[Deutscher Bundestag Drucksache 18/4286
18. Wahlperiode 11.03.2015Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Wolfgang Gehrcke,
Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/4074 –
Kooperationen zur „Cybersicherheit“ mit der Europäischen Union und den
Vereinigten Staaten
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Trotz der Enthüllungen über die Spionage von britischen und US-
Geheimdiensten in Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) existieren weiterhin
eine Reihe von Kooperationen zur „Cybersicherheit“ zwischen der
Bundesregierung, der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten
(Bundestagsdrucksache 18/164). Schon länger existieren Zusammenarbeitsformen, wie die
„Arbeitsgruppe EU – USA zum Thema Cybersicherheit und
Cyberkriminalität“ oder ein „EU-/US-Senior-Officials-Treffen“. Zu ihren Aufgaben gehört die
Planung gemeinsamer ziviler oder militärischer „Cyberübungen“, in denen
„cyberterroristische Anschläge“, über das Internet ausgeführte Angriffe auf
kritische Infrastrukturen, „DDoS-Attacken“ sowie „politisch motivierte
Cyberangriffe“ simuliert und beantwortet werden. Eine dieser US-Übungen war
„Cyberstorm IV“ mit allen US-Behörden des Innern und des Militärs. Ähnliche
Manöver werden von der NATO abgehalten, zuletzt eine „Cyber Coalition
2014“. Die EU führte eine „Cyber Europe 2014“ durch.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Nummer 7 der Cyber-Sicherheitsstrategie für Deutschland fordert ein
„effektives Zusammenwirken für Cyber-Sicherheit in Europa und weltweit“. Die
Bundesregierung beteiligt sich auf EU-Ebene sowie im internationalen Kontext an
den wesentlichen Prozessen im Bereich Cyber-Sicherheit und Netzpolitik. Es ist
erforderlich, weiterhin international zusammenzuarbeiten, wobei gegenseitiges
Vertrauen eine entscheidende Rolle spielt. Art und Maß der internationalen
Zusammenarbeit können nicht nur von bestimmten Ereignissen abhängig gemacht
werden; sie müssen vielmehr strategisch und langfristig auf der Basis von
Austausch, Kennenlernen und Vertrauensaufbau erfolgen. Dazu können konkrete
Projekte beitragen, z. B. gemeinsame Übungen.Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 9. März 2015
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/4286 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode1. Da für die bei der Bundeswehr angesiedelte Gruppe „Computer-Netzwerk-
Operationen“ (CNO) zum „Wirken gegen und in gegnerischen Netzen“ in
bewaffneten Konflikten aus Sicht der Bundesregierung kein
„Unterscheidungserfordernis analog zur Kennzeichnungspflicht von Kombattanten“
bestehe (Bundestagsdrucksache 18/3963), diese also ihre offensiven oder
defensiven Angriffe mit „Tarnungstechniken“ verschleiern darf, auf welche
Weise sollen dann die Angegriffenen unterscheiden, welche gegnerische
Streitmacht hierfür verantwortlich ist oder ob diese staatlichen oder
nichtstaatlichen Ursprungs sind?
Die „Computer-Netzwerk-Operationen“-Kräfte (CNO-Kräfte) der Bundeswehr
unterliegen – wie alle Teile der deutschen Streitkräfte – den jeweils
anwendbaren Bestimmungen des Völkerrechts, d. h. die Angehörigen der CNO sind in
einem internationalen bewaffneten Konflikt als Kombattanten verpflichtet, sich
zu unterscheiden (vgl. die Antwort der Bundesregierung zu Frage 23 der
Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/3963
vom 6. Februar 2015). Darüber hinaus gibt es kein völkerrechtliches Verbot der
Tarnung. Tarnung dient dem Schutz vor frühzeitiger Entdeckung, um die
Wahrscheinlichkeit der Durchsetzung eigener Wirkmittel zu erhöhen. So werden etwa
bei Cyber-Tarntechniken die Erfassungsmöglichkeiten durch die Schutzsensorik
des gegnerischen Netzes eingeschränkt. Von der zulässigen Tarnung strikt zu
unterscheiden ist die unzulässige Nutzung falscher Identitäten mit dem Ziel, eine
Zurechnung zu Zivilisten, zivilen Einrichtungen oder anderen geschützten
Personen oder Objekten zu provozieren und sie so zum Ziel eines Gegenangriffs zu
machen.
a) Was ist damit gemeint, wenn die Bundesregierung auf die Frage, wie die
CNO sicherstellt, dass keine unbeteiligten Personen sowie zivile
Infrastruktur durch ihre Cyberangriffe geschädigt würden, antwortet, es
würde „nach den grundsätzlich geltenden Regeln zur Vermeidung dieser
Schäden wie bei anderen Wirkmitteln verfahren“?
Mit den „grundsätzlich geltenden Regeln“ zum Schutz der Zivilbevölkerung
und zur Vermeidung von Kollateralschäden bezieht sich die Bundesregierung
auf die humanitär-völkerrechtlichen Regelungen wie sie in Artikel 48 ff. des
Zusatzprotokolls I zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über den
Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte niedergelegt sind sowie
die entsprechenden völkergewohnheitsrechtlichen Regelungen.
Neben der eindeutigen Identifizierung des Ziels wird a priori die Gefahr von
unerwünschten Begleitschäden abgeschätzt. Dabei werden alle bekannten
Umstände zum Zeitpunkt der Entscheidung und die Effekte, die das Wirkmittel
erzielen soll, in Beziehung gesetzt. Dabei werden z. B. geographische
Gegebenheiten, Wetter, Eigenschutz und Härtung der gegnerischen Objekte, sekundäre
Funktionen von Objekten im Hinblick auf zivile Versorgung und mögliche
Bewegungen im Raum beachtet. Zudem werden die Positionen ziviler Objekte und
Personen berücksichtigt, um Kollateralschäden weitgehend auszuschließen.
b) Welche „besonderen Aspekte des Cyber-Raums“ werden dabei
„berücksichtigt“?
Bei der Beachtung dieser Prinzipien im Cyber-Raum gibt es durch die
Charakteristika des Internets Besonderheiten, die beachtet werden müssen. So muss
zum Beispiel sichergestellt werden, dass das Vorgehen in seiner Wirkung auf
militärische Ziele beschränkt bleibt und nicht im Internet verbundene zivile
Netze beliebig beeinträchtigt werden. Es muss vorher abgeschätzt werden,
welche Verknüpfungen existieren, um nicht einen so genannten Dominoeffekt
oder Kaskadierungseffekt auszulösen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/42862. Welche Konferenzen zu „Cybersicherheit“, „Cyberkriminalität“ oder
„Cyberterrorismus“, die von einer EU-Institution ausgerichtet wurden, haben
nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2014 stattgefunden
(Bundestagsdrucksache 18/164)?
a) Welche Tagesordnung bzw. Zielsetzung hatten diese jeweils?
b) Wer hat diese jeweils organisiert und vorbereitet?
c) Welche weiteren Nicht-EU-Staaten waren daran mit welcher
Zielsetzung beteiligt?
d) Mit welchen Aufgaben oder Beiträgen waren auch Behörden der USA
eingebunden?
e) Mit welchem Personal waren deutsche öffentliche und private
Einrichtungen beteiligt?
Die Bundesregierung hat Kenntnis von folgenden Konferenzen zu „Cyber-
Sicherheit“, „Cyberkriminalität“ oder „Cyberterrorismus“, die im Jahr 2014 von
EU-Institutionen (i. S. v. Organen, Einrichtungen und Agenturen) ausgerichtet
wurden:
– High Level Conference on the EU Cybersecurity Strategy, 28. Februar 2014,
Brüssel
Sie wurde von der Generaldirektion CONNECT der Europäischen
Kommission ausgerichtet. Ziel der Konferenz war die Bewertung der
Umsetzungsfortschritte der EU-Cyber-Sicherheitsstrategie ein Jahr nach deren
Veröffentlichung.
Soweit bekannt, waren keine Vertreter der USA bzw. aus Nicht-EU-
Mitgliedstaaten an der Konferenz beteiligt. Aktive Beiträge seitens deutscher
öffentlicher Stellen sowie die Beteiligung privater Einrichtungen sind nicht
bekannt.
– Safety & Security in Cyber Space Conference, 6. und 7. März 2014, Athen
Diese Konferenz wurde von der griechischen Ratspräsidentschaft in
Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission und der International
Telecommunication Union (ITU) ausgerichtet. Bei der Konferenz wurden folgende
Themen diskutiert:
● Cyber Space and Contemporary Threats,
● Legal Aspects in Cyber Domain,
● Trust and Security,
● Cyber Security,
● Capabilities Development in Cyber Environment,
● Network and Information Security – NIS.
Über die internationale Organisation ITU hatten auch Teilnehmer aus nicht
EU-Staaten grundsätzlich die Möglichkeit, an der Konferenz teilzunehmen.
Ausweislich der Tagesordnung war kein Vertreter einer US-amerikanischen
Behörde aktiv an der Konferenz beteiligt. Eine Teilnehmerliste liegt der
Bundesregierung nicht vor, so dass keine Aussagen darüber möglich sind, ob und
ggf. welche Nicht- EU-Staaten an der Veranstaltung teilgenommen haben, ob
auch Behörden der USA eingebunden waren und ob und ggf. welche
deutschen öffentlichen und privaten Einrichtungen an der Veranstaltung
teilgenommen haben.
– EU-Financial Cybercrime Coalition (FCC), 5. und 6. Mai 2014, Den Haag
Drucksache 18/4286 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDie Veranstaltung war das erste Treffen der sogenannten EU Financial
Cybercrime Coalition (FCC). Die FCC hat sich zum Ziel gesetzt, Vertreter von
Strafverfolgungsbehörden sowie des Finanzsektors zusammen zu bringen
und die Zusammenarbeit gegen Cybercrime mit Bezug zum Finanzsektor zu
verbessern. Die Veranstaltung wurde von Europol organisiert und vorbereitet.
Vertreter der Bundesregierung haben nicht an dem Treffen teilgenommen,
daher liegen auch keine Informationen zur Teilnahme „deutscher öffentlicher
und privater Einrichtungen“ und zur Präsenz von Nicht-EU-Staaten vor.
– The validity and admissibility of electronic evidence in Cybercrime cases,
5. und 6. Juni 2014, Prag
Die Veranstaltung wurde von der Academy of European Law (ERA) und der
Tschechischen Republik ausgerichtet. Die Tagesordnung umfasste laut
Einladung folgende Punkte:
● Practical challenges relating to the collection and use of electronic
evidence when cyber offences are committed,
● Legal implications of electronic evidence (collection, evaluation and
admissibility) in criminal proceedings,
● Practical problems that prosecutors and judges have to deal with to
prosecute and adjudicate cybercrime cases,
● Legal challenges for the defence,
● Overview of good practices in various EU Member States,
● Electronic evidence in child pornography, online fraud and
cyberlaundering cases.
Von Seiten der Bundesregierung nahm niemand an der Konferenz teil.
Ausweislich der Einladung waren von deutscher Seite Vertreterinnen und
Vertreter der Staatsanwaltschaft Freiburg sowie des Max-Planck-Instituts für
ausländisches und internationales Strafrecht an der Konferenz beteiligt.
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, ob und ggf. welche
Nicht-EU-Staaten an der Veranstaltung teilgenommen haben und ob und ggf.
welche Aufgaben oder Beiträge seitens der USA übernommen wurden.
– Law Enforcement Day at ICANN, 23. Juni 2014, London
Der Law Enforcement Day läuft regelmäßig parallel zu den mehrmals
jährlich stattfindenden ICANN-Meetings. Beim Law Enforcement Day im Juni
2014 wurden neben dem neuen WHOIS-System auch der ICANN-
Compliance-Prozess und die Frage nach der Einrichtung einer Arbeitsgruppe aus
Vertretern der Strafverfolgung bei ICANN erörtert. Die Veranstaltung wurde
von Europol, Interpol und dem Federal Bureau of Investigation (FBI)
organisiert. Eine Teilnehmerliste liegt der Bundesregierung nicht vor, so dass keine
Aussagen darüber getroffen werden können, wer von deutscher Seite
teilgenommen hat und welche Nicht-EU-Mitgliedstaaten an der Veranstaltung
beteiligt waren. Seitens der USA war das FBI als Mit-Organisator der
Veranstaltung beteiligt.
– ENISA High Level Event 1. Oktober 2014, Brüssel
Die Veranstaltung wurde von der EU-Agentur ENISA ausgerichtet. Im
Rahmen dieser Veranstaltung wurde über den Zusammenhang zwischen
Industriepolitik und Cyber-Sicherheit sowie über sichere Zukunftstechnologien
diskutiert. Auch die Herausforderungen an die Cyber-Sicherheit der EU
wurden thematisiert. Darüber hinaus nutzte ENISA das High Level Event als
offizielle Auftaktveranstaltung für den „Monat der europäischen Cyber-
Sicherheit“. Die Tagesordnung des Events ist auf der ENISA-Webseite abruf-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/4286bar (
www.enisa.europa.eu/events/enisa-events/enisa-high-level-event-2014-
and-ecsm-launch/2014-high-level-event-programme).
Nach Kenntnisstand der Bundesregierung waren keine Vertreter der USA
bzw. aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten an der Konferenz beteiligt. Seitens
deutscher öffentlicher Stellen gab es nach Kenntnis der Bundesregierung keine
Beiträge. Der Tagesordnung ist zu entnehmen, dass ein Vertreter der
deutschen Privatwirtschaft einen aktiven Redebeitrag hatte.
