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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Regulatorische Kooperation im TTIP-Abkommen

Einbindung von EU-Mitgliedstaaten, Ländern und Kommunen, Textvorschlag der EU-Kommission und deutscher Beitrag, Unterschiede zur US-Seite, Schlussfolgerungen und Konsequenzen betr. fehlende branchenspezifische Ausnahmen, möglicher Abbau von Standards, vorgesehene Parlamentsbeteiligungen und zukünftige Gestaltungsspielräume, Stakeholder-Beteiligung und Einflussmöglichkeit von Interessengruppen, Auswirkungen auf Verbraucherschutz, Produktqualität, Menschenrechte und Umwelt, Vereinbarkeit mit dem Vorsorgeprinzip, weiterer Verhandlungsprozess<br /> (insgesamt 27 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

25.03.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/403717.02.2015

Regulatorische Kooperation im TTIP-Abkommen

der Abgeordneten Alexander Ulrich, Klaus Ernst, Jan van Aken, Christine Buchholz, Dr. Diether Dehm, Annette Groth, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Susanna Karawanskij, Niema Movassat, Thomas Nord und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Im Rahmen der Verhandlungen zwischen der Europäischen Union (EU) und den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) um die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) wird auch über ein Kapitel zur „Regulatorischen Kooperation“ gesprochen. Laut verschiedener Stellungnahmen der Europäischen Kommission (u. a. Factsheet „The Regulatory Part“, September 2013) geht es dabei darum, bestehende Regeln kompatibel zu machen, ohne Standards zu schwächen oder die Regulierungsrechte von Parlamenten und Gebietskörperschaften einzuschränken. Auch aus den Reihen der Bundesregierung wird regelmäßig verlautbart, dass in TTIP keine Vereinbarungen getroffen werden, die europäische Standards bedrohen.

Im Dezember 2014 wurde ein Textvorschlag der Europäischen Kommission für das Kapitel zur „Regulatorischen Kooperation“ bekannt (Initial Provisions for Chapter [ ] Regulatory Cooperation: www.corporateeurope.org/sites/default/files/231214_regulatory_coherence_draft_proposal.pdf). Im Januar 2015 gelangte eine überarbeitete Fassung an die Öffentlichkeit (www.corporateeurope.org/sites/default/files/attachments/ttip-eu-regulatory-coherence-draft-proposal-23.01.15.pdf). Mittlerweile findet sich der aktuelle Textvorschlag auch auf der Website der Europäischen Kommission.

Diesen Dokumenten zufolge, schlägt die EU den USA unter anderem vor, ein „Frühwarnsystem“ über geplante Regulierungen, ein Verfahren für Folgeabschätzungsberichte, Stakeholder-Konsultationen und einen Regulierungsrat (Regulatory co-operation Body, RCB) einzurichten.

Sollte dieser Vorschlag mit TTIP umgesetzt werden, könnte dies nach Einschätzung der Fragesteller einen erheblichen Einflussgewinn für Banken und Konzerne zulasten der gewählten Parlamente bedeuten. Es ist mit einem solchen Kapitel kaum zu vermeiden, dass verschiedene Standards in Bereichen wie Umweltschutz, Verbraucherschutz oder Finanzmarktregulierung abgebaut werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen27

1

Wie sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union in die Verhandlungen zur regulatorischen Kooperation in die TTIP eingebunden?

2

Wann und auf welchem Weg hat die Bundesregierung den Textvorschlag „Initial Provisions for CHAPTER [ ] Regulatory Cooperation“ der Europäischen Kommission erhalten?

3

Welchen Beitrag hat die Bundesregierung zum Zustandekommen des o. g. Textvorschlags der Europäischen Kommission geleistet?

4

Welche Änderungsvorschläge gedenkt die Bundesregierung beizusteuern?

5

Was sind nach Einschätzung der Bundesregierung bei der regulatorischen Kooperation die wesentlichen Konfliktlinien mit der US-Seite und die wesentlichen Unterschiede zwischen den von der EU einerseits und den USA andererseits vorgelegten Textvorschlägen?

6

Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass der Vorschlag keinerlei branchenspezifische Ausnahmen, beispielsweise für Lebensmittelstandards, Chemikalien oder die Finanzmarktregulierung, vorsieht?

7

Stimmt die Bundesregierung der Aussage zu, dass dieses Kapitel zukünftig zu einem Abbau von Standards in den in Frage 6 exemplarisch benannten Bereichen führen könnte, sofern es in der vorgeschlagenen Form verabschiedet wird?

