Atommüllexporte aus Jülich in die USA – Experimente zur Wiederaufarbeitung in Jülich
der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Eva Bulling-Schröter, Caren Lay, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Savannah River Nuclear Soloutions, LLC (SRNS) in den USA und die Forschungszentrum Jülich GmbH haben mit Datum 30. November 2012 die Vereinbarung WFO-13-002 zum geplanten Jülicher Castorexport getroffen. Diese Vereinbarung ist im Rahmen des US-amerikanischen Umweltinformationsgesetzes freigegeben worden. Dort ist trotz Schwärzungen an einigen Stellen ersichtlich, dass in Vorbereitung eines eventuellen Exports von abgebrannten Kugelbrennelementen aus der Arbeitsgemeinschaft Versuchsreaktor Jülich (AVR Jülich) in die USA noch Untersuchungen durchzuführen sind, bei denen geprüft werden soll, ob die geplante Verarbeitung überhaupt machbar ist.
Der Vereinbarung ist zu entnehmen, dass offenbar die Entwicklung von Verfahren zur Abtrennung des Kernbrennstoffs der Jülicher Brennelemente vom Grafit (kurz „Wiederaufarbeitung“) nur teilweise in den USA erfolgen soll. Vielmehr ist geplant, die Entwicklung in den USA nur an unbestrahlten Brennelementen auszuführen, die eigentlichen Entwicklungsschritte mit bestrahlten Brennelementen aber in Jülich durchzuführen. Bei Letzterem sollen US-Wissenschaftler in Jülich helfen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Was ist der Bundesregierung über die Vereinbarung WFO-13-002 zwischen der SRNS und dem Forschungszentrum Jülich bekannt, und was sind die wesentlichen Verabredungen in dieser Vereinbarung?
Ist der in der Vorbemerkung dargestellte Sachverhalt nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend?
Wenn nein, wie stellt sich der Sachverhalt aus Sicht der Bundesregierung dar?
Welche Kosten sind mit den in der Vereinbarung WFO-13-002 festgelegten Maßnahmen insgesamt verbunden?
Wie viele unbestrahlte Brennelemente für den Einsatz im AVR oder THTR (Thorium-Hochtemperaturreaktor) (bitte je Anlage angeben) gibt es zurzeit noch, wo genau lagern diese jeweils, und wie hoch ist ihre Anreicherung mit Uran 235?
Sind bereits unbestrahlte Brennelemente in die USA zu Untersuchungen entsprechend den in der Vereinbarung WFO-13-002 genannten Zwecken transportiert worden?
Wenn ja, auf welcher Rechtsbasis ist der Transport erfolgt, wann ist das geschehen und mit welchen Transportmitteln?
Wenn nein, wann soll das wie erfolgen?
Wann sollen solche Experimente zur Wiederaufarbeitung an bestrahlten Kugelbrennelementen in Jülich beginnen, bzw. haben diese möglicherweise schon begonnen?
Welche Rechtsgrundlage ist für die Durchführung solcher Wiederaufarbeitungsexperimente an den abgebrannten Kugelbrennelementen in Jülich erforderlich, und welche Genehmigungen und Gutachten wurden zur Bewertung eingeholt (bei den Gutachten bitte Institution und Titel angeben)?
In welchen Einrichtungen des Forschungszentrums Jülich sollen diese Wiederaufarbeitungsexperimente an den Kugelbrennelementen durchgeführt werden?
Wie hoch sind nach derzeitigen Planungen oder Schätzungen die geplanten Kosten für diese Wiederaufarbeitungsexperimente an den Kugelbrennelementen in Jülich?
Wie viele abgebrannte Brennelementkugeln sollen in Jülich wiederaufgearbeitet werden?
Welche radioaktiven Abfälle welcher Art und Intensität/Strahlung werden bei diesen Experimenten anfallen, und was soll damit anschließend geschehen?