[Deutscher Bundestag Drucksache 18/3925
18. Wahlperiode 04.02.2015Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Niema Movassat, Wolfgang Gehrcke,
Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/3774 –
Landgrabbing in der Ukraine
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Landgrabbing, die massive Landnahme durch Staaten und große nationale und
internationale Konzerne, die meist für den agroindustriellen Export von
landwirtschaftlichen Gütern erfolgt, ist bislang eher als Problem des globalen Südens
an die Öffentlichkeit gelangt. Doch auch in Osteuropa findet in den letzten
Jahren eine massive Umverteilung von Land statt. Dies gilt nicht zuletzt für die
Ukraine. Im Schatten der Ukraine-Krise ist hier ein besorgniserregender
Transfer von Land an ukrainische Oligarchen, aber auch westliche, börsennotierte
Agrarunternehmen sowie nichtwestliche Staaten zu beobachten.
Die Ukraine galt in der Vergangenheit als die Kornkammer der Sowjetunion
und ist wegen ihres beträchtlichen Vorkommens von Schwarzerde als besonders
fruchtbar und produktiv bekannt. Mit 32 Millionen Hektar Anbaufläche
verfügt die Ukraine über doppelt so viel landwirtschaftlich nutzbare Fläche wie
Deutschland. Ukrainische und ausländische Agroholdings kontrollieren bereits
etwa die Hälfte des ukrainischen Agrarlandes, das sind ca. 17 Millionen Hektar.
Die Verpächter erzielen aufgrund der noch niedrigen Pachtpreise nur geringe
Einkommen und werden teilweise sogar nur in Naturalien bezahlt. Zwar wurde
ein bis zum Jahr 2012 geltendes Verkaufsmoratorium für Land in der Ukraine
bis Januar 2016 verlängert, aber durch das Konstrukt des Leasings für
Zeiträume bis 50 Jahre ist das ukrainische Land bei den Investoren äußerst attraktiv.
Heute ist die Ukraine der fünftgrößte Weizenexporteur der Welt, die
Landwirtschaft trägt zu 10 Prozent zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) des Landes bei. Nach
Einschätzung der US-Agrarbehörde für das Jahr 2013, in dem die Ukraine mehr
als 30 Millionen Tonnen Getreide exportierte, könnte das osteuropäische Land
zum zweitgrößten Getreideexporteur der Welt nach den USA aufrücken
(
www.land-grabbing.de/triebkraefte/nahrungsmittel/fallsbeispiel-land-
grabbingin-osteueropa/).
Die monatelangen Proteste im November 2013 auf dem Maidan in Kiew
begannen, nachdem der damalige Präsident Victor Janukowitsch für ein geplantes
Freihandelsabkommen mit der Europäischen Union (EU) noch mehr Zeit für
Verhandlungen gefordert hatte. Das EU-Assoziierungsabkommen mit der
Ukraine hat große Auswirkungen auf den Landwirtschaftssektor: Artikel 404 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
vom 2. Februar 2015 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/3925 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeder EU-Vereinbarung bezieht sich auf die Landwirtschaft und macht den Weg
für eine Lockerung der gängigen Zertifizierungspraktiken, gentechnisch
verändertes Saatgut und Erleichterungen für die Agroindustrie frei. Die Ukraine
zählt zu den vielversprechenden Wachstumsmärkten für die Saatgutproduzenten
Monsanto und DuPont.
Befürchtet wird, dass Monsanto großen Druck auf die Behörden in der Ukraine
ausübt, um seine Forderungen nach einem Ausbau der Biotechnologie und
genetisch veränderte Organismen (GVO) durchzusetzen. Bereits im vergangenen
Jahr hat Monsanto 140 Mio. Dollar in der Ukraine investiert, um das Potenzial
für die zukünftige Produktion zu steigern. Die forcierte Technologisierung der
Landwirtschaft erhöht die Bodenkonzentration, weil es für Investoren
interessanter wird, im Landwirtschaftsbereich zu investieren.
