Maßnahmen der EU-Polizeiagentur Europol hinsichtlich ausländischer Kämpfer
der Abgeordneten Andrej Hunko, Wolfgang Gehrcke, Christine Buchholz, Annette Groth, Inge Höger, Ulla Jelpke, Kerstin Kassner, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Petra Pau, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die EU-Polizeiagentur Europol hat einen „Focal Point Travellers“ eingerichtet, in dem „ausländische Kämpfer“ gespeichert werden (www.statewatch.org/news/2014/nov/eu-foreign-fighters-16002-14.pdf). Es handelt sich um eine umfangreiche Datensammlung, an der sich einzelne Mitgliedstaaten mit Zulieferungen und Abfragen beteiligen. Auch das Bundeskriminalamt (BKA) macht dabei mit. Europol verfügt über insgesamt 20 „Focal Points“. Ein anderer „Focal Point“ lautet „islamistischer Terrorismus“, dürfte also teilweise deckungsgleich sein mit dem „Focal Point Travellers“. Außer EU-Mitgliedstaaten nehmen Australien, Norwegen und die Schweiz daran teil. Serbien, Mazedonien sowie die US-Grenz- und Zollbehörden beabsichtigen laut der Bundesregierung eine Teilnahme. Europol und die EU-Grenzagentur FRONTEX haben im November 2014 eine Vereinbarung über den Austausch personenbezogener Daten geschlossen, die dann dem jeweiligen Verwaltungsrat der beiden Agenturen und anschließend den Datenschutzbehörden vorgelegt wurde. Laut dem Anti-Terrorkoordinator wurde zu „ausländischen Kämpfern“ im Oktober 2014 eine Expertengruppe „DUMAS“ eingesetzt, die von Italien geleitet und von Europol unterstützt wird. Ihr Hauptaugenmerk liege auf „Ausschreibungslisten von Reisenden (Mitvorreiter Österreich), Outreach-Maßnahmen (Mitvorreiter Ungarn und Spanien), bewährten Vorgehensweisen (Mitvorreiter Frankreich, Vereinigtes Königreich), Indikatoren (Mitvorreiter Deutschland, Luxemburg) und Schleusern (Mitvorreiter Spanien, Vereinigtes Königreich)“. Zudem führe Europol eine Machbarkeitsstudie durch, mit der die von dem EU-Netz der Zentralstellen für Geldwäsche-Verdachtsanzeigen (FIU.NET) eingesetzte „Ma3tch-Technologie“ im „Europol-Kontext“ eingesetzt werden könnte. Dadurch könnten „die lokale[n] Quellen hochvertraulicher Informationen durch ein dezentralisiertes Computersystem virtuell vernetzt“ werden, was laut dem ATK Kerchove eine „Identifizierung von Informationen nach dem Grundsatz ,Kenntnis nur, wenn nötig‘ in Echtzeit ohne Übermittlung der Informationen an Europol“ ermöglichen würde. Die Bundesregierung erklärt hierzu, dass ihre Behörden nicht zur Nutzung der „Ma3tch“-Technologie befugt seien (vgl. Bundestagsdrucksache 18/2888).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen32
Welche Haltung vertritt die Bundesregierung in der Diskussion um die Frage, ob Europol zu einem „Counter-Terrorism Centre“ ausgebaut bzw. ein solches (etwa nach Vorbild des European Cybercrime Centre) bei Europol angesiedelt werden könnte?
Welche weiteren Aufgaben könnte Europol aus Sicht der Bundesregierung zukünftig hinsichtlich des Informationsaustausches über die Informationssysteme Schengen Informationssystem – SIS II, Europol Information System – EIS, Focal Point „Travellers“ und Passenger Name Record – PNR übernehmen?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern es in den Jahren 2014 oder 2015 Treffen der EU-Agenturen FRONTEX und Europol mit dem geheimdienstlichen Lagezentrum INTCEN zu „ausländischen Kämpfern“ gab oder gibt, wo fanden diese ggf. statt, wer bereitete diese vor, und wer nahm daran teil?
Mit welchem Personal und an welchen Orten will sich das Bundesministerium des Innern nach derzeitigem Stand an der gemeinsamen Polizeioperation „Amberlight 2015“ der lettischen Ratspräsidentschaft in den ersten beiden Wochen im April 2015 beteiligen (Ratsdokument 1092/15)?
Welche Mitgliedstaaten oder sonstigen Akteurinnen und Akteure nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung an der Expertengruppe „DUMAS“ teil?
a) Auf wessen Veranlassung und aus welchem Grund wurde die Gruppe eingerichtet?
b) Wer leitet die Gruppe, und wer unterstützt sie?
c) Welche Unterarbeitsgruppen existieren, und von wem werden diese geleitet?
d) Welche konkreten Aufgaben und Ziele werden von den Unterarbeitsgruppen verfolgt (bitte erläutern)?
e) Auf welche Weise werden Informationen in das Netzwerk eingespeist und abgerufen?
