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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Neue Erkenntnisse zum Absturz von Flug MH17

Aktueller Stand der Aufklärung des Flugzeugabsturzes der Malaysia Airlines Flugnummer MH17 über der Ostukraine am 17. Juli 2014, Beweislage zur Absturzursache, Hinweise auf einen Abschuss durch ein Flugraketensystem, mutmaßlicher Raketenabschussort, prorussische Rebellen, Analyse des Bildmaterials, Erkenntnisse des BND und der Bundeswehr, Medienberichterstattung, militärische Flugbewegungen über der Absturzstelle<br /> (insgesamt 59 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

13.03.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/381821.01.2015

Neue Erkenntnisse zum Absturz von Flug MH17

der Abgeordneten Dr. Alexander S. Neu, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, Dr. Diether Dehm, Annette Groth, Andrej Hunko, Niema Movassat, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Am 17. Juli 2014 gegen 16.20 Uhr Ortszeit (15:20 MEZ) stürzte über der Ostukraine der Malaysia Airlines Flug 17 mit der Flugnummer MH17 ab. Alle 298 Zivilistinnen und Zivilisten an Bord der Maschine kamen dabei ums Leben. Es wird angenommen, dass die Maschine abgeschossen wurde.

Seit dem 24. Juli 2014 sind die Niederlande mit der offiziellen Leitung der Flugunfalluntersuchung beauftragt. Zuständig ist der niederländische Onderzoeksraad voor Veiligheid (OVV – Untersuchungsrat für Sicherheit), der ein 25-köpfiges internationales Team von Experten und Ermittlern koordiniert. Ein vom OVV erstellter Zwischenbericht wurde am 9. September 2014 veröffentlicht. Zu den Arbeitsgrundlagen des OVV gehörten neben u. a. Aufzeichnungen der Fluglotsengespräche, Stimmenrekorder- bzw. Flugdatenaufzeichnungen und Radarüberwachungsdaten auch Fotos vom Absturzort, die ausgewertet wurden, da das OVV-Untersuchungsteam den Absturzort vor der Veröffentlichung des Zwischenberichts nicht besichtigen konnte. Der OVV-Bericht sieht die Ursache des Absturzes im „Einschlag von Objekten mit hoher Geschwindigkeit“, macht aber keine Angaben zu den Verursachern.

Daneben laufen forensische Untersuchungen. Die strafrechtliche Aufarbeitung ist Aufgabe einer mit Unterstützung von Eurojust eingerichteten „gemeinsamen Ermittlungsgruppe[n]“ (Joint Investigation Team, JIT).

Die soweit ersichtlich letzten geborgenen Leichen wurden Anfang November 2014 in die Niederlande geflogen. Im November und Dezember 2014 wurden auch die geborgenen Wrackteile des Flugzeuges in die Niederlande gebracht.

Die Auffassungen darüber, wer für den Abschuss des Fluges MH17 verantwortlich sein könnte und mit welchen Waffensystemen – Flugabwehrrakete oder Kampfjet – der Absturz verursacht wurde, differieren. Die ostukrainischen Rebellen gehen von einem Abschuss des Flugzeugs durch ukrainische Kräfte aus. Die ukrainische Regierung behauptet, ostukrainische Rebellen hätten das Flugzeug abgeschossen, und sieht, ebenso wie u. a. Vertreter der NATO und einiger westlicher Staaten, darunter der USA, Australiens und Deutschlands, auch die russische Regierung in der Verantwortung. Die EU und die USA nahmen auf diese Zuschreibung zur Rechtfertigung der Verhängung von Sanktionen gegen Russland Bezug.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen59

1

Inwiefern kann die Bundesregierung die in der zweiten bzw. dritten Kalenderwoche 2015 veröffentlichte Berichterstattung zum Absturz des Fluges MH17 durch das Nachrichtenmagazin „DER SPIEGEL“ bzw. „SPIEGEL ONLINE“, „Algemeen Dagblad“ und „CORRECT!V“ bestätigen?

2

Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung dazu, warum Mitglieder der mit Kriminalermittlungen beauftragten „gemeinsamen Ermittlungsgruppe“ (Joint Investigation Team, JIT) bis Ende November 2014 nur die Niederlande, Australien, Belgien und die Ukraine waren, andere Staaten, wie z. B. Malaysia, unter dessen Flagge das abgestürzte Flugzeug flog, aber zunächst nicht als Mitglieder, sondern nur als „Partner“ zugelassen wurden?

3

Wie positioniert sich die Bundesregierung zu dieser anfänglichen „Ausgrenzung“ eines von dem Absturz betroffenen Staates wie Malaysia, während andererseits die Ukraine, deren Kräfte für den Absturz verantwortlich sein können, alle Einflussmöglichkeiten eines Vollmitglieds der Ermittlungsgruppe besaßen?

4

Inwiefern hat die Bundesregierung sich für eine andere Besetzung dieser mit Unterstützung von EUROJUST eingerichteten Ermittlungsgruppe eingesetzt (bitte begründen)?

5

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass das Recht aller Parteien auf Geheimhaltung Teil der Vereinbarung zwischen den vier Staaten des Joint Investigation Teams und der niederländischen Staatsanwaltschaft ist, was bedeutet, dass falls einer der involvierten Staaten meint, dass etwaige Beweise ihm schaden könnten, dieser das Recht hat, entsprechende Beweise und Informationen geheim zu halten, was insbesondere in Bezug auf die Ukraine, relevant sein könnte (www.malaysia-today.net/mh17-a-scandal-in-the-making/)?

6

Welche Kenntnis haben die Bundesregierung bzw. nachgeordnete Stellen dazu, durch welche bewaffneten Aktivitäten Angehörigen der OSZE und des vom niederländischen OVV koordinierten, mit der Flugunfalluntersuchung beauftragten Untersuchungsteams der Zugang zur Absturzstelle erschwert bzw. unmöglich gemacht wurde, insbesondere wie häufig hierfür der Bruch von Feuerpausen oder bewusste Verhinderung des Zugangs zum Ort ursächlich waren, und zwar jeweils (bitte beziffern)

a) durch ukrainisches Militär,

b) durch Kräfte der Rebellen?

7

Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung dazu, zu welchem Zeitpunkt Untersuchungs- bzw. Ermittlergruppen mit der Analyse des Bildmaterials zum Absturz begannen?

8

Erfolgte in diesem Kontext nach Kenntnis der Bundesregierung bzw. nachgeordneter Stellen auch ein Abgleich mit Erfahrungs- oder Wahrnehmungsprotokollen von Expertinnen und Experten vor Ort?

9

Kommen bzw. kamen nach Kenntnis der Bundesregierung bzw. nachgeordneter Stellen verschiedene Expertinnen und Experten dabei zu unterschiedlichen Ergebnissen?

Wenn ja,

a) inwiefern,

b) wurden die unterschiedlichen Analysen einander gegenübergestellt, und wurden die Differenzen protokolliert bzw. dokumentiert?

10

Welche Zwischenergebnisse (u. a. unter Berücksichtigung des Gesichtspunkts der spezifischen Verteilung von Einschlaglöchern auf dem Gesamtrumpf des Luftfahrzeuges) lagen nach Kenntnis der Bundesregierung bzw. nachgeordneter Stellen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Zwischenberichts des OVV bezüglich der Analyse des Bildmaterials vor?

11

Welche Erkenntnisse besitzen die Bundesregierung bzw. nachgeordnete Stellen dazu, warum diese Analysen – ggf. – nicht im OVV-Zwischenbericht veröffentlicht bzw. thematisiert wurden?

12

Welche Erkenntnisse besitzen die Bundesregierung bzw. nachgeordnete Stellen dazu, an welchen Wrackteilen des am 17. Juli 2014 über der Ostukraine abgestürzten malaysischen Verkehrsflugzeugs die Einschläge einer großen Anzahl hochenergetischer Objekte zu sehen sind, und welche Wrackteile keine Einschläge aufweisen?

13

Welche Schlussfolgerungen haben die Bundesregierung bzw. nachgeordnete Stellen daraus gezogen, insbesondere mit Blick auf die Verteilung von Einschlägen im Bereich der Motoren?