Im Frühjahr billigten die internationalen Finanzorganisationen (IFIs) eine seit
Langem erfolglos verhandelte Kredithilfe in Höhe von 17 Mrd. Dollar. Am
22. Mai 2014 zog die Weltbank mit einem 3,5 Mrd. Dollar-Kredit nach, der
deshalb zustande kam, weil Präsident Petro Poroschenko im Gegensatz zu seinem
Vorgänger Wiktor Janukowitsch neoliberale Reformen wie die Erhöhung des
Rentenalters oder die Absenkung der Gaspreise durchgesetzt hat. Zudem nimmt
der Transfer von Ackerland an börsennotierte Unternehmen und Agrokonzerne
mithilfe dieser Kredite an Fahrt auf (
www.oaklandinstitute.org/walking-
westside-world-bank-and-imf-ukraine-conflict).
Auch die europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) tätigt
in steigendem Ausmaß die Kreditvergabe für agroindustrielle Betriebe und ihren
Landkauf in der Ukraine. So erhielt die Alfred C. Toepfer International (ADM)
eine 60 Mio. Dollar-Unterstützung, mit der sie ihr Ackerland von 50 000 auf
100 000 Hektar verdoppeln konnte (
www.boell.de/en/2013/10/30/land-
grabsblack-earth-ukrainian-oligarchs-and-international-investors).
Die zehn größten ukrainischen Agrarkonzerne kontrollieren bereits ca. 2,8
Millionen Hektar Land, einige Oligarchen besitzen je allein viele Hunderttausend
Hektar. Diese Flächen werden hauptsächlich für den Export landwirtschaftlicher
Güter angebaut, haben einen hohen Bedarf an Technologie und Kapital und sind
eng mit Aktien- sowie europäischen Rentenfonds verbunden. Außerdem
erhalten sie finanzielle Unterstützungen in Form von internationalen Finanz-,
Entwicklungs- und EU-Subventionen. So bauen Agro-Konzerne in der Ukraine seit
zehn Jahren vermehrt Raps an, was mit dem gestiegenen Bedarf der EU an
Agrotreibstoffen zusammenhängt: 90 Prozent des Rapses wird in die EU exportiert
und dort weiter verarbeitet (
www.tni.org/sites/www.tni.org/files/download/
land_in_europe-jun2013.pdf).
In der Ukraine sind auch deutsche Firmen aktiv, die „über die Verwaltung bis hin
zu Bewirtschaftung komplette Dienstleistungspakete anbieten“. So können
Investorinnen und Investoren über die Verwendung von Ackerland entscheiden,
ohne dieses auch nur gesehen zu haben oder über eigenes Fachwissen verfügen
zu müssen. (
www.land-grabbing.de/triebkraefte/nahrungsmittel/
fallsbeispielland-grabbing-in-osteueropa/). Das Nachsehen haben schon jetzt
Kleinbäuerinnen und Kleinbauern, die vom Boom der agroindustriellen Landwirtschaft kaum
profitieren und oftmals zu Arbeiterinnen und Arbeitern in großen
Agarunternehmen werden. Andere Bäuerinnen und Bauern verarmen oder stellen ihren
Betrieb ganz ein. Nach einer wissenschaftlichen Studie lehnen die Kleinbäuerinnen
und Kleinbauern in der Ukraine, die vorwiegend kleine Landparzellen
bewirtschaften, die jüngsten Privatisierungen von Land ab und sehen sich in ihrer
Existenz gefährdet (
www.cornell-landproject.org/download/landgrab2012papers/
mamanova.pdf).
Zu den deutschen Unternehmen, die vom Landgrabbing in Osteuropa
profitieren, gehört z. B. die im Jahr 2007 gegründete AGRARIUS AG mit Sitz in Bad
Homburg, die „Investition in Ackerland“ und Dienstleistungen rund um den
Landkauf anbietet. In Hamburg lockt die germanagrar CEE GmbH mit Renditen
um 100 Prozent für den „interessantesten Agrarmarkt der Welt“, und die
KTG Agrar SE, ebenfalls in Hamburg ansässig, wirbt mit Bioprodukten, weil
diese eine deutlich höhere Gewinnspanne versprechen (
www.land-grabbing.de/
triebkraefte/nahrungsmittel/fallbeispiel-land-grabbing-in-osteuropa/).