– European Cybercrime Task Force (EUCTF), 6. und 7. November 2014, Den
Haag
Die EUCTF wurde 2010 gegründet. Die Expertengruppe besteht aus den
Leitern der jeweiligen Cybercrimedienststellen der EU-Mitgliedstaaten,
Vertretern von Europol, Eurojust, CEPOL und INTERPOL. Die EUCTF trifft
sich zweimal jährlich. Die Treffen dienen der Intensivierung des
Informationsaustauschs im Bereich Cybercrime sowie der Unterstützung bei der
Entwicklung von Strategien zur effektiven Bekämpfung von Cybercrime. Die
Veranstaltung wird von Europol organisiert und vorbereitet. Das
Bundeskriminalamt (BKA) war beim letzten EUCTF-Meeting mit Mitarbeitern aus
der Gruppe Cybercrime der Abteilung Schwere und Organisierte Kriminalität
vertreten. Die USA waren ebenfalls vertreten. Ein Mitarbeiter des FBI hielt
einen Vortrag zum Thema „Digital forensics and cyber investigations“.
3. Welche Abteilungen aus den Bereichen Innere Sicherheit,
Informationstechnik sowie Strafverfolgung welcher Agenturen bzw. Behörden der EU
(auch der Terrorismuskoordinator) nehmen nach Kenntnis der
Bundesregierung mit welcher Personalstärke an der im Jahr 2010 gegründeten
„Arbeitsgruppe EU – USA zum Thema Cybersicherheit und Cyberkriminalität“
(High-level EU-US Working Group on cyber security and cybercrime) teil
(Bundestagsdrucksachen 17/7578, 18/164)?
An den bekannten Veranstaltungen der Unterarbeitsgruppen haben nach dem
Kenntnisstand der Bundesregierung Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
Generaldirektion für Kommunikationsnetze, Inhalte und Technologien (GD
CONNECT) der Europäischen Kommission teilgenommen. Darüber hinaus
nahmen vereinzelt Vertreterinnen und Vertreter des Generalsekretariates des
Rates, des Europäischen Auswärtigen Dienstes, der Europäischen Agentur für
Netz- und Informationssicherheit (ENISA) sowie des Joint Research Centre
(JRC) teil.
a) Welche Unterarbeitsgruppen existieren derzeit, und welche Behörden
der EU bzw. ihrer Mitgliedstaaten nehmen nach Kenntnis der
Bundesregierung mit welchen Behörden daran teil?
Nach dem Kenntnisstand der Bundesregierung wurden im Jahr 2010 die Sub-
Groups Public Private Partnerships, Cyber Incident Management und
Awareness Raising sowie eine Unterarbeitsgruppe zu Cyberkriminalität gegründet.
Soweit bekannt, sind Vertreter folgender Behörden der Europäischen Union und
ihrer Mitgliedstaaten als Teilnehmer der Unterarbeitsgruppen gemeldet:
GovCERT (AUT), das Bundesministerium des Innern (BMI) (DEU), das
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) (DEU), ANSSI (FRA),
BIS (GBR), CPNI (GBR), eKnowledge Agency (PRT), Post and Telecom
Agency (SWE), Swedish Contingency Agency (SWE), FORTH-ICS (GRC),
CERT-Hungary (HUN), Estonian Informatics Centre (EST), Romanian
Intelligence Service (ROM), INTECO (ESP) sowie NLD, FIN, MLT, DNK, BEL und
die ENISA.
Drucksache 18/4286 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeb) Welche Abteilungen des Bundesministeriums des Innern (BMI) und des
Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) oder
anderer Behörden waren in welcher Personalstärke (auch anlassbezogen) an
der Arbeitsgruppe bzw. den Unterarbeitsgruppen beteiligt?
c) Welche Ministerien, Behörden oder sonstigen Institutionen sind seitens
der USA mit welchen Abteilungen an der Arbeitsgruppe bzw. an den
Unterarbeitsgruppen beteiligt?
d) Worin besteht der konkrete Beitrag des US-amerikanischen
Heimatschutzministeriums (DHS – Department of Homeland Security) für die
Gruppe?
Die Fragen 3b, 3c und 3d werden gemeinsam beantwortet.
Die Sub-Groups Public Private Partnerships, Cyber Incident Management und
Awareness Raising sind seit dem Jahr 2012 inaktiv, so dass keine weiteren
Aussagen zu den Aktivitäten und Besetzungen der Unterarbeitsgruppen möglich
sind, die über die Antworten der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der
Fraktion DIE LINKE., auf Bundestagsdrucksache 18/164 vom 12. Dezember
2013 hinausgehen.
e) Welche Sitzungen der „high-level EU-US Working Group on cyber
security and cybercrime“ oder ihrer Unterarbeitsgruppen haben im Jahr
2014 mit welcher Tagesordnung stattgefunden, und welche deutschen
Beteiligten waren dabei anwesend?
Nach Kenntnis der Bundesregierung haben im Jahr 2014 keine Sitzungen der
Unterarbeitsgruppen Public Private Partnerships, Cyber Incident Management
und Awareness Raising stattgefunden. Entgegen der angekündigten Planung aus
dem Jahr 2013 fanden im Jahr 2014 nach Kenntnis der Bundesregierung auch
keine EU-US-IT-Krisenübung und kein gemeinsamer „EU-US Security
Awareness Month“ statt.
4. Welche „US-EU Working Groups“ bzw. entsprechenden
Unterarbeitsgruppen existieren nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit, und wer nimmt
an den Treffen der Gruppe(n) teil?
Zu derzeit existierenden EU-US Working Groups liegen der Bundesregierung
keine Erkenntnisse vor.
5. Welche Treffen der „Security Cooperation Group“ des DHS und des BMI
haben in den Jahren 2013 und 2014 stattgefunden, und welche Themen
standen auf der Tagesordnung?
Im Jahr 2013 hat eine Sitzung der „Security Cooperation Group“ stattgefunden.
Diesbezüglich wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 31 der
Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/14474
vom 25. Juni 2013 verwiesen.
Im Jahr 2014 haben zwei Sitzungen der „Security Cooperation Group“
stattgefunden.
Im Wesentlichen standen in der Sitzung im ersten Halbjahr 2014 die Themen
● Austausch zur Gefährdungslage,
● Berichte aus den Arbeitsgruppen,
● Foreign Fighters,
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/4286● Bekämpfung des gewalttätigen Extremismus,
● Cyberthemen
und in der Sitzung im zweiten Halbjahr 2014 die Themen
● Austausch zur Gefährdungslage,
● Berichte aus den Arbeitsgruppen,
● Luftsicherheit und Foreign Fighters,
● Cybersicherheit
auf der Tagesordnung.
6. Welche „EU-/US-Senior-Officials-Treffen“ haben nach Kenntnis der
Bundesregierung im Jahr 2014 stattgefunden?
