[Deutscher Bundestag Drucksache 18/4238
18. Wahlperiode 05.03.2015Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Renate Künast, Ulle Schauws,
Kai Gehring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/3909 –
Zu den Plänen der Bundesregierung für die NS-Aufarbeitung der Bundesressorts
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Obwohl die zeitgeschichtliche Forschung die NS-Zeit sowie die sachlichen und
personellen Kontinuitäten über diese Zeit hinaus bis in die Anfangsjahre der
Bundesrepublik Deutschland untersucht hat und auch private Unternehmen
und Institutionen ihre eigene Geschichte in vielen Fällen eigenständig
wissenschaftlich aufgearbeitet haben, hinken die Ministerien und Behörden des
Bundes auf diesem Gebiet immer noch weit zurück. Dies ist umso mehr zu
bedauern, als diese Untersuchung einen Beitrag zur Aufklärung leisten kann, warum
nationalsozialistisches Gedankengut weiterhin in der bundesdeutschen
Gesellschaft wirkt.
Das Auswärtige Amt hat – initiiert vom damaligen Bundesminister des
Auswärtigen, Joschka Fischer – mit seinem Forschungsprojekt und dessen
Schlussbericht „Das Amt“ vor einigen Jahren damit begonnen, dieses Defizit
abzubauen. Nur wenige Ministerien und Behörden des Bundes sind ihm gefolgt. So
hatte im Jahr 2005 – initiiert von der damaligen Bundesministerin für
Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Renate Künast – das
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz eine Studie
in Auftrag gegeben, die im Jahr 2011 veröffentlicht wurde (
www.bmel.de/
SharedDocs/Downloads/Ministerium/RolleReichsministeriumNSZeit.pdf?__
blob=publicationFile). Das Bundesministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz ist mit dem sogenannten Rosenburg-Projekt und einer
„Aufarbeiterkonferenz“ insoweit einer breiteren Öffentlichkeit bekannt geworden.
Wiederholt hat sich auch in der vergangenen Wahlperiode die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit Kleinen Anfragen und Anträgen
(Bundestagsdrucksache 17/3804, Bundestagsdrucksache 17/4586,
Plenarprotokoll 17/86, S. 9709C bis D, Bundestagsdrucksache 17/3929,
Bundestagsdrucksache 17/10068, Bundestagsdrucksache 17/12884) mit der Aufarbeitungsfrage
auseinandergesetzt.
In seiner Plenarrede vor dem Deutschen Bundestag am 25. November 2014
kündigte der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, Heiko
Maas, an, dass der Abschlussbericht des Rosenburg-Projekts gegen „Ende des
kommenden Jahres“ vorliegen soll (Plenarprotokoll 18/68, S. 6453 (B)).
Bereits heute zeichne sich ab, dass „die NS-Verstrickung der Nachkriegsjustiz und
unseres Ministeriums […] noch weitaus tiefer [war], als bekannt“.Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und
Medien vom 3. März 2015 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/4238 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode1. Welche Bundesressorts und nachgeordneten oberen Bundesbehörden haben
bislang Forschungsprojekte begonnen oder abgeschlossen, die die Historie
der NS-Ressorts oder -Behörden beleuchten, die die Aufgaben und
Zuständigkeiten der heutigen Bundesressorts und nachgeordneten oberen
Bundesbehörden wahrgenommen haben (bitte mit Titel, Forschungsauftrag,
verantwortlichen Forscherinnen und Forscher und Bearbeitungsstand auflisten)?
2. Welche dieser Forschungsprojekte erfassen auch die Zeit nach 1945 mit
ihren personellen und sachlichen Kontinuitäten?
Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet.
Folgende Bundesressorts und nachgeordnete Bundesbehörden haben bislang
Forschungsprojekte begonnen oder abgeschlossen, die die Historie der NS-
Ressorts oder -Behörden beleuchten, die Aufgaben und Zuständigkeiten der
heutigen Bundesressorts und nachgeordneten Bundesbehörden wahrgenommen
haben (in alphabetischer Reihenfolge):
Auswärtiges Amt (AA): Das AA beauftragte 2006 eine Unabhängige
Historikerkommission (UHK) damit, die „Rolle des Auswärtigen Dienstes im ‚Dritten
Reich‘ und des Umgangs mit dieser Vergangenheit nach Wiedergründung des
Auswärtigen Amts 1951 sowie der Frage der personellen Kontinuität bzw.
Diskontinuität nach 1945“ aufzuarbeiten.
Verantwortliche Forscher: Prof. Dr. Eckart Conze (Marburg), Prof. Dr. Norbert
Frei (Jena), Prof. Dr. Peter Hayes (USA; als Nachfolger des 2008 verstorbenen
Prof. Henry Ashby Turner (USA)), Prof. Dr. Klaus Hildebrand (Bonn; ab 2008
nicht mehr aktiv eingebunden), Prof. Dr. Moshe Zimmermann (Israel).
Bearbeitungsstand: abgeschlossen
2010 erschien das Ergebnis der Arbeit unter dem Titel „Das Amt und die
Vergangenheit – Deutsche Diplomaten im Dritten Reich und in der
Bundesrepublik“, Herausgeber sind die Mitglieder der Historikerkommission.
Bundeskanzleramt/Bundesnachrichtendienst (BND): Der BND hat 2011 eine
Unabhängige Historikerkommission (UHK) zur Erforschung der eigenen
Entstehungs- und Frühgeschichte berufen. Dazu wurde mit der UHK am 15.
Februar 2011 eine vertragliche Vereinbarung geschlossen. Das Forschungsprojekt
lautet „Erforschung der Geschichte des BND, seiner Vorläuferorganisationen
sowie seines Personal- und Wirkungsprofils von 1945 bis 1968 und des
Umgangs mit dieser Vergangenheit“ (vgl. auch Bundestagsdrucksache 18/2176,
Nummer 2 der Vorbemerkung der Bundesregierung).
Verantwortliche Forscher: Mitglieder der UHK sind Prof. Dr. Jost Dülffer, Prof.
Dr. Klaus-Dietmar Henke, Prof. Dr. Wolfgang Krieger und Prof. Dr. Rolf-Dieter
Müller.
Bearbeitungsstand: laufend; Abschluss des Projektes ist für 2016 vorgesehen
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS): Das BMAS hat am 10. April
2013 eine unabhängige „Historikerkommission zur Aufarbeitung der Geschichte
des Reichsarbeitsministeriums in der Zeit des Nationalsozialismus“ eingesetzt.
Neben der Aufarbeitung der NS-Geschichte soll die unabhängige Kommission
auch personelle und sachliche Kontinuitäten untersuchen sowie mögliche
Brüche und Zäsuren von der Weimarer Republik zur NS-Zeit und zur
Nachkriegszeit der Bundesrepublik Deutschland und der DDR. Dabei soll die
Institutionengeschichte zwar im Mittelpunkt stehen, aber auch mit einer Analyse der Arbeits-
und Sozialpolitik des NS-Regimes eng verknüpft werden.
Verantwortliche Forscherinnen und Forscher: Der unabhängigen
Historikerkommission gehören an: Prof. Dr. Elizabeth Harvey (Universität Nottingham),
Prof. Dr. Rüdiger Hachtmann (Zentrum für zeithistorische Forschung Potsdam),
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/4238Prof. Dr. Sandrine Kott (Universität Genf), Prof. Dr. Kiran Klaus Patel
(Universität Maastricht, zurzeit London School of Economics und Deutsches
Historisches Institut London), Prof. Dr. Alexander Nützenadel (Humboldt-Universität
Berlin, Sprecher der Kommission) und Prof. Dr. Michael Wildt (Humboldt-
Universität Berlin).
Bearbeitungsstand: laufend
Das Projektteam hat seine Arbeit im Januar 2014 aufgenommen. Die
Forschungsarbeiten befinden sich im vorgesehenen Zeitplan und sollen 2017
abgeschlossen werden.
BMAS – Bundessozialgericht (BSG): Das BSG wurde 1954 errichtet. Vor
Geltung des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) gab es für die heute der
Sozialgerichtsbarkeit zugewiesenen Rechtsgebiete keine selbständigen Gerichte i. S. d.
Artikels 92 GG. Als Vorläufer des Bundessozialgerichts wird vielfach das im Jahr
1884 als höchste Instanz für Angelegenheiten der Sozialversicherung errichtete
Reichsversicherungsamt (RVA) angesehen. Ein Forschungsprojekt zur
Aufarbeitung der NS-Vergangenheit dieses Amtes wurde vom Bundessozialgericht
zwar nicht initiiert. Allerdings unterstützt das Bundessozialgericht das von der
damaligen Generalbundesanwältin Prof. Dr. Harms und Altkanzler Helmut
Schmidt initiierte und von Prof. Dr. Harms koordinierte Forschungsprojekt.
Das Projekt erfasst auch die Zeit nach 1945.
Verantwortlicher Forscher: Prof. Dr. Dr. Eichenhofer (Jena) hat die Aufgabe
übernommen, die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts im ersten Jahrzehnt
seines Bestehens zu untersuchen.
