Kenntnisse über die Risiken des Kältemittels R1234yf in Klimaanlagen
der Abgeordneten Ralph Lenkert, Caren Lay, Karin Binder, Heidrun Bluhm, Eva Bulling-Schröter, Kerstin Kassner, Dr. Kirsten Tackmann, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Das Kältemittel R1234yf der US-amerikanischen Firmen Honeywell und Dupont wird seit Monaten ohne abschließende Risikobewertung in Klimaanlagen in Pkw eingesetzt. Nach Auskunft der Bundesregierung liegt hierzu weder von den deutschen Chemikalienbehörden noch von den europäischen Chemikalienbehörden eine abschließende Bewertung vor. Gleichzeitig sind sowohl der Fachpresse als auch der bürgerlichen Presse zu entnehmen, dass das Kältemittel bei Verbrennung neben Flusssäure zu Carbonyldifluorid umgewandelt wird, was in kleinsten Mengen eingeatmet zum Tod führen kann. Eine diesbezügliche Studie bezeichnet die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage „Risiken durch den Einsatz des Kältemittels R1234yf in Klimaanlagen“ auf Bundestagsdrucksache 18/2934 als mit „methodischen Mängeln“ versehen, ohne dies weiter zu erläutern oder auf eine alternative Studienlage zu verweisen. Der Informationsstand zu den Risiken des Kältemittels R1234yf ist mittlerweile so unzureichend, dass nunmehr bereits Petitionen von besorgten Bürgerinnen und Bürgern zum Verbot des Kältemittels an den Deutschen Bundestag gerichtet werden.
Aus der Beantwortung der Kleinen Anfrage „Risiken durch den Einsatz des Kältemittels R1234yf in Klimaanlagen“ durch die Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/2934 geht hervor, dass es in der Bundesrepublik Deutschland keinerlei statistische Erhebungen über die Anzahl und Ursachen sowie ökologische und gesundheitliche Folgen von Fahrzeugbränden zu geben scheint, die der Bundesregierung bekannt sind. Die Bundesregierung führt dazu aus, dass ihr weder Statistiken zur Erfassung von Anzahl und Ursachen von Fahrzeugbränden noch Statistiken über die Ursachen und Folgen etwaiger gesundheitlicher Einschränkungen von Unfallopfern, Rettungskräften und Feuerwehren infolge von Fahrzeugbränden vorliegen. Trotz oder wegen der Unkenntnis über gesundheitliche Einschränkungen bei Löscheinsätzen bei Fahrzeugbränden durch die Feuerwehr weist sie darauf hin, dass ihr keine gesundheitlichen Einschränkungen dieser Personengruppen bekannt seien.
Der Bundesregierung obliegt es, im Interesse der Öffentlichkeit schnellstmöglich Klarheit über die Risiken des Kältemittels herzustellen. Eine etwaige Gefährdung von Menschenleben durch kleinste Mengen von Abbauprodukten des Kältemittels bei der Verbrennung muss dabei ausgeschlossen werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Geht aus der Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage „Risiken durch den Einsatz des Kältemittels R1234yf in Klimaanlagen“ auf Bundestagsdrucksache 18/2934, in der es heißt „Der Bundesregierung sind keine gesundheitlichen Einschränkungen dieser Personengruppen bekannt“, hervor, dass die Bundesregierung generell keine Erfassung etwaiger gesundheitlicher Auswirkungen von Fahrzeugbränden und der Exposition gegenüber den Brandgasen bei Rettungskräften und Unfallopfern vornimmt (bitte getrennt nach Rettungskräften und Unfallopfern beantworten)?
In welcher Weise würde die Bundesregierung Kenntnis über gesundheitliche Einschränkungen von Unfallopfern, Rettungskräften und Feuerwehren infolge von Fahrzeugbränden und der Exposition gegenüber den Brandgasen erlangen, sollten solche auftreten?
Ist nach Auffassung der Bundesregierung die gezielte statistische Erfassung etwaiger gesundheitlicher Folgewirkungen auf Insassen, Rettungskräfte, Feuerwehren bei Fahrzeugbränden geeignet, um die Risikobewertungen der in Fahrzeugen eingesetzten Materialien und deren Brandgase zu verbessern?
a) Wenn ja, plant die Bundesregierung die Erhebung derartiger Statistiken?
b) Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung?
Welches sind die Erhebungsgebiete, in denen die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) im Rahmen des GIDAS-Projektes (German In-Depth Accident Study) eine Dokumentation von Verkehrsunfällen mit Personenschäden erhebt (bitte konkret nach Bundesland, Landkreisen und involvierten Kommunen anführen)?
