BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Entwicklung der Teilzeitarbeit in Deutschland

Entwicklung von Teilzeitbeschäftigung, Erwerbsbeteiligung und Arbeitszeitvolumen bei Frauen und Männern seit 2004; Auswirkungen des Mindestlohns, Inanspruchnahme des Rechtsanspruchs auf Teilzeit bzw. auf Verlängerung der Arbeitszeit, Arbeitszeitwünsche von Beschäftigten, Weiterentwicklung des Teilzeitrechts<br /> (insgesamt 9 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

09.03.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/405919.02.2015

Entwicklung der Teilzeitarbeit in Deutschland

der Abgeordneten Brigitte Pothmer, Ulle Schauws, Beate Müller-Gemmeke, Markus Kurth, Corinna Rüffer, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Dr. Thomas Gambke, Anja Hajduk, Sven-Christian Kindler, Dr. Tobias Lindner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Teilzeitbeschäftigung hat in Deutschland in den letzten Jahren immer weiter zugenommen. Insbesondere Frauen sind teilzeiterwerbstätig. Dies hängt zum einen mit dem Bedürfnis zusammen, familiäre und berufliche Aufgaben miteinander zu vereinbaren. Zum anderen sorgen das Ehegattensplitting, die kostenlose Mitversicherung von Ehepartnern in der Krankenversicherung, die abgeleiteten Rentenansprüche und die Konstruktion der Minijobs dafür, dass sich vor allem für verheiratete Frauen in Deutschland die Ausweitung ihrer Erwerbstätigkeit kaum lohnt, selbst wenn sie nicht (mehr) von familiären Pflichten in Anspruch genommen werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Teilzeitbeschäftigung (abhängige Beschäftigung mit weniger als 35 Stunden in der Woche) a) insgesamt (absolut und relativ als Anteil an allen Beschäftigungsverhältnissen) sowie b) von Frauen und Männern (absolut und relativ als Anteil an allen Beschäftigungsverhältnissen) seit dem Jahr 2004 in Deutschland entwickelt (bitte jährliche Daten angeben und differenziert nach ausschließlich geringfügiger Beschäftigung, geringfügiger Beschäftigung im Nebenberuf und nicht geringfügiger Beschäftigung darstellen)?

2

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Wochenstundenzahl von Teilzeitverhältnissen seit dem Jahr 2004 entwickelt, und wie hoch ist die Zahl von Teilzeitbeschäftigungsverhältnissen mit a) 30 bis weniger als 35 Wochenstunden b) 25 bis weniger als 30 Wochenstunden c) 20 bis weniger als 25 Wochenstunden d) 15 bis weniger als 20 Wochenstunden e) 10 bis weniger als 15 Wochenstunden f) weniger als 10 Wochenstunden seit dem Jahr 2004 in Deutschland gewesen (bitte jeweils jährliche Daten insgesamt und getrennt nach Frauen und Männern angeben und differenziert nach ausschließlich geringfügiger Beschäftigung, geringfügiger Beschäftigung im Nebenberuf und nicht geringfügiger Beschäftigung darstellen)?

3

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2004 die Erwerbsbeteiligung und das Arbeitszeitvolumen entwickelt (bitte jeweils jährliche Daten insgesamt und getrennt nach Frauen und Männern angeben)?

4

Wie steht Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung in Bezug auf die Antwort zu den Fragen 1, 2 und 3 im europäischen Vergleich da?

5

Wie werden sich nach Auffassung der Bundesregierung der Mindestlohn und die sich daraus ergebene Stundenbegrenzung bei den Minijobs auf die durchschnittliche Wochenstundenzahl von Teilzeitverhältnissen und auf die Zahl der Teilzeitbeschäftigungsverhältnisse mit weniger als 15 Wochenstunden auswirken?

6

Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2000 vom in § 8 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes verankerten Recht auf eine Reduzierung ihrer Arbeitszeit Gebrauch gemacht (bitte insgesamt und getrennt nach Frauen und Männern darstellen), und welche Trends bei der Nutzung des Rechtsanspruchs lassen sich ausmachen?

7

Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2000 von der in § 9 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes verankerten Bevorzugung bei Verlängerungswunsch profitiert (bitte insgesamt und getrennt nach Frauen und Männern darstellen), und welche Trends bei der Nutzung des Rechtsanspruches lassen sich ausmachen?

8

Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über Arbeitszeitwünsche von Beschäftigten auf Basis der aktuellsten Auswertung des Sozio-oekonomischen Panels, und

a) wie viel Prozent der beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wünschen sich demnach eine Verkürzung und wie viele eine Verlängerung ihrer vertraglichen Arbeitszeit (bitte insgesamt, differenziert nach Frauen und Männern und nach Minijobberinnen und Minijobbern darstellen),

b) wie viel Prozent der beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wünschen sich demnach eine Verkürzung und wie viele eine Verlängerung ihrer tatsächlichen Arbeitszeit (bitte insgesamt, differenziert nach Frauen und Männern und nach Minijobberinnen und Minijobbern darstellen), und

c) wie ist die tatsächliche und wie ist die gewünschte Arbeitszeit von beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (bitte differenziert nach alleinstehenden Frauen und Männern, alleinerziehenden Frauen und Männern, Paaren mit Kindern und Paaren ohne Kinder darstellen)?

9

Wie ist der Zeitplan der Bundesregierung hinsichtlich der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigten Weiterentwicklung des Teilzeitrechts, und welche konkreten Änderungen sind derzeit in der Diskussion?

Berlin, den 19. Februar 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen