[Deutscher Bundestag Drucksache 18/4148
18. Wahlperiode 27.02.2015Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Kühn (Tübingen),
Elisabeth Scharfenberg, Doris Wagner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/3882 –
Barrierefreies und barrierearmes Wohnen im Quartier
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Zusammensetzung der Gesellschaft verändert sich im Rahmen der
demographischen Entwicklung spürbar und stellt unser Zusammenleben in den
Städten und Gemeinden vor tiefgreifende Herausforderungen. Der Anteil älterer
Menschen wächst deutlich und macht altersgerechte und barrierefreie
Quartiersentwicklung nötig. Um dem Wunsch nach einem selbstbestimmtem Leben
in jedem Lebensalter Rechnung zu tragen, ist nicht nur eine bauliche
Anpassung von Wohnungen und Gebäuden sondern auch der Umbau der
wohnortnahen Infrastruktur, ein konsequent barrierefreier öffentlicher Nahverkehr,
neue Mobilitätsangebote sowie eine Neuorganisation der pflegerischen und
gesundheitlichen Versorgung und der Unterstützungsstrukturen im Alltag
vonnöten.
Der Deutsche Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung
e. V. geht davon aus, dass bereits heute 2,5 Millionen zusätzliche
altersgerechte Wohnungen benötigt werden. Nach einer aktuellen Berechnung der
Prognos AG im Auftrag der KfW Bankengruppe existieren in Deutschland
heute lediglich 700 000 altersgerechte und barrierefreie Wohneinheiten. Die
Zahl der unterstützungs- und pflegebedürftigen Menschen wird sich in den
kommenden 15 Jahren verdoppeln. Gleichzeitig werden immer weniger
Menschen von ihren Familien und Angehörigen gepflegt.
In der eigenen Wohnung alt werden – das wünschen sich die meisten
Menschen. Und ganz unabhängig davon, ob ein Mensch erst im Alter auf Gehhilfen
angewiesen ist oder sich schon seit vielen Jahren im Rollstuhl fortbewegt:
Selbstbestimmt in den eigenen vier Wänden zu leben, ziehen die meisten
Menschen einem Leben im Heim vor. Damit das für alle möglich wird, muss es
genügend entsprechende barrierefreien bzw. barrierearmen Wohnungen geben.
Die vom Deutschen Verband für Wohnungswesen, Städtebau und
Raumordnung e. V. im Jahr 2014 publizierte Handlungsanregung „Gemeinsam für ein
altersgerechtes Quartier“ zeigt allerdings deutlich den erheblichen Mangel an
altersgerechten Quartieren und Wohnungen in Deutschland.Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit vom 25. Februar 2015 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/4148 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeBedarf
1. Wie definiert die Bundesregierung jeweils altersgerechten, barrierearmen
und barrierefreien Wohnraum?
„Barrierefrei“ sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische
Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und
visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere
gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein
üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde
Hilfe zugänglich und nutzbar sind (vgl. § 4 des Gesetzes zur Gleichstellung
behinderter Menschen).
Für „Barrierearmut“ bzw. „Barrierereduzierung“ gibt es keine Legaldefinition.
Mit diesen Begriffen wird kein durchgängig reduzierter baulicher Standard im
Vergleich etwa zur DIN 18040-2 (Barrierefreiheit im Wohnungsneubau)
formuliert, sondern es geht um „höchstmögliche“ und „demokratische“
Gebrauchstauglichkeit beim Bauen im Bestand (vgl. Loeschcke/Pourat, Handbuch und
Planungshilfe, Altersgerecht Umbauen, 2014, S. 14). Denn im Gebäudebestand
ist Barrierefreiheit aus baustrukturellen Gründen häufig nicht möglich.
Beispiele für die Erreichung von Barrierereduzierung geben die auf der Grundlage
der DIN 18040-2 entwickelten technischen Mindeststandards im KfW-
Programm „Altersgerecht Umbauen“.
Der Begriff „Altersgerecht“ ist ebenfalls nicht definiert und hängt stark vom
jeweiligen individuellen Bedarf des Nutzers ab. Das Kuratorium Deutsche
Altershilfe (KDA) versteht darunter grundsätzlich eine Wohnung, die
mindestens über weniger als drei Stufen beim Zugang zur Wohnung, keine Treppen
innerhalb der Wohnung, ausreichende Türbreiten und Bewegungsflächen sowie
eine bodengleiche Dusche verfügt (Studie „Wohnen im Alter“ des
Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung – BMVBS, 2011, S. 39 ff.).
2. Wie viele Einwohnerinnen und Einwohner in Deutschland haben nach
Kenntnis der Bundesregierung derzeit einen Bedarf an altersgerechtem
bzw. barrierefreiem Wohnraum, und wie vielen Menschen kann ein solcher
Wohnraum tatsächlich zur Verfügung gestellt werden (bitte nach
Bundesländern aufschlüsseln)?
3. Wie groß schätzt die Bundesregierung den Bedarf von altersgerechten bzw.
barrierefreien Wohnungen bis zu den Jahren 2020, 2025, 2030, 2035, 2040,
2045 und 2050?
Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Im Auftrag der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat die Prognos AG in
ihrer Studie vom Juli 2014 die Wirkungen des KfW-Programms „Altersgerecht
Umbauen“ für die Förderjahrgänge 2009 bis 2013 evaluiert. In der Studie wurde
auch eine umfassende Analyse des Marktes für altersgerechten bzw.
barrierefreien Wohnraum in Deutschland durchgeführt. Unter anderem wurde von der
Prognos AG der Bedarf an altersgerechtem Wohnraum im Rahmen eines
Szenarios bis zum Jahr 2030 abgeschätzt und der Entwicklung des Bestandes an
entsprechendem Wohnraum gegenübergestellt. Weitere Aufschlüsselungen liegen
der Bundesregierung nicht vor.
Ein wesentlicher Faktor für die Nachfrage nach altersgerechtem Wohnraum ist
die demografisch bedingte zunehmende Alterung der Bevölkerung. Gleichwohl
wird nicht jeder Seniorenhaushalt auf eine barrierefreie/barrierearme Wohnung
angewiesen sein. Um die Bandbreite des Bedarfs an altersgerechtem Wohnraum
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/4148darzustellen, hat die Prognos AG für unterschiedliche Zielgruppen eine
Bedarfsabschätzung vorgenommen. Schätzungen wurden jeweils für die
Personengruppe der ambulant Pflegebedürftigen, der Personen über 65 Jahren mit
Mobilitätseinschränkungen sowie für alle Personen über 65 Jahren durchgeführt. Die
Ergebnisse sind Tabelle 1 zu entnehmen.
Allein bei Betrachtung der Personengruppe der über 65-Jährigen mit
Mobilitätseinschränkungen – bei der ein unmittelbarer Handlungsbedarf anzunehmen
ist – zeigt sich, dass bereits eine große Lücke bei der Versorgung mit
altersgerechtem Wohnraum besteht. Die Prognos AG schätzt den aktuellen Bedarf an
altersgerechtem Wohnraum für diesen Personenkreis auf 2,7 Millionen
Wohneinheiten (Basisjahr: 2013); dem steht nach Berechnungen der Prognos AG
derzeit ein altersgerechter Wohnungsbestand in Deutschland von nur ca. 700 000
Wohnungen gegenüber. Bis 2030 wird für diese Zielgruppe mit einem Anstieg
des Bedarfs auf rund 3,6 Millionen altersgerechte Wohnungen gerechnet. Der
Bedarf liegt dabei mengenmäßig unter der geschätzten Anzahl der Personen
über 65 Jahren mit Mobilitätseinschränkungen (2030: rund 4,9 Millionen
Personen), da ein Teil dieser Senioren in Partnerschaft lebt und sich Wohnungen teilt.
Drucksache 18/4148 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeTabelle 1: Entwicklung und Bedarf altersgerechter Wohneinheiten in
Deutschland, Bedarfsszenarien bis zum Jahr 2030
IIA* Altersgerechter Wohnungsbedarf entsprechend der Zahl der ambulanten Pflegebedürftigen (siehe
BBSR 2014).
IIB* Altersgerechter Wohnungsbedarf entsprechend dem gewichteten Durchschnitt von Senioren in
Partnerschaft (unter Berücksichtigung der Ehepartner und der nichtehelichen Gemeinschaften) aus IIA*
& IIC* von 35 Prozent.
IIC* Altersgerechter Wohnungsbedarf entsprechend dem Anteil von Senioren in Partnerschaft von
62 Prozent unter Berücksichtigung der Ehepartner und der nichtehelichen Gemeinschaften (siehe
Statistisches Bundesamt 2011).
Quelle: Prognos (2014): Endbericht. Evaluation des KfW-Programms Altersgerecht Umbauen.
Die Modellrechnung der Prognos AG wurde nicht auf Länderebene
heruntergebrochen, so dass der Bundesregierung eine Aufschlüsselung der einzelnen
Bedarfe nach Bundesländern nicht vorliegt.
Jahre
2009 2013 2015 2020 2025 2030
Bestand Prognose
I Basisszenario
I) Angebot an altersgerechten
Wohnungen
570 000 700 100 768 300 946 300 1 134 900 1 342 500
IIA Bedarfsszenario (Zielgruppe A)
IIA) Ambulante Pflegebedürftige 1 620 800 1 820 000 1 899 300 2 072 300 2 225 000 2 350 100
(IIA/1,00)
= IIA*
Wohnungsbedarf für Gruppe IIA 1 620 800 1 820 000 1 899 300 2 072 300 2 225 000 2 350 100
(IIA*-I) Versorgungslücke absolut 1 050 800 1 119 900 1 131 000 1 126 000 1 090 100 1 007 600
Versorgungslücke relativ 64,8 % 61,5 % 59,5 % 54,3 % 49,0 % 42,9 %
IIB Bedarfsszenario (Zielgruppe B)
IIB) Personen über 65 Jahren
mit Bewegungseinschränkungen
ohne stationäre Pflegebedürftige
3 671 100 3 713 600 3 807 500 4 044 700 4 376 400 4 849 800
(IIB/1,35)
= IIB*
Wohnungsbedarf für Gruppe IIB 2 719 300 2 750 800 2 820 400 2 996 100 3 241 800 3 592 400
(IIB* – I) Versorgungslücke absolut 2 149 300 2 050 700 2 052 100 2 049 800 2 106 900 2 249 900
Versorgungslücke relativ 79,0 % 74,5 % 72,8 % 68,4 % 65,0 % 62,6 %
IIC Bedarfsszenario (Zielgruppe C)
IIC) Personen über 65 Jahren
ohne stationäre Pflegebedürftige
16 243 600 16 432 000 16 847 500 17 897 000 19 364 600 21 459 200
(IIC/1,62)
= IIC*
Wohnungsbedarf für Gruppe IIC 10 026 900 10 143 200 10 399 700 11 047 500 11 953 500 13 246 400
(IIC* – I) Versorgungslücke absolut 9 456 900 9 443 100 9 631 400 10 101 200 10 818 600 11 903 900
Versorgungslücke relativ 94,3 % 93,1 % 92,6 % 91,4 % 90,5 % 89,9 %
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/41484. Wie hoch lägen die Kosten, die für eine bedarfsdeckende Bereitstellung von
altersgerechtem bzw. barrierefreiem Wohnraum erforderlich wären (bitte
für die Jahre 2020, 2025, 2030, 2035, 2040, 2045 und 2050 unter Angabe
des Anteils von umgebauten und neugebauten Wohnungen aufschlüsseln)?
Bis zum Jahr 2030 besteht für den Umbau/Neubau von altersgerechtem
Wohnraum nach der Studie der Prognos AG ein Investitionsbedarf von insgesamt
50 Mrd. Euro; 3 Mrd. Euro jährlich für rund 2,9 Millionen Wohnungen. Eine
weitergehende Aufschlüsselung liegt der Bundesregierung nicht vor.
5. Wie verhält sich aktuell die Anzahl der altersgerechten bzw. barrierefreien
Wohneinheiten zur Zahl der derzeit über 65-Jährigen in Deutschland (bitte
nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 2 und 3 verwiesen.
Maßnahmen
6. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die
Wohnungsbestände und Quartiere an die demographischen Entwicklungen und
insbesondere an die älter werdende Gesellschaft anzupassen (bitte
kalkulierte Kosten der Maßnahmen angeben)?
