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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Deutsche Zulieferungen an die Chemiewaffenprogramme in Irak und Syrien

Aufklärung der möglichen Verwicklung deutscher Firmen in frühere irakische und syrische Chemiewaffenprogramme, Meldungen Syriens an die Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW), Berichte der OPCW, Warnungen der Bundesregierung an betroffene Unternehmen, Aufforderung zum Rückzug aus Standorten in Syrien und im Irak, Proteste gegen deutsche Zulieferungen an das syrische bzw. irakische Chemie- oder Biowaffenprogramm, &quot;gezielte Kampagnen&quot;, strafrechtliche Ermittlungen<br /> (insgesamt 20 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

27.02.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/399711.02.2015

Deutsche Zulieferungen an die Chemiewaffenprogramme in Irak und Syrien

der Abgeordneten Jan van Aken, Christine Buchholz, Wolfgang Gehrcke, Annette Groth, Andrej Hunko, Katrin Kunert, Dr. Alexander S. Neu, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

In der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 18/750) schrieb das Auswärtige Amt, dass das Bekanntwerden von Namen von Unternehmen, die am Aufbau des Chemiewaffenprogramms in Syrien beteiligt waren, nicht hingenommen werden könne. Begründet wurde dies unter Punkt 2b der Vorbemerkung der Bundesregierung mit möglichen schwerwiegenden Folgen für die betroffenen Firmen, falls deren Namen im Zusammenhang mit den syrischen Chemiewaffen bekannt würden.

Nun hat das Magazin „DER SPIEGEL“ am 24. Januar 2015 („Was geht die das an?“) einen Bericht veröffentlicht, demzufolge in bereits publizierten Dokumenten des Auswärtigen Amts mehrere Firmennamen genannt werden, die am Aufbau des syrischen Chemiewaffenprogramms beteiligt gewesen sein sollen. Somit ist die ursprüngliche – von vornherein sehr fragwürdige – Begründung der Bundesregierung für die Nichtnennung der Namen beteiligter Firmen entfallen. Auch gab es keinerlei Reaktionen der Öffentlichkeit auf diese „SPIEGEL“-Publikation – ebensowenig wie auf das Bekanntwerden der am irakischen Chemiewaffenprogramm beteiligten Firmen vor 20 Jahren –, die Anlass für die von der Bundesregierung unter Punkt 2b geäußerte Sorge geben könnte, dass „die betroffenen Unternehmen Opfer von gezielten Kampagnen bis hin zu Anschlägen und Übergriffen Dritter werden“ könnten.

In der Antwort zu den Fragen 8 bis 10 der genannten Kleinen Anfrage betont die Bundesregierung, dass die Auslieferung der deutschen Güter „überwiegend“ zu einem Zeitpunkt erfolgte, als hierfür noch keine Genehmigungspflichten bestanden. Die Bundesregierung gibt jedoch keinerlei Auskunft darüber, ob und wie viele Güter zu Zeitpunkten exportiert wurden, als noch keine Genehmigungspflicht, jedoch bereits eine Meldepflicht bestand. Da mittlerweile ein Jahr seit Beantwortung der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/750 vergangen ist, sollte der Bundesregierung mittlerweile bekannt sein, ob bei den später gelieferten Gütern jeweils eine Genehmigung oder eine Meldung vorlag.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Welche deutschen Zulieferer, Produzenten oder Händler werden in den Meldungen Syriens an die Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW) bzw. in Berichten von UN-/OPCW-Inspekteuren in Syrien über Chemiewaffenproduktionsstätten genannt (bitte unter Angabe der gelieferten Güter und der belieferten bzw. unterstützten Anlagen für chemische Waffen und Jahr)?

2

Werden in den Meldungen Syriens an die OPCW bzw. in Berichten von UN- bzw. OPCW-Inspekteuren in Syrien auch deutsche Firmen, Zulieferer, Produzenten oder Händler genannt, die Beiträge zum syrischen Chemiewaffenprogramm auch nach der Einführung einer Meldepflicht bzw. einer Genehmigungspflicht für die jeweiligen Güter in Deutschland geleistet haben?

a) Wenn ja, um welche Güter in welchem Jahr handelt es sich?

b) Wenn ja, um welche Firmen, Zulieferer, Produzenten oder Händler handelt es sich?

c) Wenn ja, lag in jedem Fall eine Meldung bzw. eine Genehmigung vor?

d) Falls die Bundesregierung keine Informationen darüber hat, wieso hat sie in den vergangenen zwölf Monaten die vorliegenden Fakten und Akten nicht daraufhin untersucht?

3

Welche eigenen Untersuchungen und/oder Recherchen hat die Bundesregierung seit Übermittlung der OPCW-Berichte mit welchem jeweiligen Ergebnis angestrengt?

4

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung (aus eigenen Quellen oder von Seiten Dritter, zum Beispiel auch durch Schreiben von anderen Regierungen oder Botschaften in Deutschland) darüber, ob die im „SPIEGEL“-Artikel genannten Firmen bzw. deren Tochterfirmen möglicherweise oder tatsächlich am Bau oder Betrieb von Anlagen zur Produktion von chemischen Waffen in Syrien beteiligt waren (bitte unter Angabe der verschiedenen Quellen und Hinweise)?