14

Welche Erkenntnisse besitzen die Bundesregierung bzw. nachgeordnete Stellen dazu, wie hoch der Anteil der Trümmerteile war, die ohne zu brennen auf dem Boden niedergingen (und ggf. erst dort in Brand gerieten, nachdem heiße Triebwerksteile mit brennbarem Material in Berührung gerieten), und ob es sich dabei auch um Teile handelte, in denen sich Treibstoff befand?

15

Welche Erkenntnisse besitzen die Bundesregierung bzw. nachgeordnete Stellen dazu, wie dies ggf. mit in der Wissenschaft vertretenen Auffassungen in Einklang zu bringen ist, wonach mindestens die Teile, in denen sich Treibstoff befand, bei einem Treffer mit einer Flugabwehrrakete wegen der entstehenden Reibungshitze noch in der Luft in Brand geraten wären?

16

Welche Erkenntnisse besitzen die Bundesregierung bzw. nachgeordnete Stellen dazu, wie es sich ggf. mit in der Wissenschaft vertretenen Auffassungen vereinbaren lässt, dass die veröffentlichten Fotos von Trümmerteilen unspezifische Zerstörungen erkennen lassen (ungleichmäßige Verteilung von Einschlaglöchern, unregelmäßige Durchmesser, sowohl Eintrittsals auch Austrittsöffnungen), die bei Flugabwehrraketen, die generell gleichmäßige Einschlagslöcher verursachen, nicht zu erwarten sind?

17

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bzw. nachgeordneter Stellen, insbesondere des Bundesnachrichtendienstes (BND) und der Bundeswehr, Erkenntnisse dazu, ob sich ein oder mehrere Militärflugzeuge am 17. Juli 2014, dem Tag des Absturzes des Fluges MH17, im Luftraum über der Absturzstelle bewegt haben?

Wenn ja,

a) in welchem Abstand zur Route des Fluges MH17 bewegten sie sich,

b) um welche Militärflugzeuge handelte es sich dabei,

c) haben die Bundesregierung bzw. nachgeordnete Stellen Erkenntnisse, ob diese Maschine(-n) von einem ehemaligen Mitglied des Warschauer Pakts stammen, und ggf. von welchem?

18

Besitzen die Bundesregierung bzw. nachgeordnete Stellen, insbesondere der BND und die Bundeswehr, Kenntnis von Erkenntnissen darüber, ob ukrainische Militärflugzeuge im Radarschatten ziviler Maschinen fliegen oder zu irgendeinem Zeitpunkt geflogen sind?

19

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung dazu vor, ob und mit welchem Ergebnis die Untersuchungs- bzw. Ermittlergruppen die Einsatzdaten der ukrainischen Luftwaffe vom Absturztag erhalten und ausgewertet haben?

20

Ergaben sich aus den von AWACS-Aufklärungsflugzeugen (AWACS – Airborne Warning and Control System) erfassten Dateien von Flugabwehrsystemen (vgl. Bundestagsdrucksache 18/2521, Antwort der Bundesregierung zu Frage 14) nach Kenntnis der Bundesregierung Hinweise darauf, dass der Start einer Flugabwehrrakete bevorstand?

21

Lässt sich nach Kenntnis der Bundesregierung aus den von den AWACS-Flugzeugen aufgefangenen Signalen erschließen, wo sich das als SA-3 klassifizierte System befand?

Wenn ja, um welchen Ort handelte es sich, und von welcher Konfliktpartei wurde der Ort am 17. Juli 2014 kontrolliert?

22

Welche von Flugabwehrsystemen ausgehenden Radarsignale konnten nach Kenntnis der Bundesregierung bzw. nachgeordneter Stellen, insbesondere des BND und der Bundeswehr, im Zeitraum vom Juni bis August 2014

a) von Rebellen kontrollierten Standorten in der Ostukraine,

b) Standorten im übrigen Gebiet der Ukraine,

c) Standorten im russischen Grenzgebiet zur Ukraine,

d) nicht klar einem bestimmten Standort zugeordnet werden (bitte Ort und Zeit aller aufgefangenen Radarsignale angeben)?

23

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass das am 18. Juli 2014 auf der Website des ukrainischen Sicherheitsministeriums veröffentlichte Video, das die Rückzugsbewegung eines BUK-M1-Transporters nach dem Abschuss des Fluges MH17 durch ostukrainische Rebellen zeigen soll, eine Fälschung ist bzw. keinen Sachverhalt abbildet, der belastbar Rückschlüsse auf den Kontext der Verursachung des Absturzes zulässt (wenn nein, bitte begründen)?

