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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Beteiligung am Pilotprojekt "Intelligente Grenzen"

Maßnahmenpaket "Intelligente Grenzen" (Ein-/Ausreisesystem EES und Registrierungsprogramm für Reisende RTP) zur Modernisierung des Grenzkontrollverfahrens für Einreisende in die EU: Test, Kosten, Nutzen, Machbarkeitsstudie, beteiligte EU-Agenturen bzw. Partner, Nutzung für die Terrorismusbekämpfung, Zugang von Polizei- und Strafverfolgungsbehörden, Erfassung biometrischer Daten (Fingerabdrücke) einreisender Drittstaatsangehöriger, Vorratsdatenspeicherung, Datenschutz, Umzug der Fingerabdruck-Datenbank Eurodac, Verwaltung durch die EU-Agentur für IT-Großsysteme eu-LISA, Enttarnung verdeckter Ermittler, Rollout des Visa-Informationssystems VIS in der Ukraine und in Russland<br /> (insgesamt 32 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

11.03.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/406617.02.2015

Beteiligung am Pilotprojekt „Intelligente Grenzen“

der Abgeordneten Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Wolfgang Gehrcke, Annette Groth, Inge Höger, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Petra Pau und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben sich darauf geeinigt, das seit dem Jahr 2008 geplante System „Intelligente Grenzen“ im Jahr 2015 in einem Pilotprojekt zu testen (Ratsdok. 17060/14). Bei allen Einreisen an den Außengrenzen sollen in einem „Ein/Ausreiseystem“ (EES) zukünftig bis zu zehn Fingerabdrücke abgenommen werden. Dies beträfe sämtliche Angehörigen von „Drittstaaten“. Dabei soll es keine Rolle spielen, ob diese aus geschäftlichen, touristischen oder schutzbedürftigen Gründen einreisen. Das System „Intelligente Grenzen“ besteht aus einem weiteren Programm zur Bevorzugung von „vertrauenswürdigen Vielreisenden“. Für eine Gebühr können vorab biometrische Daten auf einer Chipkarte hinterlegt werden. Damit könnten die Reisenden dann elektronische Kontrollgates nutzen, wie sie derzeit an mehreren deutschen Flughäfen installiert werden. Das gesamte „Maßnahmenpaket intelligente Grenzen“ soll nach gegenwärtigem Stand 1,35 Mrd. Euro kosten. Die Europäische Kommission hat noch keine Übersicht über ihre Verteilung auf den EU-Haushalt bzw. die Haushalte der Mitgliedstaaten vorgelegt. Das Ziel des Projekts „Intelligente Grenzen“ war zunächst, so genannte Over-Stayer aufzuspüren. Vielen Mitgliedstaaten schienen die Investitionen jedoch unverhältnismäßig hoch. Jedoch führte dies nicht zum Abbruch des Projekts: Vielmehr soll das System nun auch Polizeibehörden zur Nutzung offenstehen. Die Bundesregierung schlägt sich auf die Seite der Befürworter einer polizeilichen Nutzung der neuen Vorratsdatenspeicherung und erklärt, „dass bessere statistische Erkenntnisse zur Zahl der overstayer allein die Einführung eines EES nicht rechtfertigen können“ (Bundestagsdrucksache 18/455). Der frühere Bundesminister des Innern, Dr. Hans-Peter Friedrich, plante die Ausweitung des Systems auf weitere Datenbestände („Zu prüfen wäre, ob der Datenabgleich auf weitere Datenbestände der Mitgliedstaaten, insbesondere der Sicherheitsbehörden, ausgedehnt werden sollte“, DER TAGESSPIEGEL vom 6. September 2013 „Innenminister Friedrich schlägt EU Online-Einreisesystem vor“). Möglich wäre etwa die biometrische Datenbank Eurodac, das Visa-Informationssystem oder das Schengener Informationsystem (SIS II).

Im Herbst 2014 legte die Europäische Kommission Ergebnisse einer Machbarkeitsstudie für das System „Intelligente Grenzen“ vor, die technische Konzepte untersucht und bewertet hat (www.statewatch.org/news/2014/oct/eu-smart-borders-report.pdf). Die dort genannten Möglichkeiten für die Verarbeitung biometrischer Daten werden nun ab März 2015 in der Pilotstudie ausprobiert. Zuständig ist die im Dezember 2012 in Estland eingerichtete Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen (eu-LISA). Die Kosten der Studie Drucksache 18/4066 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodewerden mit 3,5 Mio. Euro angegeben. Getestet werden verschiedene Verfahren. Immer wird das Gesichtsbild verarbeitet, das jedoch entweder mit vier, acht oder allen zehn Fingerabdrücken kombiniert wird. Auch bei der Abnahme der daktyloskopischen Daten kommen verschiedene Geräte zur Anwendung. So soll zum einen die an den Außengrenzen bereits existierende Technologie eingesetzt werden. Versuche werden aber auch mit der „neuesten Generation von Fingerabdruckscannern“ unternommen. Hierzu gehören tragbare Geräte, die sowohl mit oder ohne direktem Kontakt der Finger funktionieren sollen. Auch die elektronischen Kontrollgates an Flughäfen und die damit womöglich verkürzten Wartezeiten werden einer Eignungsprüfung unterzogen. Ergebnisse der Pilotstudie sollen im September 2015 vorliegen, im November 2015 werden diese nach jetzigem Stand in einem Bericht veröffentlicht. Dann soll sich das Europäische Parlament damit befassen, damit das System „Intelligente Grenzen“ zügig eingeführt werden kann. Das Ratsdokument nennt als Zeitpunkt hierfür „Mitte 2016“.