Die KfW hat mit dem im Rahmen des Konjunkturprogramms I vom
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung befristet von 2009 bis 2011
finanzierten Programm „Altersgerecht Umbauen“ maßgeblich dazu
beigetragen, das Angebot an altersgerechtem Wohnraum zu erweitern. Die
Kreditvariante wird nach Auslaufen des Bundesprogramms seit Anfang 2012 von der
KfW im Auftrag des Bundes als Eigenmittelprogramm fortgeführt. Die
Zuschussvariante des Programms wurde bereits im Oktober 2014 erneut aufgelegt
und wird nunmehr aus dem Einzelplan 16 des Bundesministeriums für Umwelt,
Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit finanziert.
Mit dem Programm werden Maßnahmen gefördert, mit denen Barrieren im
Wohnungsbestand reduziert sowie der Wohnkomfort und die Sicherheit gegen
Wohnungseinbruch erhöht werden. Vom altersgerechten Umbau profitieren die
Menschen nicht nur durch eine höhere Lebensqualität und einen längeren
selbstbestimmten Verbleib in der vertrauten Umgebung. Das KfW-Programm
„Altersgerecht Umbauen“ leistet einen wichtigen Beitrag zur Schließung der
Versorgungslücke: Im Zeitraum von April 2009 bis Dezember 2014 wurden mit
KfW- und Bundesmitteln über 145 000 Wohneinheiten mit einem
Zusagevolumen von 1,81 Mrd. Euro altersgerecht umgebaut, mit dem
Bundesprogramm von 2009 bis 2011 rund 82 500 Wohnungen.
Auch die soziale Pflegeversicherung und die Sozialhilfeträger könnten laut einer
Studie entlastet werden. Durch zeitigen altersgerechten Umbau kann der Umzug
in ein Heim vermieden oder zumindest aufgeschoben werden. Zu den möglichen
Einsparungen wird auf die vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz,
Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) beauftragte „Potenzialanalyse
altersgerechte Wohnungsanpassung“ der Prognos AG vom März 2014 verwiesen. Die
Studie ist am 15. Oktober 2014 im Deutschen Bundestag vorgestellt worden.
Die Förderung des altersgerechten Umbaus ist auch in das am 1. Juli 2013 in
Kraft getretene Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz („Wohn-Riester“)
aufgenommen worden. Damit erhalten förderberechtigte selbst nutzende
Eigentümer seit Januar 2014 die Möglichkeit, die Förderung für die rechtzeitige
bauliche Vorsorge im Alter einzusetzen.
Drucksache 18/4148 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeMit dem Programm „Barrierearme Stadt“, das die KfW im Auftrag des Bundes
im September 2012 aufgelegt hat, werden Kommunen, kommunale
Unternehmen und soziale Organisationen bei der Bewältigung des demografischen
Wandels mit besonders zinsgünstigen Krediten unterstützt. Im Programm
„Barrierearme Stadt“ fördert die KfW Maßnahmen zum Barriereabbau, die in 10
Förderbereichen definiert sind, z. B. Aufzüge, den Abbau von Schwellen, die
Anpassung der Sanitäranlagen in Gebäuden und Sportstätten, aber auch die
Erschließung von Haltestellen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) oder
die Absenkung von Bordsteinen bei Fußgängerüberwegen.
Die Schaffung von altersgerechtem Wohnraum wird auch in der sozialen
Wohnraumförderung unterstützt. Die Zuständigkeit ist durch die
Föderalismusreform I ab 2007 vollständig auf die Länder übergegangen. Als Ausgleich für
den Wegfall der bis dahin gewährten Bundesfinanzhilfen erhalten sie bis zum
Jahr 2019 vom Bund Kompensationsmittel in Höhe von jährlich 518,2 Mio.
Euro, bis Ende 2013 zweckgebunden für Maßnahmen der Wohnraumförderung.
Die Mittel können je nach politischer Schwerpunktsetzung in den Ländern auch
für den barrierefreien Neubau und die altersgerechte Modernisierung des
Gebäudebestandes eingesetzt werden.
7. Wie viele Wohneinheiten wurden mit Förderung aus dem KfW-Programm
„Altersgerecht Umbauen“ zwischen 2009 und 2012 umgebaut (bitte nach
Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?
Im Zeitraum von 2009 bis 2012 wurden im KfW-Programm „Altersgerecht
Umbauen“ Förderzusagen für den altersgerechten Umbau von insgesamt 95 046
Wohneinheiten erteilt. Die Aufteilung der geförderten Wohneinheiten nach
Jahresscheiben ist der Tabelle 2 zu entnehmen. In der Tabelle 3 ist die
Aufschlüsselung der geförderten Wohneinheiten nach Bundesländern – differenziert
nach Kredit- und Zuschussförderung – dargestellt.
Tabelle 2: Anzahl der geförderten Wohneinheiten im KfW-Programm
„Altersgerecht Umbauen“ nach Jahresscheiben 2009 bis 2012 (Kredit und
Investitionszuschuss)
Zusagejahr Geförderte
Wohneinheiten
2009 20 233
2010 18 805
2011 43 310
2012 12 698
Summe 95 046
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/4148Tabelle 3: Anzahl der geförderten Wohneinheiten im KfW-Programm
„Altersgerecht Umbauen“ für den Zeitraum 2009 bis 2012 nach
Bundesländern und Kredit- und Zuschussförderung
Bundesländer Geförderte
Wohneinheiten
Kredit
Geförderte
Wohneinheiten
Investitionszuschuss
(01.05.2010 bis
31.12.2011)
Geförderte Wohneinheiten
Gesamt
absolut in % aller
geförderten
Wohneinheiten
Baden-Württemberg 7 651 3 395 11 046 12
Bayern 7 441 3 266 10 707 12
Berlin 9 769 276 10 045 11
Brandenburg 4 420 246 4 666 5
Bremen 412 66 478 1
Hamburg 1 916 143 2 059 2
Hessen 2 770 1 744 4 514 5
Mecklenburg-
Vorpommern
3 065 97 3 162 3
Niedersachsen 5 739 1 254 6 993 8
Nordrhein-
Westfalen
10 536 4 004 14 540 16
Rheinland-Pfalz 1 875 1 061 2 936 3
Saarland 706 621 1 327 1
Sachsen 7 740 360 8 100 9
Sachsen-Anhalt 5 643 177 5 820 6
Schleswig-Holstein 1 357 312 1 669 2
Thüringen 2 124 275 2 399 3
Drucksache 18/4148 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode8. Wie hoch war der Anteil der selbstnutzenden Eigentümerinnen und
Eigentümer sowie Vermieterinnen und Vermieter unter den Antragstellenden für
ein KfW-Darlehen aus dem Programm „Altersgerecht Umbauen“ im
Zeitraum von 2009 bis 2012?
In der Tabelle 4 werden die mit der Kreditvariante des KfW-Programms
„Altersgerecht Umbauen“ im Zeitraum von 2009 bis 2012 geförderten Wohneinheiten
nach Antragstellern aufgeschlüsselt. Für „Private Haushalte“ liegen keine
Informationen vor, ob die altersgerecht umgebauten Wohneinheiten selbst genutzt
oder vermietet werden. Vor diesem Hintergrund kann keine Aussage zum Anteil
der selbstnutzenden Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Vermieterinnen
und Vermieter an den Förderzusagen der Kreditvariante des KfW-Programms
„Altersgerecht Umbauen“ getroffen werden. Bei den privaten Haushalten sind
neben den in der Kreditförderung in der folgenden Tabelle enthaltenen
Wohneinheiten auch die in der Zuschussvariante geförderten Wohneinheiten zu
berücksichtigen.
Tabelle 4: Anzahl der geförderter Wohneinheiten in der Kreditvariante des
KfW-Programms „Altersgerecht Umbauen“ nach
Antragstellergruppen, 2009 bis 2012
9. In welchen Bundesländern wurden wie viele Wohneinheiten mit dem KfW-
Programm „Altersgerecht Umbauen“ umgebaut (bitte einzeln nach
Bundesländern und Kredit- sowie Zuschussvariante aufschlüsseln)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.
Antragstellergruppen Geförderte
Wohneinheiten
Geförderte
Wohneinheiten in %
Private Haushalte 26 861 37
Wohnungsunternehmen 23 520 32
Genossenschaften 21 304 29
Kirchen/
Wohlfahrtsverbände
1 025 1
Gebietskörperschaften 454 1
Summe 73 164 100
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/414810. Wie viele Förderanträge für das KfW-Programm „Altersgerecht
Umbauen“ wurden zwischen 2009 und 2012 gestellt (bitte einzeln nach
Bundesländern und Kredit- sowie Zuschussvariante aufschlüsseln)?
In der Tabelle 5 ist die Anzahl der Förderzusagen im KfW-Programm
„Altersgerecht Umbauen“ für den Zeitraum von 2009 bis 2012 nach Bundesländern
sowie Kredit- und Zuschussförderung aufgeschlüsselt.
Tabelle 5: Anzahl der Förderzusagen im KfW-Programm „Altersgerecht
Umbauen“ für den Zeitraum 2009 bis 2012 nach Bundesländern und
Kredit- und Zuschussförderung
Bundesländer Anzahl
Förderzusagen
Kredit
Anzahl
Förderzusagen
Investitionszuschuss
(01.05.2010 bis
31.12.2011)
Anzahl Förderzusagen
Gesamt
absolut in %
Baden-Württemberg 2 689 2 425 5 114 18
Bayern 2 555 2 212 4 767 17
Berlin 285 221 506 2
Brandenburg 209 220 429 2
Bremen 95 57 152 1
Hamburg 155 95 250 1
Hessen 1 074 1 116 2 190 8
Mecklenburg-
Vorpommern
156 84 240 1
Niedersachsen 1 476 1 066 2 542 9
Nordrhein-
Westfalen
4 281 2 820 7 101 26
Rheinland-Pfalz 927 768 1 695 6
Saarland 206 412 618 2
Sachsen 432 283 715 3
Sachsen-Anhalt 210 152 362 1
Schleswig-Holstein 381 276 657 2
Thüringen 220 185 405 1
Drucksache 18/4148 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode11. Wie viele Wohneinheiten können mit dem aktuellem KfW-
Förderprogramm „Altersgerecht Umbauen“ bis 2018 maximal umgebaut werden?
12. Wie viele Maßnahmen und Wohneinheiten könnten zusätzlich umgebaut
werden, wenn das KfW-Förderprogramm „Altersgerecht Umbauen“
inflationsbereinigt und bei konstantem Mitteleinsatz bis 2025 verlängert
würde?
Die Fragen 11 und 12 werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
In der Kreditvariante wurden im Jahr 2014 ca. 22 000 Wohneinheiten gefördert.
Die Bundesregierung geht von einer ähnlichen Entwicklung in den nächsten
Jahren aus.
Für das vom Bund finanzierte Zuschussprogramm wäre bei einem konstanten
Mitteleinsatz (43 Mio. Euro pro Jahr) die Förderung von rund 20 000
Wohneinheiten und Maßnahmen pro Jahr möglich.
13. Hält die Bundesregierung den für das KfW-Programm „Altersgerecht
Umbauen“ eingestellten Zuschuss von 54 Mio. Euro bis 2018 angesichts
des Bedarfs an altersgerechten Wohnungen für ausreichend?
a) Wenn ja, warum?
b) Wenn nein, warum nicht?
Das KfW-Programm leistet einen Beitrag zur Deckung des langfristigen Bedarfs
an altersgerechtem Wohnraum. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 6
verwiesen.
14. Gibt es seitens der Bundesregierung Überlegungen, zusätzliche Anreize
über die KfW-Programme hinaus zu schaffen, um altersgerechte
Wohnungsumbauten zu fördern?
a) Wenn ja, welche Anreize sollen das im Einzelnen sein?
b) Wenn nein, warum nicht?
Es gibt derzeit keine abgestimmten Überlegungen dazu. Im Übrigen wird auf die
Antworten zu den Fragen 6 und 13 verwiesen.
15. Wie viele Maßnahmen wurden im Rahmen von
Städtebauförderprogrammen im Sinne einer barrierefreien und barrierearmen
Quartiersentwicklung zwischen 2010 und 2014 gefördert (bitte nach Jahren und
Bundesländern aufschlüsseln)?
Die Programme zur Förderung des Städtebaus leisten im Rahmen der
Stadterneuerung einen Beitrag zur Barrierefreiheit und -armut im Quartier. In der
zwischen Bund und Ländern abgeschlossenen Verwaltungsvereinbarung
Städtebauförderung 2014 wird das Ziel der demografiegerechten Gestaltung des
Lebensumfeldes, insbesondere durch Barrierefreiheit, ausdrücklich
unterstrichen. Im Rahmen einer städtebaulichen Gesamtmaßnahme sind Maßnahmen
der Barrierearmut und -freiheit grundsätzlich förderfähig.