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/3925Im September 2014 wurde ein Twinning-Projekt der ukrainischen Regierung
zu „best practices of how to manage land relations“ mit den Niederlanden,
Deutschland und Litauen ins Leben gerufen, wobei der Akzent auf die
Beratungsfunktion gelegt wird und betont wird, dass die ukrainische Seite die
konkrete Richtung vorgeben muss (
www.land.gov.ua/en/news-en.html?view=
item&id=108933:the-twinning-project-for-development-of-land-relations-
inukraine-was-officially-launched&catid=120:top-novyny).
1. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Landnahme durch
nationale und internationale Agrokonzerne, aber auch westliche und
nichtwestliche Regierungen in der Ukraine?
Aufgrund des ukrainischen Moratoriums für den Verkauf landwirtschaftlicher
Nutzfläche können nationale und internationale Agrarunternehmen diese nach
Kenntnis der Bundesregierung lediglich pachten. Die Höchstdauer der
Pachtverträge beträgt 50 Jahre. Eine Pachtdauer von mehr als zehn Jahren ist selten. Zum
Beispiel werden im landwirtschaftlich bedeutenden Oblast Tscherkassy
offiziellen Statistiken zufolge rund 45 Prozent der Pachtverträge auf vier bis fünf Jahre
und rund 47 Prozent auf sechs bis zehn Jahre abgeschlossen.
Etwa die Hälfte der Agrarflächen in der Ukraine wird von großen
Agrarunternehmen bewirtschaftet. Die größte Agrarholding (UkrLandFarming)
bewirtschaftet alleine ca. 670 000 ha.
Mehr als 10 Millionen ha Agrarfläche befinden sich in Staatseigentum. Im Jahr
2013 gab es unter der Regierung Janukowytsch Pressemeldungen über den
beabsichtigten Verkauf von 3 Millionen ha Agrarfläche an China. Zuvor kursierten
Meldungen über eine etwaige Verpachtung landwirtschaftlicher Nutzflächen an
Libyen. Kenntnisse über einen tatsächlichen erfolgten Landverkauf oder eine
tatsächlich erfolgte Verpachtung an ausländische Regierungen liegen der
Bundesregierung nicht vor.
2. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Landnahme
in der Ukraine durch agroindustrielle Unternehmen für den Agrarexport
angesichts der Bekenntnisse des Bundesministers für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung, Dr. Gerd Müller, zur Stärkung
kleinbäuerlicher Strukturen mit dem Ziel der Ernährungssouveränität?
Die Ukraine hat ein landwirtschaftliches Potenzial, das unabhängig von der
Unternehmensstruktur über die Sicherung der eigenen Ernährung hinaus Exporte
im größeren Umfang ermöglicht. Sie kann so einen erheblichen Beitrag zur
weltweiten Ernährungssicherung leisten.
Die Entscheidung über die Ausgestaltung landwirtschaftlicher Strukturen liegt
in der Souveränität der Ukraine.
Mit der Unternehmensstruktur einhergehende Fragen werden mit der
ukrainischen Regierung auch im Rahmen des Deutsch-Ukrainischen Agrarpolitischen
Dialogs (APD) thematisiert. Ziel der Zusammenarbeit ist die Schaffung
effektiver Strukturen mit geringen Transaktionskosten, wobei den kleinen und
mittleren Unternehmen aufgrund der dort zu verwirklichenden
Produktionssteigerungen eine besondere Rolle zukommt.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) legt bei den
bilateralen Kooperationsprojekten besonderen Wert auf die Förderung kleiner
und mittlerer Unternehmen sowie die Aus- und Weiterbildung im
landwirtschaftlichen Bereich. Für Vorhaben, die aus Mitteln des Bundesministeriums für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) finanziert werden,
Drucksache 18/3925 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodesteht die Förderung kleinbäuerlicher Strukturen im Mittelpunkt. Derzeit werden
in der Ukraine keine Vorhaben im Bereich Landwirtschaft vom BMZ gefördert.
3. Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung mit der
Kommunikationsplattform des Deutsch-Ukrainischen Agrarpolitischen Dialogs (APD)?
Der APD verfolgt das Ziel, die Ukraine bei der Reform ihrer Agrarpolitik unter
Berücksichtigung deutscher sowie supra- und internationaler (u. a. Europäische
Union – Welthandelsorganisation – WTO) Erfahrungen in Übereinstimmung
mit marktwirtschaftlichen und ordnungspolitischen Grundsätzen zu
unterstützen.
