Die deutsch-armenischen Beziehungen heute und die Erinnerung an den Völkermord an den Armenierinnen und Armeniern
der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Ulla Jelpke, Wolfgang Gehrcke, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die seit 1991 unabhängige Republik Armenien gilt seit vielen Jahren als das ärmste Land Europas. Ein Drittel der Bevölkerung lebt unter der Armutsgrenze (www.theguardian.com/world/2014/jun/09/-sp-post-soviet-world-need-to-knowarmenia). Durch den bereits Ende der 1980er-Jahre noch innerhalb der Sowjetunion entfachten Bergkarabach-Konflikt sind die Beziehungen Armeniens zur Türkei und zu Aserbaidschan bis heute schwer belastet. Diplomatische Beziehungen zwischen den beiden Ländern und Armenien bestehen gar nicht. Bis heute wird Armenien aufgrund des Konfliktes um Bergkarabach in Ost und West durch Aserbaidschan sowie dessen türkischen Verbündeten blockiert.
Im Jahr 1992 trat Armenien dem NATO-Kooperationsrat bei, aus welchem 1997 der Euro-Atlantische Partnerschaftsrat hervorging. Seit 1994 nimmt Armenien an der „Partnerschaft für den Frieden“ mit der NATO teil. Ein Partnerschafts- und Assoziierungsabkommen zwischen Armenien und der Europäischen Union (EU) folgte 1996 (in Kraft seit 1999). Seit 2004 nimmt Armenien an der „Europäischen Nachbarschaftspolitik“ der EU teil sowie seit 2009 an der Östlichen Partnerschaft der EU.
Nach Jahren der politischen Annäherung an die EU und die NATO kam es im Herbst 2013 zu einer grundsätzlichen Neuorientierung in der armenischen Außenpolitik. Nachdem der armenische Präsident Sersch Sargsjan am 3. September 2013 ankündigte, dass Armenien der Zollunion/Eurasischen Union (ZU/EaU) beitreten werde (www.euobserver.com/foreign/121304), erklärten hochrangige Vertreter der EU und der Bundesregierung, dass eine Assoziierung mit der EU und ein Beitritt zur ZU/EaU nicht möglich ist. Am 2. Januar 2015 trat Armenien dann der Eurasischen Union bei.
Ein großes Thema in der Innenpolitik Armeniens sowie den internationalen Beziehungen der Republik spielt der Völkermord an den Armeniern von vor 100 Jahren. Dieses Jahr jährt sich zum 100. Mal der Beginn des Völkermordes an den Armenierinnen und Armeniern. Nach wissenschaftlichen Schätzungen fielen dem Genozid in den Jahren 1915 und 1916 circa 1,5 Millionen Menschen zum Opfer. Eine überwältigende Mehrheit der Historiker weltweit bewertet die Deportationen und Massaker als einen Genozid im Sinne der UN-Konvention von 1948 zur Verhütung und Bestrafung des Völkermordes.
Der Völkermord an den armenischen Bürgerinnen und Bürgern des Osmanischen Reichs war der Höhepunkt des Vernichtungs- und Vertreibungsprogramms der im Ersten Weltkrieg regierenden nationalistischen „Partei für Einheit und Fortschritt“ („Jungtürken“). Ihre Politik der ethnischen Homogenisierung richtete sich in der Tendenz gegen alle nichttürkischen Ethnien, wie beispielsweise auch die assyrische, die aramäische und die griechische Minderheit. Das Deutsche Reich trägt nach Auffassung der Fragesteller als politischer und militärischer Patron des Jungtürkenregimes eine Mitverantwortung für die Verbrechen an den armenischen, assyrischen, aramäischen und griechischen Minderheiten des Osmanischen Reiches.
Viele im Osmanischen Reich tätige deutsche Konsuln und Botschafter des Deutschen Kaiserreichs wussten von dem Völkermord an den Armeniern (Vahakn N. Dadrian: The Armenian Question and the Wartime Fate of the Armenians as Documented by the Officials of the Ottoman Empire’s World War I Allies: Germany and Austria-Hungary, in: International Journal of Middle East Studies, Jg. 34 [2002], Nummer 1, S. 59–85), taten jedoch nichts, was das deutsch-osmanische Bündnis im Ersten Weltkrieg gefährdet hätte.
Erschwerend für die Rolle des Deutschen Reiches kommt hinzu, dass insgesamt 800 deutsche Offiziere und 25 000 Soldaten im Osmanischen Reich dienten und sich dabei zum Teil auch aktiv am Völkermord an den Armenierinnen und Armeniern beteiligten. Der Deutsche Bundestag hat in dem verabschiedeten Antrag „Erinnerung und Gedenken an die Vertreibungen und Massaker an den Armeniern 1915 – Deutschland muss zur Versöhnung zwischen Türken und Armeniern beitragen“ lediglich von einer „unrühmlichen Rolle“ Deutschlands (Bundestagsdrucksache 15/5689) gesprochen.
Von allen türkischen Regierungen seit der Gründung der Türkischen Republik wurde die systematische Ermordung der Armenierinnen und Armenier nicht als Völkermord anerkannt. Türkische Diplomaten versuchen bis in die Gegenwart, Konferenzen über den Völkermord an den Armeniern in anderen Ländern zu verhindern (www.asbarez.com/127432/genocide-conference-in-romania-helddespite-turkish-protests/).
Im März 2010 erkannte der schwedische Reichstag den Völkermord an den armenischen, aramäischen und pontisch-griechischen Minderheiten des Osmanischen Reiches als Genozid im Sinne der UN-Konvention von 1948 an (www.aina.org/news/20100311192620.htm). Schweden ging damit inhaltlich weiter als Deutschland, Österreich, Ungarn und Bulgarien – die damaligen Verbündeten des Osmanischen Reiches.
In bisher zwei Staaten der Europäischen Union (Griechenland und die Slowakei) sowie in der Schweiz ist die Leugnung des Völkermordes an den Armeniern strafbar. So verabschiedete das griechische Parlament am 9. September 2009 ein Gesetz, welches im Falle einer Leugnung des Genozids eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren sowie Geldstrafen bis zu 30 000 Euro vorsieht (www.jurist.org/paperchase/2014/09/greece-parliament-ratifies-bill-criminalizing-armenian-genocide-denial.php).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen24
Wie beurteilt die Bundesregierung den gegenwärtigen Stand der bilateralen Beziehungen Deutschlands zur Republik Armenien?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen hat die Bundesregierung aus der Anerkennung des Referendums auf der Krim am 16. März 2014 durch den Präsidenten Armeniens gezogen bzw. wird sie ziehen (www.asbarez.com/120847/sarkisian-backs-crimean-referendum-in-phone-call-with-putin/)?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der gegenwärtigen politischen Lage in der südkaukasischen Region?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Entwicklung der außenpolitischen Beziehungen der Republik Armenien zu
a) Aserbaidschan,
b) Georgien,
c) der Türkei,
d) Iran,
e) Russland,
f) den USA und
g) Belarus?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der innenpolitischen Entwicklung der Republik Armenien seit 2008?
Welche strategische Bedeutung misst die Bundesregierung der Region Südkaukasus zu, und welche Aufgaben ergeben sich daraus für das Handeln der Bundesregierung?
Auf welcher Grundlage erfolgt die militärische und wehrtechnische Zusammenarbeit der Bundesregierung mit den Streitkräften Armeniens, und welche Maßnahmen und Projekte sind im Rahmen dieser Zusammenarbeit in den nächsten Jahren geplant?
Welchen Beitrag hat die Bundesregierung seit 2008 zur Ausstattung und Ausbildung der Streitkräfte Armeniens geleistet (bitte nach Jahren und Maßnahmen aufschlüsseln)?
In welchem Umfang hat die Bundesregierung seit 2008 den Export von Rüstungsgütern der Ausfuhrliste Teil 1 A an Armenien genehmigt, und welche Kriegswaffen der Kriegswaffenliste B wurden tatsächlich in diesem Zeitraum an diesen Staat geliefert (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
In welchem Umfang, wann und wo hat die Bundeswehr der armenischen Armee Uniformen und andere Materialien zur Verfügung gestellt (www.deutschlandfunk.de/bundeswehrrueckzug-beraten-statt-kaempfen-in-afghanistan.724.de.html?dram:article_id=298702)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Tod von zwei armenischen Soldaten an der armenisch-aserbaidschanischen Grenze im Bereich der Exklave Nachitschewan vom 5. Juni 2014 (www.asbarez.com/123801/2-armenian-soldiers-killed-on-nakhichevan-border/)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Beschuss eines OSZE-Beobachterteams (OSZE – Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa) an der Kontaktlinie zwischen Bergkarabach und Kernaserbaidschan vom 10. Juni 2014 (www.asbarez.com/123939/azerisnipers-fire-shots-ahead-of-osce-monitoring-mission/)?
Welche Veranstaltungen zum 100. Jahrestag des Beginns des Völkermordes an den Armenierinnen und Armeniern führt die Bundesregierung im Zeitraum 2015 bis 2016 in Eigenregie durch (bitte entsprechend der Jahre nach Ressort, Veranstaltung, Ort und finanziellen Kosten einschl. der Haushaltstitel, aus denen die Kosten gedeckt werden, auflisten)?
a) An welchen dieser Veranstaltungen wird die Bundeskanzlerin, Dr. Angela Merkel, teilnehmen?
b) Welche Bundesminister werden an den entsprechenden Gedenkveranstaltungen teilnehmen?
c) An welchen Veranstaltungen wird nach Kenntnis der Bundesregierung der Bundespräsident, Joachim Gauck, teilnehmen?
Welche Veranstaltungen zum 100. Jahrestag des Beginns des Völkermordes an den Armenierinnen und Armeniern führt die Bundesregierung im Ausland im Zeitraum 2015 bis 2016 in Eigenregie durch (bitte entsprechend der Jahre nach Ressort, Veranstaltung, Ort und finanziellen Kosten einschließlich der Haushaltstitel, aus denen die Kosten gedeckt werden, auflisten)?
a) An welchen Veranstaltungen wird die Bundeskanzlerin teilnehmen?
b) Welche Bundesminister werden an den entsprechenden Gedenkveranstaltungen teilnehmen?
c) An welchen Veranstaltungen wird nach Kenntnis der Bundesregierung der Bundespräsident teilnehmen?
In welcher Höhe stellt die Bundesregierung finanzielle Mittel für eigene Veranstaltungen im Rahmen des Gedenkens an den Völkermord an den Armenierinnen und Armeniern in den Jahren 2015 und 2016 zur Verfügung (bitte entsprechend nach In- und Ausland nach Jahren getrennt angeben)?
Welche Organisationen (Nichtregierungsorganisationen, staatliche Institutionen, Museen etc.) fördert die Bundesregierung bezüglich welcher Veranstaltungen mit finanziellen Mitteln für das Gedenken an den Völkermord an den Armenierinnen und Armeniern in den Jahren 2015 und 2016 (bitte entsprechend den Jahren nach Datum, Organisation und finanziellen Mitteln auflisten)?
Wie viele Mittel stellen nach Kenntnis der Bundesregierung die Bundesländer dem Gedenken in den Jahren 2015 und 2016 anlässlich des Völkermordes an den Armenierinnen und Armeniern zur Verfügung (bitte entsprechend der Bundesländer nach Jahren auflisten)?
Welche Publikationen planen Dienststellen des Bundesministeriums der Verteidigung anlässlich des Gedenkens an den Völkermord an den Armenierinnen und Armeniern?
Wie hoch sind die Mittel der Bundeszentrale für politische Bildung, die für die Jahre 2015 und 2016 anlässlich des 100. Jahrestages des Beginns des Völkermords an den Armenierinnen und Armeniern eingesetzt werden sollen?
a) Wie ist die inhaltliche Ausrichtung dieser Veranstaltungen der Bundeszentrale für politische Bildung geplant?
b) Welche Veranstaltungen werden durch die Bundeszentrale für politische Bildung zu diesem Themenbereich durchgeführt?
c) Werden im Rahmen dieser Veranstaltungen auch friedenspolitische und antimilitaristische Organisationen in den Veranstaltungen beteiligt, und wenn ja, welche?
Betrachtet die Bundesregierung die Verständigung zwischen der Türkei und Armenien über den Völkermord an den Armenierinnen und Armeniern als einen wichtigen Aspekt für den Beitritt der Türkei zur Europäischen Union? Falls ja, wie könnte eine solche Einigung zwischen beiden Ländern aus Sicht der Bundesregierung konkret aussehen?
Was unternimmt die Bundesregierung, um die Verdienste der historischen deutschen Persönlichkeiten zu würdigen, die sich seinerzeit für die bedrohten osmanischen Armenierinnen und Armeniern eingesetzt bzw. politische Aufklärung über ihr Schicksal eingefordert haben?
Welche Anerkennungsmöglichkeiten bezüglich historischer Tatsachen haben nach Kenntnis der Bundesregierung die türkische Regierung sowie die Große Nationalversammlung der Türkei, und welche historischen Präzedenzfälle sind der Bundesregierung dazu bekannt?
Sollte nach Ansicht der Bundesregierung eine gemeinsame Veranstaltung des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung im Deutschen Bundestag stattfinden, um an den Genozid an den Armenierinnen und Armeniern in angemessener Weise zu erinnern?
Teilt die Bundesregierung die „von türkischer Seite als einseitig proarmenisch [perzipierte] Haltung“, dass die Arbeit des Lepsiushauses in Potsdam einseitig proarmenisch ist, was „in der Konzeption bisheriger Veranstaltungen und Veröffentlichungen des Fördervereins Lepsiushaus Potsdam e. V. zum Ausdruck“ kommt (Bundestagsdrucksache 18/3722)?
a) Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die Beschäftigung mit dem Völkermord an den Armenierinnen und Armeniern eine „proarmenische Haltung“ darstellt?
b) Welche Konsequenzen und Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der ggf. „einseitig proarmenisch perzipierten Haltung“ des Lepsiushauses?
c) Plant die Bundesregierung ein neues Format für die Aufarbeitung und Beschäftigung mit dem Völkermord an den Armenierinnen und Armeniern?