EU-US Senior-Officials-Treffen haben im Jahr 2014 am 24./25. Februar in
Athen und am 17./18. September in Rom stattgefunden.
7. Inwiefern hat sich das „EU-/US-Senior-Officials-Treffen“ nach Kenntnis
der Bundesregierung im Jahr 2014 auch mit den Themen
„Cybersicherheit“, „Cyberkriminalität“ oder „Sichere Informationsnetzwerke“ befasst,
und welche Inhalte standen hierzu jeweils auf der Tagesordnung?
Am 17./18. September 2014 fand ein „EU-/US-Senior-Officials-Treffen“ statt,
dass im Wesentlichen den Stand der gemeinsamen EU-US-Kooperation im
Bereich Cyberkriminalität behandelt. Es wurde über die Themen
Kindesmissbrauch im Onlinebereich, Regulierung von Domain-Namen, Förderung der
Umsetzung der Budapester Konvention gegen Datennetzkriminalität und anonyme
Peer-to-Peer Netzwerk-Attacken gesprochen. Weiteres Thema war der
Kapazitätsaufbau im internationalen Bereich.
8. Welche Regierungen von den Mitgliedstaaten der EU oder anderer Länder
sowie sonstigen, privaten oder öffentlichen Einrichtungen sind bzw. waren
nach Kenntnis der Bundesregierung mit welchen Aufgaben am NATO-
Manöver „Cyber Coalition 2014“ aktiv beteiligt, und welche hatten eine
beobachtende Position inne (bitte auch die Behörden der Teilnehmenden
aufführen)?
An der Übung nahmen neben NATO-Einrichtungen bzw. NATO-Organisationen
insgesamt 28 Nationen aktiv teil.
Aus Deutschland hat die Bundeswehr (Federführung) gemeinsam mit dem BSI
an der Übung teilgenommen. Das BSI war in seiner Rolle als National Cyber
Defense Authority (NCDA) gegenüber der NATO als zentrales Element des
nationalen IT-Krisenmanagements aktiv. Die Bundeswehr hat an „Cyber Coalition
2014“ (CC14) mit Vertretern des Bundesamtes für Ausrüstung,
Informationstechnik und Nutzung, des IT-Zentrums der Bundeswehr, des Kommandos
Strategische Aufklärung sowie des Amtes für den Militärischen Abschirmdienst
teilgenommen.
Im Rahmen der seitens der NATO angebotenen Teilnahme eines Vertreters pro
Nation aus dem Bereich Industrie oder Wissenschaft nahmen Beobachter aus
zwölf Nationen teil. Für Deutschland war ein Vertreter des Fraunhofer-Instituts
für Kommunikation, Informationsverarbeitung und Ergonomie als Beobachter
vor Ort.
Drucksache 18/4286 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDie Aufzählung der weiteren teilnehmenden Staaten kann nicht veröffentlicht
werden. Die Unterlage, aus der die teilnehmenden Nationen entnommen
wurden, ist „NATO UNCLASSIFIED“ eingestuft. Informationen und Dokumente
mit dieser Geheimhaltungsstufe dürfen nur für offizielle Zwecke genutzt
werden, und nur Einzelpersonen, Körperschaften oder Organisationen, die diese
Informationen für offizielle NATO-Zwecke benötigen, dürfen Zugriff auf diese
haben, so dass eine Veröffentlichung dieser Information im Internet als
Bundestagsdrucksache ausgeschlossen ist. (Quelle: NATO C-M(2002)60, The
Management of NON-CLASSIFIED Information).
a) Welches Ziel verfolgte „Cyber Coalition 2014“?
Übungsziel der CC14 war das Üben und Validieren von Verfahren der NATO
und der Nationen im multinationalen Informationsaustausch bei gravierenden
Vorfällen im Cyber-Raum.
b) Welche Szenarien wurden hierfür durchgespielt?
Basierend auf einem fiktiven Szenario wurden Schutzmaßnahmen gegen
vielfältige Angriffe auf die eingesetzten „Missions“ IT-Systeme auf der Netzwerk-,
System- und Applikationsebene durchgespielt. Ergänzt wurden die technisch
geprägten Szenare durch rechtliche Aspekte betreffende Cyber-Vorfälle im
Rahmen des NATO-Einsatzes im fiktiven Einsatzraum.
c) Wer war für die Erstellung und Durchführung der Szenarien
verantwortlich?
Die Verantwortung für die Erstellung und Durchführung oblag dem durch die
NATO gestellten Direktor der Übung und seinem Planungsteam.
d) Auf welche Weise haben deutsche Behörden welche Szenarien
mitbestimmt?
Vertreter der Bundeswehr und des BSI haben an den
Vorbereitungsveranstaltungen des Planungsteams teilgenommen, sich an den Diskussionen beteiligt
und in Abstimmung die nationalen Szenario-Anteile (eine gleiche Vorlage für
alle Nationen, welche diese für ihre Teilnehmer anpassen konnten) für die
deutschen Übungsteilnehmer angepasst. Eine Mitbestimmung, welche Szenarien zur
Anwendung gekommen sind, fand nicht statt.
e) An welchen Standorten fand die Übung statt?
Die Übung wurde von Tartu (Estland) gesteuert; die beteiligten Nationen
nahmen von Standorten innerhalb ihres Landes an der vernetzten Übung teil.
f) Wie hat sich die Bundesregierung in die Vor- und Nachbereitung von
„Cyber Coalition 2014“ eingebracht?
Das BMI und das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) haben an den
vorbereitenden Planungskonferenzen teilgenommen sowie Beiträge für den
After Action Report zur Übung erstellt.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/42869. Welche Regierungen von den Mitgliedstaaten der EU oder anderer Länder
sowie sonstigen, privaten oder öffentlichen Einrichtungen sind bzw. waren
nach Kenntnis der Bundesregierung mit welchen Aufgaben an „Cyber
Europe 2014“ aktiv beteiligt, und welche hatten eine beobachtende Position
inne (bitte auch die Behörden der Teilnehmenden aufführen)?
An der Übung waren 29 EU- und EFTA-Staaten einschließlich Deutschland
sowie 200 Organisationen beteiligt. Der Bundesregierung liegt keine detaillierte
Teilnehmerübersicht mit Aufgabenzuordnung vor.
In der Regel gehörte zu den übernommenen Aufgaben neben der Teilnahme
auch in Einzelfällen eine Unterstützung der Übungsvorbereitung und
Durchführung. Die Federführung für die Gesamtkoordination und Vorbereitung lag bei
der ENISA. Seitens Deutschland waren das BSI sowie zwei Energieversorger
und zwei IKT-Anbieter aus der Privatwirtschaft beteiligt.
a) Welches Ziel verfolgte „Cyber Europe 2014“?