4. Seit wann und in welcher Höhe wird das Deutsche Agrarzentrum (DAZ) in
der Ukraine vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
(BMEL) finanziell unterstützt (bitte nach Jahr und Projekt auflisten)?
Das Deutsche Agrarzentrum in der Ukraine (DAZ) ist ein Projekt im Rahmen
des Bilateralen Kooperationsprogramms des BMEL und wird seit Oktober 2008
wie folgt gefördert:
2008: 114 983 Euro; 2009: 353 000 Euro; 2010: 495 901 Euro; 2011: 343 830
Euro; 2012: 420 164 Euro; 2013: 382 594 Euro; 2014: 402 000 Euro.
5. Welche Rolle spielt die deutsche Beratergruppe, die sich auch mit
Landwirtschaft beschäftigt, und in welcher Höhe wird diese Beratergruppe von der
Bundesregierung finanziert (siehe
www.beratergruppe-ukraine.de)?
Die Deutsche Beratergruppe berät die ukrainische Regierung zu
wirtschaftspolitischen Themen nachfrageorientiert und in enger Abstimmung mit den
Partnern vor Ort. Ziel ist die Unterstützung und Begleitung der wirtschaftlichen
Reformprozesse in der Ukraine und aktuell die durch den Abschluss des
Assoziierungsabkommens eingeleitete Annäherung an die EU. Im Mittelpunkt stehen
dabei Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen,
zur Förderung des Unternehmersektors, der Finanzmarktentwicklung und der
Energiewirtschaft. Zu Fragen der Landwirtschaft ist die Beratergruppe nicht
aktiv.
Die Bundesregierung finanziert die Deutsche Beratergruppe bei der
ukrainischen Regierung aktuell mit 650 000 Euro im Jahr.
6. Wie hoch sind die Mittel, welche das BMEL für die Jahre 2015 und 2016
für landwirtschaftliche Projekte in der Ukraine zur Verfügung hat?
Für landwirtschaftliche Projekte, die im Rahmen des Bilateralen
Kooperationsprogramms in der Ukraine durchgeführt werden, sind für 2015 bisher rund
1,2 Mio. Euro geplant. Für das Jahr 2016 können derzeit noch keine Angaben
gemacht werden, weil die Projekt- und Finanzplanung für 2016 noch nicht
abgeschlossen ist.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/3925 7. Wie hoch belaufen sich die EU-Finanzmittel im Rahmen der
Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) für die Unternehmen, die in der Ukraine tätig
sind (bitte für die Jahre 2012, 2013, 2014 und 2015 auflisten)?
Die in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Unternehmen Monsanto,
DuPont, Alfred C. Toepfer International (ADM), Agrarius AG, Germanagrar
und KTG Agrar AG haben in den Jahren 2012 und 2013 in Deutschland
ausweislich der Transparenzplattform der Bundesanstalt für Landwirtschaft und
Ernährung (BLE), die öffentlich zugänglich ist, keine EU-Agrarzahlungen
erhalten. Daten für das Jahr 2011 liegen dort nicht mehr vor, da die
veröffentlichten Informationen aufgrund der EU-rechtlichen Bestimmungen nach zwei
Jahren zu löschen sind. Daten für das EU-Haushaltsjahr 2014 werden spätestens
zum 31. Mai 2015 veröffentlicht.
8. Welche bilateralen Kooperationsprojekte fördert das BMEL in der
Ukraine (bitte einzeln mit Angabe der finanziellen Förderung auflisten)?
Das BMEL fördert aktuell folgende bilaterale Kooperationsprojekte in der
Ukraine:
– Deutsches Agrarzentrum in der Ukraine (DAZ) mit rund 310 000 Euro,
– Deutsch-Ukrainischer Agrarpolitischer Dialog (APD) mit rund 500 000 Euro,
– Weiterbildung für Fachkräfte der Agrar- und Ernährungswirtschaft aus
Osteuropa und Zentralasien mit insgesamt rund 100 000 Euro, davon ca. ein
Drittel für Absolventen aus der Ukraine.