5

Hat die Bundesregierung oder ihr nachgeordnete Behörden in den Jahren 1978 bis 1986 deutsche Firmen darüber informiert, dass die Möglichkeit bestünde, dass ihre Aktivitäten im Irak und/oder Syrien im Zusammenhang mit einem irakischen und/oder syrischen Chemiewaffenprogramm stehen könnten (wenn ja, bitte unter Angabe, welche Firmen wann, worüber, und von wem informiert wurden)?

6

Wie waren die Reaktionen der jeweiligen Firmen auf die Warnungen der Bundesregierung?

7

Trifft es zu (s. DER SPIEGEL 5/2015, S. 33), dass die Bundesregierung Anfang der 80er-Jahre die Firma Karl Kolb GmbH & Co. KG bzw. Pilot Plant aufgefordert hat, sich aus Samarra zurückzuziehen, und wenn ja, warum?

8

Welche Vertreter der Bundesregierung traten wann mit der Firma Karl Kolb bzw. Pilot Plant bezüglich dieser Angelegenheit in Kontakt?

9

Wurden die Aktivitäten der Firma Karl Kolb bzw. Pilot Plant in Samarra nach der Aufforderung der Bundesregierung gesondert beobachtet (ggf. unter Angabe der Dienststelle bzw. Dienststellen, Beobachtungszeitraum, Erkenntnisinteresse)?

10

Welche Firmen außer Karl Kolb bzw. Pilot Plant hat die Bundesregierung in den Jahren 1982 bis 1986 aufgefordert, sich aus Samarra oder von anderen Standorten im Irak zurückzuziehen, weil dort möglicherweise eine Chemiewaffenproduktion im Aufbau bzw. Ausbau war?

11

Welche Firmen hat die Bundesregierung in den Jahren 1980 bis 1990 aufgefordert, sich aus Standorten in Syrien zurückzuziehen, weil dort möglicherweise eine Chemiewaffenproduktion im Aufbau bzw. Ausbau war?

12

Trifft es zu (s. DER SPIEGEL 5/2015, S. 33), dass die Bundesregierung im Jahr 1984 Unternehmen in Irak zum Abzug ihrer Angestellten aus Samarra aufforderte, und wenn ja, welche Firmen wurden dazu warum, wann, in welcher Form und von wem aufgefordert?

13

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Drohungen eines Drittlandes gegenüber möglichen Standorten chemischer Waffen in Syrien in den 80er-Jahren oder später, und wurden entsprechend durch die Bundesregierung Firmen in Syrien zum Abzug ihrer Angestellten aufgefordert, und wenn ja, wer, in welcher Form, von wem, und wann?

14

Plant die Bundesregierung angesichts der jüngsten Erkenntnisse über die deutsche Beteiligung auch am syrischen Chemiewaffenprogramm die Einrichtung einer Historiker-Kommission, um die deutsche Beteiligung an der Entwicklung und Produktion von Chemiewaffen weltweit in den letzten 100 Jahren – seit dem ersten großflächigen Einsatz von Chemiewaffen durch Deutschland am 22. April 1915 in Ypern – zu untersuchen und Handlungsempfehlungen für die Zukunft zu entwickeln?

15

Sind der Bundesregierung Straftaten bekannt, die seit dem Jahr 1980 in Deutschland im Zusammenhang mit Protesten gegen vermeintliche oder tatsächliche Zulieferungen für das irakische oder syrische Chemie- oder Biowaffenprogramm begangen wurden (bitte unter Nennung der Einzelfälle und Daten)?

a) Wenn ja, wie viel Sachschaden ist bei diesen Straftaten insgesamt entstanden?

b) Wie viele Personen sind bei diesen Straftaten zu Schaden gekommen?

16

Welche Fälle von „gezielten Kampagnen“ gegen Unternehmen oder Einzelpersonen im Zusammenhang mit den Protesten gegen deutsche Zulieferungen an das irakische und/oder syrische Chemie- und/oder Biowaffenprogramm sind der Bundesregierung bekannt?

17

Wie viele strafrechtliche Ermittlungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund dieser „gezielten Kampagnen“ aufgenommen, etwa wegen Rufschädigung etc.?

18

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den rechtlichen Umgang vermeintlicher Opfer derartiger „gezielter Kampagnen“, und/oder steht sie im Austausch mit vermeintlichen oder tatsächlichen Opfern solcher Kampagnen zum Zwecke der Gefahrenabwehr?

19

Welche Abteilungen und welche ministeriellen Strukturen waren an der Beantwortung der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/750 beteiligt?

20

Waren den mit der Beantwortung befassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Dokumente des Auswärtigen Amts bekannt, aus denen „DER SPIEGEL“ (24. Januar 2015) die Namen der beteiligten Unternehmen zitiert?

a) Wenn nein, warum nicht?

b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage wurden diese Dokumente bei der Beantwortung verschwiegen?

c) Wenn ja, welche weiteren einschlägigen Dokumente wurden bei der Beantwortung darüber hinaus nicht erwähnt?

Berlin, den 10. Februar 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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