Ziel der „Cyber Europe 2014“ war, die Zusammenarbeit zwischen den Nationen
bei der Bewältigung schwerwiegender pan-europäischer Cyber-
Sicherheitsvorfälle zu üben. Das Übungsziel umfasste das Austesten:
● von Alarmierungs-, Kooperations- und Austauschmechanismen zwischen
den zuständigen nationalen IT-Sicherheitsbehörden,
● existierender nationaler Krisenpläne für den Bereich Cyber-Sicherheit,
● von Auswirkungen einer Vielzahl paralleler Kommunikationsbeziehungen
auf die Generierung eines nationalen/europäischen Lagebilds (zwischen
europäischen KRITIS-Betreibern und zwischen KRITIS-Betreibern und IT-
Sicherheitsbehörden),
● von Eskalierungs- und Deeskalierungsprozessen (technische/operationelle/
strategische Ebene),
● von Auswirkungen einer übergreifenden europäischen Cyber-Krise auf die
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.
b) Welche Szenarien wurden hierfür durchgespielt?
Die Antwort zu Frage 9b ist als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad
„VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft, was im Hinblick auf das
Staatswohl erforderlich ist. Nach § 3 Nummer 4 der Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und
organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA) sind
Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der
Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein kann, entsprechend
einzustufen.*
Detailinformationen insbesondere bezüglich der Teilnehmer und Szenarien der
Übung „Cyber-Europe 2014“ unterliegen einem „Non Disclosure Agreement“
(NDA) (TLP AMBER), das eine Weitergabe außerhalb der Bundesregierung
verbietet, oder unterliegen seitens der federführenden Organisation einer VS-
Einstufung und sind dadurch nicht zur Veröffentlichung freigegeben. Ein NDA
ist eine Vertraulichkeitsvereinbarung zwischen Partnern, in der die Weitergabe
von Informationen geregelt wird. Derartige NDAs werden in vornehmlich inter-
* Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.
Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von
Berechtigten eingesehen werden.
Drucksache 18/4286 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodenationalen und Wirtschafts-Umgebungen genutzt, in denen staatliche
Verschlusssachenregelungen nicht anwendbar sind.
Dabei bedeutet TLP AMBER, dass die Information ausschließlich in der
eigenen Organisation weitergegeben werden darf. AMBER ist nach ROT (Nur zur
persönlichen Unterrichtung) die zweithöchste Einstufung. Es muss daher
ausdrücklich von einer Veröffentlichung abgesehen werden. Ein Nichtbeachten des
NDAs führt zum Ausschluss aus dem Informationsaustausch und damit zu
signifikanten Nachteilen für die Behörden der Bundesrepublik Deutschland, die
Frühwarnungen, Hinweise und Informationen zum Schutz der Regierungsnetze
nicht mehr erhalten würden.
c) Wer war für die Erstellung und Durchführung der Szenarien
verantwortlich?
Unter Federführung der ENISA haben die Mitgliedstaaten Ideen und
Anregungen in die Vorbereitung eingebracht, die von ENISA in konkrete Einspielungen
umgesetzt wurden. Die Einspielungen wurden durch die nationalen Vertreter,
die in die zentrale Übungssteuerung eingebunden waren, an die jeweiligen
Übungsteilnehmer gesendet und dort von den Teilnehmern bearbeitet.
d) Auf welche Weise haben deutsche Behörden welche Szenarien
mitbestimmt?
Das BSI hat an den Planungsveranstaltungen der ENISA teilgenommen und
übergreifend Ideen und Anregungen aus den eigenen Erfahrungen eingebracht.
e) An welchen Standorten fand die Übung statt?
Grundsätzlich erfolgte die Teilnahme von den jeweiligen Arbeitsplätzen der
Teilnehmer aus. Die innerhalb des BSI beteiligten Übungsteilnehmer nahmen
vom Standort der Behörde in Bonn teil. Die zentrale Übungssteuerung war in
Athen bei der ENISA angesiedelt. Des Weiteren fand eine Veranstaltung in
Brüssel statt.
f) Wie hat sich die Bundesregierung in die Vor- und Nachbereitung von
„Cyber Europe 2014“ eingebracht?
Das BSI hat sich an der Vorbereitung (siehe Antwort zu den Fragen 9c bis 9e)
sowie der Nachbereitung der Übung durch Entsendung von Fachpersonal und
das Einbringen von Erfahrungen und Erkenntnissen beteiligt.
10. Innerhalb welcher zivilen oder militärischen „Cyberübungen“ oder
vergleichbarer Aktivitäten haben welche deutschen Behörden im Jahr 2014
„Sicherheitsinjektionen“ vorgenommen, bei denen Schadsoftware
eingesetzt oder simuliert wurde, und worum handelte es sich dabei?
a) Welche Programme wurden dabei „injiziert“?
b) Wo wurden diese entwickelt, und wer war dafür jeweils
verantwortlich?
Deutsche Behörden haben bei zivilen oder militärischen „Cyberübungen“ keine
„Sicherheitsinjektionen“ vorgenommen, bei denen Schadsoftware eingesetzt
oder simuliert wurde.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/428611. Bei welchen Cyberübungen unter deutscher Beteiligung wurden im Jahr
2014 Szenarien „geprobt“, die über das Internet ausgeführte Angriffe auf
kritische Infrastrukturen, „cyberterroristische Anschläge“ oder „politisch
motivierte Cyberangriffe“ zum Inhalt hatten, und um welche Szenarien
handelte es sich dabei konkret (Bundestagsdrucksache 17/11341; bitte
mitteilen, wann und wo die Übungen stattfanden)?
Die Antwort zu Frage 11 ist als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad
„VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft, was im Hinblick auf das
Staatswohl erforderlich ist. Nach § 3 Nummer 4 der Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und
organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA) sind
Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der
Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein kann, entsprechend
einzustufen.*
Detailinformationen insbesondere bezüglich der Teilnehmer und Szenarien der
Cyberübungen unterliegen einem „Non Disclosure Agreement“ (NDA) (TLP
AMBER), das eine Weitergabe außerhalb der Bundesregierung verbietet, oder
unterliegen seitens der federführenden Organisation einer VS-Einstufung und
sind dadurch nicht zur Veröffentlichung freigegeben. Ein NDA ist eine
Vertraulichkeitsvereinbarung zwischen Partnern, in der die Weitergabe von
Informationen geregelt wird. Derartige NDAs werden in vornehmlich internationalen
und Wirtschafts-Umgebungen genutzt, in denen staatliche
Verschlusssachenregelungen nicht anwendbar sind. Dabei bedeutet TLP AMBER, dass die
Information ausschließlich in der eigenen Organisation weitergegeben werden darf.
AMBER ist nach ROT (Nur zur persönlichen Unterrichtung) die zweithöchste
Einstufung. Es muss daher ausdrücklich von einer Veröffentlichung abgesehen
werden. Ein Nichtbeachten des NDAs führt zum Ausschluss aus dem
Informationsaustausch und damit zu signifikanten Nachteilen für die Behörden der
Bundesrepublik Deutschland, die Frühwarnungen, Hinweise und Informationen
zum Schutz der Regierungsnetze nicht mehr erhalten würden.