Inwiefern könnte aus Sicht der Bundesregierung das Europäisches Strafregisterinformationssystem (ECRIS) zur Bekämpfung „ausländischer Kämpfer“ genutzt werden?
Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, inwiefern das ECRIS auch ohne Fallbezug proaktiv genutzt werden könnte, und inwiefern könnte Europol dabei eine Rolle spielen?
Was ist der Bundesregierung über Vorschläge oder Pläne für eine EU-weite Standardisierung von Terrorismus-Warnstufen bekannt, und wie hat sich die Bundesregierung hierzu positioniert?
Inwieweit und mit welchem Ergebnis hat es nach dem „Ministerial Dinner“ am Vorabend des JI-Rates am 8. Oktober 2014 in Luxemburg weitere Gespräche oder sonstige Zusammenarbeitsformen mit den dort vertretenen Diensteanbietern gegeben (Bundestagsdrucksache 18/3655)?
a) Auf welche Weise werden die Empfehlungen des Treffens mittlerweile in die Praxis umgesetzt?
b) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern eine zukünftige Kooperation mit den Diensteanbietern aus Sicht der Europäischen Kommission oder des Rates nicht auf der Ebene von Gesetzesänderungen, sondern auf der Ebene von Selbstregulierung stattfindet, und was ist aus Sicht der Bundesregierung darunter zu verstehen?
Inwiefern arbeiten Europol oder Bundesbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung daran, Online-Meldeformulare oder sonstige vereinfachte Verfahren bzw. Stellen zum Melden bzw. Löschen von Internetinhalten zu entwickeln?
a) Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Notwendigkeit solcher Verfahren oder Stellen, und welche Defizite würden dadurch abgedeckt?
b) Inwiefern könnte aus Sicht der Bundesregierung Europol mit solchen Aufgaben betraut werden?
Welche Defizite existieren aus Sicht der Bundesregierung bezüglich der grenzüberschreitenden Abfrage von IP-Adressen bei internationalen Diensteanbietern oder zuständigen Behörden, und auf welche Weise könnte oder müsste dies vereinfacht werden?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die Europäische Kommission oder einzelne Agenturen hierzu bereits aktiv geworden sind?
Was ist der Bundesregierung über die Entwicklung, Implementierung und derzeitige Nutzung des Europol-Projekts „Check the Web“ bekannt?
a) Welche Phänomenbereiche sind derzeit in den Informationsaustausch im Rahmen von „Check the Web“ aufgenommen worden, und inwiefern wird nach Kenntnis der Bundesregierung über eine Ausweitung auch auf „ausländische Kämpfer“ oder andere Formen des Terrorismus diskutiert (Bundestagsdrucksache 17/8961)?
b) Welche Defizite sollten aus Sicht der Bundesregierung durch eine Ausweitung von „Check the Web“ auf andere Formen des Terrorismus behoben werden?
Was ist der Bundesregierung aus Ratsarbeitsgruppen oder sonstigen Berichten über den Fortgang, die Umsetzung und die derzeitige Nutzung der von fünf Innenministerien aus EU-Mitgliedstaaten gestarteten Initiative „Clean IT“ bekannt (Bundestagsdrucksache 17/11238)?
a) Welchen Zweck verfolgt das Projekt?
b) Wer nimmt daran mittlerweile teil?
c) Inwiefern wurde oder wird von den Beteiligten oder Dritten eine Ausweitung von „Clean IT“ erwogen?
Was ist der Bundesregierung aus Ratsarbeitsgruppen oder sonstigen Berichten über den Fortgang, die Umsetzung und die derzeitige Nutzung eines von Belgien gestarteten Projekts „Community Policing Preventing Radicalisation & Terrorism“ (CoPPRa) bekannt, und welche Unterarbeitsgruppen existieren hierzu (www.andrej-hunko.de/start/download/doc_view/131-beteiligung-der-landesregierung-nrw-an-eu-projekten-gegen-radikalisierungoder-extremismus)?
Was ist der Bundesregierung mittlerweile über Teilnehmende eines „EU Syria Strategic Communications Advisory Teams“ (SSCAT) bekannt?
Auf welche konkrete Art und Weise soll im SSCAT ein „Netz von Behörden und Experten der Mitgliedstaaten auf europäischer Ebene“ bei der „Ausarbeitung von Kampagnen zur strategischen Kommunikation und der Aufklärung zur Bekämpfung von Radikalisierung und Anwerbung für den Terrorismus“ behilflich sein?
Welche Mitgliedstaaten beteiligen sich nach Kenntnis der Bundesregierung mit welchen Einrichtungen am vom niederländischen Ministerium für Sicherheit und Justiz eingerichteten Projekt „European Joint Initiative on Internet and Counter Terrorism“ – EJI-ICT – (Schriftliche Frage 35 der Abgeordneten Inge Höger auf Bundestagsdrucksache 18/3519)?
