Die Bedrohung sozialer Menschenrechte bei der Förderung von Schiefergas durch Fracking-Verfahren und die Verantwortung Deutschlands
der Abgeordneten Azize Tank, Hubertus Zdebel, Sevim Dağdelen, Herbert Behrens, Heidrun Bluhm, Andrej Hunko, Kerstin Kassner, Katja Kipping, Sabine Leidig, Dr. Kirsten Tackmann, Kathrin Vogler, Dr. Sahra Wagenknecht, Harald Weinberg und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Umweltverbände wie der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und Naturschutzbund Deutschland e. V. (NABU) warnen seit Jahren vor den negativen Folgen der unkonventionellen und riskanten Förderung von Schiefergas durch Fracking im Umweltbereich, da diese mit erheblichen schädlichen Auswirkungen für Menschen, Tiere und Umwelt einhergehen und fordern stattdessen „Maßnahmen umzusetzen, um den Gasverbrauch zu reduzieren und fossiles Gas konsequent durch erneuerbare Energiequellen zu ersetzen.“ (vgl. www.bund.net/publikationen/bundletter/42014/fracking_gesetz/ sowie www.nabu.de/themen/energie/fossilebrennstoffe/erdgas/16970.html).
Durch Fracking können zudem elementare soziale Menschenrechte erheblich eingeschränkt werden. Betroffen sind dabei insbesondere das Recht auf Gesundheit (Artikel 12 des UN-Sozialpakts), namentlich die Verpflichtung der Unterzeichnerstaaten, entsprechende Umwelthygienemaßnahmen zu ergreifen, um Menschen vor schädlichen Emissionen zu schützen; das Recht auf Zugang zu sauberem Wasser (Artikel 11 und 12 des UN-Sozialpakts) und die Verpflichtung, die Umwelt als Grundlage der Nahrung nicht durch Verunreinigung nutzbaren Ackerlandes, durch Unternehmensabwässer u. a. zu schädigen oder zu zerstören sowie das Recht auf angemessenes Wohnen, das Menschen u. a. vor Zwangsräumungen schützt (Artikel 11 des UN-Sozialpakts).
Die Mitgliedstaaten, die den UN-Sozialpakt unterzeichnet haben, besitzen das Recht, über die Bedingung für die Nutzung ihrer Energieressourcen zu entscheiden, jedoch nur „solange sie dem Erfordernis Rechnung tragen, die Umwelt zu erhalten, zu schützen und ihre Qualität zu verbessern“ (vgl. http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32014H0070&from=EN).
Laut einer am 19. September 2011 bei der Menschenrechtskommission durch UNANIMA (A/HRC/18/NGO91) vorgestellten Stellungnahme, „Hydraulic fracturing for natural gas: A new threat to human rights“, gefährdet Fracking als Fördermethode das soziale Menschenrecht auf Zugang zu sauberem Wasser und stellt ein „inakzeptables Risiko [dar] und sollte [deshalb] global verboten werden“.
Auch das Gutachten des Umweltbundesamtes „Umweltauswirkungen von Fracking bei der Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas – insbesondere aus Schiefergaslagerstätten“ (2014), kommt zu der Einschätzung, dass: „Zahlreiche Aspekte der unkonventionellen Erdgasförderung sowie der daraus zu erwartenden Umweltwirkungen und Nutzungskonkurrenzen zum heutigen Zeitpunkt noch mit großen Wissensunsicherheiten behaftet [sind]. Aufgrund der durchgreifenden umweltrechtlichen Ausnahmeregelungen gibt es in den USA auch bei Verdachtsfällen vielfach keine Veranlassung zur Nachuntersuchung (Centner 2014 S. 359 ff.).“
Insofern stellen sich im Zusammenhang mit Fracking nicht nur Fragen bezüglich der Umweltgefährdung, sondern auch der staatlichen Verantwortung betreffend die sozialen Rechte aus dem UN-Sozialpakt und der rechtlichen Verantwortung von Unternehmen, die diese Methode anwenden. Dabei kann auch gemäß der jüngsten Empfehlung der Europäischen Kommission vom 22. Januar 2014 (2014/70/EU) die unternehmerische Tätigkeit durch das Fracking fördernde Unternehmen nicht losgelöst gesehen werden von den Grundrechten und Grundsätzen, die mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union anerkannt wurden (vgl. http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32014H0070&from=EN).
In einem Interview für die polnische Tageszeitung „Gazeta Wyborcza“ vom 9. November 2013 erklärte Prof. Dr. Dr. h. c. Hans Joachim Schellnhuber, Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU), dass Deutschland „mit Freude“ billiges Schiefergas aus Polen importieren würde und dies auch dem „Misstrauen“ Deutschlands gegenüber Russland geschuldet sei. Gegenwärtig bezieht Deutschland etwa ein Drittel seines Erdgases aus Russland, das dort im Unterschied zu der umweltbelastenden Methode des Fracking auf konventionelle Art gefördert wird.