Zusätzlich plant das BMEL in Abstimmung mit dem ukrainischen
Landwirtschaftsministerium ab dem Jahr 2015 ein bis zwei neue Projekte.
9. In welchem Ausmaß ist die KfW Bankengruppe für die Vergabe von
Krediten an Agrokonzerne, die in der Ukraine investieren, beteiligt (bitte
vollständig mit Name und Höhe des Kreditvolumens auflisten)?
Die KfW Entwicklungsbank finanziert keine „Agrokonzerne“
(Großunternehmen im Bereich der landwirtschaftlichen Primärproduktion) mit Sitz in der
Ukraine.
10. Auf welche Höhe belaufen sich die Zahlungen der Europäischen Bank für
Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) für nationale, d. h. ukrainische,
und internationale Agroholdings (bitte jeweils vollständig für die Jahre ab
2009 auflisten)?
Die EBWE hat dazu folgende Zahlen zur Verfügung gestellt:
Zahlungen der
EBWE (Mio. Euro)
2009 2010 2011 2012 2013 2014
Ukrainische
Unternehmen
0 74 38 82 45 131
Internationale
Unternehmen
105 81 63 53 77 55
Insgesamt 105 155 102 135 122 186
(Differenzen durch Rundung).
Drucksache 18/3925 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode11. Wurden Kredite von der KfW Bankengruppe oder der EBWE an die
deutsche AGRARIUS AG mit Sitz in Bad Homburg vergeben, und wenn ja,
für welchen Zweck, und in welcher Höhe?
12. Ist der Bundesregierung bekannt, ob von der KfW Bankengruppe oder
EBWE Kredite an die germanagrar CEE GmbH in Hamburg vergeben
wurden, und falls ja, für welchen Zweck, und in welcher Höhe?
13. Ist der Bundesregierung bekannt, ob die KTG Agrar SE mit Sitz in
Hamburg Kredite von der KfW Bankengruppe oder EBWE erhielt, und falls ja,
für welchen Zweck, und in welcher Höhe?
14. Ist der Bundesregierung bekannt, ob die Agroton mit Sitz in Frankfurt
Kredite von der KfW Bankengruppe oder EBWE erhielt, und wenn ja, für
welchen Zweck, und in welcher Höhe?
Die Fragen 11 bis 14 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Veröffentlichung von Informationen zur Kreditvergabe durch die KfW
Bankengruppe berührt Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der betroffenen
Unternehmen. Die öffentliche Beantwortung der Frage, ob und inwieweit ein
Unternehmen seine wirtschaftlichen Aktivitäten über welche Art von Krediten
finanziert, ist grundsätzlich geeignet, konkurrierenden Unternehmen Aufschluss
nicht nur über die finanzielle Ausstattung eines Unternehmens, sondern auch
über dessen Strategie und Positionierung am Markt zu geben. Vor diesem
Hintergrund sind die entsprechenden Informationen in einer als „VS – Nur für den
Dienstgebrauch“ eingestuften Anlage beigefügt, die nicht zur Veröffentlichung
als Bundestagsdrucksache bestimmt ist.*
Bei der EBWE wurden keine Kredite vergeben.
15. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass der deutschstämmige Händler
Alfred C. Töpfer eine 60 Mio. Dollar-Unterstützung von der EBWE
erhielt, mit der er sein Ackerland von 50 000 auf 100 000 Hektar verdoppeln
konnte?
Die EBWE hat auf Nachfrage bestätigt, dass im Jahr 2012 ein 50-Mio.-US-
Dollar-Darlehen mit Alfred C. Toepfer unterzeichnet wurde. Der Erlös des
Darlehens wurde für die Finanzierung des revolvierenden Working Capitals des
Unternehmens für den Einkauf von Getreide und Ölsaat verwendet. Dieses
Darlehen lief im Jahr 2014 aus.
16. Inwiefern stimmt die Kreditvergabe an Alfred C. Töpfer mit den Zielen
des BMEL überein, Kleinbäuerinnen und Kleinbauern stärken zu wollen?
Da die Kreditvergabe an Alfred C. Toepfer über die EBWE erfolgte, war das
BMZ nicht beteiligt und ist eine Übereinstimmung mit den Zielen des BMZ
nicht zwingend erforderlich. Vor Finanzierung wurden jedoch die sozialen und
ökologischen Folgen bewertet, um negative Folgen zu verhindern.
* Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat die Antwort als „VS – Nur für den
Dienstgebrauch“ eingestuft.
Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von
Berechtigten eingesehen werden.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/392517. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus der Sorge von Kleinbäuerinnen bzw. Kleinbauern und
Nichtregierungsorganisationen (NGO) in der Ukraine und in Russland, durch die
Unterzeichnung des Assoziierungsabkommens mit der EU hätten die
ukrainischen Agrarbetriebe faktisch den russischen Markt, den der Zollunion und
der gesamten Gemeinschaft unabhängiger Staaten (GUS) verloren?
Sofern Russland Einfuhrverbote für ukrainische Agrarprodukte erlassen hat,
sind diese nach Ansicht der Bundesregierung vorwiegend politisch motiviert.
Sie sind keine zwangsläufige Folge der Unterzeichnung des
Assoziierungsabkommens mit der EU. Russische Bedenken gegen Regelungen des
Assoziierungsabkommens werden seitens der EU adressiert und mit der russischen
Regierung besprochen, ohne dass Russland selbst Einfluss auf den Inhalt des
Abkommens eingeräumt wird.
Aus Sicht der Bundesregierung müssen auch kleine und mittlere
Agrarunternehmen von den Vorteilen des Freihandels mit der EU profitieren können. Daher ist
es wichtig, dass diese Unternehmen mittelfristig die notwendigen EU-Standards
erfüllen und auf dem Weg dahin Unterstützung erhalten.
18. Wie schätzt die Bundesregierung das Projekt „Ukraine Investment
Climate Advisory Services Project“ von der International Finance
Corporation der Weltbank ein, mit dem eine Ausweitung des Agrobusiness
gestartet wurde?
Grundsätzlich begrüßt die Bundesregierung Programme und Beratungsangebote
internationaler Organisationen wie beispielsweise auch der Institutionen der
Weltbankgruppe zur Verbesserung des Investitionsklimas in der Ukraine. Bei
dem genannten Vorhaben handelt es sich um ein bereits im Jahr 2011
abgeschlossenes Beratungsvorhaben der International Finance Corporation (IFC),
das von einzelnen Gebern (Kanada, Niederlande, Schweden) außerhalb des
regulären IFC-Budgets finanziert wurde. Ansatzpunkte des Vorhabens waren nach
Auskunft der IFC u. a. die Verbesserung der regulatorischen
Rahmenbedingungen (auch Anpassung an EU-Standards), die Lebensmittelsicherheit und die
Förderung von erneuerbaren Energien in der Landwirtschaft. Von einzelnen Gebern
finanzierte Beratungsvorhaben der IFC sind im Regelfall nicht Gegenstand der
Beratungen und Beschlussfassung in den Aufsichtsgremien der Weltbank, in
denen Deutschland vertreten ist. Insofern hatte die Bundesregierung zum
Zeitpunkt des Aufsetzens des genannten Vorhabens keine Kenntnis davon und hat
auch keine Stellungnahme hierzu abgegeben.
19. Über welches Budget verfügt das „Ukraine Investment Climate Advisory
Services Project“ nach Kenntnis der Bundesregierung, und in welcher
Höhe zahlt auch die Bundesregierung in dieses Projekt ein?
Auf die Antwort zu Frage 18 wird verwiesen. Die Bundesregierung hatte keine
offizielle Kenntnis über das genannte Vorhaben, da es sich nicht um ein vom
IFC-Board zu verabschiedendes Investitionsvorhaben der IFC handelt. Die
Bundesregierung hat sich an dem Vorhaben nicht finanziell beteiligt.
20. In welcher Höhe erhalten Monsanto und DuPont nach Kenntnis der
Bundesregierung im Rahmen der Kredite durch die Weltbank Finanzmittel für
eine Expansion des Saatguthandels in der Ukraine?