Bei dem System „Intelligente Grenzen“ handelt es sich, wie bei der Fluggastdatensammlung EU-PNR, um eine Vorratsdatenspeicherung von Reisenden. Der Plan, Polizeibehörden ebenfalls Zugriff zu gewähren, lässt auf eine Nutzung zum Profiling (auch in Echtzeit) schließen. Aus Sicht der Fragesteller handelt es sich dabei um eine Art alltäglicher Rasterfahndung.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen32

1

Welche aktuelle Kostenschätzung für das gesamte „Maßnahmenpaket intelligente Grenzen“ ist der Bundesregierung bekannt?

2

Welche Gebühren für eine Chipkarte oder einen Token mit dort hinterlegten biometrischen Daten hält die Bundesregierung in einem Programm zur Bevorzugung von „vertrauenswürdigen Vielreisenden“ für realistisch?

3

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen einer im Oktober 2014 von der Europäischen Kommission vorgelegten Machbarkeitsstudie zum „Maßnahmenpaket intelligente Grenzen“?

4

Für wie realistisch hält die Bundesregierung die bisherige Kostenkalkulation in Bezug auf das EES, auf welche Summe beläuft sich diese derzeit (bitte inhaltlich so differenziert wie möglich auflisten, EU- bzw. nationale Anteile sowie einmalige Investitionen und laufende Kosten getrennt ausweisen und zudem bitte im Zeitverlauf darstellen), und welche Kostenrisiken sieht die Bundesregierung mittlerweile?

5

Inwiefern kam nach Kenntnis der Bundesregierung die Europäische Kommission mittlerweile den Bitten von Mitgliedstaaten nach einer detaillierten Darstellung der Kosten des „Maßnahmenpakets intelligente Grenzen“ und ihrer Verteilung auf den EU-Haushalt nach, und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dieser Schätzung?

6

Inwieweit ist für die Bundesregierung mittlerweile absehbar, ob Kosten und Nutzen eines „Maßnahmenpakets intelligente Grenzen“ in einem angemessenen Verhältnis stehen?

7

Mit welcher Begründung haben nach Kenntnis der Bundesregierung einzelne Mitgliedstaaten im Rahmen der Verhandlungen auf EU-Ebene Zweifel am Mehrwert des EES geäußert, wenn dieses nicht auch von Strafverfolgungsbehörden genutzt werden könne, und wie ist die Position der Bundesregierung hierzu (bitte ausführen)?

8

Inwiefern ist die Meinungsbildung der Bundesregierung zur Frage, ob das im „Maßnahmenpaket intelligente Grenzen“ vorgesehene EES auch zur Abwehr und Verfolgung „terroristischer und sonstiger schwerwiegender Straftaten“ genutzt werden könnte, inzwischen abgeschlossen, bzw. welche Überlegungen werden hierzu derzeit angestellt?

9

Inwieweit ist ein Zugang von Polizei- und Strafverfolgungsbehörden zum „Maßnahmenpaket intelligente Grenzen“, das auf eine biometrische Erfassung aller kurzfristig einreisenden Drittstaatsangehörigen hinausläuft, aus Sicht der Bundesregierung mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts bzw. des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Vorratsdatenspeicherung und dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung sowie mit datenschutzrechtlichen Grundsätzen, wie der Zweckbindung, der Datensparsamkeit und der Erforderlichkeit vereinbar?

10

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung diesbezüglich aus der Machbarkeitsstudie der Europäischen Kommission?

11

Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zu den in der Machbarkeitsstudie untersuchten technischen Konsequenzen des Zugangs von Polizeibehörden zum EES und dem Schluss, „dass der Umfang beträchtlich wäre“, was die Europäische Kommission unter anderem mit „Bedarf an Zugangskontrollmechanismen für die Überprüfung der Identität und der Zugangsrechte der Bediensteten und an angemessenen technischen Garantien gegen Missbrauch“ angibt (www.tinyurl.com/o75qrm7)?

12

Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zu dem gegenwärtigen Vorschlag der Europäischen Kommission für das EES, das keinen Zugang für Strafverfolgungsbehörden vorsieht, aber festlegt, „dass diese Frage zwei Jahre nach Inbetriebnahme des Systems geprüft werden soll“?