Inwiefern gehört es nach Kenntnis der Bundesregierung zu den Aufgaben des EJI-ICT, Kontakte mit Internet-Diensteanbietern zu halten und diese in bestimmten Fällen auch zu Löschungen anzuhalten?
Worin genau besteht aus Sicht der Bundesregierung die unterschiedliche Bewertung gewaltverherrlichender Inhalte durch die Diensteanbieter Twitter, Google, Microsoft und Facebook in Bezug auf die Auslegung nach „deutschem Recht oder hiesiger Auslegung von Anstand, Sitte und Moral“ (Bundestagsdrucksache 18/3655)?
Inwiefern ist die Bundesregierung der Ansicht, eine Auslegung nach „deutschem Recht oder hiesiger Auslegung von Anstand, Sitte und Moral“ erfordere mehr bzw. weniger Regulierung oder Löschmaßnahmen im Internet als eine amerikanische Auslegung von „Anstand, Sitte und Moral“?
Da der Bundesregierung für den Geltungsbereich des Grundgesetzes keine konkreten Defizite in der bereits existierenden Praxis der Anbieter von Telemediendiensten, gewaltverherrlichende Inhalte ohne Aufforderung durch Behörden zu sperren oder zu löschen, bekannt sind, inwiefern existieren solche Defizite aus Sicht der Bundesregierung außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes?
Inwiefern trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass, wie vom EU-Anti-Terrorismus-Beauftragten beschrieben, auf EU-Ebene weiterhin für die Einführung von der „Ma3tch“-Technologie geworben wird (www.statewatch.org/news/2015/jan/eu-council-ct-ds-1035-15.pdf)?
a) Inwiefern werden auch beim BKA Überlegungen angestellt, inwiefern und unter welchen Maßgaben deutsche Behörden ebenfalls an „Ma3tch“ teilnehmen könnten?
b) Was ist der Bundesregierung über die Aufgabenstellung bzw. Zielsetzung einer Machbarkeitsstudie von Europol bekannt, die untersucht, auf welche Weise die „Ma3tch“-Technologie bei Europol bzw. dort beteiligten Behörden genutzt werden könnte?
c) Wer ist mit der Durchführung der Studie befasst, und wann soll diese vorliegen?
Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Verabschiedung einer EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten, und welche Schritte hat sie hierzu seit Dezember 2014 unternommen?
Was ist der Bundesregierung über in EU-Ratsarbeitsgruppen, auf dem Weltwirtschaftsforum in Davos oder andernorts vorgetragene Behauptungen, Erkenntnisse oder Belege für die von Italien vorgebrachte Behauptung bekannt, wonach der „Islamische Staat“ in Abfahrten von Flüchtlingsbooten involviert sei oder hiervon profitiere (Corriere della Sera vom 24. Januar 2015)?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern bereits Treffen mit den Regierungen Algerien, Ägypten, Jordanien, Libanon, Marokko, Tunesien, Türkei, Irak und Libyen zur Festlegung gemeinsamer Strategien oder Maßnahmen gegen „ausländische Kämpfer“ stattfanden oder diese anvisiert sind und wer außerdem daran teilnahm?
Welche Kernaussagen des von niederländischen Behörden unter Beteiligung von acht weiteren Regierungen erstellten Berichts „Quick Scan Insight into Terrorist Travel“ hält die Bundesregierung für besonders beachtenswert, und welche Schlussfolgerungen zieht sie aus dem Bericht (www.statewatch.org/news/2015/jan/eu-2014-10-10-13971-report-implementation-ct-strategy.pdf)?
Wer war nach Kenntnis der Bundesregierung an der Abfassung des Berichts beteiligt?
Welche Zahlenangaben zu den Beiträgen zum Focal Point „Travellers“ hat Europol nach Kenntnis der Bundesregierung inzwischen übermittelt, und inwiefern lassen sich daraus Schlüsse über deren Nutzung ziehen?
Welche Nicht-EU-Staaten bzw. sonstigen Einrichtungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit wann mit dem Focal Point „Travellers“ assoziiert, bzw. welche Verhandlungen laufen hierzu, und wann soll darüber entschieden werden?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, mit welchen EU-Einrichtungen die US-Behörden ICE, Secret Service, Customs and Border Protection regelmäßig Daten austauschen?
a) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die US-Behörden ICE, Secret Service, Customs and Border Protection auch Zugang zu Europols Datenbanken begehren, und welche Haltung vertritt sie hierzu?
b) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche Mitgliedstaaten zuletzt Einsprüche hierzu geltend machten, und worin bestanden die Bedenken?
Worin unterscheidet sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Focal Point „Travellers“ vom Focal Point „Hydra“ („islamistischer Terrorismus“)?