Bearbeitungsstand: laufend
BMAS – Bundesagentur für Arbeit (BA): Die Geschichte der Reichsanstalt für
Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (RA) bzw. der
„Arbeitsverwaltung“ (Ende 1938 wurde die bis dahin formal eigenständige RA aufgelöst
und in das Reichsarbeitsministerium eingegliedert) in der NS-Zeit ist ein
Schwerpunkt im Rahmen der Forschungen der vom BMAS berufenen
unabhängigen Historikerkommission zur Aufarbeitung der Geschichte des
Reichsarbeitsministeriums in der Zeit des Nationalsozialismus. Ein Teilprojekt widmet
sich dabei speziell der RA, ein anderes Teilprojekt befasst sich mit dem
Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz Fritz Sauckel bzw. dessen
gleichnamiger Dienststelle.
Darüber hinaus gibt es eigene Forschungen der BA. Hier sind insbesondere
folgende Veröffentlichungen von Dieter G. Maier zu nennen:
● Arbeitseinsatz und Deportation: Die Mitwirkung der Arbeitsverwaltung bei
der nationalsozialistischen Judenverfolgung in den Jahren 1938–1945/von
Dieter G. Maier. Berlin: Edition Hentrich, 1994 (Publikationen der
Gedenkstätte Haus Wannsee-Konferenz; Band 4).
● Anfänge und Brüche der Arbeitsverwaltung bis 1952: Zugleich ein kaum
bekanntes Kapitel der deutsch-jüdischen Geschichte/von Dieter G. Maier.
Brühl: Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, 2004
(Schriftenreihe der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung; Band 43).
● 80 Jahre BA. Sonderbeilage in: Dialog – Die Zeitung für Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter der Agenturen für Arbeit und der Arbeitsgemeinschaften;
14 (2007) Nr. 6/Bundesagentur für Arbeit (Hrsg.), 2007 (Redaktion: Dieter
G. Maier).
Im Auftrag und finanziell gefördert von der BA ist 2003 eine umfassende
Geschichte der deutschen Arbeitsverwaltung erschienen, erstellt von dem Histori-
Drucksache 18/4238 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeker Prof. Dr. Hans-Walther Schmuhl, die auch die NS-Zeit ausführlich
behandelt:
● Arbeitsmarktpolitik und Arbeitsverwaltung in Deutschland 1871–2002:
Zwischen Fürsorge, Hoheit und Markt/von Hans-Walter Schmuhl. Nürnberg:
Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesanstalt für Arbeit,
2003 (Beiträge zur Arbeitsmarkt- und Berufsforschung; Band 270).
BMAS – Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund) und Deutsche
Rentenversicherung Knappschaft Bahn See (DRV KBS): Das Forschungsnetzwerk
Alterssicherung (FNA) der DRV fördert zurzeit das Projekt „Triage in der
Tuberkulosebehandlung. Lungenheilstätten der Landesversicherungsanstalt
Oldenburg-Bremen 1944 bis 1955“.
Das Projekt thematisiert ausdrücklich die Entwicklung in den letzten beiden
Kriegs- und den ersten zehn Nachkriegsjahren.
Verantwortlicher Forscher: Dr. Alfred Fleßner (Carl-von-Ossietzky-Universität
Oldenburg).
Bearbeitungsstand: andauernd
Die Förderdauer hat am 1. Juli 2014 begonnen und endet am 30. September
2016.
Außerdem wird das FNA zwei weitere Forschungsprojekte zur Thematik
„Rentenversicherungsträger in der Zeit des Nationalsozialismus“ fördern, die sich
zurzeit in Vorbereitung befinden. 1) das Projekt „Alterssicherungssystem und
Reichsversicherungsanstalt in der ‚Volksgemeinschaft‘. Die Geschichte der
Rentenversicherung in der NS-Zeit“. Das Projekt wird eine voraussichtliche Laufzeit
von 36 Monaten haben und von Prof. Dr. Paul Erker (Ludwig-Maximilians-
Universität München) und PD Dr. Dierk Hoffmann (Institut für Zeitgeschichte,
Berlin) durchgeführt werden; 2) das Projekt „Ermordung und pflegerische
Vernachlässigung von Tuberkulose-Patienten in den Kliniken der gesetzlichen
Rentenversicherung im Nationalsozialismus“. Das Projekt mit einer voraussichtlichen
Laufzeit von 24 Monaten wird durchgeführt von PD Dr. Winfried Süß (Zentrum
für Zeitgenössische Forschung, Potsdam).
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF): Titel des
Forschungsprojektes ist „Vorgeschichte des Bundesministeriums für Bildung und
Forschung bzw. seiner Vorgängerinstitutionen: Machbarkeitsstudie“. Ziel des
Forschungsprojektes ist, mit Hilfe der Machbarkeitsstudie die Quellenverfügbarkeit
zu prüfen sowie die der spezifischen Situation des BMBF Rechnung tragenden
Fragen- und Aufgabenstellungen zu identifizieren und Perspektiven für weitere
Untersuchungen aufzuzeigen. Dabei sollte die besondere Situation
berücksichtigt werden, dass es für das 1955 zunächst als Ministerium für Atomfragen
gegründete Bundesministerium keine direkte Vorgängerinstitution vor 1945 gab.
Die Machbarkeitsstudie zur Vorgeschichte des BMBF berücksichtigt den
Zeitraum von 1955 (Gründung des Ministeriums für Atomfragen) bis 1972, um
etwaige personelle und sonstige Kontinuitäten zur NS-Zeit zu untersuchen.
Verantwortlicher Forscher: Institut für Zeitgeschichte (IfZ)/Prof. Dr. Thomas
Raithel
Bearbeitungsstand: abgeschlossen (seit Ende Januar 2015)
Das BMBF wird die Machbarkeitsstudie nun gemeinsam mit weiteren
einschlägig ausgewiesenen Wissenschaftlern auswerten und daran anknüpfend die
Entscheidung über die im Einzelnen zu bearbeitenden Fragestellungen des
Vorhabens und dessen weitere Ausgestaltung treffen.
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL): Ein Auftrag
(Juni 2005) mit dem Titel „Reichslandwirtschaftsministerium und Reichsnähr-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/4238stand im Nationalsozialismus – Organisation und Institutionen der Agrarpolitik
als Mittel der nationalsozialistischen Herrschaft, Kriterien zur Bewertung des
Werdegangs von ehemaligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des BML/
BMVEL und seines Geschäftsbereichs“ wurde im Juli 2005 wie folgt aufgeteilt:
Auftrag 1: Sachverständigengutachten „Rolle und Inhalt der Agrarpolitik und
Agrarforschung von Vorgängerinstitutionen des Bundesministeriums für
Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft“. Das
Sachverständigengutachten vom 28. Februar 2006 wurde für eine Veröffentlichung überarbeitet. Das
überarbeitete „Sachverständigengutachten zur Rolle des Reichsministeriums für
Ernährung und Landwirtschaft in der NS-Zeit“ wurde am 31. März 2011
übergeben.
Auftrag 2: „Entwicklung von Kriterien zur Bewertung der Ehrwürdigkeit von
ehemaligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des BML/BMVEL und der
Dienststellen seines Geschäftsbereichs im Hinblick auf die Zeit des
Nationalsozialismus“. Hierbei ging es um die Bewertung der Lebensläufe von zum
Zeitpunkt der Erteilung des Untersuchungsauftrages im Jahr 2005 noch lebenden
ehemaligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bestimmter Geburtsjahrgänge
des Bundesministeriums. Diese Untersuchung, beendet im November 2007,
befasste sich nicht mit den „Vorgängern“ des Ministeriums oder seiner
Geschäftsbereichsbehörden, sondern mit der Vergangenheit einzelner Personen, die erst
nach 1945 im Ministerium beschäftigt waren.
Verantwortlicher Forscher: Die Untersuchungen wurden von Prof. Dr. Andreas
Dornheim (Universität Bamberg) erstellt.
Bearbeitungsstand: abgeschlossen
Bundesministerium der Finanzen (BMF): Bei dem Projekt handelt es sich um
die Einsetzung einer unabhängigen Historiker-Kommission zum Thema
„Erforschung der Geschichte des Reichsfinanzministeriums in der NS-Zeit“. Es
unterteilt sich in mehrere Teilprojekte.
Das Projekt stellt in Teilbereichen auch die Bezüge zu der Zeit nach 1945 mit
personellen und sachlichen Kontinuitäten her.
Mitglieder der unabhängigen Historiker-Kommission sind Prof. Dr. Jane Caplan
(Professor of Modern European History, University of Oxford), Prof. Dr. Ulrich
Herbert (Lehrstuhl für Neuere und Neueste Geschichte, Albert-Ludwigs-
Universität, Freiburg), Prof. Dr. Hans Günter Hockerts (Ludwig-Maximilians-
Universität, München), Prof. Dr. Werner Plumpe (Lehrstuhl für Wirtschafts- und
Sozialgeschichte, Johann-Wolfgang-Goethe-Universität, Frankfurt a. M.). Prof.
Dr. Adam Tooze (Professor of History, Yale University), Prof. Dr. Hans-Peter
Ullmann (Lehrstuhl für Mittlere und Neuere Geschichte, Universität zu Köln),
Prof. Dr. Patrick Wagner (Lehrstuhl für Zeitgeschichte, Martin-Luther-
Universität, Halle-Wittenberg).
Mit der Durchführung der Teilprojekte wurden beauftragt: Dr. Ralf Banken,
Ramona Bräu, Dr. Jürgen Kilian, Prof. Dr. Christiane Kuller, Dr. Stefanie
Middendorf, Prof. Dr. Adam Tooze, Josephine Ulbricht.