Die Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (IBRD) hat derzeit
keine Landwirtschaftsprojekte in der Ukraine in ihrem Portfolio. Die IFC ist im
Drucksache 18/3925 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeAgrarsektor in der Ukraine tätig. Es bestehen nach Auskunft der IFC aber weder
im Investitions- noch im Beratungsgeschäftsfeld direkte vertragliche
Vereinbarungen zwischen DuPont oder Monsanto und der IFC. Es sind auch keine
expliziten gemeinsamen Projekte von IFC-Kunden mit Monsanto oder DuPont
bekannt. Allerdings verweist IFC darauf, dass etwa sieben IFC-Kunden in der
Ukraine in ihrem Geschäftsbetrieb Getreide säen und das entsprechende Saatgut
von ihren Lieferanten – zu denen auch DuPont und Monsanto gehören können –
beziehen. Eine Geschäftsbeziehung zwischen IFC-Kunden zu Monsanto oder
DuPont kann daher nicht ausgeschlossen werden, ist allerdings nicht als
Selbstzweck der entsprechenden IFC-Investition zu sehen.
21. In welcher Höhe erhalten Monsanto und DuPont nach Kenntnis der
Bundesregierung Finanzmittel von der KfW Bankengruppe und der EBWE?
Zur KfW Bankengruppe wird auf die Antwort zu den Fragen 11 bis 14
verwiesen. Bei der EBWE wurden keine Kredite vergeben.*
22. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Forderung
von Monsanto, in der Ukraine müssten Biotechnologie und Gentechnik
ausgebaut werden (
www.oaklandinstitute.org/walking-west-side-
worldbank-and-imf-ukraine-conflikt)?
23. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die
Bundesregierung aus der nach Auffassung der Fragesteller bestehenden Gefahr, dass,
sollte es in der Ukraine zu einem Ausbau der Agro-Gentechnik kommen,
über das EU-Assoziierungsabkommen mit der Ukraine durch die
Hintertür die Gentechnik auch in der EU etabliert werden könnte?
Die Fragen 22 und 23 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Bundesregierung ist nichts über eine solche Forderung der Fa. Monsanto
bekannt. Derartige Aktivitäten und Entscheidungen in Hinblick auf die
Anwendung bestimmter Technologien unterliegen der Entscheidungshoheit der
Ukraine, die Vertragspartei des Internationalen Protokolls über die Biologische
Sicherheit (Cartagena-Protokoll) ist. Käme es allerdings aufgrund dieser
Diskussionen zu einem Anbau gentechnisch veränderter Nutzpflanzen in der
Ukraine, würden Importe gentechnisch veränderter Agrarrohstoffe bzw. Lebens-
und Futtermittel aus der Ukraine der entsprechenden strengen EU-
Gesetzgebung unterliegen.
24. Mit welchen Projekten und welcher Fördersumme ist die Deutsche
Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE) in der Ukraine an den Reformen in der
Agrarwirtschaft beteiligt?
25. Welche Unternehmen werden durch DGE-Projekte unterstützt (bitte
jeweils die Höhe der Förderung und den Schwerpunkt des Projekts
angeben)?
Die Fragen 24 und 25 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
* Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat die Antwort als „VS – Nur für den
Dienstgebrauch“ eingestuft.
Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von
Berechtigten eingesehen werden.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/3925Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE) ist als Fachgesellschaft für
Ernährung nicht an Projekten zu Reformen der Agrarwirtschaft beteiligt.
26. Welche Ziele verfolgt das Twinning-Projekt der ukrainischen Regierung
zu „best practices to manage land relations“ mit den Niederlanden,
Deutschland und Litauen?
Das EU-Twinning-Projekt mit dem Titel: „Assistance in Development of an
open and transparent agricultural land market in Ukraine“ beschäftigt sich mit
Fragestellungen zum Landmanagement und zur Bodenmarktentwicklung und
den damit im Zusammenhang stehenden staatlichen Aufgaben und
Verantwortlichkeiten. Die Projektpartner der Mitgliedstaaten beraten die mit der
Bodenverwaltung und mit Landmanagementaufgaben betraute staatliche Agentur für
Bodenressourcen, welche sich zurzeit in der Umstrukturierung befindet. Das
Projekt hat drei Projektkomponenten und verfolgt folgende Ziele:
1. verbesserte institutionelle und gesetzliche Rahmenbedingungen für
Landmanagementaufgaben und die Bodenverwaltung;
2. verbesserte Bodengesetzgebung auf der Grundlage von EU „best practices“
sowie
3. Verbesserung der fachlichen Expertise von Mitarbeitern der Staatsagentur für
Bodenressourcen im Bereich:
a) Grundstücksverkehr und Bewertung,
b) Flurbereinigung und Vermessung,
c) Bodenverwaltung einschließlich der Verwaltung von staatlichen Flächen,
d) Bodenkataster und Grundbuch sowie Entwicklung eines
Bodeninformationssystems.