Wörtlich heißt es in dem Interview: „Selbstverständlich wäre Schiefergas für Polen eine ausgezeichnete Brücke, die von der Kohle zu erneuerbaren Energien führt. Übrigens, nicht die Technologie der hydraulischen Risserzeugung [ Fracking – Anmerkung der Fragesteller] selbst beunruhigt mich. Es ist klar, dass man diese nicht in solchen dicht besiedelten Ländern wie Deutschland anwenden kann. Man kann dies aber in großen und leeren [Ländern] wie den USA oder kleineren, aber schwach besiedelten wie Polen tun. […] Polen könnte nicht nur seine CO2-Emissionen beträchtlich begrenzen, wenn es auf Schiefergas umsteigen würde. Es würde auch den Zustand seiner Luft verbessern. […] Mir scheint, dass sich die deutsche Regierung wunderbar in der Situation in Polen auskennt und diese versteht. Deutschland will es [Polen – Anmerkung der Fragesteller] bestimmt nicht in die Ecke drängen. […] Wir ziehen uns zurück aus der Atomenergie und entwickeln erneuerbare, aber wir müssen sie mit etwas ergänzen. Bislang machen wir das mit billiger Braunkohle, aber mit Freude würden wir billiges Gas aus Polen importieren.“ (Quelle: http://wyborcza.pl/magazyn/1,134728,14919248,Czy_slonce_i_wiatr_sa_mniej_polskie_niz_wegiel_.html).
Der Wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen wird vom Bundeskabinett auf Vorschlag der Bundesminister für Bildung und Forschung, Prof. Dr. Johanna Wanka, sowie für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Dr. Barbara Hendricks, berufen. Seine Hauptaufgabe besteht dabei nach Angaben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) „in der Analyse der globalen Umwelt- und Entwicklungsprobleme, dem Aufzeigen zukünftiger Problemfelder sowie der Erarbeitung von Handlungs- und Forschungsempfehlungen zum Umgang mit dem Globalen Wandel“ (vgl. www.bmbf.de/de/13296.php). Der WBGU als nichtöffentlich tagendes beratendes Gremium der Bundesregierung kann somit auf die Ausrichtung der deutschen Umweltpolitik in umwelt-, energie- und klimapolitisch relevanten Feldern sowie die Positionierung Deutschlands gegenüber seinen europäischen Nachbarn Einfluss ausüben.
Die Äußerung des Vorsitzenden des WBGU stand in einem zeitlichen Zusammenhang mit Verhandlungen der Europäischen Union zu den Energie- und Klimazielen, die u. a. unter dem Druck Großbritanniens und Polens Anfang des Jahres 2014 Regelungen verabschiedeten, die für das Fracking auf verpflichtende Regelungen im Bereich Umweltschutz sowie Umweltverträglichkeitsprüfungen bei der sogenannten unkonventionellen Förderung von Schiefergas absehen (siehe auch: www.sueddeutsche.de/wirtschaft/schiefergasfoerderungeu-ebnet-weg-fuer-fracking-1.1863180).
Laut dem Bericht „Oil and Gas Reality Check 2013“ des Consultingunternehmens Deloitte wurden in Polen bislang 111 Förderkonzessionen an fast 30 Unternehmen vergeben. Bislang wurden ca. 33 Bohrtests durchgeführt, darunter auch mittels Fracking, ohne dabei eine kommerzielle Menge von Gas zu fördern. Die polnische Regierung will im Jahr 2015 eine kommerzielle Produktion erreichen und plant bis zum Jahr 2020 die Eröffnung von 270 neuen Schieferbohrlöchern.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen28
In welchen europäischen Ländern finden derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung Bohrungen zur Aufsuchung oder Förderung von Schiefergas statt, und welche Kenntnisse hat die Bundesregierung hinsichtlich der Auswirkungen dieser Bohrungen auf Mensch und Umwelt?
Welche europäischen und nationalen Umweltbestimmungen sind für die Aufsuchung, Probebohrungen und Förderung von Schiefergas derzeit anwendbar?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Bemühungen anderer europäischer Staaten im Hinblick auf eine Regulierung der Förderung von Schiefergas auf nationaler, europäischer bzw. völkerrechtlicher Ebene?
Welche Position vertrat bzw. vertritt die Bundesrepublik Deutschland aktuell im Europäischen Rat bzw. in anderen zuständigen europäischen Institutionen bezüglich der Verabschiedung von Mindeststandards zur Regelung der Fracking-Technologie bzw. deren Verbot in Europa?