Bearbeitungsstand: teilweise laufend/teilweise abgeschlossen
Die Teilprojekte befinden sich in unterschiedlichen Bearbeitungsständen. Ein
erstes Teilprojekt ist mit der Veröffentlichung der Ergebnisse abgeschlossen. Mit
der Veröffentlichung weiterer Teilergebnisse ist ab Ende 2015, Anfang 2016 zu
rechnen.
Bundesministerium für Gesundheit (BMG): Das Robert Koch-Institut (RKI) hat
ein Forschungsprojekt mit dem Titel „Die Geschichte des RKI im
Nationalsozialismus“ durchgeführt. Schwerpunkt und Forschungsauftrag des Projektes
Drucksache 18/4238 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodewar neben der Instituts- und Forschungsgeschichte des RKI in dieser Zeit die
Beteiligung von Mitarbeitern des RKI an Menschenversuchen.
Das Projekt des RKI erfasst, wenn auch nicht schwerpunktmäßig und
systematisch, auch die personellen Kontinuitäten nach 1945.
Verantwortliche Forscherinnen: Dr. Annette Hinz-Wessels, Dr. Marion
Hulverscheidt und Dr. Anja Laukötter (Institut für die Geschichte der Medizin an der
Charité, Universitätsmedizin Berlin).
Bearbeitungsstand: abgeschlossen
Das zweijährige Forschungsprojekt wurde von 2006 bis 2008 durchgeführt.
Bundesministerium des Innern (BMI): Das Forschungsprojekt des BMI zur
„Aufarbeitung der Nachkriegsgeschichte des BMI und des MdI bzgl. möglicher
personeller und sachlicher Kontinuitäten zur NS-Zeit“ legt den Fokus auf eine
Aufarbeitung der Nachkriegsvergangenheit des BMI und des Ministeriums des
Innern der DDR. Im Sinne der Fragestellung wird das Reichsministerium des
Innern teilweise mitbetrachtet werden. Forschungsauftrag ist die Erstellung
einer Vorstudie zur „Aufarbeitung der Nachkriegsgeschichte des BMI und des
MdI bzgl. möglicher personeller und sachlicher Kontinuitäten zur NS-Zeit“.
Das Forschungsprojekt legt den Fokus auf die Zeit nach 1945 und eventuelle
personelle und sachliche Kontinuitäten zur NS-Zeit.
Verantwortliche Forscher: Prof. Dr. Frank Bösch (Zentrum für Zeithistorische
Forschung Potsdam), Prof. Dr. Andreas Wirsching (Institut für Zeitgeschichte
München – Berlin).
Bearbeitungsstand: laufend
BMI – Statistisches Bundesamt: Titel des Projektes ist „Bevölkerungsstatistik
im Dritten Reich“, Forschungsauftrag ist ein wissenschaftlicher Aufsatz zur
Bevölkerungsstatistik im Dritten Reich.
Verantwortliche Forscherin: Jutta Wietog M. A.
Bearbeitungsstand: abgeschlossen
BMI – Bundeskriminalamt (BKA): Titel des Projektes ist „Aufarbeitung der
Geschichte des BKA“, der Forschungsauftrag lautet: In welcher Weise, wodurch
und wie lange ist die Geschichte des BKA in Hinblick auf Organisation und
Organisationskultur geprägt von NS-Traditionslinien?
Das Forschungsprojekt des BKA legt den Fokus auf die Zeit nach 1945 und
erfasst auch die Frage nach personellen und sachlichen Kontinuitäten zur NS-Zeit.
Verantwortliche Forscher: Prof. Dr. Patrick Wagner, Dr. Imanuel Baumann,
Herbert Reinke, Andrej Stephan.
Bearbeitungsstand: abgeschlossen
BMI – Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK): Titel
des Projektes ist „Die Fachzeitschrift ‚Gasschutz und Luftschutz‘ unter dem
Einfluss des Nationalsozialismus“, der Forschungsauftrag ist eine
wissenschaftliche Ausarbeitung zur Zeitschrift „Gasschutz und Luftschutz“ unter dem
Einfluss des Nationalsozialismus.
Die Erforschung der personellen und sachlichen Kontinuitäten nach 1945 sind
von Forschungsvorhaben des BBK nicht umfasst (siehe Antwort zu Frage 3).
Verantwortlicher Forscher: Dr. Andreas Linhardt.
Bearbeitungsstand: abgeschlossen
BMI – Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV): Es handelt sich hier um ein
Forschungsvorhaben zur Organisationsgeschichte des BfV von 1950 bis 1975, unter
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/4238besonderer Berücksichtigung der NS-Bezüge früherer Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter in der Gründungsphase.
Das Forschungsprojekt legt den Fokus auf die Zeit nach 1945 und erfasst auch
die Frage nach personellen und sachlichen Kontinuitäten.
Verantwortliche Forscher: Prof. Dr. Constantin Goschler, Prof. Dr. Michael
Wala.
Bearbeitungsstand: abgeschlossen
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV): Im
damaligen Bundesministerium der Justiz wurde am 11. Januar 2012 eine Unabhängige
Wissenschaftliche Kommission zur Aufarbeitung der NS-Vergangenheit
eingesetzt. Im Rahmen des Rosenburg-Projekts soll diese eine Untersuchung der
personellen und fachlich-politischen Kontinuitäten des nationalsozialistischen
Deutschlands im Regierungshandeln des Bundesjustizministeriums in der
Nachkriegszeit – der Zeit der „Rosenburg“, dem ersten Amtssitz des
Bundesjustizministeriums in Bonn – durchführen und auf der Grundlage der vorhandenen
Akten und anderer Primärquellen ein Gesamtbild erstellen.
Hinsichtlich früherer vom damaligen BMJ veranlasster Maßnahmen zur
Aufarbeitung der NS-Vergangenheit darf im Übrigen auf die Antwort der
Bundesregierung zu den Fragen 4 und 30 der Großen Anfrage der Fraktion DIE LINKE.
„Umgang mit der NS-Vergangenheit“ (Bundestagsdrucksache 17/8134)
verwiesen werden.
Die deutsche Justiz im Nationalsozialismus zählt zu den am besten erforschten
Bereichen der Zeitgeschichte. Das Rosenburg-Projekt befasst sich deshalb
ausschließlich mit der Zeit nach 1945, da insoweit Forschungsdefizite bestehen,
weil Quellen, die diesen Zeitraum betreffen, vielfach nicht erforscht oder nur am
Rande in den Blick genommen worden sind.
Verantwortliche Forscherinnen und Forscher: Die Unabhängige
Wissenschaftliche Kommission zur Aufarbeitung der NS-Vergangenheit wird von den
Professoren Manfred Görtemaker (Zeithistoriker, Universität Potsdam) und Christoph
Safferling (Strafrechtslehrer, Universität Marburg) geleitet. Ihr gehören weitere
Hochschullehrer und eine Hochschullehrerin (Prof. Eva Schumann, Universität
Göttingen; Prof. Jan Thiessen, Universität Tübingen; Prof. Martin Will, EBS
Law School Wiesbaden) sowie wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter an.
Bearbeitungsstand: laufend
Die Arbeiten sollen Ende 2015/Anfang 2016 abgeschlossen werden.
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
(BMUB): Das BMUB wurde im Jahr 1986 gegründet. Dabei wurden die
Zuständigkeiten des Bundes für den Umweltschutz, den Naturschutz, die
Reaktorsicherheit und den Strahlenschutz aus verschiedenen Bundesressorts
zusammengeführt. Im Dezember 2013 wurden zudem die Zuständigkeiten für
Stadtentwicklung, Wohnen, Bauwesen und Bauwirtschaft in das damalige BMU
überführt.
Die meisten Aufgaben und Zuständigkeiten des BMUB haben sich erst nach
1945 entwickelt. Die NS-Aufarbeitung konzentriert sich daher auf die
Bundesoberbehörden im Geschäftsbereich des BMUB: das Bundesamt für
Naturschutz (BfN), das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), das Umweltbundesamt
(UBA) sowie das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) mit
seinem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR).
BMUB – Umweltbundesamt (UBA): Das UBA wurde im Jahr 1974 als
Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des BMI errichtet. Mit dieser Gründung
Drucksache 18/4238 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodereagierte die Bundesregierung auf das seit Mitte der 1960er-Jahre zunehmende
ökologische Problembewusstsein. Als „Geburtsstunde“ eines expliziten
Umweltschutzgedankens wird oft die Veröffentlichung des Buches „Silent Spring“
von Rachel Carson im Jahr 1962 betrachtet. Der Begriff „Umweltschutz“ findet
in Deutschland etwa seit 1970 Verwendung. Das Umweltbundesamt blickt daher
nicht auf institutionelle Vorläufer aus der NS-Zeit zurück.
Allerdings wurde bei der Auflösung des Bundesgesundheitsamtes eines seiner
Teilinstitute, das Institut für Wasser-, Boden- und Lufthygiene (WaBoLu), im
Jahr 1994 in das UBA integriert. Das WaBoLu seinerseits blickt auf eine mehr
als 100-jährige Geschichte zurück: Seine Gründung datiert im Jahr 1901, damals
als Königliche Versuchs- und Prüfungsanstalt für Wasserversorgung und
Abwasserbeseitigung, aus der später nach mehreren Namensänderungen und
Funktionserweiterungen das WaBoLu hervorging. 1939 unterstellte die
Reichsregierung das WaBoLu dem Reichsgesundheitsamt. Nach Ende des Zweiten
Weltkriegs wurde das WaBoLu im Jahr 1952 bis zu dessen Auflösung 1994 Teil des
Bundesgesundheitsamtes im Geschäftsbereich des BMG. Mit Blick auf die
Tätigkeit des WaBoLu in den Jahren 1933 bis 1945 besteht daher grundsätzlich
Aufklärungsbedarf, für den gleichermaßen das Umweltressort, in das das
ehemalige WaBoLu aufgegangen ist, wie das Gesundheitsressort, dem das WaBoLu
in der fraglichen Zeit angehörte, zuständig sind.
Die vorliegenden Veröffentlichungen zur Geschichte des WaBoLu bis Anfang
der 1980er-Jahre geben durch die Art der Darstellung der institutionellen
Geschichte während der NS-Zeit Anlass zu der Vermutung, dass bis zu diesem
Zeitpunkt keine einschlägige historische Forschung stattgefunden hat oder von den
Verantwortlichen jedenfalls nicht zur Kenntnis genommen wurde:
● Naumann, E. 1961: 60 Jahre Institut für Wasser-, Boden- und Lufthygiene,
Stuttgart
● Bundesgesundheitsamt (BGA) 1983 (Hrsg.): BGA. Über ein Jahrhundert im
Dienste der Gesundheit. Aus Anlass der Einweihung des Instituts für
Arzneimittel 1983, Berlin.
Spätere wissenschaftliche Veröffentlichungen thematisieren die Rolle der
damaligen Reichsanstalt für Wasser- und Luftgüte in der NS-Zeit explizit und
kritisch:
● Hüntelmann, A 2007: Biopolitische Netzwerke. Die interpersonellen und
interinstitutionellen Verbindungen zwischen dem Institut für
Infektionskrankheiten und dem Reichsgesundheitsamt vor 1935, in: Abstracts der Vorträge
zum Workshop „Das Robert Koch-Institut im Nationalsozialismus, eine
wissenschaftshistorische Bestandsaufnahme“,
www.rki.de/DE/Content/Institut/
Geschichte/Dokumente/Abstracts_html.html (abgerufen am 12. Februar 2015)
● Hulverscheidt, Marion/Anja Laukötter 2009: Infektion und Institution: Zur
Wissenschaftsgeschichte des Robert Koch-Instituts im Nationalsozialismus
● Pohl, N 2005: Die Preußische Landesanstalt für Wasser-, Boden- und
Lufthygiene („WaBoLu“) und die Absicherung des Inhumanen, in: Judith Hahn
u. a. (Hrsg.): Medizin im Nationalsozialismus und das System der
Konzentrationslager. Beiträge eines interdisziplinären Symposiums, Frankfurt,
S. 188–208.
Weitere Ausführung zum WaBoLu finden sich in:
● Bundesarchiv 1984: Reichsanstalt für Wasser- und Luftgüte. R 154, 1882 bis
1962, bearbeitet von Ute Dillenberger
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/4238● Bundesgesundheitsamt (BGA) 1983 (Hrsg.): BGA. Über ein Jahrhundert im
Dienste der Gesundheit. Aus Anlass der Einweihung des Instituts für
Arzneimittel 1983, Berlin
● Umweltbundesamt (UBA) 2014 (Hrsg.): 1974–2014. 40 Jahre
Umweltbundesamt, bearb. von Thomas Forstner, Matthias Georgi u. a., Dessau
● WaBoLu 1986 (Hrsg.): 85 Jahre WA Bo LU. 85 Jahre Bibliothek, Reihe
WaBoLu-Hefte 1/986, Berlin.
BMUB – Bundesamt für Naturschutz (BfN): Das BfN hat bislang folgende
Forschungsprojekte durchgeführt, die u. a. die Historie der Behörde bzw. seiner
Vorläufereinrichtungen in der NS-Zeit beleuchten:
● FuE-Vorhaben „Fachkongress ‚Naturschutz und Nationalsozialismus‘ “
(2001 bis 2002).
Verantwortliche Forscher: Stiftung Naturschutzgeschichte, Königswinter, in
Kooperation mit der Universität Bielefeld, Fakultät für Geschichtswissenschaft
und Philosophie (Prof. Dr. Joachim Radkau, Dr. Frank Uekötter).
Bearbeitungsstand: abgeschlossen
Internationaler Kongress 2002; Publikation: Joachim Radkau & Frank Uekötter
(Hrsg.) (2003): Naturschutz und Nationalsozialismus. (Geschichte des Natur-
und Umweltschutzes, Bd. 1): Frankfurt/Main, Campus-Verlag. 487 S.
● FuE-Vorhaben „100 Jahre amtlicher Naturschutz“ (2004 bis 2006).
Verantwortliche Forscher: Stiftung Naturschutzgeschichte, Königswinter (Dr.
Hans-Werner Frohn), in Zusammenarbeit mit der Universität Tübingen (PD Dr.
Friedemann Schmoll).
Bearbeitungsstand: abgeschlossen
Publikation: Hans-Werner Frohn & Friedemann Schmoll (Hrsg.) (2006): Natur
und Staat. Staatlicher Naturschutz in Deutschland 1906–2006. (Naturschutz und
Biologische Vielfalt 35): Münster 2006, 736 S.
● Verbändeprojekt „Wanderausstellung ‚100 Jahre amtlicher Naturschutz‘ “
(2005 bis 2007).
Verantwortlicher Forscher: Stiftung Naturschutzgeschichte, Königswinter (Dr.
Hans-Werner Frohn).
Bearbeitungsstand: abgeschlossen
Die Ausstellung ist im Anschluss an die Feierlichkeiten zu „100 Jahre staatlicher
Naturschutz“ im Rahmen des 28. Deutschen Naturschutztages (DNT) vom
30. Mai bis zum 3. Juni 2006 im Internationalen Kongresszentrum Bundeshaus
Bonn über mehrere Jahre in verschiedenen Einrichtungen des Naturschutzes in
Deutschland (Akademien sowie Bildungs- und Informationszentren des
Naturschutzes) gezeigt worden.
● FuE-Vorhaben „Workshop ‚Naturschutz und Demokratie!? Zur Entwicklung
von Naturschutz und Landschaftsplanung im Deutschland im 20. Jahrhundert
– unter besonderer Berücksichtigung der Zeit des Nationalsozialismus und
der Entwicklung in zwei deutschen Staaten nach 1945‘ “ (2004 bis 2005).
Verantwortliche Forscher: Arbeitsgemeinschaft von Stiftung
Naturschutzgeschichte/Leibniz-Universität Hannover, Zentrum für Gartenkunst und
Landschaftsarchitektur/Hochschule der Künste Berlin, Institut für Geschichte und
Theorie der Gestaltung; Verantwortlich: Prof. Dr. Joachim Wolkschke-Bulmahn/
Prof. Dr. Gert Gröning.
Bearbeitungsstand: abgeschlossen
Drucksache 18/4238 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodePublikation: Gert Gröning & Joachim Wolschke-Bulmahn (Hrsg.) (2006):
Naturschutz und Demokratie!? (CGL-Studies 3). München (Martin Meidenbauer),
320 S.
BMUB – Bundesamt für Strahlenschutz (BfS): Das BfS ist mit dem Endlager für
radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) seit 1990 Betreiber einer Anlage, in der
während des Nationalsozialismus Häftlinge des Konzentrationslagers
Helmstedt-Beendorf zur Zwangsarbeit bei der Rüstungsproduktion eingesetzt
wurden. Es liegt in der Verantwortung des BfS, als Betreiber der Anlage diesen
wichtigen Teil der Geschichte aufzuarbeiten, der Öffentlichkeit zugänglich zu
machen und den Opfern ein ehrendes Andenken zu bewahren.
Die Zeitphase wird in einer im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit derzeit in
Erarbeitung befindlichen Ausstellung über die Geschichte des Endlagers
Morsleben (1897 bis heute) beleuchtet. Zur Nutzung des heutigen Endlagers im
Nationalsozialismus liegt eine im Rahmen einer Dissertation erfolgte Aufarbeitung
vor:
● Kooger, B., 2004: Rüstung unter Tage: Die Untertageverlagerung von
Rüstungsbetrieben und der Einsatz von KZ-Häftlingen in Beendorf und
Morsleben. Berlin.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit wurde eine Historikerin damit beauftragt,
auf dieser Basis die nationalsozialistische Vergangenheit der Anlage für eine
Dauerausstellung aufzuarbeiten: „Entwicklung einer Ausstellung über die
Geschichte des ‚Endlagers für Radioaktive Abfälle Morsleben‘. Nutzung der
Schachtanlage ‚Marie‘ und ‚Bartensleben‘ in der Zeit des Nationalsozialismus
1937 bis 1945“.
Verantwortliche Forscherin: graphische werkstätten gbr, Frau Nina Holsten.
Bearbeitungsstand: in Fertigstellung
BMUB – Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR): Die
Bundesforschungsanstalt für Landeskunde und Raumordnung (BfLR) und die
Bundesbaudirektion (BBD) haben im Jahr 1997 aus Anlass ihrer bevorstehenden Fusion
zum BBR im Rahmen eines Forschungsprojekts die unabhängige Akademie für
wissenschaftliche Dokumentation Berlin mit der Aufarbeitung ihrer Behörden
und ihrer jeweiligen Vorgänger-Institutionen beauftragt. Dabei sollte explizit
auch die Arbeit beider Behörden während der nationalsozialistischen Zeit
erforscht werden. Es konnten die personelle, institutionelle und inhaltliche
Verstrickung der reichsdeutschen Raumordnung und Bauverwaltung in
nationalsozialistische Verbrechen aus den Quellen belegt werden.