8

Welche Beteiligung des Europäischen Parlaments und der nationalen Parlamente in der EU ist nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Ausgestaltung des Kapitels zur regulatorischen Kooperation vorgesehen?

9

Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Ansinnen der Lobbyverbände Chamber of Commerce und Business-Europe, durch die regulatorische Kooperation in die Lage zu kommen, Gesetze entscheidend mitgestalten zu können („essentially co-write legislation“, siehe www.corporateeurope.org/sites/default/files/businesseurope-uschamber-paper.pdf, S. 4)?

10

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass eine stärkere Stakeholder-Beteiligung bei Regulierungsfragen angesichts der starken Präsenz von Interessensvertretern der Wirtschaft und des Finanzsektors in Brüssel zu einem Ungleichgewicht bezüglich der Einflussmöglichkeiten verschiedener Interessensgruppen führen könnte (bitte begründen)?

Wenn ja, welche Konsequenzen sollten daraus gezogen werden?

11

Welche Maßnahmen sind nach Auffassung der Bundesregierung geeignet, um einen gleichgewichtigen Einfluss der verschiedenen Interessensgruppen im Rahmen der Stakeholder-Konsultationen zu gewährleisten?

12

Welche Form der Beteiligung von Stakeholdern in Regulierungsfragen hält die Bundesregierung für sinnvoll?

13

Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Vorschlag der Kommission, ein Frühwarnsystem für geplante Gesetze einzuführen, das auch Stakeholder erfasst (Artikel 5 des Textvorschlags)?

14

Würde die Bundesregierung es für ein Problem halten, wenn ein solches Frühwarnsystem dazu führt, dass Interessensvertreter der Wirtschaft und des Finanzsektors früher in Regulierungsfragen eingebunden werden als nationale Parlamente (bitte begründen)?

15

Stimmt die Bundesregierung der Aussage zu, dass die Prioritätensetzung beim vorgesehenen „impact assessment“ (siehe Artikel 7 Absatz 2 des Textvorschlags) stärker die Interessen der Wirtschaft als jene der Bürgerinnen und Bürger reflektiert?

16

Sollte das „impact assessment“ nach Auffassung der Bundesregierung auch analysieren, welche Folgen eine Regulierung für das Allgemeinwohl hat, und wie wäre das zu gewährleisten?

17

Wie positioniert sich die Bundesregierung zu dem vorgeschlagenen „impact assessment“, vor dem Hintergrund, dass dort die Auswirkungen auf den Verbraucherschutz, die Produktqualität, die Menschenrechte und die Umwelt unberücksichtigt sind?

18

Wie bewertet die Bundesregierung die Vereinbarkeit der in Artikel 7 (insbesondere Absatz 3) vorgesehenen Regeln mit dem Vorsorgeprinzip in der Gesetzgebung?

19

Sollten nach Auffassung der Bundesregierung auch Vertreterinnen und Vertreter der EU-Mitgliedstaaten in den vorgesehenen Regulatory Cooperation Body (RCB) eingebunden werden (bitte begründen)?

20

Welche Art der Beteiligung des Europäischen Parlaments und der nationalen Parlamente im RCB hält die Bundesregierung für erstrebenswert?

21

Wie positioniert sich die Bundesregierung zu dem noch im Dezember 2014 in Rede stehenden Ansinnen, von einer Berichterstattungspflicht für staatliche Institutionen unterhalb der nationalen Ebene (vgl. EU-Verhandlungsdokument)?

22

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass auch Vertreter von Ländern und Kommunen in die regulatorische Kooperation eingebunden werden sollten, wenn diese, wie von der Europäischen Kommission vorgeschlagen, auch die lokale Gesetzgebung beeinflussen können soll?

23

Wie können Länder und Kommunen nach Auffassung der Bundesregierung sinnvoll und angemessen in die regulatorische Kooperation mit den USA eingebunden werden?

24

Wie positioniert sich die Bundesregierung in der im Textvorschlag nicht umfassend geklärten Frage nach der Kompetenzverteilung bei künftigen Regulierungsfragen zwischen dem RCB und den Parlamenten der Mitgliedstaaten bzw. dem Europäischen Parlament?

25

Welche Auswirkungen würde das vorgeschlagene Kapitel zur regulatorischen Kooperation nach Einschätzung der Bundesregierung auf zukünftige parlamentarische Gestaltungsspielräume in der EU haben?

26

Wie kann über den vorgeschlagenen RCB nach Ansicht der Bundesregierung gewährleistet werden, dass keine Standards geschwächt werden?

27

Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung der weitere Verhandlungsprozess zur regulatorischen Kooperation mit den USA strukturiert sein?

Berlin, den 17. Februar 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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