Ergeben sich für die Bundesregierung und andere Mitgliedsländer, die dem UN-Sozialpakt beigetreten sind, aus den dort verbrieften sozialen Menschenrechten, namentlich dem Recht auf Zugang zu Wasser und dem Recht auf ein Höchstmaß an Gesundheit, deren Geltungsbereich bereits durch die Allgemeinen Bemerkungen (General Comments) zum UN-Sozialpakt (GC Nr. 15 (2002) und GC Nr. 14 (2000)) definiert wurden, rechtliche Konsequenzen im Hinblick auf die Verabschiedung von wasser- und bergrechtlichen Regelungen zur Erdgasgewinnung durch Fracking?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass Unternehmen, die sich im Ausland an der umstrittenen Fracking-Methode beteiligen, Auslandsgewährleistungen des Bundes empfangen, insbesondere Investitionsgarantien, Hermesbürgschaften oder andere Bundesgarantien (bitte nach Finanzvolumen, Projektnamen, beteiligten Behörden und Unternehmen für die Jahre 2004 bis 2014 auflisten)?
Wie positioniert sich die Bundesrepublik Deutschland innerhalb der Europäischen Union bzw. der zuständigen Gremien der Vereinten Nationen bezüglich der Forderungen der Zivilgesellschaft, Schiefergas fördernde Unternehmen zur Verantwortung zu ziehen oder für die entstehenden sozialen Kosten ihrer unternehmerischen Tätigkeit im Falle einer Verletzung sozialer Menschenrechte aus dem UN-Sozialpakt bzw. der Europäischen Sozialcharta, namentlich dem Recht auf Zugang zu sauberem Wasser und dem Recht auf Gesundheit sowie dem Recht auf angemessenes Wohnen, haftbar zu machen?
Was unternimmt die Bundesregierung auf nationaler, europäischer und völkerrechtlicher Ebene, um Menschen vor der Verletzung sozialer Menschenrechte aus dem UN-Sozialpakt im Zusammenhang mit der Förderung von Schiefergas durch Fracking zu schützen, insbesondere vor möglichen Verstößen von Unternehmen gegen das Recht auf Zugang zu sauberem Wasser und das Recht auf Gesundheit sowie das Recht auf angemessenes Wohnen und den Schutz vor Zwangsräumungen bzw. Enteignungen?
Welche rechtlichen Regelungen hat die Bundesrepublik Deutschland innerstaatlich vorgenommen bzw. plant sie auf internationaler Ebene vorzunehmen, um zu gewährleisten, dass bei der Förderung von Schiefergas durch Fracking soziale Menschenrechte nicht verletzt werden?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über inhaltliche Aspekte betreffend Gas- und/oder Ölimporte in die Europäische Union, die in geplanten oder bereits abgeschlossenen Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und anderen Staaten enthalten sind, und welcher wirtschaftliche und administrative Nutzen folgt aus diesen völkerrechtlichen Verträgen für daran beteiligte Unternehmen?
Inwiefern sieht sich die Bundesrepublik Deutschland dazu verpflichtet, auf die Einhaltung sozialer Menschenrechte durch deutsche Unternehmen im Ausland Einfluss zu nehmen, um die Geltung des UN-Sozialpakts und der Europäischen Sozialcharta international sicherzustellen?
Inwiefern sieht sich die Bundesrepublik Deutschland dazu verpflichtet, auf die Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards durch deutsche Unternehmen im Ausland Einfluss zu nehmen, insbesondere im Zusammenhang mit der Förderung von Schiefergas?
Welche Pläne oder Überlegungen hat die Bundesrepublik Deutschland bezüglich der Zulassung von Importen von Schiefergas aus europäischen Ländern, insbesondere aus der Republik Polen, Rumänien, der Ukraine oder den Niederlanden?
Welche Vertreter oder Vertreterinnen der Bundesregierung haben sich in den Jahren 2012 bis einschließlich 2014 zu Gesprächen über einen möglichen Import von Schiefergas aus Polen in die Bundesrepublik Deutschland mit welchen Partnern der polnischen Seite getroffen oder ausgetauscht (bitte nach beteiligtem Bundesministerium oder Behörde, Tagesdatum und Inhalt der Gespräche auflisten)?
Gab es in den Jahren 2012 bis einschließlich 2014 Gesprächsanfragen an die Bundesregierung vonseiten der Republik Polen über die Frage des möglichen Exports von Schiefergas bzw. einer Kooperation bei dessen Förderung (wenn ja, bitte mit Tagesdatum angeben)?