24

Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung dazu, wann und mit welchen Methoden sowie mit welchem Ergebnis der von der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/2521 (Antwort zu Frage 1) erwähnte vorgebliche Telefonmitschnitt des ukrainischen Geheimdienstes von der Ermittlungsgruppe analysiert wurde?

25

Teilt die Bundesregierung inzwischen die Auffassung, dass dieser „Telefonmitschnitt“ manipuliert, d. h. aus mehreren Schnittstücken zusammengesetzt wurde (wenn nein, bitte begründen)?

26

Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung dazu, ob und von welchen Stellen und jeweils mit welchem Ergebnis Fluglotsen befragt wurden, die zur Zeit des Absturzes im Zusammenhang mit der Luftraumüberwachung im fraglichen Gebiet tätig waren?

27

Welche Erkenntnisse besitzen die Bundesregierung bzw. nachgeordnete Stellen über Wahrnehmungen von Zeugen bzgl. des Fluges MH17 und dessen Absturzes?

28

Sind der Bundesregierung die am 25. Juli 2014 veröffentlichten Recherchen der BBC Reporterin Olga Ivshina bekannt (vgl. www.youtube.com/watch?v=Sa_R2NA1txc)?

29

Welche Erkenntnisse besitzen die Bundesregierung bzw. nachgeordnete Stellen über den mutmaßlichen Abschussort einer ggf. für den Absturz ursächlichen BUK-Rakete?

30

Welche Erkenntnisse besitzen die Bundesregierung bzw. nachgeordnete Stellen dazu, was von wem unternommen wurde, um den mutmaßlichen Abschussort zu lokalisieren?

31

Welche Erkenntnisse besitzen die Bundesregierung bzw. nachgeordnete Stellen, insbesondere der BND und die Bundeswehr, dazu, über wie viele Boden-Luftraketensysteme mit der Zerstörungskraft von BUK-Systemen die ukrainische Armee verfügte bzw. verfügt, und wo diese stationiert wurden bzw. waren (bitte unter Angabe der jeweiligen Waffentypen und Standorte)?

32

Welche Erkenntnisse besitzen die Bundesregierung bzw. nachgeordnete Stellen, insbesondere der BND und die Bundeswehr, über den Verlust bzw. das Abhandenkommen derartiger Waffensysteme der ukrainischen Armee, und darüber, wohin bzw. in wessen Hände diese Systeme gelangten?

33

Erhielten die Bundesregierung bzw. nachgeordnete Stellen, insbesondere BND sowie Bundeswehr, diesbezüglich Informationen von der ukrainischen Armee oder der jeweils amtierenden Regierung?

Wenn ja, wann jeweils?

34

Sah bzw. sieht die Bundesregierung diese abhandengekommenen Waffensysteme als Gefahr für die zivile Luftfahrt an?

Wenn ja, über welchen Zeitraum hinweg und für welche Gebiete?

35

Welche Erkenntnisse besitzen die Bundesregierung bzw. nachgeordnete Stellen, insbesondere der BND und die Bundeswehr, dazu, über wie viele Boden-Luftraketensysteme mit der Zerstörungskraft von BUK-Systemen die russische Armee verfügte bzw. verfügt, und wo diese stationiert wurden bzw. waren (bitte unter Angabe der jeweiligen Waffentypen und Standorte)?

36

Welche Erkenntnisse besitzen die Bundesregierung bzw. nachgeordnete Stellen, insbesondere der BND und die Bundeswehr, über den Verlust bzw. das Abhandenkommen derartiger Waffensysteme der russischen Armee, und darüber, wohin bzw. in wessen Hände diese Systeme gelangten?

37

Welche Erkenntnisse besitzen die Bundesregierung bzw. nachgeordnete Stellen zur Äußerung des ukrainischen Generalstaatsanwalts Vitali Jarjoma, der nach dem Absturz laut Medienberichten gegenüber Ukrainskaja Prawda erklärte: „Als das Passagierflugzeug abgeschossen wurde, teilten die Militärs dem Präsidenten mit, dass die Terroristen keine Raketensysteme der Typen BUK und S-300 von uns haben. Solche Waffen wurden nicht erbeutet.“ (http://de.ria.ru/politics/20140718/269041378.html), und wie positioniert die Bundesregierung sich dazu?

