Entwicklung eines nationalen Qualifikationsrahmens für die berufliche Aus- und Weiterbildung
der Abgeordneten Patrick Meinhardt, Uwe Barth, Cornelia Pieper, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Michael Link (Heilbronn), Horst Meierhofer, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Jörg Rohde, Frank Schäffler, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Mit seiner Erklärung im März 2000 in Lissabon hat der Europäische Rat das Ziel formuliert, Europa bis zum Jahr 2010 zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen. Während in Deutschland die Qualitätssicherung der beruflichen Bildung und einzelne Teilsysteme des Bildungswesens Gegenstand der Diskussionen sind, wird auf europäischer Ebene bereits wesentlich stärker das Gesamtsystem betrachtet. Das kommt in dem 2002 in Barcelona formulierten Ziel zum Ausdruck, dass die allgemein- und berufsbildenden Systeme Europas binnen der nächsten fünf Jahre zu einer weltweiten Qualitätsreferenz werden sollen. Um das zu erreichen, um Transparenz und Vertrauen in Bezug auf die verschiedenen Bildungssysteme, -abschlüsse und Lernergebnisse zu schaffen, kommt der Zuordnung von Qualifikationen und Abschlüssen zu Niveaustufen sowie der Qualitätssicherung der beruflichen Aus- und Weiterbildung große Bedeutung zu.
Deutschland gilt in Bezug auf seine duale Berufsausbildung in Europa auch heute noch als beispielgebend und kann mit der Erarbeitung eines nationalen Qualifikationsrahmens (NQR) und entsprechender Qualitätsstandards die europäische Diskussion um eine europäische Dimension maßgeblich prägen.
Derzeit existiert für den Bereich der beruflichen Ausbildung im Rahmen des dualen Systems ein umfangreiches rechtliches Regelwerk. Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) als zentrale Rechtsgrundlage legt berufsübergreifend geltende Qualitätsstandards fest. Diese richten sich in erster Linie auf Anforderungen an die Eignung ausbildender Stätten und Personen, auf die Curricula, die der Ausbildung zu Grunde zu legen sind, sowie die Prüfungen, die während und am Ende der Ausbildung durchzuführen sind.
Es ist ein Instrumentarium zur Sicherung der Qualität der beruflichen Bildung vorhanden, was von der Festlegung bundeseinheitlicher Standards für Ausbildung und Prüfungen in den Aus- und Fortbildungsordnungen des Bundes bis zu den Pflichten der zuständigen Stellen zur Sicherung der fachlichen Eignung der Ausbilder sowie der Qualität der Berufsausbildung in den Betrieben reicht.
Der Arbeitskreis „Berufliche Aus- und Weiterbildung“ der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK) hat 2005 die Erstellung einer Expertise über den Stand der Qualitätsentwicklungsprozesse in Betrieben und berufsbildenden Schulen in Auftrag gegeben. Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat den Arbeitskreis „Qualitätssicherung von beruflicher Aus- und Weiterbildung“ eingerichtet, der die eigenen Arbeiten zu Qualitätsfragen beruflicher Aus- und Weiterbildung dokumentiert und vernetzt sowie vordringliche Forschungsfragen identifiziert. Das BIBB stellt darin fest, dass im Vergleich zur beruflichen Ausbildung der beruflichen Weiterbildung nur in geringerem Umfang und weniger einheitlich rechtliche Rahmenbedingungen gesetzt werden, was die Bestimmung der Qualität der angebotenen Weiterbildung, bezogen auf die erworbenen Qualifikationen und Abschlüsse, vernachlässigt.
Die neuen Richtlinien zur Förderung beruflicher Weiterbildung nach dem SGB III verlangen heute von den Weiterbildungsanbietern seit 2003 die Anwendung eines Systems zur Sicherung der Qualität. Die 2004 in Kraft getretene „Anerkennungs- und Zulassungsverordnung – Weiterbildung“ (AZWV) regelt die Einzelheiten der Zertifizierung und konkretisiert unter anderem die Anforderung an die Qualität der Bildungsträger und ihr Weiterbildungsangebot.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Welche gesetzlichen Regelungen des Bundes tragen wesentlich zur Qualitätssicherung der beruflichen Aus- und Weiterbildung bei und sollten auch für die Bestimmung eines nationalen Qualitätsrahmens Bedeutung haben?
