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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Stilllegung und Rückbau des Atomkraftwerks Isar 1/Ohu und Umgang mit hochradioaktiven Brennelementen

Genehmigungsverfahren für den Rückbau des Blocks 1 des Kernkraftwerks Isar/Ohu, Lagerung hochradioaktiver Materialien, Verpackung und Transport in Castorbehältern, Anlieferung der benötigten Behältnisse, Zeitpunkt der "Kernbrennstofffreiheit" des Reaktors, Umgang mit radioaktiven Abrissabfällen, Genehmigung des Standort-Zwischenlagers in Isar 1, Zahl der eingelagerten Castoren, sicherheitserhöhende Maßnahmen, Konsequenzen der sogenannten Brunsbüttel-Urteile des Bundesverwaltungsgerichts und des Oberverwaltungsgerichts Schleswig<br /> (insgesamt 18 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Datum

12.03.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/407720.02.2015

Stilllegung und Rückbau des Atomkraftwerks Isar 1/Ohu und Umgang mit hochradioaktiven Brennelementen

der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Eva Bulling-Schröter, Caren Lay, Klaus Ernst, Kerstin Kassner, Ralph Lenkert, Dr. Kirsten Tackmann, Harald Weinberg und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Nach der Katastrophe von Fukushima ist das Atomkraftwerk (AKW) Isar 1/Ohu vom Typ Siedewasserreaktor per Atomgesetz abgeschaltet worden. Inzwischen ist der Rückbau des Atomkraftwerks geplant. Entsprechende Anträge hat der Betreiber bei der zuständigen Atomaufsicht in Bayern eingereicht (vgl. www.stmuv.bayern.de/umwelt/reaktorsicherheit/genehmigung/kki_1.htm).

Noch immer befinden sich offenbar viele der hochradioaktiven Brennelemente aus dem Betrieb des Siedewasserreaktors entweder im Reaktorbehälter oder im Nasslager. Eine aus sicherheitstechnischen Gründen sinnvolle Auslagerung der Brennelemente konnte offenbar bislang nicht erfolgen, weil die dazu erforderlichen Castorbehälter für diesen Reaktortyp bislang entweder noch immer nicht genehmigt sind oder in der erforderlichen Stückzahl nicht zur Verfügung stehen. Nach Information der Fragesteller gehen die Behörden trotzdem davon aus, dass die Auslagerung etwa bis zum Jahr 2016 bzw. 2017 erfolgen soll.

Solange hochradioaktive Kernbrennstoffe in der Anlage sind, müssen eine Vielzahl von Schutzeinrichtungen betrieben werden, die Kritikalitätsunfälle verhindern und die Kühlung gewährleisten. Baumaßnahmen stellen damit grundsätzlich erhöhte Risiken dar, solange hochradioaktive Brennstoffe in der Anlage sind. Der Rückbau sollte daher möglichst erst stattfinden, wenn die Anlage vollständig frei von hochradioaktiven Brennstoffen ist.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand des Genehmigungsverfahrens zum Rückbau des Blocks 1 des AKW Isar/Ohu, und bis wann wird mit der Genehmigung gerechnet?

2

Sind die erforderlichen Castorbehältertypen inzwischen für Transport und Lagerung abschließend genehmigt? Wenn ja, seit wann? Wenn nein, warum nicht, und bis wann ist eine Genehmigung zu erwarten?

3

Wie viele Brennelemente welchen Typs und welche anderen hochradioaktiven Materialien lagern nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit jeweils wo im Block 1, und in welche Castorbehälter (Typ) sollen diese jeweils verpackt und zwischengelagert werden?

4

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung hochradioaktive Kernbrennstoffe oder Komponenten, die derzeit im Block 1 gelagert sind und nicht per Castorbehälter ausgelagert werden sollen oder können? Wenn ja, um welche Stoffe handelt es sich, und warum ist das derzeit nicht möglich?

5

Wie viele Castorbehälter welcher Bauart werden nach Kenntnis der Bundesregierung für den Block 1 insgesamt benötigt, um alle Kernbrennstoffe und hochradioaktiven Komponenten in das Zwischenlager zu bringen?