13

Auf welche Weise könnten aus Sicht der Bundesregierung, wie von der Europäischen Kommission gefordert, „von den Rechtsetzungsorganen klare Regeln für den Datenzugang und die Datenverarbeitung durch Strafverfolgungsbehörden und wirksame Datenschutzgarantien vereinbart werden“?

14

Inwiefern hat sich die Bundesregierung mittlerweile eine (abschließende) Meinung zu einer Ausweitung des „Entry/Exit-Systems“ auch auf längerfristige Aufenthalte von Drittstaatsangehörigen gebildet, bzw. wie hat sie sich in Diskussionen hierzu positioniert?

15

Mit welchen Auswirkungen auf die Wartezeiten bei Grenzkontrollen infolge des „Maßnahmenpakets intelligente Grenzen“ ist aus Sicht der Bundesregierung mittlerweile zu rechnen, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Angaben der Machbarkeitsstudie?

16

Welche „außenpolitische Erwägungen“ spielen bei der Meinungsbildung der Bundesregierung zur Frage, ob auch die bisher von der Visumpflicht befreiten Drittstaatsangehörigen im Zuge der Errichtung des „Maßnahmenpakets intelligente Grenzen“ künftig biometrische Daten (Fingerabdrücke) abgeben sollen, eine Rolle?

17

Inwiefern ist die Meinungsbildung der Bundesregierung hierzu inzwischen abgeschlossen, bzw. wie hat sie sich in Diskussionen hierzu positioniert?

18

Inwiefern ist der geplante Umzug von Eurodac von Räumlichkeiten der Europäischen Kommission in Luxemburg und Brüssel nach Strasbourg mittlerweile wie vorgesehen am 21. Juni 2014 umgesetzt worden, bzw. welche weiteren Schritte sind der Bundesregierung hierzu bekannt (Bundestagsdrucksache 18/1832)?

19

Inwiefern ist die Meinungsbildung der Bundesregierung zur Frage, inwieweit eu-LISA weitere Datenbanken (insbesondere ein „Maßnahmenpaket intelligente Grenzen“) verwalten könnte und um welche es sich dabei handeln könnte, inzwischen abgeschlossen (Bundestagsdrucksache 18/1832)?

20

Was ist der Bundesregierung zu Überlegungen oder Warnungen ausländischer Sicherheitsbehörden bekannt, dass ihre verdeckt agierenden Agenten oder Ermittler durch das „Maßnahmenpaket intelligente Grenzen“ wegen dort verarbeiteter biometrischer Daten bei der Einreise in die EU auffliegen könnten (www.wikileaks.org/cia-travel/press-release.html)?

21

Inwiefern haben US-Behörden nach Kenntnis der Bundesregierung dies bereits in bilateralen Gesprächen oder auf EU-Ebene thematisiert, und welche Verabredungen wurden hierzu getroffen?

22

Auf welche Weise wird sich die Bundesregierung an Tests des Systems „Intelligente Grenzen“ im Rahmen eines Pilotprojekts beteiligen (Ratsdok. 17060/14)?

23

Wann und wo sollen Tests in Deutschland stattfinden, und wen hat das Bundesministerium des Innern als Projektmanager benannt?

24

Welche Tests werden durchgeführt, und welche technischen Anlagen welcher Hersteller werden hierfür genutzt bzw. installiert?

25

Welche Kosten entstehen für die Tests (bitte aufschlüsseln)?

26

Wie viele Reisende werden nach derzeitiger Schätzung in Deutschland am Pilotprojekt teilnehmen?

27

Welche deutschen Firmen werden an den Tests beteiligt, und aufgrund welcher „geltenden Vorschriften“ wurden diese ausgewählt (www.tinyurl.com/o75qrm7)?

28

Welche EU-Agenturen oder weiteren Partner (auch Firmen) sind nach Kenntnis der Bundesregierung am EU-weiten Pilotprojekt beteiligt, und welche Beiträge werden von ihnen jeweils erbracht (bitte sofern bekannt, nicht nur für eu-LISA, sondern auch nach den Mitgliedstaaten aufschlüsseln)?

29

Inwiefern wird die Bundesregierung gegenüber der Europäischen Kommission die Übernahme von Kosten für die Tests geltend machen, und welche Schritte hat sie hierfür unternommen?

30

Sofern keine Kosten geltend gemacht werden, welche Gründe sind hierfür maßgeblich?

31

Welchen Beitrag haben der Vizepräsident beim Bundeskriminalamt, Peter Henzler, und M. W. vom Bundesministerium des Innern am 4. Februar 2015 als „nationale Experten“ vor dem EU-Parlament zur Notwendigkeit bzw. Nichtnotwendigkeit einer EU-Vorratsdatenspeicherung von Passagierdaten (EU-PNR) gehalten (bitte die Kernaussagen kurz erläutern)?

32

Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur zügigen Weiterverfolgung des geplanten und nunmehr verzögerten „Roll out“ des Visa-Informationssystems VIS in der Ukraine und in Russland (www.statewatch.org/news/2015/feb/eu-council-vis-roll-out-final-compromise-5731-15.pdf)?

Berlin, den 17. Februar 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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