Die Aufarbeitungen erfassen mit der Verurteilung der Täter nach 1945 und dem
Gedenken an die Opfer auch die Zeit nach 1945. Die personellen sowie
sachlichen Kontinuitäten nach 1945 wurden aufgezeigt.
Verantwortliche Forscher: Akademie für wissenschaftliche Dokumentation
Berlin und von ihr beauftragte Historiker.
Bearbeitungsstand: abgeschlossen
Der umfangreiche Forschungsbericht wurde 2004 von der Akademie vorgelegt
und zunächst intern als Manuskript verbreitet. 2007 erschien sie dann ohne
Änderungen 2007 als reich bebilderte Publikation unter dem Titel:
● Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR; Hrsg.) 2007: Chronik
Bau und Raum – Geschichte und Vorgeschichte des Bundesamtes für
Bauwesen und Raumordnung. 485 Seiten mit 517 meist farbigen Abbildungen.
ISBN 978-3-8030-0667-7.
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI): Das BMVI
hat folgende Projekte finanziell unterstützt, die die Historie der Behörde, des Ge-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/4238schäftsbereichs bzw. seiner Vorläufereinrichtungen in der NS-Zeit zum Thema
haben:
● Veröffentlichung einer umfassenden Dokumentation des Autors Alfred
Gottwaldt zum Widerstand von Mitarbeitern der Deutschen Reichsbahn
gegen das NS-Regime. Das Buch „Eisenbahner gegen Hitler“ wurde 2009
veröffentlicht.
● Forschungsgutachten zur antijüdischen Politik des
Reichsverkehrsministeriums zwischen 1933 und 1945. Die Autoren Alfred Gottwaldt und Diana
Schulte haben das Buch „Juden ist die Benutzung von Speisewagen
untersagt“ im Jahr 2007 veröffentlicht.
● Das BMVI unterstützt das Anliegen des Vereins „Zug der Erinnerung“ und
hat diesen wiederholt finanziell gefördert. Die Aufarbeitung der
Eisenbahngeschichte während des Nationalsozialismus ist dem BMVI wichtig,
deswegen wurden diverse Forschungsarbeiten gefördert.
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg): Das BMVg verfügt mit dem
Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr
(ZMSBw; bis 2012 Militärgeschichtliches Forschungsamt, MGFA) über eine
wissenschaftlich unabhängige Ressortforschungseinrichtung, zu deren Auftrag
die Untersuchung der Vorgeschichte des eigenen Ressorts in der Zeit des
Nationalsozialismus gehört. Das ZMSBw und das 1957 gegründete MGFA haben in
den vergangenen Jahrzehnten für die nationale und internationale Forschung
wegweisende Ergebnisse vorgelegt und damit maßgeblich zur Aufarbeitung der
nationalsozialistischen Vergangenheit und zur Untersuchung der Vorgeschichte
des BMVg und der Bundeswehr beigetragen.
Für eine detaillierte Aufstellung der einschlägigen Publikationen des ZMSBw
und des MGFA wird auf Anlage 1 verwiesen. Darüber hinaus wird auf die
Antwort der Bundesregierung zu Frage 20 der Kleinen Anfrage der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 23. November 2010 auf
Bundestagsdrucksache 17/4344 verwiesen.
Die in der Anlage enthaltenen Publikationen erfassen auch die Zeit nach 1945
oder sind – wegen der personellen und sachlichen Kontinuitäten – für eine
Betrachtung der Zeit nach 1945 relevant. Eine genaue Abgrenzung ist in dieser
Hinsicht nicht möglich.
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi): Titel des
Forschungsprojektes ist „Geschichte des BMWi und seiner Vorläufer von 1917 bis 1990“.
Sein Ziel ist eine wirtschaftshistorische Aufarbeitung, die einen umfassenden
Einblick in Funktion und Wirkungsweise des Ressorts im geschichtlichen
Zeitablauf ermöglicht. Das Projekt umfasst folgende Abschnitte:
1. Gründungsgeschichte des Reichswirtschaftsamts 1917 bis Ende Weimarer
Republik
2. 1933 bis 1945 Nationalsozialistische Diktatur
3. 1945 bis 1990/Wiedervereinigung – Westdeutschland
4. 1945 bis 1990/Wiedervereinigung – Parallelstrukturen in Ostdeutschland.
Das Projekt erfasst auch die Zeit nach 1945 mit ihren personellen und sachlichen
Kontinuitäten für West und für Ostdeutschland.
Verantwortliche Forscherinnen und Forscher: Mitglieder der Unabhängigen
Geschichtskommission sind Prof. Ritschl (Sprecher der Kommission, London
School of Economics, Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats beim BMWi),
Prof. Abelshauser (Universität Bielefeld), Prof. Fisch (Deutsche Hochschule
f. Verwaltungswissenschaften, Speyer), Prof. Holtfrerich (Freie Universität,
Berlin), Prof. Hoffmann (Institut für Zeitgeschichte, Potsdam), Dr. Hollmann
Drucksache 18/4238 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode(Präsident des Bundesarchivs). Die Mitglieder der Geschichtskommission
haben weitere Historiker als Autoren verpflichtet.
Bearbeitungsstand: laufend
Mit der Veröffentlichung der Ergebnisse in Buchform (4 Bände) ist ab Ende
2015/Anfang 2016 zu rechnen.
BMWi – Bundesamt für Materialforschung und -prüfung (BAM): 2013 wurde
eine Vorstudie (Quellenexploration) mit dem Titel „Vorstudie für eine
historische Darstellung der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
(BAM)“ zur Geschichte der BAM in Auftrag gegeben, die auch die NS-
Vergangenheit umfasst.
Verantwortlicher Forscher: PD Dr. Günther Luxbacher, Technische Universität
Berlin.
Bearbeitungsstand: laufend
Die Erteilung eines Auftrags für eine historische Darstellung der „Geschichte
der BAM“ steht noch aus.
BMWi – Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB): Es existiert eine
einschlägige Publikation zum Thema:
● Dr. Ulrich Kern: „Forschung und Präzisionsmessung. Die Physikalisch-
Technische Reichsanstalt zwischen 1918 und 1948“ (darin die Kapitel 6 und 7);
VCH Verlagsgesellschaft (Weinheim 1994), ISBN 0934-5590.
2013 wurde die „Erstellung einer Studie, in der die Geschichte der Physikalisch-
Technischen Reichsanstalt (PTR) im Dritten Reich systematisch untersucht und
wissenschaftlich aufgearbeitet wird“ beauftragt.
Das Buch von Dr. Kern sowie die in Arbeit befindliche Studie durch Prof.
Hoffmann betrachten auch die Zeit nach 1945 (Gründungsphase der PTB).
Verantwortliche Forscherinnen und Forscher: Prof. Dr. Dieter Hoffmann, Max-
Planck-Institut für Wissenschaftsgeschichte, Berlin.
Bearbeitungsstand: laufend
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM): Die
Geschichte des Kulturressorts wird durch die Forschungsarbeiten des BMI, aus
dem BKM (ehemals Abteilung K im BMI) im Jahr 1998 hervorgegangen ist,
teilweise miterforscht.
Zudem existieren bereits einschlägige Publikationen zur Kulturpolitik und den
für Kultur zuständigen Behörden während des Nationalsozialismus, so z. B.:
● Hildegard Brenner, Die Kunstpolitik des Nationalsozialismus, Reinbek bei
Hamburg, 1963
● Uwe Julius Faustmann, Die Reichskulturkammer. Aufbau, Funktion und
rechtliche Grundlagen einer Körperschaft des öffentlichen Rechts im
nationalsozialistischen Regime. Inaugural-Dissertation zur Erlangung des Grades
eines Doktors der Rechte, Bonn 1990
● Alan E. Steinweis, Art, Ideology, and Economics in Nazi Germany: The
Reich Chambers of Music, Theater, and the Visual Arts, Chapel Hill, North
Carolina, 1993
● Bärbel Schrader, „Jederzeit widerruflich“. Die Reichskulturkammer und die
Sondergenehmigungen in Theater und Film des NS-Staates, Berlin 2008.
BKM – Deutsche Nationalbibliothek (DNB): Im Jahr 2014 wurden zwei
Gutachten zur Aufarbeitung ihrer Geschichte in zwei Diktaturen beauftragt. Es
handelt sich um
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/4238● ein Projekt zur „Geschichte der Deutschen Bücherei in der Zeit des
Nationalsozialismus“.
Verantwortlicher Forscher: Betreuung durch Prof. Dr. Michael Wildt,
Humboldt-Universität zu Berlin.
Bearbeitungsstand: laufend
Eine Vorstudie von Dr. Sören Flachowsky vom 28. Februar 2014 liegt bereits
vor. Die Forschungsarbeiten sollen bis zum 31. Mai 2017 abgeschlossen sein,
eine Veröffentlichung der Ergebnisse soll bis zu diesem Zeitpunkt erfolgen.
Jährliche Zwischenberichte sind vorgesehen, der erste erscheint in der
Publikation der DNB „Dialog mit Bibliotheken“, Heft 1/2015, und wird ein halbes Jahr
später Open Access in das Internet gestellt.
● ein Projekt „Die Deutsche Bücherei Leipzig 1945–1990. Eine
Institutionengeschichte unter besonderer Berücksichtigung der Beziehungen zur
Deutschen Bibliothek Frankfurt am Main: Personen und Institutionen“.
Verantwortliche Forscherinnen und Forscher: Betreuung durch Prof. Dr. Hermann
Wentker, Institut für Zeitgeschichte (IfZ), Standort Berlin.
Bearbeitungsstand: laufend
Eine Konzeption des IfZ vom 28. März 2014 liegt vor. Die Forschungsarbeiten
begannen am 1. Juli 2014 und sollen innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen
sein; eine Verlängerung um ein weiteres Jahr ist im gegenseitigen Einvernehmen
möglich. Die Ergebnisse sollen im Folgejahr veröffentlicht werden. Ein
Zwischenbericht ist für den Sommer 2015 vorgesehen. Er ist für die Publikation der
DNB „Dialog mit Bibliotheken“, Heft 2/2015 geplant, und wird wiederum ein
halbes Jahr später Open Access in das Internet gestellt.
BKM – Bundesarchiv (BA): Das BA hat das Zentrum für zeithistorische
Forschung in Potsdam (ZZF) im Dezember 2014 mit einer Vorstudie/
Machbarkeitsstudie zur „NS-Geschichte des Reichsarchivs und des Umgangs mit ihr im
Bundesarchiv und im Zentralen Staatsarchiv der DDR“ beauftragt. Eine
Veröffentlichung der Studie ist vorgesehen. Eine anschließende Hauptstudie ist ins Auge
gefasst.
Verantwortlicher Forscher: Betreuung durch Prof. Dr. Martin Sabrow,
Bearbeiter ist Dr. Peter Ulrich Weiß.
Bearbeitungsstand: laufend (Laufzeit 1. Januar 2015 bis 30. Juni 2015).
3. Falls die Erforschung jener Kontinuitäten nicht Bestandteil von
begonnenen oder abgeschlossenen Forschungsprojekten der Bundesressorts und
nachgeordneten oberen Bundesbehörden war bzw. ist, welche Erwägungen
sprachen bei den einzelnen Projekten dagegen, sie einzubeziehen?
BMI – Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK): Die
Vorgängerbehörde des BBK (Bundesanstalt für zivilen Luftschutz) ist 1954 aus
einer 1952 entstandenen Abteilung des BMI hervorgegangen. Daher scheint es
sinnvoll, vor einem eigenen Projekt zunächst die geplante Aufarbeitung des
BMI (vgl. hierzu Antwort zu Frage 1) abzuwarten, um Redundanzen zu
vermeiden.
4. Welche Haushaltsmittel sind für diese Forschungsprojekte von den
Bundesressorts aufgewendet oder beantragt worden?
Drucksache 18/4238 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeBundesressort/ nachgeordnete
Bundesoberbehörde
Betrag in Euro Bemerkung
AA 1.103.899
BKAmt / BND rd. 2.000.000
BMAS 1.682.343
BMBF 59.292 Machbarkeitsstudie
BMEL 56.945
BMF rd. 1.100.000
BMG 120.000
BMJV rd. 1.100.000
229.000
100.000
2012-2014
vorgesehen für 2015
vorgesehen für 2016
BMUB / BfN 511.995 verteilt auf vier Projekte
BMUB / BfS 38.000
BMVg Wegen des Umfangs
(siehe Anlage) nicht
bezifferbar.
BMWi 3.900.000
BMWi / PTB 50.000
BMI 1.200.000
700.000
bereits bewilligt
für 2016 beantragt
BMI / BKA 322.000
BMI / BfV 259.637
BMI / BBK 8.000
BKM 516.500
BKM / BA 60.000
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/42385. Auf welche Weise wird bzw. wurde bei den begonnenen oder
abgeschlossenen Forschungsprojekte der Bundesressorts und nachgeordneten oberen
Bundesbehörden die wissenschaftliche Unabhängigkeit der Forscherinnen
und Forscher bzw. Forschungsinstitutionen sichergestellt?
Die Bundesressorts und nachgeordneten Bundesoberbehörden lassen den
beauftragten Forschungseinrichtungen grundsätzlich jede mögliche Unterstützung
zukommen, enthalten sich aber strikt einer inhaltlichen Einflussnahme auf ihre
Arbeit.
Die wissenschaftliche Unabhängigkeit der Forscherinnen und Forscher bzw.
Forschungsinstitutionen wird bzw. wurde dabei in einem ersten Schritt bereits
dadurch sichergestellt, dass die Forschungsvorhaben an externe und
weisungsunabhängige Forscherinnen und Forscher bzw. Forschungsteams und
-institutionen vergeben werden, die bei der Auswahl der Fragestellungen und
Zielsetzungen im Einzelnen sowie bei ihrer Arbeitsweise allein
wissenschaftlichen Prinzipien verpflichtet sind. Dies wurde teilweise auch ausdrücklich
vertraglich vereinbart oder ist Bestandteil allgemeiner Dienstvorschriften (z. B.
Zentrale Dienstvorschrift A-2713/2 des Zentrums für Militärgeschichte und
Sozialwissenschaften der Bundeswehr). Darüber hinaus werden bzw. wurden zum
Teil fachliche bzw. wissenschaftliche Beiräte bzw. (international besetzte)
historische Kommissionen eingesetzt, die die Forschungsprojekte begleiten. Nicht
zuletzt stellt zudem die Gewährleistung des uneingeschränkten Zugangs zu
Akten einen wesentlichen Aspekt der Sicherstellung wissenschaftlicher
Unabhängigkeit dar (siehe dazu im Einzelnen die Antwort zu Frage 6). Schließlich erfolgt
auch die Veröffentlichung der Forschungsarbeiten und -ergebnisse ggf.
unmittelbar durch die Forscherinnen und Forscher bzw. Forschungsinstitutionen
selbst.
6. Haben die Forscherinnen und Forscher bzw. Forschungsinstitutionen
jeweils (bitte auflisten) uneingeschränkten Zugang zu den einschlägigen
Sach- und Personalakten?
Bestehen hier Restriktionen?
Wenn ja, welche, und warum?
Die Forscherinnen und Forscher bzw. Forschungsinstitutionen haben im
Rahmen des verfügbaren Aktenmaterials (im Zuständigkeitsbereich des BMWi
wurden nach 1945 z. T. Akten als Beutegut in das Moskauer Staatsarchiv überführt;
hier nur eingeschränkter Zugang) uneingeschränkten Zugang zu den
einschlägigen Sach- und Personalakten. Einschränkungen – insbesondere hinsichtlich
des Zugangs zu Personalakten – können sich allenfalls aus geltenden
Rechtsvorschriften ergeben, die selbstverständlich für alle Ressorts und Behörden bindend
sind. Spezifische Restriktionen des Zugangs zum verfügbaren Aktenmaterial
bestehen darüber hinaus nicht. Dies gilt für alle Bundesressorts und
nachgeordneten Bundesoberbehörden gleichermaßen.
7. Welche Bundesressorts und nachgeordneten oberen Bundesbehörden haben
bislang keine Forschungsprojekte begonnen oder abgeschlossen, die die
Historie der NS-Ressorts oder -Behörden beleuchten, die die Aufgaben und
Zuständigkeiten der heutigen Bundesressorts und nachgeordneten oberen
Bundesbehörden wahrgenommen haben, und aus welchen Gründen (bitte
auflisten)?
8. Haben die in der Antwort zu Frage 7 benannten Bundesressorts zumindest
Planungen bezüglich solcher Forschungsprojekte?
Drucksache 18/4238 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDie Fragen 7 und 8 werden gemeinsam beantwortet.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, seine
nachgeordneten Behörden sowie das Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung haben bislang keine Forschungsprojekte begonnen
oder abgeschlossen und planen derzeit auch für die Zukunft keine solchen
Projekte. Dies beruht auf der Tatsache, dass diese Ministerien erst in der
Bundesrepublik Deutschland errichtet wurden – das Politikfeld der Entwicklungspolitik
existierte in der NS-Zeit zudem noch gar nicht – und dementsprechend kein
Bedarf zur Erforschung einer NS-Vergangenheit besteht.
Gleiches gilt für die Bundesoberbehörden im nachgeordneten Bereich des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, die erst nach 1945 gegründet
wurden und keiner historischen Kontinuität zur NS-Zeit unterliegen: Bundesamt für
Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA 1954), Bundeskartellamt (1958) und
Bundesnetzagentur (1998). Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und
Rohstoffe (BGR) wartet die Ergebnisse der BMWi-Geschichtskommission ab, die
punktuell die Geschichte des BGR mit aufnehmen wird, und entscheidet dann,
ob darüber hinaus noch Forschungsbedarf besteht.
9. Wie stellt die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag zwischen CDU,
CSU und SPD getroffene Vereinbarung, „die Aufarbeitung der NS-
Vergangenheit von Ministerien und Bundesbehörden voranzutreiben“, sicher?
10. Welche konkreten Schritte der Umsetzung sind in dieser Legislaturperiode
bereits erfolgt?
11. Welche Institution der Bundesregierung koordiniert die Einhaltung dieser
Vereinbarung sowie die einzelnen Forschungsprojekte der Bundesressorts
und nachgeordneten oberen Bundesbehörden?
Die Fragen 9 bis 11 werden gemeinsam beantwortet.
