Lebens- und private Rentenversicherungen – Aufbau der Zinszusatzreserve und Kosten für die Versicherten
der Abgeordneten Susanna Karawanskij, Klaus Ernst, Matthias W. Birkwald, Jutta Krellmann, Thomas Lutze, Thomas Nord, Richard Pitterle, Michael Schlecht, Dr. Petra Sitte, Dr. Axel Troost, Dr. Sahra Wagenknecht, Harald Weinberg und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Nach einem Bericht der Zeitschrift „ÖKO-TEST“ (Ausgabe 2/2015, Barbara Sternberger-Frey, „Kunden auf Nulldiät“, Seiten 79 bis 87) bauen zahlreiche Versicherungsunternehmen die Zinszusatzreserve nach Deckungsrückstellungsverordnung (§ 5 Absatz 4) und Pensionsfonds-Deckungsrückstellungsverordnung (§ 2 Absatz 2a) auf, indem die dafür angesetzten Kosten als Zinsen vom Rohüberschuss des Unternehmens abgezogen werden. Damit würde die Überschussreserve, an der Versicherte zu beteiligen wären, reduziert, die Versicherten würden also letztlich für den Aufbau der Zinszusatzreserve aufkommen. Da zudem die Zinszusatzreserve als Aufwand gebucht werde, wirkt diese Umbuchung zusätzlich gewinnschmälernd, zahlreiche Versicherungsunternehmen scheinen also nach Buchung der Zinszusatzreserve auf diesem Wege betriebswirtschaftlich schlechter dazustehen. Vor Abzug der Zinszusatzreserve erreichen Versicherungsunternehmen jedoch nach wie vor erstaunlich hohe Gewinne. Zudem bleibt unklar, wann das Geld aus der Zinszusatzreserve wieder den Rückstellungen für Beitragsrückerstattung, also den Überschusstöpfen der Kundinnen und Kunden, zugeführt und in welchem Umfang Mittel daraus tatsächlich an Versicherte ausgekehrt werden.
Ähnlich werden Vertreterinnen und Vertreter der Versicherungswirtschaft in einem Artikel der „Börsen-Zeitung“ vom 4. Februar 2015 (Seite 4, „Ratingwächter erwarten stark steigende Zinszusatzreserve“) zitiert. Die Zinszusatzreserve bringe drastische zusätzliche Belastungen der Ertragskraft. Ulrich Rosenbaum, Vertreter des Versicherungsunternehmens Talanx Deutschland AG, wird mit der Einschätzung zitiert, dass die Zinszusatzreserve bis zum Jahr 2024 auf weit über 100 Mrd. Euro anwachsen werde. Zudem habe er Bedenken hinsichtlich der entsprechenden Auswirkungen auf die Bewertungsreserven geäußert.
In dem erwähnten „ÖKO-TEST“-Artikel wird zudem Bezug genommen auf ein Papier mit dem Titel „Finanzierung und Gegenfinanzierung der Zinszusatzreserve“ vom 28. September 2012, basierend auf einem Vorschlag der Deutschen Aktuarvereinigung e. V. (DAV), abgestimmt mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Dieser Bericht ist dem Vernehmen nach Grundlage für die skizzierte Verrechnungspraxis der Zinszusatzreserve und werde zudem von zahlreichen Versicherungsunternehmen genutzt, ist aber nicht öffentlich zugänglich. Hier besteht dringender Klärungsbedarf.
Drucksache 18/4013 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen27
Inwieweit ist der Bundesregierung die in der Vorbemerkung der Fragesteller als auch in dem „ÖKO-TEST“-Artikel beschriebene Praxis bekannt?
Welche Schlussfolgerung zieht die BaFin aus der beschriebenen Praxis?
Falls die beschriebene Praxis weder der Bundesregierung noch der BaFin bekannt sein sollte, wie wird stattdessen konkret die Zinszusatzreserve aufgebaut (bitte mit Nachweisen)?
Falls die beschriebene Praxis bekannt sein sollte, wie hoch ist der Anteil der aufgebauten Zinszusatzreserve, die auf dem skizzierten Weg oder auf andere Weise aufgebaut wurde, für die letztlich die Versicherten aufkommen, bezogen auf die einzelnen Versicherungsunternehmen in Deutschland (sollte die Bundesregierung die Einschätzung vertreten, dass diese Information der Vertraulichkeit unterliegt, so bitte aggregiert, jedoch kategorisiert nach Höhe der Beitragseinnahmen: bis 10 Mrd. Euro jährlich, 10 bis 20 Mrd. Euro jährlich, ab 20 Mrd. Euro jährlich)?
Wie hoch waren Ende des Jahres 2014 die Zinszusatzreserven der Branche insgesamt, und wie hat sich die Zinszusatzreserve seit ihrer Einführung im Jahr 2011 entwickelt (bitte jährlich ausweisen)?
Wie hoch war in der Summe der Anteil der Gewinnausschüttung, den die Versicherungsnehmer bislang zur Finanzierung der Zinszusatzreserve pro Jahr eingebüßt haben (Ertragsrendite in Prozent und in absoluten Zahlen)?
Wie bewertet die Bundesregierung die Ausführungen der „Börsen-Zeitung“ („Ratingwächter erwarten stark steigende Zinszusatzreserve“, 4. Februar 2015), wonach die Zinszusatzreserve drastische kurzfristige Belastungen der Ertragskraft mit nochmals deutlich steigenden Reservezuführungen in den Jahren 2016 bis 2019 bringen wird, „die in manchen Zinsszenarien nicht mehr für alle Lebensversicherer tragbar sein könnten“?