In den Programmen zur Förderung des Städtebaus standen in den Jahren von
2010 bis 2014 folgende Bundesmittel (Verpflichtungsrahmen) zur Verfügung
und wurden von den Bundesländern auch vollständig eingesetzt:
2010: 534,537 Mio. Euro
2011: 455,000 Mio. Euro
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/41482012: 455,000 Mio. Euro
2013: 455,000 Mio. Euro
2014: 700,000 Mio. Euro.
Zum konkreten Mitteleinsatz für Maßnahmen der Barrierearmut und -freiheit in
den Ländern liegen der Bundesregierung keine Zahlen vor.
16. Welche Städtebauförderprogramme fördern speziell den Abbau von
Barrieren in Wohnungen und/oder Quartieren?
Für alle Programme zur Förderung des Städtebaus wird die Möglichkeit der
Förderung von Maßnahmen der Barrierearmut und -freiheit gleichermaßen eröffnet.
17. Wie viele Anträge auf Zuschüsse zur Verbesserung des individuellen
Wohnumfeldes bei Pflegebedürftigkeit nach § 40 Absatz 4 des Elften
Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) wurden bis heute seit 2002 gestellt
(bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
a) Wie viele dieser Anträge wurden seit 2002 bewilligt, und wie viele
wurden abgelehnt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
b) Wie hoch sind die jährlichen Ausgaben der sozialen
Pflegeversicherung für Zuschüsse nach § 40 SGB XI (bitte nach Jahren
aufschlüsseln)?
Die Ausgaben der sozialen Pflegeversicherung für Zuschüsse nach § 40
Absatz 4 SGB XI beliefen sich in den Jahren von 2002 bis 2013 auf folgende
Beträge:
Aufgrund der Anhebung des maximalen Leistungsbetrags um 40 Prozent auf
4 000 Euro zum 1. Januar 2015 ist von einem starken Ausgabenanstieg in den
kommenden Jahren auszugehen.
Statistische Angaben über Anträge auf Zuschüsse nach § 40 Absatz 4 SGB XI
liegen der Bundesregierung nicht vor.
Jahr Betrag in T Euro
2002 51 323
2003 53 553
2004 54 834
2005 60 844
2006 64 703
2007 72 777
2008 82 190
2009 93 262
2010 101 097
2011 103 109
2012 113 060
2013 140 772
Drucksache 18/4148 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeEvaluation, Pläne und weitere Maßnahmen
18. Existiert eine Evaluation zu der ressortübergreifenden Kampagne der von
CDU, CSU und FDP getragenen ehemaligen Bundesregierung „Erfahrung
ist Zukunft“, welche zur Bewusstseinsbildung der Öffentlichkeit zu
Fragen der alternden Gesellschaft beitragen sollte, und welche
Handlungsoptionen haben sich daraus ergeben?
Die Initiative „Erfahrung ist Zukunft“, die vom Presse- und Informationsamt der
Bundesregierung initiiert wurde, soll ressortübergreifend sowie gemeinsam mit
Partnern aus Wirtschaft und Gesellschaft die Herausforderungen des
demografischen Wandels bewusst machen und für ein positives Bild des Älterwerdens
werben.
Dabei deckt die Initiative ein breites Themenspektrum ab. Sie bietet umfassende
Informationen zu Arbeitswelt, Bildung, Engagement und Alltagsleben. Ein
besonderer Schwerpunkt liegt auf der Vermittlung von Serviceinformationen.
Die Internetseite
www.erfahrung-ist-zukunft.de berichtet regelmäßig über die
Angebote der Bundesregierung zum Thema „Wohnen im Alter“.
Konkrete Beratungsangebote für barrierefreies Wohnen präsentierte die
Initiative bei Seniorenmessen und beim Tag der offenen Tür der Bundesregierung.
Die ressortübergreifende Initiative wird fortgesetzt.
19. Welche weiteren konkreten Kampagnen sind bezüglich Beratung und
Information für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie
Wohneigentumsbesitzerinnen und Wohneigentumsbesitzer zur Umsetzung, Finanzierung
und Umsetzung barrierefreier und barrierearmer Wohnraum- und
Quartiersanpassungsmaßnahmen seitens der Bundesregierung geplant, und
welchen Kostenrahmen umfassen diese?
Die KfW, auch unter Einbindung des Bundesministeriums für Umwelt,
Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, investiert beträchtliche Mittel in
Werbemaßnahmen zur Bekanntmachung ihrer Produkte, insbesondere auch des
altersgerechten Umbaus. Neben Werbeanzeigen in zielgruppenspezifischen
Magazinen bewirbt die KfW die Förderprodukte zum altersgerechten Umbau über
Bannerwerbung im Internet, Search Engine Marketing (Textanzeigen in Google)
sowie im Rahmen von Kooperationen mit Immobilienplattformen, auf denen
Immobilienkäufer gezielt im Bereich des altersgerechten Umbaus informiert
werden. Darüber hinaus stellt die KfW den Beratern ihrer Finanzierungspartner
Flyer und Poster zu den Themen Bauen und Modernisieren sowie ein KfW-
eigenes Magazin zum Thema Altersgerecht Umbauen zur Verfügung. Über
PR-Maßnahmen werden die Produkte überdies regelmäßig in den Verlagen
relevanter Medien platziert mit dem Ziel, eine Berichterstattung in On- und
Offlinemedien zu initiieren.
Die KfW hat mit Mailingaktionen 2014 an Bauingenieure, Architekten,
Wohnberatungsstellen sowie Steuerberater rund 130 000 Adressen angeschrieben und
über das Programm „Altersgerecht Umbauen“ sowie dessen Neuerungen – u. a.
die Zuschussvariante – informiert. Dazu wurden der „Fahrplan“ sowie der
„Infobrief“ entwickelt, um Multiplikatoren kompakt zu diesem Thema zu
informieren, aber auch zur Weitergabe an die Kunden. Im Rahmen der KfW
Akademie und der Onlineseminare werden Schulungen für Multiplikatoren zum
Thema Altersgerecht Umbauen angeboten.
Mit insgesamt sechs Regionalkonferenzen an bundesweiten Standorten wurden
2014 rund 600 Wohnungsunternehmen zum Thema Altersgerecht Umbauen
geschult. Für 2015 sind fünf weitere Regionalkonferenzen geplant, bei denen
ebenfalls das Thema Altersgerecht Umbauen einen Schwerpunkt bildet. Weiter-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/4148hin wird u. a. mit der Bundesarchitektenkammer im Rahmen einer
Veranstaltungsreihe mit insgesamt 15 bundesweiten Einzelveranstaltungen bei den
Landeskammern das Thema Altersgerecht Umbauen zentral behandelt.
Zusätzlich hat sich die KfW an den Entwicklungskosten des Zentralverbands
des deutschen Handwerks (ZdH) für eine nutzerfreundliche Applikation
„Check-AU“ als mobile Anwendung für die Unterstützung der
Sachverständigentätigkeit im Rahmen des KfW-Programms „Altersgerecht Umbauen“
beteiligt. Davon sollen auch die Nutzer von Wohnimmobilien profitieren.
Das Bundesminsiterium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
plant unter Einbindung der KfW als weitere Maßnahmen der
Öffentlichkeitsarbeit zum Bundesprogramm „Altersgerecht Umbauen – Zuschuss“ eine
gemeinsame Broschüre und ein Faltblatt für das Jahr 2015, um die Beratung und
Information zur Barrierereduzierung für die Nutzer von Wohnimmobilien weiter
auszubauen. Auch wird im Rahmen des vom Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz, Bau und Raktorsicherheit im Juli 2014 gestarteten „Bündnisses für
bezahlbares Wohnen und Bauen“ über das Thema intensiv berichtet. Eine
Arbeitsgruppe „Altersgerechter Umbau im Quartier“ wurde eingerichtet. Weitere
Veranstaltungen sind geplant.
20. Welche konkreten Erfahrungen wurden mit dem Programm „Baumodelle
der Altenhilfe und der Behindertenhilfe“, welches
gemeinschaftsorientierte und generationenübergreifende Akzente setzen sollte, gesammelt?
a) Plant die Bundesregierung, dieses Programm fortzuführen?
Wenn ja, bis wann und unter welchen Bedingungen?
Wenn nein, warum nicht?
b) Wurde das Programm evaluiert?
Wenn ja, mit welchen konkreten Ergebnissen und seit wann, und wo
sind die Evaluationsergebnisse zugänglich?
Wenn nein, warum nicht?
Die in dem Format „Baumodelle der Altenhilfe und der Behindertenhilfe“ zu
verschiedenen Schwerpunkten – darunter neue Wohnformen, Soziokultur und
Teilhabe, Architektur und Betreuung für Demenzkranke – initiierten Programme
zeigten auf, wie innovative Konzepte mit einer individuellen,
bedürfnisorientierten und überwiegend kleinteiligen baulichen Gestaltung umgesetzt werden
und den nutzenden Menschen eine Teilhabe am sozialen und gemeinschaftlichen
Leben ermöglichen können. Die insgesamt rund 45 unterstützten Projekte
verdeutlichten, dass Konzepte, die von den Menschen selbst mit erarbeitet oder
angestoßen worden sind, etwa bei Genossenschaften oder Vereinen, eine wichtige
Voraussetzung für die gewünschte Akzeptanz und Breitenwirkung sind. Dies
gilt auch für die Verbindung von haupt- und ehrenamtlichem Engagement und
die Lage von Projekten möglichst im Zentrum des kommunalen Lebens.
Eine Fortführung des Programms ist nicht geplant. Die Inhalte mit dem Ziel des
selbständigen und selbstbestimmten Lebens und Wohnens älterer Menschen
werden stattdessen in dem neuen Format „Zuhause im Alter – Soziales Wohnen“
aufgegriffen, fortentwickelt und akzentuiert. Dazu gehören unter anderem die
Schwerpunkte Nachbarschaftshilfe, soziale Dienstleistungen und Anlaufstellen
zur Beratung und Information älterer Menschen. Über die bisherigen, aber auch
über aktuelle und neue Projekte informiert das Portal „Zuhause im Alter“ unter
http://serviceportal-zuhause-im-alter.de/.
Eine Evaluation des Programms im engeren Sinne gab es nicht. Die in den
verschiedenen Teilprogrammen vertretenen Projekte wurden stattdessen durch das
Drucksache 18/4148 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeInstitut Weeber & Partner Stadtplanung und Sozialforschung untersucht und für
Interessentinnen und Interessenten aufbereitet. Gesichtspunkte waren das
Angebotsspektrum des jeweiligen Projekts, seine Planung sowie bauliche
Gestaltung und Umsetzung. Die Ergebnisse mit zahlreichen Darstellungen,
Abbildungen, Grundrissen etc. flossen in die Internetseite
www.baumodelle-bmfsfj.de
ein, die aufgrund des hohen Interesses insbesondere für Fachleute noch online
ist.
21. Wie ist der aktuelle Stand, um die pflegerische Versorgungsstruktur über
die traditionellen Versorgungsformen im ambulanten und pflegerischen
Bereich hinaus weiterzuentwickeln, um pflegebedürftigen Menschen den
Aufenthalt in ihrer eigenen Wohnung oder in ihrer bisherigen
Wohnumgebung zu ermöglichen und zu erleichtern?
Um es pflegebed��rftigen Menschen zu ermöglichen, so zu leben wie sie
möchten, werden Wohnformen zwischen der ambulanten und stationären Versorgung
durch Leistungen der Pflegeversicherung besonders gefördert:
Pflegebedürftige, die in einer ambulant betreuten Wohngruppe leben, die
gewisse Voraussetzungen erfüllt, erhalten neben den übrigen Leistungen der
Pflegeversicherung einen pauschalen Zuschlag in Höhe von 205 Euro monatlich
zur eigenverantwortlichen Verwendung für die Organisation und Sicherstellung
der Pflege in der Wohngruppe. Gleichzeitig profitieren Wohngruppen in
verstärktem Maße von der Regelung des § 40 Absatz 4 SGB XI (Zuschüsse zu
Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes): Der Zuschuss,
der durch das Erste Pflegestärkungsgesetz zum 1. Januar 2015 von 2 557 Euro
auf 4 000 Euro je Pflegebedürftigem erhöht wurde, kann vier Mal, also bis zu
16 000 Euro (bisher 10 228 Euro), je Maßnahme betragen, wenn mehrere
Pflegebedürftige zusammen wohnen.