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, „Deutschlands Zukunft
gestalten“, heißt es im Einzelnen: „Die Koalition wird die Aufarbeitung der NS-
Vergangenheit von Ministerien und Bundesbehörden vorantreiben. In einer
Bestandsaufnahme soll der aktuelle Forschungsstand und bestehende
Forschungsbedarf auf Bundesebene zur Aufarbeitung der frühen Nachkriegsgeschichte von
Ministerien und Behörden in der Bundesrepublik Deutschland und der DDR
ermittelt werden“ (S. 130). Die Bundesregierung fühlt sich diesen Aussagen des
Koalitionsvertrages verpflichtet und arbeitet stetig und mit Nachdruck an deren
Umsetzung. Grundsätzlich entscheidet dabei jedes Bundesressort in eigener
Verantwortung, ob und in welchem Umfang weiterer Handlungsbedarf besteht
und wie diesem begegnet wird.
Derzeit steht zudem die Beauftragung zweier Forschungsinstitute mit einer
Erhebung des aktuellen Forschungsstands und des bestehenden Forschungsbedarfs
in allen Bundesressorts durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur
und Medien zeitnah bevor. Das Institut für Zeitgeschichte München – Berlin und
das Zentrum für Zeithistorische Forschung Potsdam werden ihre Arbeit daran
noch in diesem Jahr aufnehmen. Ziel ist eine Bestandsaufnahme, auf deren
Grundlage dann die einzelnen Bundesressorts – wiederum in jeweils eigener
Verantwortung – über die Notwendigkeit weiterer Forschungsvorhaben
entscheiden können.
Neben dieser umfassenden wissenschaftlichen Gesamtauswertung des aktuellen
Stands der Aufarbeitungsbemühungen von Seiten der Bundesregierung werden
in der aktuellen Legislaturperiode weiterhin Forschungsprojekte einzelner
Bundesressorts und nachgeordneter Bundesbehörden zur Aufarbeitung der NS-Ver-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/4238gangenheit durchgeführt; neu begonnen wurden dabei in dieser
Legislaturperiode Ende 2014 ein Forschungsprojekt des Bundesministeriums des Innern
unter dem Titel „Aufarbeitung der Nachkriegsgeschichte des BMI und des MdI
bzgl. möglicher personeller und sachlicher Kontinuitäten zur NS-Zeit“ sowie
2015 ein Projekt des Bundesarchivs zur „NS-Geschichte des Reichsarchivs und
des Umgangs mit ihr im Bundesarchiv und im Zentralen Staatsarchiv der DDR“.
Zudem werden bereits begonnene Forschungsvorhaben fortgeführt (vgl.
Antwort zu den Fragen 1 und 2).
12. Beabsichtigen die Bundesressorts und nachgeordneten oberen
Bundesbehörden mitsamt den ihnen angeschlossenen Forschungsteams, der
Öffentlichkeit Einblicke in ihre laufenden Arbeiten zu NS-Aufarbeitung zu
gewähren?
Wenn ja, in welcher Form soll dieses erfolgen?
Wenn nein, warum nicht?
13. Wie ist die Einbeziehung der Öffentlichkeit in die laufenden bzw.
geplanten Forschungsvorhaben organisiert bzw. vorgesehen?
Ist sie unter demokratischen Gesichtspunkten möglicherweise geradezu
zwingend?
Die Fragen 12 und 13 werden gemeinsam beantwortet.
Soweit es in den einzelnen Bundesressorts und nachgeordneten
Bundesoberbehörden derzeit laufende bzw. geplante Arbeiten zur NS-Aufarbeitung gibt,
werden diese in aller Regel auch in geeigneter Form für die Öffentlichkeit
zugänglich gemacht – wobei die Veröffentlichung vielfach in den Händen der
forschenden Einrichtungen liegt (vgl. Antwort zu Frage 5). Die Einbeziehung der
Öffentlichkeit erfolgt dabei insbesondere durch Publikation erster
Forschungsergebnisse oder deren Präsentation auf – teilweise regelmäßig stattfindenden –
Vortragsveranstaltungen oder wissenschaftlichen Tagungen. Zudem finden sich
Informationen zu den einzelnen Projekten auch auf Internetseiten der mit der
Forschung beauftragten Einrichtungen.
Die bisherigen Erfahrungen mit diesen Formen der Veröffentlichung haben
gezeigt, dass die Aufarbeitung der NS-Vergangenheit auch jenseits der
Wissenschaft auf großes öffentliches Interesse stößt und die entsprechenden
Publikationen bei weitem nicht nur als historisch-wissenschaftliche selbstreferentielle
Werke angesehen werden. Nicht zuletzt aufgrund ihrer politischen
Implikationen und der Bezüge zur Bekämpfung des Rechtsradikalismus legt die
Bundesregierung in diesem Bereich daher besonderen Wert auf Transparenz und die
Teilhabe der interessierten Öffentlichkeit, nach Möglichkeit bereits an laufenden
Forschungsvorhaben (siehe auch die Antworten zu den Fragen 14 und 15).
14. Inwieweit sieht die Bundesregierung den vom Bundesministerium der
Justiz und für Verbraucherschutz eingeschlagenen Weg der „public
history“ als Vorbild für partizipative Öffentlichkeitsbeteiligung an?
Welche Erfahrungen hat das Bundesministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz mit diesem Verfahren gemacht?
Mit dem von der Unabhängigen Wissenschaftlichen Kommission zur
Aufarbeitung der NS-Vergangenheit und dem Bundesministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz einvernehmlich eingeschlagenen Weg der public history, d. h.
der Herstellung der Geschichtsöffentlichkeit, wird ein neuer Weg eingeschlagen.
Die Öffentlichkeit soll – der politischen Dimension der NS-Aufarbeitung
Rechnung tragend – auf dem Weg der Aufarbeitung „mitgenommen“ und zu einer kri-
Drucksache 18/4238 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodetischen Begleitung angeregt werden. Eine besondere Zielgruppe sind in diesem
Zusammenhang die Verfolgten des NS-Regimes und ihre Nachfahren. In diesem
Rahmen sind bereits zahlreiche gemeinsame Veranstaltungen der Unabhängigen
Kommission und des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
durchgeführt worden, u. a.:
● Auftaktveranstaltung (Bestandsaufnahme der bisherigen Aufarbeitung) am
26. April 2012 im Plenarsitzungssaal des Kammergerichts Berlin: „Die
Rosenburg – Das Bundesjustizministerium der Justiz und sein Umgang mit der
NS-Vergangenheit“
● 2. Rosenburg-Symposium am 5. Februar 2013 zur „Verantwortung der
Juristen“ im historischen Schwurgerichtssaal des Landgerichts Nürnberg, in dem
der Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen
Militärgerichtshof durchgeführt wurde
● 3. Rosenburg-Symposium am 8. Mai 2013 in der Europäischen Akademie
Berlin: „Die Aufarbeitung der NS-Vergangenheit durch Ministerien und
andere Einrichtungen des Bundes“
● sogenannte Aufarbeiterkonferenz – unter aktiver Beteiligung der
Historikerkommissionen, die auf Bundesebene in den Ministerien und
Bundesoberbehörden tätig gewesen sind
● Vorstellung der Ergebnisse der Auftaktveranstaltung in dem Buch „Die
Rosenburg. Das Bundesministerium der Justiz und die NS-Vergangenheit – eine
Bestandsaufnahme“ am 10. Juni 2013 im Presse- und Informationsamt der
Bundesregierung, wobei Ralph Giordano eine vielbeachtete
Präsentationsrede gehalten hat, die in der Schrift „Der perfekte Mord – Die deutsche Justiz
und die NS-Vergangenheit“ festgehalten worden ist
● Vorstellung des Rosenburg-Projekts am 8. Juli 2013 im Institut für
Zeitgeschichte München
● 4. Rosenburg-Symposium am 21. Oktober 2014 im Bundesgerichtshof in
Karlsruhe: „Die justizielle NS-Aufarbeitung – Täter, Opfer, Justiz“
● Vorstellung des Rosenburg-Projekts im Zusammenwirken insbesondere mit
dem Leo Baeck Institut New York und dem American Jewish Committee
(„Rosenburg Files – A Study of the Involvement of Former Party Members
in the German Justice Ministry post World War II“) am 17. November 2014
in Washington (im Deutschen Historischen Institut) und am 19. November
2014 in New York (im dortigen Leo Baeck Institut).
Darüber hinaus haben im Rahmen des Rosenburg-Projekts eine Vielzahl von
Begegnungen mit Personen und Gruppierungen – neben juristischen
Berufsverbänden wie dem Deutschen Richterbund und dem Deutschen Anwaltverein etwa
mit dem Internationalen Auschwitz Komitee und dem Zentralrat Deutscher Sinti
und Roma, ferner mit Oberstufenschülerinnen und -schülern aus Niedersachsen
und Hamburg sowie jungen Angehörigen der Volkswagen AG, die im Rahmen
von Austauschprogrammen in Auschwitz tätig waren – stattgefunden. Dass
dieser Weg erfolgreich beschritten worden ist, zeigen zahlreiche zustimmende
Schreiben und konkrete Unterstützungsleistungen – u. a. durch den Zentralrat
der Juden in Deutschland. Der Bundesminister der Justiz und für
Verbraucherschutz, Heiko Maas, ist am 25. Juli 2014 in Anerkennung seiner Verdienste um
die Aufarbeitung der nationalsozialistischen Belastung des Bundesministeriums
der Justiz und für Verbraucherschutz und die Einbeziehung der Öffentlichkeit in
das Rosenburg-Projekt mit dem Israel-Jacobson-Preis der Union progressiver
Juden ausgezeichnet worden.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/423815. Wird das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz mit
dem ihm angeschlossenen Forscherteam eine weitere
„Aufarbeiterkonferenz“ durchführen?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, soll diese Veranstaltung auch der Öffentlichkeit zugänglich
gemacht werden?
Die Unabhängige Wissenschaftliche Kommission zur Aufarbeitung der NS-
Vergangenheit und das damalige Bundesministerium der Justiz haben gemeinsam
am 8. Mai 2013 in der Europäischen Akademie Berlin das 3. Rosenburg-
Symposium zur „Aufarbeitung der NS-Vergangenheit durch Ministerien und andere
Einrichtungen des Bundes“ – sogenannte Aufarbeiterkonferenz – unter aktiver
Beteiligung der Historikerkommissionen folgender Einrichtungen durchgeführt:
Auswärtiges Amt, Bundesministerium der Finanzen, Bundesministerium für
Arbeit und Soziales, Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie,
Bundesnachrichtendienst, Bundeskriminalamt, Bundesamt für Verfassungsschutz,
Bundesrechnungshof. Dabei wurden – neben einer Bilanz der bisherigen
Arbeiten – die gemeinsamen Aufgaben und Probleme in den Blick genommen, die
sich bei der Aufarbeitung in den Ministerien und Bundesoberbehörden stellen.
Die Unabhängige Wissenschaftliche Kommission zur Aufarbeitung der NS-
Vergangenheit hat sich bereit erklärt, im Frühjahr 2016 – nach der Erstellung ihres
Abschlussberichts – erneut eine „Aufarbeiterkonferenz“ durchzuführen. Diese
Veranstaltung soll – wie die Veranstaltung im Mai 2013 – der Öffentlichkeit
zugänglich gemacht werden.
16. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Ergebnisse und
Zwischenergebnisse der einzelnen Forschungsprojekte der Bundesressorts
und nachgeordneten oberen Bundesbehörden einen öffentlichen Diskurs
eröffnen müssen?
Wenn ja, in welcher Weise soll dieses bewerkstelligt werden?
Aus Sicht der Bundesregierung wäre es sehr zu begrüßen, wenn die Ergebnisse
der von den einzelnen Bundesressorts und nachgeordneten
Bundesoberbehörden in eigener Verantwortung in Auftrag gegebenen Forschungsvorhaben einen
öffentlichen Diskurs eröffnen und befördern würden. Zu der Frage, auf welche
Weise dies konkret erreicht werden kann, wird auf die Antwort zu den Fragen
12 und 13 verwiesen.
17. Sieht die Bundesregierung darüber hinaus die Notwendigkeit, die
Ergebnisse der Forschungsarbeiten für die breite Öffentlichkeit nachhaltig zu
sichern?
Wenn ja, in welcher Weise soll dieses erfolgen (bitte einzeln nach den
Bundesressorts und nachgeordneten oberen Bundesbehörden
aufschlüsseln)?
Ja, insbesondere unter Zugrundelegung der Antworten zu den Fragen 12 bis 16
sieht die Bundesregierung diese Notwendigkeit. In aller Regel erfolgt eine
solche nachhaltige Sicherung – neben der Präsentation auf Vortragsveranstaltungen
oder Tagungen – durch Publikation der Forschungsarbeiten bzw. -ergebnisse
und deren Bereitstellung in Bibliotheken, Universitäten oder als Download auf
den einschlägigen Internetseiten. Dadurch können diese Forschungsergebnisse
nicht zuletzt auch im Bereich der historisch-politischen Bildung eingesetzt
werden und so gerade auch die jüngeren Generationen erreichen. Dies gilt für alle
Bundesressorts gleichermaßen.
Drucksache 18/4238 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode18. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung insoweit der Präsentation
durch Ausstellungen bei?
Bestehen vergleichbare konkrete Planungen der übrigen Ressorts, wie sie
das damalige Bundesministerium der Justiz in ihrer Antwort zu Frage 16
auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom
16. August 2012 „Finanzierung und Umfang des Forschungsprojekts zur
NS-Vergangenheit im Bundesministerium der Justiz“
(Bundestagsdrucksache 17/10495, S. 6) dargelegt hat?
Aus Sicht der Bundesregierung stellen Ausstellungen grundsätzlich ebenfalls
eine angemessene Form der Präsentation von Forschungsarbeiten dar. Es obliegt
jedoch einer Prüfung des zuständigen Ressorts zu gegebener Zeit, ob eine
Präsentation in Form einer Ausstellung im jeweiligen Einzelfall tatsächlich
geeignet und sinnvoll erscheint. Konkrete Planungen zu entsprechenden
Einzelausstellungsvorhaben bestehen von Seiten der Bundesressorts derzeit nicht.
Allerdings werden zum Beispiel die Forschungsergebnisse des
Militärgeschichtlichen Forschungsamtes und des Zentrums für Militärgeschichte und
Sozialwissenschaften der Bundeswehr zur NS-Aufarbeitung des Bundesministeriums
der Verteidigung auch in die Ausstellungen der Museen und Sammlungen der
Bundeswehr, insbesondere die Dauerausstellungen des Militärhistorischen
Museums der Bundeswehr eingearbeitet. Der Bundesnachrichtendienst verfügt
zudem seit 2010 über eine Organisationseinheit, deren Aufgabe unter anderem der
Aufbau einer historischen Sammlung mit dem Ziel der möglichen Präsentation
auch durch Ausstellungen ist.
19. Hat die Bundesregierung Haushaltsmittel für die Unterrichtung der
Öffentlichkeit und eine nachhaltige Sicherung der Forschungsprojekte
bereitgestellt?
Welche Ressorts haben hierfür bereits Haushaltsmittel eingeworben bzw.
beantragt?
Ja, die Bundesregierung hat bereits Haushaltsmittel für die Unterrichtung der
Öffentlichkeit und eine nachhaltige Sicherung der Forschungsprojekte
bereitgestellt. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, das
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, das
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sowie das Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung haben hierfür
Haushaltsmittel aus den laufenden Haushaltstiteln bereitgestellt oder diese eingeworben bzw.
beantragt. Es wird zudem auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen, da
entsprechende Mittel oftmals bereits Bestandteil des jeweiligen Forschungsprojektes
und daher in die insgesamt zur Verfügung stehenden Mittel mit eingerechnet
sind.
20. Plant die Bundesregierung, die Ergebnisse der Forschungsarbeiten
verbindlich zur Schulung und Fortbildung der Bediensteten der Ressorts und
oberen Bundesbehörden einzusetzen?
Welche personellen und sachlichen Ressourcen stehen hierfür zur
Verfügung?
Die Ergebnisse der Forschungsarbeiten finden bereits aktuell Eingang in
dienstinterne Aus- und Fortbildungsmaßnahmen sowie Informationsveranstaltungen
der Ressorts im Rahmen der vorhandenen personellen und sachlichen
Ressourcen. Zudem werden die Bediensteten mittels der in den Antworten zu den
Fragen 12 und 13 genannten Formen der Einbeziehung der Öffentlichkeit über die
Ergebnisse unterrichtet. Eine darüber hinausgehende verbindliche Fortbildung
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 21 – Drucksache 18/4238der Bediensteten ausschließlich zu diesem Thema ist derzeit nicht geplant. Es
liegt im Ermessen des jeweiligen Ressorts bzw. der jeweiligen Behörde, ob und
wie sie die Ergebnisse seiner bzw. ihrer Forschungsarbeiten in der Schulung und
Fortbildung seiner bzw. ihrer Bediensteten einsetzt.
21. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung diesbezüglich (vgl.
Frage 20) den Ergebnissen der Forschungsprojekte in didaktischer Hinsicht
zu?
Teilt sie die von Prof. Dr. Micha Brumlik in der Anhörung von
Sachverständigen des Ausschusses für Kultur und Medien des Deutschen
Bundestages am 29. Februar 2012 vertretene Auffassung: „Vor allem ist es um
einer Vertiefung des demokratischen Ethos der Beamten und Angestellten
der betroffenen Ministerien unerlässlich, die Ergebnisse der Forschung
den Mitarbeitern der jeweiligen Ministerien in Form einer obligatorischen
Fort- und einer fakultativen Weiterbildung zu vermitteln.“?
Die Auseinandersetzung mit der Geschichte der NS-Ressorts und -Behörden,
die die Aufgaben und Zuständigkeiten der heutigen Bundesressorts und -
behörden wahrgenommen haben, sowie mit personellen und sachlichen Kontinuitäten
dient auch der Sensibilisierung der Beschäftigten der Bundesregierung und in
diesem Sinne deren „Vertiefung des demokratischen Ethos“. Daher wurden und
werden die vorliegenden Ergebnisse entsprechender Forschungsarbeiten
aufgrund ihrer didaktischen Bedeutung selbstverständlich den Beschäftigten der
Bundesregierung zugänglich gemacht und im Rahmen von Aus- und
Fortbildungsmaßnahmen eingesetzt (vgl. die Antwort zu Frage 20).
Auch künftig wird die Bundesregierung nach geeigneten Wegen suchen, um
ihren Beschäftigten neue Forschungsergebnisse in didaktisch sinnvoller Weise
zu vermitteln, sie zu einer Auseinandersetzung mit diesen anzuregen und so die
Erinnerungsarbeit der Bundesregierung auch in diesem thematischen
Zusammenhang zu intensivieren.
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ISSN 0722-8333]