12. Welche weiteren, ähnlichen Übungen unter deutscher Beteiligung sind
derzeit geplant?
Folgende ähnliche Übungen unter deutscher Beteiligung befinden sich derzeit in
Planung:
Locked Shields 2015, IWWN 2015, NATO Cyber Coalition 2015.
13. Mit welchen technischen Mitteln bzw. Fähigkeiten soll die innerhalb des
Bundeswehrkommandos „Strategische Aufklärung“ eingerichtete Gruppe
„Computer-Netzwerk-Operationen“ (CNO) „legitime Ziele“ angreifen
und/ oder zerstören (Bundestagsdrucksache 18/3963; bitte erläutern)?
Die technischen Möglichkeiten, im Internet zu operieren, sind universal,
grundsätzlich bekannt und werden in offen zugänglichen Foren und Kongressen
diskutiert. Schwachstellen in Soft- und Hardware werden genutzt, um in
gegnerische Netzwerke einzudringen, dort aufzuklären, einzelne Funktionen zu stören
und zeitweise außer Betrieb zu setzen oder dauerhaft zu schädigen.
* Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.
Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von
Berechtigten eingesehen werden.
Drucksache 18/4286 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDas Vorgehen im Einzelfall hängt ab vom Operationsziel und von der
Konstellation der Schutzfunktionen des gegnerischen Netzwerks. Dabei werden die
Vorgehensweise und die dabei zu nutzenden Werkzeuge auf den Einzelfall
zugeschnitten.
14. Inwiefern bzw. wodurch unterscheiden sich die technischen Mittel bzw.
Fähigkeiten des CNO von Mitteln des „elektronischen Kampfes“?
CNO richten sich gegen gegnerische Computernetzwerke und dringen in diese
ein. Dabei werden u.a. Zugangsmöglichkeiten über das Internet genutzt.
Die Mittel des elektronischen Kampfes nutzen die physikalischen Bedingungen
für die Wellenausbreitung im elektromagnetischen Spektrum.
15. Worin genau besteht bzw. bestand der konkrete Beitrag der deutschen
Tochterfirma des US-Geheimdienstzulieferers CSC Deutschland
Solutions GmbH für das militärische EU-Überwachungsnetzwerk MARSUR,
das seit dem 28. Oktober 2014 in den operativen Betrieb übergegangen ist,
und an dem auch die Bundeswehr beteiligt ist (EDA-Mitteilung vom
15. April 2013, Bundestagsdrucksache 18/3884)?
Die Firma CSC Deutschland Solutions GmbH war mit der technischen Lösung
zum Lagebildaustausch beauftragt.
16. Wer sind die von einer Verlängerung einer bereits im Jahr 2012 erteilten,
aber nicht ausgeschöpften Genehmigung über Zieldarstellungsgeräte für
Infanteriewaffen, Geräteausstattung für ein Übungsgelände,
Schießsimulationssysteme GLADIO, Radare, optronische Ausrüstung, Software und
Technologie zur Verwendung in Saudi-Arabien betroffenen Hersteller
(DIE WELT vom 4. Februar 2015 sowie
www.jan-van-aken.de/files/
bsr_2_2015.pdf)?
Bei den in der Frage angesprochenen Fällen handelt es sich entgegen der
Fragestellung nur in einem Fall um eine Verlängerung einer bereits im Jahr 2012
erteilten, aber nicht ausgeschöpften Genehmigung (Radare, optronische
Ausrüstung, Software und Technologie) für das Unternehmen Airbus Defence and
Space GmbH, die bereits im Rüstungsexportbericht 2012 veröffentlicht ist. Eine
Genehmigung über Zieldarstellungsgeräte für Infanteriewaffen (im Umfang der
Ausstattung für ein Übungsgelände) wurde an das Unternehmen Theissen
Training Systems GmbH erteilt. Eine Genehmigung über vier
Schießsimulationssysteme GLADIO wurde an das Unternehmen e.sigma systems GmbH erteilt.
a) Welche weiteren Details kann die Bundesregierung zu Typ und
Leistungsmerkmalen der Radare, optronischen Ausrüstung, Software und
Technologie für das Grenzsicherungssystem bzw. die
Grenzsicherungssysteme mitteilen?
Es handelt sich im vorliegenden Fall um die Verlängerung einer bereits 2012
erteilten, aber nicht ausgeschöpften Genehmigung.
Bei den genehmigten Gütern handelt es sich um Radare, optronische
Ausrüstung, Software und Technologie zur Verwendung für ein
Grenzsicherungssystem. Darüber hinausgehende Informationen zu den Gütern können zum Schutz
der Geschäftsgeheimnisse des betroffenen Unternehmens nicht gemacht
werden. Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu in seinem Urteil vom 21. Oktober
2014 (2 BvE 5/11) festgestellt, dass Angaben der Bundesregierung gegenüber
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/4286dem Deutschen Bundestag, die Rückschlüsse auf die Spezifikationen des
Rüstungsgutes zuließen, einen unverhältnismäßigen Eingriff in die
verfassungsmäßig geschützten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der an dem Geschäft
beteiligten Unternehmen darstellen würden. An diesen Daten bestehe auch kein
berechtigtes Informationsinteresse, weil sie für die parlamentarische Kontrolle der
Regierungstätigkeit nicht erforderlich seien (2 BvE 5/11, Rn. 192).
b) Welche dieser Ausrüstung, Software und Technologie soll nach
Kenntnis der Bundesregierung in das System zur Überwachung der
insgesamt 6 125 km langen Land- und Seegrenze Saudi-Arabiens integriert
werden, das von der Bundespolizei und der Bundeswehr unter anderem
im Rahmen der Ausbildung zum Führen mittelgroßer Drohnen
unterstützt wird (Telepolis vom 8. März 2012)?
Bei der Verlängerung einer bereits im Jahr 2012 erteilten, aber nicht
ausgeschöpften Genehmigung über Radare, optronische Ausrüstung, Software und
Technologie zur Verwendung für Grenzsicherungssystem handelt es sich um
Güter, die zur Sicherung von insgesamt 6 125 km Land- und Seegrenze dienen
sollen.
Die Bundespolizei führt keine Ausbildung an den vorgenannten Gütern durch.
Dies gilt auch für eine Ausbildung zum Führen mittelgroßer Drohnen. Die
Bundeswehr hat die Firma EMT bei der Ausbildung saudi-arabischer Soldaten am
System LUNA unterstützt.
17. Welche Behörden der Bundesregierung nahmen Anfang Februar 2015 mit
welcher Zielsetzung am „African Security & Counter-Terrorism Summit
2015“ in London teil?
Die zuständigen Behörden der Bundesregierung haben nicht an dieser
Veranstaltung teilgenommen.