Darüber hinaus gibt es ein Initiativprogramm zur Gründung ambulanter
Wohngruppen, das eine Förderung von 2 500 Euro pro Person (maximal 10 000 Euro
je Wohngruppe) für notwendige Umbaumaßnahmen in der gemeinsamen
Wohnung gewährt. Insgesamt steht für die Förderung eine Summe von 30 Mio. Euro
zur Verfügung. Auch wird derzeit vom GKV-Spitzenverband ein
Modellprogramm im Umfang von 10 Mio. Euro durchgeführt, in dem Ansätze für
weitere neue Wohnformen im Zwischenbereich zwischen häuslicher und
vollstationärer Versorgung in ihrer bisherigen Form erprobt und evaluiert werden.
Durch die zum 1. Januar 2015 in Kraft getretene Erweiterung des § 45b SGB XI
um zusätzliche Entlastungsleistungen sowie die Einbeziehung vorwiegend
somatisch beeinträchtigter Pflegebedürftiger wird die häusliche Pflege weiter
gestärkt. Gleiches gilt für die durch das Erste Pflegestärkungsgesetz ebenfalls
ausgebauten und vereinfachten Kombinationsmöglichkeiten zwischen den
verschiedenen Leistungen der Pflegeversicherung. Die Pflegebedürftigen erhalten
somit mehr Wahlmöglichkeiten und können die Pflege bedarfsgerechter
gestalten.
Entscheidend dafür, dass die pflegebedürftigen Menschen ihren Wünschen
entsprechend leben können, ist eine frühzeitige und umfassende Beratung. Vor
diesem Hintergrund müssen die Pflegekassen Antragstellern unmittelbar nach
Eingang eines erstmaligen Antrags einen Beratungstermin innerhalb von zwei
Wochen anbieten oder einen Beratungsgutschein ausstellen. Darüber hinaus kann
Pflegeberatung jederzeit in Anspruch genommen werden.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/414822. Mit welchen Maßnahmen unterfüttert die Bundesregierung ihr Bekenntnis
zum Ausbau von Mehrgenerationenhäusern?
Zur Weiterentwicklung und nachhaltigen Sicherung der
Mehrgenerationenhäuser führt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
seit Oktober 2014 Gespräche mit den Ländern und kommunalen
Spitzenverbänden, um eine gemeinsame Lösung für die dauerhafte Etablierung der Häuser
zu finden. Aufgrund der laufenden Gespräche können noch keine Ergebnisse
mitgeteilt werden.
23. Hat die Bundesregierung die Reichweite und den Einfluss des geförderten
Handbuchs „Allein leben mit Demenz“ evaluiert?
a) Wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wo ist dieses veröffentlicht?
b) Wenn nein, warum nicht?
Im Rahmen eines vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend geförderten Projekts hat die Deutsche Alzheimer Gesellschaft
Selbsthilfe Demenz e. V. eine Evaluation zur Nutzung von insgesamt drei
Handbüchern durch ein wissenschaftliches Institut vornehmen lassen.
Für das Handbuch „Allein leben mit Demenz“ zeigte sich, dass die Zielgruppen
erreicht werden, und zwar über Netzwerkpartner und Multiplikatoren wie
Beratungs- und Fachstellen, häufig in kommunaler Trägerschaft, in Kooperation
mit Pflegeanbietern. Die Schulungen werden als sehr erfolgreich bewertet und
das Schulungsmaterial positiv eingeschätzt. Das Potenzial der Materialien
erscheint allerdings noch nicht ausgeschöpft, abschließende
Handlungsempfehlungen geben weitere Hinweise.
Die Ergebnisse sind in einem Bericht vom Januar 2014 auf der Internetseite der
Deutschen Alzheimer Gesellschaft veröffentlicht (
www.deutsche-alzheimer.de/
ueber-uns/projekte/evaluation-der-praxishandbuecher.html).
24. Sieht die Bundesregierung in den europäischen
Gleichberechtigungsrichtlinien, wie zum Beispiel der fünften Antidiskriminierungsrichtlinie, eine
Chance, den altersgerechten und barrierefreien Umbau von Wohnungen
und Quartieren voranzubringen?
a) Wenn ja, inwiefern?
b) Wenn nein, warum nicht?
Eine Weiterentwicklung des altersgerechten und barrierefreien Umbaus von
Wohnungen und Quartieren erfolgt auf nationaler Ebene mittels verschiedener
Programme. Über den „Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Anwendung
des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der
Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung“
konnte bislang auf europäischer Ebene keine Einigkeit erzielt werden.
Drucksache 18/4148 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode25. Wie müssen Arbeitslosengeld-II-Beziehende die Erforderlichkeit des
Umzugs in eine barrierefreie Wohnung belegen, und sind der
Bundesregierung diesbezüglich Probleme bekannt?
26. In welchen Fällen ist der Umzug in eine barrierefreie Wohnung von unter
25-jährigen Arbeitslosengeld-II-Beziehenden, die noch bei ihren Eltern
wohnen, aus schwerwiegenden Gründen erforderlich, und sind der
Bundesregierung diesbezüglich Probleme bekannt?
Die Fragen 25 und 26 werden wegen ihres Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Für die Erbringung des Arbeitslosengeldes II, soweit es für die Bedarfe für
Unterkunft und Heizung geleistet wird, sind die kommunalen Träger der
Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständig, die der Landesaufsicht unterliegen.
Insoweit liegen der Bundesregierung keine konkreten Angaben darüber vor,
welche Anforderungen seitens der zuständigen Träger an die Glaubhaftmachung
der Erforderlichkeit eines Wohnungswechsels bzw. des Vorliegens
schwerwiegender Gründe gestellt werden.
Allgemein ist jedoch festzustellen, dass ein Wohnungswechsel in eine
barrierefreie Wohnung erforderlich ist, wenn die bislang bewohnte Unterkunft nicht
barrierefrei ist und die Erforderlichkeit barrierefreien Wohnens glaubhaft
gemacht wird. Dies gilt auch für Leistungsberechtigte, die das 25. Lebensjahr noch
nicht vollendet haben.
Im Zusammenhang mit der Anerkennung barrierefreien Wohnens sind der
Bundesregierung keine Probleme bekannt.