27. In welcher Höhe finanziert die EU dieses Twinning-Projekt?
Das Volumen des Projekts beträgt 1,8 Mio. Euro, die für Beratungsleistungen
der Experten aus öffentlichen Institutionen der Mitgliedstaaten sowie das
Projektmanagement zur Verfügung stehen.
28. Mit welchem Betrag zahlt die Bundesregierung in das Twinning-Projekt
ein?
Twinning-Projekte werden grundsätzlich aus EU-Mitteln finanziert. Mit diesen
Mitteln werden Reisekosten und Honorare sowie das Projektbüro vor Ort
finanziert. Die deutschen Institutionen, die Experten entsenden, erhalten aus dem
Projektbudget die Reisekosten sowie Personalkosten (in Form von Honoraren)
erstattet. Durch das Projektbudget werden ferner die Projektmanagementkosten
der involvierten Institutionen der Mitgliedstaaten gedeckt.
29. Welche Partner in der Wirtschaft hat das Twinning-Projekt, und welche
Unternehmen unterstützen es finanziell?
Das Twinning-Konzept beinhaltet eine Verwaltungspartnerschaft zwischen
Institutionen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und Institutionen des
Empfängerlandes. Daher dürfen ausschließlich öffentliche Verwaltungen der
Mitgliedstaaten oder sog. Ermächtigte Institutionen, die im Vorfeld durch die
Drucksache 18/3925 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeEU für die Durchführung von Twinning-Projekten mandatiert wurden,
Twinning-Projekte durchführen. Twinning-Projekte werden also gemeinsam mit den
jeweils thematisch zuständigen öffentlichen Institutionen im Partnerland
durchgeführt. Der Privatsektor ist daher weder auf deutscher noch ukrainischer Seite
involviert.
30. Gibt es bereits erste Ergebnisse des Twinning-Projekts, und ist es an
Landverkäufen an ausländische Investoren beteiligt?
Im Rahmen des Projekts sind bereits Ergebnisse erzielt worden. So ist eine
institutionelle Analyse und eine Gesetzesanalyse durch die Experten der
Mitgliedstaaten erfolgt. Mehrere Workshops, u. a. zu den Themen Flächenmanagement,
Bewertung, Flurbereinigung, Antikorruptionsmaßnahmen und Kataster, sowie
zwei Trainingsmodule für ukrainische Fachexperten der Staatsagentur sind
durchgeführt worden.
Der Verkauf von landwirtschaftlicher Fläche ist in der Ukraine durch das
erwähnte Bodenmoratorium weiterhin nicht erlaubt. Zudem wird in Projekten der
EU im Einklang mit Europäischem Recht gearbeitet und versucht, diese
europäischen Standards im Partnerland gemeinsam umzusetzen. Der Verkauf von
Flächen an ausländische Investoren ist nicht Inhalt des Projekts. Vielmehr wird die
staatliche Agentur für Bodenressourcen beim Aufbau eines an EU-Standards
orientieren Landmanagements unterstützt.
31. Hat die Bundesregierung Kenntnis über einen Landkauf Libyens in der
Ukraine aus dem Jahr 2010 über 250 000 Hektar (s.
www.blaetter.de/
archiv/jahrgaenge/2009/september/die-neue-landnahme)?
32. Läuft nach Kenntnis der Bundesregierung der Landkauf Libyens in der
Ukraine trotz Regimezerschlagung in beiden Staaten noch, und um welche
Ländereien (Besitzform, Eigentümerrechte) handelt es sich dabei?
Die Fragen 31 und 32 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Vereinzelt wurde in der Presse in den Jahren 2008 und 2009 die mögliche Pacht
von 100 000 ha thematisiert. Die Bundesregierung hat keine Kenntnisse über
einen derartigen Landkauf oder den Abschluss von Pachtverträgen durch Libyen
in der Ukraine.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]