18. Inwieweit bzw. mit welchem Inhalt oder konkreten Maßnahmen sind
Behörden der Bundesregierung auch im Jahr 2014 mit „Cyber Situation
Awareness“ oder „Cyber Situation Prediction“ beschäftigt, bzw. welche
Kapazitäten sollen hierfür entwickelt werden (Bundestagsdrucksache 18/164)?
Im Jahr 2011 wurde im Rahmen der Umsetzung der Cybersicherheitsstrategie
für Deutschland das Nationale Cyber-Abwehrzentrum für den
behördenübergreifenden Informationsaustausch zur Bedrohungslage und zur Koordinierung
von Maßnahmen gegründet. Auch die Teilnehmer und Arbeitskreise der Allianz
für Cyber-Sicherheit beschäftigen sich mit Beiträgen zum Lagebild „Cyber
Situation Awareness and Prediction“.
Die Bundeswehr beteiligt sich an einem ad-hoc Projekt der Europäischen
Verteidigungsagentur (EDA) mit dem Ziel des Aufbaus eines Cyberlagebildes auf
strategischer und operativer Ebene im Rahmen von Einsätzen bzw. Missionen
unter Führung der EU (Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik).
Aufgrund der steigenden Bedrohungslage im Informationsraum führt die
Bundeswehr zusätzlich eine Studie „strategisches Cyberlagebild“ durch, die die
Führung eines aktuellen und ebenengerechten Cyberlagebildes im Sinne der
Cyber Situation Awareness verbessern soll.
Drucksache 18/4286 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode19. Inwiefern bzw. in welchem Umfang waren Spionagetätigkeiten
Großbritanniens und der USA in Deutschland auch im Jahr 2014 „Bestandteil der
täglichen Lagebeobachtung durch das Cyberabwehrzentrum“
(Bundestagsdrucksache 18/164)?
Die aus der Presse bekannten Vorgänge wurden im Nationalen Cyber-
Abwehrzentrum thematisiert.
20. Auf welche Weise waren oder sind Bundesbehörden an der mit deutschen
Landeskriminalämtern geführten Datei „USA“ beteiligt, die nach den
Anschlägen in den USA am 11. September 2001 zur Erfassung von
„Hinweisen auf mögliche Täter und Gehilfen“ eingerichtet wurde, und wie viele
Personen und Sachen waren bzw. sind dort nach Kenntnis der
Bundesregierung zuletzt gespeichert (Niedersächsischer Landtag, Drucksache 16/
2770)?
Die Inpol-Fall-Datei „USA“ ist eine gemeinsame Datei des BKA und der
Landeskriminalämter gemäß § 486 Absatz 1 der Strafprozessordnung
(Verbunddatei).
Die zuständigen Polizeidienststellen der Länder, die Landeskriminalämter und
das BKA haben Zugriff und können Daten eingeben und abrufen.
Nach derzeitigem Stand (26. Februar 2015) sind in der Datei USA
– 362 Personen,
– 49 Organisationen,
– 399 Adressen,
– 168 Telekommunikationsmittel,
– 39 Sachen (Kfz und Sachen)
gespeichert.
21. Wie viele Verbindungsbeamtinnen und Verbindungsbeamte des DHS sind
derzeit beim Bundeskriminalamt (BKA) akkreditiert, wo verrichten diese
ihren Dienst, und mit welchen Aufgaben sind diese nach Kenntnis der
Bundesregierung betraut?
Das US Department of Homeland Security (DHS) hat sechs Mitarbeiter beim
BKA als Verbindungsbeamte akkreditiert. Die Verbindungsbeamten gehören
dem „Immigration Customs Enforcement (ICE) an, welches dem US-
amerikanischen DHS unterstellt ist und verrichten ihren Dienst am US-amerikanischen
Generalkonsulat in Frankfurt am Main. Das ICE beschäftigt sich mit
Einwanderungs- und Zollfragen. Ansprechpartner sind neben dem BKA auch die
Landeskriminalämter, der Zoll und die Bundespolizei.
Ein Mitarbeiter des Secret Service (DHS) unterstützt aktuell den Fachbereich
Cybercrime im BKA.
22. Welche Treffen der „Friends of the Presidency Group on Cyber Issues“
haben nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2014 stattgefunden, wer
nahm daran jeweils teil, und welche Tagesordnung wurde behandelt
(Bundestagsdrucksache 18/164)?
Die folgenden Treffen der „Friends of the Presidency Group on Cyber Issues”
(Cyber-FoP) haben nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2014 stattge-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/4286funden (die jeweiligen Tagesordnungen sind als Anlage beigefügt – auch
abrufbar unter
http://register.consilium.europa.eu)
● 24. Februar 2014 (CM 1490/14),
● 23. Mai 2014 (CM 2819/14),
● 22. September 2014 (CM 4047/14),
● 8. Dezember 2014 (CM 5240/14).
An den Sitzungen nahmen regelmäßig Vertreterinnen und Vertreter des BMI und
des Auswärtigen Amts teil.
23. An welchen Projekten des „Operational Action Plan 2015” werden sich
welche deutschen Behörden bezüglich der Priorität „Cyber Attacks“
beteiligen, und wer sind die sonstigen Beteiligten der entsprechenden Projekte
(bitte nach deren Rolle in den Projekten auflisten)?
In der Priorität Cyberangriffe im OAP 2015 sind Maßnahmen mit deutscher
Beteiligung (u. a. des Landeskriminalamts Bayern) geplant. Deutschland wird
hier als Aktionsleiter, Co-Aktionsleiter oder Teilnehmer fungieren.
Es sind im OAP 2015 folgende Maßnahmen mit deutscher Beteiligung geplant:
– Erstellung des Internet Organised Crime Threat Assessment-I-OCTA.
Aktionsleiter ist Europol, Unterstützer sind die EU-Mitgliedstaaten (für
Deutschland das BKA), Norwegen, Eurojust und Interpol
– Identifizierung von Cyberbedrohungen mit Auswirkung auf zwei oder mehr
Mitgliedstaaten. Aktionsleiter ist Großbritannien, Co-Aktionsleiter ist
Europol, Unterstützer sind die EU-Mitgliedstaaten (für Deutschland das BKA),
Norwegen
– Entwicklung gemeinsamer Methoden zur Cybercrimebekämpfung.
Aktionsleiter ist Großbritannien, Co-Aktionsleiter ist Europol, Unterstützer sind die
EU-Mitgliedstaaten (für Deutschland das BKA), Norwegen, Interpol
– Identifizierung von wertigen Tätergruppen für gemeinsame Ermittlungen.
Aktionsleiter ist Großbritannien, Co-Aktionsleiter ist Europol; Unterstützer
sind die EU-Mitgliedstaaten (für Deutschland das BKA), J-CAT.
– Konsolidierung einer Internetauswertungskoordinierungsgruppe.