6

Ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Herstellung dieser Behälter bereits in Auftrag gegeben, und bei welchem Unternehmen?

7

Wann werden nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils wie viele Behälter in den Jahren 2015, 2016 und 2017 am AKW Isar/Ohu angeliefert? Wann soll nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils die Beladung der Behälter erfolgen, und wann ist jeweils die Einlagerung im Zwischenlager geplant?

8

Bis wann wird nach Kenntnis der Bundesregierung der Atomreaktor Isar 1/Ohu „kernbrennstofffrei“ sein?

9

Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, dass der Rückbau erst beginnen sollte, wenn die Anlage frei von Kernbrennstoffen ist, damit Risiken von Unfällen mit Freisetzung von Radioaktivität aus den hochradioaktiven Brennelementen sicher vermieden werden können? Wenn ja, in welcher Weise wird nach Kenntnis der Bundesregierung dieses Ziel sichergestellt? Wenn nein, warum nicht, und in welcher Weise wird nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass es während der Abbrucharbeiten nicht zu Ereignissen kommt, die die Kühlung der Brennelemente gefährdet oder durch Unfälle oder Beschädigungen an Komponenten Kritikalitätsunfälle ausgelöst werden können?

10

Ist nach Kenntnis der Bundesregierung vorgesehen, im Rahmen der Stilllegung und des Rückbaus der Anlage Isar 1/Ohu, ein zusätzliches Lager für leicht- und mittelradioaktive Abrissabfälle neu zu errichten? Wenn ja, aus welchen Gründen wird nach Kenntnis der Bundesregierung dieses Lager erforderlich, und wie lange müssten diese leicht- und mittelradioaktiven Abfälle nach derzeitiger Kenntnis auf dem Gelände des Atomkraftwerks bis zu ihrem Abtransport zwischengelagert werden? Wenn nein, wo verbleiben nach Kenntnis der Bundesregierung die leicht- und mittelradioaktiven Abrissabfälle sonst?

11

Welche Mengen welcher Art von radioaktiven Stoffen fallen nach Kenntnis der Bundesregierung beim Rückbau an, die in dieser Halle eingelagert werden sollen, und wo werden diese konditioniert?

12

Bis wann ist nach Kenntnis der Bundesregierung das Standort-Zwischenlager in Isar 1 genehmigt?

13

Wie viele Castoren mit wie vielen Brennelementen aus welchen der beiden Reaktorblöcke befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in welchen Behältertypen im Zwischenlager?

14

Wie viele Behälter welchen Typs und aus welchem Block dürfen nach Kenntnis der Bundesregierung maximal eingelagert werden?

15

In welcher Weise sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit den Terroranschlägen vom 11. September 2001 sicherheitserhöhende Maßnahmen zum Schutz des Zwischenlagers vor „Einwirkungen von außen“ erfolgt? Welcher Art waren diese Maßnahmen nach Kenntnis der Bundesregierung, und wann wurden sie jeweils durch welche Stelle genehmigt bzw. angeordnet?

16

Welche Maßnahmen hinsichtlich „Einwirkungen von außen“ bzw. auch sonstige Genehmigungsanträge zu diesem Handlungsbereich mit welchen wesentlichen Inhalten und Zielen sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell bei welchen Behörden anhängig?

17

Inwiefern hat das so genannte Brunsbüttel-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Januar 2015 nach Einschätzung der Bundesregierung Konsequenzen für andere deutsche Zwischenlager, das heißt, wird es aus Sicht der Bundesregierung an den Standortlagern zu neuen sicherheitstechnischen Überprüfungen hinsichtlich möglicher terroristischer Angriffe oder Flugzeugabstürzen kommen müssen? Wenn ja, an welchen, und wenn nein, warum nicht?

18

In welcher Weise sollen nach Kenntnis der Bundesregierung die im so genannten Brunsbüttel-Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig vom 19. Juni 2013 festgestellten Sicherheitsdefizite, insbesondere der Schutz gegen Terrorangriffe, bei den Sicherheitsnachweisen für das Standortlager in Isar 1/Ohu nachgeholt werden? Wenn das nicht vorgesehen ist, warum nicht (bitte detailliert darstellen)?

Berlin, den 18. Februar 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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