Welche qualitätssteuernden Ordnungsvorgaben sieht das Berufsbildungsgesetz für die Zuordnung von Qualifikationen und Abschlüssen zu Niveaustufen für den Bereich der betrieblichen Ausbildung vor, und bilden diese aus der Sicht der Bundesregierung eine ausreichende Grundlage für einen künftigen NQR?
Wie können aus der Sicht der Bundesregierung die Ausbildungsordnungen mit ihren Ordnungsvorgaben (§ 5 BBiG) ihrerseits einen Beitrag zur Qualitätssicherung der beruflichen Erstausbildung und Weiterbildung leisten?
Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Eignung der Ausbildungsstelle (§ 27 BBiG) für die berufliche Erstausbildung zu?
Welche Bedeutung haben aus Sicht der Bundesregierung die sächliche und räumliche Ausstattung der Ausbildungsbetriebe sowie die eingesetzten Ausbildungspläne und -mittel?
Und wo sieht die Bundesregierung zusätzlichen Gestaltungsbedarf?
Welche Rolle spielen aus Sicht der Bundesregierung die Anzahl und Qualifikation des Ausbildungspersonals und welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung künftig zu unternehmen, um die persönliche (§ 29 BBiG) und fachliche Eignung des Ausbildungspersonals (§ 30 BBiG) zu gewährleisten?
Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang das von der rot-grünen Vorgängerregierung beschlossene Moratorium zur Anwendung der Ausbildereignungsverordnung, und beabsichtigt sie, diese Politik fortzusetzen, oder welche neuen zusätzlichen Schwerpunkte beabsichtigt die Bundesregierung zu setzen?
Welche Bedeutung kommen bundeseinheitlich festgelegten Abschlussprüfungen, die gleichzeitig zu einem bundeseinheitlich anerkannten Ausbildungsabschluss führen, im System der Qualitätssicherung, zu?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Transferqualität vor, also inwieweit das in der betrieblichen Ausbildung Gelernte in der Praxis tatsächlich angewandt werden kann?
Wie bundeseinheitlich müssen nach Einschätzung der Bundesregierung die anerkannten Ausbildungsabschlüsse sein, und welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Modularisierung von Ausbildungsgängen im Zusammenhang des NQR zu?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Effektivität und die nachhaltige Verwertbarkeit von Ausbildungsinhalten vor, und inwieweit bereitet die Ausbildung auf den Arbeitsmarkt vor?
Welche Indikatoren brauchen wir nach Einschätzung der Bundesregierung zur Definition des NQR und somit auch zur Bestimmung von Qualifikation und Abschlussniveaustufen?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung für eine engere Verzahnung der beruflichen Aus- und Weiterbildung mit der Berufsausbildung in anderen Bildungsgängen (Fachschulen, Berufsakademien, Hochschulen), und welche gesetzgeberischen Änderungen sind hierzu geplant?
Welche nächsten Schritte gedenkt die Bundesregierung zu gehen, um auch für die berufliche Aus- und Weiterbildung, zur Bewertung von erreichten Niveaustufen und Abschlüssen, ein sog. Punkte-Bewertungssystem einzuführen, was auch die künftige europäische Dimension hinreichend berücksichtigt?
Welche Maßnahmen sind aus der Sicht der Bundesregierung notwendig, um eine wirkliche Durchlässigkeit zwischen allgemeinbildenden Bildungsgängen, den Bildungsgängen in der dualen Berufsausbildung, den Bildungsgängen an Berufsfachschulen und Berufsakademien sowie an Hochschulen zu erreichen?
Welche Initiativen für die berufliche Aus- und Weiterbildung wird die Bundesregierung im Rahmen der europäischen Ratspräsidentschaft auf den Weg bringen, die Einfluss sowohl auf den Prozess der Definition eines Europäischen Qualifikationsrahmens als auch auf einen nationalen Qualifikationsrahmen haben?
Wie soll sich nach Einschätzung der Bundesregierung ein NQR im Rahmen der föderalen Zuständigkeiten gestalten?
Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung zu ergreifen, damit sich auf europäischer Ebene kein weiterer Bildungsbürokratismus entwickelt?