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dieser Feststellung in der „Börsen-Zeitung“, insbesondere mit Blick auf die Risikotragfähigkeit, angesichts der stark steigenden Zinszusatzreserve der Versicherungsunternehmen in Deutschland (bitte mit Nachweisen)?
Wie realistisch ist es nach Auffassung der Bundesregierung, dass die von der Gewinnermittlung abgezweigten Gewinne wieder der Berechnung des Rohgewinns zugeführt werden, wenn die für die Zinszusatzreserve genutzten Mittel von Versicherungsunternehmen nicht im Geschäftsbericht ausgewiesen werden? Wie begründet die Bundesregierung diese Annahme?
Um wie viele Prozentpunkte würde sich der ausgewiesene Rohgewinn der Versicherungsbranche für das Jahr 2013 sowie für 2014 erhöhen, würden alle erwirtschafteten Gewinne berücksichtigt inklusive der Zinszusatzreserve (bitte dies auch separat für die nach Marktanteil zehn größten Versicherungsunternehmen – Lebensversicherer und Rentenversicherer – in Deutschland aufführen)?
Welche rechtlichen Bestimmungen sorgen dafür, dass die aus Kundengeldern aufgebaute Zinszusatzreserve über die Vertragslaufzeit bei Nichtinanspruchnahme wieder in vollem Umfang den Versicherten zukommt, und zwar nicht nur als Buchung in die Rückstellung für Beitragsrückerstattungen, sondern dass sie auch tatsächlich ausgekehrt wird (bitte nach den einzelnen Bestimmungen aufschlüsseln)?
Wie hoch taxiert die Bundesregierung die durch die skizzierte Buchungsmethode der Zinszusatzreserve verursachten Steuerausfälle aufgrund der geringeren ausgewiesenen Bilanzgewinne?
Inwieweit sieht die Bundesregierung Nachbesserungsbedarf, um die Möglichkeit der Verrechnung der Zinszusatzreserve auf Kosten der Versicherten zu verhindern?
Sollten hierzu eventuell § 341f des Handelsgesetzbuches, § 65 des Versicherungsaufsichtsgesetzes und § 5 der Deckungsrückstellungsverordnung oder andere entsprechende Vorschriften angepasst werden (bitte begründen), und welche konkreten Schritte wird die Bundesregierung im Hinblick auf diese Problematik zu welchem Zeitpunkt einleiten?
Ist der Bundesregierung bekannt, welche Versicherungsunternehmen bis dato den Versicherten zumindest einen Teil der ihnen entgangenen Zinsgewinne bei Überschussbeteiligungen ausgekehrt haben?
Wenn ja, welche Unternehmen waren dies, und in welchem Umfang (in Euro)?
Auf welche Summe belaufen sich zudem die eventuellen Auszahlungen von Zinsgewinnen aus der Überschussbeteiligung, relativ zur Höhe der entsprechenden Zinszusatzreserven (bitte nach Unternehmen und Höhe der jeweiligen Zinsgewinne aufschlüsseln)?
Sieht die Bundesregierung für die Regelung dieser Rückflüsse an die Versicherten aus Zinsgewinnen Nachbesserungsbedarf?
Wenn ja, inwieweit, und wenn nein, warum nicht?
Ist der Bundesregierung das erwähnte Papier „Finanzierung und Gegenfinanzierung der Zinszusatzreserve“ vom 28. September 2012 bekannt?
Wann wird dieses Papier dem Parlament zur Verfügung gestellt?
Inwieweit ist nach Kenntnis der Bundesregierung dieses Papier der Orientierungsrahmen und Handlungsrahmen von Versicherungsunternehmen?
Inwieweit ist nach Auffassung der Bundesregierung die Darstellung in diesem Papier korrekt, nach der die Gegenfinanzierung der Zinszusatzreserve durch indirekte Kürzung der Überschussreserve oder anderer, (teilweise) den Versicherten zustehender Mittel skizziert wird?
Sollte das Papier der Bundesregierung nicht bekannt sein, inwieweit kann dann ausgeschlossen werden, dass ein solches Papier existiert und nicht Handlungsgrundlage einiger Versicherungsunternehmen ist?
Welche anderen Grundlagen und Methoden zur Buchung und Verrechnung der Zinszusatzreserve sind der Bundesregierung bekannt?
Hat die BaFin entsprechende Methoden zur Buchung und Verrechnung der Zinszusatzreserve entwickelt (eventuell bekannte Grundlagen bitte aufschlüsseln und zur Verfügung stellen)?
Wie stellt die Bundesregierung in Kooperation mit der BaFin sicher, dass Versicherte jederzeit die Höhe der ihnen zustehenden Bewertungsreserven und Überschussbeteiligungen (gebundene Rückstellungen für Lebensversicherungen – Rückstellung für Beitragsrückerstattungen –, Schlussüberschussanteilsfonds etc.) einsehen und überprüfen können?
Wie soll der transparente Ausweis der jeweiligen Überschusstöpfe und Reserven im Sinne des Verbraucherschutzes ausgestaltet sein?
Durch welche weiteren Regelungen soll die Transparenz für Verbraucher im Versicherungswesen verbessert werden?