38

Hat die Bundesregierung die ukrainische Regierung aufgefordert, Unstimmigkeiten in Verlautbarungen von öffentlichen Stellen zu erklären (wenn nein, bitte begründen)?

39

Welche Erkenntnisse bezüglich der Präsenz eines aus Russland eingefahrenen BUK-M1-Systems in der Nähe des Absturzortes am 17. Juli 2014 wurden den Untersuchungs- bzw. Ermittlergruppen nach Kenntnis der Bundesregierung zugänglich gemacht, und welche Erkenntnisse haben die Untersuchungs- bzw. Ermittlergruppen darüber hinaus zu dieser Frage eigenständig erlangt?

40

Besitzen die Bundesregierung bzw. nachgeordnete Stellen, insbesondere der BND und die Bundeswehr, Erkenntnisse dazu, ob aktive oder ehemalige Soldaten der russischen Armee im Sommer 2014 in der Region mit Panzern operierten?

Wenn ja,

a) wann,

b) wo,

c) welche Belege existieren dafür,

d) welche Berichte wurden zu entsprechenden Sachverhalten bzw. Hinweisen wann von wem verfasst und wohin übermittelt,

e) wann und woher erhielten die Bundesregierung bzw. nachgeordnete Stellen Kenntnis von den in den Fragen 40a bis 40d genannten relevanten Aspekten,

f) wann erhielten die Bundesregierung bzw. nachgeordnete Stellen erstmals Hinweise bzgl. derartiger Operationen?

41

Welche Erkenntnisse besitzen die Bundesregierung bzw. (welche) nachgeordneten Stellen, insbesondere der BND und die Bundeswehr, dazu, dass bzw. ob Panzereinheiten regelmäßig durch Flugabwehrsysteme geschützt werden?

42

Welche Erkenntnisse besitzen die Bundesregierung bzw. nachgeordnete Stellen, insbesondere der BND und die Bundeswehr, zu sich daraus ergebenden Gefährdungen, und an welche Stellen wurden diesbezüglich welche Informationen vermittelt?

43

Haben die Bundesregierung bzw. nachgeordnete Stellen, insbesondere der BND und die Bundeswehr, Erkenntnisse zu Abschüssen ukrainischer Kampfhubschrauber und Militärflugzeuge über der Ostukraine am 12., 14. und 16. Juli 2014, und wenn ja, seit wann?

44

Wann, wohin und durch wen wurden diese Erkenntnisse weitergegeben, und welche Schlüsse wurden daraus gezogen?

45

Welche Erkenntnisse besitzen die Bundesregierung bzw. nachgeordnete Stellen, insbesondere der BND und die Bundeswehr, seit wann dazu, mit welchen Systemen diese Abschüsse erfolgten?

46

Wieso erging seitens der Bundesregierung oder nachgeordneter Stellen, insbesondere der BND und die Bundeswehr, mit Blick auf Erkenntnisse zum Einsatz bzw. Vorhandensein von Waffensystemen in der Ostukraine nicht spätestens nach den Abschüssen vom 12., 14. und 16. Juli 2014 ein Warnhinweis an deutsche Fluggesellschaften bzgl. Überflügen der Ostukraine?

47

Empfahlen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesregierung oder nachgeordneter Stellen, insbesondere der BND und die Bundeswehr, bereits vor dem Absturz von Flug MH17, Warnhinweise an die zivile Luftfahrt zu geben?

Wenn ja, warum wurde dieser Empfehlung nicht gefolgt, und wer veranlasste dies?

48

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung US-amerikanische Satellitenbilder, die belegen, dass der Flug MH17 durch ein Raketenabwehrsystem BUK abgeschossen wurde?

49

Sind dem BND vorliegende Satellitendaten und sonstige Erkenntnisse den Untersuchungs- bzw. Ermittlergruppen zugänglich gemacht worden (wenn nein, bitte begründen)?

50

Haben BND-Mitarbeiter die Absturzstelle aufgesucht bzw. dort recherchiert oder recherchieren lassen?

51

Über welche „Belege“ dafür, „dass prorussische Separatisten ein russisches BUK-Luftabwehrraketensystem von einem ukrainischen Stützpunkt erbeuteten“ und „damit am 17. Juli eine Rakete abfeuerten, die direkt neben der malaysischen Maschine explodierte“ (so BND-Präsident Gerhard Schindler am 8. Oktober 2014 gegenüber den Mitgliedern des Parlamentarischen Kontrollgremiums laut DER SPIEGEL vom 20. Oktober 2014), verfügen die Bundesregierung bzw. nachgeordnete Stellen (einschließlich der Dienste)?

52

Zu welchen Anteilen handelt es sich bei den „Belegen“ für diese Darlegung um gerichtsfeste Beweise, und zu welchen Anteilen um Vermutungen und Plausibilitätserwägungen?

53

Teilt die Bundesregierung nunmehr die von BND-Präsident Gerhard Schindler geäußerte Bewertung, ostukrainische Rebellen hätten den Flug MH17 abgeschossen, obwohl sie noch im September 2014 erklärte, es ließen sich keine gesicherten Erkenntnisse auf etwaige Einsätze von Flugabwehrlenkflugkörpern gegen das Luftfahrzeug ableiten (Antwort der Bundesregierung zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 18/2521)?

Wie begründet sie ggf. diese geänderte Einschätzung?

54

Inwieweit schadet es nach Kenntnis der Bundesregierung ihrer Glaubwürdigkeit, dass BND-Präsident Gerhard Schindler am 8. Oktober 2014 dem Parlamentarischen Kontrollgremium des Deutschen Bundestages vermeintlich umfangreiche Belege (Satellitenaufnahmen und verschiedene Fotos) präsentierte, die zu dem Schluss führen sollten, ostukrainische Rebellen seien für den Absturz von Flug MH17 verantwortlich, dass dies an Printmedien lanciert und infolge dessen medial als Tatsache wiedergegeben wurde (DER SPIEGEL, 20. Oktober 2014), die Bundesregierung aber Aussagen zum konkreten Quellenhintergrund ablehnt, weil das Bekanntwerden das Wohl des Bundes oder eines Landes gefährden könne (Staatswohl) (Anlage zur Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 13 auf Bundestagsdrucksache 18/3013) und den behaupteten Erkenntnisstand damit jeglicher Nachprüfung entzieht?

55

War der Bundesregierung der von BND-Präsident Gerhard Schindler am 8. Oktober 2014 laut der o. g. Medienberichterstattung kommunizierte Erkenntnisstand nicht bekannt, oder warum hat die Bundesregierung diesen in der am 10. Oktober 2014 erfolgten Beantwortung der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 18/2920 nicht mitgeteilt bzw. in Bezug genommen?

56

Lässt sich nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell beweisen, dass Flug MH17 am 17. Juli 2014 von ostukrainischen Rebellen mit Systemen aus russischen Militärbeständen abgeschossen wurde?

57

Lässt sich nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell beweisen, dass Flug MH17 am 17. Juli 2014 von ostukrainischen Rebellen mit Systemen aus ukrainischen Militärbeständen abgeschossen wurde?

58

Lässt sich nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell beweisen, dass Flug MH17 am 17. Juli 2014 nicht vom ukrainischen Militär abgeschossen wurde?

59

Kann die Bundesregierung bestätigen, dass ihre Positionierung zu möglichen Verantwortlichkeiten und Ursächlichkeiten für den Absturz des Fluges MH17 (vgl. Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 2 und 6 auf Bundestagsdrucksache 18/2521; Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 18/2920; Antwort der Bundesregierung zu den Schriftlichen Fragen 19 und 20 des Abgeordneten Dr. Alexander S. Neu auf Bundestagsdrucksache 18/3258, S. 28 f.) bisher auf Plausibilitätserwägungen und nicht auf eindeutigen oder gerichtsfesten tatsächlichen Erkenntnissen bzw. Tatsachenbeweisen, insbesondere nicht auf solchen aus dem Juli 2014, beruht (wenn nein, bitte begründen)?

Berlin, den 20. Januar 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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