27. In welcher Form und welchem Umfang steht die Bundesregierung mit
Ländern, Architekten- und Ingenieurverbänden sowie den
Handwerkskammern im Austausch, um für eine Aufnahme des Themas der alters-,
generationen- und sachgerechten Ausgestaltung von Wohnraum und
Quartiersinfrastruktur in ihre Ausbildungscurricula zu werben?
Mit dem Ziel, Handwerkerinnen und Handwerker stärker an das alters- und
generationengerechte Bauen und Wohnen heranzuführen und entsprechend zu
sensibilisieren, führte das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend in enger Abstimmung mit dem Zentralverband des Deutschen
Handwerks (ZDH) und den Handwerkskammern das Programm „Qualifizierung des
Handwerks – Chancen der älter werdenden Gesellschaft erkennen und fördern“
mit 18 Projekten durch. Ein gemeinsam mit dem Handwerk entwickeltes
Markenzeichen „Generationenfreundlicher Betrieb – Service + Komfort“ in
Trägerschaft des ZDH gibt Handwerksbetrieben die Möglichkeit, sich für die Belange
von Kundinnen und Kunden in der älter werdenden Gesellschaft qualifizieren
und auszeichnen zu lassen.
Mit besonderem Augenmerk auf die Architektinnen und Architekten von
morgen zeigte der gemeinsam mit der Bundesarchitektenkammer und in
Abstimmung mit den Landesarchitektenkammern durchgeführte Wettbewerb für
Studentinnen und Studenten „Altersgerecht Bauen und Wohnen – Barrierefrei,
quartierbezogen, integrativ“ mit 32 Arbeiten von 18 Hochschulen aus
Architektur und Stadtplanung ein hohes Interesse sowohl bei Studierenden als auch bei
Hochschulen an dieser Thematik. Stellvertretend für die Länderebene war das
Niedersächsische Wissenschaftsministerium in das Projekt einbezogen.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorischerheit
hat gemeinsam mit KfW, ZDH, Zentralverband Sanitär, Heizung, Klima
(ZVSHK) und der Wissenschaft ein Curriculum für die Ausbildung von öffent-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/4148lich bestellten und vereidigten Sachverständigen des Handwerks zu
Sachverständigen für Barrierefreiheit entwickelt. Die entsprechenden
Ausbildungslehrgänge werden von den Handwerkskammern gemeinsam mit dem ZDH und dem
ZVSHK seit dem Herbst 2014 angeboten.
28. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Empfehlungen
der Demografiestrategie zum barrierefreien und barrierearmen Wohnen?
a) Welche Arbeitsgruppen haben sich damit beschäftigt und werden sich
damit beschäftigen?
b) Welche konkreten Maßnahmen wurden aus den
Handlungsempfehlungen umgesetzt?
Im Arbeitsgruppenprozess hat sich die für „Selbstbestimmtes Leben im Alter“
zuständige Arbeitsgruppe in der letzten Legislaturperiode u. a. mit „Wohnen im
Alter“ befasst. Diese Arbeiten werden fortgesetzt.
Das Programm „Anlaufstellen für ältere Menschen“ des Bundesministeriums
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend leistet einen wichtigen Beitrag für ein
selbstbestimmtes Leben im Alter, zur Inklusion und zur Stärkung des
Zusammenhalts der Generationen. Im unmittelbaren Lebensumfeld bzw. Quartier
werden Angebote gefördert und niedrigschwellige Hilfen aufgebaut, die Teilhabe
und Engagement, aber im Bedarfsfall auch Hilfe, Betreuung und Unterstützung
bei der Pflege ermöglichen.
Die Weiterentwicklung und Stärkung neuer Wohnformen im häuslichen Umfeld,
zu der die Arbeitsgruppe „Selbstbestimmtes Leben im Alter“ ebenso
Empfehlungen ausgesprochen hat, hat ihren Niederschlag in der aktuellen
Gesetzgebung gefunden: Mit dem Inkrafttreten des Ersten Pflegestärkungsgesetzes
zum 1. Januar 2015 sind nicht nur u. a. die zusätzlichen Leistungen für
Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen ausgebaut und neue
Entlastungsleistungen der Pflegekassen für sog. niedrigschwellige
Betreuungsangebote eingeführt worden. Es wurden auch die Zuschüsse der Pflegekassen zu
Wohnumfeld verbessernden Maßnahmen deutlich, das heißt um 40 Prozent,
erhöht (Näheres hierzu ist der Antwort zu Frage 21 zu entnehmen).
Mit der Fördermaßnahme Kommunale Beratungsstellen „Besser leben im Alter
durch Technik“ werden Gemeinden, Städte und Landkreise bei der Entwicklung
und Umsetzung von Beratungsstellen unterstützt, die Bürgerinnen und Bürger
aller Altersgruppen zu technischen Hilfen für ein selbstbestimmtes Wohnen im
Alter beraten. Die Umsetzung der Beratung erfolgt neutral und
anbieterunabhängig. Wesentlich ist zudem die direkte und niedrigschwellige Ansprache und
Beratung zum Beispiel durch Informationsveranstaltungen, Hausbesuche oder
die Bereitstellung von Informations- und Anschauungsmaterial an Orten des
täglichen Lebens.
Seit dem 1. Oktober 2014 steht für die Förderung des altersgerechten Umbaus,
insbesondere für selbstnutzende Wohnungs- und Gebäudeeigentümer, die
altersbedingt keine Kredite mehr aufnehmen können oder die sich nicht mehr
verschulden wollen, wieder eine aus Bundesmitteln finanzierte Zuschussvariante
für den altersgerechten Umbau als Ergänzung zum KfW-Darlehensprogramm
„Altersgerecht Umbauen“ zur Verfügung.
Drucksache 18/4148 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode29. Wie soll der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD
vorgesehene Förderbonus für zusätzliche Maßnahmen zum altersgerechten und
barrierefreien Umbauen im CO2-Gebäudesanierungsprogramm konkret
ausgestattet und finanziert werden, wann soll er eingeführt werden,
welche Höhe soll er haben, und unter welchen Bedingungen soll er
beantragt werden können?
Auf welche Weise die Fragen von Energieeffizienz, Barrierefreiheit und
weiterer sozialer Belange, Wirtschaftlichkeit usw. einer zusammengefassten
Bewertung unterzogen und damit in der Förderung berücksichtigt werden können, ist
derzeit noch Gegenstand laufender Untersuchungen des Bundesministeriums
für Wirtschaft und Energie sowie des Bundesministeriums für Umwelt,
Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]