium für die Bewerbung des Deutschen Fußball
Bundes um die Ausrichtung der Fußballeuropameisterschaft 2024.
22. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass der Gesamtnetznutzen der
Nachtzüge für das Bahnnetz, z. B. aufgrund von Anschlussreisen, durch
Hin- und Rückreisen auf der gleichen Verbindung am Tage, durch die
zusätzlichen Pendlerwagen in Tagesrandlagen (die unter eigenen IC-
Zugnummern laufen) oder auch durch die Akzeptanz des Systems Bahn als
Verkehrsmittel für Fernreisen generell vorteilhaft ist (bitte begründen)?
Drucksache 18/3809 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode23. Mit welchem Verkehrszuwachs im Straßenverkehr (bitte nach Pkw und
Fernbus aufschlüsseln) und im Luftverkehr rechnet die Bundesregierung
bei einem kompletten Wegfall der Nachtzüge der DB AG?
Zu den Fragen 22 und 23 liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
Die Bundesregierung kann zu der Frage des Gesamtnetznutzens für das
Bahnnetz vor dem Hintergrund fehlender Daten keine Angaben machen.Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]