Kriterien für die Auswahl eines Endlagers für radioaktiven Abfall
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Angelika Brunkhorst, Michael Kauch, Horst Meierhofer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung der Fragesteller
Das bisher verfolgte Endlagerkonzept in Deutschland sieht die dauerhafte und unterirdische Lagerung radioaktiven Abfalls ohne Rückholbarkeit vor. Damit verfügt Deutschland im internationalen Vergleich über ein sehr weit vorangeschrittenes Endlagerkonzept. Die Auswahl des Standortes Gorleben als mögliches Endlager für hoch radioaktive Abfälle erfolgte seit den siebziger Jahren nach eingehender wissenschaftlicher Untersuchung sowie unter Beteiligung der Gebietskörperschaften und der Öffentlichkeit an Ort und Stelle und im Konsens zwischen dem Bund und dem Land Niedersachsen.
Die sich aktuell abzeichnende Politik der Bundesregierung steht den Ausführungen im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD entgegen, wonach die Koalitionsparteien sich zur nationalen Verantwortung für die sichere Endlagerung radioaktiver Abfälle bekennen und die Lösung dieser Frage zügig und ergebnisorientiert angehen wollen. Die aktuelle Politik droht hinsichtlich der Endlagerfrage vielmehr zu einer erheblichen Verzögerung zu führen. Bei der Implementierung der derzeitigen Vorstellungen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), das nach einem Konzept vom 18. September 2006 (Verantwortung übernehmen: Den Endlagerkonsens realisieren) eine völlig neue Suche nach einem „bestmöglichen Standort“ vorsieht, würde die Bereitstellung eines Endlagers für hoch radioaktive Abfälle in Deutschland um über 25 Jahre auf die Zeit nach 2050 verschoben. Hintergrund der aktuellen Politik der Bundesregierung zum Thema Endlagerung ist die wiederholte Behauptung des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Sigmar Gabriel, für die Auswahl des Standortes Gorleben sowie für die Erkundung habe es keine Standortauswahl- bzw. Sicherheitskriterien gegeben. Darüber hinaus schreibe das im Mai 2006 von der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) und der Kernenergieagentur der OECD (NEA) verabschiedete Dokument „Draft Safety Requirements: Geological Disposal of Radioactive Waste“ Deutschland ein detailliertes Endlagersuchverfahren vor, dem das bisherige Verfahren am Standort Gorleben nicht genüge. Tatsächlich handelt es sich bei dem angesprochenen Dokument jedoch lediglich um eine allgemein gefasste Empfehlung ohne rechtliche Bindungswirkung.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit vom 11. Januar 2007 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Die vom BMU erwogene Suche nach einem „bestmöglichen Endlager“ findet überdies keine Deckung im geltenden Atomrecht, das eine Suche nach einem solchen „bestmöglichen Endlager“ nicht vorsieht. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat dies erst kürzlich in seinem Urteil vom 8. März 2006 zum Endlager Schacht Konrad deutlich gemacht. Letztlich würden aus einem solchen Vorgehen zusätzliche Kosten für die deutsche Volkswirtschaft im zweistelligen Milliarden-Euro-Bereich resultieren.
Fragen und Antworten12
Welche Standortauswahlkriterien lagen bei der Auswahl des Salzstockes Gorleben, und welche Sicherheitskriterien lagen bzw. liegen bei der bisherigen Erkundung des Salzstockes zugrunde (bitte jeweils einzeln benennen)?
Auf die Antwort zu Frage 2a der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Eignung der Standorte Gorleben und Schacht Konrad für die Endlagerung von radioaktivem Müll“ vom 26. Juni 2006 (Bundestagsdrucksache 16/1963) und auf die Veröffentlichung „Sicherheitskriterien für die Endlagerung radioaktiver Abfälle in einem Bergwerk“ im Bundesanzeiger im Jahr 1983 wird verwiesen.
Trifft es zu, dass die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS), die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR), der Arbeitskreis Auswahlverfahren Endlagerstandorte (AkEnd) und die niedersächsische Landesregierung bei den die Endlagerung tangierenden Entscheidungen jeweils dieselben Standortauswahl- bzw. Sicherheitskriterien zugrunde legen bzw. gelegt haben, und wenn ja, um welche Kriterien handelt(e) es sich dabei?
Auf die Antwort zu Frage 2a in Verbindung mit Frage 1 der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Eignung der Standorte Gorleben und Schacht Konrad für die Endlagerung von radioaktiven Müll“ vom 26. Juni 2006 (Bundestagsdrucksache 16/1963) wird verwiesen.
Wenn nein, welche unterschiedlichen Kriterien legten die angesprochenen Institutionen, Gesellschaften und Behörden zugrunde?
Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.
Welche Standortauswahl- bzw. Sicherheitskriterien legt das BMU in seinem Konzept „Verantwortung übernehmen: Den Endlagerkonsens realisieren“ vom 18. September 2006 zugrunde, die nicht bei der Standortauswahl und Erkundung des Salzstockes Gorleben bzw. bei den Arbeiten der BGR berücksichtigt wurden (bitte jeweils einzeln benennen)?
Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.
Welche konkreten Standortauswahl- bzw. Sicherheitskriterien werden international zusätzlich zu den in den Fragen 1 bis 5 abgefragten Kriterien wo zugrunde gelegt, und zu welchen konkreten Vorteilen führen die jeweiligen einzelnen Kriterien aus Sicht der Bundesregierung (bitte einzelnen benennen unter Angabe des Landes und des Vorteils aus Sicht der Bundesregierung)?
Auf die Antworten zu den Fragen 1 bis 4 wird verwiesen.
Spricht sich die Bundesregierung für eine Veröffentlichung des vollständigen Aktenbestandes der niedersächsischen Landesregierung zum damaligen Auswahlverfahren des Standortes Gorleben für die Erkundung als Endlager für hoch radioaktive Abfälle aus? Wenn ja, warum, und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung befürwortet eine Veröffentlichung des vollständigen Aktenbestandes der niedersächsischen Landesregierung zum damaligen Auswahlverfahren des Standortes Gorleben für die Erkundung als Endlager für alle Arten radioaktiver Abfälle. Über eine Veröffentlichung des Aktenbestandes kann nur die niedersächsische Landesregierung entscheiden.
Wie erklärt die Bundesregierung den Widerspruch, dass sie einerseits gemäß der Vereinbarung mit den Energieversorgungsunternehmen und gemäß der Abarbeitung der methodisch-konzeptionellen und sicherheitstechnischen Fragen den Salzstock Gorleben nach heutigem Stand als Endlager für grundsätzlich geeignet hält, aber andererseits das BMU in seinem Konzept die Festlegung von Standortauswahl- bzw. Sicherheitskriterien sowie die Definition von Schutzzielen und Sicherheitsanforderungen als Bewertungsmaßstab fordert und damit die bisherigen Untersuchungen in Deutschland, insbesondere auch die der BGR, für nur eingeschränkt nutzbar und fundiert hält?
Auf die Antworten zu den Fragen 1, 4, 5, 8 und 11 der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Eignung der Standorte Gorleben und Schacht Konrad für die Endlagerung von radioaktiven Müll“ vom 26. Juni 2006 (Bundestagsdrucksache 16/1963) wird verwiesen.
Welche Standortauswahl- bzw. Sicherheitskriterien hat die Bundesregierung im Rahmen der Vereinbarung zugrunde gelegt, die zu der Aussage führten, dass der Salzstock Gorleben nach den bisherigen geologischen Befunden geeignet sei sowie auch methodisch-konzeptionell und sicherheitstechnisch nichts gegen eine Eignung des Standortes Gorleben spräche?
Auf die Antworten zu den Fragen 1 und 7 wird verwiesen.
Wie soll innerhalb der Bundesregierung mit dem Konzept des BMU weiter verfahren werden (bitte Verfahrensschritte unter jeweiligen Zeitangaben konkret benennen)?
Auf die Antwort zu Frage 1 der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Eignung der Standorte Gorleben und Schacht Konrad für die Endlagerung von radioaktiven Müll“ vom 26. Juni 2006 (Bundestagsdrucksache 16/1963) wird verwiesen.
Teilt die Bundesregierung die in der Plenardebatte des Deutschen Bundestages am 19. Oktober 2006 geäußerte Auffassung des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Sigmar Gabriel, dass bei der Endlagerfrage keine Zeitnot bestehe, da eine Einlagerung aufgrund der Abklingphase der Brennelemente ohnehin nicht vor dem Jahr 2030 möglich sei (Plenarprotokoll 16/57, S. 5536 D)? Wenn ja, warum, und wenn nein, warum nicht?
Auf die Antwort zu Frage 1 der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Eignung der Standorte Gorleben und Schacht Konrad für die Endlagerung von radioaktiven Müll“ vom 26. Juni 2006 (Bundestagsdrucksache 16/1963) wird verwiesen.
Wie beurteilt die Bundesregierung die Auffassung des OVG Lüneburg, dass es nach dem Atomgesetz darum gehe, einen sicheren und nicht einen „bestmöglichen“ Standort zu finden und dass eine alternative Standorterkundung nach dem Atomgesetz nicht vorgesehen sei, und welche konkreten Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus diesem Urteil?
Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg ist nicht rechtskräftig. Das Bundesverwaltungsgericht wird über die Nichtzulassungsbeschwerden der Kläger noch entscheiden.
Wie bewertet die Bundesregierung die vom Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Sigmar Gabriel, in der Plenardebatte des Deutschen Bundestages am 19. Oktober 2006 geäußerte Auffassung, in der es wörtlich heißt: „Aber ich finde es fahrlässig, sich einer Frage, bei der es um 1 Million Jahre geht, auf einen 1977 ausgewählten Standort zu beschränken.“ (Plenarprotokoll 16/57, S. 5538 C), und welche neuen Erkenntnisse hat die Bundesregierung heute gegenüber 1977 (bitte einzeln benennen)?
Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen.