[Deutscher Bundestag Drucksache 18/4035
18. Wahlperiode 18.02.2015Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Wolfgang Gehrcke,
Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/3910 –
Maßnahmen der EU-Polizeiagentur Europol hinsichtlich ausländischer Kämpfer
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die EU-Polizeiagentur Europol hat einen „Focal Point Travellers“ eingerichtet,
in dem „ausländische Kämpfer“ gespeichert werden (
www.statewatch.org/news/
2014/nov/eu-foreign-fighters-16002-14.pdf). Es handelt sich um eine
umfangreiche Datensammlung, an der sich einzelne Mitgliedstaaten mit Zulieferungen
und Abfragen beteiligen. Auch das Bundeskriminalamt (BKA) macht dabei mit.
Europol verfügt über insgesamt 20 „Focal Points“. Ein anderer „Focal Point“
lautet „islamistischer Terrorismus“, dürfte also teilweise deckungsgleich sein
mit dem „Focal Point Travellers“. Außer EU-Mitgliedstaaten nehmen
Australien, Norwegen und die Schweiz daran teil. Serbien, Mazedonien sowie die US-
Grenz- und Zollbehörden beabsichtigen laut der Bundesregierung eine
Teilnahme. Europol und die EU-Grenzagentur FRONTEX haben im November
2014 eine Vereinbarung über den Austausch personenbezogener Daten
geschlossen, die dann dem jeweiligen Verwaltungsrat der beiden Agenturen und
anschließend den Datenschutzbehörden vorgelegt wurde. Laut dem Anti-
Terrorkoordinator wurde zu „ausländischen Kämpfern“ im Oktober 2014 eine
Expertengruppe „DUMAS“ eingesetzt, die von Italien geleitet und von
Europol unterstützt wird. Ihr Hauptaugenmerk liege auf „Ausschreibungslisten von
Reisenden (Mitvorreiter Österreich), Outreach-Maßnahmen (Mitvorreiter
Ungarn und Spanien), bewährten Vorgehensweisen (Mitvorreiter Frankreich,
Vereinigtes Königreich), Indikatoren (Mitvorreiter Deutschland, Luxemburg)
und Schleusern (Mitvorreiter Spanien, Vereinigtes Königreich)“. Zudem führe
Europol eine Machbarkeitsstudie durch, mit der die von dem EU-Netz der
Zentralstellen für Geldwäsche-Verdachtsanzeigen (FIU.NET) eingesetzte
„Ma3tch-Technologie“ im „Europol-Kontext“ eingesetzt werden könnte.
Dadurch könnten „die lokale[n] Quellen hochvertraulicher Informationen durch
ein dezentralisiertes Computersystem virtuell vernetzt“ werden, was laut dem
ATK Kerchove eine „Identifizierung von Informationen nach dem Grundsatz
,Kenntnis nur, wenn nötig‘ in Echtzeit ohne Übermittlung der Informationen an
Europol“ ermöglichen würde. Die Bundesregierung erklärt hierzu, dass ihre
Behörden nicht zur Nutzung der „Ma3tch“-Technologie befugt seien (vgl.
Bundestagsdrucksache 18/2888). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 17. Februar 2015
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/4035 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode1. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung in der Diskussion um die
Frage, ob Europol zu einem „Counter-Terrorism Centre“ ausgebaut bzw. ein
solches (etwa nach Vorbild des European Cybercrime Centre) bei Europol
angesiedelt werden könnte?
Die Bundesregierung lehnt dies ab.
2. Welche weiteren Aufgaben könnte Europol aus Sicht der Bundesregierung
zukünftig hinsichtlich des Informationsaustausches über die
Informationssysteme Schengen Informationssystem – SIS II, Europol Information
System – EIS, Focal Point „Travellers“ und Passenger Name Record – PNR
übernehmen?
Die bestehenden Informationssysteme SIS II, EIS und der Focal Point
„Travellers“ sollten verstärkt genutzt werden. Die Übernahme weiterer Aufgaben für
Europol ist hiermit nicht verbunden. Im Entwurf einer Richtlinie über die
Verwendung von Fluggastdatensätzen zur Bekämpfung von terroristischen
Straftaten und schwerer Kriminalität (EU-PNR-Richtlinienentwurf – COM(2011) 32
final) wird Europol keine Rolle zugewiesen.
3. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern es in den Jahren
2014 oder 2015 Treffen der EU-Agenturen FRONTEX und Europol mit
dem geheimdienstlichen Lagezentrum INTCEN zu „ausländischen
Kämpfern“ gab oder gibt, wo fanden diese ggf. statt, wer bereitete diese vor, und
wer nahm daran teil?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
4. Mit welchem Personal und an welchen Orten will sich das
Bundesministerium des Innern nach derzeitigem Stand an der gemeinsamen
Polizeioperation „Amberlight 2015“ der lettischen Ratspräsidentschaft in den ersten
beiden Wochen im April 2015 beteiligen (Ratsdokument 1092/15)?
Die Einsatzplanung für die gemeinsame Polizeioperation „Amberlight“ ist noch
nicht abgeschlossen. Entscheidungen über Einsatzorte und Einsatzkräfte in
Deutschland stehen noch aus.
5. Welche Mitgliedstaaten oder sonstigen Akteurinnen und Akteure nehmen
nach Kenntnis der Bundesregierung an der Expertengruppe „DUMAS“
teil?
Nach Kenntnis der Bundesregierung nehmen nur die EU-Mitgliedstaaten teil.
a) Auf wessen Veranlassung und aus welchem Grund wurde die Gruppe
eingerichtet?
Die von Europol eingerichtete Arbeitsgruppe Dumas (AG Dumas) verfolgt das
Ziel, die EU-Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung des Phänomens „Foreign
Fighters“ zu unterstützen.
b) Wer leitet die Gruppe, und wer unterstützt sie?
Die Gesamtleitung der AG liegt bei Italien. Sogenannte Co-Driver sind
federführend verantwortlich für die jeweiligen Unterarbeitsgruppen (UAG).
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/4035c) Welche Unterarbeitsgruppen existieren, und von wem werden diese
geleitet?
Es wurden fünf UAG eingerichtet:
● „Alert List“ (Leitung bei Österreich),
● „Outreach“ (Leitung bei Spanien und Ungarn),
● „Best Practices“ (Leitung bei Großbritannien und Frankreich),
● „Facilitator“ (Leitung bei Spanien und Großbritannien),
● „Indicators“ (Leitung bei Deutschland und Luxemburg).
d) Welche konkreten Aufgaben und Ziele werden von den
Unterarbeitsgruppen verfolgt (bitte erläutern)?
Die UAG verfolgen folgende Ziele:
● „Alert List“: Harmonisierung SIS II, Europol Informationssystem,
● „Outreach“: Gewinnung von Partnerdienststellen in Drittstaaten,
● „Best Practices“: Identifizierung von „best practices“ und „lessons learnt“,
● „Facilitator“: Operative Analyse von Schleusungsnetzwerken,
● „Indicators“: Fertigung von Indikatoren zur Erkennung von Syrienreisenden.
e) Auf welche Weise werden Informationen in das Netzwerk eingespeist
und abgerufen?
Die Informationen werden von den teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten über die
jeweilige Europol National Unit (ENU) an die AG Dumas bei Europol
übermittelt und von dort empfangen.
6. Inwiefern könnte aus Sicht der Bundesregierung das Europäisches
Strafregisterinformationssystem (ECRIS) zur Bekämpfung „ausländischer
Kämpfer“ genutzt werden?
Bereits bei Annahme des Rahmenbeschlusses 2009/315/JI, der die
Rechtsgrundlage für das Europäische Strafregisterinformationssystem (ECRIS) bildet, hat
der Rat auf die Erklärung des Europäischen Rates vom 25. und 26. März 2004
zum Kampf gegen den Terrorismus Bezug genommen, in der dieser die Qualität
des Informationsaustausches bei strafrechtlichen Verurteilungen als vorrangige
Aufgabe bezeichnet hat. Mit ECRIS ist ein dezentrales
Informationstechnologiesystem errichtet worden, das die bestehenden Strafregisterdatenbanken der
einzelnen Mitgliedstaaten inhaltlich nicht verändert hat, sondern lediglich den
Informationsaustausch zwischen den registerführenden Zentralbehörden der
Mitgliedstaaten sicherstellen und erleichtern soll. Nach Maßgabe des
Rahmenbeschlusses sind diese Zentralbehörden der Mitgliedstaaten verpflichtet, über
die im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats ergangenen und in das Strafregister
eingetragenen Verurteilungen von Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaats
der entsprechenden Behörde dieses Mitgliedstaates Mitteilung zu machen,
damit auch solche ausländischen Verurteilungen im jeweiligen Heimatregister des
Staatsangehörigen erfasst werden können. Der Rahmenbeschluss enthält ferner
Regelungen, wonach auf Ersuchen der Behörden eines Mitgliedstaates über die
jeweiligen Zentralbehörden ggf. erforderliche Informationen aus dem Register
eines anderen Mitgliedstaates übermittelt werden. Die Übermittlung erfolgt
kurzfristig und auf elektronischem Weg; ein unmittelbarer elektronischer Zu-
Drucksache 18/4035 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodegriff (online) einer ausländischen Zentralbehörde auf die Strafregisterdaten
eines anderen Mitgliedstaates ist dagegen nicht möglich.
Solche grenzüberschreitenden Informationsersuchen können nach Maßgabe des
Rahmenschlusses ebenso für Strafverfahren wie auch für sonstige behördliche
Auskunftszwecke gestellt werden, die von den Registerbehörden des
Herkunftsmitgliedstaates im Einklang mit dem innerstaatlichen Recht zu beantworten
sind. Bereits nach gegenwärtigem Stand lässt sich das ECRIS also ggf. auch
nutzen für polizeiliche Verfahren der präventiven Bekämpfung „ausländischer
Kämpfer“. Bislang sieht das ECRIS jedoch noch kein Verfahren der
Zusammenarbeit in Bezug auf die zentrale Erfassung von Verurteilungen
Drittstaatsangehöriger vor. Insoweit könnte nach Auffassung der Bundesregierung das ECRIS
noch ausgebaut werden.
7. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, inwiefern das
ECRIS auch ohne Fallbezug proaktiv genutzt werden könnte, und inwiefern
könnte Europol dabei eine Rolle spielen?
Auf europäischer Ebene ist eine mögliche „proaktive“ Vorgehensweise des
ECRIS-Systems ins Gespräch gebracht worden. Aus Sicht der Bundesregierung
ist dabei jedoch bislang weitgehend unklar, was damit gemeint ist. ECRIS selbst
ist lediglich ein Informationsverbund und verfügt weder über eigene
Datenbestände noch über Personal und eigene Analyse- bzw. Auskunftsverfahren.
Datenbestände über strafrechtliche Verurteilungen, die im Rahmen des ECRIS
ausgetauscht werden können, werden lediglich von den Strafregisterbehörden der
Mitgliedstaaten vorgehalten. Soweit dies aus Sicht der Bundesregierung
beurteilt werden kann, sind auch die Strafregisterbehörden anderer Mitgliedstaaten
jedoch nicht darauf aus- und eingerichtet, ohne konkreten Fallbezug „proaktiv“
im Register eingetragene Daten an andere Behörden zu übermitteln. Solche
Spontanhinweise auf gefährliche Personen sind vielmehr von den zuständigen
Sicherheitsbehörden auf den dafür vorgesehenen Wegen weitergegeben worden.
8. Was ist der Bundesregierung über Vorschläge oder Pläne für eine EU-weite
Standardisierung von Terrorismus-Warnstufen bekannt, und wie hat sich die
Bundesregierung hierzu positioniert?
Nach Kenntnis der Bundesregierung hat der EU-Koordinator dem Rat
wiederholt vorgeschlagen, über ein einheitlicheres Vorgehen im Hinblick auf
Terrorismuswarnstufen nachzudenken. Die Bundesregierung führt üblicherweise nicht
zu jedem Vorschlag des EU-Koordinators eine abgestimmte Position herbei,
solange diese nicht in die formalen Entscheidungsfindungsprozesse des Rates,
beispielsweise durch Aufnahme in Ratsschlussfolgerungen, eingeführt wurden.
Im Zuge einer Initiative des belgischen Ratsvorsitzes aus dem Jahr 2010, einen
Informationsaustausch über terroristische Warnstufen der EU-Mitgliedstaaten
herbeizuführen, hatte die Bundesregierung sich dahingehend positioniert, dass
aus der Initiative für EU-Mitgliedstaaten keine Verpflichtung erwachsen darf,
ein Warnstufensystem einzuführen. Die Bundesrepublik Deutschland hat kein
Warnstufensystem, um lageabhängig die Situation in bestimmte Warnstufen
einzuteilen, vielmehr wird die Gefährdungslageeinschätzung, beispielsweise zum
islamistischen Terrorismus, in regelmäßigen Lagefortschreibungen auf Ebene
der Sicherheitsbehörden des Bundes im Gemeinsamen Terrorabwehrzentrum
(GTAZ) abgestimmt.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/4035 9. Inwieweit und mit welchem Ergebnis hat es nach dem „Ministerial
Dinner“ am Vorabend des JI-Rates am 8. Oktober 2014 in Luxemburg weitere
Gespräche oder sonstige Zusammenarbeitsformen mit den dort
vertretenen Diensteanbietern gegeben (Bundestagsdrucksache 18/3655)?
a) Auf welche Weise werden die Empfehlungen des Treffens mittlerweile
in die Praxis umgesetzt?
Seit dem genannten Treffen in Luxemburg hat es keine weiteren Gespräche in
diesem Format gegeben. In Luxemburg wurden keine Beschlüsse,
Verabredungen oder Empfehlungen getroffen. Insofern wird auf die Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 18/3655 vom 22. Dezember 2014 verwiesen.
b) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern eine
zukünftige Kooperation mit den Diensteanbietern aus Sicht der Europäischen
Kommission oder des Rates nicht auf der Ebene von
Gesetzesänderungen, sondern auf der Ebene von Selbstregulierung stattfindet, und was
ist aus Sicht der Bundesregierung darunter zu verstehen?
Zu diesbezüglichen Erwägungen der Europäischen Kommission liegen der
Bundesregierung keine Informationen vor. Im JI-Rat wurde das Thema zuletzt aus
verschiedenen Blickwinkeln diskutiert, wobei Deutschland sich für den Ansatz
einer gemeinsamen Selbstverpflichtung der großen Diensteanbieter zur
Entfernung terroristischer Inhalte ausgesprochen hat.
10. Inwiefern arbeiten Europol oder Bundesbehörden nach Kenntnis der
Bundesregierung daran, Online-Meldeformulare oder sonstige
vereinfachte Verfahren bzw. Stellen zum Melden bzw. Löschen von
Internetinhalten zu entwickeln?
Im Bereich der Bekämpfung politisch motivierter Kriminalität liegen der
Bundesregierung keine Informationen zu Plänen über die Einführung eines festen
Verfahrens für die Löschung von Internetinhalten vor. Die Löschung von
Inhalten erfolgt in der Regel durch den jeweiligen Anbieter in eigener Zuständigkeit
auf Grundlage seiner Nutzungsbedingungen. Für die Meldung radikaler Inhalte
auf der Internetplattform „YouTube“ kann bspw. die von dort zur Verfügung
gestellte Funktion (sogenanntes flagging) genutzt werden.
a) Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Notwendigkeit
solcher Verfahren oder Stellen, und welche Defizite würden dadurch
abgedeckt?
Vereinfachte Verfahren zur Löschung von Internetinhalten wären grundsätzlich
zu begrüßen.
Ausschlaggebend für die jeweilige Praxis der Löschung von Internetinhalten
sind jedoch in erster Linie die verschiedenen Rechtslagen in den einzelnen
Staaten, in denen die jeweiligen Plattformbetreiber ihren Sitz haben. Durch die
beschriebenen Verfahren können diese Rechtslagen nicht unmittelbar geändert
werden.
b) Inwiefern könnte aus Sicht der Bundesregierung Europol mit solchen
Aufgaben betraut werden?
Konkrete Überlegungen zur Übernahme derartiger Aufgaben durch Europol
werden von der Bundesregierung nicht angestellt.
Drucksache 18/4035 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode11. Welche Defizite existieren aus Sicht der Bundesregierung bezüglich der
grenzüberschreitenden Abfrage von IP-Adressen bei internationalen
Diensteanbietern oder zuständigen Behörden, und auf welche Weise
könnte oder müsste dies vereinfacht werden?
Unterschiede bei der Abfrage von IP-Adressen bei ausländischen Providern
ergeben sich durch die (auch im Ausland) zumeist fehlenden
Mindestspeicherfristen. Wenn ein unmittelbares Herantreten deutscher Ermittlungsbehörden an
ausländische Provider nicht zugelassen wird, sind Rechtshilfeersuchen zu
stellen, die je nach völkervertraglicher Grundlage und innerstaatlicher Praxis im
ersuchten Staat langwierig sein können. Eine Möglichkeit zum Umgang mit dieser
Problematik besteht in der Einreichung von „Preservation Requests“ an die
örtlich zuständige Polizei bzw. durch die von einigen Diensteanbietern gewährten
Möglichkeiten zum „Einfrieren“ von Daten, soweit dies rechtlich zulässig ist.
Für eine Fortentwicklung der Praxis wäre insbesondere zu überlegen, sich mit
für deutsche Sicherheitsbehörden relevanten ausländischen Providern und den
zuständigen Ermittlungsbehörden über praktische Herausforderungen und
Lösungsmöglichkeiten auszutauschen.
12. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die Europäische
Kommission oder einzelne Agenturen hierzu bereits aktiv geworden sind?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
13. Was ist der Bundesregierung über die Entwicklung, Implementierung und
derzeitige Nutzung des Europol-Projekts „Check the Web“ bekannt?
Das Projekt „Check the Web“ (CtW) wurde von deutscher Seite im Rahmen der
EU-Ratspräsidentschaft im Jahr 2007 initiiert. Anfänglich als Projektdatei
umgesetzt, wurde diese im Dezember 2009 in eine Arbeitsdatei für Analysezwecke
(Analytical Work File – AWF) umgewandelt. Im Zuge der Neugestaltung
der AWF bei Europol wurde die AWF CtW zum Auswerteschwerpunkt (Focal
Point – FP) CtW im AWF Terrorismusbekämpfung (Counter Terrorism – CT)
umgewandelt.
Technisch handelt es sich bei CtW um ein auf Webtechnologie basierendes
Portal mit dahinterliegender Datenbank. Zugriffberechtigt sind alle Mitgliedstaaten
sowie als zum Auswerteschwerpunkt assoziierte Drittstaaten die Schweiz und
Australien. Das Portal bietet die Möglichkeit der Recherche in der CtW-
Datenbank nach Webseiten und Verlautbarungen von Organisationen und Personen
aus dem Phänomenbereich des Islamistischen Terrorismus. Die Datenbank wird
zum einen durch Europol aus dem Ergebnis der dortigen Internetbeobachtung
bestückt, zum anderen können die Mitgliedstaaten Daten an Europol
übermitteln, die dort gesichtet und in die Datenbank eingestellt werden. Zur Nutzung
des Focal Points durch die Teilnehmer liegen der Bundesregierung keine
konkreten Erkenntnisse vor.
a) Welche Phänomenbereiche sind derzeit in den Informationsaustausch
im Rahmen von „Check the Web“ aufgenommen worden, und
inwiefern wird nach Kenntnis der Bundesregierung über eine Ausweitung
auch auf „ausländische Kämpfer“ oder andere Formen des Terrorismus
diskutiert (Bundestagsdrucksache 17/8961)?
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/4035b) Welche Defizite sollten aus Sicht der Bundesregierung durch eine
Ausweitung von „Check the Web“ auf andere Formen des Terrorismus
behoben werden?
Die Fragen 13a und 13b werden gemeinsam beantwortet.
Der Focal Point CtW fungiert als Informationsportal für Auswertungen zu
Webseiten bzw. Verlautbarungen mit radikal islamistischen Inhalten. Über eine
Ausweitung der Inhalte des Focal Points auf andere Phänomenbereiche ist derzeit
nichts bekannt.
14. Was ist der Bundesregierung aus Ratsarbeitsgruppen oder sonstigen
Berichten über den Fortgang, die Umsetzung und die derzeitige Nutzung der
von fünf Innenministerien aus EU-Mitgliedstaaten gestarteten Initiative
„Clean IT“ bekannt (Bundestagsdrucksache 17/11238)?
a) Welchen Zweck verfolgt das Projekt?
b) Wer nimmt daran mittlerweile teil?
c) Inwiefern wurde oder wird von den Beteiligten oder Dritten eine
Ausweitung von „Clean IT“ erwogen?
Die Fragen 14 und 14a bis 14c werden gemeinsam beantwortet.
Das Projekt „Clean IT“ wurde nach hiesigem Kenntnistand mit einer
Abschlussveranstaltung am 30. Januar 2013 in Brüssel planmäßig beendet.
15. Was ist der Bundesregierung aus Ratsarbeitsgruppen oder sonstigen
Berichten über den Fortgang, die Umsetzung und die derzeitige Nutzung eines
von Belgien gestarteten Projekts „Community Policing Preventing
Radicalisation & Terrorism“ (CoPPRa) bekannt, und welche Unterarbeitsgruppen
existieren hierzu (
www.andrej-hunko.de/start/download/doc_view/131-
beteiligung-der-landesregierung-nrw-an-eu-projekten-gegen-
radikalisierungoder-extremismus)?
Der Bundesregierung ist das von Belgien initiierte und nach ihrem Verständnis
auch abgeschlossene Projekt „Community Policing and prevention of
radicalisation & terrorism“ (CoPPRa) bekannt, sie verfügt jedoch über keine aktuellen
Informationen über Fortgang, Umsetzung und Nutzung des Projekts.
16. Was ist der Bundesregierung mittlerweile über Teilnehmende eines
„EU Syria Strategic Communications Advisory Teams“ (SSCAT)
bekannt?
Die Teilnahme am „EU Syria Strategic Communications Advisory Team“
(SSCAT) sowie die Inanspruchnahme seiner Expertise und Beratungsleistung
steht grundsätzlich allen EU-Mitgliedstaaten offen. Die Beratungskomponente
wird durch Experten der britischen Research, Information and Communications
Unit (RICU) zur Verfügung gestellt.
Drucksache 18/4035 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode17. Auf welche konkrete Art und Weise soll im SSCAT ein „Netz von
Behörden und Experten der Mitgliedstaaten auf europäischer Ebene“ bei der
„Ausarbeitung von Kampagnen zur strategischen Kommunikation und der
Aufklärung zur Bekämpfung von Radikalisierung und Anwerbung für den
Terrorismus“ behilflich sein?
Durch regelmäßige Treffen soll das SSCAT ein Forum bieten, in welchem die
EU-Mitgliedstaaten ihre Best-practice-Erfahrungen im Bereich der strategischen
Kommunikation austauschen können. Durch diese Kontakte soll ein Netzwerk
von Behörden und Experten der Mitgliedstaaten auf europäischer Ebene
etabliert werden. Die Erfahrungen können in die von RICU angebotenen
Beratungen für die EU-Mitgliedstaaten einfließen.
18. Welche Mitgliedstaaten beteiligen sich nach Kenntnis der
Bundesregierung mit welchen Einrichtungen am vom niederländischen Ministerium
für Sicherheit und Justiz eingerichteten Projekt „European Joint Initiative
on Internet and Counter Terrorism“ – EJI-ICT – (Schriftliche Frage 35 der
Abgeordneten Inge Höger auf Bundestagsdrucksache 18/3519)?
19. Inwiefern gehört es nach Kenntnis der Bundesregierung zu den Aufgaben
des EJI-ICT, Kontakte mit Internet-Diensteanbietern zu halten und diese
in bestimmten Fällen auch zu Löschungen anzuhalten?
Die Fragen 18 und 19 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, welche Mitgliedstaaten und
Einrichtungen sich beteiligen.
20. Worin genau besteht aus Sicht der Bundesregierung die unterschiedliche
Bewertung gewaltverherrlichender Inhalte durch die Diensteanbieter
Twitter, Google, Microsoft und Facebook in Bezug auf die Auslegung
nach „deutschem Recht oder hiesiger Auslegung von Anstand, Sitte und
Moral“ (Bundestagsdrucksache 18/3655)?
Zu den internen unterschiedlichen Bewertungen der genannten Diensteanbieter
liegen der Bundesregierugn keine Erkentnisse vor.
21. Inwiefern ist die Bundesregierung der Ansicht, eine Auslegung nach
„deutschem Recht oder hiesiger Auslegung von Anstand, Sitte und Moral“
erfordere mehr bzw. weniger Regulierung oder Löschmaßnahmen im
Internet als eine amerikanische Auslegung von „Anstand, Sitte und Moral“?
Die Zulässigkeit einer Meinungsäußerung in sozialen Medien ist immer im
konkreten Einzelfall und am Maßstab des jeweils geltenden Rechts zu messen.
22. Da der Bundesregierung für den Geltungsbereich des Grundgesetzes keine
konkreten Defizite in der bereits existierenden Praxis der Anbieter von
Telemediendiensten, gewaltverherrlichende Inhalte ohne Aufforderung
durch Behörden zu sperren oder zu löschen, bekannt sind, inwiefern
existieren solche Defizite aus Sicht der Bundesregierung außerhalb des
Geltungsbereichs des Grundgesetzes?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/403523. Inwiefern trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass, wie vom
EU-Anti-Terrorismus-Beauftragten beschrieben, auf EU-Ebene weiterhin
für die Einführung von der „Ma3tch“-Technologie geworben wird (www.
statewatch.org/news/2015/jan/eu-council-ct-ds-1035-15.pdf)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
a) Inwiefern werden auch beim BKA Überlegungen angestellt, inwiefern
und unter welchen Maßgaben deutsche Behörden ebenfalls an
„Ma3tch“ teilnehmen könnten?
Hierzu wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 17 der Kleinen
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/2888 vom
15. Oktober 2014 verwiesen. Das Bundeskriminalamt (BKA) prüft derzeit, ob
und unter welchen Maßgaben dieses Verfahren angewendet werden kann.
b) Was ist der Bundesregierung über die Aufgabenstellung bzw.
Zielsetzung einer Machbarkeitsstudie von Europol bekannt, die untersucht,
auf welche Weise die „Ma3tch“-Technologie bei Europol bzw. dort
beteiligten Behörden genutzt werden könnte?
c) Wer ist mit der Durchführung der Studie befasst, und wann soll diese
vorliegen?
Die Fragen 23b und 23c werden gemeinsam beantwortet.
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
24. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Verabschiedung einer
EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung von
Telekommunikationsdaten, und welche Schritte hat sie hierzu seit Dezember 2014 unternommen?
In ihrer Regierungserklärung vom 15. Januar 2015 hat die Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel ausgeführt:
„Der Europäische Gerichtshof und das Bundesverfassungsgericht haben den
Rahmen beschrieben, in dem eine Regelung der Mindestspeicherfristen für
Kommunikationsdaten erfolgen kann. Angesichts der parteiübergreifenden
Überzeugung aller Innenminister von Bund und Ländern, dass wir solche
Mindestspeicherfristen brauchen, sollten wir darauf drängen, dass die von der EU-
Kommission hierzu angekündigte überarbeitete EU-Richtlinie zügig vorgelegt
wird, um sie anschließend auch in deutsches Recht umzusetzen.“
Vertreter der Bundesregierung haben diese Position verschiedentlich in
Gesprächen gegenüber Vertretern der Institutionen der Europäischen Union
vertreten.
25. Was ist der Bundesregierung über in EU-Ratsarbeitsgruppen, auf dem
Weltwirtschaftsforum in Davos oder andernorts vorgetragene
Behauptungen, Erkenntnisse oder Belege für die von Italien vorgebrachte
Behauptung bekannt, wonach der „Islamische Staat“ in Abfahrten von
Flüchtlingsbooten involviert sei oder hiervon profitiere (Corriere della Sera vom
24. Januar 2015)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
Drucksache 18/4035 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode26. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern bereits Treffen
mit den Regierungen Algerien, Ägypten, Jordanien, Libanon, Marokko,
Tunesien, Türkei, Irak und Libyen zur Festlegung gemeinsamer Strategien
oder Maßnahmen gegen „ausländische Kämpfer“ stattfanden oder diese
anvisiert sind und wer außerdem daran teilnahm?
Sowohl bilateral als auch in internationalen Gremien wird das Thema auf
politischer Ebene regelmäßig mit den Regierungen der betreffenden Staaten erörtert.
27. Welche Kernaussagen des von niederländischen Behörden unter
Beteiligung von acht weiteren Regierungen erstellten Berichts „Quick Scan
Insight into Terrorist Travel“ hält die Bundesregierung für besonders
beachtenswert, und welche Schlussfolgerungen zieht sie aus dem Bericht
(
www.statewatch.org/news/2015/jan/eu-2014-10-10-13971-report-
implementation-ct-strategy.pdf)?
Der unter Federführung der niederländischen Behörden im Jahr 2013 erstellte
Bericht „Quick Scan Insight into Terrorist Travel“, an dem auch Deutschland
mitgewirkt hat, enthält Empfehlungen, um vermehrt festgestellte Ausreisen von
Islamisten in das Jihadgebiet zu verhindern. Unabhängig von einer Bewertung
der einzelnen in dem Bericht enthaltenen Empfehlungen kann festgestellt
werden, dass die Bundesregierung Maßnahmen getroffen hat, die mit den
Empfehlungen aus dem Bericht korrespondieren.
Dazu gehören unter anderem die Kooperation mit Transitstaaten terroristischer
Reisebewegungen, insbesondere mit der Türkei sowie die Intensivierung der
Zusammenarbeit mit den EU-Mitgliedstaaten. Des Weiteren sollten die national
zur Verfügung stehenden Gesetzesgrundlagen überprüft und gegebenenfalls
optimiert werden. Auch vor diesem Hintergrund ist der vom Bundeskabinett am
14. Januar 2015 beschlossene Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Personalausweisgesetzes zur Einführung eines Ersatz-Personalausweises und zur
Änderung des Passgesetzes zu sehen, mit dem die gesetzlichen Grundlagen für die
Versagung und Entziehung des Personalausweises, die Einführung eines Ersatz-
Personalausweises, die Schaffung eines gesetzlichen Grundes für die
Ungültigkeit der Dokumente bei Vorliegen von Passversagungsgründen im Passgesetz
und im Personalausweisgesetz sowie die gesetzliche Anordnung der sofortigen
Vollziehung gegen pass- und ausweisrechtliche Maßnahmen geschaffen werden
sollen.
Weiterhin wurde in dem Bericht festgestellt, dass PNR ein wichtiges Instrument
für die effiziente Bekämpfung des internationalen Terrorismus darstellt.
Insbesondere wegen der von zurückkehrenden oder zurückgekehrten terroristischen
Kämpfern ausgehenden Gefahr hat die Bundesregierung ein großes Interesse an
einer baldigen Finalisierung des EU-PNR-Richtlinien-Entwurfs.
In dem Bericht wurde auch festgehalten, dass der Nutzen von EU-Systemen
verbessert werden sollte. Im Rahmen von Europol wurde der sogenannte Focal
Point Travellers etabliert, für dessen konsequente Nutzung sich die
Bundesregierung einsetzt.
Die Weiterentwicklung des SIS II wurde im Rahmen des Berichts empfohlen.
Die Bundesregierung prüft die Möglichkeit, im Bereich der Personenfahndung
des SIS II einen Ausschreibungstatbestand zur Ausreiseuntersagung im SIS-II-
Ratsbeschluss einzufügen. Diese Prüfung dauert an.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/403528. Wer war nach Kenntnis der Bundesregierung an der Abfassung des
Berichts beteiligt?
Nach Kenntnis der Bundesregierung waren neben den Niederlanden und
Deutschland auch Belgien, Dänemark, Frankreich, Spanien, Schweden sowie
Großbritannien an der Erstellung des Berichts „Quick Scan Insight into Terrorist
Travel“ beteiligt.
29. Welche Zahlenangaben zu den Beiträgen zum Focal Point „Travellers“ hat
Europol nach Kenntnis der Bundesregierung inzwischen übermittelt, und
inwiefern lassen sich daraus Schlüsse über deren Nutzung ziehen?
Gemäß aktuellen Informationen von Europol wurden bis zum 31. Januar 2015
insgesamt 536 Beiträge zu 2 835 Personen an den Focal Point „Travellers“
übermittelt. Aus Sicht der Bundesregierung lassen sich hieraus keine Schlüsse über
dessen Nutzung ziehen.
30. Welche Nicht-EU-Staaten bzw. sonstigen Einrichtungen sind nach
Kenntnis der Bundesregierung seit wann mit dem Focal Point „Travellers“
assoziiert, bzw. welche Verhandlungen laufen hierzu, und wann soll darüber
entschieden werden?
Nach Kenntnis der Bundesregierung (Stand: November 2014) nehmen aktuell
Australien, Norwegen und die Schweiz als assoziierter Drittstaat am Focal Point
„Travellers“ teil. Serbien, Mazedonien, Eurojust, INTERPOL sowie die
Behörde „US Customs and Border Protection“ (CBP) beabsichtigen eine
Teilnahme. Wann hierzu mit einer Entscheidung gerechnet werden kann, ist der
Bundesregierung nicht bekannt.
31. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, mit welchen EU-
Einrichtungen die US-Behörden ICE, Secret Service, Customs and Border
Protection regelmäßig Daten austauschen?
Ein regelmäßiger Datenaustausch erfolgt mit Europol. Darüber hinaus liegen der
Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
a) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die US-
Behörden ICE, Secret Service, Customs and Border Protection auch
Zugang zu Europols Datenbanken begehren, und welche Haltung vertritt
sie hierzu?
Die US-Behörde „Immigration and Customs Enforcement“ (ICE) ist zu den
Focal Points „Twins“ (Phänomenbereich sexueller Missbrauch von Kindern und
Jugendlichen) und „Copy“ (Phänomenbereich Urheberrechtsverletzungen)
assoziiert. Die US-Behörde „US Secret Services“ (USSS) ist zu den Focal Points
„Asset Recovery“ (Phänomenbereich Vermögensabschöpfung), „Cyborg“
(Phänomebereich Cybercrime), „Soya“ (Phänomenbereich Euro-Geldfälschung) und
„Terminal“ (Phänomenbereich Kreditkartenbertug) assoziiert. Die US-Behörde
„Customs and Border Protection“ (CBP) strebt aktuell die Assoziierung zu den
Focal Points „Travellers“ (Phänomenbereich reisende Terroristen) und
„Checkpoint“ (Phänomenbereich illegale Immigration) an. Diese Bestrebung der CBP
wird von der Bundesregierung unterstützt.
Drucksache 18/4035 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeb) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche Mitgliedstaaten
zuletzt Einsprüche hierzu geltend machten, und worin bestanden die
Bedenken?
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, welche Mitgliedstaaten zuletzt hierzu
Einsprüche geltend gemacht haben, und worin die Bedenken bestanden.
32. Worin unterscheidet sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Focal
Point „Travellers“ vom Focal Point „Hydra“ („islamistischer
Terrorismus“)?
Der Focal Point „Hydra“ betrifft allgemein den Phänomenbereich des
islamistischen Terrorismus. Beim Focal Point „Travellers“ liegt der Fokus auf
Individuen, die im Verdacht stehen, über internationale Grenzen hinweg zu reisen, um
an terroristischen Aktivitäten teilzunehmen, und die nach Rückkehr in die EU
eine Sicherheitsbedrohung für die Mitgliedstaaten bedeuten können.Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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ISSN 0722-8333]