Auktion der Funkfrequenzen im zweiten Quartal 2015
der Abgeordneten Kerstin Kassner, Susanna Karawanskij, Caren Lay, Jan Korte, Herbert Behrens, Katrin Kunert, Ralph Lenkert, Harald Petzold (Havelland), Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke, Dr. Kirsten Tackmann, Frank Tempel, Halina Wawzyniak, Harald Weinberg und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Schnelle Datenverbindungen, ob mobil oder auch stationär, sind aus der modernen Kommunikation nicht mehr wegzudenken. Sie gewährleisten für die Bürgerinnen und Bürger einen effektiven Zugang zu Informationen aus dem World Wide Web und bilden für Unternehmen die Basis zur Teilnahme am Wirtschaftsverkehr.
Die mit dieser Entwicklung eingeleiteten technischen Fortschritte bringen allerdings nicht nur Vorteile. Aus der Freigabe von zusätzlichen Frequenzen für den drahtlosen Datenverkehr (digitale Dividende) folgt, dass die bisherigen Nutzer aus der Kultur- und Medienwirtschaft diese Frequenzen künftig nicht mehr verwenden können. Konkret betroffen sind insbesondere Hochschulen, Theater, Konzerthallen, Kirchen, Konferenzzentren, viele Kleinunternehmen der Veranstaltungsbranche sowie Produzenten und Dienstleister aus der Film- und Fernsehbranche. Sie alle können ihre drahtlosen Mikrofonanlagen infolge der Umwidmung des Frequenzspektrums nicht länger nutzen und erwarten hohe Kosten für die erforderliche Umrüstung ihrer Anlagen.
Laut der Bundesnetzagentur soll im zweiten Quartal 2015 eine weitere Versteigerung von Funkfrequenzen erfolgen. Dabei soll es um Frequenzen in den Bereichen 700 Megahertz (MHz), 900 MHz, 1 500 MHz sowie 1 800 MHz gehen. Während die Lizenzen für das 900er- sowie 1 800er-Frequenzband neu vergeben werden, werden das 700er- sowie das 1 500er-Frequenzband erstmalig zur Versteigerung angeboten.
Nachdem die Kultur- und Medienwirtschaft schon nach der letzten Frequenzversteigerung im Jahr 2010 ihre komplette Mikrotechnik umrüsten musste, sind sie nun ein weiteres Mal von der Frequenzversteigerung und den damit anstehenden Kosten betroffen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen23
Was versteht die Bundesregierung unter dem Begriff „flächendeckender Breitbandausbau“, d. h. wie viel Prozent werden als flächendeckend betrachtet?
Um wie viel Prozent kann die Breitbandnetzabdeckung mit der Frequenzversteigerung insgesamt erhöht werden?
Um wie viel Prozent kann die Breitbandnetzabdeckung mit der Frequenzversteigerung bezogen auf den ländlichen Raum erhöht werden?
Inwiefern wird der weitere Glasfaserausbau zur Breitbandversorgung durch die Frequenzversteigerung beeinflusst?
Wie hoch ist die derzeitige Auslastung der im Jahr 2010 versteigerten 900er- und 1 800er-Frequenzbänder (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Welche freien Frequenzen gibt es zurzeit noch?
Welche dieser Frequenzen könnten Mobilanbieter nutzen?
Um wie viel Prozent würde die Flächenabdeckung beim Breitbandausbau sinken, wenn man auf die Versteigerung der Frequenzen im 700-MHz-Band verzichten würde?
Warum sieht die Bundesregierung gerade jetzt Handlungsbedarf, das 700er-Band zu versteigern?
Wurde vonseiten der Mobilfunkanbieter schon Interesse an diesem Frequenzband signalisiert?
Wie schätzt die Bundesregierung die Gefahr der Störanfälligkeit durch das benachbarte Ausland ein, welches weiterhin auf dem 700er-Frequenzband Mikrofonanlagen betreibt?
Ab welchem Zeitpunkt soll eine Breitbandversorgung über das 700er-, 800er- und 1 500er-Frequenzband zur Verfügung stehen, und wann soll die Umstellung des Frequenzbandes abgeschlossen sein (bitte nach Frequenzband und Ländern aufschlüsseln)?
Wie schätzt die Bundesregierung das Problem ein, dass DVB-T2-Decoder kostengünstig und flächendeckend voraussichtlich erst Ende 2016 zur Verfügung stehen werden?
Wird der Versorgungsauftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten damit gefährdet?
Hat die Bunderegierung Grenzen für die zukünftige Höhe möglicher Gebühren für den Empfang der privaten Fernsehprogramme nach der Einführung von DVB-T2 festgelegt?
Wenn nein, warum nicht, und von welcher Gebührenhöhe geht die Bundesregierung aus?
Sieht es die Bundesregierung als Problemlage an, dass bisher auch Sicherheitsdienste das 700er-Frequenzband nutzen und es zu Doppelnutzungen für den BOS-Funk kommen kann (HANDELSBLATT vom 15. Januar 2015 „Startschuss für die Auktion der Funkfrequenzen“, bitte begründen)?
In welcher Höhe verspricht sich die Bundesregierung Einnahmen aus der Versteigerung der genannten Frequenzbänder (bitte nach Frequenzband aufschlüsseln)?
Wie sollen die Einnahmen aus der Frequenzversteigerung zwischen Bund und Ländern aufgeteilt werden (bitte nach Bund und Ländern aufschlüsseln)?
Welchen Anteil erhalten die Kommunen aus dem Erlös der Frequenzversteigerungen, und wofür?
Welche und wie viele Einrichtungen und Institutionen sind nach Kenntnis der Bundesregierung von der Umstellung der Technik betroffen, und wie viele davon bereits ein zweites Mal?
Mit welchen Umstellungskosten rechnet die Bundesregierung insgesamt?
Gibt es hierzu bereits Untersuchungen oder Schätzungen?
Welche Kosten entstehen nach Kenntnis der Bundesregierung den Kommunen durch die Versteigerung der genannten Frequenzbänder im 700- und 800-MHz-Bereich (z. B. Neuanschaffung drahtloser Mikrofone, bitte nach Bändern aufschlüsseln)?
Und wie sollen die Kommunen nach Einschätzung der Bundesregierung diese Kosten ggf. finanzieren?
Wie sehen die Kriterien für Entschädigungszahlungen an Kultur- und Medienbetriebe, Hochschulen und gemeinnützige Organisationen aus?
In welcher Höhe werden Entschädigungszahlungen für Kultur- und Medienbetriebe fällig, und wer finanziert diese?
Wurde das Budget, welches für Entschädigungszahlungen für die Funkfrequenzversteigerung im Jahr 2010 zur Verfügung gestellt wurde, ausgeschöpft (bitte prozentual und in absoluten Zahlen angeben)?
Wer hat die Mittel abgerufen (bitte genaue Auflistung)?
Wie viele Mittel wurden nicht abgerufen?
Warum wurden die Mittel nach Kenntnis der Bundesregierung nicht abgerufen?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung hieraus für die Erarbeitung einer neuen Richtlinie?
Bis wann soll die Richtlinie erarbeitet werden?
Inwieweit werden Fachverbände in die Erarbeitung der neuen Richtlinie einbezogen, und welche sind das?
Wird der Neubeschaffungswert von Mikrofonanlagen ersetzt?
Wenn nein, warum nicht?