Was wird in der besagten Studie alles erfasst, und in welcher Art und wozu werden die Daten weiterverwendet (bitte erfasste Daten pro Jahr angeben)?
Wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung, die in der Vorbemerkung der Fragesteller der Kleinen Anfrage „Risiken durch den Einsatz des Kältemittels R1234yf in Klimaanlagen“ genannte Studie weise „z. T. methodische Mängel“ auf, wie sie in der Antwort zu Frage 8 auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/2934 ausführt?
a) Welche „methodischen Mängel“ meint die Bundesregierung hier konkret (bitte dezidiert anhand der in der Veröffentlichung der Studie beschriebenen Versuchsanordnung, Versuchsdurchführung und Schlussfolgerungen ausführen)?
b) Auf Grundlage welcher Kenntnisse und Quellen (Vergleichsstudien, wissenschaftliche Bewertungen, Expertisen, Sachverständige) kommt die Bundesregierung zu dieser Auffassung (bitte Angabe aller Quellen und Sachverständigen)?
Auf welchen Kenntnissen und welcher Faktenlage beruht die Auskunft der Bundesregierung in der Antwort zu Frage 8 auf die Kleine Anfrage, in der sie ausführt, „Eine direkte quantitative Übertragung auf ein mögliches Unfallgeschehen im Zusammenhang mit Kraftfahrzeugen ist nicht möglich“ (Aussage bitte begründen)?
Unterliegen nach Kenntnis der Bundesregierung Zwischenberichte, Zwischenergebnisse und anderweitige Dokumentationen, die geeignet sind, den aktuellen Verfahrensstand und Sachstand zur Risikobewertung des Kältemittels R1234yf nach der REACH-Stoffbewertung transparent darzustellen, der Geheimhaltung?
Falls Frage 8 bejaht wird, auf welche Teile des Verfahrens und des Sachstandes erstreckt sich die Geheimhaltung, und aufgrund welcher Gesetzeslage?
Falls Frage 8 verneint wird, wie stellt sich der Sachstand des Verfahrens nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell dar?
a) Was ist der Inhalt des von den deutschen Chemikalienbehörden erstellten Entscheidungsentwurfs, über den im Ausschuss der Mitgliedstaaten kein Einvernehmen bestand?
b) Über welche Fragen bzw. Teile des von den deutschen Behörden erstellten Entscheidungsentwurfs bestand im Ausschuss der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) kein Einvernehmen?
c) Wie ist jeweils die Position der Bundesrepublik Deutschland und die Position der anderen Mitgliedstaaten zu den Fragen, über die kein Einvernehmen bestand?
d) Welche Zwischenberichte, die im Rahmen der REACH-Stoffbewertung des Kältemittels R1234yf sowohl auf nationaler Ebene durch die deutschen Chemikalienbehörden als auch auf Ebene der EU entstanden sind, sind der Bundesregierung bekannt?
e) Welchen Inhalt haben diese Zwischenberichte?
Auf Grundlage welches konkreten Sachverstandes bzw. welcher Studienlage wird die Bewertung des Brandgases Carbonyldifluorid bei der Risikobewertung des Kältemittels derzeit vorgenommen (bitte sämtliche Quellen, insbesondere Studien inklusive Titel, Autoren, Veröffentlichungsdatum, Veröffentlichungsmedium nennen)?
Wie wird zukünftig die Chemikalie R1234yf nach Kenntnis der Bundesregierung fachgerecht entsorgt?
Welche Entsorgungskapazitäten stehen nach Kenntnis der Bundesregierung hierfür zur Verfügung?
Gab es Gespräche zwischen der Bundesregierung, Vertretern deutscher Bundesministerien oder Bundesbehörden und Mitgliedern der US-amerikanischen Regierung oder US-amerikanischer Bundesbehörden zur Verwendung und/oder der Zulassung des Kältemittels R1234yf?
a) Wenn ja, zwischen welchen Beteiligten (bitte um Nennung der involvierten Personen, Institutionen und Behörden)?
b) Wenn ja, was war jeweils Inhalt dieser Gespräche?
c) Wenn ja, zu welchen Ergebnissen führten diese Gespräche jeweils, und welche Konsequenzen zog die Bundesregierung daraus?
Falls Frage 13 verneint wird, kann die Bundesregierung sicher ausschließen, dass es entsprechende Gespräche auf Arbeitsebene gab?