Entwicklung der Einbürgerungszahlen
der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Ulla Jelpke und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Auf der Innenministerkonferenz (IMK) vom 17. November 2006 haben die Innenminister der Länder und der Bundesminister des Innern hinsichtlich der Bedingungen für die Einbürgerung von Migrantinnen und Migranten erhebliche Verschärfungen beschlossen. Eine Verschärfung der Einbürgerungskriterien wiegt umso schwerer, da das seit dem 1. Januar 2000 geltende neue Staatsbürgerschaftsrecht die avisierten deutlichen Verbesserungen im Rahmen der Reform des Staatsbürgerschaftsrechts nicht erfüllt. Mit dieser Reform waren die Hoffnungen einer Vielzahl von Menschen auf eine erleichterte Einbürgerung verbunden, die jedoch im Zuge der Unterschriftenkampagne der hessischen CDU gegen den sog. Doppelpass 1998/99 trübe wurden.
Nun werden bundeseinheitliche Standards eingeführt, die Einbürgerungen zusätzlich erschweren. Betroffen sind vor allem jene, die in einzelnen Regionen bisher unter liberaleren Bedingungen als im Bundesdurchschnitt den deutschen Pass erhalten konnten. Die Einbürgerungsverfahren der einzelnen Bundesländer unterscheiden sich aufgrund der geltenden Rechtslage zum Teil erheblich. Der unterschiedliche Umgang in den Bundesländern lässt sich insbesondere an den absoluten Zahlen wie auch in Bezug auf die Einbürgerungsquote (Anteil der Einbürgerungen an der ausländischen Gesamtbevölkerung) erkennen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Wie viele Personen sind in den Jahren 1995, 1996, 1997, 1998, 1999 differenziert nach a) der Staatsangehörigkeit, b) dem Alter, c) dem Geschlecht, d) der Rechtsgrundlage der Einbürgerung, e) der Aufenthaltsdauer im Bundesgebiet nach Jahren, f) dem Bundesland eingebürgert worden?
Wie viele Personen sind in den Jahren 2000, 2001, 2002, 2003, 2004, 2005, 2006 differenziert nach a) der Staatsangehörigkeit, b) dem Alter, c) dem Geschlecht, d) der Rechtsgrundlage der Einbürgerung, e) der Aufenthaltsdauer im Bundesgebiet nach Jahren, f) dem Bundesland eingebürgert worden?
Bei wie vielen Personen ist seit Inkrafttreten des neuen Staatsangehörigkeitsgesetzes am 1. Januar 2000 die Einbürgerung unter Hinnahme des Fortbestandes der bisherigen Staatsangehörigkeit (Mehrstaatigkeit) erfolgt, und um welche Staatsangehörigkeiten handelt es sich (bitte absolut und prozentual getrennt nach Jahren und Bundesländern auflisten)?
Bei welchen Staaten wird auf das Prinzip der Vermeidung von Mehrstaatigkeit verzichtet, weil die Entlassung regelmäßig verweigert und der oder die ausländische Staatsangehörige der zuständigen Behörde einen Entlassungsantrag zur Weiterleitung an den ausländischen Staat übergeben hat?
Für welche Staatsangehörigen von Mitgliedstaaten der Europäischen Union besteht Gegenseitigkeit bezüglich der Hinnahme von Mehrstaatigkeit bei der Einbürgerung?
Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, wie viele Einbürgerungsanträge 2006 nach dem Einbürgerungsgespräch im Rahmen des Leitfadens in Baden-Württemberg abgelehnt wurden (bitte entsprechend der Monate in Prozent und absoluten Zahlen angeben)?
Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass der auf der 182. Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder vom 17. November 2006 angeregte Gesetzesvorschlag zur Umsetzung von bundeseinheitlichen Einbürgerungsstandards durch seine beträchtlichen Verschärfungen der Einbürgerungsvoraussetzungen zu einer weiteren Senkung der Einbürgerungszahlen führen wird, und inwieweit ist genau das das Ziel einer diesbezüglichen Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes?
Auf welcher Datengrundlage beruht die Aussage der Staatsministerin beim Bundeskanzleramt und Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Prof. Dr. Maria Böhmer, vom 11. Januar 2007, wonach die große Mehrheit derjenigen, die aufgrund der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts ihre deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben, inzwischen wieder einen gesicherten Status für ihren Aufenthalt in Deutschland hätten (Presseerklärung vom 11. Januar 2007)?
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele Personen als ehemalige Deutsche gemäß § 38 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) einen Aufenthaltstitel erhalten haben, der eine zeitnahe erneute Einbürgerung ermöglicht, sofern die sonstigen Einbürgerungsvoraussetzungen (z. B. ausreichende deutsche Sprachkenntnisse, keine erheblichen Straftaten und erneute Aufgabe der anderen Staatsangehörigkeit) vorliegen (bitte entsprechend ausländischer Staatsangehörigkeit, Aufenthaltstitel und Geschlecht nach Bundesländern auflisten)?
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele Personen mit einem Aufenthaltstitel nach § 38 AufenthG eine erneute Einbürgerung beantragt bzw. erlangt haben (bitte entsprechend ausländischer Staatsangehörigkeit und Geschlecht nach Bundesländern auflisten)?
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, inwiefern sich die Praxis in den Bundesländern bezogen auf die in Frage 9 erfragten ehemaligen Deutschen, die aufgrund des Wiedererwerbs einer ausländischen Staatsangehörigkeit ihre deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben, im Umgang mit den sonstigen Einbürgerungsvoraussetzungen (z. B. Sicherung des Lebensunterhalts) beispielsweise durch die Festlegung einer Frist, innerhalb derer die Ausländerbehörde auf einige Vorprüfungen (etwa Sprachkompetenz und Lebensunterhalt) verzichtet, unterscheidet?
Inwieweit gibt es seitens der Bundesregierung Überlegungen, ggf. das deutsche Staatsangehörigkeitsrechts dem „Europäischen Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit“ durch eine Novellierung anzupassen bzw. das „Europäische Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit“ zu zeichnen?