Gibt es Erwägungen innerhalb der Bundesregierung, Importe von Schiefergas aus Polen oder anderen Staaten als Maßnahmen zur Minderung der Abhängigkeit von Gasimporten aus der Russischen Föderation, welches dort nicht durch Fracking-Technik gefördert wird, in Betracht zu ziehen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Vorsitzenden des WBGU, Prof. Dr. Dr. h. c. Hans Joachim Schellnhuber, welcher die Republik Polen als „schwach besiedeltes“ Land betrachtet, in dem Fracking unbedenklich für Menschen, Tier und Umwelt durchgeführt werden könne – im Gegensatz zur Bundesrepublik Deutschland?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Vorsitzenden des WBGU, Prof. Dr. Dr. h. c. Hans Joachim Schellnhuber, welcher davon ausgeht, dass Fracking die Emission von CO2 in Polen bzw. anderen Ländern reduzieren könnte?
Welche Rolle und Bedeutung hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Finanztätigkeit der Allianz TFI (Towarzystwo Funduszy Inwestycyjnych Allianz Polska S.A.) als Tochtergesellschaft der Allianz TUiR (Towarzystwo Ubezpieczen i Reasekuracji Allianz Polska S.A.) im Zusammenhang mit ihren auf Fracking in Polen ausgerichteten Finanzprodukten, wie Allianz Shale FIZ, und inwiefern sind hier nach Kenntnis der Bundesregierung deutsche oder andere europäische Unternehmen in welcher Höhe beteiligt?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich des Einsatzprofils und Engagements der BASF-Tochter Wintershall Holding in Polen oder anderen europäischen Staaten insbesondere auch im Zusammenhang mit der Förderung von Schiefergas (bitte nach Gasfeldern und Beteiligungsanteilen aufschlüsseln)?
Welchen Einfluss hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Aufstockung des Gazprom-Anteils am bisher gemeinsam betriebenen Erdgashandels- und Erdgasspeichergeschäft (Firmen Wingas, Astora) auf 100 Prozent auf die rechtlichen Befugnisse über Bohrtätigkeiten der Firma in grenznahen Regionen?
Welche Planungen der Firmen ExxonMobil, Chevron Corporation und anderer Wirtschaftsunternehmen bezüglich der Förderung von Schiefergas durch Fracking sind der Bundesregierung sowohl für Deutschland als auch für die anderen europäischen Ländern, insbesondere Polen, Rumänien oder Ukraine bekannt?
Welche Gespräche oder Absprachen bezüglich der Förderung von Schiefergas, der Begrenzung von CO2-Emissionen, der Kohleförderung oder der Förderung der Atomkraft bestehen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen, und welche deutschen Behörden, Ministerien oder Einrichtungen wurden wann, auf wessen Initiative und in welcher Form daran beteiligt (bitte für die Jahre 2004 bis 2014 aufschlüsseln)? Welche von der Bundesregierung finanzierten öffentlichen bzw. wissenschaftlichen Einrichtungen nehmen oder nahmen an diesen Gesprächen teil?
Fördert die Bundesregierung Forschungsvorhaben, die sich mit den ökologischen Folgen der Förderung von Schiefergas sowie mit den Auswirkungen der Förderung von Schiefergas auf die sozialen Menschenrechte auseinandersetzen (wenn ja, in welcher Höhe, wenn nein, warum nicht)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über laufende oder abgeschlossene Rechtsstreitigkeiten vor Gerichten der EU-Mitgliedstaaten, die vor dem Hintergrund von Probebohrungen nach oder der Förderung von Schiefergas unter Berufung auf die Gefährdung elementarer sozialer Menschenrechte, wie sie in der UN-Charta verbrieft sind, geführt werden oder wurden (bitte nach Rechtsgrundlage, Gerichtsstand, Staat, betroffenen nationalen Regelungen bzw. Regelungen der Europäischen Union, betroffenen sozialen Menschenrechten und dem konkreten Wirtschaftsprojekt auflisten)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Untersuchungen bezüglich ausgetretener Wasserschadstoffemissionen, Luftschadstoffemissionen sowie der Auswirkungen von Abraum, Abfällen, Stützmitteln, Additiven auf Menschen, Tiere und Umwelt in der Folge von Fracking seit dem Jahr 2000 in Europa, den USA und Kanada (bitte nach Jahr, Ort, Art der toxischen Verunreinigungen, Betreiberunternehmen sowie Informationen, ob und mit welchen Kosten die Verunreinigungen beseitigt wurden, aufschlüsseln)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Erfahrungen bei der Behandlung und dem Verbleib des beim Fracking in großen Mengen anfallenden Flowbacks in Europa sowie den USA und Kanada, für den es derzeit kein europäischen Normen entsprechendes Entsorgungskonzept gibt, und wenn ja, welches?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass Gasunternehmen künftig aufgrund der Investitionsschutzklausel in den momentan verhandelten Freihandelsabkommen mit den USA (TTIP) und Kanada (CETA) gegen die von der Bundesregierung geplanten Fracking-Regelungen Klage erheben können?