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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Pläne der Bundesregierung für neue Anti-Terrorgesetze

Geplante Gesetzesänderungen und -novellen zur Terrorismusbekämpfung; Studien zu Wirksamkeit, Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit bestehender Gesetze; Einführung eines Straftatbestandes &quot;Terrorismusfinanzierung&quot;, Möglichkeit zur Vermögenseinziehung bzw. Konteneinfrierung bei Listung auf internationalen Terrorlisten, Strafbarkeit der Absicht zur Reise in ein sog. Terrorcamp zur Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, vergleichbare Strafvorschriften in anderen EU-Staaten, Kritik von Grund- und Menschenrechtsorganisationen<br /> (insgesamt 8 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

20.02.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/395905.02.2015

Pläne der Bundesregierung für neue Anti-Terrorgesetze

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Kerstin Kassner, Harald Petzold (Havelland), Dr. Petra Sitte, Frank Tempel, Halina Wawzyniak, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Mordanschläge von Djihadisten auf Redaktionsmitglieder und Karikaturisten der Satirezeitschrift „Charlie Hebdo“, Kunden eines koscheren Supermarktes, Polizistinnen und Polizisten sowie Sicherheitsleuten am 7. bzw. 8. Januar 2015 in Paris haben auch in Deutschland eine erneute Debatte über die Notwendigkeit von Gesetzesverschärfungen zur Terrorismusbekämpfung ausgelöst. So kündigte der Bundesminister der Justiz, Heiko Maas, die baldige Vorlage eines Gesetzepaketes mit neuen Anti-Terror-Gesetzen an.

Pressemeldungen zufolge soll nach dem Willen der Bundesregierung zukünftig Terrorismusfinanzierung als eigener Straftatbestand eingeführt werden. Darunter kann auch das Sammeln von Spenden fallen, wenn damit Reisekosten von Mitgliedern terroristischer Organisationen bezahlt werden sollen.

Zukünftig sollen nicht nur Angehörige terroristischer Vereinigungen strafrechtlich belangt werden, die aus Krisengebieten zurückkehren, sondern auch jene, die Deutschland verlassen wollen, um sich an schweren staatsgefährdenden Gewalttaten im Ausland zu beteiligen oder um sich für die Teilnahme an schweren Gewalttaten ausbilden zu lassen. Demnach soll es nach dem Willen der Bundesregierung zukünftig bereits strafbar sein, sich nur mit der Absicht einer Ausbildung in einem sogenannten Terrorcamp zu tragen (www.tagesschau.de/inland/terrorabwehr-101.html; www.swp.de/ulm/nachrichten/politik/Stichwort-ANTI-TERROR-GESETZE-Plaene-der-Bundesregierung;art4306,3000467).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Welche Gesetzesänderungen und Gesetzesnovellen im Zusammenhang mit der Terrorismusbekämpfung plant die Bundesregierung im Einzelnen in der laufenden Legislaturperiode?

2

Welche Untersuchungen (Studien etc.) zu den bestehenden Gesetzen zur Terrorismusbekämpfung und ihrer Wirkung sind der Bundesregierung seit 2010 bekannt (bitte nach Studien der Sicherheitsbehörden, der von der Bundesregierung selbst in Auftrag gegebenen und solchen unabhängiger wissenschaftlicher Einrichtungen unterscheiden)?

3

Inwieweit sieht die Bundesregierung bei den bestehenden Anti-Terror-Gesetzen gemäß § 89a des Strafgesetzbuches – StGB – (Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat), § 89b StGB (Aufnahme von Beziehungen zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Straftat) und § 91 StGB (Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Straftat) Gesetzeslücken und Nachbesserungsbedarf?

4

Inwieweit sieht die Bundesregierung bei den bestehenden Anti-Terror-Gesetzen gemäß § 129 StGB (Mitgliedschaft bzw. Unterstützung einer kriminellen Vereinigung), § 129a StGB (Mitgliedschaft bzw. Unterstützung einer terroristischen Vereinigung) und § 129b StGB (Mitgliedschaft bzw. Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung) Gesetzeslücken und Nachbesserungsbedarf?

5

Inwieweit treffen Pressemeldungen zu, wonach die Bundesregierung die Einführung eines eigenen Straftatbestandes „Terrorismusfinanzierung“ plant?

6

Bei welchen internationalen Terrorlisten ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Listung von Personen, Organisationen, Unternehmen oder anderen Institutionen mit der Möglichkeit oder der Pflicht zur Vermögenseinziehung oder Konteneinfrierung verbunden, und wie oft und in welchem Umfang wurden nach diesen Regelungen seit 2010 diese beiden Maßnahmen ergriffen?

7

Inwieweit treffen Pressemeldungen zu, wonach die Bundesregierung plane, bereits die Absicht zur Reise in ein sogenanntes Terrorcamp, „um sich an schweren staatsgefährdenden Gewalttaten im Ausland zu beteiligen oder um sich für die Teilnahme an schweren Gewalttaten ausbilden zu lassen“, unter Strafe zu stellen (www.swp.de/ulm/nachrichten/politik/Stichwort-ANTI-TERROR-GESETZE-Plaene-der-Bundesregierung;art4306,3000467)?

8

In welchen anderen EU-Staaten gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Strafvorschriften, die ungefähr den von der Bundesregierung angestrebten entsprechen (bitte konkret benennen)? Welche Kritik von Grund- und Menschenrechtsorganisationen an diesen Regelungen ist der Bundesregierung bekannt, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?

Berlin, den 4. Februar 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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