Aktionsleiter ist das BKA; Co-Aktionsleiter ist Spanien; Unterstützer sind die EU-
Mitgliedstaaten, Norwegen, Schweiz, Europol und Eurojust
– Gründung einer europäischen Cybercrime Expertengruppe. Aktionsleiter
sind das BKA, das bayerische LKA sowie Frankreich. Unterstützer sind die
EU-Mitgliedstaaten, CEPOL, EUCTF, Eurojust.
– Sammlung und Auswertung von Schadsoftware, die gegen Banken eingesetzt
werden. Aktionsleiter ist Großbritannien, Co-Aktionsleiter ist Europol,
Unterstützer sind die EU-Mitgliedstaaten (für Deutschland das BKA), J-CAT,
Interpol.
– Maßnahmen gegen wertige Cybercrime-Gruppierungen. Aktionsleiter ist
Großbritannien, Co-Aktionsleiter ist Rumänien, Unterstützer sind die EU-
Mitgliedstaaten (für Deutschland das BKA), EUCTF, Europol, Eurojust.
– Identifizierung von und Ermittlungen gegen Cybercrime-Gruppierungen, die
den Service von OK-Gruppierungen nutzen. Aktionsleiter ist Frankreich, Co-
Aktionsleiter ist Rumänien, Unterstützer sind die EU-Mitgliedstaaten (für
Deutschland das BKA), Norwegen, Europol, Eurojust.
Drucksache 18/4286 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode– Maßnahmen gegen inkriminierte Kommunikationsplattformen.
Aktionsleitung durch das BKA, Unterstützer sind Griechenland und Spanien.
– Etablierung der Arbeitsgruppe Joint Cyber Action Task Force (J-CAT).
Aktionsleiter ist Großbritannien, Co-Aktionsleiter ist Europol, Unterstützer sind
die J-CAT Mitglieder (für Deutschland das BKA).
– Unterstützung der EU-Mitgliedstaaten und operativen Partner in der
Integration von Finanzermittlungen in Ermittlungen im Rahmen des OAP.
Aktionsleiter ist Europol; Unterstützer sind die EU-Mitgliedstaaten (für Deutschland
das BKA), Norwegen, Eurojust.
– Implementierung eines Koordinierungsmechanismus zur Bekämpfung von
Botnetzen. Aktionsleiter ist Europol; Unterstützer sind Frankreich,
Großbritannien und die EUCTF.
– Erhebung von Informationen zur Notwendigkeit eines „Compromised Data
Clearing House“. Aktionsleitung durch das BKA; Co-Aktionsleitung durch
die Niederlande; Unterstützer sind EU-Mitgliedstaaten, Europol, Interpol,
CERTs
– Erstellung von Richtlinien gemäß Artikel 13 der Richtlinie 2013/40/EU zu
Cyberangriffen gegen Informationssysteme. Aktionsleitung durch Kroatien;
Co-Aktionsleitung durch Slowenien; Unterstützer sind Deutschland (BKA),
Portugal, Europol, Eurojust, EUCTF, DG Home
– Entwicklung von Kursen und Kursmaterialien zur Aus- und Fortbildung von
Cybercrime-Ermittlern. Aktionsleiter ist CEPOL; Co-Aktionsleiter sind
Europol, Eurojust, ECTEG. Unterstützung durch die EU-Mitgliedstaaten (für
Deutschland durch das BKA), DG Home
– Entwicklung/Implementierung eines Anonymisierungsverfahrens für die
Datenauswertung. Aktionsleitung durch Europol; Unterstützung durch
Deutschland (BKA), Kroatien, J-CAT, Eurojust
– Entwicklung/Implementierung einer Online-Ausbildungsplattform.
Aktionsleitung durch Europol; Unterstützung durch Deutschland (BKA), CEPOL,
ECTEG
– Unterstützung einer operativen ITOM-Maßnahme zu Trainingszwecken.
Aktionsleitung durch Niederlande; Co-Aktionsleitung durch Europol, Eurojust;
Unterstützer: EU-Mitgliedstaaten (für Deutschland das BKA).
24. Welche konkreten Themen bzw. Fähigkeiten wurden bei einem
„mehrtägigen Arbeitsbesuch“ des BKA mit den Behörden der Ukraine zum
Thema „Cybercrime“ behandelt (Bundestagsdrucksache 18/3979)?
Im Rahmen des im BKA durchgeführten Arbeitsbesuches wurden allgemeine
und rechtliche Themen zur polizeilichen Zusammenarbeit zwischen der Ukraine
und der Bundesrepublik Deutschland erörtert. Weiterhin konnte eine
Ausbildungshilfe in Bezug auf einen allgemeinen technischen Lehrgang gewährt
werden, der im BKA durchgeführt wurde und das Thema Malware im
Allgemeinen behandelte.
a) Auf wessen Initiative kam die Veranstaltung zustande?
Es handelte sich um einen seitens des BKA initiierten und durch das BMI
genehmigten Arbeitsbesuch im Rahmen der Polizeilichen Ausbildungshilfe
(PAH).
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/4286b) Wo fand die Veranstaltung statt?
Der Besuch erfolgte im BKA.
c) Welche ukrainischen Behörden oder sonstigen Institutionen nahmen an
der Veranstaltung teil?
Von Seiten der Ukraine wurde ein Vertreter der Verwaltung für Bekämpfung von
Cybercrime der Hauptverwaltung des Innenministeriums der Ukraine in Kiew
entsandt.
d) Welche weiteren, ähnlichen Veranstaltungen sind mit der Ukraine
geplant?
Aktuell ist eine Fortsetzung der im Jahr 2014 begonnenen Maßnahmen im Zuge
der Polizeilichen Ausbildungshilfe für das Jahr 2015 geplant.
25. Worum handelte es sich bei einem „Studienbesuch der Financial
Intelligence Unit“ zwischen den ukrainischen Behörden und dem BKA
(Bundestagsdrucksache 18/3979)?
Es handelte sich um einen Studienbesuch im Rahmen des EU-Programms
„TAIEX“ (Technical Assistance and Information Exchange Instruments) unter
Beteiligung der Financial Intelligence Unit (FIU) Ukraine, der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht, des Landeskriminalamtes Hamburg und des
BKA.
a) Auf wessen Initiative kam die Veranstaltung zustande?
Die Initiative zur Durchführung der Veranstaltung ging von der FIU Ukraine,
Abteilung „Internationale Zusammenarbeit“, aus.
b) Wo fand die Veranstaltung statt?
Die Veranstaltungsorte waren Hamburg und Bonn.
c) Welche ukrainischen Behörden oder sonstigen Institutionen nahmen an
der Veranstaltung teil?
Teilgenommen haben Vertreter des „International Cooperation Department“ der
FIU Ukraine sowie des „Financial Investigation Department – FID“.
d) Welche weiteren, ähnlichen Veranstaltungen sind mit der Ukraine
geplant?
Zurzeit sind keine weiteren vergleichbaren Veranstaltungen mit der Ukraine
geplant.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]